Haushaltsnahe Minijobs dürfen bar bezahlt werden
Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse (§ 35a EStG) soll die illegale Beschäftigung in deutschen Privathaushalten eindämmen und steuerehrliche Arbeitsverhältnisse fördern. Danach können Steuerpflichtige 20 % der angefallenen Arbeitskosten von ihrer tariflichen Einkommensteuer abziehen; maximal folgende Jahreshöchstbeträge:
- geringfügige haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs): 510 EUR
- sozialversicherungspflichtige haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen: 4.000 EUR
- Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen: 1.200 EUR
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung ist, dass der private Auftraggeber die Aufwendungen unbar bezahlt hat, z. B. per Überweisung. Der Gesetzeswortlaut des § 35a Abs. 5 Satz 3 EStG formuliert dieses Barzahlungsverbot allerdings ausdrücklich nur für „haushaltsnahe Dienstleistungen“ und „Handwerkerleistungen“. Unklar ist daher, ob auch geringfügige und sozialversicherungspflichtige haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse erfasst werden.
Stellungnahme der Bundesregierung
Für etwas Klarheit sorgt nun die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Dr. Axel Troost (Die Linke). Der Parlamentarische Staatsekretär Hartmut Koschyk führt darin aus, dass das Barzahlungsverbot bei Minijobs im Privathaushalt (i. S. d. § 35a Abs. 1 EStG) nicht gilt. Koschyk erklärt, dass bei diesen Beschäftigungsverhältnissen, für die das Haushaltscheckverfahren gilt, die Bescheinigung der Minijob-Zentrale (nach § 28h Abs. 4 SGB IV) als Nachweis genügt. Somit führt eine Barzahlung von Minijobbern nicht zur Versagung der Steuerermäßigung.
Hinweis: Aus der Antwort geht nicht hervor, ob auch sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (§ 35a Abs. 2 EStG) bar entlohnt werden können.
BT-Drucks. 18/51 S. 35
-
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
638
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
440459
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
4384
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
3763
-
E-Rechnung
3639
-
Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026
353
-
Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024
290
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
271
-
Merz strikt gegen Mehrbelastung bei Einkommensteuer
270
-
Unbare Altenteilsleistungen in der Land- und Forstwirtschaft
132
-
Experten fordern Obergrenze beim Ehegattensplitting
03.06.2026
-
Regierungsentwurf zum Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze
28.05.2026
-
Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026
27.05.2026
-
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
20.05.2026
-
Steuer- und Sozialreformen ohne 1.000-Euro-Prämie
15.05.2026
-
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei strafrechtlicher Vermögensabschöpfung
13.05.2026
-
Koalition will rasch Entlastungsmöglichkeiten finden
12.05.2026
-
Söder und Schwesig raten von Entlastungsprämie ab
11.05.2026
-
Änderung des Gesetzes zum BEPS-MLI
11.05.2026
-
Bundesrat stimmt Altersvorsorgereformgesetz zu
08.05.2026