Achtung

Benennen Sie im Vorstand einen Verantwortlichen, der die Versicherungen und Schadensfälle im Verein koordiniert und bearbeitet.

Jeder Vorstand muss sich darüber Gedanken machen, wie er den Versicherungs- und Schadensbereich organisiert. Wichtig ist dabei, dass es sich um eine zentrale Aufgabe des Vorstands handelt, die nicht nach "unten" delegiert werden kann. Es handelt sich bei diesem Aufgabenfeld mit all seinen Bereichen und Auswirkungen um eine zentrale Führungsaufgabe, die einem Vorstandsmitglied zugeordnet werden sollte. Dieser könnte innerhalb des Vereins zugleich der Sicherheitsbeauftragte sein.

 
Hinweis
  • Das BGB geht zwar bei der Erfüllung der Geschäftsführungsaufgaben und -pflichten durch den Vorstand vom Prinzip der Allzuständigkeit und dem Mehrheitsprinzip aus (vgl. §§ 27 Abs. 3, S. 128, 32 BGB).
  • Gegen das Mehrheitsprinzip wird jedoch nicht verstoßen, wenn die Geschäftsführung im Vorstand nach Sachgebieten oder Ressorts ("Ressortprinzip") aufgeteilt wird.

Je nach Verein ist die Einführung des Ressortprinzips geboten und erforderlich, um eine rasche und zielgerichtete Erledigung der laufenden Vereinsgeschäfte zu gewährleisten. Zu diesem Bereich gehört auch das Thema Versicherungen und die Schadensregulierung im Verein. Es ist daher zu empfehlen, das Versicherungsmanagement zentral einem Vorstandsmitglied innerhalb des Vorstands nach § 26 BGB zuzuordnen. Dieses Vorstandsmitglied sollte auch mit der erforderlichen Einzelvertretungsmacht ausgestattet sein, um im Schadensfall alle Handlungen vornehmen zu können.

 
Hinweis

Ein Mehrspartenverein oder Vereine mit Untergliederungen sollten darauf achten, dass das Versicherungsmanagement zentral dem Vorstand des Gesamtvereins zugeordnet wird und keine Aufgabe für die Untergliederungen darstellt. Denn im Verein müssen eine zentrale Erledigung und ein einheitliches Handeln sichergestellt sein.

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