Zusammenfassung

Das Internet ist das zentrale Medium zur Information einer breiten Öffentlichkeit geworden. Darum ist es wichtig, dass diese Informationen auch Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen zur Verfügung stehen. Jeder Betreiber von Internetseiten, also auch Ihr Verein, sollte sich bemühen, auch Menschen mit Handicaps den Zugang zu den Seiten zu ermöglichen. Man spricht hier von der "Barrierefreiheit" des Internets.

 

Die 7 häufigsten Fallen

1. Seite kann nicht auf allen Anzeigemedien genutzt werden

Was nutzt die barrierefreie Internetseite am großen Monitor, wenn sie auf dem Smartphone nicht funktioniert? Die Flexibilität, auf allen Ausgabeobjekten zu funktionieren, wird im Übrigen auch von den Suchmaschinen als immer wichtiger eingestuft. Auch für Menschen ohne Einschränkungen wird die Nutzbarkeit von Internetseiten auf den verschiedenen Ausgabemöglichkeiten immer wichtiger.

2. Unüberlegte Farbgestaltung

Oft wird etwa ein roter Kreis mit einem Ausrufezeichen als Warnsignal verwendet, das Ausrufezeichen mit grünem Hintergrund jedoch als "Wichtig"-Hinweis. Für Menschen mit einer Rot-Grün-Schwäche kann es unmöglich sein, die unterschiedliche Bedeutung der Zeichen zu erkennen.

3. Texthinweise zu visuellen Infos fehlen

Oft werden Fotos als Illustration unkommentiert in das Layout eingebaut. Für stark sehbehinderte oder blinde Mitmenschen bleiben die Fotos also ohne Bedeutung. Sie sollten deshalb zumindest mit einer Unterzeile ausgestattet werden.

4. Seite kann nicht vergrößert werden

Für Menschen mit Sehbehinderungen ist es wichtig, dass die Seiten skalierbar – also vergrößert – werden können. "Starre Seiten", die nicht flexibel sind, machen die Nutzung für diese Menschen unmöglich.

5. Maus als einziges Navigationsmittel

Sehbehinderte, Blinde und Menschen mit eingeschränkter Handmotorik können die Maus oft als Navigationsmittel nicht nutzen und sind auf eine alternative Tastatursteuerung angewiesen.

6. Falsche Nutzung des CMS

Häufig werden Überschriften im CMS (Content-Management-System – System, über das die Informationen in eine Seite eingepflegt werden) lediglich mit "Fettdruck" gekennzeichnet, aber nicht als Überschriften bestimmt. Screenreader, die von blinden und sehbehinderten Menschen benutzt werden, können dann die Texte nicht richtig zuordnen, was das Erfassen unnötig erschwert.

7. Unverständliche Texte

Oft werden Texte veröffentlicht, die nur sehr schwer verständlich sind. Hierzu gehören beispielsweise zu lange Texte, "Bandwurmsätze", unverständliche Wortwahl usw.

1 Was bedeutet Barrierefreiheit?

Menschen mit körperlichen oder geistigen Handicaps haben es im Alltag nicht leicht. Vielleicht haben Sie auch schon einen Rollstuhlfahrer beobachtet, der eine Bordsteinkante nicht überwinden konnte, oder einen blinden Menschen hilflos an einer Ampel wartend, deren akustisches Signal gestört war. Natürlich möchte man diesen Mitmenschen helfen. Zu dieser Hilfe gehört auch, dazu beizutragen, dass sich Menschen mit Einschränkungen möglichst unabhängig am gesellschaftlichen Leben beteiligen können. Darum müssen Wege gefunden werden, die die Barrieren, die der Alltag diesen Menschen in den Weg stellt, so weit wie möglich abzubauen.

Das Internet ist inzwischen eines der wichtigsten Kommunikations- und Informationsmittel geworden. Leider sind viele Seiten für behinderte Mitmenschen nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar. In den Seiten gibt es viele Hindernisse, die die Nutzung erschweren, ja unmöglich machen. Wie der Name es schon sagt, gilt es, diese Barrieren zu entfernen oder zumindest abzubauen.

1.1 Muss eine Vereinsseite barrierefrei sein?

Bereits seit 01.05.2002 gilt in Deutschland das Behindertengleichstellungsgesetz. In dem Gesetz wird verlangt, dass alle Menschen – also auch die mit Behinderungen oder Einschränkungen – möglichst gleiche Chancen haben sollen.

Behörden sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Internetseiten möglichst barrierefrei zu gestalten. Vereine müssen allerdings noch keine barrierefreie Internetseite zur Verfügung stellen. Es gibt aber auch so etwas wie die moralische Verantwortung, die Vereinsangebote und -Informationen auch Menschen mit Einschränkungen zugänglich zu machen. Glücklicherweise sind die Zeiten vorbei, in denen Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen an den Rand der Gesellschaft gedrängt wurden.

Hinzu kommt, dass viele abgebaute Barrieren auf einer Internetseite auch nicht behinderten Menschen das Erfassen Ihrer Internetseite erleichtern.

1.2 Welche Vorteile hat eine barrierefreie Internetseite?

Abgesehen von dem bereits angesprochenen moralischen Aspekt hat eine barrierefreie Internetseite auch eine Reihe von Vorteilen, die Sie nicht unterschätzen sollten. Zunächst erweitert sich so die Zielgruppe, die Sie über Ihre Seite erreichen können. Menschen mit Einschränkungen können eine Bereicherung für den Verein sein. In vielen Bereichen entwickeln sie besondere Talente, die sie in den Verein einbringen können.

In einer Gesellschaft, in der die Menschen glücklicherweise immer älter werden, nimmt natürlich auch die Zahl derer zu, die altersbedingt schlechter sehen oder hören. Ohne Barrierefreiheit können sie Ihre ...

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