Ärger mit Kommunen programmiert?

Bundeswehr stoppt Konversion von Flächen für Wohnen


Bundeswehr stoppt Konversion von Flächen für Wohnen

Das Verteidigungsministerium setzt die Umwandlung von Bundeswehr-Liegenschaften in eine zivile Nachnutzung etwa für neue Wohnungen aus. Das betrifft auch bereits aufgegebene Konversionsflächen. Bei den Kommunen wird das nicht auf Gegenliebe stoßen.

Die Umwandlung von Bundeswehrflächen in eine zivile Nachnutzung – unter anderem für den Wohnungsneubau – wird ausgesetzt, wie das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) am 28.10.2025 mitgeteilt hat. Der Konversionsprozess von Bundeswehrstandorten für zivile Zwecke war in den frühen 1990er Jahren nach Ende des Kalten Kriegs begonnen und nach Aussetzung der Wehrpflicht in den 2010er Jahren fortgesetzt worden.

Aktuell betrifft das zunächst 187 ehemalige militärische Liegenschaften, die sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) befinden. Entgegen früherer Entscheidungen werden außerdem weitere 13 Liegenschaften nicht aus der Nutzung genommen, die von der Bundeswehr noch betrieben werden: Dazu gehören der ehemalige Fliegerhorst in Fürstenfeldbruck und Teile des Flughafens Tegel in Berlin.

Welche Liegenschaften in der Hand der Bundeswehr bleiben, zeigt eine Liste, die dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt.

Liste der 187 Liegenschaften im Eigentum der BImA (Quelle: Tagesschau)

Konversionsstopp: Sicherheit vs. Wohnungsbau

In Fällen mit besonders dringendem Konversionsinteresse werden laut Mitteilung des Bundesverteidigungsministeriums bereits Gespräche mit den Bundesländern, Städten und Gemeinden geführt, um Lösungen zu prüfen, die sowohl die militärischen Erfordernisse als auch die kommunalen Interessen berücksichtigen.

"Wir sind uns der Tragweite der Entscheidung sehr bewusst und wissen, dass in vielen Fällen bereits Planungen bestehen, betroffene Flächen zivil zu nutzen", sagte der für die Infrastruktur zuständige Staatssekretär im BMVg, Nils Hilmer (SPD). Man werde versuchen, bestehende zivile Planungen zu berücksichtigen.

Als Hintergrund der Entscheidung nannte Hilmers den Aufwuchs der Bundeswehr aufgrund der Bedrohungslage. Mit der Liegenschaftsreserve sollen im Bedarfsfall kurzfristige Lösungen für die Infrastrukturbedarfe des Militärs möglich werden. 

Verbilligung für BImA-Grundstücke bis Ende 2029 verlängert

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte am 21.2.2024 der von der BImA vorgeschlagenen Änderung der Verbilligungsrichtlinie zugestimmt: Die besagt, dass Kommunen und ihre Wohnungsbaugesellschaften beim Kauf von Grundstücken, die für den Bund entbehrlich sind, höhere Vergünstigungen erwarten. Für jede neu geschaffene Sozialwohnung ist ein Abschlag von 35.000 Euro möglich, davor waren es 10.000 Euro. Die angepasste Verbilligungsrichtlinie gilt seit dem 1.1.2024.

Darüber hinaus darf die BImA ab dem Haushaltsjahr 2024 eine Verbilligung für Erbbaurechte für die förderungswürdige öffentliche Zwecke – wie den sozialen Wohnungsbau – gewähren. Mit dem Bundeshaushalt 2024 wurde auch die Verlängerung des Haushaltsvermerks 60.3 zur verbilligten Veräußerung von entbehrlichen Liegenschaften bis zum 31.12.2029 beschlossen. Zudem wurde das Budget um 50 Millionen Euro auf 175 Millionen Euro erhöht.

Seit der Einführung der Verbilligung im Jahr 2015 wurden bis heute für insgesamt 635 Liegenschaften Abschläge von insgesamt knapp 264 Millionen Euro gewährt. Davon entfallen rund 156 Millionen Euro auf die Förderung des sozialen Wohnungsbaus – laut BImA waren das knapp 6.600 Sozialwohnungen.

Erstzugriff der Kommunen: Konversion im Fokus

Auf Initiative der BImA hatte der Haushaltsausschuss des Bundestages am 21.3.2012 den Beschluss zur Erstzugriffsoption für Kommunen und ihre Wohnungsbauunternehmen gefasst. Damit wollte die Bundesanstalt vor allem einen Anreiz zum Erwerb von Konversionsgrundstücken zum gutachterlich ermittelten Verkehrswert ohne Bieterverfahren anbieten.

Die erstzugriffsberechtigten Kommunen haben davon rege Gebrauch gemacht. Ein Beispiel dafür sind die im Jahr 2018 an die Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Münster verkauften Konversionsflächen der ehemaligen Oxford- und York-Kaserne: Hier hat die BImA 16,2 Millionen Euro Preisnachlass gegeben. Gebaut wurden rund 3.100 Wohnungen, davon etwa 640 Sozialwohnungen.

Bundeswehr in Tegel: Was das für neue Wohnungen bedeutet

Der Berliner Senat rechnet damit, dass die Bundeswehr die Teilfläche des ehemaligen Flughafens Tegel sehr viel länger als bisher erwartet in Anspruch nehmen wird. Dort sind die Hubschrauber der Flugbereitschaft des Bundes stationiert. "Die Bundeswehr hat aufgrund der Sicherheitslage und des notwendigen Aufwuchses der Streitkräfte das Land Berlin informiert, dass aus heutiger Sicht die Liegenschaft Tegel Nord noch bis in die 2040er Jahre teilweise vom Militär genutzt werden muss", teilte ein Sprecher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Bauen auf dpa-Anfrage mit.

Das Abgeordnetenhaus hatte den Senat im Mai 2024 aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen für eine möglichst schnelle vollständige Verlegung der Hubschrauberstaffel des Bundes von Tegel zum Flughafen BER in Schönefeld zu ergreifen. Der Senat hat anschließend entsprechende Gespräche geführt. Im November 2024 hieß es offiziell, das BMVg habe dem Senat bestätigt, eine Verlegung im ersten Quartal 2026 anzustreben.

Das vom Senat seit Jahren angekündigte neue Schumacher-Quartier auf dem Tegel-Gelände ist der Bauverwaltung zufolge von den jüngsten Plänen aus dem Verteidigungsministerium nicht tangiert. Es gehe nur um das Areal Tegel Nord, das seit jeher von der Bundeswehr genutzt werde, so der Sprecher der Senatsverwaltung. "Ausdrücklich nicht betroffen sind die übrigen Flächen des ehemaligen Flughafens Tegel und deren Entwicklungen."

Dazu gehörten der Wohnungsbau im Schumacher-Quartier, das Gründungszentrum Urban Tech Republic, die Berliner Hochschule für Technik (BHT) und die Rettungsakademie der Berliner Feuerwehr (BFRA). Verabredet sei nun, bis Ende der 2030er-Jahre Klarheit zu schaffen, ob und wann eine Übergabe an Berlin möglich wäre. In der Zwischenzeit wollen sich das Land Berlin und die Bundeswehr eng abstimmen, etwa zu Fragen der Erschließung und Sanierung des Geländes, wie der Sprecher erläuterte.


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dpa

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