1.

Voraussetzung für eine systematische und nachvollziehbare Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität ist die Operationalisierung des Qualitätsbegriffs. Dieser lässt sich einteilen in die Dimensionen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität.

 

2.

Die Rehabilitationsträger verpflichten sich, Verfahren zu entwickeln, die die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität einbeziehen und Vergleiche ermöglichen, um so einen qualitätsorientierten Wettbewerb anzustoßen.

  • Strukturqualität
 

3.

Strukturqualität benennt die Rahmenbedingungen, die notwendig sind, um die vereinbarte Leistung zur Teilhabe erbringen zu können. Zu den Strukturmerkmalen zählen insbesondere:

  • Vorhandensein eines Konzeptes,
  • räumliche und sächliche Ausstattung,
  • personelle Ausstattung,
  • Leistungsangebote,
  • Qualifikation, Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter,
  • Einbindung in Versorgungsstrukturen einschließlich der Selbsthilfe,
  • interne Vernetzung (z.B. regelmäßige Teambesprechungen).
  • Prozessqualität
 

4.

Prozessqualität bezieht sich auf die Planung, Strukturierung und den Ablauf der Leistungserbringung sowie die Beurteilung der sachgerechten Durchführung.

Insbesondere werden hierunter erfasst:

  • interdisziplinäre Feststellung des individuellen Rehabilitations-, Förder- bzw. Hilfebedarfs,
  • Vereinbarung individueller Rehabilitationsziele mit den Leistungsberechtigten,
  • Erstellung und Fortschreibung eines Rehabilitations-/Teilhabeplans unter genauen Angaben der jeweiligen Leistungen zur Teilhabe,
  • sachgerechte Durchführung der Leistung,
  • Dokumentation und Bewertung des Verlaufs,
  • interdisziplinäre Zusammenarbeit in den Einrichtungen sowie einrichtungsübergreifend,
  • Kooperation mit den vor- und nachbehandelnden Einrichtungen, Diensten und der Selbsthilfe.
  • Ergebnisqualität
 

5.

Ergebnisqualität bezieht sich darauf, in welchem Ausmaß die mit der Leistung angestrebten individuellen und generellen Ziele erreicht werden.

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