Das Bundesarbeitsgericht stellt in seinem Urteil vom 23.10.2025 (BAG, 8 AZR 300/24) klar, dass bereits dann die Vermutung einer geschlechterbezogenen Benachteiligung angenommen werden kann, wenn eine Frau bei gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit weniger verdient als ein männlicher Kollege in einer vergleichbaren Position. Um etwaigen Ansprüchen aus einer Benachteiligung wegen des Geschlechts zu entgehen, müssen Arbeitgeber diese Vermutung widerlegen.