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Steuervorteile bei denkmalgeschützten Gebäuden – Steuerbegünstigung für nicht genutzte Kulturgüter (§ 10g EStG)

Jörg Wilde, Gerhard Jaser
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Zusammenfassung

 
Überblick

Von den Aufwendungen für Kulturgüter, die weder der Erzielung von Einkünften noch eigenen Wohnzwecken dienen, können 10 Jahre lang jährlich 9 % wie Sonderausgaben abgezogen werden. Zu den Kulturgütern gehören u. a. Gebäude oder Gebäudeteile, gärtnerische, bauliche und sonstige Anlagen, die nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften unter Schutz gestellt sind. Typische Anwendungsfälle dieser Vorschrift sind die Nutzung für eine Tätigkeit die nach dem EStG als Liebhaberei beurteilt wird, der Leerstand oder die unentgeltliche Überlassung an Dritte.

§ 10g EStG fördert übrigens nicht nur die vorgenannten Gebäude und Gebäudeteile, sondern auch bewegliche Wirtschaftsgüter, wie beispielsweise Mobiliar und Kunstgegenstände.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Regelungen finden sich in den nachfolgenden Paragrafen, Richtlinien und Hinweisen:

§ 10g EStG,

R 10g EStR,

H 10g EStH.

 
Die häufigsten Fallen
  1. Durchführung der Maßnahmen ohne Einschaltung der nach Landesrecht zuständigen oder der von der Landesregierung bestimmten Stelle.
  2. Anschaffungskosten sind nicht begünstigt.

1 Steuerbegünstigungsvorschrift

Abzug wie Sonder­ausgaben

Nach § 10g EStG können

  • Aufwendungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen

    an eigenen schutzwürdigen Kulturgütern im Inland,

  • die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden,

im Kalenderjahr des Abschlusses der Maßnahmen und in den folgenden 9 Kalenderjahren jeweils bis zu 9 % wie Sonderausgaben abgezogen werden.

Die Aufwendungen sind um öffentliche oder private Zuwendungen oder Einnahmen zu kürzen.

2 Begünstigte Kulturgüter

Zu den Kulturgütern i. S. d. § 10g EStG gehören

  • Kulturgüter

    Gebäude und Gebäudeteile, die nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal sind,

  • Gebäude oder Gebäudeteile, die für sich allein nicht die Voraussetzungen für ein Baudenkmal erf...

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