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Umsatzsteuererklärung 2018

Prof. Rolf-Rüdiger Radeisen
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Zusammenfassung

 
Überblick

Der Beitrag zur Umsatzsteuerjahreserklärung 2018 erläutert die einzelnen Angaben des Vordrucks USt 2 A zur Abgabe der Jahressteuererklärung 2018 sowie die Anlage anhand des chronologischen Ablaufs des Vordrucks. Der zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2018 verpflichtete Unternehmer kann sich damit einen kompakten Überblick über die notwendigen Angaben und die sich dahinter verbergenden Probleme verschaffen. Soweit sich aus der aktuellen Gesetzgebung, der Rechtsprechung oder den Verwaltungsanweisungen Besonderheiten für 2018 ergeben, wird jeweils bei den entsprechenden Positionen darauf hingewiesen.

Die Vordrucke für die Jahressteuererklärung 2018 waren von der Finanzverwaltung schon im Herbst 2017 veröffentlicht worden, sodass bei unterjähriger Einstellung der unternehmerischen Betätigung schon die elektronische Abgabe der Jahressteuererklärung möglich war. Die Finanzverwaltung ist seit dem Veranlagungszeitraum 2016 dazu übergegangen, die Vordrucke für die Umsatzsteuerjahreserklärung jeweils schon vorab bereitzustellen.

Im Vergleich zu den Steuererklärungen der Vorjahre hat sich bei den Vordrucken zur Jahressteuererklärung 2018 eine formale Veränderung ergeben. Seit 2018 ist die bisherige Anlage UR entfallen, in der ergänzende Angaben zu den einzelnen Positionen der Jahressteuererklärung anzugeben waren. Diese Angaben sind jetzt unmittelbar in den Hauptteil der Erklärung (USt 2 A) integriert worden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlage für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2018 ist § 18 Abs. 3 UStG. Allerdings sind für die die Umsatzsteuer betreffenden Fragen bei der Erstellung der Jahreserklärung 2018 alle Vorgaben des UStG anzuwenden, gleiches gilt für die Anweisungen der Finanzverwaltung (UStAE). Die nationalen gesetzlichen Vorgaben des UStG, ...

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