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Umsatzsteuererklärung 2018 / 2 Vordruck USt 2 A

Prof. Rolf-Rüdiger Radeisen
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Das BMF hat mit Schreiben vom 11.10.2017 die Vordrucke für die Umsatzsteuererklärung 2018 veröffentlicht. Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich hier eine erhebliche formale Veränderung ergeben, da die bisher in der Anlage UR enthaltenen Angaben direkt in den Hauptvordruck USt 2 A integriert worden sind. Inhaltlich ergeben sich dadurch aber keine Veränderungen, da diese Zusatzangaben im Wesentlichen unter denselben Kennziffern zu den jeweiligen Meldetatbeständen des Hauptvordrucks zugeordnet worden sind.

2.1 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1–17 sind die allgemeinen Angaben enthalten.

Anzugeben hat der Unternehmer Folgendes:

1. In den Zeilen 1 und 3 sind das zuständige Finanzamt, bei dem der Unternehmer zur Umsatzsteuer registriert ist, und die ihm vom Finanzamt erteilte Steuernummer anzugeben.
 
Wichtig

Einheitliche Veranlagung zur USt für einen Unternehmer

Zu beachten ist die Unternehmenseinheit, ein Unternehmer hat immer nur ein Unternehmen. Selbst wenn ein Unternehmer unterschiedliche unternehmerische Aktivitäten an verschiedenen Orten unterhält, werden alle Umsätze in der einheitlichen Umsatzsteuererklärung angegeben. Die verwendete Steuernummer muss nicht identisch mit der für ertragsteuerrechtliche Zwecke erteilten Steuernummer sein.

2. Handelt es sich um eine berichtigte Umsatzsteuererklärung, ist in der Zeile 56 das Kennzeichen "1" anzugeben. Eine berichtigte Umsatzsteuererklärung ist insbesondere dann abzugeben, wenn der Unternehmer später feststellt, dass Angaben in der Erklärung unvollständig oder falsch waren. In diesem Fall ist die gesamte Erklärung mit den korrekten Angaben an die Finanzbehörde zu übermitteln.
3. In den Zeilen 8–14 sind die persönlichen Daten des Unternehmers anzugeben. Unternehmer kann ein Einzelunternehmen, eine Personengemeinschaft[1] oder eine juristische Person sein....

Dieser Inhalt ist unter anderem im Umsatzsteuer enthalten. Sie wollen mehr?

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