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Sachbezüge

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Zusammenfassung

 
Begriff

Der Arbeitgeber wendet den Arbeitnehmern häufig neben dem Barlohn auch Sachbezüge zu. Hierbei kann es sich sowohl um Dienstleistungen als auch um Gegenstände handeln. Solche Zuwendungen unterliegen in vielen Fällen der Umsatzsteuer. Welche Umsatzsteuer dabei zu berechnen ist, hängt entscheidend davon ab, ob die Sachbezüge an die Arbeitnehmer als Gegenleistung für erbrachte Arbeitsleistung, verbilligt oder sogar unentgeltlich gewährt wurden. Bei unentgeltlichen Zuwendungen ist regelmäßig aus den Anschaffungskosten der Vorsteuerabzug auszuschließen, sodass die Zuwendung nicht mehr der Umsatzsteuer unterliegt. In Einzelfällen, wie insbesondere bei Mahlzeiten, können aus Vereinfachungsgründen die lohnsteuerlichen Werte übernommen werden. Allerdings stellen die Aufmerksamkeiten und Leistungen im überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers die Ausnahmen dar. Diese unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Der Vorsteuerabzug bleibt dagegen hiervon unberührt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Vorschriften ergeben sich insbesondere aus § 3 Abs. 1b Nr. 2 UStG, § 3 Abs. 9a UStG und § 10 Abs. 4 und 5 UStG. Hierzu sind die Verwaltungsanweisungen nach Abschn. 1.8 und Abschn. 3.2–3.4 UStAE zu beachten.

Umsatzsteuer

1 Überblick

 
Wichtig

Kein Vorsteuerabzug bei Geschenken an Arbeitnehmer

Bei unentgeltlichen Sachzuwendungen (Geschenken) an Arbeitnehmer liegen grundsätzlich keine steuerbaren Wertabgaben vor, weil der Arbeitgeber aus solchen Leistungsbezügen bereits keinen Vorsteuerabzug hat. Denn unentgeltliche Zuwendungen, bei denen im Einkaufszeitpunkt die Geschenkabsicht an den Arbeitnehmer feststeht, sind keine wirtschaftlichen Tätigkeiten, die für einen Vorsteuerabzug erforderlich wären. Die besonderen Regelungen für sog. "Aufmerksamkeiten" und Geschenke aus dem Sortiment des Unternehmens si...

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