Fachbeiträge & Kommentare zu Zoll

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2023, Nachträgliche Z... / 3. Nachträgliches Antragsrecht

Die Möglichkeit, die Rechtsbeschwerde auf Antrag eines Beteiligten nachträglich zuzulassen, könnte ausdrücklich gesetzlich geregelt werden. Mit einem solchen Antragsrecht würden die berechtigten verfahrensrechtlichen Interessen der Beteiligten gewahrt und die zu erwartende Überlastung des BGH durch eine allgemeine Nichtzulassungsbeschwerde in Familiensachen vermieden. Dem Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2023, Anwaltliche Ve... / 2 Aus den Gründen:

Zitat [10] II. Die sofortige Beschwerde des Klägers gemäß § 11 Abs. 1 RPflG, §§ 104 Abs. 3, 567 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2, 569 ZPO ist zulässig. Insbesondere übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstands 200,00 EUR, § 567 Abs. 2 ZPO. Die Beschwerde ist jedoch unbegründet. Im Ergebnis zutreffend hat das LG die zu berücksichtigenden Reisekosten des Klägers mit insgesamt 394,50 EU...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 06/2023, Beantragung e... / II. Die Lösung

Die Zuständigkeit in der Forderungspfändung Soll die Zuständigkeit in der Zwangsvollstreckung bestimmt werden, ist nach der sachlichen, der örtlichen und der funktionellen Zuständigkeit zu fragen. Für die Forderungspfändung beantworten sich die Fragen aus § 828 ZPO und § 20 Abs. 1 Nr. 17 RPflG.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2023, Rundfunkgebühr... / III. Besondere Belastungen

1. Allgemein Gem. § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 bis 4 ZPO sind vom Einkommen verschiedene Beträge abzusetzen. Dabei handelt es sich überwiegend z.B. um Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Versicherungsbeiträge, Werbungskosten, Freibeträge für Erwerbstätige, für die Partei und Ehegatten und unterhaltsberechtigte Kinder, Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfe. Neben die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Zur Dispositi... / 1 Gründe

I. Der Wert der vom Kläger und Berufungskläger begehrten Aufhebung des angefochtenen Teil-Urteils zu den Nr. 2 und 3 des Tenors war angesichts des Werts des dort tenorierten Wertermittlungsanspruchs, der die Kosten der Einholung eines Sachverständigengutachtens umfasst, auf 5.000 EUR zu schätzen; gegenüber diesem und dem (nicht angegriffenen) Auskunftsanspruch hatte der Antra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Zur Erbaussch... / 2 Gründe

Die zulässige Klage ist in der Hauptsache begründet (I.) und unterliegt lediglich im Hinblick auf Zinsansprüche und Nebenforderungen einer teilweisen Abweisung (II.). I. Die Klägerin hat gegen die Beklagten zu 1) bis 3) gem. den §§ 2303 Abs. 1 S. 2, 2306 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Auszahlung ihres Pflichtteils in Höhe des zugesprochenen Betrags von 542.731,70 EUR. Die nach ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.1 § 233a Abs. 1 S. 1 AO

Rz. 13 Gemäß § 233a Abs. 1 S. 1 AO sind die sich aus einer Steuerfestsetzung der Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- oder GewSt (bis 31.12.1996 auch die Vermögenssteuer) ergebenden Unterschiedsbeträge i. S. d. § 233a Abs. 1 S. 1 AO zu verzinsen.[1] Die Höhe der zu zahlenden Zinsen ergeben sich aus § 238 AO. Die Regelung des § 233a Abs. 1 S. 1 AO ist abschließend; eine entspre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 8. Bericht der KOM zum Programm "Fiscalis 2020"

Die Kommission hat am 14.12.2022 einen Bericht an das EP und den Rat über die abschließende Bewertung des Programm "Fiscalis 2020" vorgelegt (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-16066-2022-INIT/de/pdf). Das Programm "Fiscalis 2020" wurde durch die VO (EU) Nr. 1286/2013 vom 11.12.2013 zur Festlegung eines Aktionsprogramms zur Verbesserung des reibungslosen F...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangshypothek: Voraussetzu... / 7.1 Beschwerde

Welche Beschwerdeart? Gegen Entscheidungen des Grundbuchamts (Rechtspflegers) ist grundsätzlich die einfache Beschwerde nach § 71 Abs. 1 GBO gegeben. Die besonderen Rechtsbehelfe der Zwangsvollstreckung (Erinnerung nach § 766 ZPO oder sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO) sind nicht zulässig, denn die Entscheidungen des Grundbuchamts ergehen im Verfahren nach der Grundbuchordn...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vollstreckung nach dem FamF... / 2.4 Familienrechtliche Wohnungsüberlassung

Zuweisung an einen Partner Auch die Vollstreckung einer familiengerichtlichen Wohnungsüberlassung nach § 2 GewSchG oder § 1361b BGB oder eines entsprechenden Vergleichs[1] wird nach den Vorschriften der ZPO vorgenommen.[2] Auf Antrag hat der Gerichtsvollzieher den Täter aus dem Besitz der Wohnung zu setzen und das Opfer in den Besitz einzuweisen.[3] Was bedeutet "Räumung"? Die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2023, Verletzung rechtliche Gehör durch Außerachtlassung eines Beweisantrags

Hinweis Durch die mit Schriftsatz vom … angebotenen Beweismittel wäre Beweis über … durch die Vernehmung der angebotenen Zeugen … beziehungsweise durch die Einholung eines entsprechenden Sachverständigengutachtens zu erheben gewesen. Dem wurde seitens des Gerichts jedoch nicht nachgegangen. Hierin ist eine Verletzung des rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zu sehen, s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 05/2023, Angabe eines ... / 2 II. Die Entscheidung

Beschwerde ist mangels Beschwer unzulässig Die Beschwerde ist nicht zulässig und daher gemäß § 572 Abs. 2 ZPO zu verwerfen. Im Grundsatz kann ein Ordnungsmittelbeschluss gemäß §§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 793 ZPO mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Der Antragsteller hat auch die zweiwöchige Notfrist gemäß § 569 Abs. 1 ZPO eingehalten. Er ist jedoch nicht beschwert. Streit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2023, Einstweilige An... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner wendet sich gegen den am 5.10.2022 im Wege der einstweiligen Anordnung und nach mündlicher Erörterung der Sache erlassenen Gewaltschutzbeschluss des Familiengerichts. [2] Mit dem angegriffenen Beschluss hat das Familiengericht im Wege der einstweiligen Anordnung zugunsten der Antragstellerin eine Schutzanordnung nach § 1 GewSchG erlassen und d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2023, Angemessener V... / III. "Angemessenes" Kraftfahrzeug in der Verfahrenskostenhilfe, § 90 Abs. 2 Nr. 10 SGB XII

Mit dem Bürgergeld-Gesetz v. 16.12.2022 (BGBl. I, 2328 ff.) wurde in § 90 Abs. 2 SGB XII die neue Nr. 10 ab 1.1.2023 wie folgt angefügt: "10. eines angemessenen Kraftfahrzeuges.". Bisher gab es in der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe keine gesetzliche Regelung, bis zu welchem Verkehrswert ein Kraftfahrzeug zum geschützten Vermögen der Hilfe suchenden Partei gehört. Die bish...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / II. Adressat des Vollstreckungsantrags

Rz. 143 Wie schon das Formular- nach der ZVFV 2012 wird lediglich das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht vorgegeben, d.h. die Angaben zur sachlichen Zuständigkeit. Die Konkretisierung in der örtlichen Zuständigkeit ist dagegen vom Antragsteller vorzunehmen. Der Antrag ist nach § 828 Abs. 2 ZPO an das Vollstreckungsgericht zu richten, bei dem der Schuldner im Inland seinen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / V. Begründung des Antrags

Rz. 97 Wiederum als Basisdaten außerhalb eines Rahmens und insoweit unverzichtbar, ist der jeweils gestellte Antrag nach § 758a Abs. 1 und/oder Abs. 4 ZPO zu begründen. Es sind die Angaben zu machen, die inhaltlich den Antrag rechtfertigen.[29] Rz. 98 Die Begründung dient der Darlegung, dass die verfassungsrechtlichen Grenzen der Vollstreckung eingehalten werden, jedenfalls d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / V. Modul D Teil 1 – Die Durchsuchungsanordnung

Rz. 135 Modul D bildet die richterliche Ermächtigung des Gerichtsvollziehers nach § 758a Abs. 1 ZPO ab. Der Begriff der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) ist dabei weit auszulegen; sodass er Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume,[34] Büroräume und Werkstätten, Nebenräume und Zugänge sowie Zweit- und Wochenendwohnungen umfasst. Zur Wohnung gehören auch Hof, Garten, Garage, Hausbode...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / XXIII. Unterschrift, Ausfertigung, Beglaubigung

Rz. 233 Bei dem Pfändungsbeschluss oder dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss handelt es sich um eine dem Rechtspfleger nach § 20 Abs. 1 Nr. 17 RPflG funktionell übertragene gerichtliche Entscheidung. Sie ist grundsätzlich zu unterschreiben oder qualifiziert elektronisch zu signieren. Der Gläubiger oder sein Bevollmächtigter sind hier also nicht gefragt, insbesondere dürf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / XXI. Entäußerung des Vollstreckungsantrags

Rz. 86 Nach Maßgabe des jeweiligen Übermittlungswegs für den Vollstreckungsantrag sieht das Formular die Angabe des Auftraggebers als einfache Signatur und die Unterschrift des Auftraggebers vor. Als Auftraggeber im Sinne dieser Angaben ist nicht der vertretene Gläubiger, sondern sein Bevollmächtigter anzusehen. Der Name des Auftraggebers ist stets anzugeben und sollte bei de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelbestimmungen der ... / V. Anträge zur Forderungspfändung

Rz. 11 Für die Forderungspfändung wird nach § 1 Abs. 3 ZVFV einerseits mit der Anlage 4 ZVFV ein Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses nach § 829 ZPO und andererseits eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach den §§ 829, 835 ZPO eingeführt. Bislang sah die ZVFV 2012 für die Vollstreckung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche einerseits und wegen sonstiger Geld...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / IV. Basisdaten zum Schuldner

Rz. 146 Zunächst sind Grundangaben zum Schuldner zu machen, die sich auf dessen Namen und seine postalische Anschrift beziehen. Daneben ist anzugeben, ob wegen einer Forderungspfändung bereits ein vorläufiges Zahlungsverbot besteht. Die Angaben befinden sich außerhalb eines Rahmens und sind deshalb einerseits zwingend und dürfen bei mehreren Schuldnern insgesamt mehrfach wied...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / VI. Modul C – Der Vollstreckungstitel

Rz. 23 Auf die bereits vor die Klammer gezogenen abgehandelten Module A zum Gläubiger und B zum Schuldner folgen in Modul C die Angaben zum Vollstreckungstitel. Dabei ist die Angabe mindestens eines Vollstreckungstitels zwingend (§§ 750, 704, 794, 795 ZPO), sodass sich die Angaben für den ersten Vollstreckungstitel auch außerhalb eines Rahmens befinden. Werden mehr als ein Vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / X. Signatur und Unterschrift zur Entäußerung

Rz. 173 Nach Maßgabe des jeweiligen Übermittlungswegs für den Antrag auf Erlass des Pfändungs- oder des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sieht Anlage 4 zur ZVFV die Angabe des Antragstellers als einfache Signatur und die Unterschrift des Antragstellers vor. Es bleibt ohne Bedeutung, dass in Anlage 1 zur ZVFV (Gerichtsvollzieherauftrag) von "Auftraggeber" und in Anlage 4...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / VI. Haupt- und Nebenanträge

Rz. 149 Notwendiger Hauptantrag ist der Erlass des beizufügenden Beschlusses für einen Pfändungsbeschluss oder einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nach Maßgabe der Anlage 5 zur ZVFV. Da der Text außerhalb eines Rahmens steht, ist er nicht veränderlich und zwingend. Innerhalb des Formulars können sodann zusätzliche Anträge gestellt werden. Das lässt die Option unberührt,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / VI. Zusatzanträge

Rz. 100 Innerhalb des Formulars können sodann zusätzliche Anträge gestellt werden. Diese können auf eine örtliche und zeitliche Beschränkung oder Anordnungen im Hinblick auf Dritte bezogen sein, die sich ggf. in den Räumlichkeiten aufhalten. Rz. 101 Ausfertigungen des Beschlusses werden nur auf Antrag und nur in Papierform erteilt (§ 317 Abs. 2 S. 1 ZPO). Wird ein solcher Ant...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / X. Unterschrift

Rz. 117 Nach Maßgabe des jeweiligen Übermittlungswegs für den Vollstreckungsantrag sieht das Formular die Angabe des Auftragstellers als einfache Signatur und die Unterschrift des Auftraggebers vor. Stellt der Gläubiger den Antrag selbst, trägt er seinen Namen ein und unterschreibt. Als Antragsteller im Sinne dieser Angaben ist nicht der vertretene Gläubiger, sondern sein Bev...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / XVII. Modul O – Wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse des Schuldners

Rz. 215 Gänzlich neu gegenüber der ZVFV 2012 ist die Zusammenfassung der Angaben über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Schuldners in Modul O. Nach § 850c Abs. 2 ZPO erhält der Schuldner die dort genannten Freibeträge für die erste sowie die zweite bis fünfte gesetzlich unterhaltsberechtigte Person nur, wenn er den Unterhalt auch tatsächlich gewährt. Nur...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsgerichtliches Urteil... / 2.3 Ergebnisse der Güteverhandlung

Ergebnis des überwiegenden Teils der Güteverhandlungen sind Vergleiche zwischen den Prozessparteien. Vergleiche werden protokolliert. Nach § 162 ZPO wird für die Wirksamkeit des Vergleichs die Protokollaufzeichnung vorgelesen oder von einem Tonträger abgespielt und von beiden Prozessparteien genehmigt. Es besteht für eine oder beide Parteien die Möglichkeit, die Wirksamkeit ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Berufung im Arbeitsgerichts... / 8 Berufungsschrift

Die Berufung ist durch Einreichung einer Berufungsschrift[1] bei dem Berufungsgericht einzulegen.[2] Sie kann nicht unter einer Bedingung eingelegt werden. Unzulässig ist daher auch die Berufung unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Die Berufungsschrift muss von einem Rechtsanwalt oder einem nach § 11 ArbGG postulationsfähigen Vertreter unterzeichnet sein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 1.2.3 Gesetzgebungs-, Ertrags- und Verwaltungskompetenz

Rz. 10 Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die GewSt stützt sich auf Art. 105 Abs. 2 GG. Danach kann der Bund im Rahmen seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz in Bezug auf Steuern (außer Zöllen und Finanzmonopolen) Gesetze erlassen, wenn ihm die Ertragskompetenz (ganz oder teilweise) zusteht oder gem. Art. 72 Abs. 2 GG ein Bundesgesetz zur Herstellung gleichwert...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.4 Verzinsung von Einfuhr- und Ausfuhrangaben

Rz. 14 Nach der Neufassung des § 233 Satz 1 AO werden jetzt auch Ansprüche verzinst, die sich aus dem Recht der EU (vgl. Rz. 1a) ergeben; die Formulierung orientiert sich an § 1 Abs. 1 Satz 1 und § 3 Abs. 4 Nr. 4 AO.[1] Die Vorschrift orientiert sich an der EuGH-Rechtsprechung, die die Mitgliedsstaaten unionsrechtlich zu einer Verzinsung von Steuererstattungen verpflichtet h...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unterwegs befindliche (roll... / 1 Wem ist der Gegenstand bilanziell zuzurechnen?

Nach § 240 HGB und § 242 HGB müssen Kaufleute[1] ihre Vermögensgegenstände am Ende des Geschäftsjahrs in eine Bilanz aufnehmen. Grundsätzlich ist dies der Fall, wenn sie Eigentum am Gegenstand erworben haben. Übt ein anderer als der Eigentümer die tatsächliche Herrschaft über ein Wirtschaftsgut so aus, dass der Eigentümer keine Gewalt über das Wirtschaftsgut hat, ist das Wir...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 1. Vorfahrt/Geschwindigkeitsüberschreitung

Rz. 2425 Rz. 2426 BGH [2278] Kollidiert der Wartepflichtige (1) mit einem Vorfahrtberechtigten (2), der nachweislich zu schnell fährt, so ergibt sich, abhängig von der Geschwindigkeitsüberschreitung, eine grundsätzliche Haftungsverteilung. Die übrigen Unfallumstände (Einsehbarkeit in die Kreuzung, Straßenverlauf, Erkennbarkeit des Vorfahrtberechtigten, Tages- oder Nachtzeit) m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2023, Beratungshilfe... / I. Sachverhalt

Das Hauptzollamt hatte gegen die in Bedarfsgemeinschaft lebenden Antragsteller ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Betruges eingeleitet. Die Antragsteller benötigten zwecks Verteidigung gegen den bestehenden Strafbefehl Akteneinsicht und wollten hierfür anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Mit gemeinsamem Berechtigungsschein vom 1.10.2021 ist den Antragstellern, di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2023, Nebengüterrecht... / 2. Zuständigkeit nach § 266 FamFG nicht gegeben

Die unten behandelte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm[11] zur Frage von Ansprüchen zwischen nichtehelichen Lebensgemeinschaftern nach der Beendigung ihrer Beziehung fiel in die Zuständigkeit der allgemeinen Zivilgerichtsbarkeit. § 266 Abs. 1 FamFG umfasst solche Ansprüche nicht (es sei denn, die Beteiligten waren verlobt). Da keine planwidrige Regelungslücke vorliegt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2023, Unterhaltsfests... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner und Beschwerdeführer wendet sich gegen die Unterhaltsfestsetzung bei Feststellung seiner Vaterschaft. [2] Auf den Antrag des minderjährigen Antragstellers auf Anfechtung der Vaterschaft des Beteiligten J. A. B., welcher gemäß § 1592 Nr. 1 BGB bislang als sein Vater galt, und auf Feststellung der Vaterschaft des Antragsgegners hin hat das Geric...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorläufiger Rechtsschutz im... / 6.1 Voraussetzungen

Die einstweilige Anordnung erfordert einen Anordnungsanspruch, einen Anordnungsgrund und die Glaubhaftmachung beider durch den Antragsteller. Der Anordnungsanspruch ist das Recht oder das Rechtsverhältnis, um das der Rechtsstreit in der Hauptsache geführt wird. Es ist also der Regelungsanspruch, der auch im Hauptsacheverfahren endgültig durchgesetzt werden soll. Anordnungsgründe ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Anwaltskosten / H. Hebegebühren

Rz. 19 Die Differenzierung zwischen den Anwaltsgebühren, die gegenüber dem Mandanten geltend gemacht werden können und den erstattungsfähigen Gebühren, die der Haftpflichtversicherer ersetzen muss, wird besonders deutlich bei der Hebegebühr gem. Nr. 1009 VV RVG. Rz. 20 Nach dieser Vorschrift erhält der Rechtsanwalt eine Hebegebühr, wenn er für seinen Mandanten Zahlungen verei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

Balke/Reisert/Just/Schulz-Merkel, Regulierung von Verkehrsunfällen, 2. Auflage 2021 Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 27. Auflage 2022 van Bühren/Lemcke/Jahnke , Anwalts-Handbuch Verkehrsrecht, 2. Auflage 2011 van Bühren/Plote, ARB-Kommentar, 3. Auflage 2013 van Bühren, Handbuch Versicherungsrecht, 7. Auflage 2017 van Bühren, Das versicherungsrechtliche Mandat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 5.5.5 Auslandsberührung

Das Rechtsverhältnis zwischen einem Kind und seinen Eltern unterliegt dem Recht des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, § 21 EGBGB. Der gewöhnliche Aufenthaltsort, ist nicht identisch mit dem Begriff des Wohnsitzes des Kindes. Wohnsitz eines Kindes ist nach §§ 7, 11 BGB der Ort, an dem sich seine Eltern ständig niedergelassen haben. Es teilt deren Woh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 8.1 Grundsätze

Voraussetzung für ein Ruhen der elterlichen Sorge ist die längere tatsächliche Verhinderung der Ausübung der elterlichen Sorge oder ihrer Bestandteile, z. B. der Personensorge, jedoch mit der Aussicht, dass die elterliche Sorge wieder ausgeübt werden kann.[1] Die Fälle sind beispielsweise Strafhaft ohne laufenden Kontakt Ausnahmsweise Untersuchungshaft Auswanderung Kriegsgefangen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Forderungspfändung / 2. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 15 Örtlich ist grds. das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zuständig, bei dem der Schuldner im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, d.h. das Gericht am Wohnort des Schuldners (§§ 13–19 ZPO). Bei einem Soldaten ist § 9 BGB zu beachten.[21] Rz. 16 Hilfsweise ist das Amtsgericht zuständig, bei dem nach § 23 ZPO gegen den Schuldner Klage erhoben werden kann (Geric...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Forderungspfändung / 2. Zustellung an den Drittschuldner

Rz. 145 Erst mit der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Drittschuldner wird die Pfändung bewirkt (§ 829 Abs. 3 ZPO). Etwas anderes gilt auch deshalb nicht, weil die Pfändung aufgrund eines Arrestbefehls angeordnet worden ist. Nach § 928 ZPO sind auf die Vollziehung des Arrests die Vorschriften für die Zwangsvollstreckung entsprechend anzuwenden, soweit sich nicht aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / c) Anhörung des Schuldners

Rz. 134 Der Antrag auf Nichtberücksichtigung eines Unterhaltsberechtigten kann zugleich mit dem Pfändungsantrag oder später gestellt werden, darf jedoch nicht vor Erlass des Pfändungsbeschlusses beschieden werden.[242] Wird der Antrag gleichzeitig mit dem Pfändungsantrag gestellt, ist der Schuldner nicht anzuhören (§ 834 ZPO). Das Vollstreckungsgericht muss zunächst von dem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Forderungspfändung / 3. Wohnsitzverlegung

Rz. 32 Eine Wohnsitzverlegung des Schuldners nach Erlass des Pfändungsbeschlusses berührt die einmal begründete örtliche Zuständigkeit nach § 828 Abs. 2 ZPO nicht. Für alle Einzelmaßnahmen im Rahmen desselben Verfahrens bleibt es bei der einmal begründeten Zuständigkeit.[46] Das örtliche Vollstreckungsgericht, welches den Pfändungsbeschluss erlassen hat, ist daher insbes. we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Forderungspfändung / 1. Voraussetzungen

Rz. 268 Der Zeitraum zwischen der Stellung des Antrages auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses und der Zustellung an den Drittschuldner nimmt naturgemäß einige Zeit in Anspruch und kann im Einzelfall zu Nachteilen des Gläubigers führen.[397] Rz. 269 Der Schuldner kann z.B. bis zur Zustellung des Pfändungsbeschlusses über sein Arbeitseinkommen verfügen, indem er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 3. Durchführung der Herausgabe nach der Pfändung

Rz. 51 Gibt der Dritte die Sache an den Gerichtsvollzieher heraus, wandelt sich das Pfandrecht an dem Anspruch auf Herausgabe in ein Pfandrecht an der Sache selbst um. Die Sache selbst braucht nicht mehr gepfändet zu werden.[42] Rz. 52 Wird die Sache jedoch durch den Drittschuldner hinterlegt, z.B. bei mehrfacher Pfändung, entsteht kein Pfandrecht an der Sache, da die Hinterl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Forderungspfändung / 1. Aufforderung zur Auskunftserteilung

Rz. 229 Vielfach wird der Gläubiger im Ungewissen sein, welches Arbeitseinkommen der Schuldner tatsächlich bezieht und ob dieses nicht von anderen Gläubigern bereits gepfändet oder an diese abgetreten worden ist oder der Drittschuldner selbst ein Recht zur Aufrechnung hat. Um sich die erforderliche Klarheit zu verschaffen, besteht für den Drittschuldner gem. § 840 ZPO eine E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 4. Lebensversicherung auf den Todesfall

Rz. 76 Lebensversicherungen, die nur auf den Todesfall des Versicherungsnehmers abgeschlossen sind, sind unpfändbar, wenn die Versicherungssumme den Betrag von 5.400,00 EUR nicht übersteigt (§ 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO). Eine solche Zahlung soll i.d.R. in erster Linie zur Deckung der Bestattungskosten dienen.[128] Die beschränkte Unpfändbarkeit von Lebensversicherungsverträgen n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

Anders/Gehle, ZPO, 80. Aufl., 2022 Andres/Leithaus, Insolvenzordnung, 4. Aufl., 2018 Arnold/Meyer-Stolte/Rellermeyer/Hintzen/Georg, Rechtspflegergesetz, 9. Aufl., 2022 Böttcher, ZVG, 7. Aufl., 2022 Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 12. Aufl., 2021 Clemente, Recht der Sicherungsgrundschuld, 4. Aufl., 2008 Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 16. Aufl., 2020 (z...mehr