Fachbeiträge & Kommentare zu Wartezeit

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 10. Antrag auf Durchführung des VA trotz Ehedauer von weniger als 3 Jahren?

Rz. 113 Nach § 3 Abs. 3 VersAusglG findet bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren ein Versorgungsausgleich nur auf Antrag statt.[153] Dieser Antrag bedarf keiner besonderen materiell-rechtlichen Voraussetzungen und kann trotz grundsätzlich im Ehescheidungsverfahren mit den Verbundverfahren bestehenden Anwaltszwangs ohne anwaltliche Vertretung gestellt werden, § 114 Abs. 1 u...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / d) Beginn der Ausbildung

Rz. 838 Der Berechtigte muss die Ausbildung sobald als möglich nach Scheidung der Ehe aufnehmen. Da ein fester Einsatzzeitpunkt vom Gesetz nicht vorgesehen ist, kann sich die Ausbildung auch an die Beendigung der Pflege und Erziehung gemeinschaftlicher Kinder oder einer Erkrankung anschließen, die bisher eine Ausbildung verhindern haben. Rz. 839 Der Berechtigte kann sich eine ...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 4. Unverfallbarkeit der Versorgungsanrechte, § 19 Abs. 2 Ziff. 1 VersAusglG

Rz. 98 Versorgungsanrechte aus der betrieblichen Altersversorgung können nur berücksichtigt werden, wenn sie im Zeitpunkt der Entscheidung unverfallbar sind, § 19 Abs. 2 Ziff. 1 VersAusglG. Wann Unverfallbarkeit der erworbenen Versorgungsanrechte eintritt, also ein Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nicht den Verlust der Rechte aus der betrieblichen Altersversorgung zur Fo...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 2. Rechtslage ab dem 1.9.2009

Rz. 82 Eingeführt durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) gilt das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG); im BGB ist nur § 1587 BGB als Grundnorm mit dem Verweis auf das Versorgungsausgleichsgesetz verblieben.[84] Verfahrensrechtlich gelten, ebenfalls ab dem 1.9.2009, §§ 111 Ziff. 7, 137 Abs. 2 i.V.m. §§ 217 ff. FamFG. Rz. 83 Die w...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / IV. Formulare

Rz. 119 Muster 1.16: Anträge zum Versorgungsausgleich Muster 1.16: Anträge zum Versorgungsausgleich An das Amtsgericht – Familiengericht[170] –[171] Antrag der Frau Marion Müller, geborene Maier, wohnhaft in _________________________, – Antragstellerin und Antragsgegnerin des Ehescheidungsverfahrens –[172] Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Wolfgang Schmitz, in ______________...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen

Rz. 5 Unwirksam sind nur die zum Nachteil des Mieters von den §§ 557-561 abweichenden Vereinbarungen (§ 557 Abs. 4). Dies wird bei den einzelnen Vorschriften für alle Mieterhöhungsrechte jeweils nochmals gesondert geregelt. Insoweit kommt es auf die Betrachtung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung an. Nachteilig für den Mieter ist eine Vereinbarung, durch die der V...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Wirksame Vereinbarungen

Rz. 17 Vereinbarungen, die zum Vorteil des Wohnraummieters von den Vorschriften der §§ 557–560 abweichen, sind wirksam, wie z. B. eine Vereinbarung, dass die Miete einen bestimmten Betrag unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht übersteigen darf. Ebenso kann – wie bereits ausgeführt (vgl. oben Rn. 11) – die Kappungsgrenze zugunsten des Mieters niedriger vereinbart we...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Zulässige Vereinbarungen

Rz. 2 Die Mietabänderungsvereinbarung kann nur während des Bestehens des Mietverhältnisses – also nach Vertragsschluss – getroffen werden (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, § 557 Rn. 2). Der noch nicht im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragene Grundstückserwerbers kann mit dem Wohnungsmieter eine Mieterhöhung ab seinem Eintritt in den Mietvertrag vereinbaren, da es sich um ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Vereinbarungen über die Höhe der zukünftigen Miete

Rz. 9 Die Parteien können sich individual-vertraglich auch auf die Höhe der zukünftigen Miete einschließlich etwaiger Betriebskosten einigen. Die Parteien können eine Beschränkung der Mieterhöhung nach § 559 ebenso vereinbaren wie auch eine höhere Miete als nach § 559 Abs. 1 zulässig. Die Mieterhöhung kann auch gestaffelt werden dahingehend, dass sie zunächst unter der nach ...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / I. Überblick

Rz. 96 Als Druckmittel zur Bezahlung von Rückständen oder um zu verhindern, dass ein Miteigentümer weiterhin Leistungen bezieht, ohne dafür zu bezahlen, kommt für die Eigentümergemeinschaft die Verhängung einer Versorgungssperre in Betracht. Jede Wohnung wird nämlich mit Wasser und Wärme (Heizenergie) versorgt. Das sind Leistungen, die der Wohnungseigentümer nicht direkt vom...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 3. Gleichstellungsgrundsatz

Rz. 451 Nach § 8 Abs. 1 AÜG ist der Verleiher verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an den Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren – Gleichstellungsgrundsatz. Nach § 8 Abs. 2 S. 1 AÜG kann ein Tarifvertrag bei...mehr

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AGS 07/2022, Auswirkungen v... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Soweit ersichtlich handelt es sich bei dieser Entscheidung um die erste Äußerung eines Gerichts zu der durch das KostRÄG 2021 eingeführten Vorbem. 4.1 Abs. 3 VV. Bis zu dessen Inkrafttreten war die Frage, wie mit Wartezeiten und/oder Pausen bei der Ermittlung der für einen Längenzuschlag des Pflichtverteidigers maßgeblichen Hauptverhandlungszeit umzugehen, höchst umstritt...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / c) Beendigung des fingierten Arbeitsverhältnisses

Rz. 146 Die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestimmt sich grundsätzlich nach den für den Entleiherbetrieb geltenden Vorschriften und sonstigen Regelungen. Eine Ausnahme hiervon bildet die Fiktion des § 10 AÜG Abs. 1 S. 2 AÜG, nach der das fingierte Arbeitsverhältnis als befristet gilt, wenn die Tätigkeit beim Entleiher nur befristet vorgesehen war und für das Arbeitsverhältni...mehr

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AGS 07/2022, Auswirkungen v... / III. (Neuer) Umgang mit Pausen

Nach Vorbem. 4.1 Abs. 3 VV seien zwar auch Wartezeiten und Unterbrechungen an einem Hauptverhandlungstag als Teilnahme zu berücksichtigen, wenn es für eine Gebühr auf die Dauer der Teilnahme an der Hauptverhandlung ankomme. Dies gelte jedoch nicht für Unterbrechungen von jeweils mindestens einer Stunde, soweit diese unter Angabe einer konkreten Dauer der Unterbrechung oder e...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Fiktion eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher

Rz. 252 In Umsetzung der im Koalitionsvertrag vom 16.12.2013 getroffenen Vereinbarung hat sich der Gesetzgeber entschlossen, die zunächst auf eine illegale Arbeitnehmerüberlassung beschränkten Rechtsfolge (Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher) auch auf den Verstoß gegen die Offenlegungs- und Konkretisierungspflicht (§ 1 Abs. 1 S....mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2 Anrechnung von Versorgungsbezügen

Rz. 8 Bei der Kürzung des Versorgungsfreibetrags sind alle von der Erbschaftsteuer nicht erfassten Versorgungsleistungen zu berücksichtigen (Rz. 6). Bei den Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern wird es sich häufig um lebenslängliche Bezüge handeln. Dies ist aber trotz des Wortlauts des § 17 Abs. 1 ErbStG, der mit dem Verweis auf § 14 BewG nur die lebenslänglichen Bezüge...mehr

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Roscher, BewG § 247 Bewertu... / 2.2.1 Ausnahme: unterschiedliche Entwicklungszustände (Abs. 1 S. 2 Nr. 1)

Rz. 26 Ein unterschiedlicher Entwicklungszustand zwischen dem Bodenrichtwertgrundstück und dem zu bewertenden Grundstück gehört gem. § 247 Abs. 1 S. 2 BewG zu den Ausnahmefällen, die bei der typisierten Grundsteuerbewertung zu berücksichtigen sind. Als Entwicklungszustände kommen gem. § 3 ImmoWertV in Betracht: Flächen der Land- oder Forstwirtschaft (Abs. 1), Bauerwartungsland ...mehr

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AGS 06/2022, Berücksichtigu... / III. Gebühren und Online-Verhandlungen gem. § 110a SGG

Wie der Senat im Beschluss ausgeführt hat, ist kostenrechtlich bislang noch nicht obergerichtlich geklärt, wie mit dem Aufwand für Terminsvorbereitung und -durchführung umzugehen ist. 1. Berücksichtigung Verfahrensgebühr Nach wertender Gesamtbetrachtung stellte das LSG neben der besonderen Schwierigkeit aufgrund der persönlichen Lebenssituation der Klägerin und bestehender Spr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Kraftfahrzeugges... / 5. Fahrergestellung

Rz. 42 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Wird das betriebliche Kraftfahrzeug mit Fahrer zur Verfügung gestellt, ist dieser geldwerte Vorteil zusätzlich nach § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort zu bewerten. Maßstab zur Bewertung dieses Vorteils ist der Wert einer von einem fremden Dritten bezogenen vergleichbaren Dienstleistung. Rz. 43 Stand: EL 130 – ET: ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Wiedereinsetzung bei Fehl-Adressierung einer E-Mail durch einen Boten

Leitsatz Setzt ein Steuerpflichtiger eine Hilfsperson ein, so ist dessen Verschulden hinsichtlich der Versäumung der Einspruchsfrist nicht dem Steuerpflichtigen zuzurechnen. Das gilt auch, falls die Hilfsperson eine E-Mail-Adresse fehlerhaft überträgt und der Einspruch deshalb nicht rechtzeitig ankommt. Sachverhalt Die Familienkasse hat die Kindergeldfestsetzung gegenüber der...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / f) Die ehebedingt schlechtere Vorsorge für den Fall der Krankheit

Rz. 90 Von Nachteilen durch Krankheit ist die ehebedingt schlechtere Vorsorge für den Fall der Krankheit zu unterscheiden. BGH, Beschl. v. 19.6.2013 – XII ZB 309/11 Rn 22 = BeckRS 2013, 11682 Wenn beim Krankheitsunterhalt nach § 1572 BGB – wie regelmäßig – die Krankheit selbst keine ehebedingten Ursachen hat, ist ein ehebedingter Nachteil denkbar, soweit ein Unterhaltsberecht...mehr

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zfs 05/2022, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

… Die Bekl. ist nicht verpflichtet, die zwischen den Parteien bis zum 31.7.2018 bestandene Krankheitskostenvollversicherung in den Tarifen V und E sowie die bis zum 31.7.2018 bestandene Krankentagegeldversicherung, … ohne Risikozuschlag fortzuführen, da die Pflicht der Kl. zur Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V zum 31.3.2019 entf...mehr

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zfs 05/2022, Voraussetzunge... / Sachverhalt

Die Kl. unterhielt bei der Bekl. bis zum 31.7.2018 eine private Krankheitskostenvollversicherung gemäß den Tarifen V und E und bis zum 31.7.2018 eine Krankentagegeldversicherung gemäß dem Tarif K. In der Zeit vom 1.8.2018 bis 31.3.2019 bezog die Kl. Arbeitslosengeld. Die Kl. war daher während dieses Zeitraums in der gesetzlichen Krankenversicherung kraft Gesetzes (§ 5 Abs. 1 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Absatzerfolg

Rz. 64 [Autor/Stand] Nach früherer Rspr. des BGH zu § 259 StGB und zu § 374 AO und auch Teilen der Literatur[2] reichte zur Tatvollendung sowohl beim Absetzen als auch bei der Absatzhilfe jede auf den Absatz gerichtete Tätigkeit aus[3]. Einschränkend wurde verlangt, dass das Bemühen um Absatz geeignet sein müsse, die rechtswidrige Vermögenssituation aufrechtzuerhalten oder z...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 1. Rechtsnatur, Auslegung und Änderung

Rz. 125 Verträge über Urheberrechte können aufgeteilt werden in: Rz. 126 Zu trennen ist das vertragliche Schuldverhältnis von den zuvor besprochenen Ve...mehr

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Hinweise zum Anstellungsver... / 1.3 Minijob-Verhältnisse

Bereits seit 2013 wurde nicht nur die Freigrenze für Minijob-Verhältnisse auf monatlich 450 Euro maximal angehoben, es besteht seither auch eine generelle Rentenversicherungspflicht für Minijobber. Dies mit der gesetzlichen Vorgabe, dass unabhängig von der Zahlungspflicht des Vereins jeder geringfügig Beschäftigte/Minijob-Beschäftigte einen Rentenversicherungseigenanteil von...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / VII. Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns

Rz. 25 Auch der Zeitpunkt der Aufnahme der Ausbildung ist von Bedeutung. Grundsätzlich muss das Kind seine Ausbildung in angemessener Zeit aufnehmen. Zwar ist einem jungen Menschen eine gewisse Orientierungsphase zuzugestehen, deren Dauer von Fall zu Fall unterschiedlich ist und sich jeweils nach Alter, Entwicklungsstand und den gesamten Lebensumständen des Auszubildenden ri...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 9. Ausnahmen vom Grundsatz des abschließenden Ausgleichs über den Versorgungsausgleich

Rz. 153 Ein ergänzender Unterhaltsanspruch wegen ehebedingter Nachteile in der Versorgungssituation ist nicht von vornherein ausgeschlossen, wenn der Versorgungsausgleich noch nicht zu einer Halbteilung der in der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte geführt hat.[220] Rz. 154 Die erste Ausnahme liegt vor, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte trotz vorhandener Anrechte wegen ...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 2. Erwerbsobliegenheit während Übergangszeiten

Rz. 70 Oftmals schließen die einzelnen Schul- und Ausbildungsabschnitte nicht nahtlos aneinander an, sondern es treten zeitliche Lücken auf. Die Rechtsprechung zu der Frage, wie diese Lücken unterhaltsrechtlich zu behandeln sind, ist noch uneinheitlich:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / I. Krankenversicherung des Ehegatten

Rz. 377 Mit der Rechtskraft der Ehescheidung erlischt für den berechtigten Ehepartner i.d.R. der Versicherungsschutz durch die Familienversicherung aus § 10 SGB V. Rz. 378 Nach § 10 Abs. 1 Abs. 1 SGB V sind in der Familienversicherung beitragsfrei (§ 3 Satz 3 SGB V) versichert der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern, sofern diese Familienangehörigen[582...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / IV. Freiwilligendienst

Rz. 16 Ob der Freiwilligendienst als Ausbildung oder Teil einer Ausbildung mit der Folge eines fortbestehenden Ausbildungsunterhaltsanspruchs angesehen werden kann, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich, teilweise stark differenzierend, beurteilt. Hinsichtlich des Unterhaltsanspruchs des volljährigen Kindes, das einen solchen Dienst ableistet, werden folgende Ansichten v...mehr

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§ 6 Antragstellung / A. Vollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 1 Bevor der Gläubiger die Zwangsversteigerung beantragt oder einem laufenden Verfahren beitritt, muss er prüfen, ob die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung gegeben sind. Fehlt eine Zwangsvollstreckungsvoraussetzung, kann das Gericht den Antrag nach Ablauf einer angemessenen Frist zurückweisen.[1] Die damit verbundenen Kosten fallen als nicht notwendige Kosten dem Glä...mehr

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§ 11 Vorbereitung des Termins / I. Zahlung an den Gläubiger

Rz. 13 Jeder, der Gefahr läuft, durch die Zwangsversteigerung sein Recht am Grundstück zu verlieren, ist berechtigt, das Recht eines die Zwangsversteigerung betreibenden Gläubigers abzulösen, § 268 Abs. 1 BGB. Ein Grundpfandrecht kann darüber hinaus bereits dann abgelöst werden, wenn der Grundpfandrechtsgläubiger Befriedigung aus dem Grundstück verlangt, also insbesondere di...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4 Wartezeit (Abs. 3)

Rz. 135 Erst nach einer 4-wöchigen ununterbrochenen Dauer des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit) hat der Arbeitnehmer im Fall der Erkrankung einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Diese Frist dient zur Entlastung der Arbeitgeber. Die Wartefrist führt dazu, dass ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Arbeitnehmer insgesamt ausfällt, die nicht länger als 4 Wochen ununterbroc...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.2 Ausnahmen

Rz. 138 Die Parteien können jederzeit zugunsten des Arbeitnehmers einen Ausschluss oder eine Verkürzung der Wartefrist vereinbaren. Eine solche Regelung kann auch in einen Tarifvertrag aufgenommen werden.[1] Stammt die Regelung zur Wartezeit im Tarifvertrag aus einer Zeit vor In-Kraft-Treten der gesetzlichen Wartefrist, ist durch Auslegung zu ermitteln, ob die Regelung ledig...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.1 Fristberechnung

Rz. 136 Die 4-wöchige Frist – nicht Monatsfrist – beginnt am ersten Tag des Bestands des Arbeitsverhältnisses. Irrelevant sind sowohl der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als auch der Zeitpunkt der tatsächlichen Beschäftigung.[1] Die Frist berechnet sich nach §§ 187 Abs. 2, 188 Abs. 2 BGB. Unerheblich ist dabei, wie die Arbeitszeit des Arbeitnehmers gestaltet ist, d. h. ob ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1.1 Entwicklung der Norm

Rz. 2 § 3 EFZG entspricht im Kern dem früheren § 1 LohnFG (in Kraft bis zum 31.5.1994), der allerdings nur für Arbeiter einschließlich der in Heimarbeit Beschäftigten galt. Neben der Ausdehnung des persönlichen Anwendungsbereichs auf alle Gruppen von Arbeitnehmern enthält § 3 EFZG weitere wesentliche Änderungen: Während nach § 1 Abs. 1 LohnFG Voraussetzung für einen Anspruch ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5.1 Dasselbe Arbeitsverhältnis

Rz. 114 Die Regelung zur Beschränkung der Entgeltfortzahlung bei einer wiederholten Arbeitsunfähigkeit kommt nur in demselben Arbeitsverhältnis zur Anwendung.[1] Wechselt der Arbeitnehmer nach einer ersten Erkrankung den Arbeitsplatz, kann der neue Arbeitgeber sich im Fall einer erneuten Erkrankung nicht darauf berufen, dass sein "Vorgänger" wegen derselben Krankheit bereits...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1.3 Verhältnis zum Anspruch auf Krankengeld

Rz. 16 Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse hat ein Arbeitnehmer im Fall der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld gegen seine jeweilige Krankenkasse (§§ 44 ff. SGB V). Da der Krankengeldanspruch eine Entgeltersatzfunktion hat, entsteht er erst, wenn der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen den Arbeitgeber ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.2 Dauer der Entgeltfortzahlung

Rz. 107 Der Arbeitgeber ist für einen Zeitraum von höchstens 6 Wochen, d. h. 42 Kalendertagen, zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Unerheblich für diese Frist ist die Anzahl der im 6-Wochen-Zeitraum liegenden Arbeitstage. Arbeitsfreie Wochenenden oder Werktage, Feiertage und Freischicht- oder Ausgleichstage sind daher mitzuzählen. Allerdings muss das Datum des freien Tages ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3 Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch (Abs. 2)

Rz. 128 Der Gesetzgeber hat die besonderen Fälle der nicht rechtswidrigen Sterilisation, der nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbrüche und der Schwangerschaftsabbrüche nach dem Beratungsverfahren der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit gleichgestellt. Damit ist die Diskussion über Fragen des Vorliegens einer Krankheit und der Selbstverschuldung in diesen Fällen beende...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit (Abs. 1)

Rz. 20 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung setzt folgende Tatbestandsmerkmale voraus: Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, Arbeitsverhinderung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs, kein Verschulden des Arbeitnehmers, Erfüllung der 4-wöchigen Wartefrist. 2.1 Anspruchsber...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.1 Beginn der Entgeltfortzahlung

Rz. 100 Ab dem Zeitpunkt der die Arbeitsunfähigkeit begründenden Erkrankung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Entgeltfortzahlung, soweit er die Wartefrist des § 3 Abs. 3 EFZG erfüllt hat.[1] Unerheblich ist dabei, wann der Arbeitnehmer den Arzt aufgesucht und dieser eine Krankheit attestiert hat.[2] Die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann nur Auswirkungen a...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1 Anspruchsberechtigte

Rz. 21 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben alle Arbeitnehmer i. S. d. § 1 Abs. 2 EFZG . Dies gilt unabhängig davon, welche Art von Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist. Unter den Anwendungsbereich fallen daher sowohl Arbeiter als auch Angestellte, unbefristet, befristet und zur Berufsausbildung Beschäftigte.[1] Gleiches gilt für geringfügig beschäftigte...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 3.7.2 Wartezeit

Voraussetzung für eine Betriebsrente aus der Pflichtversicherung ist die Erfüllung der Wartezeit. Die satzungsrechtliche Wartezeit beträgt 60 Monate, für die Umlagen bzw. – bei kapitalgedeckten Systemen – Beiträge geleistet wurden. Auf die Wartezeit wird jeder Monat angerechnet, für den Umlagen bzw. Beiträge für mindestens 1 Tag entrichtet worden sind. Auch Zeiten eines Mutte...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 2.3.3.2 Wartezeiterfüllung bis zum Beginn einer abschlagsfreien Regelaltersrente

Versicherungspflichtig (anzumelden) ist, wer die Wartezeit noch erfüllen kann. Die satzungsmäßige Wartezeit (§ 32 der Satzung) beträgt 60 Kalendermonate. Dabei wird jeder Kalendermonat berücksichtigt, für den mindestens für einen Tag Aufwendungen (Umlagen und/oder Beiträge) erbracht wurden. Zudem werden auch Zeiten berücksichtigt, die bereits in früheren Beschäftigungsverhält...mehr

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zfs 04/2022, Auslegung der ... / 2 Aus den Gründen:

Zitat 1. Dem Kl. steht gegen den Bekl. aus dem Vollkaskoversicherungsvertrag ein Anspruch auf Zahlung eines Betrages i.H.v. 13.600,00 EUR zu. a) Das Gericht ist aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme mit der nach § 286 ZPO erforderlichen Gewissheit davon überzeugt, dass das klägerseits behauptete Unfallereignis am … auf der Autobahn … stattgefunden hat. (wird ausgeführt) b)...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 3.11 Bonuspunkte, § 19 ATV

Dem Punktemodell liegt gedanklich ein kapitalgedecktes Versorgungssystem zugrunde. Zugesagt werden die Leistungen, die sich ergeben würden, wenn eine Gesamtbeitragsleistung von 4 % in ein vollständig kapitalgedecktes System eingezahlt würde. Durch die Anwendung der Punktetabelle wird dabei eine Verzinsung von 3,25 % in der Anwartschaftsphase und von 5,25 % in der Leistungsph...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.6.2 Eigenbeteiligung am Beitrag

Soweit eine Eigenbeteiligung am Pflicht- oder Zusatzbeitrag erfolgt, musste der von den Beschäftigten zu tragende Teil – nach der mittlerweile überholten Ansicht der Finanzverwaltung – individuell versteuert werden. Mit einer Entscheidung vom 9.12.2010, Az. VI R 57/08, hat der Bundesfinanzhof (BFH) aber festgestellt, dass die Arbeitnehmerbeteiligung an den Beiträgen zum Aufb...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 3.16 Sonderregelung für Beschäftigte, die in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versichert sind

Bei Versicherten, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, sondern zugunsten eines berufsständischen Versorgungswerks (z. B. Ärzteversorgung, Rechtsanwaltsversorgung) von der Rentenversicherung befreit sind, oder die die Voraussetzungen für den Bezug einer gesetzlichen Rente nicht erfüllen, stellt der Beginn einer Rente aus der berufsständischen Vers...mehr