Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsorgeuntersuchung

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsmedizinische Vorsorg... / 3 Anlass und Auslösekriterien für die Vorsorge

Die „Anlässe“ zur arbeitsmedizinischen Vorsorge werden über sog. untere und obere „Auslösewerte“ in Bezug auf den Tages-Lärmexpositionspegel und den Spitzenschalldruckpegel ermittelt. Sie gründen sich auf das Ergebnis arbeitsmedizinischer Forschung, die die Wechselwirkungen zwischen der Tätigkeit und den damit einhergehenden Gesundheitsgefahren untersucht hat. Untere Auslösew...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit entlang der ... / 4 Lieferantenauditierung

Zur Beurteilung der Einhaltung bestimmter Regelwerke oder Normen bietet sich weiterhin eine Lieferantenauditierung an.[1] Derartige Audits basieren nicht nur auf Sekundärdaten, sondern v. a. auf Primärerhebungen, um originäre Daten gewinnen zu können. In diesem Zusammenhang können insb. "Sozial-Audits" ("Corporate Social Audits") oder "Nachhaltigkeits-Audits" durchgeführt we...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2.1 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Rz. 28 Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verbindlich geregelt. Zu den Aufgaben der Fachärzte für Arbeitsmedizin und der Betriebsärzte zählt – neben der Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb verantwortlichen Personen – auch die Durch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1 Steuerpflichtige ärztliche Leistungen

Rz. 63 Folgende ärztliche Leistungen sind steuerpflichtig [1]: die schriftstellerische oder wissenschaftliche Tätigkeit, auch soweit es sich dabei um Berichte in einer ärztlichen Fachzeitschrift handelt; die Vortragstätigkeit, auch wenn der Vortrag vor Ärzten im Rahmen der Fortbildung gehalten wird; die Lehrtätigkeit; die Lieferungen von Hilfsmitteln, z. B. Kontaktlinsen, Schuhei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Steuerfreie ärztliche Leistungen (Gutachten und vergleichbare Untersuchungen)

Rz. 76 Folgende Leistungen sind steuerfrei: gutachterliche Tätigkeit zur Feststellung der persönlichen Voraussetzungen für eine medizinische Rehabilitation, auch wenn der Arzt zu dem Ergebnis gelangt, dass der Patient nicht rehabilitierbar ist, sondern eine dauerhafte Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit gegeben ist; die Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen, auch betriebsärztlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Umfang der Steuerbefreiung/Begünstigter Personenkreis

Rz. 34 Nach § 4 Nr. 14 Buchst. a S. 1 UStG sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden, steuerbefreit. Unter Beachtung der Rechtsprechung des EuGH sind "ärztliche Heilbehandlungen" i. S. d. Art. 132 Abs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Betriebliche Gesundheitsförderung

Die Steuerbefreiung für Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung ist auf einen jährlichen Höchstbetrag von 600 EUR begrenzt.[1] Sie umfasst Barzuschüsse, aber auch Sachleistungen des Arbeitgebers. Voraussetzung ist, dass die Leistungen zur ­Gesundheitsförderung zusätzlich[2] zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Entgeltumwandlungen sind ni...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.2.2 Sonstige Vorteile

Bei sonstigen vom Arbeitnehmer erlangten Vorteilen kann die Entscheidung, ob steuerbare Einnahmen vorliegen, schwierig sein. Sie sind dann keine Einnahmen, wenn sie nicht in Geldeswert ausgedrückt werden können, wie etwa der Vorteil, der sich für den Arbeitnehmer aus der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes ergibt (Gestellung von Pausenräumen, Wasch- und Duschgelegenheiten, Gymn...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.5.1 Überwiegend eigenbetriebliches Interesse

Arbeitslohn liegt nach der Rechtsprechung nicht vor, wenn der Arbeitgeber Zuwendungen im ganz "überwiegend eigenbetrieblichen Interesse" leistet. Denn dann ist die Zuwendung – etwa bei Vorsorgeuntersuchungen der Arbeitnehmer – im weitesten Sinne nicht Gegenleistung für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers.[1] Im ganz überwiegend betrieblichen Interesse erbrachte Leistungen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsorgeaufwendungen / 3.3.1 Begriffsbestimmung: Krankenversicherungsbeiträge

Zu den Beiträgen für eine Krankenversicherung gehören nicht nur die eigentlichen Prämien, sondern auch die üblichen mit dem Versicherungsverhältnis zusammenhängenden und vom Versicherungsnehmer zu tragenden Nebenleistungen. Dabei muss es sich jedoch um Beiträge zu einer Krankenversicherung handeln, die zumindest im Zusammenhang mit der Erlangung des Versicherungsschutzes ste...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge.

Rn 5 Das Kindeswohl kann durch die missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge gefährdet sein. Sie liegt vor, wenn von dem Sorgerecht durch aktives Tun falsch, rechtswidrig und zweckwidrig Gebrauch gemacht wird in einer dem Wohl des Kindes und dem Erziehungsziel objektiv zuwiderlaufenden, jedem besonnen denkenden Elternteil erkennbaren Weise; eine lediglich unzweckmäßige,...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebsärzte

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 > Arbeitslohn Rz 64 ff, > Ärzte Rz 2, > Betriebliche Gesundheitsförderung, > Reihenuntersuchungen, > Vorsorgekuren, > Vorsorgeuntersuchungen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Ernsthaftes Interesse am Kind.

Rn 5 Der leibliche Vater muss ein ernsthaftes Interesse am Kind gezeigt haben, was sicherstellen soll, dass sein Umgangsbegehren nicht willkürlich ist, sondern bei ihm ein objektivierbares und nachvollziehbares rechtliches Interesse tangiert ist (Frankf FamRZ 19, 1254). Es genügt also nicht, dass der leibliche Vater jetzt Interesse an dem Kind zeigt, sondern er muss es berei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1797 BGB – Entscheidungsbefugnis der Pflegeperson.

Gesetzestext (1) Lebt der Mündel für längere Zeit bei der Pflegeperson, ist diese berechtigt, in Angelegenheiten des täglichen Lebens zu entscheiden und den Vormund insoweit zu vertreten. § 1629 Absatz 1 Satz 4 gilt entsprechend. (2) Absatz 1 ist auf die Person gemäß § 1796 Absatz 3 entsprechend anzuwenden. (3) Der Vormund kann die Befugnisse nach den Absätzen 1 und 2 durch E...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bildschirmarbeit / 3.2 Arbeitgeberpflichten

Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen an den im Betrieb vorhandenen Bildschirmarbeitsplätzen zu ermitteln und zu beurteilen. Er hat durch geeignete Maßnahmen für eine Gestaltung der Bildschirmarbeitsplätze entsprechend den Anforderungen des Anhangs Nr. 6 der ArbStättV und der sonstigen Rechtsvor...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Prävention / 2 Arten der Prävention

In der Prävention werden verschiedene zeitliche Stufen und Ansätze unterschieden: Primärprävention: Primärprävention umfasst Maßnahmen, die vor dem Erstauftreten eines unerwünschten Zustands durchgeführt werden, und zielt auf die Entstehungsverhinderung von Krankheit. Maßnahmen für Arbeitgeber können die Beseitigung oder Verringerung von Risiken und Gefahren am Arbeitsplatz s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Verbilligte Überlassung von WG oder Dienstleistungen

Rn. 65 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Wird ein WG im Rahmen eines Leistungsaustauschs unter seinem am Abgabeort üblichen Endpreis – gemindert um die üblichen Preisnachlässe – übertragen, so liegt darin eine objektive Bereicherung des Empfängers, vgl BFH v 07.12.1984, VI R 164/79, BStBl II 1985, 164; BFH v 22.07.1988, III R 175/85, BStBl II 1988, 995. Ob eine Einnahme in der Gesta...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Überwiegendes eigenbetriebliches Interesse des Leistenden

Rn. 287 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Der Zusammenhang mit der Einkunftsart nichtselbstständige Arbeit wird von der Rspr des BFH verneint, wenn die Leistung des ArbG in seinem ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse erfolgt (vgl BFH v 17.09.1992, VI R 75/79, BStBl II 1983, 39: Vorsorgeuntersuchung; BFH v 27.09.1991, VI R 3/87, BStBl II 1992, 365: Dienstreise-Kaskoversic...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mutterschutzrecht: Überblick / 5.5 Mutterschaftshilfe

Gesetzlich versicherte Frauen erhalten bei Schwangerschaft und Mutterschaft durch die Krankenkassen folgende Leistungen: Vorsorgeuntersuchungen, ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe, Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln, stationäre Entbindung, häusliche Pflege, Haushaltshilfe.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ernsthaftes Interesse iSv § 1686a BGB.

Rn 17 § 167a II verleiht keinen isolierten Anspruch auf Klärung der genetischen Vaterschaft (Dutta/Jacoby/Schwab/Zorn/Ivanits § 167a Rz 8). Die Einholung eines Gutachtens kommt nur in Betracht, wenn der Antrag zulässig ist (s.o. Rn 10) und der ASt zur Überzeugung des Gerichts ein ernsthaftes Interesse iSv § 1686a I BGB am Kind substanziiert dargetan hat (Prütting/Helms/Hamme...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Emotionen am Arbeitsplatz: ... / 3 Gesundheitsmanagement baut auf Emotionen

Unternehmen, die in ihrem Gesundheitsmanagement Emotionen nicht ausklammern, sind einen Sprung voraus und können als attraktiver Arbeitgeber punkten. Emotionen haben nicht nur Einfluss auf das Gesundheitsverhalten, sondern auch auf die Einstellung zur Gesundheitsversorgung. Hier können Unternehmen in eine Vorbildfunktion gehen, indem sie Gesundheitsthemen ansprechen und Maßna...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Maurer (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Beratung zu Auswahl und Einsatz von Arbeitsstoffen bei Herstellung von Mauerwerk aus natürlichen und künstlichen Mauersteinen bzw. bei Montage von Bauwerksteilen (z. B. Zement, Kalk, Mörtel, Kleber) unter Beachtung der Substitution von Gefahrstoffen, Hinweise zu Auswahl und richtigem Einsatz von PSA (Fuß-, Knie- und Handschutz, Kopf- und Augenschutz, Atemschutz), Unterstützung...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherheitsunterweisungen: ... / 4.1 Grundregeln

Grundregeln[1] der Einfachen Sprache sind: Übersichtlich: Der Text ist klar gegliedert und leicht nachvollziehbar. Klar und strukturiert: Sätze sind kürzer als in der Alltagssprache (bis zu 15 Wörter). Direkte Formulierungen: Fachbegriffe werden genutzt, aber zusätzlich erklärt. Einfache Worte: Wörter und Ausdrücke sind so einfach wie möglich gewählt. Aktive Sprache: Passive Stru...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sachbezüge-ABC / Sozialleistungen, betriebliche

Betriebliche Sozialleistungen sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn, etwa die Erschwernis-, Hitze-, Wasser-, Gefahrenzuschläge, Schmutzzulagen usw. Abweichend hiervon sind jedoch betriebliche Sozialleistungen steuerfrei, die im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers gewährt werden. Hierzu gehören insbesondere Beihilfen bei Bedürftigkeit[1],...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist für bestimmte Tät... / 1.2 Verantwortung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist zur gesundheitlichen Fürsorge für seine Beschäftigten verpflichtet.[1] Er muss daher für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge sorgen, zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt nach § 7 ArbMedVV beauftragen, mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin", dem Arzt alle erforderlichen Auskü...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist für bestimmte Tät... / 1.1 Definition und Hintergrund

Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist, arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten durch regelmäßige Untersuchungen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.[1] Arbeitsmedizinische Vorsorge ist Teil des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Ob arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich ist, hängt vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG ab....mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist für bestimmte Tät... / 2 FAQs

1) Welche Informationen erhält der Arbeitgeber? Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhalten eine Vorsorgebescheinigung; sie enthält lediglich Informationen darüber, dass, wann und aus welchem Anlass arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat sowie wann eine weitere Vorsorge angezeigt ist. Befunde oder Diagnosen aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen dürfen dem Arbeitge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Heilbehandlung im Bereich d... / 1.2 Gutachten, Sachverständigen/Zeugentätigkeit, Betriebsärzte

Die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens ist nur steuerfrei, wenn ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht.[1] Nicht steuerfrei sind u. a. Gutachten für rechtliche Verfahren bzw. für Verfahren der Sozialversicherungen[2] (weil nicht die medizinische Betreuung der Patienten im Vordergrund steht)[3]: Alkohol-Gutachten; Gutachten über den Gesundheitszustand als Grundlage fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerbefreiungen / 3 Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Ausfuhrlieferungen, [1] Lohnveredelungen, [2] innergemeinschaftliche Lieferungen. [3] Umsätze für die Seeschifffahrt [4] : Es handelt sich (wie bei der Luftfahrt) um eine sog. Vorstufenbefreiung. Steuerfrei sind Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen, die nach ihrer Bauart der Seeschifffahrt oder der Rettung Schiff...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Alternative Betreuung / 1 Bedingungen

Voraussetzung für eine alternative Betreuung ist, dass der Unternehmer über Arbeits- und Gesundheitsschutz informiert und für dessen Umsetzung motiviert ist. Das sog. Unternehmermodell nach Anlage 3 DGUV-V 2 erfordert, dass der Unternehmer aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden ist. Deshalb liegt die Obergrenze bei max. 50 Beschäftigten. Sind mehrere Personen als "Unterne...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsärztliche und siche... / 4.1.2 Anlassbezogene Betreuung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sein Unternehmen bei besonderen Anlässen durch einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes betreuen zu lassen. Als Gründe für die anlassbezogene Betreuung nennt die Anlage 1 z. B. die Planung und Errichtung von Betriebsanlagen, grundlegende Änderungen bei Arbeitsverfahren ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Hotelfachmann/Hotelfachfrau... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Mitwirkung bei der Analyse von Prozessen und Arbeitsmitteln nach ihren Risiken und Gefährdungen möglichst gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, Unterstützung hinsichtlich der Beurteilung körperlicher Belastung[1] beim Heben und Tragen von Lasten unter dem Gesichtspunkt der Überschreitung zulässiger Lasten für Männer und Frauen, bei vorgegebenen Körperhaltungen bei ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.3.2 Inhalt der Förderung und Behandlung

Rz. 21 Die interdisziplinäre Frühförderung wird ausschließlich als Komplexleistung (vgl. Rz. 24 ff.) angeboten (§ 46 Abs. 3 Satz 2) und ist so lange notwendig, bis das individuelle Teilhabeziel (z. B. Erlangung der Schulfähigkeit) erreicht wird, endet aber spätestens mit dem Schuleintritt, also mit dem Tag vor dem ersten Schultag (§ 46 Abs. 3 Satz 2). Die Förderung und Therap...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Medizinische Untersuchung / 3 Gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungen

In bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen ist eine medizinische Untersuchung von Arbeitnehmern erforderlich: Gemäß §§ 32 ff. JArbSchG bedarf es vor der Beschäftigung eines Jugendlichen einer ärztlichen Erstuntersuchung und der Vorlage einer diesbzgl. Bescheinigung beim Arbeitgeber. Ziel ist es, gesundheitlichen Beeinträchtigungen des jugendlichen Organismus durch die Besch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2025, Anregungen für... / 3. Spezialgebiet: Bioethik

Bioethische Fragen stellen sich nicht nur im Medizin- und im Familienrecht, sondern auch in anderen Rechtsbereichen. Im Bereich des Versicherungsrechts gibt es hauptsächlich drei große bioethische Fragen: Die gewaltigen Fortschritte in der Gendiagnostik ermöglichen die Risikoprognose so sehr zu individualisieren, dass denjenigen mit den schlechtesten Gesundheitsprognosen von ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.1.3 Maßnahmen der Gesundheitsförderung

Ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers besteht auch für bestimmte Maßnahmen der Gesundheitsförderung, z. B. zur Vorbeugung spezifisch berufsbedingter Beeinträchtigungen der Gesundheit, wie Massagen oder Rückentraining bei Bildschirmarbeit.[1] Erforderlich ist aber, dass die Notwendigkeit der Maßnahmen zur Verhinderung krankheitsbedingter Arbeitsausfäll...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.1.4 Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsschutzes

Bei Leistungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsschutzes liegt i. d. R. ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers und somit kein Arbeitslohn vor. Dies ist z. B. der Fall beim Wert der unentgeltlich zur beruflichen Nutzung überlassenen Arbeitsmittel. Auch die Bereitstellung von Aufenthalts- und Erholungsräumen und von betriebseigenen ...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Bildschirmbrille: Antworten auf die häufigsten Fragen (Video)

Bildschirmbrille: Antworten auf die häufigsten Fragen Video: Bildschirmbrille: Antworten auf die häufigsten Fragen (Video)mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.3.2 Beiträge zu Krankenversicherungen (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG)

Rz. 69 Beiträge zu Krankenversicherungen sind ab Vz 2010 abziehbar, wenn sie zur Erlangung eines durch das SGB XII bestimmten der Sozialhilfe gleichen Versorgungsniveaus erforderlich sind (Basiskrankenversicherung), sofern auf die Leistung ein Anspruch besteht. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die nach dem Dritten Titel des Ersten Abschnitts des Achten...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umgang mit kalthärtenden Ep... / 2.1.1 Gefährdungsbeurteilung

Vor der Aufnahme von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Berücksichtigen muss er dabei die gefährlichen Eigenschaften der Produkte, die Informationen des Herstellers (z. B. Sicherheitsdatenblatt), Ausmaß, Art und Dauer der Exposition unter Berücksichtigung der Aufnahme durch Einatmen und des Hautkontaktes, die physikalisch-...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ammoniak / 2.2 Organisatorische Maßnahmen

Betriebsanweisung erstellen und regelmäßige Unterweisungen durchführen, u. a. den sicheren Umgang mit Ammoniak (Gas) in Druckgasflaschen, Druckgasbündeln, Kartuschen; Feuerarbeiten (z. B. Schweißen) nur mit Erlaubnis durchführen; Prüfen der Anlagen bzw. Apparaturen auf Dichtigkeit (Messungen); Arbeitsbereich abgrenzen und u. a. die Verbotszeichen P003 "Keine offene Flamme; Feue...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.1.2 Gewichtige Anhaltspunkte

Rz. 6 Das Jugendamt hat grundsätzlich in eigener Verantwortung die Eignung öffentlicher Hilfen zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung zu beurteilen und sie anzubieten. Andererseits ist dem Familiengericht das staatliche Wächteramt aus Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG in eigener Verantwortung auferlegt. Es besteht eine Verantwortungsgemeinschaft von Familiengericht und Jugendamt sowie ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 4.1 Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge hat den Zweck, arbeitsplatzbedingte Erkrankungen sowie Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und ihnen vorzubeugen. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) unterscheidet zwischen 3 Kategorien der Vorsorge: Pflichtvorsorge: Pflichtvorsorgeuntersuchungen i. S. v. § 4 ArbMedVV sind bei besonders gefährdenden Tätigkeiten, di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 3.3 Durchführung der ärztlichen Untersuchung

Die Durchführung der Untersuchung darf nur durch einen Arzt erfolgen. Der untersuchende Arzt kann vom Arbeitgeber bestimmt werden. Es kann sowohl ein beim Arbeitgeber angestellter Arzt (z. B. Betriebsarzt) als auch jeder andere Arzt beauftragt werden. Praxis-Tipp Da der Betriebsarzt naturgemäß mit den betrieblichen Gegebenheiten und Anforderungen am besten vertraut ist, liegt...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung: Ve... / 1.8 Arbeitsschutzbestimmungen

Auch der Entleiher hat in seinem Betrieb die Vorschriften zum Arbeitsschutz gegenüber dem Leiharbeitnehmer zu beachten. Zu empfehlen ist daher, die im Einzelfall erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen konkret zu regeln: Persönliche Schutzausrüstung Zitat Für die für den Leiharbeitnehmer vorgesehene Arbeit ist folgende Schutzausrüstung erforderlich: Schutzbrille/Sicherheitsschuhe/S...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vorsorgeuntersuchungen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Eine vom > Arbeitgeber veranlasste und bezahlte Vorsorgeuntersuchung seiner > Arbeitnehmer führt bei diesen nicht zu > Arbeitslohn, wenn sie im ganz überwiegend betrieblichen Interesse durchgeführt wird (BFH 137, 13 = BStBl 1983 II, 39). Rz. 2 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Ein überwiegend betriebliches Interesse hat der BFH im damaligen Urteilsfa...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vorsorgekuren

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zu den als > Außergewöhnliche Belastungen iSv § 33 EStG in Betracht kommenden Aufwendungen für Vorsorgekuren > Kurkosten; Ersatzleistungen Dritter (ArbG, SV-Träger) mindern den Aufwand. Eine Kurreise muss zur Abwendung – wenn nicht Heilung oder Linderung – einer drohenden Erkrankung notwendig und eine andere Behandlung nicht erfolgversprechen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.3 Versicherung bei anlassbezogenen Untersuchungen, Prüfungen u.Ä. (Nr. 3)

Rz. 30 Versichert sind nach Nr. 3 Personen, die sich auf Veranlassung des Unternehmens oder einer Behörde einer Untersuchung, Prüfung oder ähnlichen Maßnahme unterziehen. Die veranlasste Maßnahme muss in einem qualifizierten Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen, d. h. der Vor- oder Nachbereitung der Tätigkeit, z. B. einer Beschäftigung oder Ausbildung, dienen. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Fehlzeitenmanagement: Maßna... / 2.3 Maßnahmen

Die vorangegangenen Analyseinstrumente können vom Unternehmen jederzeit eingesetzt werden und dienen vorrangig der Ursachenanalyse und dem Controlling. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), das Mitarbeitergespräch und die präventiven Maßnahmen sind aktive Maßnahmen, die sowohl zur Vermeidung von Krankenständen als auch zur Reduzierung bestehender Fehlzeiten einges...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Bildschirmbrille / Zusammenfassung

Begriff Eine Bildschirmbrille ist eine spezielle Sehhilfe für Arbeiten am Bildschirm. Sie ist notwendig, wenn die Arbeitsaufgabe mit "normalen" Sehhilfen nicht zufriedenstellend erfüllt werden kann, was häufig etwa ab dem 45. Lebensjahr der Fall ist. Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber die Kosten einer Bildschirmbrille. Beschäftigte können an den Kosten beteiligt werden, wen...mehr