Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögensauskunft

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AGS 10/2020, Wert des Besch... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 112 Nr. 2, 117 Abs. 1 S. 4 FamFG, §§ 522 Abs. 1 S. 4, 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO statthafte Rechtsbeschwerde ist nicht zulässig, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rspr. eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordern, § 574 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ZPO. 1. Das Beschwerde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4.2 Pflicht zur Herausgabe von Urkunden

Rz. 12 Nach § 315 Abs. 2 S. 1 AO ist der Vollstreckungsschuldner zudem verpflichtet, die über die Forderung vorhandenen Urkunden herauszugeben.[1] Dies erfordert ggf. die Übersendung durch den Vollstreckungsschuldner auf eigene Kosten. Urkunden i. d. S. sind alle schriftlichen Unterlagen und sonstigen Beweismittel, die bei der Geltendmachung der Forderung nützlich sein könne...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4.1 Pflicht zur Auskunftserteilung

Rz. 9 Nach § 315 Abs. 2 S. 1 AO ist der Vollstreckungsschuldner verpflichtet, die zur Geltendmachung der Forderung nötigen Auskünfte zu erteilen.[1] Nötig ist eine Auskunft insbesondere dann, wenn andernfalls die Einziehung der Forderung ausgeschlossen oder gravierend behindert wird.[2]"Nötig" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der gerichtlich vollen Umfangs nachprüfbar ist...mehr

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AGS 07/2020, Beschwerde geg... / 2 Aus den Gründen

II. Das Beschwerdegericht hat angenommen, die Rechtsanwaltskosten für den Auftrag zur Einholung von Drittauskünften seien keine notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung. Im Zeitpunkt der Antragstellung sei der Antrag auf Einholung von Drittauskünften nicht zulässig gewesen. Dieser Antrag setze voraus, dass der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht...mehr

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FoVo 07/2020, Ohne richtige... / 2 II. Die Entscheidung

OLG: Zwei Aufträge führen zu zwei Gebühren Die von dem Bezirksrevisor als Vertreter der Staatskasse eingelegte weitere Beschwerde ist gemäß §§ 5 Abs. 2 GvKostG, 66 Abs. 4 GKG statthaft und auch im Übrigen zulässig. In der Sache hat sie keinen Erfolg. Es lagen zwei Vollstreckungsaufträge gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GvKostG vor mit der Folge, dass der GV dem Gläubiger zu Recht ...mehr

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FoVo 07/2020, Ohne richtige... / 1 I. Der Fall

Antrag auf Sachpfändung mit anschließendem Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft Die Gläubigerin beauftragte den GV u.a. mit der Abnahme der Vermögensauskunft nach vorherigem Pfändungsversuch gemäß §§ 802c, 807 ZPO. Weiter wurde unter dem Baustein G2 des Auftragsformulars beantragt, sofern der Schuldner wiederholt nicht anzutreffen sei, das Verfahren zur Abnahme der Vermög...mehr

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AGS 07/2020, Beschwerde geg... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin vollstreckte gegen den Schuldner aus einem Vollstreckungsbescheid des AG vom 2.1.2018 eine Hauptforderung i.H.v. 237,95 EUR. Am 2.5.2018 beauftragte sie einen Gerichtsvollzieher mit der Abnahme der Vermögensauskunft und der Einholung von Drittauskünften. Zugleich machte sie Rechtsanwaltskosten i.H.v. jeweils 15,00 EUR zzgl. Auslagen i.H.v. jeweils 3,00 EUR fü...mehr

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FoVo 07/2020, Ohne richtige... / 3 Der Praxistipp

Auftrag richtig ausgelegt? Es erscheint zweifelhaft, ob im vorliegenden Fall der Antrag des Gläubigers bzw. seines Vertreters richtig ausgelegt wurde. Das Modul E war nämlich – trotz zweier anderer Anträge auf Sachpfändung und Abnahme der Vermögensauskunft – nur einmal angekreuzt. Die GVFV sieht allerdings ausdrücklich die Wiederholung der Module vor, wenn diese mehrfach eing...mehr

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AGS 07/2020, Beschwerde geg... / Leitsatz

Die Ablehnung des Gerichtsvollziehers, Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 Abs. 1 ZPO mitzuvollstrecken, stellt eine Entscheidung über Kosten i.S.d. § 567 Abs. 2 ZPO dar. Die Kosten des gemeinsam mit dem Antrag auf Einholung der Vermögensauskunft gem. § 802c ZPO gestellten Antrags auf Einholung von Drittauskünften nach § 802l ZPO sind keine notwendigen Kosten der Zwangs...mehr

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FoVo 07/2020, Ohne richtige... / Leitsatz

1. Weist der Gerichtsvollzieher (GV), der den Schuldner beim Pfändungsversuch und bei dem Versuch zur Abnahme der Vermögensauskunft nicht antrifft, jeweils schriftlich auf die Möglichkeit einer gütlichen Erledigung hin, kann er jeweils eine Gebühr nach KV Nr. 208 für den Versuch der gütlichen Einigung in Ansatz bringen, auch wenn zwischen den beiden Versuchen der gütlichen E...mehr

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FoVo 07/2020, Der wirtschaf... / I. Das Problem

Angabe der Kreditkartennummer und die Folgen Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung. Nachdem dieser die Vermögensauskunft nicht abgegeben hat, wurde bei dem Gerichtsvollzieher die Einholung von Drittauskünften beim Bundeszentralamt für Steuern nach § 802l ZPO beantragt. Hierüber wurde folgende Drittauskunft erteilt: Der Schuldner, der nur über ander...mehr

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AGS 07/2020, Keine Festsetz... / 1 Sachverhalt

Die Arrestklägerin wendet sich gegen einen vom Arrestbeklagten erwirkten Kostenfestsetzungsbeschluss des ArbG. Im Ausgangsverfahren hat die Arrestklägerin wegen der von ihr geltend gemachten Schadensersatzforderung i.H.v. 11.147.328,18 EUR sowie einer Kostenpauschale von 83.752,00 EUR die Anordnung des dinglichen Arrestes in das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen de...mehr

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FoVo 06/2020, Welche Auslag... / II. Die Lösung

Drittauskünfte nach § 802l ZPO Die FoVo kann helfen! Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nach oder ist bei einer Vollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten, so darf der Gerichtsvollzieher Drittauskünfte nach § 802l ZPO erheben. Hinweis Die Vora...mehr

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AGS 06/2020, Gerichtsvollzi... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin betrieb die Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin. In ihrem Ersuchen beauftragte sie den Obergerichtsvollzieher, einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft zu bestimmen und die Schuldnerin zu laden. Mit der Einziehung von Teilbeträgen erklärte sich die Gläubigerin gleichzeitig unter der Bedingung einverstanden, dass die Forderung voraussichtlich binnen...mehr

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AGS 06/2020, Gerichtsvollzi... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 5 Abs. 2 S. 2 GvKostG i.V.m. § 66 Abs. 4 S. 1 GKG zulässige weitere Beschwerde hat in der Sache selbst keinerlei Erfolg. Zu Recht hat der Obergerichtsvollzieher eine Gebühr gem. § 9 GvGKostG i.V.m. Nr. 208 GvKostG-KostVerz. i.H.v. 8,00 EUR nebst anteiliger Pauschale von 1,60 EUR in Ansatz gebracht. Die Tatbestandsvoraussetzungen liegen vor, da der Obergerichtsvollz...mehr

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FoVo 06/2020, Monierungen wegen der Zuständigkeit vermeiden

Der Vollstreckungsantrag muss unabhängig von der Frage, ob er beim Gerichtsvollzieher oder beim Vollstreckungsgericht anzubringen ist, an das örtliche zuständige Vollstreckungsorgan gerichtet werden. Fehlt es daran, kommt es regelmäßig zu einer Monierung, auf die dann reagiert werden muss. Das kann in vielen Fällen vermieden werden, indem diese Situation schon bei der Antrag...mehr

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zfs 06/2020, Anwaltliches Z... / 2 Aus den Gründen:

"…" [13] Die Klage ist als Anfechtungsklage (§ 112a Abs. 1, § 112c Abs. 1 S. 1 BRAO, § 42 VwGO) statthaft. (…) [16] Bei den verfahrensgegenständlichen Schreiben der Bekl. V. 23.9.2015 und v. 31.3.2016 handelt es sich um einen Verwaltungsakt (§ 32 Abs. 1 S. 1 BRAO, § 35 S. 1 VwVfG) in Gestalt eines belehrenden Hinweises beziehungsweise einer missbilligenden Belehrung. (…) [20] ...mehr

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AGS 06/2020, Gerichtsvollzi... / Leitsatz

Erhält der Gerichtsvollzieher den Auftrag, gem. § 802a Abs. 2 S. 2 Nr. 2 oder Nr. 4 ZPO im Wege der Zwangsvollstreckung tätig zu werden, dann beinhaltet das jedenfalls dann zugleich den Auftrag zum Versuch der gütlichen Einigung, wenn der Gläubiger dies in seiner Beauftragung nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat. Bestimmt der Gerichtsvollzieher Termin zur Abgabe der Vermögen...mehr

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FoVo 06/2020, Welche Auslag... / I. Das Problem

Einholung von Drittauskünften Unser Mandant betreibt als Gläubiger mit uns als Rechtsdienstleister gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung. Immer wieder sehen wir uns vor die Situation gestellt, dass der Schuldner zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft nicht erscheint oder aber das übersandte Vermögensverzeichnis keine Anhaltspunkte für eine weitere Vollstreckungsma...mehr

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FoVo 06/2020, Der Pfändungs... / IV. Die Wirkungen eines Pfändungsschutzkontos

Die Wirkungen des P-Kontos zeigen sich in dem gewährten Pfändungsschutz, der in einem völlig neuen Abschnitt der ZPO, in Abschnitt 4 in den §§ 899 bis 910 ZPO-E, geregelt wird. Was bleibt … Der bisherige Schutz auf dem P-Konto aus § 850k Abs. 1, 2 und 4 ZPO, Stufe 1 des Kontopfändungsschutzes, geht in § 899 ZPO-E auf. Dabei kommt nur eine Aufrundung auf volle 10-EUR-Beträge hi...mehr

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AGS 05/2020, Erstattungsfäh... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Vollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. Zu einem nicht näher bekannten Datum nach der Titulierung wurde der Schuldner seitens des Inkasso-Büros der Gläubigerin unter Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen zur Zahlung aufgefordert. Mit Schreiben v. 11.12.2015 teilte die Gläubigerin gem. § 845 ZPO mit, dass die Pfändung der...mehr

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AGS 05/2020, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung ist unbegründet. 1. Es liegt ein zulässiger Vollstreckungsauftrag vor. Aufgrund der strengen Formalisierung des Zwangsvollstreckungsverfahrens ist zur Dokumentation einer ernsthaften Antragstellung jedenfalls im Fall der Antragstellung durch ein Inkassobüro oder eine Anwaltskanzlei erforderlich, dass der Antrag eigenhändig von einer erkennbar autorisie...mehr

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AGS 05/2020, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung

Das vorläufige Zahlungsverbot als Kosten- und Haftungsfalle für den Gläubiger? Das vorläufige Zahlungsverbot gem. § 845 ZPO ist in der Praxis ein gängiges Instrument, kurzfristig und auch ggfs. ohne die allgemeinen und besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen erfüllt zu haben, schuldnerische Vermögenswerte, wie bspw. pfändbares Arbeitseinkommen, Kontoguthaben, etc. zu arresti...mehr

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FoVo 05/2020, Rechtsanwalt:... / 1 I. Der Fall kurz zusammengefasst

Vorläufig vollstreckbarer Titel und Zwangsvollstreckung Der RA erwirkte am 26.6.2012 einen Vollstreckungstitel Zug um Zug gegen Abtretung von Rechten. Am 27.6. wurde die vollstreckbare Ausfertigung erteilt, am 8.7.2012 das Urteil zugestellt. Ein am 11.7.2012 erteilter Sachpfändungsauftrag blieb erfolglos. Zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft am 26.9.2012 erschien der ...mehr

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FoVo 05/2020, Rechtsanwalt:... / 2 II. Die Entscheidung kurz zusammengefasst

Die zulässige Revision hat in der Sache keinen Erfolg. Die Entscheidung des OLG hat der Überprüfung durch den BGH standgehalten. BGH sieht Pflichtverletzung des RA Rechtsfehlerfrei habe das OLG eine Pflichtverletzung des RA darin gesehen, dass er es unterlassen hat, nach Erhalt der vollstreckbaren Ausfertigung des erwirkten Urteils alle Forderungen der Schuldnerin aus ihrer Ge...mehr

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zfs 05/2020, Anspruch eines... / 2 Aus den Gründen:

"Der Bescheid des Landesamtes für Finanzen vom 20.6.2018 ist rechtswidrig und verletzt den Kl. in seinen Rechten (§ 113 Abs. 5 S. 1 VwGO)." Der Kl. hat einen Rechtsanspruch auf die im Klageverfahren geltend gemachte Erfüllungsübernahme des Schmerzensgeldanspruchs durch den Bekl. Nach Art. 97 Abs. 1 BayBG kann der Dienstherr auf Antrag die Erfüllung eines Schmerzensgeldanspruch...mehr

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FoVo 05/2020, Rechtsanwalt:... / 3 Der Praxistipp

Zwangsvollstreckung Die Entscheidung gilt nicht nur für Rechtsanwälte, sondern für jeden Gläubiger, insbesondere also auch Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 S. 1 RDG. Sie zeigt auf, dass die Zwangsvollstreckung schon mit dem Erkenntnisverfahren beginnt, nach einem zügigen und zielgerichteten Vorgehen verlangt und gut ausgebildete Verantwortliche braucht, die up to date si...mehr

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FoVo 03/2020, Gebühr für nichterledigte Zustellung einer Ladung zur Vermögensauskunft

Leitsatz Stellt der Gerichtsvollzieher (GV) fest, dass ein beantragtes Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht durchgeführt werden kann, so entsteht dennoch eine Gebühr für die versuchte Zustellung der Ladung zur Vermögensauskunft. AG Bad Iburg, Beschl. v. 19.9.2019 – 3 M 457/19 1 I. Der Fall Gebühren und Auslagen ohne Tätigkeit? Die Gläubigerin erteilte unter dem 7.2.20...mehr

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FoVo 03/2020, Notwendige Ko... / 1 I. Der Fall

Titulierung und Vollstreckung Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid. Zu einem nicht näher bekannten Datum nach der Titulierung wurde der Schuldner seitens des Inkassobüros der Gläubigerin unter Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen zur Zahlung aufgefordert. Vorpfändung ohne anschließenden PfÜB Mit Schreiben vom 11.12.2015 ...mehr

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FoVo 03/2020, Gebühr für ni... / Leitsatz

Stellt der Gerichtsvollzieher (GV) fest, dass ein beantragtes Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht durchgeführt werden kann, so entsteht dennoch eine Gebühr für die versuchte Zustellung der Ladung zur Vermögensauskunft. AG Bad Iburg, Beschl. v. 19.9.2019 – 3 M 457/19mehr

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FoVo 03/2020, Notwendige Ko... / 2 II. Die Entscheidung

Zulässiger Vollstreckungsauftrag mit Unterschrift Die zulässige Erinnerung ist unbegründet. Es liegt ein zulässiger Vollstreckungsauftrag vor. Aufgrund der strengen Formalisierung des Zwangsvollstreckungsverfahrens ist zur Dokumentation einer ernsthaften Antragstellung – jedenfalls im Fall der Antragstellung durch ein Inkassobüro oder eine Anwaltskanzlei – erforderlich, dass ...mehr

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FoVo 03/2020, Gebühr für ni... / 3 Der Praxistipp

Was der Gläubiger zu tragen hat In der Sache dürfte die Entscheidung richtig sein, auch wenn der Tatbestand nicht erkennen lässt, wann das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Aufgrund des engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen der Antragstellung und der Feststellung des GV dürfte dies aber vor der Antragstellung der Fall gewesen sein. Falsch ist die für Schröder/Kay angegeben...mehr

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FoVo 03/2020, Gebühr für ni... / 1 I. Der Fall

Gebühren und Auslagen ohne Tätigkeit? Die Gläubigerin erteilte unter dem 7.2.2019 den Auftrag auf Abnahme der Vermögensauskunft. Unter dem 18.2.2019 stellte der GV die Vollstreckung ein, da ihm bekannt war, dass das Insolvenzverfahren eröffnet worden war. Er hatte den Schuldner noch nicht zur Abgabe der Vermögensauskunft geladen. Zugleich stellte er unter anderem eine Gebühr ...mehr

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FoVo 03/2020, Eingang der Lohnabrechnung und deren Prüfung

Den pfändbaren Betrag hat nach einer Lohnabrechnung der Drittschuldner zu bestimmen. Das entbindet den Gläubiger und vor allem seinen Rechtsdienstleister aber nicht von der Prüfung, ob dies ordnungsgemäß geschehen ist. Auch können sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Gläubiger eigene Anträge stellen muss. Es gilt deshalb, die Lohnabrechnung als Teil des Informationsman...mehr

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FoVo 03/2020, Gebühr für ni... / 2 II. Die Entscheidung

AG sieht Nichterledigungsgebühr Der GV hat zu Recht die Gebühr KV 600 nebst Auslagenpauschale angesetzt, da eine nicht erledigte Zustellung im Sinne von KV 600 vorliegt. Der GV war zunächst mit der Zustellung im Sinne von KV 100 beauftragt. Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut der Vorbemerkung 1, Abs. 2 zu KV 100–102, in der die Ladung zum Termin zur Abnahme der Vermögensau...mehr

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FoVo 02/2020, Sachbezugswer... / II. Haftkostenbeiträge

Wird der Schuldner auf Antrag des Gläubigers (§ 802g ZPO) inhaftiert, weil wird ein...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 8. Erneute Vermögensauskunft

Rz. 91 Die Einholung einer erneuten Vermögensauskunft (Modul G 3) innerhalb der zweijährigen Sperrfrist ist in § 802d ZPO geregelt. Sie ist nur möglich, wenn ein Gläubiger Tatsachen glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen. Rz. 92 Als wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners, die ei...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 5. Ort der Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 79 Es gibt die Möglichkeit, dass die Vermögensauskunft in der Wohnung des Schuldners oder aber in den Geschäftsräumen des Gerichtsvollziehers abgegeben wird. Sofern der Gerichtsvollzieher die Abnahme in der Wohnung bestimmt, kann der Schuldner dem binnen einer Woche gegenüber dem Gerichtsvollzieher widersprechen (§ 802f Abs. 2 S. 2 ZPO). Der Gesetzgeber hält die Abnahme ...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 6. Ablauf des Termins zur Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 82 Der Schuldner hat die zur Abgabe der Vermögensauskunft erforderlichen Unterlagen zum Termin beizubringen. Rz. 83 Der Schuldner ist verpflichtet, zum Zwecke der Vollstreckung einer Geldforderung auf Verlangen des Gerichtsvollziehers Auskunft über sein Vermögen zu erteilen sowie seinen Geburtsnamen , sein Geburtsdatum und seinen Geburtsort anzugeben. Diese Angaben füllt d...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / VI. Vermögensauskunft

1. Gesetzliche Grundlage und Ziel Rz. 65 Der Gläubiger hat seit 2013 die Möglichkeit, aus zwei Wegen den für ihn geeignet erscheinenden auszuwählen, den Schuldner zur Vermögensauskunft laden zu lassen. Der Schuldner hat im Rahmen der Vermögensauskunft Angaben über seine persönlichen Daten, Einkommens- und auch Vermögensverhältnisse zu machen, die in einem Vermögensverzeichnis...mehr

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FoVo 8+9/2020, Zwischen Recht und Pflicht: Vertretung eines nicht prozessfähigen Schuldners bei der Abgabe der Vermögensauskunft durch einen Vorsorgebevollmächtigten

Leitsatz 1. Ein nicht prozessfähiger Schuldner kann bei der Abgabe der Vermögensauskunft und der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 51 Abs. 3 ZPO auch durch einen Vorsorgebevollmächtigten vertreten werden. 2. Ein Vorsorgebevollmächtigter ist anders als ein gerichtlich bestellter Betreuer nicht verpflichtet, für einen nicht prozessfähigen Schuldner die Vermögensauskunft und ...mehr

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FoVo 8+9/2020, Zwischen Rec... / 2 II. Aus der Entscheidung

Können heißt nicht Müssen Die Entscheidung des LG, den Antrag der Gläubigerin zur Abgabe der Vermögensauskunft abzulehnen, stellte sich für den BGH im Ergebnis als richtig dar. Der Bevollmächtigten, die durch ihre Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft gemäß §§ 802c, 802f ZPO beschwert und damit erinnerungsbefugt war, wäre es aufgrund der ihr erteilten Vorsorgevollmacht zwar ...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 1. Gesetzliche Grundlage und Ziel

Rz. 65 Der Gläubiger hat seit 2013 die Möglichkeit, aus zwei Wegen den für ihn geeignet erscheinenden auszuwählen, den Schuldner zur Vermögensauskunft laden zu lassen. Der Schuldner hat im Rahmen der Vermögensauskunft Angaben über seine persönlichen Daten, Einkommens- und auch Vermögensverhältnisse zu machen, die in einem Vermögensverzeichnis erfasst werden. Das Vermögensver...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / VIII. Antrag auf Erlass eines Haftbefehls

Rz. 103 Der Gläubiger kann einen Antrag auf Haftbefehl stellen, wenn der Schuldner Rz. 104 Einer Zustellung des Haftbefehls vor der Vollziehung bedarf es nicht, § 802g Abs. 1 S. 3 ZPO. Die Verhaftung erfolgt durch den Gerichtsvollzieher. Nac...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / b) Eintragungsanordnung durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 146 Der zuständige Gerichtsvollzieher ordnet von Amts wegen gem. § 882c Abs. 1 ZPO die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis an, wennmehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 4. Verfahrensablauf nach Modul G 2

Rz. 74 Nach § 807 ZPO kann der Gläubiger auch einen sogenannten Kombiauftrag erteilen, d.h. einen Auftrag zur Sachpfändung kombiniert mit dem Auftrag, im Fall des Vorliegens der Voraussetzungen des § 807 ZPO die Vermögensauskunft abzunehmen (Modul G 2). Sofern der Gläubiger diesen Kombiauftrag erteilt und der Schuldner dem Gerichtsvollzieher die Durchsuchung verweigert oder ...mehr

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FoVo 01/2020, Nur die isoli... / 2 II. Die Entscheidung

LG sieht gütliche Erledigung nicht als eigene Angelegenheit Das LG hat angenommen, eine 0,3-Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3309 VV RVG stehe der Gläubigerin weder für den Antrag auf gütliche Erledigung noch für den Auftrag zu, Drittauskünfte einzuholen. Die gütliche Einigung diene allein der Vollstreckung aus dem Titel, stehe in engem innerem Zusammenhang mit der folgenden Zwangs...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 3. Verfahrensablauf nach Modul G 1

Rz. 72 Voraussetzungen zur Auskunftspflicht sind: Rz. 73 Der Gerichtsvollzieher setzt dem Schuldner nach Auftrag des Gläubigers zur Abnahme der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO zunächst zur Begleichung der Forderung eine Frist von zw...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 9. Kosten im Vermögensauskunftsverfahren

Rz. 94 Nach § 18 Abs. 1 Nr. 18 RVG ist das Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft eine besondere Angelegenheit. Hierfür entsteht eine 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG, bei Teilnahme am Termin zusätzlich eine 0,3 Terminsgebühr nach Nr. 3310 VV RVG. Der Wert für das Verfahren ab Abnahme der Vermögensauskunft berechnet sich nach der Hauptforderung einschließlich a...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 2. Unterschiedliche Vorgehensweisen

Rz. 69 Der Gläubiger hat die Wahl, ob er Rz. 70 Achtung: Modul G 1 und Modul G 2 können nicht gleichzeitig ausgewählt ...mehr