Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 743 regelt die Rechte der Teilhaber hinsichtlich der Nutzung des Gegenstandes und bildet das Gegenstück zu § 748, welcher die Lasten- und Kostentragung regelt. Grundgedanke ist die gleichmäßige Verteilung von Früchten und Nutzungen auf der einen sowie Lasten auf der anderen Seite. Dementspr korrespondiert der Anteil an den Früchten mit der Größe des Bruchteils. § 743 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Vermieter kann nicht zum Wohnen bestimmte Nebenräume oder Teile eines Grundstücks ohne ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 573 kündigen, wenn er die Kündigung auf diese Räume oder Grundstücksteile beschränkt und sie dazu verwenden will,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sinn und Zweck.

Rn 1 Eine Vereinbarung nach §§ 12 I, 8 II, 5 IV 1 bezweckt, sich gg das Eindringen störender oder zahlungsunfähiger Personen in die Gemeinschaft (Vor §§ 1–49 Rn 6) zu schützen (BGH ZMR 24, 109 Rz 14; NZG 21, 113 Rz 23; ZMR 19, 612 Rz 19). Als Ausnahme von § 137 1 BGB (Hamm ZWE 12, 276; Zweibr ZMR 06, 219) erlaubt § 12 I eine Beschränkung der Verfügungsmöglichkeiten über das ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Eine zum Nachteil des Mieters von den Vorschriften dieses Unterkapitels abweichende Vereinbarung ist unwirksam. Für Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn gilt dies nur, soweit die zulässige Miete überschritten wird. Der Vermieter hat dem Mieter zu viel gezahlte Miete nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung herauszugeben....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Umsatzsteuer.

Rn 192 Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen grds nicht der Umsatzsteuerpflicht (§ 4 Nr 12a UStG). Nach § 9 I UStG kann der Vermieter auf die Steuerbefreiung verzichten (Umsatzsteueroption), wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind (BGH ZMR 09, 436). Ob er optiert, kann der Vermieter frei entscheiden; auch dann, wenn der Mieter hieran ein stark...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 4 Am gesamten gemE (§ 1 Rn 5) hat jeder WEigtümer nach Maßgabe von § 14 (s.a. BGH ZMR 20, 202 Rz 13) nach § 16 I 3 grds ein (bloßes) Mitgebrauchsrecht (für das Gemeinschaftsvermögen s. § 9a Rn 32a). Gebrauch idS ist die selbstnützige Verwendung des SonderE und/oder gemE durch Bewohnen, Gehen, Laufen, Liegen und Stehen und Draufstellen (s.a. § 100 BGB Rn 2). Mitgebrauch ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. § 291 StGB.

Rn 188 Der Mietvertrag ist nach §§ 291 I StGB, 134 nichtig, wenn der Vermieter die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche des Mieters dadurch ausbeutet, dass er sich oder einem Dritten für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Fälligkeit.

Rn 190 Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit (Rn 22) können die Parteien für die Miete jeden Zeitpunkt als Fälligkeitszeitpunkt bestimmen, bei der Vermietung vom Reißbrett auch Bezugsfertigkeit (Ddorf ZMR 95, 466, 467) oder Fertigstellung (KG ZMR 05, 946, 947) jew iSv § 3 II 2 Nr 2 MaBV. Meist wird nach § 163 aufschiebend befristet zum Anfangstermin des jeweiligen Zeitraum...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Erbbauberechtigte, Dauerwohnrechtberechtigte, Nießbraucher.

Rn 88 Der Vermieter braucht nicht Eigentümer oder alleiniger Eigentümer der Mietsache zu sein (Rn 78). Vermieter kann daher auch anstelle des Eigentümers gem § 30 I ErbbauRG ein Erbbauberechtigter, ein Dauerwohnberechtigter (§ 37 I WEG) oder ein Nießbraucher (§§ 1030 ff) sein. Erlischt das Erbbaurecht, findet § 566 Anwendung, § 30 I ErbbauRG. Auch das mit einem Dauerwohnbere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Überlassung vor Veräußerung.

Rn 11 Die §§ 566, 578 erfordern, dass das Mietobjekt vor der dinglichen Umschreibung bereits an den Mieter überlassen (zur notwendigen tatsächlichen Sachherrschaft vgl BGH ZMR 16, 768) war. Die Überlassung kann durch Verschaffung des unmittelbaren Besitzes erfolgen oder durch die Überlassung des Mietobjekts an eine Person nach Anweisung des (Haupt-)Mieters. Bei Vermietung vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Personenidentität von Veräußerer und Vermieter.

Rn 4 § 566 I setzt eine Veräußerung des vermieteten Wohnraums oder Grundstücks durch den vermietenden Eigentümer voraus. Lammel (§ 566 Rz 23) argumentiert gestützt auf die Gesetzesgeschichte des § 571 aF, dass es nicht auf eine Identität (vgl Streyl WuM 08, 579, Rostock NZM 06, 262; BGH ZMR 08, 704; NJW-RR 10, 1309) von Vermieter und Eigentümer bei der Anmietung ankomme, son...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verfügungen.

Rn 2 Dazu gehören alle Verfügungen des Wiederverkäufers, bes Belastungen, einschl Veräußerungen, für die § 457 II daher keine lex specialis ist (Arg: allg Regelung der Unmöglichkeit dort reicht für abschließenden Charakter nicht: BGH NJW 75, 205, 206 [BGH 15.11.1974 - V ZR 78/73]; HP/Faust Rz 2; Staud/Schermaier Rz 2; aA Grüneberg/Weidenkaff Rz 2; Erman/Grunewald Rz 1), sowi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Aufhebungsvertrag.

Rn 97 Vermieter und Mieter oder einzelne Mieter können einen Aufhebungsvertrag schließen (BGH NZM 18, 601 Rz 26; 04, 419). Dies gilt grds auch dann, wenn der Mieter einen Untermietvertrag geschlossen oder einem Dritten auf einer anderen rechtlichen Grundlage die Mietsache zur Nutzung überlassen hat. In diesen Fällen kann ein Aufhebungsvertrag jedoch dann sittenwidrig sein, w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Bindungen.

Rn 6 Der Mieter ist sämtlichen nach § 5 IV 1 verdinglichten Vereinbarungen unterworfen (BGH NZG 21, 113 Rz 27; ZWE 18, 28 Rz 27; ZMR 20, 322 Rz 5; 20, 202 Rz 13 und Rz 18). In Bezug auf das gemE ist er ferner auch nicht verdinglichten Vereinbarungen und sogar Beschl iSv § 19 I unterworfen (BGH ZMR 20, 202 Rz 13). Was für das SonderE gilt, ist hingegen noch str. Die wohl hM b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mieter.

Rn 5 Die Modernisierungsmaßnahme muss dem ›Mieter‹ (dazu § 535 Rn 90 ff) mitgeteilt werden. Wechselt der Mieter vor dem Beginn (Rn 7) bedarf es vorbehaltlich einer Abrede nach § 555f grds einer neuen Ankündigung, da in der Person des neuen Mieters andere Härtegründe gegeben sein können. Alternativ ist es möglich, die Mietsache sogleich nach ihrer neuen, künftigen Sollbeschaf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 40 ›Wirtschaftliche Verwertung‹ ist die Realisierung eines der Mietsache innewohnenden Wertes (BGH ZMR 04, 428) und basiert einerseits auf Verkauf, Vermietung, Bestellung eines Nießbrauchs oder Erbbaurechts, andererseits auf baulichen Maßnahmen wie Kernsanierung (AG Neustadt/A ZMR 08, 215), Umbau, Modernisierung, Abriss eines Gebäudes (aA zum Abriss eines Gebäudes jetzt B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ersatzformen.

Rn 15 Andere Formen der Einräumung besitzartiger Positionen, die Begründung mittelbaren Besitzes (§§ 868, 930) und die Abtretung von Herausgabeansprüchen gg den unmittelbaren Besitzer (§ 931), ersetzen die Übergabe nur bei entspr Vereinbarung. Sie ist anzunehmen bei Einigung über den Fortbestand der Vermietung an einen Dritten oder die Anmietung durch den Verkäufer (Staud/Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Durch den Pauschalreisevertrag wird der Unternehmer (Reiseveranstalter) verpflichtet, dem Reisenden eine Pauschalreise zu verschaffen. Der Reisende ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter den vereinbarten Reisepreis zu zahlen. (2) Eine Pauschalreise ist eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise. Eine Pauscha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Wohnungs- oder Hausverwalter.

Rn 40 Die Verwaltung von Häusern und Wohnungen, aber auch anderer Vermögensgegenstände (BGH NJW 98, 449 [BGH 28.10.1997 - XI ZR 260/96]) stellt eine Geschäftsbesorgung dar, die dem Dienstvertrag zuzuordnen ist (BGH NJW 98, 680). Aus der vertraglichen Vereinbarung ergeben sich Überwachungs-, Auskunfts- und Informationspflichten für den Verwalter. Die Informationspflicht bezie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Umfassend.

Rn 8 Eine Modernisierung soll nach hM ›umfassend‹ sein, wenn die Investitionen für die Modernisierung – herauszurechnen sind die Erhaltungskosten – mindestens 1/3 des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwandes erreichen (BGH ZMR 21, 375 Rz 23; s.a. BTDrs 18/3121, 32 unter Hinweis BVerwGE 38, 286, 289). Näher läge es, an einen Maßstab von 50 % + × anzuknüpf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Hauptpflicht.

Rn 179 Es ist Hauptpflicht des Mieters, während des Laufs des Mietvertrags gem § 535 II die vereinbarte Miete zu entrichten. Solange der Vermieter infolge der Überlassung des Gebrauchs an einen Dritten außerstande ist, dem Mieter den Gebrauch zu gewähren, ist der Mieter nach § 537 II von der Entrichtung der Miete befreit. Behält der Mieter die Mietsache nach Beendigung des M...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Entstehen.

Rn 19 Rechtsgeschäftlich entsteht der Nießbrauch gem § 873 (zur Bestimmtheit München BeckRS 16, 18285), kraft Gesetzes gem § 900 II, § 1066 III, § 68 I FlurbG, § 63 I 1 BauGB. Die Bestellung eines Nießbrauchs an einer Immobilie, deren Räume vermietet sind, ist für Minderjährige nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, unabhängig davon, ob das Mietverhältnis vor oder nach Beste...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundsatz.

Rn 111 Der Anspruch auf Nachforderung soll bereits mit der vertraglichen Vereinbarung gem § 556 I entstehen (BGH NJW 16, 3231 [BGH 20.07.2016 - VIII ZR 263/14] Rz 20), aber erst mit Zugang einer ›formal‹ (Rn 61) ordnungsgemäßen Abrechnung fällig werden (BGH NJW 18, 1599 [BGH 07.02.2018 - VIII ZR 189/17] Rz 25; 16, 3231 Rz 20). Materielle Mängel der Abrechnung (Rn 63) berühre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anspruch.

Rn 8 Nur im Sonderfall des § 553 besteht ein Anspruch des Mieters auf eine Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung an Dritte (LG Berlin GE 18, 511, BGH ZMR 11, 453), iÜ besteht bei verweigerter Zustimmung des Vermieters in sonstigen Bereichen der Miete lediglich ein Kündigungsrecht des Mieters. Nur in Ausnahmefällen soll sich aus § 242 ein Anspruch auf die Erteilung der Erlaubnis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gastwirt und Beherbergungsgewerbe.

Rn 4 Die Haftung trifft nur den Gastwirt. Das können natürliche und juristische Personen sein, die als Betriebsinhaber anzusehen sind (zB Pächter, Nießbraucher). Nicht darunter fallen Verpächter und Reiseveranstalter (Ddorf NJW-RR 03, 776 [OLG Düsseldorf 02.04.2003 - 18 U 193/02]; MüKo/Henssler § 701 Rz 10). Rn 5 Der Gastwirt muss die Beherbergung von Gästen gewerbsmäßig betr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Fristenplan mit Charakter einer RL oder unverbindlichen Orientierungshilfe (BGH VIII ZB 43/23).

Rn 15 Das LG Hamburg (ZMR 04, 196) verneinte das Vorliegen eines starren Fristenplans bei folgendem Klauselzusatz: ›… Lässt in besonderen Ausnahmefällen der Zustand der Wohnung eine Verlängerung (dieser) Fristen zu oder erfordert der Grad der Abnutzung einer Verkürzung so ist (der Vermieter) auf Antrag (des Mieters) verpflichtet, im anderen Fall aber berechtigt nach billigem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Typenverschmelzung.

Rn 25 Diese liegt vor, wenn es nicht um eine Mehrzahl von Leistungen geht, sondern nur um eine einzige, die aber zwischen zwei gesetzlichen Typen steht. Häufigster Fall ist die gemischte Schenkung: Eine Leistung wird für einen Preis versprochen, der nach dem Willen der Parteien den Wert nur zu einem Teil abgedeckt; iÜ soll die Leistung geschenkt sein. Vgl zu dieser ›gemischt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Hersteller im Sinne dieses Gesetzes ist, wer das Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt hergestellt hat. 2Als Hersteller gilt auch jeder, der sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt. (2) Als Hersteller gilt ferner, wer ein Produkt zum Zweck des Verkaufs, der Vermietun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 9 Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen vor, haben die WEigtümer die Möglichkeit, zur Benutzung des gemE und zur Benutzung des SonderE einen Beschl zu fassen. Bei der Beschl-Fassung entscheidet nach § 25 I die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, so weit nichts anderes vereinbart ist (Hamm NZM 09, 163 [OLG Hamm 19.08.2008 - 15 Wx 89/08]). Der Beschl muss eine ordnungsmäßige ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vertragsimmanenter Konkurrenzschutz.

Rn 202 Auch ohne Bestehen besonderer vertraglicher Regelungen hat der Vermieter grds die Pflicht, den Mieter gg Konkurrenz zu schützen, sofern der besondere geschäftliche Gebrauchszweck im Mietvertrag hervorgehoben oder dem Vermieter in sonstiger Weise bekannt ist (BGH WM 20, 648 Rz 37; NJW 13, 44 Rz 37 vertragsimmanenter Konkurrenzschutz). Bei der Vermietung von Räumen zum ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verfügung.

Rn 7 Zum Begriff der Verfügung s zunächst § 2112 Rn 1. Keine Verfügung liegt in der Eigentumsübertragung durch Teilungsversteigerung (BayObLGZ 65, 212, 216). Für die Kündigung und Einziehung von Hypotheken und Grundschulden gilt § 2114. Vermietung und Verpachtung (§ 2135) sind keine Verfügungen. Eine Verfügung liegt dagegen in der Bestellung einer Baulast (VG Schleswig DNotZ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 7 Es muss sich um einen Beschl zur Benutzung des gemE oder des SonderE handeln. Eine Beschl-Kompetenz besteht nicht, wenn die entspr Benutzung bereits abschließend durch eine Vereinbarung oder ein Gesetz geregelt ist. Ein Benutzungsbeschl, der eine nach einer Vereinbarung zulässige Benutzung einengen oder ändern wollte (›vereinbarungsändernder Beschl‹), wäre nichtig (BGH ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verfügungen.

Rn 3 Verfügungen iSd § 893 sind nur diejenigen, die keinen unmittelbaren Rechtserwerb bewirken (RGZ 90, 398). § 893 gilt nur für dingliche, nicht aber schuldrechtliche Rechtsgeschäfte (RGZ 90, 399), auch wenn diese verfügungsähnlich wirken wie die Vermietung und Verpachtung mit Besitzüberlassung (RGZ 106, 113; Staud/Picker Rz 23; aA teilw MüKo/Lettmaier Rz 12). Zu den dingli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesetzesgeschichte, Zweck und Allgemeines.

Rn 1 § 558 ist durch das MSRG v. 19.6.01 (BGBl I 1149) mWv 1.9.01 in das Gesetz eingefügt und zuletzt mit dem Gesetz zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete v 21.12.19 (BGBl. I 2911) mWv 1.1.20 geändert worden (Rn 18; s.a. Rn 15). Die Vorgängervorschrift ist § 2 MHG (s.a. Vor § 557 Rn 1). Sein Zweck ist es, dem Vermieter zu ermöglichen,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Inhalt (§ 556g Ia 1).

Rn 17 Der Inhalt dessen, was der Vermieter behaupten muss (s.a. BGH WuM 24, 144 [BGH 29.11.2023 - VIII ZR 75/23] Rz 23: es besteht keine Pflicht, die zulässige Miete mitzuteilen), richtet sich nach dem Ausnahmefall, den er selbst als gegeben ansieht. Die Behauptungen sind bewusst eng gehalten. Einzelheiten und etwaige Nachweise muss der Vermieter nämlich erst iRe Auskunftsbe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Rechtsgeschäftliche Verfügung.

Rn 15 Beeinträchtigende rechtsgeschäftliche Verfügung ist jede Übertragung, Belastung, Inhaltsänderung oder Aufgabe (vgl aber MüKo/Lettmaier Rz 53) des mit der Vormerkung belasteten Rechts, wozu auch die Bewilligung und Eintragung einer Vormerkung gehört (Dresd NJW-RR 99, 1177 [OLG Dresden 21.01.1999 - 21 U 2423/98]). Die Verfügung ist erst im Moment ihrer Vollendung (zB Ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. SonderE.

Rn 23 In Bezug auf das SonderE geht es nach Sinn und Zweck des § 14 I Nr 1 und mit Blick auf § 14 II Nr 1 nur um solche Zuwiderhandlungen, durch die ein WEigtümer das SonderE nicht über das in § 14 I Nr 2 bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt. Dies kann zB der Fall sein, wenn ein Teileigentümer sein SonderE als Gaststätte vermietet, obwohl eine Benutzungsvereinbarung nur einen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anwendungsfälle.

Rn 3 Bereitstellung digitaler Produkte, die keine Verkörperung auf einem Datenträger erforderlich machen; Verträge, die die Gebrauchsüberlassung von körperlichen Datenträgern zum Gegenstand haben, ohne dass der Mieter Besitz an dem Datenträger erlangt (Vermietung sog dedizierter Server im Rechenzentrum mit Online-Zugang). Als Gegenleistung eines Mieters für die Gebrauchsüber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Abwehransprüche der GdW und anderer WEigtümer.

Rn 8 Die GdW nach § 9a II iVm § 1004 I BGB oder nach § 14 I Nr 1 und die anderen WEigtümer – sofern ihr SonderE gestört ist – nach § 14 II Nr 1 oder nach § 1004 I BGB können den Vermietenden bei einem unzulässigen Gebrauch seines Mieters auf Unterlassung/Beseitigung in Anspruch nehmen (BGH NZG 21, 113 Rz 26). Ferner können die GdW und/oder die anderen WEigtümer – sofern ihr ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Nutzungen/Schuldhafte Nichtnutzung.

Rn 3 Da sich § 987 I und II ausschl mit den Folgen des EBV befasst, können unter Nutzungen gem § 100 (Legaldefinition) auch nur Sachnutzungen gem § 99 I und III sowie Vorteile aus dem Sachgebrauch gem § 100 verstanden werden. Bsp: Feldfrüchte, Miete, Pacht, ersparte Aufwendungen beim Kfz-Gebrauch, Zinsen (BGH NJW-RR 07, 557 [BGH 01.02.2007 - IX ZR 96/04]) etc. Ird Absatz II ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Schadensersatzanspruch der anderen WEigtümer.

Rn 10 Beschädigt der Mieter gemE oder anderes SonderE, schuldet er nach § 823 BGB Schadensersatz, der vermietende WEigtümer ggf nach § 14 I Nr 1 iVm § 278 BGB. Im Verhältnis der WEigtümer zum Mieter gilt § 548 I BGB nicht (BGH ZMR 11, 968 Rz 17). Der Schadensersatz ist nach § 9a II von der GdW durchzusetzen (§ 9a Rn 20).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Sonderfall: Mieterinvestition und vorzeitige Vertragsbeendigung.

Rn 9 Ist der Mieter vertraglich zur Vornahme von Sanierungsmaßnahmen verpflichtet, die er aufgrund eines Langzeitmietvertrages ›abwohnen‹ wollte und sollte, so kommt der Vermieter früher als vertraglich vorgesehen in den Besitz der noch nicht abgeschriebenen/abgewohnten Investitionen des Mieters. Realisiert der Vermieter iRd Neuvermietung eine erhöhte Miete oder unterlässt e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. 2Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen. (2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vorübergehender Gebrauch iSd Nr 1.

Rn 3 Der Vertragszweck zum Gebrauch nur für einen kurzen, absehbaren Zeitraum muss im Mietvertrag enthalten sein. Dies ist häufig bei Zweitwohnungen oder Ferienwohnungen der Fall. Ebenso bei Vermietung für die Zeit einer berufs- bzw reisebedingten Abwesenheit des Vermieters oder bei Mietverhältnissen mit Monteuren am Montageort. Ob der Gebrauch vorübergehend ist, bemisst sic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Die dingliche Rechtsposition an der Ehewohnung.

Rn 16 Diese ist nach I 3 besonders zu berücksichtigen. Als solche kommen in Betracht: Alleineigentum eines Ehegatten, Erbbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnungseigentum, Dauerwohnrecht, dingliches Wohnrecht (Zweibr FamRZ 13, 1980). Der jeweils alleinigen Berechtigung eines Ehegatten steht die mit einem Dritten gleich. Die besondere Berücksichtigung der dinglichen Rechtsposition ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Mängel der Mietsache.

Rn 9 Wird SonderE – und damit auch der Mitgebrauch am gemE vermietet (§ 535 BGB Rn 110) – ändert sich nichts an der Erhaltungspflicht des Vermieters (§ 535 BGB Rn 134 ff), auch wenn er wegen der Verwaltungszuständigkeit der GdW nur begrenzte Einwirkungsmöglichkeiten auf die Behebung von Mängeln des gemE hat (BGH ZMR 05, 935, 937; Zweibr ZMR 95, 119, 120; KG ZMR 90, 336).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen.

Rn 4 Die Voraussetzungen entsprechen bis auf den Willen zur Fremdgeschäftsführung denen der GoA (§ 677), allerdings muss es sich um ein objektiv fremdes Geschäft handeln (BGH NJW 00, 72 [BGH 23.09.1999 - III ZR 322/98]; MüKo/Schäfer § 687 Rz 15). Der Anwendungsbereich der Norm bezieht sich insb auf Handlungen unter Verletzung fremder absoluter Rechte und gleichgestellter Rec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen.

Rn 7 § 575 I lässt nur noch den qualifizierten Zeitmietvertrag zu. Die bisherige Höchstfrist von fünf Jahren (vgl § 564c II Nr 1 aF) entfällt. Die Befristungsgründe entsprechen weitgehend der Vorgängerregelung des § 564c II Nr 2 aF. Der qualifizierte Zeitmietvertrag setzt voraus: Absicht des Vermieters, die Wohnung nach Ablauf der Mietzeit zu einem der in § 575 I 2 bezeichne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Begriff.

Rn 3 Vormiete ist: die Miete (§ 535 Rn 176 ff), die der vorherige Mieter, für die identische (BGH WuM 23, 603 [BGH 05.07.2023 - VIII ZR 94/21] Rz 50 und Rz 51) Mietsache (§ 535 Rn 103 ff) wirksam (auch die Vor-Vormiete kann mithin Vormiete sein: s.a. BGH WuM 24, 144 Rz 20; ZMR 23, 964 Rz 20 ff) geschuldet – nicht gezahlt – hat (dabei sind ggf auch §§ 556d ff zu beachten). Fü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Maßnahmen untergeordneter Bedeutung.

Rn 5 Eine Maßnahme ist iSd Gesetzes untergeordnet, wenn sie dem Verw überlassen werden kann und es eine Förmelei wäre, extra einen Beschl zu fassen (s.a. Rn 4). Auch insoweit (s Rn 2) ist auf die Sichtweise eines durchschnittlichen WEigtümers in der konkreten WE-Anlage abzustellen. Rn 6 Bspw das Fällen eines Baums, die Vermietung von Flächen oder der Abschluss von Versorgungs...mehr