Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmer

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. § 15a Abs 5 Nr 1 EStG: Atypischer stiller Gesellschafter

Schrifttum: Walther, Verlustnutzung beim atypisch stillen Gesellschafter trotz ausstehender Einlage, GmbHR 1997, 823; Geuenich, Steuerliche Verlustzuweisung bei nicht eingezahlter Einlage des stillen Gesellschafters – Wechselwirkung zwischen Bilanzierung und Ergebniszuweisung, DStR 1998, 57; Kempermann, Unterbeteiligte als "andere Unternehmer" iSd § 15a Abs 5 EStG, FR 1998, 248...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 2. Familienrechtliche Regelungen

Rz. 14 Familienrechtliche Regelungen, insbesondere solche zum Güterstand, sind für den Unternehmer von grundlegender Bedeutung. Selbst das beste Unternehmertestament nützt nichts, wenn das Unternehmen im Falle einer Scheidung Schaden nimmt und die Unternehmensnachfolge dadurch gefährdet ist. Die Notwendigkeit der Vereinbarung von Eheverträgen im unternehmerischen Bereich lie...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / I. Grundsätzliches

Rz. 1 Gehören zum Vermögen des Testators Unternehmensbeteiligungen oder führt er ein (kaufmännisches) Einzelunternehmen, sind bei den Nachfolgeüberlegungen und der Gestaltung der Verfügungen von Todes wegen nicht nur die erbrechtlichen und steuerlichen Vorgaben, sondern auch handels- und gesellschaftsrechtliche Regelungen in den Blick zu nehmen. Die Verfügung von Todes wegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Geschäftsstelle führt die Zustellung nach §§ 173 bis 176 Absatz 1 aus. 2Sie kann einen nach § 61 des Postgesetzes beliehenen Unternehmer (Post) oder einen Justizbediensteten mit der Ausführung der Zustellung beauftragen. 3Den Auftrag an die Post erteilt die Geschäftsstelle auf dem dafür vorgesehenen Vordruck. (2) Der Vorsitzende des Prozessgerichts oder ein von ihm ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Bindungswirkung für Dritte.

Rn 13 Eine Bindung eines Dritten an die Parteivereinbarung nach § 119b Abs 2 S 1 GVG kann sich grds aus materiellem Recht ergeben (vgl zur Gerichtsstandsvereinbarung BGHZ 171, 141, 148 ff; Köln NJW-RR 92, 571; BeckOKZPO/Toussaint § 38 Rz 8). Dies betrifft Fälle der gesetzlichen oder einer auf Vereinbarung beruhenden Rechtsnachfolge, wie bspw einer Vertragsübernahme (durch Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 2 Hinsichtlich der Vollstreckbarkeit des Beschlusses wird dieser gem Abs 1 S 2 dem Kostenfestsetzungsbeschluss (§ 794 I Nr 2 ZPO) gleichgestellt. Der Sachwalter kann daher aus diesem Beschluss etwaige restliche Kosten gg den Unternehmer vollstrecken oder umgekehrt im Falle des Abs 1 Nr 3. Gg den Beschluss ist die Rechtsbeschwerde statthaft, sofern sie gem § 574 I Nr 2, II...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / I. Praktisches Bedürfnis für die Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich

Rz. 206 Gerade im unternehmerischen Bereich hat die Testamentsvollstreckung eine hohe praktische Bedeutung. Sie ermöglicht dem Unternehmer-Erblasser, über seinen Tod hinaus Einfluss auf das zu vererbende Unternehmen zu nehmen. Dies kann sich vor allem dann als sinnvoll erweisen, wenn Streitigkeiten zwischen den Erben vermieden werden sollen, die Erben noch nicht "reif" genug...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Ab Anhängigkeit einer Verbandsklage kann gegen denselben Unternehmer keine weitere Verbandsklage erhoben werden, deren Streitgegenstand denselben Lebenssachverhalt und dieselben Ansprüche oder dieselben Feststellungsziele betrifft. Diese Sperrwirkung entfällt, sobald die Verbandsklage ohne Entscheidung in der Sache beendet wird.mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 4. Vollmachten

Rz. 26 Schließlich sollte die Gefahr des plötzlichen Ausfalls des Unternehmers aufgrund von Krankheit oder Unfall durch (Vorsorge-)Vollmachten abgesichert werden. Eine besondere Rolle spielen hier postmortale und transmortale Vollmachten, Generalvollmachten und Vorsorgevollmachten. Sie sollten Bestandteil jeglicher Nachfolgeplanung sein.[18]mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Kosten des Umsetzungsverfahrens im Sinne dieses Gesetzes sind: (2) Die Kosten des Umsetzungsverfahrens trägt der Unternehmer.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Persönlicher Anwendungsbereich.

Rn 1 Von dem Gesetz erfasst sind ausschließlich zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB); zu möglichen Erweiterungen vgl § 4 III.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht stellt die Beendigung des Umsetzungsverfahrens fest. Der Beschluss enthält:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Schlussrechnung dient der Klärung der gem § 20 II vom Unternehmer zu tragenden Kosten des Umsetzungsverfahrens.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die hier beschriebenen Informationspflichten treffen nur den Verbandskläger. Art 13 III EU-RL 2020/1828 sieht aber auch Informationspflichten für den beklagten Unternehmer vor; davon hat der deutsche Gesetzgeber keinen Gebrauch gemacht. Dies ist bedauerlich und mit der RL nur dann vereinbar, wenn man das Verbandsklageregister als entsprechende ›andere Weise‹ der Unterri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Der ursprünglich unbezifferte kollektive Gesamtbetrag ist nun für die Zwecke des Umsetzungsverfahrens zu beziffern, damit dem Sachwalter eine ausreichende Summe zur Befriedigung der einzelnen Verbraucheransprüche zur Verfügung steht. Die Summe kann jedoch bei Bedarf gem § 21 nachträglich erhöht werden. Am Ende des Umsetzungsverfahrens werden etwaige Reste gem § 37 an de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gerichtliche Überprüfung (Abs 4).

Rn 3 Das Gericht überprüft im Verfahren nach Abs 4 nur die Richtigkeit der Entscheidung des Sachwalters, dh, ob der Anspruch des Verbrauchers gem den Vorgaben des Abhilfeurteils im Umsetzungsverfahren erfüllt werden muss. Die Entscheidung des Gerichts entfaltet keine materielle Rechtskraft, sodass eine nachfolgende Individualklage des Verbrauchers gg den Unternehmer oder umg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Erfüllung von Ansprüchen.

Rn 3 Der Sachwalter prüft die Ansprüche und leistet am Ende des Umsetzungsverfahrens entsprechende Auszahlungen. Zuvor hat er aber den in Nr 7 genannten Auszahlungsplan zu erstellen, um zu ermitteln, ob die Gesamtsumme zur Deckung aller berechtigten Ansprüche ausreicht. Andernfalls hat er die Parteien gem Nr 8 zu informieren, um dem Kläger die Möglichkeit zu geben, beim Geri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VDuG § 26 VDuG – Teilnahme am Umsetzungsverfahren.

Gesetzestext An dem Umsetzungsverfahren nehmen alle Verbraucher teil, die ihre Ansprüche wirksam zum Verbandsklageregister angemeldet haben und die ihre Anmeldung nicht wirksam zurückgenommen haben. Rn 1 Personen, die ihre Ansprüche nicht gem § 46 angemeldet haben oder die Anmeldung wirksam zurückgenommen haben (§ 46 IV), nehmen am gesetzlich geregelten Umsetzungsverfahren n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Gerichtsstandsvereinbarung (§ 29c IV).

Rn 7 § 29c IV (früher: § 29c III) enthält eine Ausnahme vom Prorogationsverbot des § 40 II Nr 2, wonach eine Gerichtsstandsvereinbarung unzulässig ist, wenn ein ausschl Gerichtsstand begründet ist (BGHZ 203, 140; s.a. § 40 Rn 5). Der Unternehmer soll nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift vor einer erschwerten Rechtsverfolgung geschützt werden (ThoPu/Hüßtege Rz 8; Musielak/V...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / b) Zuwendungsverzichtsverträge

Rz. 25 Im Bereich der Unternehmensnachfolge von Todes wegen kommt der Zuwendungsverzicht gem. § 2352 BGB vor allem dann infrage, wenn der Unternehmer aufgrund eingetretener Bindungswirkungen (z.B. bindende Schlusserbeneinsetzung in einem Berliner Testament und Tod des Ehegatten) nicht mehr frei testieren kann. Hier kann es für das Gelingen der Unternehmensnachfolge entscheid...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 8 Um wirksam zu sein, müssen Gerichtsstandsvereinbarungen Art 19 genügen oder nachträglich getroffen worden sein oder sich auf die Einräumung weiterer Gerichtsstände zugunsten des Verbrauchers beschränken oder das Forum des gemeinsamen Wohnorts oder Aufenthalts von Verbraucher und Vertragspartner prorogieren. Nationales AGB-Recht ist nach Art 67 nur anwendbar, soweit es a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Prozessualer Verbraucherbegriff.

Rn 10 Da § 13 BGB auf bestimmte Rechtsgeschäfte bezogen ist, hat der Gesetzgeber zusätzlich einen ›prozessualen‹ Verbraucherbegriff in § 29c II ZPO eingeführt, der hier Anwendung findet. Damit soll sichergestellt sein, dass auch bei außervertraglichen Ansprüchen ›Verbraucherrechte‹ angenommen und über das VDuG durchgesetzt werden könne. Käme es etwa zu einem massenhaften Sch...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / (1) Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 28 Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wurde der Tod des Gesellschafters einer GbR neu geregelt. Bei einer rechtsfähigen GbR führt der Tod eines Gesellschafters gem. § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB zu dessen Ausscheiden. Folge dessen ist die Fortsetzung der Gesellschaft unter den verbleibenden Gesellschaftern. Rz. 29 Führt die gesetzliche Ausg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Zum ehrenamtlichen Richter kann ernannt werden, wermehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zustellungsauftrag.

Rn 2 Im Fall von Abs 2 beauftragt der UdG die Post oder einen Justizbediensteten. Post iSd § 176 ist ein nach § 61, 2 PostG beliehener Unternehmer (§ 168 I), also nicht notwendig die Deutsche Post AG. Als Justizbediensteter kommt jeder geeignete Bedienstete des Gerichts, der Staatsanwaltschaft oder einer JVA in Betracht. Für den Auftrag an den GV oder eine andere Behörde ist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Üblicher Endpreis

Rn. 339 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Üblicher Endpreis ist der Preis, den die Letztverbraucher im allg Geschäftsverkehr in der Mehrzahl der Verkaufsfälle am Abgabeort für die konkreten Waren oder Dienstleistungen eines bestimmten Herstellers oder Dienstleisters, BFH v 21.04.2010, X R 43/08, BFH/NV 2010, 1436, tatsächlich entrichten, BFH v 17.06.2005, VI R 84/04, BStBl II 2005,...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / b) Gesellschaftsvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 35 Wie eingangs bereits erwähnt, müssen letztwillige Verfügungen des Unternehmers unbedingt mit dem im konkreten Fall einschlägigen Gesellschaftsvertrag abgestimmt werden. Führt die gesetzliche Ausgangslage zu einer grundsätzlichen Vererblichkeit von Gesellschaftsbeteiligungen, kann die Vererblichkeit dennoch gesellschaftsvertraglich ausgeschlossen sein. Umgekehrt kann i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Keine Beschränkung auf den Verbraucherschutz.

Rn 4 Kontrolliert werden kann die Wirksamkeit der inkriminierten Klauseln gem §§ 307–309 BGB. Somit ist auch bei Verträgen zwischen Unternehmern (§§ 310 I, 307 BGB) grds die Verbandsklagebefugnis eröffnet (zB BGH NJW-RR 07, 1286 [BGH 18.04.2007 - VIII ZR 117/06]; LG Köln WRP 18, 1394 [LG Köln 11.07.2018 - 26 O 128/17]), jedoch nicht durch alle Verbände (§ 3 II).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich.

Rn 14 Wie Abs 1 S 1 ausdrücklich formuliert, kann ein Pfändungsschutzkonto allein von einer natürlichen Person unterhalten werden. Funktional folgt dies bereits aus dem Ziel des Pfändungsschutzkontos, den Lebensunterhalt des Schuldners und seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen zu sichern und den am Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen orientierten Vollstreckungsschranken...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm regelt Fragen der sachlichen Zuständigkeit sowie teilweise der örtlichen und der internationalen Zuständigkeit. Die Detailregeln werden mit der Frage nach der zulässigen Bezeichnung als ›allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle‹ verknüpft. Schließlich enthält die Norm generelle Zugangsvoraussetzungen. Verbraucherschlichtungsstellen müssen zwingend vom Verbrauch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Schadloshaltung.

Rn 9 Damit sind Schadensersatzansprüche gemeint, die der Partei bei Verlust des Hauptprozesses gg den Streitverkündeten zustehen. Hierzu gehören Ausgleichsansprüche unter Gesamtschuldnern (BGH ZIP 15, 1189 Rz 25), Regressansprüche des Unternehmers beim Verbrauchsgüterkauf gg den Lieferanten (§§ 478, 479 BGB), des Bürgen gg den Hauptschuldner (§ 774 BGB), des Beauftragten (Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag.

Rn 2 Das Streitbeilegungsverfahren unter Beteiligung eines Streitmittlers setzt zuerst das Vorliegen des Antrags eines Verbrauchers voraus (§ 4 I). Ein Verfahren von Amts wegen gibt es nicht. Der Antrag eines Unternehmers löst nur dann ein zulässiges Verfahren aus, wenn die Verbraucherschlichtungsstelle dies vorsieht (§ 4 III). Dieser Antrag muss zuvor (also vor Antragstellu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Sachwalter teilt dem Gericht die Beendigung des Umsetzungsverfahrens unverzüglich mit. Das Gericht setzt dem Sachwalter eine angemessene Frist zur Vorlage des Schlussberichts. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Amtes des Sachwalters und der Einstellung des Umsetzungsverfahrens. (2) Der Schlussbericht enthält folgende Angaben:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Beschränkung einzelner Klagebefugter auf Verbraucherschutz (Abs 3).

Rn 7 Die Vorschrift des Abs 3 Nr 1 betrifft die AGB-Kontrollklage gem § 1. Wenn AGB sowohl ggü Verbrauchern wie auch ggü Unternehmern verwendet werden, kann die qualifizierte Einrichtung ihren Klageantrag auf die Verwendung ggü Verbrauchern beschränken und ist insoweit klagebefugt. Beim Empfehlen von AGB besteht nur dann keine Klagebefugnis für qualifizierte Verbraucherverbä...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / b) Güterstandsklauseln im Gesellschaftsvertrag

Rz. 17 Nicht zu vernachlässigen ist des Weiteren die oftmals sinnvolle Absicherung der Unternehmensnachfolge durch gesellschaftsvertragliche Güterstandsklauseln.[10] Derartige Klauseln sehen in den meisten Fällen Sanktionen für den Fall vor, dass ein Gesellschafter keinen Ehevertrag mit dem Inhalt schließt, dass die Gesellschaftsbeteiligung nicht dem Zugewinnausgleich unterl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Unmöglichkeit der Gegnerbezeichnung (Abs 1).

Rn 1 Gelegentlich müssen Beweise zu einem Zeitpunkt gesichert werden, zu dem die Bezeichnung des Ag nicht möglich ist. Bei Verkehrsunfällen kann dies gegeben sein, wenn der Gegner flüchtig ist; bei Baugeschehen kommt vor, dass der Besteller nach Liquidation des Unternehmers aus abgetretenem Recht gg den Subunternehmer vorgehen muss, der ihm trotz entspr Bemühungen nicht namh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Formverstoß und Heilung.

Rn 10 Wird eine Schiedsvereinbarung nach den Regeln des § 1031 nicht formgültig abgeschlossen, so ist sie nach dem Rechtsgedanken des § 125 BGB nichtig (BGH NJW 11, 2976). Auf diese Nichtigkeit kann sich jede Partei berufen. Im Falle der Verbraucherbeteiligung nach Abs 5 kann sich auf einen Formfehler auch der andere Vertragspartner berufen, selbst wenn er Unternehmer ist (B...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / b) Umstrukturierungen zur Vereinfachung der Nachfolge

Rz. 11 Zudem ist zu prüfen, ob die Unternehmensstruktur geordnet ist und die Unternehmensnachfolge von Todes wegen ohne strukturelle Hindernisse vollzogen werden kann. Denn häufig ist der Unternehmer nebeneinander an verschiedenen Gesellschaften beteiligt und parallel noch Eigentümer von betrieblich genutztem Grundbesitz. In einem solchen Fall müsste das Testament so erstell...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / a) Einzelunternehmen als Gegenstand eines Vermächtnisses

Rz. 82 Das Vermächtnis begründet gem. § 2174 BGB einen schuldrechtlichen Anspruch des Bedachten gegen den Beschwerten auf Erfüllung des Vermächtnisses. Da ein Einzelunternehmen kein Sondervermögen darstellt, richtet sich der Anspruch des Vermächtnisnehmers gegen den mit dem Vermächtnis Beschwerten nicht auf Herausgabe des Unternehmens als solches, sondern auf Herausgabe der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Entnahmen aus dem Umsetzungsfonds.

Rn 2 Der Sachwalter darf und soll aus dem Umsetzungsfonds die als berechtigt festgestellten Ansprüche einzelner Verbraucher befriedigen. Um für den Fall einer Unterfinanzierung (§ 27 Nr 9) vorzusorgen, hat der Sachwalter jedoch zunächst einen Auszahlungsplan zu erstellen (§ 27 Nr 7) und über etwaige Widersprüche zu entscheiden (§ 28). Rn 3 Seine eigene Vergütung und den Ersat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VDuG § 44 VDuG – Bekanntmachung von Angaben zu Verbandsklagen.

Gesetzestext Die folgenden Angaben zu einer rechtshängigen Verbandsklage sind im Verbandsklageregister öffentlich bekannt zu machen:mehr

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§ 27 Unternehmertestament / c) Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich

Rz. 13 In vielen Fällen sind Umwandlungsmaßnahmen erforderlich, wenn der Unternehmer Testamentsvollstreckung anordnen möchte. Auch im unternehmerischen Bereich hat die Testamentsvollstreckung eine sehr hohe Bedeutung.[6] Denn häufig verfügt der testamentarisch vorgesehene Nachfolger noch nicht über die erforderliche Erfahrung oder benötigt noch etwas Zeit, um sich in die Unt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die klageberechtigte Stelle kann während des Umsetzungsverfahrens die Erhöhung des kollektiven Gesamtbetrags beantragen. Die Klage ist nur zulässig, wenn die klageberechtigte Stelle Tatsachen vorträgt, aus denen sich ergibt, dass der kollektive Gesamtbetrag nicht zur Erfüllung der berechtigten Zahlungsansprüche aller angemeldeten Verbraucher ausreicht. (2) Reicht der kol...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Auf Verbandsklageverfahren sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung anzuwenden, soweit sich aus diesem Gesetz nicht etwas anderes ergibt. Auf das Verfahren vor den Oberlandesgerichten sind dabei die im ersten Rechtszug für das Verfahren vor den Landgerichten geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. (2) Die §§ 66 bis 74 der Zivilprozessordnung sind nicht anzuw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 28 EGZPO – [Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001].

Gesetzestext (1) Das Mahnverfahren findet nicht statt für Ansprüche eines Unternehmers aus einem Vertrag, für den das Verbraucherkreditgesetz gilt, wenn der nach dem Verbraucherkreditgesetz anzugebende effektive oder anfängliche effektive Jahreszins den bei Vertragsschluss geltenden Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs um mehr als zwölf Prozentpunkte überst...mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / c) Anwaltliche Gebühren für die Mitwirkung bei Gesellschaftsverträgen

Rz. 30 Häufig ist es erforderlich, bei der Gestaltung von Testamentsentwürfen bei Unternehmern die Gesellschaftsverträge zu prüfen und ggf. anzupassen. Allein die Prüfung, ohne inhaltliche Änderung, ist mit der Vergütung für die Erstellung des Testamentsentwurfs abgegolten. Soweit der Gesellschaftsvertrag aber ergänzt werden muss, also etwaige sog. erbrechtliche Klauseln (z.B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Grenzüberschreitende Verfahren.

Rn 14 Im Zivilprozessrecht ist der Verbraucher bei vielen grenzüberschreitenden Transaktionen durch die Einräumung eines Heimatgerichtsstands privilegiert (Art 15 ff EuGVO). Diese Privilegierung fehlt im VSBG und der ihm zu Grunde liegenden EU-Richtlinie, so dass Verbraucher, die ein Streitbeilegungsverfahren wünschen, dieses regelmäßig im Sitzland des Unternehmers anstrenge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fachliche Anforderungen.

Rn 3 Die fachliche Eignung wird nicht durch besondere Fertigkeiten oder eine Ausbildung indiziert, sie folgt für das Gesetz aus der Tätigkeit im kaufmännischen Verkehr (Abs 1 Nr 3). Der Handelsrichter muss eingetragener Kaufmann sein (Ausn: § 110). Bei Handelsgesellschaften sind die persönlich haftenden Gesellschafter Kaufleute (BGHZ 45, 282, 285), es genügt die Eintragung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beklagtes Unternehmen mit Sitz im Nicht-EU-Ausland.

Rn 4 Hat das Unternehmen seinen Sitz außerhalb der EU, so ist die Brüssel-Ia-VO idR nicht anwendbar. Für Individualklagen gilt zwar der Verbrauchergerichtsstand des Art 18 Abs 1 Brüssel Ia-VO auch gg Unternehmen aus Drittstaaten; dieser ist aber auf Verbandsklagen mangels Vertragsbeziehung des Verbands mit dem Unternehmer nicht anwendbar (vgl EuGH C-167/00 – Henkel = ECLI:EU...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 32c ZPO – (aufgehoben)

Gesetzestext Rn 1 Durch das am 13.10.23 in Kraft getretene Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) v 8.10.23 (BGBl 2023 I Nr 272) ist § 32c aufgehoben worden. Die Zuständigkeit ist nunmehr in § 3 VDuG geregelt. Vorbehaltlich vorgehender EU-Regelungen oder unmittelbar als innerstaatliches Recht anwendbarer völkerrechtlicher Vereinbarungen gem § 3 II VDuG ist nach §...mehr