Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer

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Umsatzsteuer in Portugal / 12 Reverse-Charge-Verfahren

Das Reverse-Charge-Verfahren gilt z.B. für Lieferungen von Kork, Holz, Pinienzapfen sowie Pinienkernen in der Schale (ab 1.1.2020).mehr

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

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Umsatzsteuer in Zypern / 7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen

Die Zusammenfassende Meldung ist jeweils vierteljährlich einzureichen.mehr

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Umsatzsteuer in Portugal / 10 Pauschalregelungen

Abgesehen von der unter Abschnitt 6.3 erwähnten Sonderregelung für kleine Einzelhandelsunternehmen gibt es noch eine Pauschalregelung für Landwirte.mehr

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Umsatzsteuer in Slowenien / 2.6 Kleinunternehmergrenze

Der Steuerfreibetrag für Kleinunternehmer gilt für Umsätze bis 50.000 EUR (ab 1.1.2025: 60.000 EUR).mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 5 Rechnungen

5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung Die Regelungen sind im schwedischen Mehrwertsteuergesetz (1994:200), insbesondere in Kapitel 11, verankert. Wichtige Regeln zur Aufbewahrung von Rechnungen enthalten auch das Buchführungsgesetz und das Steuerzahlungsgesetz. Die Steuerbehörde ist berechtigt, Vorschriften über eine vereinfachte Rechnungslegung und die elektronischeRechnun...mehr

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Umsatzsteuer in Slowenien / 3.5 Sicherheitsgarantien

Sicherheitsgarantien werden nicht verlangt.mehr

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Umsatzsteuer in Tschechien / 6 Periodische Mehrwertsteuererklärungen

6.1 Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung In der Tschechischen Republik für MwSt-Zwecke registrierte Unternehmer müssen regelmäßige MwSt-Erklärungen einreichen. Das gilt ebenso für nicht in Tschechien registrierte Unternehmer, wenn sie Leistungen an Personen erbringen, die in Tschechien nicht zur MWSt registriert sind und wenn der Ort der Leistungen in Tschechien liegt. Di...mehr

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Umsatzsteuer in Tschechien / 7 Zusammenfassende Meldungen

7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen Registrierte Unternehmer, die innergemeinschaftliche Lieferungen von Gegenständen bewirken, sind verpflichtet, jedes Kalenderquartal eine Zusammenfassende Meldung einzureichen. 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen Sind nicht vorgesehen.mehr

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Umsatzsteuer in Malta / 2 Mehrwertsteuerregistrierung

2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte Ein ausländischer Unternehmer erhält bei folgender Stelle Auskünfte über das maltesische Mehrwertsteuersystem: Malta Tax and Customs Administration Legal, Technical and International Affairs AM Business Centre Triq il-Labour Zejtun ZTN 2401 MALTA Tel.: +356-2258 2200 E-Mail: ictu.mtca@gov.mt Auch über die Website der maltesischenVerwaltung kö...mehr

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Umsatzsteuer in Slowenien / 5 Rechnungen

5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung Die einschlägigen Regelungen ergeben sich aus: Zakon o davku na dodano vrednost: Uradni list RS, št. 117/06 poglavje X - členi 81, 82, 83, 84 in 86 (Mehrwertsteuergesetz: Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 117/06 Kapitel X - Artikel 81, 82, 83, 84 sowie Artikel 86 betreffend die Aufbewahrung von Rechnungen); Pravilnik o izvajanju Zakon...mehr

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Umsatzsteuer in Tschechien / 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

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Umsatzsteuer in Schweden / 7 Zusammenfassende Meldungen

7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen Bezugszeitraum für die Aufstellungen ist normalerweise ein Quartal. Die Meldungen können unter folgenden Bedingungen jährlich abgegeben werden (nach Zustimmung durch den National Tax Board): das Buchführungsjahr ist das Kalenderjahr, der Jahresumsatz übersteigt nicht 200.000 SEK, der Wert innergemeinschaftlicher Lieferungen übers...mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 3.5 Sicherheitsgarantien

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Umsatzsteuer in Zypern / 2 Mehrwertsteuerregistrierung

2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte Ausländische Unternehmer können bei folgender Behörde Auskünfte erhalten: Tax Departement 1471 Nicosia Email: hq@tax.mof.gov.cy Tel: +357 22308000 Die Website der zyprischen Finanzverwaltung (Tax Departement – Indirect Taxation) www.mof.gov.cy enthält zu folgenden Themen Informat...mehr

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Umsatzsteuer in Tschechien / 9 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung

MwSt-Erklärungen müssen auf elektronischem Wege einzureicht werden. Dies gilt nicht für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 6 Mio. CZK. Unternehmer können für die elektronische Übermittlung das Internet-Programm auf folgender Website verwenden: http://adis.mfcr.cz/adis/jepo/index.html Sie benötigen einen PC, der mit MS Windows und Internet Explorer 6 Service Pa...mehr

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Umsatzsteuer in Malta / 3.1 Voraussetzungen der Bestellung

Muss sich ein ausländischer Unternehmer ohne Niederlassung in Malta dort registrieren lassen, kann er jeden beliebigen, in Malta ansässigen Unternehmer als Steuervertreter bestellen, den die MwSt-Verwaltung zulässt. Wird kein Vertreter bestellt, kann die MwSt-Verwaltung durch schriftliche Mitteilung eine beliebige, in Malta ansässige Person, an die der ausländische Unternehm...mehr

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Umsatzsteuer in Zypern / 3.1 Voraussetzungen der Bestellung

Nicht in der EU ansässige Unternehmer müssen einen Steuervertreter bestellen, wenn sie in Zypern steuerpflichtig sind oder, wenn dies nicht der Fall ist, in Zypern Umsätze bewirken, ohne dort über eine wirtschaftliche oder sonstige feste Niederlassung zu verfügen; Eine Bestellungspflicht gilt auch im Falle einer natürlichen Person, wenn diese ihren ständigen Wohnsitz nicht in...mehr

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Umsatzsteuer in Portugal / 9 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung

Gemäß Verordnung Nr. 375/2003 vom 10.5.2003 müssen die Mehrwertsteuerpflichtigen, die unter die normale Steuerregelung fallen, die periodischen MwSt-Erklärungen und ihre jeweiligen Anhänge auf dem Weg der elektronischen Datenübermittlung auf der Website http://www.portaldasfinancas.gov.pt übermitteln. Zur Übermittlung der periodischen Erklärung über Internet ist es erforderl...mehr

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Umsatzsteuer in Tschechien / 13 Elektronische Aufzeichnung (Übermittlung) von Umsätzen

Die obligatorische Einführung der elektronischen MwSt E-tržby ("E-Sales", tschechische Abkürzung: EET) ist zunächst aufgeschoben und soll nunmehr ab 1.1.2021 Anwendung finden. Die Unternehmen können das System bereits auf freiwilliger Basis anwenden. EET meldet eine XML-Datei über das Internet an die Finanzverwaltung, um alle Transaktionen aufzuzeichnen. Dies erfolgt über ei...mehr

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Umsatzsteuer in Zypern / 8 Elektronische Rechnungsstellung

Elektronische Rechnungen sind zulässig. Für Rechnungen mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur ist nicht vorgeschrieben, dass die Signatur auf einem qualifizierten Zertifikat beruhen oder von einer sicheren Signaturerstellungseinheit erstellt sein muss. Bei Rechnungen, die im Wege des elektronischen Datenaustauschs versandt werden, ist kein zusätzliches zusammenfa...mehr

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Abgesehen von den Fällen, in denen obligatorisch eine Rechnung zu erteilen ist (Leistungen von Unternehmern an andere Unternehmer und juristische Personen, Versandhandel, Lieferungen neuer Fahrzeuge und Anzahlungen) muss jeder Unternehmer mit Ausnahme der Unternehmer, die nur unecht steuerfreie (nicht zum Vorsteuerabzug berechtigende) Umsätze tätigen, Kleinunternehmer, pauschal...mehr

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Umsatzsteuer in Finnland / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Ausländische Unternehmer ohne eine feste Niederlassung in Finnland müssen sich nicht für MWSt-Zwecke registrieren lassen, wenn der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist. Eine freiwillige Registrierung in diesen Fällen ist möglich, dann muss aber ein Fiskalvertreter benannt werden. Für die Registrierung ist folgende Behörde zuständig: Uudenmaan verovirasto (Finanzamt der Provi...mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 6.3 Sonderregelungen für Kleinunternehmen und/oder bestimmte Unternehmenskategorien im Hinblick auf periodische Mehrwertsteuererklärungen

Kleinunternehmer Unternehmer, deren Gesamtumsatz im Kalenderjahr einem Jahr nicht mehr als 30.000 EUR netto beträgt, sind Sie von der Umsatzsteuer befreit. Die Sonderregelungen für Kleinunternehmer dürfen von Unternehmern die in Österreich keinen Sitz oder Wohnsitz haben, nicht angewendet werden. In Österreich ansässige Kleinunternehmer mit einem Vorjahresumsatz von 30.000 EU...mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 6.1 Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung

Grundsätzlich muss jeder steuerpflichtige Unternehmer eine Mehrwertsteuererklärung abgeben, in der der geschuldete Steuerbetrag selbst eingetragen wird (Vorauszahlung). Am Ende eines jeden Kalenderjahres wird der Unternehmer zur Steuer veranlagt. Zu diesem Zweck muss er eine Mehrwertsteuererklärung einreichen, in der alle Veranlagungszeiträume des abgelaufenen Kalenderjahres...mehr

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Umsatzsteuer in Malta / 2.6 Kleinunternehmergrenze

Unter die Kategorie der Kleinunternehmer fällt, wer in erster Linie steuerpflichtige Lieferungen von Gegenständen tätigt und in den unmittelbar vorausgehenden zwölf Monaten Umsätze in Höhe von maximal 37.000 EUR (Entry threshold; exit threshold: 28.000 EUR) bewirkt hat; wer in erster Linie steuerpflichtige Dienstleistungen mit geringem Mehrwert erbringt und in den unmittelbar ...mehr

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Umsatzsteuer in Portugal / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Die Meldung über die Aufnahme einer Tätigkeit zwecks MwSt-Registrierung kann per E-Mail über die Website http://www.portaldasfinancas.gov.pt, in der Option "Entregar/Actividade/Declaração de Início de Actividade" (Abgabe/Tätigkeit/Anmeldung der Tätigkeit) oder bei jedem Finanzamt mit dem dafür vorgesehenen Formular (Modell Nr. 1886 der Staatsdruckerei - Münze) eingereicht od...mehr

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Umsatzsteuer in Malta / 6.1 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen

Ein Steuerzeitraum dauert in der Regel drei Monate, kann für registrierte Steuerpflichtige, die ausschließlich Gegenstände zum Nullsatz liefern, auf Antrag jedoch auf einen Monat verkürzt werden. Bei Neuregistrierungen legt die Steuerverwaltung Beginn und Ende des ersten Steuerzeitraums fest. Sie richtet sich dabei hauptsächlich nach dem Zeitpunkt, zu dem die Registrierung w...mehr

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Umsatzsteuer in Portugal / 5.2 Befreiung von der Pflicht zur Rechnungserteilung

Die Steuerpflichtigen, die ausschließlich mehrwertsteuerbefreite Tätigkeiten gemäß Artikel 9 des Mehrwertsteuergesetzes (Artikel 132 ff. MwStSystRL) ausüben, sind von der Pflicht zur Ausstellung von Rechnungen für MwSt-Zwecke befreit, so wie die Steuerpflichtigen, die unter die Sonderbefreiung des Artikels 53 des Mehrwertsteuergesetzes fallen. Die nach Artikel 53 des Mehrwer...mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 2.6 Kleinunternehmergrenze

Ein Steuerpflichtiger ist ab 1.7.2022 mit seinen Umsätzen steuerfrei, die in Schweden aus dem Verkauf von Gegenständen und Dienstleistungen während eines Steuerjahres erzielt werden, wenn: der Umsatz im Steuerjahr 80.000 SEK (vorher: 30.000 SEK; ab 1.1.2025: 120.000 SEK) nicht übersteigt; und der Umsatz in keinem der beiden unmittelbar vorangegangenen Steuerjahre 80.000 SEK (a...mehr

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Umsatzsteuer in Slowenien / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Als Mehrwertsteuernummer dient die Steuernummer mit vorangestelltem Ländercode SI. Steuerpflichtige müssen die Steuerverwaltung darüber informieren, wann sie ihre wirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen. Ebenfalls mitzuteilen sind jegliche Änderungen in Bezug auf die wirtschaftliche Tätigkeit sowie gegebenenfalls die Einstellung der Tätigkeit. Nicht in Slowenien ansässige Steuerpf...mehr

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Umsatzsteuer in Portugal / 6.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen

Es sind zwei Steuerzeiträume vorgesehen: Bei Jahresumsätzen von mehr als 650.000 EUR muss der Unternehmer seine Steuererklärung monatlich, bei geringeren Umsätzen vierteljährlich, einreichen. In den Fällen monatlicher Erklärungen sind die Steuererklärungen und die damit verbundenen Zahlungen spätestens bis zum 20. Tag des zweiten Monats einzureichen bzw. zu entrichten, der au...mehr

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Umsatzsteuer in Portugal / 8 Elektronische Rechnungsstellung

Die portugiesischen Gesetze verlangen nicht, dass die fortgeschrittenen elektronischen Signaturen auf den elektronischen Rechnungen auf qualifizierten Zertifikaten beruhen müssen. Die technischen Bedingungen zur Ausgabe, Aufbewahrung und Archivierung der elektronischen Rechnungen sind im Decreto-Lei Nr. 196/2007 vom 15.5.2007 aufgeführt. Ab 1.1.2019 müssen Rechnungen bei Lei...mehr

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Umsatzsteuer in Tschechien / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Die einschlägigen Regelungen sind im Mehrwertsteuergesetz und auf den Websites der Tschechischen Steuerverwaltung http://cds.mfcr.cz einsehbar. Nach den tschechischen Rechtsvorschriften muss jede für MwSt-Zwecke registrierte Person für jeden steuerbaren Umsatz mit einem Steuerpflichtigen oder einer juristischen Person ohne gewerblichen Zweck eine Rechnung ausstellen. Rechnunge...mehr

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 11 Reverse-Charge-Verfahren

Ab 1.1.2024 gilt das Reverse-Charge-Verfahren für folgende Lieferungen: Lieferungen von Mobiltelefonen, bei denen es sich um Geräte handelt, die für die Verwendung in Verbindung mit einem lizenzierten Netzwerk hergestellt oder angepasst wurden und auf bestimmten Frequenzen betrieben werden, unabhängig davon, ob sie einem anderen Zweck dienen oder nicht; Lieferungen von integri...mehr

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Umsatzsteuer in Zypern / 11 Reverse-Charge-Verfahren

Ab 1.10.2020 gilt das Reverse-Charge-Verfahren für Bauleistungen. Auch wenn der leistende Unternehmer nicht auf Zypern für MwSt-Zwecke registriert ist, ist der Empfänger der Bauleistungen verpflichtet, die MwSt für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Bau, der Änderung, dem Abriss, der Reparatur oder der Instandhaltung einer Immobilie im Rahmen des Geschäftsbetriebs...mehr

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Umsatzsteuer in Slowenien / 6.1 Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung

Steuerpflichtige, die für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind, müssen spätestens am letzten Werktag des auf das Ende des Steuerzeitraums folgenden Monats eine Mehrwertsteuererklärung bei der Steuerverwaltung einreichen, und zwar unabhängig davon, ob sie für den Steuerzeitraum, auf den sich die Mehrwertsteuererklärung bezieht, Mehrwertsteuer schulden. Ab dem 22.1.2022 entfä...mehr

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Zur Erteilung einer MWSt-Nummer muss der ausländische Unternehmer sich an folgende Behörde wenden: Bureau d'imposition 10 de l'Administration de l'Enregistrement et des Domaines 14, avenue de la gare boîte postale 31 L-2010 LUXEMBOURG-VILLE Tel.: (+352) 449 05-1 Fax (+352) 29 11 93. Jede natürliche oder juristische Person, die eine MWSt-Nummer beantragt, muss zunächst im luxemburgi...mehr

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Umsatzsteuer in Slowenien / 3.3 Rechte und Pflichten eines Steuervertreters

Mehrwertsteuervertreter nehmen die mehrwertsteuerlichen Verpflichtungen ausländischer Unternehmer in deren Namen wahr (Vorbereitung und Einreichung von Mehrwertsteuererklärungen, Buchführung über gestellte und erhaltene Rechnungen, Zahlung der Mehrwertsteuer usw.). Bestellt ein ausländischer Unternehmer einen Steuervertreter, haftet dieser gesamtschuldnerisch für die Zahlung ...mehr

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Umsatzsteuer in Finnland / 2.5 Erwerbsschwelle (bei innergemeinschaftlichen Erwerben durch Pauschallandwirte, Kleinunternehmer, steuerbefreite Unternehmer oder nicht unternehmerisch tätige juristische Personen)

10.000 EUR (bis 31.12.2024); ab 1.1.2025: 30.000 EUR.mehr

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Umsatzsteuer in Malta / 2.4 Lieferschwelle bei innergemeinschaftlichen Versendungslieferungen nicht verbrauchsteuerpflichtiger Waren (nur bis 30.6.2021)

Gegenwert von 35.000 EUR in MTL im Kalenderjahr.mehr

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Umsatzsteuer in Finnland / 3.2 Voraussetzungen in der Person des Steuervertreters

Die Steuervertreter müssen von der regionalen Steuerbehörde zugelassen sein. Sie müssen über ausreichende Kenntnisse und genügend Sachwissen verfügen, um die Aufgaben eines Steuervertreters wahrnehmen zu können. In der Regel müssen die Steuervertreter im Register des Nationalen Amts für Patente und Registrierung eingetragen werden.mehr

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Umsatzsteuer in Portugal / 2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte

Ausländische Unternehmer, die sich über das portugiesische Mehrwertsteuersystem informieren möchten, können sich an folgende Stelle wenden: Ministério das Finanças Autoridade Tributária e Aduaneira Direção de serviços do IVA Avenida João XXI, 76-3 P-1049-065 Lisboa Tel.: +351 21 761 00 00 E-Mail: dsiva@at.gov.pt Internet: http://www.portaldasfinancas.gov.ptmehr

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Umsatzsteuer in Portugal / 2.5 Erwerbsschwelle (bei innergemeinschaftlichen Erwerben durch Pauschallandwirte, Kleinunternehmer, steuerbefreite Unternehmer oder nicht unternehmerisch tätige juristische Personen)

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Umsatzsteuer in Finnland / 3 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz außerhalb der EU

3.1 Voraussetzungen der Bestellung Ein ausländischer Unternehmer ohne feste Niederlassung in Finnland, der das reverse-charge-Verfahren vermeiden möchte, kann aufgrund eines entsprechenden Antrags für die in Finnland getätigten Umsätze mehrwertsteuerpflichtig werden. Um unter die Mehrwertsteuerpflicht zu fallen, muss der Unternehmer einen Steuervertreter mit festem Wohnsitz i...mehr

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Umsatzsteuer in Zypern / 2.4 Lieferschwelle bei innergemeinschaftlichen Versendungslieferungen nicht verbrauchsteuerpflichtiger Waren (nur bis 30.6.2021)

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Umsatzsteuer in Portugal / 3 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz außerhalb der EU

3.1 Voraussetzungen der Bestellung Ausländische Unternehmer ohne feste Niederlassung in Portugal, die auf portugiesischem Hoheitsgebiet Umsätze bewirken, müssen einen Steuervertreter bestellen. Der Steuervertreter muss seinerseits in Portugal steuerpflichtig und dort für Mehrwertsteuerzwecke registriert sein. Die Unternehmen sind nur von der Registrierung und Bestellung eines...mehr

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Umsatzsteuer in Slowenien / 9 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung

Steuerpflichtige und Steuerbevollmächtigte können Steuererklärungen (und Zusammenfassende Meldungen) elektronisch einreichen können. Folgende Technologie kommt dabei zum Einsatz: PKI (Public Key Infrastructure) zur Unterzeichnung; Https als Protokoll; XML als Standardformat; Html zur Präsentation; SOAP als Protokoll als Grundlage für Web Services; Web-Browser als Benutzeroberfläche...mehr

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 2.6 Kleinunternehmergrenze

35.000 EUR Vorjahresumsatz (Registrierungsgrenze zur Anwendung der Sonderregelung für Klein- und Mittelunternehmen; ab 1.1.2025: 50.000 EUR) Ab 1.1.2025: 50.000 EUR Vorjahresumsatz.mehr

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Umsatzsteuer in Portugal / 3.2 Voraussetzungen in der Person des Steuervertreters

Der Vertreter ist der Steuerschuldner bezüglich der durch den Vertretenen in Portugal erzielten Umsätze, er muss alle sich aus diesen Tätigkeiten ergebenden Register-, Melde- und Zahlungsverpflichtungen einhalten. Der Steuervertreter haftet gesamtschuldnerisch mit der von ihm vertretenen Person für deren steuerliche Verpflichtungen. Der Steuervertreter kann verlangen, dass a...mehr