Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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ZErb 10/2020, Vertretung de... / III. Postmortale Vertretung des Vorerben

Soweit es um die Rechtsstellung des Vorerben geht, soll die Bevollmächtigung einer dritten Person über den Tod hinaus durch den Erblasser nach ganz allgemeiner Meinung zulässig sein.[13] Fraglich ist allerdings, ob dies auch für den speziellen Fall zu gelten hat, dass nicht ein beliebiger außenstehender Dritter bevollmächtigt wird, sondern gerade der Vorerbe selbst. Von eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Beerdigungskosten

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Übernimmt eine Kap-Ges die Beerdigungskosten anlässlich des Todes eines Gesellschafters, so handelt es sich dabei regelmäßig um vGA an den oder die Erben des verstorbenen Gesellschafters. Das gilt auch für übernommene Kosten der Trauerfeier, selbst wenn daran ua auch Angestellte und Geschäftsfreunde der GmbH teilnehmen; s Urt des BFH v 31.07.1990 (...mehr

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ZErb 10/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, RA, FA ErbR und Notar, Kiel steuer-lexikon, Die efv-Steuerrechts-Datenbank, Erich Fleischer Verlag, ISBN 978-3-8168-8200-8, 99 EUR. Zweimal im Jahr ...mehr

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ZErb 10/2020, Ausschlagung ... / 2

Ein spezielles Problem kann erwachsen, wenn ein Kind oder sogar der Überlebende der Elterngeneration mit der Verfügung von Todes wegen des Erstverstorbenen nicht einverstanden ist und das ihm zugedachte Erbe ausschlägt, um stattdessen seinen Pflichtteil einzufordern.mehr

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ZErb 10/2020, Vertretung de... / V. Postmortale Vertretung des Nacherben durch den Vorerben

Heftig umstritten ist weiterhin, ob speziell dem Vorerben eine postmortale Vollmacht mit Wirkung für den Nacherben erteilt werden kann. Insoweit wird vertreten, der Gebrauch einer solchen dem Vorerben erteilten Vollmacht sei nicht erforderlich, da sich in der transmortalen Vollmacht regelmäßig eine postmortale Vollmacht zur Vertretung des Nacherben während der Zeit der Vorer...mehr

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ZErb 10/2020, Vertretung de... / IV. Postmortale Vertretung des Nacherben

Fraglich ist allerdings, ob ein post- oder transmortal Bevollmächtigter vor Eintritt des Nacherbfalls auch den Nacherben vertreten kann. Insoweit wird vertreten, dass der Nacherbe vor Eintritt des Nacherbfalls mangels seiner Beteiligung an dem der Vollmacht zugrunde liegenden Rechtsverhältnis den Vorerben nicht wirksam vertreten werden könne.[20] Tatsächlich können Vollmacht...mehr

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ZErb 10/2020, Zur Berichtig... / Leitsatz

Das Grundbuch kann nicht allein auf Grundlage von Teilerbscheinen, die die Erbteile nicht vollständig erfassen, berichtigt werden. Gleichwohl ist das Verlangen des Grundbuchamts nach Vorlage eines weiteren Teilerbscheins nicht gerechtfertigt, wenn eine Verfügung von Todes wegen, die in einer öffentlichen Urkunde enthalten ist, vorliegt, aus der sich die Beteiligung der weite...mehr

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ZErb 10/2020, Bestimmung de... / Leitsatz

1. Zur Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers i.S.d. Art. 4 EuErbVo ist neben dem objektiven Moment des tatsächlichen Aufenthalts auch das subjektive Element, nämlich der Aufenthalts- und Bleibewille, erforderlich. Eine im Rahmen der Trennung der Eheleute bedingte Wohnsitznahme in der im Eigentum stehenden, in Spanien gelegenen Immobilie reicht nicht aus, wen...mehr

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ZErb 10/2020, Ausschlagung ... / 1. Regelungsinhalt des § 2306 BGB

§ 2306 BGB betrifft zwar eine Selbstenterbung, die aber eine alternative Vermögenserlangung zur Folge hat: Danach hat nur der pflichtteilsberechtigte Erbe nach dem Erblasser das Recht zur pflichtteilsverschaffenden Erbausschlagung, wenn ihm bestimmte Beschränkungen und Belastungen vom Erblasser oktroyiert wurden. Diese müssen die abstrakte Gefahr begründen, dass die zugewandt...mehr

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ZErb 10/2020, Vertretung de... / VI. Anwendbarkeit der Beschränkungen der §§ 2113, 2115 BGB

Ist es demnach also grundsätzlich möglich, dass im Fall der Anordnung einer Nacherbschaft dem Vorerben eine postmortale Vollmacht zur Vertretung des Nacherben eingeräumt wird, dann stellt sich weiterhin die Frage, ob der bevollmächtigte Vorerbe beim Gebrauchmachen von dieser Vollmacht an die Beschränkungen der §§ 2113 ff. BGB gebunden ist. Dies gilt insbesondere auch im Hinb...mehr

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ZErb 10/2020, Zur Pflichtte... / 2 Anmerkung

Das in einem Berufungsverfahren ergangene Urteil der Präsidialkammer des Landgerichts beruft sich in seiner Entscheidung über die Frage, inwiefern Grabpflegekosten bei der Berechnung des Anspruchs eines Pflichtteilberechtigten als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen sind, auf ein "obiter dictum" in einer Entscheidung des OLG Schleswig (ZEV 2010,196). Das zu Geld verw...mehr

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ZErb 10/2020, Die kollision... / 1. Die after-born child statutes in den Vereinigten Staaten

Im Recht des Common Law galt noch der Grundsatz, dass ein Kind, welches in einem Testament nicht bedacht wurde, selbst dann keine Rechte am Nachlass besaß, wenn festgestellt wurde, dass es versehentlich übergangen wurde[4]. Dementsprechend gingen die Gerichte auch davon aus, dass die Geburt eines Kindes nach Errichtung eines Testaments sich hierauf nicht auswirken konnte[5]....mehr

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ZErb 10/2020, Ausschlagung ... / 1. Sachverhalt

Der Erblasser E beruft seine Lebensgefährtin A (oder etwa ein leibliches Kind seiner vorverstorbenen zweiten Ehefrau aus deren erster Ehe) sowie seine beiden Kinder B und C zu je 1/3 zu Erben. A und B sind kinderlos, C hat ein Kind (CK). Er ordnet Testamentsvollstreckung an. Eine Ersatzerbenbestimmung trifft er nicht. Mit seinem dritten Kind D hatte E einen Erbverzicht (alterna...mehr

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ZErb 10/2020, Die kollision... / 2. Der Widerruf letztwilliger Verfügungen in Italien

Anders als die US-Bundesstaaten hat sich der italienische Gesetzgeber im Fall des Hinzukommens von Kindern[22] für eine Regelung entschieden, die auf die Beseitigung[23] eines Testaments gerichtet ist. Nach Art. 687 I c.c. gilt eine letztwillige Verfügung der Gesamt- oder Einzelnachfolge beim Hinzukommen eines Kindes oder infolge der Anerkennung eines nichtehelichen Kindes k...mehr

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Versorgungsausgleich / 5.2.1 Gesetzliche Rentenversicherung

Die vom Träger der Rentenversicherung im Rahmen der Durchführung des Versorgungsausgleichs zu ermittelnde monatliche Rente, die der Berechtigte zu beanspruchen hätte, wenn er am Stichtag die Regelaltersgrenze des 65. bzw. 67. Lebensjahres erreichen würde, ergibt sich aus der Multiplikation der persönlichen Entgeltpunkte (§ 66 Abs. 1 SGB VI) mit dem Rentenartfaktor und dem ak...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.1.1 Interne Teilung

Grundsätzlich ist jedes Anrecht in seinem Versorgungssystem zu teilen (§ 10 Abs. 1 VersAusglG). Die interne Realteilung soll eine gleichwertige Teilhabe der Ehegatten an den in der Ehezeit erworbenen Anrechten sicherstellen (§ 11 Abs. 1 VersAusglG), indem zugunsten des Ausgleichsberechtigten ein eigenständiges und gesichertes Anrecht in Höhe des Ausgleichswerts mit vergleich...mehr

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ZErb 10/2020, Zur Pflichtte... / 1 Gründe

Die Parteien streiten über einen klägerischen Anspruch auf einen Zusatzpflichtteil. Im März 2017 verstarb Frau H.M. T. (Erblasserin), (…). Die Erblasserin war ledig und hatte keine leiblichen Kinder. Den Kläger hat sie durch Beschluss des Amtsgerichts (…) als ehelichen Abkömmling durch Adoption angenommen. Die Erblasserin hat ein eigenhändiges Testament ohne Datum mit folgend...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Gebührenrecht: Erbschaftsteuer- und Feststellungserklärung zwei gesonderte Abrechnungstatbestände?

Das Amtsgericht Düsseldorf (Urteil v. 14.8.2018, 37 C 79/18) hat sich mit der Frage beschäftigt, inwieweit die Beauftragung für die Erstellung einer Erbschaftsteuererklärung eine Ermittlung der Grundstückswerte und die Erstellung diesbezüglicher Feststellungserklärungen nach sich zieht, und somit zwei gesonderte Abrechnungstatbestände im Rahmen der StBVV ausgelöst werden. Die...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 2.4.2 Sonstige Verfügungen von Todes wegen

Die Zulässigkeit und die materielle Wirksamkeit einer Verfügung von Todes wegen mit Ausnahme eines Erbvertrags unterliegen dem Recht, das nach dieser Verordnung auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwenden wäre, wenn die Person, die die Verfügung errichtet hat, zu diesem Zeitpunkt verstorben wäre. Dies gilt für die Änderung oder den Widerruf einer Verfügung von Todes w...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 2.4.3 Begriff der materiellen Wirksamkeit von Verfügungen von Todes wegen

Zur materiellen Wirksamkeit von Verfügungen von Todes wegen (s.o. Tz. 2.4.1 und 2.4.2) gehören: die Testierfähigkeit des Erblassers; die besonderen Gründe, aufgrund deren der Erblasser nicht zugunsten bestimmter Personen verfügen darf oder aufgrund deren eine Person kein Nachlassvermögen vom Erblasser erhalten darf; die Zulässigkeit der Stellvertretung bei der Errichtung einer ...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 2.4 Unterscheidung Erbvertrag und sonstige Verfügungen von Todes wegen

2.4.1 Erbverträge Erbverträge sind aufgrund deren vertraglicher Bindungswirkung anders zu behandeln als sonstige Verfügungen. Erbvertrag betreffend den Nachlass einer einzigen Person Die Zulässigkeit, die materielle Wirksamkeit und die Bindungswirkungen eines Erbvertrags, der den Nachlass einer einzigen Person betrifft, unterliegen dem Recht, das nach dieser Verordnung auf die ...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 2.7 Form

Eine schriftliche Verfügung von Todes wegen ist jetzt hinsichtlich ihrer Form wirksam (vgl. Art. 27 Europäische Erbrechtsverordnung), wenn diese: dem Recht des Staates entspricht, in dem die Verfügung errichtet oder der Erbvertrag geschlossen wurde, dem Recht eines Staates entspricht, dem der Erblasser oder mindestens eine der Personen, deren Rechtsnachfolge von Todes wegen du...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 2.9 Sonderfälle

Besondere Beschränkungen Besondere Regelungen im Recht eines Staates, in dem sich bestimmte unbewegliche Sachen, Unternehmen oder andere besondere Arten von Vermögenswerten befinden, die die Rechtsnachfolge von Todes wegen in Bezug auf jene Vermögenswerte aus wirtschaftlichen, familiären oder sozialen Erwägungen beschränken oder berühren, finden auf Anwendung, soweit sie unab...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 2.1 Begriffsbestimmungen

Die in der Europäischen Erbrechtsversordnung verwendeten Begriffe sind aus dem deutschen Erbrecht bekannt und werden synonym verwendet. Rechtsnachfolge von Todes wegen Rechtsnachfolge von Todes wegen ist jede Form des Übergangs von Vermögenswerten, Rechten und Pflichten von Todes wegen, sei es im Wege der gewillkürten Erbfolge durch eine Verfügung von Todes wegen oder im Wege ...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 2.5 Rechtswahl

Eine Person kann jetzt für die Rechtsnachfolge von Todes wegen das Recht des Staates wählen, dem sie im Zeitpunkt der Rechtswahl oder im Zeitpunkt ihres Todes angehört (Art. 22 Abs. 1 Europäische Erbrechtsverordnung). Besitzt eine Person mehrere Staatsangehörigkeiten, kann sie das Recht eines der Staaten wählen, denen sie im Zeitpunkt der Rechtswahl oder im Zeitpunkt ihres To...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 2.10 Übergangsregelung/Bestandsschutz

Die Verordnung findet auf die Rechtsnachfolge von Personen Anwendung, die am oder nach dem 17.8.2015 versterben (Art. 83 Abs. 1 EuErbVO). Hatte der Erblasser das auf seine Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendende Recht vor dem 17. August 2015 gewählt, so ist diese Rechtswahl wirksam, wenn sie die Voraussetzungen der Art. 20 ff EuErbVO oder wenn sie nach den zum Zeitpunkt ...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 2.8.3 Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses (Art. 66 Europäische Erbrechtsverordnung)

Das Zeugnis wird auf Antrag dem/den Erben, dem Vermächtnisnehmer bzw. dem Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter ausgestellt. Die einzelnen Staaten wurden verpflichtet, bis August 2015 ein Formblatt für diese Antragsstellung zu erstellen (Art. 80 ff Europäische Erbrechtsverordnung). Dieses kann der Antragsteller dann verwenden. Der Antrag muss die folgenden Angaben enth...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 2.3 Welches Recht gilt seit dem 17.8.2015 ohne Rechtswahl (Allgemeine Kollisionsnorm)

Grundsatz Die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen unterliegt dem Recht des Staates, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (Art. 21 Europäische Erbrechtsverordnung). Ausnahme Ergibt sich aber aus der Gesamtheit der Umstände, dass der Erblasser im Todeszeitpunkt eine offensichtlich engere Verbindung zu einem anderen Staat hatte, s...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 2.4.1 Erbverträge

Erbverträge sind aufgrund deren vertraglicher Bindungswirkung anders zu behandeln als sonstige Verfügungen. Erbvertrag betreffend den Nachlass einer einzigen Person Die Zulässigkeit, die materielle Wirksamkeit und die Bindungswirkungen eines Erbvertrags, der den Nachlass einer einzigen Person betrifft, unterliegen dem Recht, das nach dieser Verordnung auf die Rechtsnachfolge v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 4.3 Weichender Erbe

Rz. 64 Geregelt ist der Begriff des weichenden Erben in § 14a Abs. 4 S. 5 EStG. Weichender Erbe ist danach, wer gesetzlicher Erbe eines Inhabers eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ist oder bei gesetzlicher Erbfolge wäre, zur Übernahme des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs aber nicht berufen ist. Hierunter fällt jeder nach dem Gesetz Erbberechtigte, der im ...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 2.2 Zuständigkeit

Allgemeine Zuständigkeit Für Entscheidungen in Erbsachen sind für den gesamten Nachlass die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dessen Hoheitsgebiet der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Gerichtsstandsvereinbarung Hat der Erblasser ein Recht gewählt (Art. 22 Europäische Erbrechtsverordnung, s.u. Tz. 2.5), so können die betroffenen P...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 2.6 Reichweite

Dem anzuwendenden Recht, sei es das des Wohnsitzes oder des gewählten, unterliegt die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen (Art. 23 Europäische Erbrechtsverordnung). Dies betrifft also insbesondere: die Gründe für den Eintritt des Erbfalls sowie dessen Zeitpunkt und Ort; die Berufung der Berechtigten, die Bestimmung ihrer jeweiligen Anteile und etwaiger ihnen vom Erblasser ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 4.5 Sachlicher Zusammenhang mit der Hoferbfolge oder Hofübernahme

Rz. 73 Die zum Zwecke der Abfindung erfolgende Veräußerung oder Entnahme von Teilen des zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Grund und Bodens muss im sachlichen Zusammenhang mit der Hoferbfolge oder der Hofübergabe stehen.[1] Begünstigt sind dabei nicht nur Gewinne aus der Veräußerung von Grund und Boden des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, der Geg...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 72 Blindenh... / 2.1 Zweck der Regelung – Charakter der Leistung

Rz. 3 Die Blindheit soll die durch Blindheit bedingten materiellen Mehraufwendungen ausgleichen (BVerwG, Urteil v. 4.11.1976, V C 7.76, FEVS 25 S. 1). Dabei ist an Aufwendungen für Betreuungspersonen oder für Hilfsmittel, die nicht nach anderen Bestimmungen geleistet werden können, gedacht (Meusinger, in: Fichtner, BSHG, 2. Aufl. 2003, § 67 Rz. 8). Den Ausgleich immaterielle...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 81 Schiedss... / 2.1 Bildung, Organisation und Zusammensetzung der Schiedsstelle

Rz. 3 Schiedsstellen sind nach Abs. 1 für jedes Land oder Teile eines Landes zu bilden. Von der zweiten Möglichkeit ist in Nordrhein-Westfalen Gebrauch gemacht worden, wo 2 Schiedsstellen (eine für die Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf bei der Bezirksregierung Köln und eine für die Regierungsbezirke Münster, Detmold und Aachen bei der Bezirksregierung Münster) existieren...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Abzugsfähigkeit von Einkommensteuerschulden bei der Erbschaftsteuer

Leitsatz Fraglich ist, ob Einkommensteuerschulden infolge einer von den Erben erklärten Betriebsaufgabe als Nachlassverbindlichkeit im Sinne des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abzugsfähig sind. Sachverhalt Die Kläger sind ausweislich des Erbscheins gesetzliche Erben des 2016 verstorbenen Erblassers. Der Erblasser war Inhaber eines (verpachteten) land- und forstwirtschaftlichen Betri...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vorkaufsrecht bei Immobilien / 10 Erlöschen

Regelfall: Ausübung In der Praxis erlischt das dingliche Vorkaufsrecht am häufigsten durch wirksame Ausübung, und zwar unabhängig davon, ob es für diesen einen oder noch für weitere Verkaufsfälle bestellt war.[1] Nichtausübung hat Erlöschen zur Folge, wenn das Vorkaufsrecht lediglich für einen oder mehrere einzelne – nicht für alle – Verkaufsfälle eingeräumt wurde und der Ber...mehr

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Vorkaufsrecht bei Immobilien / 9 Vererbbarkeit

Besondere Regelung nötig Auch das subjektiv-persönliche Vorkaufsrecht nach § 1098 Abs. 1 i. V. m. § 473 BGB ist im Zweifel unvererblich, da es dem Eigentümer, der sich zum Verkauf des Grundstücks noch nicht entschlossen hat, nicht gleichgültig sein wird, wer das Grundstück möglicherweise erwirbt. Jedoch kann die Vererbbarkeit im Grundbuch eingetragen werden. Dann allerdings ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Auswirkungen auf das Einkommen des nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag verstorbenen Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft durch deren rückwirkende Verschmelzung auf den Alleingesellschafter

Leitsatz 1. Die in § 2 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 2002 angeordnete Rückwirkung betrifft nur die Ermittlung des Einkommens der übertragenden Körperschaft und der Übernehmerin. Diese Norm führt daher nicht zum Entstehen eines Übernahmegewinns bei einem bereits verstorbenen Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, wenn diese Gesellschaft nach dem Todestag rückwirkend auf ihren neuen...mehr

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zfs 09/2020, Darlegung der Voraussetzungen vorsätzlicher oder fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls bei Tod des Versicherten

VVG § 81, § 28 Leitsatz 1. Die Voraussetzungen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Kfz-Haftpflicht- und Kasko-Versicherung und/oder eines solchen Verstoßes gegen die Obliegenheit, das Fahrzeug bei rauschmittelbedingter Fahruntüchtigkeit nicht zu fahren, können nicht schon aufgrund eines positiven Blut-Wirkstoffbefundes festges...mehr

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ZErb 09/2020, Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs nach dem Tod des Pflichtteilsverpflichteten

Leitsatz 1. Im Erbschaftsteuerrecht gelten die infolge des Erbanfalls durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit oder von Recht und Belastung zivilrechtlich erloschenen Rechtsverhältnisse gemäß § 10 Abs. 3 ErbStG als nicht erloschen. Diese Fiktion umfasst auch das Recht des Pflichtteilsberechtigten, der der Alleinerbe des Pflichtteilsverpflichteten ist, die Geltendmachun...mehr

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ZErb 09/2020, Zur Grundbuchberichtigung beim Tod eines GbR-Gesellschafters

Leitsatz 1. Nach dem Tod eines GbR-Gesellschafters kann das Grundbuch auf Bewilligung seines Erben nebst Tatsachenangaben berichtigt werden, aus denen sich ergibt, dass es durch die bewilligte Eintragung richtig wird ("schlüssige Darlegung der Unrichtigkeit"). Die Buchposition des verstorbenen GbR-Gesellschafters geht immer auf den Erben über (Fortführung von Senat, NZG 2016,...mehr

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ZErb 09/2020, Kein Antragsrecht einer Stiftung von Todes wegen vor Anerkennung durch die Stiftungsbehörde

Leitsatz 1. Ein Nachlasspfleger – dessen Wirkungskreis die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses umfasst – ist nicht beschwerdebefugt gegen Beschlüsse, die im Erbscheinsverfahren desjenigen Erblassers ergehen, für dessen unbekannte Erben er bestellt ist (Anschluss an BayObLG, Beschluss vom 17. August 1990 – BReg. 1a Z 36/89 –, BeckRS 2010, 27258). 2. Eine Stiftung erlangt er...mehr

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ZErb 09/2020, Zur Grundbuch... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ist in Abt.’I mit 8 Gesellschaftern gebucht. Hierzu befindet sich in den Grundakten ein zwischen den eingetragenen Gesellschaftern zu f) bis h) am 7.3.2001 geschlossener Gesellschaftsvertrag in dem es u.a. heißt: 8. Tod eines Gesellschafters Durch den Tod eines Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht aufgelöst. Sie w...mehr

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ZErb 09/2020, Kein Antragsr... / Leitsatz

1. Ein Nachlasspfleger – dessen Wirkungskreis die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses umfasst – ist nicht beschwerdebefugt gegen Beschlüsse, die im Erbscheinsverfahren desjenigen Erblassers ergehen, für dessen unbekannte Erben er bestellt ist (Anschluss an BayObLG, Beschluss vom 17. August 1990 – BReg. 1a Z 36/89 –, BeckRS 2010, 27258). 2. Eine Stiftung erlangt erst durch...mehr

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ZErb 09/2020, Zur Grundbuch... / Leitsatz

1. Nach dem Tod eines GbR-Gesellschafters kann das Grundbuch auf Bewilligung seines Erben nebst Tatsachenangaben berichtigt werden, aus denen sich ergibt, dass es durch die bewilligte Eintragung richtig wird ("schlüssige Darlegung der Unrichtigkeit"). Die Buchposition des verstorbenen GbR-Gesellschafters geht immer auf den Erben über (Fortführung von Senat, NZG 2016, 555). S...mehr

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ZErb 09/2020, Kein Antragsr... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 2. begehrt einen auf die Beteiligte zu 1. lautenden Erbschein, die Beteiligte zu 3. beruft sich auf ein früheres Ehegattentestament. 1. Der Ehemann der Erblasserin hatte zwei Kinder aus erster Ehe: Die Beteiligte zu 3. ist seine Tochter, sein Sohn ist ohne Abkömmlinge verstorben und von der Beteiligten zu 4. – seiner Ehefrau – allein beerbt worden. Die Erb...mehr

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ZErb 09/2020, Die nicht ehe... / III. Individualregelungen

In diesem Zusammenhang sind nicht nur Regelungen auf den Todesfall von Belang, sondern ebenso wichtig sind die Fragen der Vorsorgeregelung im Rahmen einer umfassenden Vorsorgevollmacht, einer eventuellen Betreuung und die Regelung, wer für die Form der gewünschten Bestattung sorgt. Auch in diesen Fragen ist der Lebensgefährte nicht bereits gesetzlich legitimiert. Ebenso ist ...mehr

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ZErb 09/2020, Zur Eröffnung... / Leitsatz

Ein vom überlebenden Ehegatten zu einem gemeinschaftlichen Testament errichteter Widerruf ist nicht gemäß §§ 348 FamFG, 349 FamFG mit dem gemeinschaftlichen Testament nach dem ersten Todesfall zu eröffnen. Eine Eröffnungspflicht ergibt sich auch nicht aus einer analogen Anwendung von §§ 348, 349 FamFG oder aufgrund eines Rechtsscheins. OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 22.6....mehr

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ZErb 09/2020, Die nicht ehe... / I. Begriff

Die Gründe für die Entscheidung, zusammen zu leben ohne dafür die Form der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft zu wählen, sind unterschiedlich. Neben einer grundsätzlichen Ablehnung der Institutionen kann es sich auch um Verbindungen handeln, in denen eine Ehe grundsätzlich angestrebt ist. Den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist dabei selten bewusst, das...mehr