Fachbeiträge & Kommentare zu Teilwert

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GmbH 2 Go (Teil 34): Die Im... / 2. Die steuerlichen Folgen

Ertragsteuerlich handelt es sich bei einem solchen Verkauf unter Wert um einen teilentgeltlichen Vorgang, der, soweit Entgeltlichkeit vorliegt, als Verkauf, im Übrigen als (verdeckte) Einlage zu qualifizieren ist. Das übergehende Grundstück kann insoweit mit dem Teilwert aktiviert werden, wobei – nach allerdings streitiger Ansicht – bei der Berechnung der Absetzung für Abnut... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.1 Begrenzung auf den Teilwert (Abs. 3 S. 1)

Rz. 96 Abs. 3 regelt die steuerliche Bewertung einer dem Grunde nach passivierungsfähigen Pensionsverpflichtung. Satz 1 begrenzt die Rückstellung auf den Teilwert, Satz 2 bestimmt diesen Wert abschließend nach dem Status des Versorgungsverhältnisses und Satz 3 legt mit dem Rechnungszinsfuß von 6 % und den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik die zentralen Berechnun... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.2 Teilwert vor Beendigung des Dienstverhältnisses (Abs. 3 Satz 2 Nr. 1)

4.2.1 Grundgedanke des Teilwertverfahrens Rz. 102 Für die aktive Anwartschaft beruht das Teilwertverfahren auf der Modellvorstellung, der Arbeitgeber habe zu Beginn des Dienstverhältnisses eine fiktive Versicherung abgeschlossen und finanziere die bei Eintritt des Versorgungsfalls geschuldete Leistung durch gleichbleibende Jahresbeiträge. Die Jahresbeiträge sind keine tatsäch... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4 Bewertung und Teilwert der Pensionsverpflichtung (Abs. 3)

4.1 Begrenzung auf den Teilwert (Abs. 3 S. 1) Rz. 96 Abs. 3 regelt die steuerliche Bewertung einer dem Grunde nach passivierungsfähigen Pensionsverpflichtung. Satz 1 begrenzt die Rückstellung auf den Teilwert, Satz 2 bestimmt diesen Wert abschließend nach dem Status des Versorgungsverhältnisses und Satz 3 legt mit dem Rechnungszinsfuß von 6 % und den anerkannten Regeln der Ve... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.3 Teilwert nach Beendigung des Dienstverhältnisses oder Eintritt des Versorgungsfalls (Abs. 3 S. 2 Nr. 2)

Rz. 134 Nach Beendigung des Dienstverhältnisses mit fortbestehender Anwartschaft oder nach Eintritt des Versorgungsfalls entspricht der Teilwert dem Barwert der künftigen Pensionsleistungen am Schluss des Wirtschaftsjahres. Ein Prämienbarwert wird nicht mehr abgezogen. Mit dem Ausscheiden endet die weitere Erdienung im bisherigen Dienstverhältnis; mit Eintritt des Versorgung... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.1.1 Zuführungshöchstbetrag

Rz. 156 Abs. 4 regelt nicht die Höhe des Teilwerts, sondern die Veränderung des steuerbilanziellen Rückstellungsansatzes. Der nach Abs. 3 ermittelte Teilwert bildet den Bewertungsmaßstab; Satz 1 begrenzt demgegenüber die in einem einzelnen Wirtschaftsjahr zulässige Zuführung. Ausgangspunkt sind daher 3 voneinander zu trennende Größen: der Teilwert am aktuellen Bilanzstichtag... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.7 Herabsetzung und Auflösung der Pensionsrückstellung

Rz. 185 Abs. 4 enthält keine eigenständige allgemeine Auflösungsnorm. Die Pflicht zur Herabsetzung folgt aus der Teilwertobergrenze des Abs. 3 S. 1 und aus den allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen. Sinkt der Teilwert unter den tatsächlich ausgewiesenen Rückstellungsbetrag, ist die Rückstellung gewinnerhöhend bis auf den Teilwert aufzulösen. Umgekehrt darf sie nicht allein zu... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.2.4 Besonderheiten der Entgeltumwandlung

Rz. 113 Für eine nach dem 31.12.2000 vereinbarte Entgeltumwandlung i. S. d. § 1 Abs. 2 BetrAVG ordnet § 6a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 S. 1 Halbs. 2 einen Mindestwert an. Neben dem regulären Teilwert nach der Barwertdifferenz ist der Barwert der nach dem BetrAVG unverfallbaren künftigen Pensionsleistungen zu berechnen; anzusetzen ist der höhere Betrag. Der Vergleich trägt dem Umstand ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.2.1 Grundgedanke des Teilwertverfahrens

Rz. 102 Für die aktive Anwartschaft beruht das Teilwertverfahren auf der Modellvorstellung, der Arbeitgeber habe zu Beginn des Dienstverhältnisses eine fiktive Versicherung abgeschlossen und finanziere die bei Eintritt des Versorgungsfalls geschuldete Leistung durch gleichbleibende Jahresbeiträge. Die Jahresbeiträge sind keine tatsächlich geschuldeten Prämien und setzen kein... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.1.2 Fehlbetrag und Reichweite des Nachholverbots

Rz. 160 Aus Satz 1 folgt das Nachholverbot. Ein Fehlbetrag entsteht, wenn der tatsächlich ausgewiesene Rückstellungsbetrag hinter dem bis dahin zuführbaren Teilwert zurückbleibt. Er erhöht die Zuführungsgrenze späterer Jahre nicht. Beträgt etwa der Teilwert am Ende des Vorjahres 100 und die tatsächlich passivierte Rückstellung 80, während der Teilwert am Ende des laufenden J... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.2.3 Barwert der gleichbleibenden Jahresbeträge

Rz. 109 Die gleichbleibenden Jahresbeträge werden nach dem versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzip bestimmt. Ihr Barwert muss zu Beginn des Wirtschaftsjahres, in dem das Dienstverhältnis begonnen hat, dem damaligen Barwert der künftigen Pensionsleistungen entsprechen. Das Gesetz fingiert damit eine konstante Jahresnettoprämie, die bei Dienstbeginn die gesamte nach den ... mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 2.2.2.2 Außerplanmäßige Abschreibungen und Teilwertabschreibungen

Rz. 62 Die allgemeinen Vorschriften über die Verrechnung außerplanmäßiger Abschreibungen in der Handelsbilanz gelten auch für die Gegenstände des immateriellen Vermögens; genauso wie bei der Bemessung der Nutzungsdauer sind die handelsrechtlichen Vorgaben auch in der Steuerbilanz nachzuvollziehen, sofern steuerliche Vorschriften dem nicht ausdrücklich widersprechen.[1] Nach ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.4.2 Anerkannte Regeln der Versicherungsmathematik

Rz. 145 Die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik konkretisieren die Rechenmethoden und biometrischen Annahmen, soweit § 6a keine abschließende Vorgabe enthält. Sie bestimmen insbesondere, wie Eintritts-, Ausscheide- und Überlebenswahrscheinlichkeiten mit Zahlungszeitpunkten und Abzinsung zu verknüpfen sind. Ihr Anwendungsbefehl steht jedoch unter dem Vorrang der ge... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.3 Erstjahr und Verteilungswahlrecht (Abs. 4 S. 3)

Rz. 171 Erstjahr ist nach der Legaldefinition das Wirtschaftsjahr, in dem mit der Bildung der Pensionsrückstellung frühestens begonnen werden darf. Maßgebend sind damit die zeitlichen Ansatzgrenzen des Abs. 2. Je nach Zusage kann das Erstjahr das Jahr der Erteilung, das Jahr des Erreichens des einschlägigen Mindestalters oder bei einer Entgeltumwandlung das Jahr der gesetzli... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.6 Zusammentreffen der Verteilungsregelungen (Abs. 4 S. 6)

Rz. 183 Nach Satz 6 gilt Satz 2 in den Fällen der Sätze 3 bis 5 entsprechend. Treffen ein biometrischer Grundlagenwechsel und ein Erstjahr, eine außergewöhnliche Barwerterhöhung oder ein Ereignis nach Satz 5 zusammen, ist die Teilwertänderung nach ihren Ursachen aufzuteilen. Der auf den Grundlagenwechsel entfallende Unterschiedsbetrag unterliegt zwingend der gleichmäßigen Ve... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.2.8 Überversorgung und Nur-Pensionszusagen

Rz. 130 Rechtsprechung und Verwaltung behandeln eine unangemessen hohe Versorgungsanwartschaft als mögliche Vorwegnahme künftiger Einkommensentwicklungen. Nach der verwaltungsseitigen Regelvermutung liegt eine Überversorgung vor, wenn die insgesamt zugesagten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zuzüglich der erwarteten gesetzlichen Rente 75 % der Aktivbezüge am Bil... mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 2.2.1 Bewertung der Zugänge

Rz. 55 Die allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252–256a HGB sowie der §§ 6 und 7 EStG sind grundsätzlich auch auf das immaterielle Vermögen anzuwenden. Für die Bewertung der Zugänge kommen die Anschaffungskosten[1] bzw. die Herstellungskosten[2] in Betracht. Die handelsrechtlichen Wertansätze werden grundsätzlich in die Steuerbilanz übernommen, sofern nicht, ausgehend ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.2.6 Maßgebendes Pensionsalter

Rz. 122 Für Leistungsbarwert, Finanzierungszeitraum und Jahresbeträge ist grundsätzlich das in der Zusage vereinbarte Pensionsalter maßgebend. Es bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem nach dem verbindlichen Zusageinhalt die Altersleistung einsetzen soll. Verweist die Zusage dynamisch auf die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, folgt das maßgebende Pensionsalter... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.2.9 Wartezeiten und Berücksichtigung des Mindestalters

Rz. 132 Wird eine Zusage erst nach Beginn des Dienstverhältnisses erteilt, darf der Zwischenzeitraum nur dann als Wartezeit behandelt werden, wenn die Zusage dies ausdrücklich vorsieht. Die Regel verhindert, dass die bereits zurückgelegte Dienstzeit nachträglich in eine bewertungssteigernde Wartezeit umgedeutet wird. Eine echte Wartezeit schränkt den Leistungsanspruch für de... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.5.1 Rückdeckungsversicherung und getrennte Bilanzierung

Rz. 151 Eine Rückdeckungsversicherung verändert die Bewertung der Pensionsverpflichtung nach Abs. 3 nicht. Der Arbeitgeber bleibt aus der unmittelbaren Zusage Schuldner; sein Anspruch gegen den Versicherer ist ein eigenständiges Wirtschaftsgut. In der Steuerbilanz sind Rückstellung und Versicherungsanspruch deshalb unsaldiert auszuweisen, auch wenn die Versicherung kongruent... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.5 Beendigung des Dienstverhältnisses und Eintritt des Versorgungsfalls (Abs. 4 Satz 5)

Rz. 179 Satz 5 erfasst das Wirtschaftsjahr, in dem das Dienstverhältnis unter Aufrechterhaltung der Pensionsanwartschaft endet, sowie das Wirtschaftsjahr des Eintritts des Versorgungsfalls. Beide Ereignisse beenden die weitere Bewertung nach dem bisherigen Erdienungsmodell ganz oder teilweise. Bei einem ausgeschiedenen Berechtigten entfällt die Annahme künftiger Dienstzeiten... mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 2.1.3.3 Sonderprobleme zum entgeltlichen Erwerb

Rz. 45 Ursprünglich rein steuerlich bedingt, indirekt aber vor allem im Sinne eines Wahlrechts auch in der Handelsbilanz wirksam, sind die bis 1998 in § 7 Abs. 1 und 2 EStDV und seit 1999 in § 6 Abs. 3 und 4 EStG geregelten Fälle zum unentgeltlichen Übergang von (auch immateriellen) Wirtschaftsgütern.[1] Nach § 6 Abs. 3 EStG werden bei der unentgeltlichen Übertragung eines B... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.2.5 Beginn und Dauer des Verteilungszeitraums sowie Vordienstzeiten

Rz. 118 Maßgebender Beginn ist grundsätzlich der tatsächliche Eintritt in das Dienstverhältnis, nicht der Zeitpunkt der Zusageerteilung. Das gilt auch, wenn die Zusage erst nach vielen Dienstjahren erteilt wird. Der dadurch entstehende Erstrückstellungseffekt ist gesetzlich angelegt: Die erreichbare Leistung wird rechnerisch auf die gesamte berücksichtigungsfähige Dienstzeit... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.2.7 Stichtagsprinzip und ungewisse Leistungsänderungen

Rz. 127 Nach Abs. 3 S. 2 Nr. 1 S. 2 Halbs. 2 sind für die Höhe der künftigen Pensionsleistungen die Verhältnisse am Schluss des Wirtschaftsjahres maßgebend. Das Stichtagsprinzip erfasst den gesamten rechtsverbindlichen Zusageinhalt und die am Stichtag vorhandenen persönlichen sowie wirtschaftlichen Bemessungsgrundlagen. Spätere Erkenntnisse dürfen nur berücksichtigt werden, ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.4.1 Rechnungszinsfuß von 6 %

Rz. 141 Abs. 3 S. 3 schreibt für sämtliche Barwerte und Jahresbeträge einen Rechnungszinsfuß von 6 % vor. Der Satz ist weder an Marktzinsen noch an die Laufzeit der Verpflichtung oder die konkrete Vermögensanlage des Unternehmens gekoppelt. Er gilt für Anwärter und Versorgungsempfänger, für Renten- und Kapitalleistungen sowie für arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierte Zusa... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.5 Besondere Bewertungsfragen

4.5.1 Rückdeckungsversicherung und getrennte Bilanzierung Rz. 151 Eine Rückdeckungsversicherung verändert die Bewertung der Pensionsverpflichtung nach Abs. 3 nicht. Der Arbeitgeber bleibt aus der unmittelbaren Zusage Schuldner; sein Anspruch gegen den Versicherer ist ein eigenständiges Wirtschaftsgut. In der Steuerbilanz sind Rückstellung und Versicherungsanspruch deshalb uns... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.2.2 Barwert der künftigen Pensionsleistungen

Rz. 106 Der Barwert der künftigen Pensionsleistungen ist die Summe der auf den Bilanzstichtag abgezinsten und mit den jeweiligen Eintritts- und Überlebenswahrscheinlichkeiten gewichteten Leistungen. Bei einer Altersrente sind insbesondere die Wahrscheinlichkeit, das Pensionsalter zu erreichen, und die voraussichtliche Rentenbezugsdauer einzubeziehen; Invaliditäts- und Hinter... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.4 Rechnungszinsfuß und Versicherungsmathematik (Abs. 3 S. 3)

4.4.1 Rechnungszinsfuß von 6 % Rz. 141 Abs. 3 S. 3 schreibt für sämtliche Barwerte und Jahresbeträge einen Rechnungszinsfuß von 6 % vor. Der Satz ist weder an Marktzinsen noch an die Laufzeit der Verpflichtung oder die konkrete Vermögensanlage des Unternehmens gekoppelt. Er gilt für Anwärter und Versorgungsempfänger, für Renten- und Kapitalleistungen sowie für arbeitgeber- un... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 1.3.1 Verhältnis zu den allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 5 und 6 EStG

Rz. 9 § 6a ist gegenüber den allgemeinen steuerbilanziellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften lex specialis, bleibt aber in deren System eingebettet. Für den nach § 5 Abs. 1 EStG bilanzierenden Gewerbetreibenden bildet die handelsrechtliche Passivierung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung den Ausgangspunkt. § 6a fügt für Pensionsverpflichtungen besondere steuer... mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 2.2.2 Bewertung des Bestands

Rz. 57 Für die Folgebewertung ist neben der Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen insbesondere die Einordnung als abnutzbares bzw. nicht abnutzbares oder immaterielles bzw. materielles Anlagegut von Bedeutung, da nur bei abnutzbaren Werten planmäßige Abschreibungen zu verrechnen sind.[1] Bei immateriellen Anlagewerten handelt es sich i. d. R. um abnutzbare Güter, weil si... mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 2.2.2.3 Zuschreibungen: Wertaufholungen

Rz. 65 Bei Personenunternehmen konnte bis zur Einführung des BilMoG der nach einer außerplanmäßigen Abschreibung resultierende niedrigere Wertansatz auch dann beibehalten werden, wenn nach § 253 Abs. 5 HGB a. F. die Gründe für die Wertminderung entfallen waren oder wenn nach § 254 Satz 2 HGB a. F. der Anlass für eine nur steuerrechtliche Abschreibung weggefallen war. Bei Kap... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.5.2 Wertpapier- und fondsgebundene Pensionszusagen

Rz. 153 Wertpapier- oder fondsgebundene Zusagen sind steuerlich nicht schon deshalb unbeachtlich, weil sie keine garantierte Mindestleistung enthalten. Der BFH hat die frühere restriktive Verwaltungsauffassung insoweit verworfen. Ist der Rechtsanspruch nach dem Wert bestimmter Anlagen eindeutig bestimmbar, kann eine unmittelbare Pensionsverpflichtung vorliegen. Für den Leist... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.1.3 Grenzen und Ausnahmen

Rz. 164 Ein Nachholfall liegt nicht vor, soweit für die Verpflichtung am vorangegangenen Bilanzstichtag noch keine Rückstellung gebildet werden durfte. Das gilt insbesondere, wenn eine Voraussetzung des Abs. 1 erst im laufenden Wirtschaftsjahr erfüllt wird oder zuvor nur ein abgrenzbarer Teil der Zusage passivierungsfähig war. Dann wird kein früher zulässiger Ansatz nachgeho... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 6.1 Regelungszweck und Anwendungsbereich

Rz. 188 Abs. 5 ist eine persönliche und bewertungsrechtliche Öffnungsklausel. Die Vorschrift trägt dem Umstand Rechnung, dass eine unmittelbare Pensionszusage nicht nur im Rahmen eines Dienstverhältnisses erteilt werden kann, während Abs. 3 und 4 ihre Rechtsfolgen sprachlich mehrfach an Beginn und Beendigung eines Dienstverhältnisses knüpfen. Durch die entsprechende Anwendun... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.5.3 Schuldbeitritt und Übernahme von Pensionsverpflichtungen

Rz. 155 Bei Schuldübernahme, Erfüllungsübernahme oder Schuldbeitritt ist zunächst festzustellen, wer am Bilanzstichtag rechtlicher oder wirtschaftlicher Verpflichteter bleibt. Eine bloße interne Erfüllungsabrede beseitigt die Pensionsschuld des ursprünglichen Arbeitgebers regelmäßig nicht. Für den Übernehmenden begrenzt § 5 Abs. 7 den Ansatz grundsätzlich auf den Wert, der b... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.2 Änderung biometrischer Rechnungsgrundlagen (Abs. 4 S. 2)

Rz. 166 Satz 2 enthält für Wertänderungen aufgrund biometrischer Rechnungsgrundlagen eine besondere Übergangsregel. Neue Erkenntnisse über Sterblichkeit, Invalidität, Verheiratung oder Hinterbliebenenwahrscheinlichkeiten können den Teilwert eines gesamten Verpflichtungsbestands sprunghaft verändern, ohne dass Zusagen geändert oder zusätzliche Dienstzeiten erdient worden sind... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 3.2.1 Wirtschaftsjahr der Erteilung der Pensionszusage

Rz. 79 Vor Eintritt des Versorgungsfalls verknüpft Abs. 2 Nr. 1 zwei Zeitpunkte: Die Rückstellung kann nicht vor dem Wirtschaftsjahr der Zusageerteilung beginnen und bei arbeitgeberfinanzierten Zusagen grundsätzlich auch nicht vor dem Wirtschaftsjahr, bis zu dessen Mitte das nach Buchst. a–d maßgebende Lebensjahr vollendet wird. Maßgeblich ist der spätere Zeitpunkt. Eine Son... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.4 Außerordentliche Erhöhung des Barwerts (Abs. 4 S. 4)

Rz. 175 Satz 4 eröffnet ein Verteilungswahlrecht, wenn sich der Barwert der künftigen Pensionsleistungen gegenüber dem vorangegangenen Wirtschaftsjahr um mehr als 25 % erhöht. Die Schwelle bezieht sich nicht auf den Teilwert und nicht auf den tatsächlichen Rückstellungsbetrag. Bei aktiven Anwärtern ist daher zunächst der ungekürzte Leistungsbarwert zu vergleichen, bevor der ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.4.4 Typische Vorbehalts- und Anpassungsklauseln

Rz. 61 Abfindungsklauseln verändern die Leistungsform und können zugleich eine Minderung ermöglichen. Ein Recht, die Anwartschaft eines aktiven Berechtigten lediglich mit dem steuerlichen Teilwert nach Abs. 3 S. 2 Nr. 1 abzufinden, ist schädlich, weil dieser Betrag regelmäßig unter dem vollen Barwert der zugesagten Leistung liegt. Unschädlich kann eine Abfindung zum eindeuti... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 1.1 Grundgedanke, Zweck und wirtschaftliche Bedeutung

Rz. 1 § 6a ist die zentrale steuerbilanzielle Sondervorschrift für Pensionsverpflichtungen. Die Norm entscheidet nicht isoliert darüber, ob wirtschaftlich eine Versorgungsverpflichtung besteht. Sie setzt vielmehr auf den allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen auf und bestimmt für Pensionsrückstellungen zusätzliche Ansatzvoraussetzungen, den frühesten Ansatzzeitpunkt, einen eig... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 6.3 Entsprechende Anwendung der Abs. 3 und 4

Rz. 193 Bei der entsprechenden Anwendung des Abs. 3 treten Beginn und Beendigung des anderen Rechtsverhältnisses an die Stelle von Beginn und Beendigung des Dienstverhältnisses. Solange das Grundverhältnis fortbesteht und der Berechtigte weitere Ansprüche erdient, ist der Teilwert nach Abs. 3 S. 2 Nr. 1 als Differenz aus Leistungs- und Prämienbarwert zu ermitteln. Maßgebende... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.5.1 Schriftformerfordernis

Rz. 63 Nr. 3 enthält eine eigenständige steuerbilanzielle Dokumentationsvoraussetzung. Eine Pensionszusage kann zivil- und arbeitsrechtlich formfrei wirksam sein; ohne schriftliche Erteilung darf gleichwohl keine Pensionsrückstellung gebildet werden. Zweck der Vorschrift ist die Beweissicherung: Zusagezeitpunkt und die für Ansatz und Bewertung maßgebenden Leistungsmerkmale s... mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 2.1.3.2 Kriterium der Entgeltlichkeit

Rz. 43 Ein entgeltlicher Erwerb stellt grundsätzlich einen Gegensatz zur Schenkung dar.[1] Auch sofern keine Schenkung oder Erbschaft gegeben ist, muss nicht unbedingt ein Entgelt, das, wie bei der Behandlung des Tauschs ersichtlich, nicht in einer Geldleistung bestehen muss, bejaht werden. Grundsätzlich unerheblich ist, ob die Gegenleistung einmalig oder wiederkehrend gewäh... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 7.2 Reformdiskussion um den Rechnungszinsfuß

Rz. 201 Ungeachtet der verfahrensrechtlichen Konsolidierung besteht der rechtspolitische Reformbedarf fort. § 6a Abs. 3 S. 3 schreibt weiterhin 6 % vor, ohne eine regelmäßige Überprüfung oder Anpassung an veränderte Finanzierungsbedingungen vorzusehen. Die bei der Anhebung 1981 genannten Annahmen über Unternehmensrenditen und langfristige Fremdkapitalzinsen sind keine gesetz... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.103 Teilwert

Wellmann/Merkel, Die "Teilwertfalle" des § 8b KStG bei Geschäftsanteilen im Streubesitz – Verfassungs-, europarechtliche und praktische Aspekte im Lichte des Revisionsverfahrens I R 24/25, StuB 8/2026, S. 307; Künkele/Mitrovic, Teilwertabschreibungen auf Darlehen in Unternehmensgruppen, BC 9/2024, S. 397; Cremer, Teilwertabschreibung auf hybride Anleihen, BBK 6/2024, S. 282;... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.11 Betriebliche Altersvorsorge

Hamacher, Rückstellungsbildung im Zusammenhang mit einem Vorruhestandsmodell, DB 23–24/2026, S. 1442; Posch, Der Korrekturposten Pensionsaufwand nach § 25 MinStG, Ubg 5/2026, S. 254; S... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 163 Ab... / 2.3.2.1 Unbilligkeit aufgrund des Verfahrensrechts

Rz. 45 Die Institute der abweichenden Steuerfestsetzung, § 163 AO, oder des Erlasses, § 227 AO, dienen nicht dazu, die Vorschriften über die Änderung von Steuerbescheiden zu umgehen. Rechtswidrige Steuerbescheide können, anders als andere Verwaltungsakte nach § 130 AO, nicht jederzeit geändert werden, sondern nur, wenn die besonderen Voraussetzungen der §§ 172ff. AO vorliege... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.6.2 Materielle Wirtschaftsgüter oder erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 235 Besteht die Vermögensminderung in der Übertragung eines materiellen Wirtschaftsguts (einschließlich Geld) oder eines erworbenen immateriellen Wirtschaftsguts, also in bilanzierungsfähigen Wirtschaftsgütern, erfolgt die Abwicklung nach folgenden Grundsätzen. Bei der den Vorteil gewährenden Gesellschaft ist das Einkommen außerbilanziell um den Betrag der verdeckten Ge... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 5 Die Höhe (Bewertung) der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 266 Da die verdeckte Gewinnausschüttung auf der Ebene der Gesellschaft in einer Vermögensminderung oder verhinderten Vermögensmehrung besteht, ist ihre Höhe damit gleichzeitig festgelegt. Sie besteht in dem erlittenen Vermögensnachteil bzw. der verhinderten Vermögensmehrung der Gesellschaft. Das bedeutet, dass die verdeckte Gewinnausschüttung mit dem Betrag der Vermögens... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.6 Auswirkung auf die Einkünfte bzw. das Einkommen

Rz. 201 Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt nur vor, wenn das Einkommen vermindert worden ist. Das ergibt sich aus § 8 Abs. 3 KStG, wonach eine verdeckte Gewinnausschüttung das Einkommen nicht mindern darf. Außerdem ergibt sich dies aus systematischen Überlegungen. Wenn die verdeckte Gewinnausschüttung dazu dient, die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigk... mehr