Fachbeiträge & Kommentare zu Tarifvertrag

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Angaben im Umwandlungsvertrag (hier: Verschmelzungsvertrag)

Rz. 1101 Das nachfolgende Muster orientiert sich an dem eingangs dargestellten Beispielfall (siehe oben Rdn 1082). Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.81: Angaben im Umwandlungsvertrag Verschmelzungsvertrag zwischen der A-GmbH mit Sitz in M., eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts M. unter _________________________ – im Folgenden als "übernehmende ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung

Rz. 467 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.44: Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung Zwischen der _________________________ (Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Betriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden – nachfolgend "Betrie...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Einzelnen Gegenstände der Nachweispflicht

Rz. 1154 Die Mindestinhalte wurden durch die Gesetzesnovelle im Jahr 2022 erweitert. Nachzuweisen sind seitdem jedenfalls die nachfolgenden Arbeitsbedingungen:mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Rechtliche Grundlagen

aa) Anwendbarkeit von Tarifverträgen Rz. 1454 Man unterscheidet Tarifverträge nach ihrem Regelungsgegenstand[3391] und nach ihren Parteien.[3392] [3393] Eine Tarifbindung entsteht kollektivrechtlich grundsätzlich dadurch, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer Mitglieder im Arbeitgeberverband bzw. in der Gewerkschaft sind[3394] oder dass der einschlägige Tarifvertrag gemäß § 5 TVG ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 92 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.6: Ordentliche Kündigung außerhalb des KSchG Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________ (Name), hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich mit Wirkung zum _________________________.[137] Die Kündigungsgründe haben wir Ihnen mündlich bereits erläutert.[138] Der Betriebsrat...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Ausgangslage

Rz. 683 Die Anordnung von Überstunden[1544] ist ein in der Praxis häufiger Anlass, das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats geltend zu machen. Der Unterlassungsanspruch ergibt sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 BetrVG und gegebenenfalls zusätzlich aus einer Betriebsvereinbarung.mehr

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§ 23 Rentenversicherung / A. Einführung

Rz. 1 Die gesetzliche Rentenversicherung ist im Sechsten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VI) geregelt. Sie sichert das Risiko ab, wegen der allmählich meist nachlassenden Erwerbsfähigkeit im Alter einkommenslos zu sein. Dabei stellt die gesetzliche Regelaltersrente ohne Bewertung der konkreten Erwerbsfähigkeit des Einzelnen darauf ab, ein bestimmtes Lebensalter (das Rentenei...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Krankengeldzuschuss

Rz. 868 Vorzugswürdig auch im Interesse einer eindeutigen Vertragsgestaltung ist grds. die Vereinbarung eines Krankengeldzuschusses. Dieser beinhaltet unzweifelhaft eine Zusatzleistung i.S.v. § 23c SGB IV, sodass der Anspruch auf Krankengeld dadurch nicht beeinträchtigt wird. Ob durch den Krankengeldzuschuss ein voller oder nur anteiliger, etwa auf 80 % oder 90 % des Nettoen...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Grenzen

Rz. 1665 § 106 GewO benennt ausdrücklich die Grenzen des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts. Danach gehen die Vorgaben des Arbeitsvertrags, die Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften dem Direktionsrecht vor und begrenzen es. aa) Grundrechte Rz. 1666 Bei der Ausübung seines Weisungsrechts hat der Arbeitgeber die G...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Zeitlich

Rz. 1151 In zeitlicher Hinsicht ist zwischen vor und ab dem 1.8.2022 begründeten Arbeitsverhältnissen zu differenzieren. Bei Neuverträgen ist stets ein Nachweis zu erbringen, der den inhaltlichen und formalen Voraussetzungen des NachwG genügt. Bei Arbeitsverträgen, die bereits vor dem 1.8.2022 bestanden haben, hat der Arbeitgeber (nur) auf Verlangen des Arbeitnehmers – und n...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / k) Aushändigung der Urkunde, § 10

Rz. 644 Die Regelung unter § 10 des Vertragsmusters stellt sicher, dass der Verleiher die Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen nach § 11 Abs. 1 S. 1 AÜG i.V.m. § 2 Abs. 1 S. 1 NachwG (s. § 1a Rdn 1149 ff.) belegen kann. Danach muss der Verleiher dem Leiharbeitnehmer den Leiharbeitsvertrag aushändigen. Zudem muss er ihm das Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit über...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Grundsätze

Rz. 224 Einer der wichtigsten Aspekte bei der Gestaltung eines Arbeitsvertrages für einen Teilzeitarbeitnehmer ist das Verbot der Diskriminierung wegen Teilzeit in § 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG. Nach dieser Vorschrift darf ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es se...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / II. Abfindungen

Rz. 8 Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung steht dem Arbeitnehmer bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses nicht ohne Weiteres zu. Der Abfindungsanspruch setzt immer eine entsprechende Anspruchsgrundlage voraus. Diese kann individualvertraglicher Natur sein oder sich aus den §§ 1a, 9, 10 KSchG ergeben. Im Übrigen können sich Abfindungsansprüche auch aus speziellen ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Umfang des Urlaubsanspruchs

Rz. 1516 Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bezogen auf eine Sechs-Tage Woche (§ 3 Abs. 1 BUrlG); dies entspricht vier Wochen Urlaub. In der betrieblichen Praxis ist die Gewährung von 30 Werktagen (= fünf Wochen Urlaub) üblich; diese Regelung sehen auch viele Tarifverträge vor. In Arbeitsverträgen empfiehlt sich, die Anzahl der Urlaubstage in tatsächlichen Arb...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (3) Besonderheiten bei Schicht-, Nacht- und Sonntagsarbeit

Rz. 539 Schicht-, Nacht- und Sonntagsarbeit sind Sonderfälle. Kommen Arbeiten zu solchen Zeiten in Betracht, sollte der Arbeitsvertrag ausdrücklich vorsehen, dass der Arbeitgeber dies im Rahmen seines Direktionsrechts anordnen darf. Anderenfalls können derartige Anweisungen durchaus zweifelhaft sein.[1245] Zwar hat das BAG entschieden, dass es für die Anordnung von Sonn- und...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / k) Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit, § 11

Rz. 601 Der Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit sind bei der Arbeitnehmerüberlassung von besonderer Bedeutung, da die Leiharbeitnehmer bei wechselnden Entleihern mit unterschiedlichen Gefahrenquellen tätig werden. Insoweit werden dem Entleiher von § 11 Abs. 6 AÜG besondere Verpflichtungen hinsichtlich des Arbeitsschutzes auferlegt. Diese Verpflichtungen werden unter § 11...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / I. Unmittelbare Rechtsfolgen

Rz. 247 Hat der Arbeitgeber der Verringerung zugestimmt oder ist die Zustimmung durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzt worden, so verringert sich ab dem gewünschten Datum, beziehungsweise ab dem Tag der Rechtskraft des Urteils die Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Rz. 248 Der Arbeitgeber ist nun gem. § 2 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 3 NachwG verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Änd...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (d) Möglichkeiten der Regelung

Rz. 405 Die Betriebspartner müssen bei der Wahrung der Mitbestimmung nicht zwingend eine Betriebsvereinbarung abschließen. Eine formlose Betriebsabsprache ist ausreichend.[1180] In der Praxis wird allerdings bei technischen Einrichtungen im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zumeist eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen. Eine Betriebsvereinbarung hat im Gegensatz zu einer ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Arbeitszeitrechtliche Bewertung

Rz. 657 Arbeitszeitrechtlich steht aufgrund diverser Entscheidungen des EuGH – auf Grundlage der "Simap-Entscheidung" – sowie des übernehmenden Urteils des BAG im Gegensatz zur vorherigen Rechtslage fest, dass Bereitschaftsdienst – unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme des Arbeitnehmers – Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist.[1574] Die vor allem im Ges...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Allgemeine Arbeitsbedingungen

Rz. 228 Das Diskriminierungsverbot des § 4 Abs. 1 TzBfG gilt für alle Arbeitsbedingungen, wobei Satz 2 eine Sonderregelung für Arbeitsentgelt und andere teilbare geldwerte Leistungen enthält. Allgemeine Arbeitsbedingungen i.S.d. § 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG, die nicht unmittelbar geldwerte Vorteile betreffen, können z.B. sein:mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Leitende Angestellte

Rz. 162 Leitende Angestellte sind Arbeitnehmer, die in der betrieblichen Hierarchie zwischen dem Arbeitgeber bzw. seinen Organen bei juristischen Personen und der Arbeitnehmerschaft stehen, da ihnen teilweise die Ausübung von Arbeitgeberfunktionen übertragen worden ist. Sie nehmen deshalb an verschiedenen Punkten der Arbeitsrechtsordnung eine Sonderstellung ein. Beispielswei...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (4) Arbeitnehmereigenschaft

Rz. 320 Auch geringfügig Beschäftigte sind Arbeitnehmer. Das gilt unabhängig von der Höhe ihrer Vergütung. Beispiel Der A hat bei der X-GmbH einen Vertrag als geringfügig Beschäftigter. Er soll stundenweise die Presse nach Meldungen über die X-GmbH auswerten. Er erhält hierfür eine Vergütung von 50 EUR pro Monat. Rz. 321 Dabei sind insbesondere folgende gesetzliche Regelungen ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Nebentätigkeit

Rz. 1272 Während des Bestandes des Arbeitsvertrags ist dem Arbeitnehmer verboten, in der Freizeit in Wettbewerb zum eigenen Arbeitgeber zu treten. Das Verbot folgt aus § 60 HGB bzw. aus der allgemeinen Treuepflicht des Arbeitnehmers.[2895] Einer gesonderten Wettbewerbsverzichtsabrede bedarf es daher nicht. Rz. 1273 Erlaubnisfrei sind dagegen Nebenbeschäftigungen, die nicht mi...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Geeignetes Altersteilzeitmodell

Rz. 395 Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen sich auf ein Arbeitszeitmodell geeinigt haben, das – nach früherer Maßgabe – die Fördervoraussetzungen des ATG erfüllt. Formell setzt dies den ausdrücklichen Abschluss eines Altersteilzeitvertrages voraus. Die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer muss schriftlich vor Beginn der Altersteilzeit abgeschlossen werden (§ 1...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Gesetzliche Vorgaben

Rz. 10 § 11 Abs. 1 S. 2 BBiG regelt den Mindestinhalt, der in einem schriftlichen Berufsausbildungsvertrag festgehalten werden muss. Eine Abweichung hiervon zulasten des Auszubildenden ist nach § 25 BBiG unzulässig. Danach sind mindestens in die Niederschrift aufzunehmen:mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Grenzen des Direktionsrechts

Rz. 536 Auch hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit, wie etwa in Bezug auf Pausenregelungen, sind etwaige Vorgaben aus einschlägigen Tarifverträgen zu beachten. Auch das Arbeitszeitgesetz enthält einige Vorgaben, wie etwa in § 4 ArbZG über notwendige Pausen und in § 5 ArbZG über Ruhezeiten. Insofern ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers also beschränkt. Rz. 537 Zudem hat de...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Allgemeines

Rz. 219 Flexible Arbeitszeitmodelle sollen auf Seiten des Arbeitgebers einen bedarfsgerechten Einsatz der Mitarbeiter ermöglichen. Dies sieht das Arbeitszeitgesetz ausdrücklich vor, § 1 Nr. 1 ArbZG. Zum Schutz der Arbeitnehmerinteressen bei der Ausgestaltung der Lage der Arbeitszeit besteht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Nachfolgende...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Erläuterungen

Rz. 572 Bei der Arbeitnehmerüberlassung verpflichtet sich der Verleiher, dem Entleiher Leiharbeitnehmer zu überlassen, damit der Entleiher diese nach seinen konkreten Weisungen in seinem Unternehmen einsetzen kann. § 12 AÜG enthält für die Rechtsbeziehung zwischen Verleiher und Entleiher gesetzliche Sonderregelungen, die bei der Vertragsgestaltung zu beachten sind. Das vorli...mehr

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§ 17 Teilzeitanspruch von A... / A. Teilzeitanspruch im öffentlichen Dienst

Rz. 1 Die Arbeitsverhältnisse der im Öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmer richten sich neben dem Gesetz vor allem auch nach dem TVöD (Arbeitnehmer des Bundes und der Kommunen) bzw. nach dem TV-L (Arbeitnehmer der Länder). Diese Tarifverträge sehen u.a. Sonderregeln zur Beschäftigung in Teilzeit vor. Rz. 2 § 11 TVöD und § 11 TV-L sind wortlautidentisch. Sie lauten: §...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 4. Hinzurechnungspflichtige Entgeltbestandteile

Rz. 18 Andererseits können einmalige Einnahmen auch dann zur Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze führen, wenn sie gar nicht in dem entsprechenden Kalendermonat zur Auszahlung gelangen. Das betrifft insbesondere Weihnachts- und Urlaubsgelder oder auch Bonus- oder Prämienzahlungen, deren Gewährung mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich zu erwarten ist, e...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Übertragung von Urlaub

Rz. 1519 Nach § 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub. Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts entsteht der Urlaubsanspruch mit Beginn des Kalenderjahres und erlischt mit seinem Ende.[3588] Gemäß § 7 Abs. 3 S. 2 und S. 3 BUrlG ist eine Übertragung auf die nächsten drei Monate des folgenden Kalenderjahres möglich, wenn die Erfüllu...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Revisionsanträge

Rz. 195 Durch seine Revisionsanträge in der Revisionsbegründung macht der Revisionskläger deutlich, in welchem Umfang er das Urteil anfechten will. Neben dem Antrag, das angefochtene Urteil (teilweise) aufzuheben, ist zu formulieren, wie das BAG mit den in der Berufungsinstanz gestellten Berufungsanträgen des Revisionsklägers verfahren und ob ggf. das Urteil des Arbeitsgeric...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 1082 Die A-GmbH mit 400 Mitarbeitern und die B-GmbH mit 200 Mitarbeitern führen beide jeweils mehrere Betriebe, für die jeweils Betriebsräte bestehen. Darüber hinaus bestehen für beide Unternehmen Gesamtbetriebsräte sowie Wirtschaftsausschüsse. Es gelten in beiden Unternehmen sowohl Einzelbetriebsvereinbarungen als auch Gesamtbetriebsvereinbarungen zu jeweils denselben R...mehr

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Literaturverzeichnis

Ackmann, Annahmeverzug – Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Teilzeitbeschäftigung – Haftung des Arbeitnehmers bei Doppelarbeitsverhältnis, SAE 1991, 222 Annuß, Das Verbot der Altersdiskriminierung als unmittelbar geltendes Recht, BB 2006, 325 Annuß/Thüsing (Hrsg.), Teilzeit- und Befristungsgesetz, Kommentar, 3. Auflage 2012 Arbeitsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltverei...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Definition des § 2 Abs. 1 TzBfG

Rz. 215 Die Frage nach dem "Wesen" der Teilzeitarbeit erscheint leicht. Die Beantwortung ist es jedoch nicht. Die gesetzliche Definition von Teilzeitarbeit ist schon auf den ersten Blick kompliziert. Zudem sind Sonderregelungen zu verschiedenen Erscheinungsformen von Teilzeitarbeit zu beachten, vor allem zum Job-Sharing (§ 13 TzBfG, siehe unten Rdn 302 ff.), zur Arbeit auf A...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 397 Der Arbeitsort ist Gegenstand des Direktionsrechts (§ 106 GewO). Der Arbeitgeber kann den Ort der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen bestimmen, soweit dieser nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags oder gesetzliche Vorschriften festgelegt ist. aa) Arbeitsort ohne vertragliche Regelung: Direktionsrech...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Begriff des Arbeitsvertrags

Rz. 151 Der Arbeitsvertrag ist seit dem 1.4.2017 als eigenständiger Vertragstyp in § 611a Abs. 1 S. 1 BGB definiert: "Durch den Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet".[306] Es handelt sich um einen Unterfall des in § 611 BGB geregelten Dienstvertrages (vg...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Gesetzliche Regelungen

Rz. 506 Nach § 26 BBiG finden die Vorschriften der §§ 10 bis 16, § 17 Abs. 1, 6 und 7 und die §§ 23 und 25 BBiG auch auf Praktikanten Anwendung mit den in § 26 BBiG genannten Einschränkungen. Dies gilt jedenfalls für solche Praktikanten, bei denen die Vermittlung von beruflichen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten (im Rahmen einer Gesamtausbildung) im Vordergrund steht...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Gesamtbetriebsvereinbarung EDV-Systeme und Schutz personenbezogener Daten

Rz. 351 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.39: Gesamtbetriebsvereinbarung EDV-Systeme und Schutz personenbezogener Daten Zwischen der _________________________ (Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Gesamtbetriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens), vertreten durch den Vorsi...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 505 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.42: Praktikantenvertrag Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Ausbilders) – nachgehend "Ausbilder" genannt – und _________________________ (Name und Anschrift des Praktikanten), geb. am (Datum) – nachgehend "Praktikant" genannt – wird folgender Praktikantenvertrag geschlossen: § 1 Lern- und Aus...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster Betriebsvereinbarung Gleitzeit

Rz. 241 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.31: Betriebsvereinbarung Gleitzeit Zwischen _________________________ (Name, Adresse Arbeitgeber) und dem Betriebsrat[771] der _________________________ (Name Arbeitgeber) des Betriebs _________________________, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird zur Regelung der gleiten...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / f) Direktionsrecht in einer agilen, digitalen Arbeitswelt 4.0

Rz. 1683 Wie § 611a Abs. 1 S. 1 BGB zeigt, ist Wesensmerkmal des Arbeitsverhältnisses die Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit. Im Rahmen der digitalen Transformation hin zur "Industrie 4.0/Arbeitswelt 4.0" gewinnen dabei zunehmend Automatisierung und Vernetzung an Bedeutung. Beispielsweise können veränderte Situationen in einer Pr...mehr

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§ 3 Prozessrecht / dd) Fachliteratur

Rz. 302 Zu den zur Verfügung zu stellenden Sachmitteln gehört weiterhin die Fachliteratur. Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat arbeits- und sozialrechtliche Gesetzessammlungen, die wichtigsten einschlägigen Gesetzestexte, Kommentare, Unfallverhütungsvorschriften, einschlägige Tarifverträge, Fachzeitschriften und Entscheidungssammlungen zur Verfügung zu stellen.[705] Ob dem B...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 938 Die Zahlung der vereinbarten Vergütung ist vornehmliche Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis. Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts sind arbeitsvertraglich oder im schriftlichen Nachweis gem. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 NachwG festgelegt, wobei statische Vergütungsregelungen – jedenfalls im Hinblick auf das Grundgehalt – in der Praxis übe...mehr

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§ 9 Altersteilzeit / II. Blockaltersteilzeit

Rz. 21 In der Praxis weiter verbreitet ist das Modell der Blockaltersteilzeit, denn es bietet für den Beschäftigten zusätzlich den Vorteil einer vorzeitigen Beendigung der Berufstätigkeit. Das Modell resultiert aus der ursprünglichen Intention von Altersteilzeit, nämlich Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und freie Stellen (vorzeitig) zur Nachbesetzung zu schaffen. Dieses Bedürfn...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 3. Checkliste: Altersteilzeit

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Geltungsbereich

Rz. 7 Sollen nicht alle Arbeitnehmer des Betriebs/Unternehmens/Konzerns von der Betriebsvereinbarung erfasst werden, ist ihr Geltungsbereich in persönlicher, räumlicher und fachlicher Hinsicht genau zu definieren. Der zeitliche Geltungsbereich kann bereits an dieser Stelle oder aber im Rahmen eines gesonderten Regelungskomplexes festgelegt werden (wie hier in § 4 geregelt). ...mehr

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§ 5 Urlaub / A. Allgemeines

Rz. 1 Teilzeitbeschäftigte und insbesondere auch geringfügig Beschäftigte haben, genauso wie Vollzeitbeschäftigte, einen Anspruch auf Erholungsurlaub. Dies ergibt sich bereits aus § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), der nicht nach Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung unterscheidet, sondern an die Arbeitnehmereigenschaft anknüpft. Es bedarf insoweit keines Rückgriffs auf das Dis...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Weiterbeschäftigung unter geänderten Vertragsbedingungen mit Einverständnis des Arbeitnehmers (Nr. 5)

Rz. 799 Wie Nr. 4 ist auch der Widerspruchsgrund nach Nr. 5 nicht auf betriebsbedingte Kündigungen beschränkt, sondern findet auf alle Kündigungsgründe Anwendung. Die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit kann im Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens aufgezeigt werden. Der Arbeitnehmer hat seine Zustimmung zur Weiterbeschäftigung zu veränderten Vertragsbedingungen...mehr