Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisung:

BMF v 18.09.2001, DB 2001, 2118 (zeitliche Anwendung der Änderungen der §§ 4d u 6a EStG). Rn. 143 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 Durch das AVmG werden folgende Vorschriften in das EStG neu eingeführt: Nach der Begründung zum Regierungsentwurf (BR-Drucks 764/0; BT-Drucks 14/5068) würde ohne eine Reform der Alte...mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / 4 Restschuldbefreiung

Eine Restschuldbefreiung wirkt gegenüber allen (möglichen) Gläubigern, also auch den Sozialversicherungsträgern. Ausgenommen von der Restschuldbefreiung sind Verbindlichkeiten aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung[1], z. B. Schadensersatzansprüche aus Beitragsvorenthaltungen. Diese Ansprüche können nach Verfahrensabschluss weiterverfolgt werden.mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / 8 Wertguthaben

Bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wegen Insolvenz des Arbeitgebers stellt der im Störfall beitragspflichtige Teil des Wertguthabens nur insoweit beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar, als hiervon tatsächlich Beiträge entrichtet werden. Ist das Arbeitsentgelt also für den Fall der Insolvenz nicht oder nicht vollständig gesichert, stellt es kein oder nur teilweis...mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / 5 Säumniszuschläge

Säumniszuschläge [1] sind im Insolvenzverfahren nicht mit Zinsen gleichzusetzen, die als nachrangig eingestuft werden. Säumniszuschläge teilen das Schicksal der Hauptforderung und sind deshalb also Masseforderungen oder Insolvenzforderungen. Auch nach der Insolvenzeröffnung sind Säumniszuschläge zu erheben. Diese Säumniszuschläge sind allerdings keine Insolvenzforderungen.mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / 7 Arbeitnehmeranteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Der Arbeitgeber hat den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (GSV-Beitrag) an die Einzugsstelle zu zahlen.[1] Der GSV-Beitrag umfasst auch den Arbeitnehmeranteil. Der Arbeitgeber hat gegen den Beschäftigten einen Anspruch auf den vom Beschäftigten zu tragenden Teil des GSV-Beitrags. Dieser Anspruch kann nur durch Abzug vom Arbeitsentgelt geltend gemacht werden. Der Arbeitnehmera...mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / 2 Forderungsanmeldung

Forderungen sind nicht beim Gericht, sondern unmittelbar beim Insolvenzverwalter anzumelden. Dies gilt ebenso für Absonderungsrechte. Die Vorrechte der Sozialversicherungsträger bezüglich der Insolvenzforderungen sind weggefallen. Die Sozialversicherungsträger müssen sich deshalb dem Ziel einer gemeinschaftlichen Befriedigung aller Gläubiger unterordnen. Soweit die Beitragsf...mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / 3 Berichtstermin

Die Möglichkeiten der Einzugsstellen, die Annahme eines Plans (ggf. mit Plannachlass) oder die Ablehnung eines solchen durch die Stimmabgabe im Abstimmungstermin in ihrem Sinne wirksam zu beeinflussen, sind beschränkt. Erforderlich ist nämlich eine Kopf- und Summenmehrheit (absolute Mehrheit) der abstimmenden Gläubiger. Die Sozialversicherungsträger sind nach der gerichtlich...mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / Zusammenfassung

Begriff Die Insolvenz bezeichnet zum einen den Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung beim Schuldner und löst die Insolvenzantragspflicht der zuständigen Organe aus. Zum anderen wird der Begriff als Beginn des Insolvenzverfahrens verwendet. In diesem letzteren Sinne dient die Insolvenz als Insolvenzverfahren der gemeinsamen und gleichmäßigen Befriedigung aller G...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lohnsteuer

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Auch steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften, die Arbeitnehmer beschäftigen, haben als inländische Arbeitgeber (nach Maßgabe von § 38 Abs. 1 Nr. 1 EStG) auf Lohn- und Gehaltszahlungen einen Steuerabzug nach den Grundsätzen des Lohnsteuerrechts vorzunehmen. Der Steuerabzug vom Arbeitslohn wird in Form der Lohn- und Lohnkirchensteuer unter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 220. Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Erstes Corona-Steuerhilfegesetz) v 19.06.2020, BGBl I 2020, 1385

Rn. 240 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Das Gesetz basiert auf den Ergebnissen der Sitzung des Koalitionsausschusses vom 22.04.2020. Es wurde am 12.05.2020 von den Koalitionsfraktionen in den Deutschen Bundestag eingebracht, am 28.05.2020 hat der Bundestag das Gesetz in 2. und 3. Lesung verabschiedet, dem der Bundesrat am 05.06.2020 ohne Änderungen zugestimmt hat. Da sich der Koal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 44. Gesetz zur Wiederbelebung der Wirtschaft und Beschäftigung und zur Entlastung des Bundeshaushalts (Haushaltsbegleitgesetz 1983) vom 20.12.1982, BStBl I 82, 972

Rn. 52 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit dem Gesamtpaket gesetzlicher Änderungen (Steuerrecht, Investitionshilfegesetz, Finanzausgleich Bund/Länder, Anpassung der Beamtengehälter 1983, Einsparungen bei verschiedenen Leistungsgesetzen) sollen Einsparungen im konsumtiven Bereich und bei der Sozialversicherung kombiniert werden mit Impulsen zur Wiederbelebung der Wirtschaft, insbes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Besteuerung von Arbeitnehmern

Rn. 133b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 3 Nr 26 EStG: Der Übungsleiter-Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten als Ausbilder, Erzieher und für vergleichbare Tätigkeiten, für nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten oder die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen sowie neuerdings auch für Betreuer, die einen direkten pädagogisch ausgerichteten persönl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 88. Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz vom 21.12.1993, BGBl I 93, 2310 (StMBG)

Rn. 108 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 3. große Änderungsgesetz des Jahres 1993 nach FKPG und StandOG ist bereits am 30.12.1993 in Kraft getreten (Art 34 Abs 1 StMBG) und ändert insgesamt 32 steuerliche Gesetze und Rechtsverordnungen. Berücksichtigt man zusätzlich das kurzfristige Zustandekommen und Inkrafttreten dieses Gesetzes, so wird zu Recht von einem "Steuerchaos" (so a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 140. Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen u Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) v 05.07.2004, BGBl I 2004, 1427

Rn. 160 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Mit Urt v 06.03.2002 hatte das BVerfG BStBl II 2002, 618 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG u der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar sei u den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens ab 01.01.2005 eine verfassungskonfo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

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Versicherungspflicht (Pfleg... / Zusammenfassung

Begriff Die Pflegeversicherung ist ein eigenständiger Zweig in der Sozialversicherung. Sie erstreckt sich auf alle Personen, die Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung ist in den §§ 20 bis 21a SGB XI geregelt. Für Versicherte von privaten Kr...mehr

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Versicherungspflicht (Arbei... / Zusammenfassung

Begriff In der Arbeitslosenversicherung besteht ausschließlich Versicherungspflicht, wenn die im SGB III genannten Voraussetzungen hierfür vorliegen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung ist für Beschäftigte in § 25 SGB III und für sonstige Versicherungspflichtige in § 26 SGB III definiert. § 28a...mehr

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Versicherungspflicht von Pf... / Zusammenfassung

Begriff Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen sind bei einem bestimmten Mindestumfang der Pflegetätigkeit und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Diese ehrenamtliche Tätigkeit, die häufig im familiären Bereich stattfindet, ist oft mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden. Die betroffenen Pflegepersonen können desw...mehr

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Versicherungspflicht von Pf... / Zusammenfassung

Begriff Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen sind bei einem bestimmten Mindestumfang der Pflegetätigkeit und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung. Die Arbeitslosenversicherungspflicht als Pflegeperson ist nachrangig gegenüber anderen Versicherungspflichttatbeständen. Auch die Regelungen zur Arbeitslosenversicher...mehr

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Versorgungsbezüge aus der b... / Zusammenfassung

Begriff Zu den Versorgungsbezügen gehören Renten der betrieblichen Altersversorgung. Grundsätzlich müssen immer dann Beiträge aus dem Versorgungsbezug gezahlt werden, wenn die Leistung unmittelbar mit dem Erwerbsleben in Zusammenhang steht und die Leistung ohne diesen Zusammenhang nicht denkbar wäre. Für die beitragsrechtliche Beurteilung, ob ein Versorgungsbezug im Sinne des Kr...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.1 Aktivrentengesetz

Am 16.10.2025 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) veröffentlicht.[1] Mit dem Gesetz beabsichtigt die Bundesregierung, durch steuerliche Anreize das Erwerbspotential älterer Menschen besser auszuschöpfen. Für Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze überschritten haben, soll ab dem 1....mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / Sozialversicherung

1 Grundsätzliches zum Arbeitsentgelt Das Arbeitsentgelt ist in der Sozialversicherung der zentrale Anknüpfungspunkt für die Beitragsberechnung. Bei einzelnen Personengruppen ist nicht das tatsächliche Arbeitsentgelt für die Beitragsberechnung maßgebend, vielmehr hat der Gesetzgeber fiktive Beitragsbemessungsgrundlagen festgelegt, um einen für die Belange des zu versichernden ...mehr

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Freiwillige Krankenversicherung (Beitragsfreiheit)

Begriff Freiwillige Mitglieder einer Krankenkasse werden – ebenso wie krankenversicherungspflichtige Mitglieder – für die Dauer des Anspruchs auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld sowie für die Dauer des Bezugs von Elterngeld beitragsfrei gestellt. Die Beitragsfreiheit erstreckt sich jedoch nur auf die vorgenannten Leistungen selbst. Werden neben dem Krankengeld, Muttersch...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4.1 Beitragsforderung aus geschuldetem laufendem Arbeitsentgelt

Die Beitragsansprüche der Versicherungsträger aus laufendem Arbeitsentgelt entstehen, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies ist nach Auffassung des BSG die Lohnzahlungspflicht. Die Beitragsansprüche knüpfen damit an den erarbeiteten Lohn an, nicht erst an die Tatsache seiner Auszahlung.[1] Die Zuflusstheorie wird hier – anders als bei Einmalzahlungen – n...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 1 Grundsätzliches zum Arbeitsentgelt

Das Arbeitsentgelt ist in der Sozialversicherung der zentrale Anknüpfungspunkt für die Beitragsberechnung. Bei einzelnen Personengruppen ist nicht das tatsächliche Arbeitsentgelt für die Beitragsberechnung maßgebend, vielmehr hat der Gesetzgeber fiktive Beitragsbemessungsgrundlagen festgelegt, um einen für die Belange des zu versichernden Personenkreises adäquaten Beitrag zu...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4.4 Bedeutung des Verzichts auf Arbeitsentgelt für die Beitragsberechnung

Wie oben ausgeführt, ist sowohl bei der Beitragsberechnung als auch bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung das Arbeitsentgelt maßgeblich, auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat. Insoweit kommt es auf die Höhe des tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelts nicht an. Ein arbeitsrechtlich zulässiger Verzicht auf künftig entstehende Entgeltansprüche hingegen mindert ...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4.6 Arbeitsentgelt im Übergangsbereich

Bei versicherungspflichtigen Beschäftigten mit einem monatlichen Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs richten sich die Beitragsberechnung und die Aufteilung der zu zahlenden Beiträge auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht nach den allgemein geltenden Normen. Vielmehr wird anstelle des tatsächlichen Arbeitsentgelts aus der Beschäftigung bei versicherungspflichtigen ...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2 Kein Arbeitsentgelt ohne Beschäftigungsverhältnis

Zum Arbeitsentgelt gehören alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, unabhängig von deren Form oder Bezeichnung.[1] Der weitgehende Begriff des Arbeitsentgelts führt dazu, dass ein Zusammenhang zwischen Zuwendung und Beschäftigungsverhältnis schon dann anzunehmen ist, wenn eine Zuwendung nur aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses erfolgt. Eine Zahlu...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3 Bedeutung von Bezeichnung, Form und Erzielung der Einnahmen

Die laufenden oder einmaligen Einnahmen sind unabhängig von der Bezeichnung und Form der Einnahmen Arbeitsentgelt. Als Einnahmen – und damit als Arbeitsentgelt – gelten somit alle Güter, die in Geld oder Geldwert bestehen. Dazu zählen grundsätzlich alle Sachbezüge sowie alle Zuwendungen, die in ursächlichem Zusammenhang mit der Beschäftigung stehen. Auch Belegschaftsrabatte ...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4 Beitragsanspruch entsteht erst bei Auszahlung der Einmalzahlung

Die Sozialversicherungsträger gehen davon aus, dass die Sozialversicherungsbeiträge von dem geschuldeten und nicht dem gezahlten Arbeitsentgelt zu berechnen sind. Dies ist durch Ergänzung des § 22 Abs. 1 SGB IV für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ausgeschlossen worden. Die Beitragsansprüche der Sozialversicherungsträger entstehen bei einmalig gezahltem Arbeitsentgelt erst,...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.2 Steuerfreie Bezüge sind kein Arbeitsentgelt

Zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährte Beträge zählen nicht zum sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsentgelt, wenn sie lohnsteuerfrei sind.[1] Dies gilt allerdings nicht für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge, soweit das Arbeitsentgelt, aus dem sie berechnet werden, pro Arbeitsstunde 25 EUR übersteigt. Die Beiträge aus Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen werden in ...mehr

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Freiwillige Krankenversiche... / Zusammenfassung

Begriff Hauptberuflich selbstständig Tätige können eine in der gesetzlichen Krankenversicherung bestehende Mitgliedschaft als freiwillige Versicherung aufrechterhalten, sofern nicht ohnehin eine obligatorische freiwillige Anschlussmitgliedschaft zum Zuge kommt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Berechtigung, eine bestehende gesetzliche Krankenve...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4.3 Betriebsprüfung: Geschuldetes Arbeitsentgelt ist maßgeblich

Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung[1] gehen die Rentenversicherungsträger bei den Betriebsprüfungen davon aus, dass die Entstehung des Anspruchs auf die Sozialversicherungsbeiträge nicht davon abhängt, ob das geschuldete Arbeitsentgelt auch tatsächlich gezahlt wurde und dem Arbeitnehmer zugeflossen ist. Auch aus geschuldetem, aber vom Arbeitgeber nicht gezahltem Arbeit...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4.5 Was gilt als Arbeitsentgelt bei einem Nettoarbeitsentgelt?

Wenn ein Nettoarbeitsentgelt vereinbart oder von einem Nettoentgelt auszugehen ist, gelten als Arbeitsentgelt die Einnahmen des Beschäftigten einschließlich der darauf entfallenden Steuern und der seinem gesetzlichen Anteil entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge.[1] Von einer Nettolohnvereinbarung ist auch dann auszugehen, wenn bei illegaler Beschäftigung Steuern und Sozial...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / Zusammenfassung

Überblick Die Begriffe "Arbeitslohn" und "Arbeitsentgelt" klingen ähnlich, müssen aber sauber getrennt werden. Der Arbeitslohn ist ein Begriff aus dem Steuerrecht, während das Arbeitsentgelt ein Begriff aus dem Sozialversicherungsrecht ist. Dabei ähneln sich die Begriffe nach der rechtlichen Definition für den Arbeitslohn und für das Arbeitsentgelt zunächst sehr. Arbeitslohn ...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.4 Besondere Einnahmen

Unabhängig von der zuvor aufgezeigten Rechtslage gelten folgende Einnahmen ebenfalls nicht als Arbeitsentgelt[1]: steuerfreie Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten i. S. v. § 3 Nr. 26 EStG bis zu 3.000 EUR (wie im Jahr 2021) jährlich (sog. Übungsleiterpauschale) und steuerfreie Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten i. S. v. § 3 Nr. 26a EStG bis zu 800 EUR (wie im Jah...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.1 Anbindung an das Steuerrecht

Damit eine möglichst weitgehende Übereinstimmung zwischen Steuer- und Sozialversicherungsrecht gewährleistet ist, kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung bestimmen, dass einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse oder ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gewährt werden, kein Arbeitsentgelt sind, wenn sie nicht steuerpflichtig sind.[1]...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.1 Auflistung laufender Einnahmen

Als laufende Einnahmen aus einer Beschäftigung sind Einnahmen anzusehen, für die eine Arbeitsleistung in einem konkreten Abrechnungsmonat erbracht wurde. Dazu zählen insbesondere der Lohn und das Gehalt. Zu den laufenden Einnahmen gehören z. B. auch Überstundenvergütungen, Leistungsprämien, Schichtzulagen, Schmutzzulagen, Familienzuschläge, Provisionen und regelmäßige vermögenswirk...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.3 Beitragsrechtliche Bewertung pauschal besteuerter Bezüge

Unter bestimmten Voraussetzungen sind folgende Einnahmen, Beiträge und Zuwendungen nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen: Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 40 Abs. 2 EStG oder § 40b EStG erheben und die Lohnsteuer wird nicht im Regelbesteuerungsverfahren erhoben. Zu diesen Einnahmen, Beiträgen und Zuwendungen zäh...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4.2 Arbeitsentgelt bei allgemeinverbindlichen Tarifverträgen

Eine besondere Stellung nehmen in diesem Zusammenhang für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge ein. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales kann im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss einen Tarifvertrag auf Antrag einer Tarifvertragspartei für allgemeinverbindlich erklären.[1] Der Tarifausschuss setzt sich aus jeweils 3 Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbe...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2 Auflistung einmaliger Einnahmen

Zu den einmaligen Einnahmen gehören insbesondere Weihnachtszuwendungen, Urlaubsgelder, Urlaubsabgeltungen, Gewinnbeteiligungen, Tantiemen und Jubiläumszuwendungen. Sie werden nicht für die Arbeit in einem einzelnen Abrechnungsmonat gezahlt. Der Anspruch entsteht vielmehr verteilt über mehrere Abrechnungszeiträume. Die einmaligen Zuwendungen gehören ohne Rücksicht auf ihre steuerlic...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schlechtwetterzeit

Begriff Schlechtwetterzeit ist der Zeitraum, in dem Ansprüche auf Saison-Kurzarbeitergeld erworben werden können. Die Schlechtwetterzeit umfasst den Zeitraum vom 1.12. eines Kalenderjahres bis zum 31.3. des Folgejahres. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Schlechtwetterzeit ist im § 101 Abs. 1 SGB III festgelegt.mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Durchgangsarzt

Begriff Für die Durchführung der Heilbehandlung im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung haben die Unfallversicherungsträger Ärzte (Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie) an der besonderen unfallmedizinischen Behandlung zu beteiligen. Nach Überprüfung der persönlichen Qualifizierung eines Arztes und räumlichen und medizinisch-technischen Voraussetzungen einer Pr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwerverletztenzulage

Begriff Schwerverletztenzulage ist eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die gesetzlichen Regelungen befinden sich in § 57 SGB VII. Die Verletztenrente eines Schwerverletzten erhöht sich um 10 %, wenn es infolge des Arbeitsunfalls (Kausalzusammenhang muss bestehen) nicht mehr möglich ist, auf Dauer (irg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Verfahren) / 2 Verfahren

Das Verfahren des Kurzarbeitergeldes beginnt zwar mit der Anzeige der Kurzarbeit, die Auszahlung erfordert aber zusätzlich einen eigenständigen Leistungsantrag. Dieser Antrag auf Kurzarbeitergeld bzw. Saison-Kurzarbeitergeld (sog. Abrechnungsliste) ist nachträglich für den jeweiligen Anspruchszeitraum (Kalendermonat) zu stellen. Er kann auf den amtlichen Vordrucken (Abrechnu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Höhe) / Zusammenfassung

Begriff Die Höhe des Kurzarbeitergeldes als echte Entgeltersatzleistung orientiert sich am im jeweiligen Monat ausfallenden Arbeitsentgelt. Es beträgt grundsätzlich 60 % oder 67 % des pauschalierten Nettoentgelts. Dabei ist unter Brutto-Sollarbeitsentgelt das Bruttoarbeitsentgelt (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) ohne Berücksichtigung der Arbeitsausfälle und unter Brutto-Is...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / Zusammenfassung

Begriff Das Kurzarbeitergeld ist eine Entgeltersatzleistung, die nach dem Recht der Arbeitsförderung für Arbeitsausfälle gezahlt wird. Sie wird aus Beitragsmitteln der Arbeitslosenversicherung finanziert. Im Unterschied zur vollen Arbeitslosigkeit werden dabei die Arbeitsplätze erhalten. Der Entgeltersatz beträgt 60 % oder 67 % (Arbeitnehmer mit Kindern) des ausgefallenen pa...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Ruhen) / Zusammenfassung

Begriff Der grundsätzlich bestehende Anspruch auf Kurzarbeitergeld kann unter bestimmten Voraussetzungen auch zum Ruhen kommen. Das bedeutet, dass in diesem Ruhens-Zeitraum Kurzarbeitergeld nicht gezahlt wird. Fälle einer Sperrzeit wegen Meldeversäumnisses und das Ruhen wegen des Bezugs einer vorgezogenen Altersrente sind nur einzelfallbezogen auf Arbeitnehmer anzuwenden. Da...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Heimarbei... / Zusammenfassung

Begriff Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben auch Heimarbeiter, wenn sie ihren Lebensunterhalt ausschließlich oder weitaus überwiegend aus dem Beschäftigungsverhältnis als Heimarbeiter beziehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld für Heimarbeiter ist in § 103 SGB III geregelt.mehr

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Kurzarbeitergeld (Beginn un... / Zusammenfassung

Begriff Das Kurzarbeitergeld wird frühestens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Anzeige über den Arbeitsausfall bei der Arbeitsagentur eingegangen ist (Beginn). Dies schließt Leistungen für Arbeitsausfälle ein, die bis zur Anzeigenerstattung in dem jeweiligen Kalendermonat (Anspruchszeitraum) eingetreten sind. Die Dauer des Anspruchs auf Kurzarbeitergeld besteht,...mehr