Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

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Übergangsbereich / 11.3 Rentenansprüche

In der Rentenversicherung richtet sich die Höhe der Rentenansprüche grundsätzlich nach dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Für die Rentenberechnung wird für Beschäftigte im Übergangsbereich allerdings das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. D. h., dass sich aufgrund des reduzierten Arbeitnehmerbeitrags keine reduzierten Rentenanwartschaften ergeben.mehr

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Krankengeld / 1 Anspruch

Versicherte erhalten Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder einer Rehabilitationseinrichtung behandelt werden.[1] Hinweis Krankengeld Versicherte erhalten in weiteren Fällen Krankengeld, wenn sie wegen einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation oder wegen eines ni...mehr

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Freiwillige Weiterversicherung / 2.2 Beiträge

Die Beitragsbemessung zur sozialen Pflegeversicherung folgt den entsprechenden Regelungen der Krankenversicherung.[1] Der Beitragssatz beträgt 3,6 %; Kinderlose zahlen zusätzlich 0,6 %. Der Beitragsanteil des Mitglieds reduziert sich um jeweils 0,25 Beitragssatzpunkte für jedes Kind ab dem 2. bis zum 5. Kind unter 25 Jahren (Beitragsabschlag).[2]mehr

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Tunesien / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Tunesien arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" TN/A 1.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung in der...mehr

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Arbeitgeberanteil / 5.1 Jugendfreiwilligendienst

Bei einem Versicherten, der im Rahmen des Jugendfreiwilligendienstes ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr leistet, trägt der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf die Höhe des Entgelts die Beiträge in voller Höhe allein.[1]mehr

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Tunesien / 6.2 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen mehrere Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wär...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 7 Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss

Die Beiträge zur Finanzierung einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung stellen im Kalenderjahr 2026 bis zur Höhe von 338 EUR monatlich bzw. 4.056 EUR jährlich kein Arbeitsentgelt dar. Dies gilt auch für darin enthaltene Beiträge aus einer Entgeltumwandlung. Durch diese Beitragsfreiheit entfallen auch die Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag auf...mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.7 Rentenabschläge

Eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung wird über den Zugangsfaktor gekürzt, wenn sie vor dem vollendeten 65. Lebensjahr beginnt. Die Kürzung beträgt für jeden Monat, den die Rente vor dem 65. Lebensjahr in Anspruch genommen wird, 0,3 %. Der Höchstsatz, um den die Rente gekürzt wird, beträgt 10,8 %. Dieser Höchstsatz kommt zustande, wenn die Rente mit dem vo...mehr

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Freiwillige Weiterversicherung / 4.2.4 Personen in Elternzeit/Personen in beruflicher Weiterbildung

Als beitragspflichtige Einnahme gilt ein Arbeitsentgelt in Höhe von 50 % der monatlichen Bezugsgröße (2026: 1.977,50 EUR; 2025: 1.872,50 EUR).mehr

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Elektronische Entgeltersatz... / 1 Elektronische Entgeltersatzleistung

Mit der Einführung der neuen Version des Verfahrens "DTA EEL" (Version 13.0) zum 1.1.2026 wurde das bisherige Datenaustauschverfahren überarbeitet und aktualisiert. Der Datensatz ist ab diesem Zeitpunkt ausschließlich in der Version 13 zu verwenden, und zwar auch für Nachweiszeiträume vor dem 1.1.2026. Alle vorherigen Datensatz-Versionen sind grundsätzlich ab 2026 nicht mehr...mehr

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Handwerker / 2.8 Unterbrechung

Die Versicherungspflicht wird bei fortlaufendem Betrieb unterbrochen, wenn der selbstständige Gewerbetreibende infolge von Arbeitsunfähigkeit, wegen Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme oder bei Schwangerschaft und Mutterschaft die persönliche (Mit-)Arbeit im Handwerksbetrieb einstellt. Kann die selbstständige Tätigkeit ohne Mitarbeit des Gewerbetreibenden nicht mehr a...mehr

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Erwerbsminderungsrente / 2 Rentenumwandlung

Hat sich der Gesundheitszustand einer voll erwerbsgeminderten Person so verbessert, dass sie nur noch teilweise erwerbsgemindert ist, wird die Rente wegen voller Erwerbsminderung in eine solche wegen teilweiser Erwerbsminderung umgewandelt. Vollendet ein Erwerbsminderungsrentner die Regelaltersgrenze, dann entfällt der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente und es ist nach ...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 4.2.1 Freibeträge

Karenzzeit Für die Berücksichtigung des Vermögens, das nicht ohnehin freigestellt ist, gilt eine Karenzzeit von einem Jahr ab Beginn des Leistungsbezugs. Eine neue Karenzzeit beginnt nach einer 3-jährigen Unterbrechung des Leistungsbezugs. Grundsätzlich hat jede Person in der Bedarfsgemeinschaft Anspruch auf eine Karenzzeit. Während der Karenzzeit gelten für übersteigendes Ver...mehr

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Vorruhestand / 2.2 Kranken-/Pflegeversicherung

Für die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung muss das Vorruhestandsgeld mindestens i. H. v. 65 % des Bruttoarbeitsentgelts gezahlt werden, das der ausgeschiedene Arbeitnehmer vor Beginn der Vorruhestandsleistung erzielt hat. Er muss dies in den letzten abgerechneten insgesamt 6 Monate umfassenden Entgeltabrechnungszeiträumen durchschnittlich erzielt haben (soweit ...mehr

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Frankreich / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Frankreich wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Frankreich und übt in Deuts...mehr

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Handwerker / 3.2.2 Beiträge auf Basis von 40 % der Bezugsgröße

Der niedrigere Beitrag i. H. v. 40 % des Regelbeitrags gilt für Alleinhandwerker, die ihre Beiträge bis 1991 zwar monatlich, jedoch in geringerer Höhe gezahlt haben. Beitragsbemessungsgrundlage sind mindestens 40 % der monatlichen Bezugsgröße (2026: mtl. 1.582 EUR; 2025: mtl. 1.498 EUR). Hieraus resultieren im Jahr 2026 Beiträge i. H. v. mtl. 294,25 EUR (2025: mtl. 278,63 EU...mehr

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Serbien / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Für die Leistungsinanspruchnahme in Serbien gilt ein ähnliches Verfahren. Leistungsumfang Hinsichtlich des Leistungsumfanges ist zu beachten, dass die entsandten Personen nur sofort notwendige Sachleistungen in Anspruch nehmen. Dies sind Sachleistungen, die wegen des Gesundhe...mehr

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Altersrente / 1 Antragstellung/Rentenbeginn

Die Altersrente wird grundsätzlich nur auf Antrag gewährt.[1] Der Antrag ist bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen. Er wird jedoch auch von allen anderen Leistungsträgern, Gemeinden und bei Personen, die sich im Ausland aufhalten, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen und von dort anschließend an den...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung / 3.1 Generelle Regelung

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt dann vor, wenn sie auf höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres nach ihrer Eigenart oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. Um eine zeitliche Begrenzung nach der Eigenart einer Beschäftigung handelt es sich, wenn sie sich aus der Art, dem Wesen oder dem Umfang der zu verrichtenden Arbeit ergibt (z. B. Aushil...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze / 4.2 Versicherungsfreiheit zunächst versicherungspflichtiger Beschäftigungen

Nimmt ein Arbeitnehmer neben einer Beschäftigung, die der Versicherungspflicht unterliegt, eine weitere versicherungspflichtige Beschäftigung auf und überschreitet das Entgelt erst aus beiden Beschäftigungen die Jahresarbeitsentgeltgrenze, wird er zunächst auch in der Zweitbeschäftigung versicherungspflichtig. Die Versicherungspflicht in beiden Beschäftigungen endet erst mit...mehr

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USA / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

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Sozialversicherungstage / 3 Beitragsfreie Zeiten

Zeiten des Bezugs von (Kinderpflege-) Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Verletztengeld, Übergangsgeld oder Versorgungskrankengeld gelten nicht als Sozialversicherungstage. Es handelt sich dabei um beitragsfreie Zeiten. Diese beitragsfreien Zeiten werden bei der Ermittlung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen nicht berücksichtigt.[1]mehr

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Krankenkassenwahl / 7 Ausübung des Kassenwahlrechts durch den Arbeitgeber

Wird das Wahlrecht vom Versicherten nicht ausgeübt oder wird der Arbeitgeber nicht innerhalb von 2 Wochen vom Arbeitnehmer über die gewählte Krankenkasse informiert, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer bei der Krankenkasse anzumelden, bei der dieser zuletzt versichert war. [1] Dazu muss er ermitteln, bei welcher Kasse für den Arbeitnehmer zuletzt eine Mitglieds...mehr

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Praktikant / 4 Schulpraktikum/Schnupperpraktikum

Auch das immer häufiger an allgemeinbildenden Schulen angebotene (Schnupper-)Praktikum für die Dauer von etwa 1–2 Wochen, das in Betrieben und anderen Einrichtungen durchgeführt wird, ist Bestandteil des schulischen Unterrichts und kein Beschäftigungsverhältnis. Es ist somit nicht kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig. Dies gilt selbst dann, wenn ...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 2 Auslandsaufenthalt selbstständiger Künstler/Publizisten

Auslandsaufenthalte gehören gerade bei selbstständigen Künstlern/Publizisten zum Berufsalltag. Die Auswirkungen solcher Auslandstätigkeiten sind für die meisten Länder in Sozialversicherungsabkommen geregelt. Voraussetzung für die Versicherungspflicht ist u. a., dass die überwiegende selbstständige künstlerische/publizistische Tätigkeit im Inland ausgeübt wird. Das ergibt si...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 7.3 Aufstockungsbeiträge bei Rentenversicherungspflicht

Hat sich der geringfügig entlohnte Beschäftigte nicht auf Antrag von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen, entrichtet der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung i. H. v. 15 %. Der geringfügig entlohnte Beschäftigte entrichtet einen Eigenanteil (2026 3,6 %). Der Eigenanteil errechnet sich aus der Differenz zwischen dem aktuellen ...mehr

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Student / 1.1.2 Aufbau-, Ergänzungs- und Zweitstudium

Zu den ordentlich Studierenden gehören auch solche Studierende, die bereits ein Diplom, Master- bzw. Magistergrad oder Staatsexamen abgelegt und damit einen berufsqualifizierenden Abschluss erreicht haben, das Studium aber in einem Aufbau- oder Ergänzungsstudium oder in einem Zweitstudium fortsetzen.[1] Voraussetzung für die Zugehörigkeit zum Kreis der ordentlich Studierende...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 3.2.1 Merkmale einer künstlerischen Betätigung

Als wesentlich für eine künstlerische Betätigung wird vom BVerfG die freie schöpferische Gestaltung betont. In dieser werden Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zur unmittelbaren Anschauung gebracht.[1] Nach der Intensität und dem Wert der gestalterischen Tätigkeit wird gesetzlich nicht unterschieden. Von der Ku...mehr

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Sabbatical / 2.3 Unbezahlter Langzeiturlaub

Die Sabbaticals mit Langzeitkonto sind abzugrenzen von weiteren Möglichkeiten eines Sabbaticals, z. B. durch unbezahlten Langzeiturlaub. Hier bleibt das Arbeitsverhältnis zwar bestehen, die Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhen jedoch. Entsprechend wird keine Vergütung, einschließlich etwaiger Beiträge zur Sozialversicherung , gezahlt.[1] Praxis-Beispiel Sond...mehr

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Beitragszuschuss / 4.4 Mehrfachbeschäftigte

Bei Mehrfachbeschäftigten ist hinsichtlich der Zahlung des Beitragszuschusses grundsätzlich eine der Höhe der jeweiligen Arbeitsentgelte entsprechende Aufteilung vorzunehmen. Die beteiligten Arbeitgeber tragen den Beitragszuschuss also anteilig.[1] Dabei ist in der Weise zu verfahren, dass zunächst die Höhe des insgesamt zu zahlenden Beitragszuschusses festgestellt wird. Der ...mehr

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Zahlstellenverfahren (Verso... / 1 Aufgaben der Zahlstellen

Die Zahlstellen von Versorgungsbezügen haben gegenüber den Krankenkassen Meldepflichten zu erfüllen. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die Beiträge aus den Versorgungsbezügen an die Krankenkasse abzuführen. Die Beiträge aus Kapitalleistungen oder Kapitalabfindungen müssen nicht von den Zahlstellen abgeführt werden. Insoweit besteht nur eine Meldepflicht.mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 4 Pensionskasse

Für Zuwendungen an Pensionskassen gelten grundsätzlich die Aussagen zu den Zuwendungen an eine Direktversicherung.[1] 4.1 Kapitalgedeckte Pensionskasse Steuerfreie Zuwendungen an Pensionskassen zum Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung sind beitragsfrei (2026: 4.056 EUR jährlich, 338 ...mehr

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Anzeigepflichten des Arbeit... / 2.5 Anzeige der Arbeitsunfähigkeit

Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld haben ihrer Krankenkasse den Eintritt von Arbeitsunfähigkeit innerhalb von einer Woche anzuzeigen[1], ansonsten kommt es zum Ruhen der Leistung. Diese Verpflichtung besteht für Versicherte nur noch dann, wenn die Arbeitsunfähigkeitsdaten nicht im elektronischen Verfahren der Krankenkasse übermittelt werden.mehr

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Anmeldung / 1.2 Lange Pflegezeit

Die oben genannten Meldefristen gelten auch, wenn der Arbeitnehmer nach dem Ende einer vollständigen Freistellung von der Arbeitsleistung wegen Inanspruchnahme einer "langen" Pflegezeit [1] die Beschäftigung wieder aufnimmt.mehr

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Betriebsprüfung / 4.1 Ankündigung spätestens 14 Tage vor der Prüfung

Die Prüfung erfolgt grundsätzlich nach vorheriger Ankündigung, sie soll möglichst einen Monat und muss spätestens 14 Tage vor der Prüfung angekündigt werden. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann von diesen Terminvorgaben abgewichen werden.[1] Bei Vorliegen besonderer Gründe wie z. B. Betriebsaufgabe, Insolvenz oder bei Verdacht auf Schwarzarbeit/illegale Beschäftigung oder B...mehr

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Werkstudent / 2.2 Einfluss auf die Familienversicherung

Auch wenn die Beschäftigung des Studenten selbst krankenversicherungsfrei ist, kann sie sich auf die kostenlose Familienversicherung des Studenten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auswirken. Um den Anspruch auf die Familienversicherung nicht zu verlieren, dürfen die monatlichen Einnahmen im Jahr 2026 regelmäßig insgesamt 565 EUR (2025: 535 EUR) nicht übers...mehr

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Zukunftssicherungsleistungen / Zusammenfassung

Begriff Zukunftssicherungsleistungen sind Aufwendungen des Arbeitgebers, um einen Arbeitnehmer oder diesem nahestehende Personen für den Fall der Krankheit, des Unfalls, der Invalidität, des Alters oder des Todes abzusichern. Klassischer Fall ist der gesetzliche Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Aber auch freiwillige Beiträge des Arbeitgebers, z. B. zu einer Lebensve...mehr

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Haushaltsscheck / 7.1 Form und Inhalt des Haushaltsschecks

Der Haushaltsscheck ist der Vordruck zur An- und Abmeldung des im Privathaushalt Beschäftigten bei der Minijob-Zentrale. Er umfasst auch das SEPA-Basislastschriftmandat für die Gesamtsozialversicherungsbeiträge, Umlagen nach dem AAG, die Beiträge zur Unfallversicherung und die einheitliche Pauschsteuer. Der Haushaltsscheck[1] wird von der Minijob-Zentrale in Papierform und a...mehr

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Transferleistungen / 2 Transfermaßnahmen

Gefördert werden können alle Maßnahmen zur Eingliederung der Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt, an deren Finanzierung sich der Arbeitgeber angemessen beteiligt. In Betracht kommen Maßnahmen zur Feststellung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Eignung, der Arbeitsmarktchancen und des Qualifikationsbedarfs der Arbeitnehmer (sog. Profiling), ggf. ergänzt durch ein Bewerbertraining, In...mehr

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Beitragsberechnung / 4 Beitragstragung

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für die versicherungspflichtig Beschäftigten werden von ihnen und dem Arbeitgeber grundsätzlich jeweils zur Hälfte aufgebracht. Nach § 2 Abs. 1 BVV erfolgt die Berechnung des Beitrags jeweils durch Anwendung des halben Beitragssatzes und anschließender Verdoppelung des gerundeten Ergebnisses. Zwischener...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 2.2 Rentenausschluss wegen Versorgungsehe

Witwen/Witwer und Lebenspartner haben grundsätzlich keinen Anspruch, wenn die Ehe erst nach dem Versicherungsfall geschlossen worden und der Tod innerhalb des ersten Jahres dieser Ehe eingetreten ist (sog. Versorgungsehe). Ist die Annahme einer Versorgungsehe, d. h. die Eheschließung sei nur erfolgt, um einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen, nicht gerecht...mehr

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Pflegezeit / 2.1.2 Freiwillige Krankenversicherung

Kommt für den pflegenden Angehörigen eine Familienversicherung nicht in Betracht (z. B. weil kein gesetzlich krankenversicherter Ehegatte vorhanden ist), besteht für ihn die Möglichkeit der freiwilligen Krankenversicherung. Die freiwillige Versicherung beginnt vom ersten Tag der Freistellung an. Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind...mehr

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Übergangsbereich / 5.3 Beitragszuschuss

Es gibt Konstellationen, in denen Beschäftigte trotz ihres Arbeitsentgelts im Übergangsbereich privat kranken- und pflegeversichert sind. Dabei kann es sich z. B. um weiterbeschäftigte Rentner oder um Teilzeit während Elternzeit mit Befreiung von der Versicherungspflicht handeln. Diese Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zu ihrer privaten Kranken- und P...mehr

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Beitragserstattung / 8 Höhe der Erstattung

Beiträge werden grundsätzlich in der Höhe erstattet, in der der Versicherte sie getragen hat. Wurde Nettoarbeitsentgelt vereinbart, wird der vom Arbeitgeber getragene Beitragsanteil des Versicherten erstattet. Hat ein Sozialleistungsträger Rentenversicherungsbeiträge z. B. für Zeiten des Bezugs von Krankengeld oder Verletztengeld gezahlt und hat der Versicherte die Beiträge ...mehr

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USA / 6.6 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

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Insolvenzgeldumlage / 2.2.1 Beamte

Die Bezüge der in § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI genannten Personen, u. a. Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten, werden bei der Berechnung der Umlage nicht berücksichtigt, sofern die Entgelte aus der zur Rentenversicherungsfreiheit führenden Beschäftigung erzielt werden. Dagegen ist beispielsweise das Arbeitsentgelt umlagepflichtig, das ein Beamter in einer Nebentä...mehr

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Zahlstellenverfahren (Verso... / 7 Überwachung des Beitrags- und Meldeverfahrens

Die Entrichtung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus Versorgungsbezügen und das damit verbundene Zahlstellen-Meldeverfahren ist durch die zuständige Krankenkasse zu überwachen. Sind für eine Zahlstelle von Versorgungsbezügen (nachfolgend: Zahlstelle) mehrere Krankenkassen zuständig, so haben sie zu vereinbaren, dass eine dieser Krankenkassen die Überwachung fü...mehr

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Anwartschaftsversicherung (... / 2 Beginn

Die Anwartschaftsversicherung beginnt grundsätzlich, wenn der zum Leistungsruhen führende Tatbestand eintritt. Speziell beim Ruhen der Leistungen wegen Untersuchungshaft oder sonstigen Maßnahmen, die der Freiheitsentziehung wegen Straftaten dienen,[1] beginnt die Anwartschaftsversicherung unmittelbar. Das gilt in allen Fällen, bei denen von vornherein ein Freiheitsentzug von ...mehr

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Insolvenzgeldumlage / 1 Umlagepflicht des Arbeitgebers

Die Mittel für die Zahlung des Insolvenzgeldes werden durch eine monatliche Umlage von den Arbeitgebern aufgebracht. Diese alleinige Aufbringung der Umlage durch die Arbeitgeber ist verfassungsgemäß.[1] Über die Teilnahme an der Umlagepflicht entscheidet grundsätzlich der Arbeitgeber. In Zweifelsfällen wird die Entscheidung von der Einzugsstelle getroffen. Bestimmte Arbeitgeb...mehr

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Arbeitgeberanteil / 3.2 Rentenbezieher

Personen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, sind rentenversicherungsfrei.[1] Der Arbeitgeber hat jedoch für beschäftigte Rentner seinen Beitragsanteil zur Rentenversicherung zu entrichten.[2] Dieser wirkt rentensteigernd. Der Arbeitnehmer kann jedoch durch eine bindende schriftliche Erklärun...mehr