Fachbeiträge & Kommentare zu Schmerzensgeld

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zfs 10/2021, Zur Schätzung ... / 1 Aus den Gründen:

Die zulässige Berufung ist teilweise begründet. Der Klägerin stehen unter Berücksichtigung der bereits durch die Beklagte erbrachten Vorschusszahlungen noch Ansprüche auf Ersatz ihres Verdienstausfalls in Höhe von 9.477,03 EUR, auf Erstattung von Fahrtkosten in Höhe von 234,75 EUR und auf Erstattung der Kosten für den Umzug nach Deidesheim in Höhe von 245,59 EUR zu. Zudem kan...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Schmerzensgeld

nach einem Berufsunfall zählt nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, da kein Ersatz für entgehende oder entgangene Einnahmen vorliegt.mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. Schontatbestand Einkommen I: Schmerzensgeld (§ 11 Abs. 2 SGB II)

Rz. 68 Fallbeispiel 58: Der geerbte Schmerzensgeldanspruch A war Alleinerbe seiner Mutter. Aus einem Prozess gegen eine behandelnde Klinik hatte er für seine Mutter sowohl Schadensersatz als auch Schmerzensgeldansprüche erstritten, die erst nach ihrem Tod festgestellt und im Leistungsbezug des seit Jahren bedürftigen A standen. Der Aufhebung des Leistungsbewilligungsbescheid...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Tatbestandsprüfung

Rz. 344 Wenn Vermögen nicht nach § 90 Abs. 1 oder 2 SGB XII aus der Einsatz- und Verwertungspflicht herausfällt, kann eine Schonung immer noch aus Härtegründen in Betracht kommen. § 90 Abs. 3 SGB XII fordert den Vermögenseinsatz oder die -verwertung nicht, soweit dies für den, der das Vermögen einzusetzen hat, und für seine unterhaltsberechtigten Angehörigen eine Härte bedeu...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / IV. Schontatbestand Einkommen II: Nach Zweck und Inhalt geschontes Einkommen – § 83 SGB XII

Rz. 115 Auf die Herkunft von Einkommen und Vermögen kommt es für die Frage, ob Zuflüsse eingesetzt werden müssen, im Sozialhilferecht in der Regel nicht an. Ausnahmen müssen normativ gestaltet sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, dem das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung folgt, kommt es deshalb bei der Berücksichtigung von Einkommen auf...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Erbe nach einem Sozialhilfebezieher – warum geht das überhaupt?

Rz. 586 Ein Sozialhilfebezieher kann unter besonderen Voraussetzungen lebzeitig geschontes Vermögen haben. Die Privilegierung von Einkommen findet nach den oben dargestellten Schontatbeständen ("normative Schutzschirme") statt. Geschütztes Vermögen wird in § 90 SGB XII definiert. § 90 SGB XII zählt zunächst die Fälle des gegenständlichen Schonvermögens auf. Geschont ist aber ...mehr

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zfs 08/2021, Forderungsausf... / II. Umfang des Versicherungsschutzes

Alle namhaften Versicherer bieten die Fahrerschutzversicherung an – aktuell 82 Versicherungsunternehmen im Jahre 2019[15] : Nachdem in den Anfangsjahren jede Versicherung ihr eigenes Bedingungswerk "strickte", wurden durch den GDV mit Wirkung ab 2015 die Vorschriften zur Fahrerschutzversicherung in die AKB 2015 eingearbeitet. Dort heißt es in A.5.4 wie folgt: Zitat "Was leiste...mehr

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AGS 08/2021, Beschwerde des... / I. Sachverhalt

Die Klägerin nimmt den Beklagten in einer Arzthaftungsstreitigkeit auf Schadensersatz, Schmerzensgeld und die Feststellung der Einstandspflicht für materielle Zukunftsschäden in Anspruch. Nach Anwaltswechsel hat das LG auf Antrag des neuen Prozessbevollmächtigten den Streitwert mit Beschl. v. 8.7.2020 auf 125.000,00 EUR festgesetzt. Hiergegen hat der ausgeschiedene Prozessbe...mehr

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zfs 08/2021, Zum Umfang der... / Sachverhalt

Der Kläger stolperte 2017 nach Abpfiff eines Bundesligaspiels unterhalb der Westtribüne in Dortmund über eine Matte, die über quer im Fußgängerbereich verlegte Versorgungsleistungen gelegt war. Er kam zu Fall, prallte mit dem Gesicht auf einen vor einem Betonpfeiler aufgestellten höheren Stahl-Abfalleimer, fiel dann auf den Boden und zog sich so Riss- und Quetschwunden im Ge...mehr

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zfs 08/2021, Zum Umfang der... / 2 Aus den Gründen:

I. Die Berufung hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Auch nach übereinstimmender Auffassung des Senats haftet die Beklagte dem Kläger unter dem Aspekt der Verkehrssicherungspflichtverletzung dem Grunde nach auf materiellen und immateriellen Schadensersatz nach einer Quote von mindestens 2/3. Zutreffend wurde erstinstanzlich dementsprechend folgerichtig zudem die Haf...mehr

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zfs 08/2021, Zu den Vorauss... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung hat in der Sache hinsichtlich des Anspruchsgrundes und hinsichtlich des Feststellungsantrags teilweise Erfolg. Dem Kläger steht gegen die Beklagten als Gesamtschuldner gemäß §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG, 115 VVG, 3 PflVG ein Anspruch auf Ersatz des durch den Unfall vom 21.10.2012 entstandenen Schadens unter Zugrundelegung eines 50 %igen Haftungsante...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 2. Schmerzensgeld-Rente

Rz. 49 Wird (auch) die Verurteilung zur Zahlung einer Schmerzensgeldrente begehrt, sollte ein entsprechender Klagantrag sicherheitshalber gestellt werden, denn es ist jedenfalls streitig und höchstrichterlich noch nicht hinreichend geklärt, ob das Gericht hierüber auch unabhängig von einem Antrag auf Kapital und/oder Rente erkennen kann.[178] Die Notwendigkeit eines entsprec...mehr

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§ 31 Kostenrecht / c) Schmerzensgeld

Rz. 50 Unbezifferte Leistungsklage, insbesondere Schmerzensgeld: Siehe § 17 Rdn 65 und zur Frage der Beschwer vgl. § 17 Rdn 67.mehr

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§ 32 Zivilrechtliche Ansprü... / IV. Schmerzensgeld

Rz. 29 In der Praxis häufigster Anwendungsfall des Adhäsionsverfahrens ist die Zuerkennung von Schmerzensgeld. Die Verurteilung im Adhäsionsverfahren zur Zahlung von Schmerzensgeld erfordert die ausdrückliche Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Schädiger und Geschädigtem nicht zwingend.[35] Der Schädiger haftet nur für von ihm begangene oder ihm zuzurechnende Kö...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / Literaturtipps

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 1. Unbezifferte Leistungsklage

Rz. 47 Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss eine Klageschrift grundsätzlich einen bestimmten Antrag enthalten. Leistungsklagen sind demgemäß an sich zu beziffern. Hiervon wird jedoch – zu Recht – eine Ausnahme gemacht, wenn die Bestimmung des gesetzlich geschuldeten Betrags von einer gerichtlichen Schätzung nach § 287 ZPO oder vom billigen Ermessen des Gerichts abhängt.[171] Der...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / V. Rechtskraft

Rz. 70 Zwar sollen durch die Verbescheidung eines – unbeschränkten – Schmerzensgeldzahlungsbegehrens grundsätzlich alle bereits eingetretenen, erkennbaren und objektiv vorhersehbaren künftigen unfallbedingten Verletzungsfolgen abgegolten werden (Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldanspruchs). Folgerichtig sind zugleich auch nur solche vorhersehbaren Folgen von de...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / I. Klageantrag

1. Unbezifferte Leistungsklage Rz. 47 Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss eine Klageschrift grundsätzlich einen bestimmten Antrag enthalten. Leistungsklagen sind demgemäß an sich zu beziffern. Hiervon wird jedoch – zu Recht – eine Ausnahme gemacht, wenn die Bestimmung des gesetzlich geschuldeten Betrags von einer gerichtlichen Schätzung nach § 287 ZPO oder vom billigen Ermessen ...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 5. Prozessuales

Rz. 46 Für die (prozessuale) Geltendmachung des Hinterbliebenengeldes gelten keine Besonderheiten gegenüber § 253 BGB.mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / IV. Rechtsmittel

1. Beschwer Rz. 67 Bei einer unbezifferten Leistungsklage ist die Klagepartei nicht beschwert, wenn der zugesprochene Betrag der vorgestellten und in der Klage zum Ausdruck gebrachten Größenordnung oder dem genannten Mindestbetrag entspricht; und zwar auch dann, wenn dies wegen Berücksichtigung eines Mit­verschuldens erfolgte.[223] Unterschreitet die Urteilssumme einen benann...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 3. Besonderes persönliches Näheverhältnis

a) Definition Rz. 40 Die mittelbar geschädigte Person muss zur getöteten Person in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis gestanden haben. Letzteres setzt zumindest eine tatsächlich gelebte, nicht unbedingt räumliche soziale Beziehung besonderer Intensität zum Zeitpunkt der Verletzung voraus.[154] Ein etwa erst im Rahmen der Pflege des unmittelbar Verletzten, nach einer...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / D. § 253 Abs. 2 BGB

I. Entschädigung nur für enumerierte Rechtsgutsverletzungen Rz. 9 Als Ausnahme vom Grundsatz des § 253 Abs. 1 BGB sieht insbesondere dessen Absatz 2 für bestimmte, enumerativ aufgezählte Rechtsgutsverletzungen – im hier interessierenden Kontext namentlich die Verletzung des Körpers und der Gesundheit (einhelliger Ansicht nach nicht jedoch auch des Lebens als solchem,[16] wiew...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / E. Hinterbliebenengeld

I. Zweck Rz. 35 Durch Gesetz vom 17.7.2017,[143] mit Wirkung ab dem 22.7.2017, wurde in § 844 Abs. 3 BGB sowie verschiedenen wortgleichen Regelungen in anderen Gesetzen[144] – erklärtermaßen – in Angleichung an die Rechtsordnungen zahlreicher anderer europäischer Länder wie auch zur Erfüllung einer Forderung des EGMR an die nationalen Rechtsordnungen, wonach nahen Angehörigen...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / F. Verfahrensrechtliche Fragen

I. Klageantrag 1. Unbezifferte Leistungsklage Rz. 47 Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss eine Klageschrift grundsätzlich einen bestimmten Antrag enthalten. Leistungsklagen sind demgemäß an sich zu beziffern. Hiervon wird jedoch – zu Recht – eine Ausnahme gemacht, wenn die Bestimmung des gesetzlich geschuldeten Betrags von einer gerichtlichen Schätzung nach § 287 ZPO oder vom bill...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / II. Tatbestand

1. Tötung eines Menschen Rz. 36 Tatbestandlich setzen § 844 Abs. 3 BGB bzw. die gleichlautend eingeführten Vorschriften des Gefährdungsrechts zunächst die "Tötung" eines (unmittelbar verletzten) Menschen voraus. Dabei kann der Tod durchaus auch Folge einer (bloßen) Verletzung sein.[147] Wie schon die systematische Auslegung – Verortung in den § 823 ff. BGB, statt etwa bei § 2...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / III. Entscheidung

1. Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldanspruchs Rz. 56 Bei der Verbescheidung eines – unbeschränkten – Schmerzensgeldbegehrens hat das Gericht entsprechend gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung auf den Gesamtbetrag zu erkennen, der sowohl alle bereits eingetretenen als auch alle erkennbaren und objektiv vorhersehbaren künftigen unfallbedingten Verletzung...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / C. § 253 Abs. 1 BGB

I. Ausgangspunkt Naturalrestitution Rz. 6 Von den in § 249 Abs. 1 BGB verankerten zwei Grundprinzipien, zum einen der Verpflichtung des Schuldners zur sogen. Naturalrestitution, das heißt zur – soweit möglich – (Wieder-)Herstellung des Zustands vor dem schadensstiftenden Ereignis, sowie zum anderen der Verpflichtung zum Totalersatz, q. e. der grundsätzlichen Verpflichtung zum...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / II. Prozesskostenhilfe

Rz. 54 Bei der Prüfung und Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Schmerzensgeldklagen gelten hinsichtlich der erforderlichen hinreichenden Erfolgsaussichten die allgemeinen Grundsätze. Bestehen Erfolgsaussichten nur für eine Teilforderung, für die eine sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts begründet wäre, hat das angerufene Landgericht die Bewilligung der Prozesskostenhi...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / a) Kriterien in der Person des Verletzten

Rz. 25 In der Person des Verletzten kommen als Bemessungsfaktoren namentlich Art, Intensität und Dauer der Beeinträchtigungen,[60] die erforderlichen (medizinischen) Behandlungen, etwa bleibende Schäden, die Unsicherheit über die weitere Entwicklung,[61] die Vereitelung eigener persönlicher oder beruflicher Lebensvorstellungen und vieles mehr in Betracht; nicht jedoch das Ge...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / b) Kriterien in der Person des Schädigers

Rz. 27 In der Person des Schädigers kommt für die Bemessung einer angemessenen Kompensation auch die Berücksichtigung verschiedenster Umstände in Betracht, so unter anderem: Rz. 28mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 1. Schmerzensgeld

Rz. 46 § 253 Abs. 2 BGB in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19.7.2002[101] hat mit Wirkung zum 1.8.2002 die Vorschrift des § 847 BGB ersetzt. Die Neuregelung fasst den Anwendungsbereich der Ersatzpflicht für immaterielle Schäden erheblich weiter. Sie sieht sowohl bei der Vertragshaftung als auch bei der Gefährdungshaftu...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 1. Beschwer

Rz. 67 Bei einer unbezifferten Leistungsklage ist die Klagepartei nicht beschwert, wenn der zugesprochene Betrag der vorgestellten und in der Klage zum Ausdruck gebrachten Größenordnung oder dem genannten Mindestbetrag entspricht; und zwar auch dann, wenn dies wegen Berücksichtigung eines Mit­verschuldens erfolgte.[223] Unterschreitet die Urteilssumme einen benannten Mindest...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 10. Kostenentscheidung

Rz. 66 Keine besonderen Fragen stellen sich im Rahmen der vom Gericht zu treffenden Kostengrundentscheidung, wenn die Klagepartei mit ihrem Schmerzensgeldbegehren voll unterliegt oder obsiegt (oder das ­Gericht gar – zulässigerweise – mehr als erwartet zuspricht). Bleibt die Klagepartei indessen teilweise beweisfällig und wird deren Klage deshalb teilweise abgewiesen (oder w...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. Entschädigung für immateriellen oder Nichtvermögensschaden

A. Gesetzliche Grundlagen Rz. 1 § 253 BGB: Immaterieller Schaden (1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden. (2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens,...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 2. Eigenes Ermessen des Rechtsmittelgerichts

Rz. 68 Das Berufungsgericht kann sich bei der Überprüfung der erstinstanzlichen Schmerzensgeldbemessung nicht auf eine Ermessensfehlerkontrolle beschränken, sondern hat insoweit aufgrund der ggfs. nach § 529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen eine eigene Ermessensentscheidung zu treffen[227] und eine etwa abweichende Bemessung auch zu begründen.[228] Die Bindung des Gerichts...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 3. Teilklage

Rz. 50 Unabhängig von der materiell-rechtlichen Einheitlichkeit des einem Geschädigten ggfs. zustehenden Anspruchs auf Schmerzensgeld ist der Klageantrag auf Zahlung gerichtet und schon deshalb teilbar[183] und prozessual demgemäß eine offene Teilklage möglich, sofern der geltend gemachte Teil eindeutig individualisierbar ist. So hat es bereits das Reichsgericht für zulässig...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 1. Zweck

Rz. 18 Nachdem der Bundesgerichtshof als Zweck des Schmerzensgeldes zunächst die Ausgleichsfunktion betont hatte, die erlittenen Beeinträchtigungen sollten quasi durch ein passendes Quantum an ermöglichter Lebensfreude kompensiert werden,[38] kommt dem Schmerzensgeld nach der noch heute gültigen Grundsatzentscheidung des Großen Zivilsenats[39] nicht nur eine Ausgleichs-, son...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 2. Bemessung

Rz. 22 Ausgehend von den vorgenannten Zwecken der Zuerkennung der Kompensation von immateriellen Beeinträchtigungen nach § 253 Abs. 2 BGB können bei der Bemessung einer billigen Entschädigung grundsätzlich alle in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles berücksichtigt werden. Dabei kann ein Rangverhältnis der zu berücksichtigenden Umstände nicht allgemein aufgestellt we...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 3. Revision

Rz. 69 Zwar obliegt die Schmerzensgeldbemessung in erster Linie dem Tatrichter, dem dabei – wie gesehen – ein erheblicher Ermessensspielraum zukommt[230] und die Benennung des Schmerzensgeldes ist dementsprechend – nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs – in der Revision nur darauf überprüfbar, ob diese auf einem Rechtsirrtum beruht.[231] Nachdem die richtige A...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / B. Allgemeines

Rz. 2 Der Schaden im natürlichen Sinn umfasst alle Einbußen, die eine Person an ihren Gütern (Leben, Gesundheit, Ehre, Eigentum, Vermögen) erleidet. Die allgemeinen schadensrechtlichen Regeln der §§ 249 ff. BGB gehen hiervon aus und erfassen ausweislich nicht nur des umfassenden Wortlauts von § 249 Abs. 1 BGB, sondern namentlich auch der Bestimmung des § 253 BGB demgemäß an ...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / f) Verjährung

Rz. 34 Auch für die Verjährung gelten grundsätzlich die allgemeinen Regeln. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die für einen Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist erforderliche Kenntnis grundsätzlich den gesamten aus dem Schadensereignis resultierenden Schaden als Einheit erfasst und sich demgemäß auch auf (von Fachkundigen als möglich vorhersehbare Spät-/) Schäden erst...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 4. Teilschmerzensgeld?

Rz. 60 Ob – ausnahmsweise – nur ein Teilschmerzensgeld (z.B. für die bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung eingetretenen Beeinträchtigungen) zuerkannt worden ist oder – trotz zulässiger offener Teilklage und damit unter Verstoß gegen § 308 ZPO – über den Schmerzensgeldanspruch insgesamt entschieden worden ist, ergibt sich aus den Entscheidungsgründen des Urteils.[206]mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / III. "Billige Entschädigung in Geld"

Rz. 17 Bei einer sonach tatbestandlich festgestellten Verletzung kann gemäß § 253 Abs. 2 BGB auch wegen eines Nichtvermögensschadens eine "billige Entschädigung in Geld" verlangt werden. 1. Zweck Rz. 18 Nachdem der Bundesgerichtshof als Zweck des Schmerzensgeldes zunächst die Ausgleichsfunktion betont hatte, die erlittenen Beeinträchtigungen sollten quasi durch ein passendes Q...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / II. Speziell bei Verletzungen des Körpers bzw. der Gesundheit

Rz. 12 Die tatbestandlich von § 253 Abs. 2 BGB vorausgesetzten Verletzungen des Körpers bzw. der Gesundheit sind grundsätzlich nicht anders zu verstehen als in § 823 Abs. 1 BGB, weswegen auf die diesbezüglichen Kommentierungen verwiesen werden kann.[23] Das gilt unter anderem auch für etwa einem Unfallgeschehen zuzurechnende psychische Unfallfolgen.[24] Rz. 13 Im Ergebnis nur...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / VI. Vergleich/Abfindung

Rz. 71 Ähnliche Probleme wie bei der Bestimmung der Rechtskraft früherer gerichtlicher Entscheidungen im Hinblick auf Spätfolgen stellen sich in der Praxis auch im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines weiteren Schmerzensgeldanspruchs nach vorausgegangenem Abschluss eines Abfindungsvergleichs:[234] Nach der gefestigten Rechtsprechung des für Unfallhaftpflichtsachen zustä...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / b) Rechtsfolge – angemessene Entschädigung in Geld

Rz. 42 Dem (mittelbar geschädigten) Hinterbliebenen steht nach der Norm ein eigener Anspruch auf "angemessene Entschädigung in Geld" zu. Rz. 43 Für die Bestimmung der angemessenen Entschädigung wird – lediglich – in der Gesetzesbegründung (zwar) eine Größenordnung von durchschnittlich 10.000 EUR angeführt,[160] die Bestimmung im Einzelnen (aber) der Rechtsprechung überlassen,...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 6. Schmerzensgeldrente

Rz. 62 Wie gesehen ist das Gericht hinsichtlich einer Verurteilung zur Zahlung eines Einmalbetrags oder einer Schmerzensgeldrente – schon mit Blick auf die unterschiedlichen Rechtskraftwirkungen – an das klageweise verfolgte Rechtsschutzziel, mithin an einen entsprechenden Klagantrag gebunden; jedenfalls tendenziell anders, wenngleich ohne nähere Begründung und zudem nur im ...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 9. Streitwert

Rz. 65 Bei der Bestimmung des Streitwerts ist, wenn die Klagepartei die Höhe des zuzusprechenden Schmerzensgelds in das Ermessen des Gerichts stellt, – wie freilich im Einzelnen umstritten und noch nicht abschließend höchstrichterlich geklärt[214] – zu differenzieren:[215] Wird eine Größenordnung des Anspruchs oder ein Mindestbetrag benannt, stellt diese bzw. dieser den Mind...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / I. Entschädigung nur für enumerierte Rechtsgutsverletzungen

Rz. 9 Als Ausnahme vom Grundsatz des § 253 Abs. 1 BGB sieht insbesondere dessen Absatz 2 für bestimmte, enumerativ aufgezählte Rechtsgutsverletzungen – im hier interessierenden Kontext namentlich die Verletzung des Körpers und der Gesundheit (einhelliger Ansicht nach nicht jedoch auch des Lebens als solchem,[16] wiewohl streng genommen jede Tötung stets eine, wenn nicht soga...mehr

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§ 26 Klagearten / 2. Abgrenzung von gleichzeitig verfolgtem Leistungs- und Feststellungsbegehren bei immateriellen Schäden (Schmerzensgeld)

Rz. 143 Begehrt der Kläger neben einer auf ein – beziffertes oder unbeziffertes (also in das Ermessen des Gerichts gestelltes, siehe dazu Rdn 11) – Schmerzensgeld gerichteten Leistungsklage die Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige immaterielle Schäden, so bedarf es der Abgrenzung der Streitgegenstände (siehe oben § 25 Rdn 133) der beiden Klagen. Denn ein neben einem...mehr