Fachbeiträge & Kommentare zu Schätzung

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Schätzungen anhand von Näherungsverfahren (Abs. 3)

I. Allgemeines Rz. 123 [Autor/Zitation] Für Versicherungsunternehmen gelten auch die allgemeinen Grundsätze der Einzelbewertung nach § 252 Abs. 1 Nr. 3. Abweichend vom Einzelbewertungsgrundsatz können gem. § 240 Abs. 4 neben VG auch Schulden auf Basis der Gruppenbewertung bilanziert werden. Soweit die beiden genannten Verfahren nicht möglich oder der damit verbunden Aufwand un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Vollschätzung

Rn. 2231 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Sie ist geboten, wenn keine Steuererklärungen abgegeben werden, wenn keine Unterlagen und Belege über die Besteuerungsgrundlagen, insbesondere Buchungsunterlagen und Aufzeichnungen, die nach den Steuergesetzen zu führen sind, vorhanden sind oder wenn sie nicht vorgelegt werden (BFH BStBl II 1985, 352; 2001, 484), wenn die Buchführung so unvol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Schätzungsrahmen

Rn. 2224 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nach der Rspr des BFH sind gemäß § 162 Abs 1 S 2 AO bei einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind (BFH vom 31.05.2005, IX B 1/05). Das gewonnene Schätzungsergebnis muss schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein (vgl BFH BFH/NV 2001, 1217; BFH vom 31.05....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schuhmann, Schätzung von Besteuerungsgrundlagen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, DStZ 1986, 161; Schmidt-Liebig, Neuere Rspr des BFH zum Schätzungsrecht, StBp 1993, 10; Dörn, Geldverkehrsrechnung und Vermögenszuwachsrechnung, Stbg 1994, 366; Scherer, Kassenberichte – Fehlerquellen und Kontrollmöglichkeiten, StBp 1995, 193; Ruppel, Beweismaß bei Schätzung aufgrund der Verletz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 2226 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Sind die Grundlagen der Besteuerung nicht zu ermitteln, so sind sie zu schätzen. Dabei tritt an die Stelle der Sicherheit die Wahrscheinlichkeit in unterschiedlichen Graden. Die Lockerung des Erfordernisses der Sicherheit ist nicht stufenweise, sondern fließend, dh, es sind in jedem konkreten Fall feststehende Tatsachen zu verwerten, und i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 2216 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Grundsätze der Schätzung sind durch die Rspr geklärt (BFH BFH/NV 2014, 1374). Schätzung ist die Feststellung von für die Besteuerung erheblichen tatsächlichen Vorgängen mit Hilfe von Anhaltspunkten (BFH BStBl II 1982, 409 zu 1.c.; BFH BStBl II 1985, 352; 1985, 354). Auch wenn der StPfl nicht gezwungen ist, seine BE und BA aufzuzeichnen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Weitere Schätzungsmethoden

Rn. 2237 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Neben den genannten Schätzungsmethoden sind weitere Schätzungsmethoden anerkannt. Sie sind jedoch zum Teil nicht mehr so "genau" wie die anderen. Dazu gehören die Schätzung aufgrund eines Vermögensvergleichs, die Schätzung nach dem Gewinn des Vorjahres mit evtl Zu- oder Abschlägen und die Schätzung des Gewinns nach dem Verbrauch, die eine ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Schätzungsbefugnis im Einzelnen

Rn. 2222 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nach § 158 AO sind die Buchführung und die Aufzeichnungen des StPfl der Besteuerung zugrunde zu legen, soweit nach den Umständen des Einzelfalles kein Anlass besteht, ihre sachliche Richtigkeit zu beanstanden. Rein formelle Buchführungsmängel rechtfertigen daher eine Schätzung nicht (BFH BFH/NV 2000, 1462; BStBl II 1982, 430; BFH vom 09.0...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Materiell-rechtliche Abwehrmöglichkeiten des StPfl gegen Schätzungsergebnisse

Rn. 2244 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der StPfl kann eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nur erfolgreich anfechten, wenn er substantiiert darlegt, dass der Schätzungsbescheid rechtswidrig ist, weil die Voraussetzungen des § 162 AO nicht gegeben sind. Insbesondere ist dies der Fall, wenn Umstände nicht berücksichtigt worden sind, die hätten berücksichtigt werden müssen, od...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 2234 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen hat die Praxis unterschiedliche Schätzungsmethoden entwickelt. Es ist Sache des FA, nach pflichtgemäßem Ermessen die geeignete Schätzungsmethode auszuwählen (zur Auswahl s FG Ha vom 20.05.2019, 6 K 109/18). Sie kann dabei auch mehrere Schätzungsmethoden, die für die Schätzung geeignet sind, miteina...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Institut FSt, DB 1985, 360; Stadie, StuW 1985, 101; Thoma, Bilanzberichtigung und Bestandskraft, DStR 1988, 346; von Wallis, DStZ 1991, 437 und FS Döllerer, 693; Wieczorek, Bilanzberichtigung – Verjährung – Totalgewinn, DStR 1994, 1; Tipke/Kruse, AO, § 173 Rz 40; Schuhmann StBp 1996,1; Stapperfend in H/H/R, § 4 EStG Rz 300ff; von Groll, FS Kruse 2001, 445; Hoffmann, FS Korn 2005, 63....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / L. Nachweis der BA

Rn. 1646 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Grundsätzlich ist es Sache der FinBeh, wegen des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 88 AO) den steuerlich relevanten Sachverhalt zu ermitteln. Dies gilt auch für das FG (§ 76 FGO). Zu der Ermittlungspflicht gehört gemäß § 88 Abs 2 AO auch, die für den StPfl günstigen Umstände zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass die FinBeh nicht nur die BE ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Äußerer Betriebsvergleich

Rn. 2236 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das ist der Vergleich des Umsatzes, der Aufschlagsätze, des Rohgewinns oder des Reingewinns des StPfl mit denen anderer Betriebe. Dabei wird in der Praxis die Richtsatzsammlung der FinBeh, die jährlich neu erstellt werden, als Vergleichsobjekt herangezogen (zuletzt s BMF vom 28.11.2022, BStBl I 2022, 1609 – Richtsatzsammlung 2021). Die Ric...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Teilschätzung

Rn. 2228 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Teilschätzung geht von dem erklärten oder mit Sicherheit festzustellenden Sachverhalt aus und ergänzt ihn um einzelne geschätzte Besteuerungsgrundlagen. Der eine sachliche Unstimmigkeit nahelegende Fehler ist immer darauf zu untersuchen, ob er durch eine bloße Korrektur richtig gestellt werden kann oder ob sich Unsicherheiten zeigen, die...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Ermittlung des Werts der Leistung des Versicherungsunternehmens

Rz. 110 [Autor/Zitation] Der Verlust ergibt sich aus der Differenz der erwarteten Leistungen des Versicherungsunternehmens mit den niedrigeren Gegenleistungen des Versicherungsnehmers. Die Leistungen des Versicherungsunternehmens entsprechen dabei den voraussichtlichen Aufwendungen für Versicherungsfälle sowie Verwaltungsaufwendungen (Art. 58 VersBilRL). Rz. 111 [Autor/Zitatio...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Voraussetzungen und Anwendungsbereich

Rz. 125 [Autor/Zitation] Die Regelungen des § 341e Abs. 3 sowie des § 27 RechVersV stellen spezielle Bewertungsmethoden für versicherungstechnische Rückstellungen dar und ergänzen die allgemeinen – auch für Versicherungsunternehmen geltenden – Regelungen zur Einzel- und Gruppenbewertung. Rz. 126 [Autor/Zitation] Für die Anwendung allgemeiner Näherungsverfahren ist nach § 341e A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Schätzungserfordernisse

Rn. 492e Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Zu einer sinnvollen Wertaufhellungskonzeption muss das Thema in einen umfassenderen Zusammenhang gestellt werden, nämlich in das Bilanzierung insgesamt durchziehende Problem der Ungewissheit bzw Unsicherheit über künftige Entwicklungen, die notwendigerweise einen Schätzungsprozess vom bilanzierenden Kaufmann erfordern (s Rn 21ff). Dieses Sc...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 123 [Autor/Zitation] Für Versicherungsunternehmen gelten auch die allgemeinen Grundsätze der Einzelbewertung nach § 252 Abs. 1 Nr. 3. Abweichend vom Einzelbewertungsgrundsatz können gem. § 240 Abs. 4 neben VG auch Schulden auf Basis der Gruppenbewertung bilanziert werden. Soweit die beiden genannten Verfahren nicht möglich oder der damit verbunden Aufwand unverhältnismäßi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Anforderungen an die Entkräftung der Richtigkeitsvermutung

Rn. 316 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Die Rspr formuliert für die Entkräftung der Richtigkeitsvermutung einer formell ordnungsmäßigen Buchführung hohe Anforderungen. Erst wenn die Vermutung materieller Richtigkeit der Buchführung durch einen Beanstandungsanlass derart erschüttert wurde, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit (BFH v 24.06.1997, VIII R 9/96, BStBl I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Kassenfehlbetragsrechnung

Rn. 2243 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Eine häufig bei Bp angewandte Schätzungsmethode ist die Kassenfehlbetragsrechnung (vgl BFH BStBl II 1982, 409; BFH/NV 1990, 683). Sie führt ebenfalls zur Aufdeckung von materiellen Buchführungsmängeln, die eine Schätzungsbefugnis zur Folge hat. Die Schätzung kann der Höhe nach aus dem höchsten Fehlbetrag zuzüglich eines angemessenen Kassen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Innerer Betriebsvergleich

Rn. 2235 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die zuverlässigste Schätzungsmethode ist der innere Betriebsvergleich, dh die Nachkalkulation, die anhand des Wareneinsatzes und/oder anderer Kosten wie zB Lohnaufwand, Raumkosten, die Kalkulation des StPfl nachvollzieht und so zunächst seine Umsätze ermittelt und dann Rückschlüsse auf seinen Gewinn erlaubt. Sie ist allgemein von der Rspr ane...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ermessensspielräume, Schätzerfordernisse

Rn. 21 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Objektivierbarkeit der Gewinnermittlung findet ihre Grenze, insoweit Ermessens- u Schätzspielräume bestehen, die auf der Grundlage von Wahrscheinlichkeitsüberlegungen ausgefüllt werden müssen. Diese bestehen sowohl auf der Ansatz- als auch insb auf der Bewertungsebene. Praxis-Beispiel Bilanzierungsfall einer ‹Krisen-GmbH›: Momentaufnahme ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Aufstockung zur dauernden Erfüllbarkeit

Rz. 130 [Autor/Zitation] Wie oben dargestellt werden die besonderen Näherungsverfahren des § 27 RechVersV eingesetzt, um eine Schätzung zu ersetzen. Der Betrag, der nach den § 27 Abs. 2 und 3 RechVersV gebildeten Rückstellungen zu bilden ist, ist erforderlichenfalls soweit aufzustocken, dass er zur Erfüllung derzeitiger und künftiger Verpflichtungen ausreicht (§ 27 Abs. 1 Sat...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Zeitversetzte Bilanzierung

Rz. 135 [Autor/Zitation] Reichen die das GJ betreffenden Informationen für eine ordnungsgemäße Schätzung nicht aus, so ist es gem. § 27 Abs. 3 RechVersV zulässig, dass Zahlen des Jahres verwendet werden, die dem GJ ganz oder teilweise, jedoch um nicht mehr als zwölf Monate, vorausgehen. Die Regelung ist nicht auf besondere Versicherungszweige oder -arten bzw. bestimmte Abrech...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Aufzeichnungen der BE, BA, Einlagen und Entnahmen

Rn. 1513 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Unabhängig von diesen gesetzlichen Regelungen gelten jedoch allgemein für den StPfl bestimmte "Aufzeichnungspflichten", die durch die unter s Rn 1512 genannten gesetzlichen Aufzeichnungsregeln nur ergänzt werden. Diese Aufzeichnungspflichten resultieren nicht aus einer rechtlichen Verpflichtung – eine Verpflichtung zur Aufzeichnung von BE ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.1.2 Spesen und Reisekosten

Spesen und Reisekosten sind Aufwendungen, die durch Geschäftsreisen veranlasst sind. Zumeist betrifft dies einen zusätzlichen Aufwand für Verpflegung, Fahrtkosten und Übernachtungskosten. Sie gelten nur als Einkommen, soweit sie die tatsächlichen Aufwendungen übersteigen. Ferner können Spesen entsprechende häusliche Ersparnisse nach sich ziehen, welche nach § 287 ZPO der Sch...mehr

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zfs 07/2025, Wertminderung: Tumama-Formel des BGH

Ein durch einen Unfall beschädigtes Fahrzeug lässt sich nicht so gut verkaufen wie ein unfallfreies, selbst dann nicht, wenn es vollständig und ordnungsgemäß repariert wird. Unfallfahrzeuge sind auf dem Gebrauchtwagenmarkt schlichtweg weniger wert. Und diesen Minderwert kann der Geschädigte ersetzt verlangen. In den letzten 65 Jahren wurden zur Ermittlung der Wertminderung ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Schätzungsmethoden

1. Allgemeines Rn. 2234 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen hat die Praxis unterschiedliche Schätzungsmethoden entwickelt. Es ist Sache des FA, nach pflichtgemäßem Ermessen die geeignete Schätzungsmethode auszuwählen (zur Auswahl s FG Ha vom 20.05.2019, 6 K 109/18). Sie kann dabei auch mehrere Schätzungsmethoden, die für die Schätzung geeignet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Bewirtungskosten

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Bewirtungsaufwendungen, die die Bewirtung von ArbN, Geschäftsfreunden, Kunden und Lieferanten betreffen, sind als BA bei betrieblicher Veranlassung zu berücksichtigen. Die Höhe ist jedoch nach § 4 Abs 5 Nr 2 EStG für nach dem 31.12.2003 beginnende Wj auf 70 % (s HBeglG 2004 v 29.12.2003) beschränkt (zuvor 80 %). Zu den weiteren materiellen Vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Steuerliches Sonderrecht?

Rn. 494 Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Nochmals zurück zu dem obigen Fall mit dem Haarwaschmittel (s Rn 492b). Die Berücksichtigung des Schadens hängt vom Eingehen der Information vor oder nach der Bilanzerstellung ab (wenn das schadhafte Los tatsächlich vor dem Bilanzstichtag produziert worden ist). Die Bilanz wäre dann so oder so – Informationseingang vor oder nach Bilanzerstel...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] § 341e regelt die allgemeinen Bilanzierungsgrundsätze, während die §§ 341f bis 341h auf spezifische versicherungstechnische Rückstellungen eingehen. Neben den grundsätzlich für alle versicherungstechnischen Rückstellungen geltenden Bewertungsvorschriften in Abs. 1 werden in Abs. 2 der Ansatz der Beitragsüberträge, Rückstellung für Beitragsrückerstattung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit

Rn. 1780 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können im vollen Umfang steuerlich abgesetzt werden, wenn das Zimmer gemäß § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b S 3 Hs 2 EStG der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des StPfl ist. Es handelt sich bei dem Begriff des "Mittelpunktes der gesamten beruflichen und betrieblichen Tät...mehr

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Trennungsunterhalt / 2.1 Einkommenserhöhende Umstände

Geldwerte Vorteile (Kost und Logis) des Arbeitgebers erhöhen das Nettoeinkommen. Wird einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt, erhöht sich grundsätzlich sein unterhaltspflichtiges Einkommen, soweit er eigene Aufwendungen für die Unterhaltung eines Pkw erspart.[1] Weihnachts- und Urlaubsgeld wird rechnerisch auf das Jahr verteilt un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vermögenszuwachsrechnung

Rn. 2238 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Vermögenszuwachsrechnung (Gesamtvermögensvergleich) löst sich von der Ermittlung des Gewinns im Rahmen einer bestimmten Einkunftsart und schätzt das steuerliche Einkommen eines oder mehrerer Jahre (insbesondere Bp-Zeiträume). Sie basiert auf dem Gedanken, dass der StPfl nicht mehr ausgeben und an Vermögenswerten angesammelt haben kann,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einlage und Art der Gewinnermittlung

Rn. 277 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Die Einlagevorschriften gelten unabhängig von der Art der Gewinnermittlung. Sie gelten also auch bei Gewinnermittlung durch Überschussrechnung (BFH v 31.10.1978, VIII R 196/77, BStBl II 1979, 401; BFH v 22.01.1980, VIII R 74/77, BStBl II 1980, 244). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem BV am Schluss des Wj und dem BV am Schluss des vorangega...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.7.4 Nach endgültigem Scheitern der Ehe

Nach dem endgültigen Scheitern der Ehe besteht grundsätzlich keine Veranlassung, ein zu großes Haus oder eine zu große Wohnung mit den sich daraus ergebenden unterhaltsrechtlichen Konsequenzen im Eigentum eines Ehegatten zu belassen. Vielmehr trifft den Eigentümer dann unterhaltsrechtlich die Obliegenheit – unter Beachtung von Zumutbarkeitsgesichtspunkten und nach Abwägung d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / p) Die Auflösung der Rückstellungen

Rn. 922 Stand: EL 114 – ET: 02/2016 Handelsrechtlich dürfen Rückstellungen gem § 249 Abs 3 S 2 HGB nur beim Wegfall des bisherigen Rückstellungsgrundes aufgelöst werden. Richtigerweise kann dieses "Dürfen" nur als "Muss" verstanden werden. Das gilt erst recht für die StB. "Auflösen" ist dabei meist nicht im buchtechnischen Sinne zu verstehen. Beispiel: Wenn eine Schadensersatz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Blockheizkraftwerk

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Wird mit einem Blockheizkraftwerk Strom und gleichzeitig Wärme für die Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus erzeugt, so sind die Aufwendungen, die auf die Stromerzeugung entfallen (ggf im Wege der Schätzung zu ermitteln) als BA anzusetzen, wenn die Stromerzeugung gewerblich betrieben wird (s BFH BStBl II 2018, 630; FG Niedersachsen v 10.07.200...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sachverhaltsfragen

Rn. 532 Stand: EL 100 – ET: 08/2013 Auf der Grundlage dieses subjektiven Fehlerbegriffs (zu Sachverhaltsfragen) ist ein Bilanzansatz richtig, wenn er den Erkenntnismöglichkeiten entspricht, die den Unternehmer, der seine Sorgfaltspflichten erfüllte, zu dem gewählten Bilanzansatz führen mussten, mag die bilanzielle Darstellung die Gegebenheiten am Bilanzstichtag auch objektiv ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Die bestimmte Zeit

Rn. 942 Stand: EL 100 – ET: 08/2013 Str ist, ob unter einer bestimmten Zeit nur eine Zeitspanne zu verstehen ist, die rechnerisch insb nach dem Kalender bestimmt werden kann (so früher überwiegend die einschlägigen Kommentierungen – Döllerer, BB 1969, 505 u ZGR 1983, 408; Söffing, FR 1981, 512; Bordewin, DStZ 1982, 463; Mathiak, StuW 1983, 69, 74; Federmann, BB 1984, 246, 250...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Umfang von geschätzten Werten in der Rechnungslegung

Rz. 410 [Autor/Zitation] Geschätzte Werte können mitunter eine hohe Bedeutung für JA und Konzernabschlüsse haben. Hierbei können einzelne in die Schätzung eingehende Größen eine erhebliche Hebelwirkung entfalten (bspw. Zinssätze für die Diskontierung künftiger Zahlungsmittelzu- oder -abflüsse). Schätzungen sind insbes. bei Sachverhalten vorzunehmen, bei denen die bewertungsre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.1.3 Der Dienst- oder Geschäftswagen

Geldwerte Zuwendungen des Arbeitgebers aller Art sind dem Einkommen hinzuzurechnen, soweit sie entsprechende Eigenaufwendungen ersparen. Dabei liegt in der Frage der Höhe der ersparten Eigenaufwendungen regelmäßig der größte Streitpunkt. Besonders praxisrelevant ist in diesem Zusammenhang die Nutzung eines Dienst- bzw. Firmenwagens. Wird einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anforderungen an die Aufzeichnungen

Rn. 2105 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Aufzeichnen heißt, schriftlich festhalten, verbuchen; es gelten insoweit die allgemeinen Grundsätze bzgl der Aufzeichnungen. Das Ablegen von Belegen ist grundsätzlich kein Aufzeichnen (BFH BStBl II 1988, 613; BFH/NV 2004, 1402). Dies gilt auch dann, wenn die Belegsammlung geordnet ist (BFH BStBl II 1988, 611; BFH/NV 2004, 1402; BStBl II 20...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Näherungsverfahren

Rz. 50 [Autor/Zitation] Da die BÜ keiner Bewertung unterliegen, können Näherungsverfahren nach § 341e Abs. 3 nur in analoger Anwendung zum Einsatz kommen. In der Praxis etabliert haben sich dabei bisher die Bruchteilsmethode sowie die Pauschalmethode. Aufgrund des überwiegenden Einsatzes von IT-Systemen haben diese Verfahren jedoch nur noch eine untergeordnete Bedeutung. Rz. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entstehungsgeschichte, Gesetzeszweck

Rn. 1 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Mit dem Gesetz zur Anpassung der technischen und steuerlichen Bedingungen in der Seeschifffahrt an den internationalen Standard (SeeschifffahrtsanpassungsG) v 09.09.1998, BStBl 1998, 1158 (BGBl I 1998, 2860) ist mit dem § 5a EStG eine pauschale Gewinnermittlung für den Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr in Abhängigkeit der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Abschreibungsbemessungsgrundlage für die auf die Übernehmerin übergegangenen abnutzbaren Wirtschaftsgüter (§ 4 Abs 3 UmwStG)

Tz. 33 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 4 Abs 3 Hs 1 UmwStG regelt die BMG für Abschr bei der übernehmenden Pers-Ges oder natürlichen Person in den Fällen des § 7 Abs 4 S 1 und Abs 5 EStG, falls die WG in der Schluss-Bil der übertragenden Kö mit einem Zwischenwert oder dem gW angesetzt worden sind. § 4 Abs 3 Hs 2 UmwStG regelt die Abschr-BMG in allen anderen Fällen, in denen ein...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Einbindung von Sachverständigen

Rz. 420 [Autor/Zitation] Mit der Einbindung von Sachverständigen (englisch: experts) können auf wirksame und wirtschaftliche Weise Risiken wesentlicher falscher Darstellungen in bestimmten komplexen Sachverhalten identifiziert werden. Über die in Rz. 410 angesprochenen geschätzten Werte hinaus können solche Sachverhalte bspw. die Bewertung von Finanzinstrumenten, Fragen im Zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

von Wysocki/Schulze-Osterloh, Handbuch des JA in Einzeldarstellungen; Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss; Moxter, Bilanzrechtsprechung, 6. Aufl 2007; Grottel ua, Beck'scher Bilanz-Kommentar, 11. Aufl 2018; Castan ua, Beck'sches Handbuch der Rechnungslegung; Adler/Düring/Schmaltz (A/D/S), Rechnungslegung u Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl; Prinz/Kanzler, H...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bewertung

Rn. 337b Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Abweichungen zwischen HB und StB – Bewertungsebenemehr