Fachbeiträge & Kommentare zu Regress

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§ 1 Von der Last, zu erben

Rz. 1 Julia Friedrichs hat uns mit ihrem Buch "Wir erben"[1] zum Nachdenken angeregt: Ist Erben eine Last für die Menschen? Diese Frage wird man wie die meisten nicht gleichermaßen für alle beantworten können. Während sich die einen freuen, von der Erbschaft nach der berühmt berüchtigten "Erbtante" zu hören, oder bei aller Trauer um einen geliebten Menschen, froh sind, sein ...mehr

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§ 3 Alleinerbe / 1. Bankvollmacht

Rz. 37 Bankvollmachten sind in der Rechtspraxis weit verbreitet. Der Bedarf für die Bankvollmacht – insbesondere die Kontovollmacht – ist groß. Im Erbfall ist es erforderlich, auf Schließfächer oder Wertpapierkonten zeitnah zugreifen zu können, schon um Nachlassverbindlichkeiten begleichen zu können und den Nachlass zu verwalten.[71] Die Klärung der erbrechtlichen Rechtsnach...mehr

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§ 5 Schulden, für die eine ... / B. Unterscheidung der Verbindlichkeiten

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§ 22 Stiftungsrecht / a) Zuständigkeit und Funktion der Stiftungsaufsicht

Rz. 92 Die rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts unterliegen einer laufenden Aufsicht durch die Stiftungsbehörden.[132] Die Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Landesrecht. Die Anerkennungsbehörde ist in den meisten Bundesländern auch Aufsichtsbehörde.[133] Im Zuge der jüngsten zum 1.7.2023 in Kraft getretenen Reform des Stiftungsrechts werden auch die Landesstiftung...mehr

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§ 14 Besonderheiten bei Mit... / A. Grundsätze

Rz. 1 Bei Miterben besteht die Besonderheit,[1] dass die Vermögensmassen Nachlass und Eigenvermögen bis zur Teilung des Nachlasses,[2] der ihnen in gesamthänderischer Verbundenheit zusteht,[3] getrennt bleiben und damit die oben bereits genannte Ratio für die unbeschränkte Haftung auch mit dem Eigenvermögen entfällt. Rz. 2 Ferner können einzelne Miterben alleine die Nachlassv...mehr

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / (4) Vorgehen aus § 1978 BGB statt aus der ursprünglichen Nachlassverbindlichkeit

Rz. 56 Sind keine oder nur noch wertlose oder im Wert unzureichende Nachlassgegenstände vorhanden, so bleibt dem Gläubiger noch der Weg, über §§ 1991 Abs. 1, 1978 ff. BGB gegen den Erben vorzugehen.[77] Der Anspruch kann sich auf Herausgabe von Surrogaten oder auf Leistung von Schadensersatz richten (siehe § 8 Rdn 82 ff.). Hinweis Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruc...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 4. Schadensersatzanspruch gegen den befreiten Vorerben (§ 2138 Abs. 2 BGB)

Rz. 112 Auch der befreite Vorerbe kann zum Schadensersatz verpflichtet sein. § 2138 Abs. 2 BGB nennt zwei Alternativen: zum einen die unentgeltliche Verfügung entgegen der Bestimmung des § 2113 Abs. 2 BGB und zum anderen die Nachlassminderung in Benachteiligungsabsicht. Auch dieser Schadensersatzanspruch entsteht erst im Zeitpunkt des Nacherbfalls. Er besteht neben den Anspr...mehr

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zfs 12/2023, Umfang der Rec... / 1 Sachverhalt

Der Kl., der bei der Bekl. eine Verkehrsrechtsschutzversicherung unterhält, begehrt die Feststellung der Verpflichtung der Bekl. zur Gewährung von Deckungsschutz für die außergerichtliche und erstinstanzliche Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen gegen die VW-AG im Zusammenhang mit dem "Dieselskandal" und die Freistellung von Kosten für die Anfertigung eines Stichentsche...mehr

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§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / E. Auszug aus der InsO

Rz. 5 § 2 Amtsgericht als Insolvenzgericht (1) Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, als Insolvenzgericht für den Bezirk dieses Landgerichts ausschließlich zuständig. (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, zur sachdienlichen Förderung oder schnelleren Erledigung der Verfahren durch Rechtsverordnung andere oder z...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 4. Schadenersatzanspruch bei Untergang des Vermächtnisgegenstands

Rz. 166 Ist während der Schwebezeit aufgrund des Verschuldens des Beschwerten der Vermächtnisanspruch vereitelt oder beeinträchtigt worden, so hat der Vermächtnisnehmer nach dem Eintritt der Bedingung gem. § 160 BGB die Möglichkeit, Schadensersatz zu verlangen.[337]mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / 1. Herausgabe und Wertersatz

Rz. 13 Daher hat der Erbe den Nachlassgläubigern nicht nur den verbliebenen Nachlass zur Verfügung zu stellen (außer in den Fällen der §§ 1973, 1974 BGB), sondern schuldet ihnen über §§ 1978 Abs. 1 und 2, (1991 Abs. 1), 667 BGB Herausgabe bzw. Wertersatz von in das Eigenvermögen überführten oder sonst weggegebenen oder verbrauchten oder benutzten Nachlassgegenständen.[12] Ge...mehr

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AGS 12/2023, Einfordern des... / III. Kostenerstattung aufgrund Eigentumsverletzung

Ein Geschädigter kann Kosten der Rechtsverfolgung unter dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung auch ersetzt verlangen, wenn die Ansprüche nicht auf Schadensersatz gerichtet sind. Der Schädiger ist gem. §§ 823 Abs. 1, 249 ff. BGB auch bei Verletzung eines nicht-vermögensrechtlichen absoluten Rechts zum Ausgleich der Vermögensnachteile verpflichtet, die durch die Verletzun...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / b) Haftung für Verwaltungsmaßnahmen eines eingesetzten Nachlasspflegers

Rz. 92 Hat sich der vorläufige Erbe vor der Annahme darauf beschränkt, den Nachlass zu sichten, kommen Ansprüche gegen ihn aus §§ 1978 Abs. 1 S. 2, 681 S. 2, 667 BGB auf Herausgabe bzw. aus §§ 280 ff. BGB auf Schadensersatz nicht in Betracht:mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 3. Sachmangel (§ 2183 BGB)

Rz. 34 Bei Sachmängeln ist der Nacherfüllungsanspruch des Vermächtnisnehmers gem. § 439 BGB auf Nachlieferung beschränkt.[83] Keine Anwendung findet § 2183 BGB auf ein Gattungsvermächtnis, das auf Gegenstände aus dem Nachlass beschränkt ist.[84] Liegt arglistiges Verschweigen des Sachmangels seitens des Beschwerten vor, kann der Bedachte statt der Lieferung Schadensersatz üb...mehr

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zfs 12/2023, Haftung des Ha... / 1 Sachverhalt

[1] Der klagende Gebäudeversicherer nimmt die Beklagte als Haftpflichtversicherer aus übergegangenem Recht auf Schadensersatz in Anspruch. [2] Ein Versicherungsnehmer der Beklagten brachte seinen Elektroroller (Kleinkraftrad Marke Freeliner Lyric A720) zur Inspektion in Werkstatträume, die bei der Klägerin versichert waren. Dort entnahm ein Mitarbeiter der Werkstatt die Batte...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 5. Verhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Erben

Rz. 137 Soweit die Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers geht, ist dem oder den Erben die Verfügungsbefugnis entzogen (§§ 2205 S. 2, 2211, 2212 BGB). Die Anordnung der Testamentsvollstreckung enthält somit eine Beschränkung der Rechtsstellung des Erben (§§ 2306, 2338 Abs. 1, 2376 BGB). Die trotzdem vorgenommenen Verfügungen des Erben sind absolut unwirksam. Die Verf...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / VI. Fälligkeit der Vergütung und Entnahmerecht

Rz. 462 Sofern der Erblasser nichts anderes bestimmt hat, ist die Vergütung erst nach Beendigung des Amts, bei länger währenden Verwaltungen aber in regelmäßigen Zeitabschnitten nach Erfüllung der Rechenschaftslegungspflicht gem. §§ 2218, 666 BGB zu entrichten. Der Testamentsvollstrecker hat somit kein Recht auf Auszahlung eines Vorschusses. Er kann die von ihm als angemesse...mehr

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zfs 12/2023, Haftungsvertei... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässigen, insbesondere form- und fristgerecht eingelegten Berufungen der Beklagten zu 1) und zu 2) haben in der Sache keinen Erfolg. Das Landgericht ist im Ergebnis zu Recht von einer vollständigen Haftung der Beklagten gegenüber der Klägerin für den streitgegenständlichen Bahnunfall ausgegangen. Die Beklagten haften unstreitig als Gesamtschuldner für die von der Kl...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / e) Übermäßige Fruchtziehung und eigene Verwendung (§§ 2133, 2134 BGB)

Rz. 57 Der Vorerbe ist durch die Verpflichtung, Wertersatz zu leisten, in der Fruchtziehung und eigenen Verwendung beschränkt. Bei der übermäßigen Fruchtziehung ist zu prüfen, ob ein "besonderes Ereignis" (z.B. Windbruch) vorlag, das den Vorerben zwang, so vorzugehen. Wichtig ist, dass über den reinen Wertersatz hinaus der Vorerbe auch Schadensersatz leisten muss, wenn zusät...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / b) Verfügung ohne Zustimmung aller Erben

Rz. 42 Verfügt entgegen der zwingenden Vorschrift des § 2040 BGB ein oder verfügen mehrere Miterben ohne Zustimmung aller Miterben, so ist die Verfügung bis zur Genehmigung schwebend unwirksam.[112] Wird die Genehmigung versagt oder war bereits im Vorfeld die Einwilligung verweigert worden, so ist die Verfügung endgültig unwirksam. Der Verfügungsempfänger, auch ein Miterbe, ...mehr

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AGS 12/2023, Einfordern des... / I. Sachverhalt

Die Parteien sind Grundstücksnachbarn und Eigentümer ihrer jeweiligen Grundstücke. Die Beklagte ließ eine Bodenfläche ausbetonieren, wobei die Grenze zum klägerischen Grundstück mit einer Grenzverletzung von – insoweit strittig – einigen bis zu 15 cm überbaut wurde. Mit Rechtsanwaltsschreiben vom 14.12.2022 wurde die Beklagte sodann aufgefordert, rechtmäßige Zustände wiederhe...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 5. Hinweis auf die beschränkte Erstattungspflicht

Rz. 55 Die Vergütungsvereinbarung muss einen Hinweis darauf enthalten, dass die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten muss, § 3a Abs. 1 S. 3 RVG. Durch die Hinweispflicht soll gewährleistet werden, dass dem Mandanten deutlich vor Augen geführt wird, dass e...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / VI. Durchsetzung des Anspruchs

Rz. 396 Der Testamentsvollstrecker wird persönlich verklagt und nicht als Amtsträger, weil nicht der Nachlass haften soll. Der Schadensersatzanspruch der Erben fällt selbst in den Nachlass. Kommt es zur Entlassung des Testamentsvollstreckers nach § 2227 BGB oder kündigt er im Rahmen des Prozesses nach § 2226 BGB, dann kann sein Nachfolger den Schadensersatzanspruch geltend m...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 5. Nutzungen, Erhaltungskosten

Rz. 62 Nach § 2111 Abs. 1 S. 1 BGB gebühren dem Vorerben die Nutzungen, während er im Gegenzug die gewöhnlichen Erhaltungskosten zu tragen hat (§ 2124 Abs. 1 BGB). Was Nutzungen sind, ergibt sich aus §§ 99, 100 BGB (Früchte und Gebrauchsvorteile). Dem Vorerben stehen die Nutzungen für die Zeit vom Erbfall bis zum Nacherbfall zu. Die zeitliche Verteilung wird durch § 101 BGB ...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 2. Rechtsmangel (§ 2182 BGB)

Rz. 33 Der Gegenstand eines Gattungsvermächtnisses kann sich bereits im Nachlass befinden oder erst noch zu beschaffen sein. Dies können auch Forderungen oder über die Verweisung auf die Vorschriften §§ 452, 453 BGB auch ein der Gattung nach bestimmtes Schiff oder Recht sein. Bei Forderungen und Rechten müssen diese frei von Rechten Dritter übertragen werden (§§ 435 S. 1, 45...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / III. Tod des Unterhaltspflichtigen/-berechtigten bei Verwandten- und Geschiedenenunterhalt

Rz. 20 Mit dem Tod des Unterhaltspflichtigen erlischt nach § 1615 Abs. 1 S. 1 BGB der Anspruch auf Verwandtenunterhalt. Die Erben müssen nur dann einen Verwandtenunterhalt als Nachlassverbindlichkeit ausgleichen, wenn er auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Vergangenheit gerichtet ist, vgl. § 1613 Abs. 1 BGB. Rz. 21 Gleiches gilt für den Ehegatten- u...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / b) Früchte und das sonst aufgrund des vermachten Rechts Erlangte (§ 2184 S. 1 BGB)

Rz. 37 Soweit keine abweichende Regelung durch den Erblasser letztwillig verfügt worden ist, hat der Beschwerte die seit dem Anfall des Vermächtnisses tatsächlich gezogenen Früchte (§ 99 BGB) herauszugeben.[92] Erst ab Verzug mit der Vermächtniserfüllung bzw. ab Rechtshängigkeit haftet der Beschwerte bei unterlassener Fruchtziehung auf Schadensersatz gem. §§ 280 Abs. 1, 2, 2...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / Literaturtipps

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§ 1 Annahme und Führung des... / 3. Nachlassverwalter

Rz. 105 Die Nachlassverwaltung nach § 1975 BGB ist begrifflich "eine Nachlasspflegschaft zum Zwecke der Befriedigung der Nachlassgläubiger". Faktisch handelt es sich um ein insolvenzähnliches Verfahren (vgl. § 1984 BGB). Der Nachlassverwalter führt ein Amt zur Verwaltung fremden Vermögens.[110] Sie ist nur wenig verbreitet. Wesentlicher Grund und Folge der Beantragung der Na...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / 2. Herausgabe des Nachlasses

Rz. 84 Der Erbe schuldet aus §§ 1978 Abs. 1 S. 1, 667 Alt. 1 BGB Herausgabe des Nachlasses. Dies erfasst zunächst die noch vorhandenen Nachlassgegenstände. In Bezug auf Surrogate gilt: Eine dingliche Surrogation findet gemäß § 2041 S. 1 BGB nur bei Miterben statt.[170] Beim Alleinerben ist dies nicht vorgesehen. Hier bestehen nach § 1978 BGB schuldrechtliche Ausgleichsansprü...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 1. Verwaltung des Nachlasses

Rz. 196 Der Testamentsvollstrecker ist durch § 2205 S. 1 BGB berechtigt und verpflichtet, den Nachlass zu verwalten. Des Weiteren wird ihm durch § 2205 S. 2 BGB das Recht eingeräumt, den Nachlass in Besitz zu nehmen und über die Nachlassgegenstände zu verfügen. Hierdurch entsteht insgesamt ein Sondervermögen, über das der Erbe nicht verfügen kann (vgl. § 2211 BGB). Ferner fü...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / 2. Verwaltungsmaßnahmen nach der Annahme der Erbschaft, § 1978 Abs. 1 S. 1 BGB

Rz. 93 Der Erbe ist den Nachlassgläubigern bzw. dem Verwalter für die bisherige Verwaltung des Nachlasses so verantwortlich, als hätte er von der Annahme der Erbschaft an die Verwaltung für die Nachlassgläubiger als ein Beauftragter zu führen gehabt (§ 663 BGB ist nicht anzuwenden, es wird so getan, als habe der Erbe mit der Annahme der Erbschaft auch diesen Auftrag der Gläu...mehr

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zfs 12/2023, Unzulässigkeit... / 1 Aus den Gründen: "…"

Das LG hat die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen. Dem Kl. stehen die geltend gemachten Ansprüche nicht zu, Die 30-tägige Widerrufsfrist des § 152 Abs. 1 VVG war im Zeitpunkt der Widerrufserklärung mit Schreiben vom 24.3.2020 bereits abgelaufen, so dass der Versicherungsvertrag nicht mehr wirksam widerrufen werden konnte (1.). Dahingestellt bleiben kann, ob dem Kl. Schade...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 3. In-Sich-Geschäfte des Testamentsvollstreckers

Rz. 204 § 181 BGB ist analog auf den Testamentsvollstrecker anwendbar, da dieser nicht Vertreter, sondern lediglich Inhaber eines privaten Amtes ist.[277] Die Auslegung der letztwilligen Verfügung kann eine Gestattung durch den Erblasser ergeben, jedoch muss in diesem Fall bei jedem konkreten Geschäft hinzukommen, dass es sich im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung bewegt.[278...mehr

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zfs 12/2023, Umfang der Rec... / 2 Aus den Gründen: "…"

1. Die zulässige Feststellungsklage zu 1., mit welcher der Kl. die Feststellung der Verpflichtung der Bekl. zur Gewährung von Deckungsschutz für die beabsichtigte Interessenverfolgung im Zusammenhang mit der angeblichen Abgasmanipulation seines Pkw begehrt, ist begründet … b) Die Feststellungsklage ist begründet. Dem Kl. steht gegen die Bekl. aus dem Rechtsschutzversicherungsv...mehr

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§ 3 Die Ausschlagung – nich... / V. Haftung nach den §§ 1959 Abs. 1, 677 ff. BGB

Rz. 39 Für die erbrechtlichen Geschäfte vor der Ausschlagung bzw. nach erfolgreicher Anfechtung der Annahme der Erbschaft haften die Erben wie ein Geschäftsführer ohne Auftrag, § 1959 Abs. 1 BGB. Insbesondere hat der ausschlagende Erbe den Nachlass nach §§ 1959 Abs. 1, 667 BGB herauszugeben. Bei Pflichtwidrigkeit haftet er auf Schadensersatz nach §§ 1959 Abs. 1, 280 ff., 677...mehr

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§ 3 Die Ausschlagung – nich... / II. Ausschlagung bei nur vermeintlich überschuldetem Nachlass – was nun?

Rz. 27 Der Weg der Ausschlagung wird oft beschritten aufgrund der doch eher vagen Vermutung oder Angst, der Nachlass sei überschuldet, etwa weil der Erblasser sich lebzeitig in diese Richtung geäußert hat. Wenn sich dann später herausstellt, dass der Schein getrogen hat und der Nachlass doch nicht überschuldet oder wertlos ist, wird der Mandant "sein Erbe" zurückhaben wollen...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / 1. Testamentsvollstrecker

Rz. 85 Der Testamentsvollstrecker hat die Stellung eines Treuhänders und ist Inhaber eines privaten Amtes, zu dem er allein durch den Willen des Erblassers berufen ist, auch wenn er von anderer Seite zum Testamentsvollstrecker ernannt worden ist.[86] Der Testamentsvollstrecker übt sein Amt aus eigenem Recht aus und hat eine weitgehend freie Stellung gegenüber den Erben. Auch...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / IV. Ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses für die Nachlassgläubiger

Rz. 11 Der Erbe muss den Nachlass wie ein Beauftragter für die Nachlassgläubiger verwalten.[8] Tut er dies nicht, so haftet er ihnen nach §§ (1991), 1978 ff. BGB (siehe eingehend § 8 Rdn 82). Die Ansprüche aus § 1978 Abs. 1 BGB gelten als zum Nachlass gehörend, § 1978 Abs. 2 BGB . Im Falle der Nachlassinsolvenz sind sie vom Nachlassinsolvenzverwalter, § 80 InsO, geltend zu mac...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 4. Verbot unentgeltlicher Verfügungen

Rz. 210 Damit das Nachlassvermögen während der Dauer der Testamentsvollstreckung wertmäßig erhalten bleibt, normiert § 2205 S. 3 BGB ein Verbot unentgeltlicher Verfügungsgeschäfte. Es ähnelt dem Verfügungsverbot aus § 2113 Abs. 2 BGB. Somit ist der Testamentsvollstrecker nur dann zur unentgeltlichen Verfügung berechtigt, soweit sie einer sittlichen Pflicht oder einer auf Ans...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 2. Grundsätze, Leistungsarten

Rz. 4 Das Sozialhilferecht ist geprägt durch das Nachrangprinzip, das Individualisierungsprinzip und das Bedarfsdeckungsprinzip: Der Grundsatz des Nachrangs ("materielle Subsidiarität", § 2 SGB XII) gilt im Verhältnis zumehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / b) Muster: Bestandsaufnahme des Nachlasses (Nachlassverzeichnis)

Rz. 74 Muster 12.1: Bestandsaufnahme des Nachlasses (Nachlassverzeichnis) Muster 12.1: Bestandsaufnahme des Nachlasses (Nachlassverzeichnis) Aktenzeichen: _________________________ Nachlassverzeichnis von _________________________mehr

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Anhang 6 / II. Die Antragstellung bei der Kammer

Der Antrag ist bei der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer zu stellen, bei der man Mitglied ist. Dieser wird meist nur dann bearbeitet, wenn zuvor die Bearbeitungsgebühr eingezahlt wurde.[1] Die Unterlagen (Nachweise der Lehrgangsteilnahme etc.) sollten im Original vorgelegt werden. Dabei ist neben dem eigentlichen Antrag auch eine Fallliste beizufügen. Wesentlich ist für...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / III. Vereinbarungen zur Haftungsbeschränkung

Rz. 57 Die Bearbeitung erbrechtlicher Mandate ist aufgrund der rechtlich schwierigen Materie und der vergleichsweise hohen Gegenstands-/Streitwerte für den Rechtsanwalt mit nicht unerheblichen Haftungsrisiken verbunden. Der Anwaltsvertrag ist in der Regel ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag und die Haftung gründet sich zumeist auf §§ 280 und 311 Abs. 2 BGB (c.i.c.)....mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 3.3 Weitere Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 853 [Umlagen → Zeilen 20–24] Die vom Mieter an den Vermieter bezahlten Umlagen (umlagefähige Nebenkosten nach der BetrKV) sind bei Zufluss als Einnahmen aus V+V anzusetzen. Der Vermieter kann entsprechende Aufwendungen bei Abfluss als Werbungskosten abziehen. Zu den umlagefähigen Kosten gehören insbesondere Wasser- und Abwassergeld, Kosten der Zentralheizung und der Mülla...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4 Werbungskosten

Rz. 862 Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen können als WK bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Sie sind abzugrenzen gegenüber den AK und HK, die nicht (Grund und Boden) oder nur im Wege der AfA (Gebäude) abziehbar sind. Rz. 863 Nutzung zu eigenen Wohnzwecken und unentgeltliche Überlassung an andere Soweit der Eigentümer eines Gebäudes dies...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.1 Werbungskosten allgemein

Rz. 651 Begriff der Werbungskosten Zu den WK bei der Einkunftsart "nichtselbstständige Arbeit" gehören alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind, also unmittelbar mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen bzw. getätigt werden, um Arbeitslohn zu bekommen oder weiterhin zu erhalten (§ 9 Abs. 1 S. 1 EStG). Die Aufwendungen müssen objektiv in Zusammenhang mit der ...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.8 Weitere Werbungskosten

Rz. 709 [Weitere Werbungskosten → Zeilen 64–66] Ausführungen zu weiteren Werbungskosten, soweit nicht bereits behandelt, in alphabetischer Reihenfolge: Bewerbungskosten sind Werbungskosten, unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Abzugsfähig sind in nachgewiesener Höhe z. B. die Kosten für Bewerbungsmappen (Papier, Passbilder, Schutzhüllen, Porto) oder R...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 468 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 19–36] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 469 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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Warum müssen bestimmte Arbe... / 1.5 Folgen von Verstößen

Kommen Sie als Arbeitgeber oder Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr[1] geahndet werden. Die Haftung des Arbeitgebers für...mehr