Fachbeiträge & Kommentare zu Regress

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C. Kommentierung Managerhaf... / 2. Beschlüsse der Gesellschafterversammlung bzw. des Aufsichtsrats

Rz. 87 Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist ein entsprechender Beschluss der Gesellschafterversammlung oder bei entsprechender Zuständigkeit des Aufsichtsrats. Die Gesellschafter bzw. der Aufsichtsrat sind für die Überwachung der Geschäftsführung zuständig und entscheiden, ob sie diese seitens der Gesellschaft auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Dies gilt auch gegenü...mehr

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B. AVB D&O / 2. Anspruch aus § 15 b IV 1 InsO wegen Masseschmälerung

Rz. 39 Ob die Deckung auch Ersatzansprüche der GmbH aus § 15 b Abs. 4 InsO (bis zum 31.12.2020 § 64 Satz 1 GmbHG) umfasst ist umstritten.[1] Der BGH hat dies mit Urteil vom 18.11.2020 bejaht.[2] Die Diskussion wird bei der GmbH wegen des Anspruchs aus § 64 Satz 1 GmbHG geführt, die Frage stellt sich aber auch gleichfalls für die AG (§ 92 Abs. 2, § 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG) oder ...mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.1 Das allgemeine zivilrechtliche Haftungssystem

Der Arbeitnehmer muss nach den allgemeinen privatrechtlichen Regeln für sein Verhalten (Handeln, Dulden, Unterlassen) und für Schäden einstehen, die dem Arbeitgeber hieraus erwachsen. Stellt sich das schadensverursachende Verhalten als eine Verletzung der dem Arbeitnehmer obliegenden arbeitsvertraglichen Pflichten dar, so kommt eine Haftung auf Schadensersatz nach § 280 Abs. ...mehr

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Anhang AVB D&O-Text / 1.1 AVB D&O

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB D&O) Musterbedingungen des GDV (Stand: Mai 2020) Allgemeine Versicherungsbedingungen A-1 Versicherungsschutz, versicherte Personen, Vermögensschäden Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemali...mehr

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B. AVB D&O / 5. Wirksamkeit des Ausschlusses und sonstige Pflichtverletzung

Rz. 59 Der Ausschluss des Versicherungsschutzes bei wissentlicher Pflichtverletzung wird überwiegend für wirksam erachtet.[1] Für die D&O-Versicherung liegt noch keine BGH-Entscheidung vor.[2] Allerdings hält der BGH den Ausschluss der wissentlichen Pflichtverletzung bei der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei den verbreiteten Berufshaftpflichtversicherungen für zul...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Eq... / 5 Rechtsfolgen bei Verstoß

Das Gleichbehandlungsgebot ist zwingend. Vereinbarungen, die für den Leiharbeitnehmer schlechtere als die ihm nach § 8 AÜG zustehenden Arbeitsbedingungen vorsehen, sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 AÜG unwirksam. Dagegen führt die Unwirksamkeit einer Vereinbarung aber nicht auch zur Unwirksamkeit der zwischen Verleiher und Entleiher abgeschlossenen Arbeitnehmerüberlassungsverträge....mehr

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B. Allgemeiner Teil / B1-4 Folgebetrag

B1-4.1 Fälligkeit Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird. B1-4.2 Verzug und Schadensersatz Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherun...mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.3.3.3 Organisationsverantwortung des Arbeitgebers

Bei der Bestimmung der Haftungsquote des Arbeitnehmers spielt ferner die allgemeine Organisationsverantwortung des Arbeitgebers für die Abläufe in seinem Betrieb eine große Rolle. Organisationsfehler sind im Rahmen des § 254 BGB zulasten des Arbeitgebers zu berücksichtigen. Denn der Arbeitgeber ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen und eine sinnvolle Gestaltung der Betr...mehr

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B. AVB D&O / 1. Regulierungs- und Prozessführungsvollmacht

Rz. 25 In der Haftpflichtversicherung lässt sich der Versicherer grundsätzlich bevollmächtigen die Schadensabwicklung im Namen der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherten zu übernehmen. Eine spezielle gesetzliche Regelung im VVG gibt es hierfür nicht. Es gilt der allgemeine Teil des BGB, wonach Vollmachten erteilt werden können. Dies betrifft auch die Prozessführung. Man...mehr

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B. AVB D&O / 2. Ausgangsbeispiele

Rz. 128 Beispiel: "Vertragsstrafe" Die Versicherungsnehmerin ist eine GmbH, die im Messebau tätig ist. Vereinbart ist ein Aufbau einer Messhalle zu einem bestimmten Zeitpunkt. Im Falle einer Verspätung fällt eine hohe Vertragsstrafe an. Die GmbH leistet nicht vertragsgerecht und der Vertragspartner verlangt die Vertragsstrafe in Höhe von 30.000 EUR. Die GmbH begleicht diese ...mehr

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A. Einleitung / III. Praktische Bedeutung für die Versicherungsnehmerin und die versicherten Personen

Rz. 12 In erster Linie schützt die D&O-Versicherung die versicherten Personen, also die Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder und ggf. in den Versicherungsschutz einbezogenen leitenden Angestellten. Für die Gesellschaften wird die praktische Bedeutung der D&O-Versicherung häufig überschätzt. Denn die D&O-Versicherung führt nur in seltenen Fällen dazu, dass der ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 4. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB (Betrug)

Rz. 24 Einen Betrug nach § 263 StGB begeht, wer mit der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält. Da schon vom Wortlaut eine Bereicherungsabsicht vorlieg...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 3. Unternehmerisches Ermessen

Rz. 42 Die Pflichtwidrigkeit entfällt, wenn der Geschäftsführer eine Entscheidung im Rahmen seines unternehmerischen Ermessens trifft. Grundsätzlich besteht bei unternehmerischen Entscheidungen ein weiter Ermessensspielraum. Ein Geschäftsführer muss täglich Entscheidungen treffen. Hier sollte er nicht zögerlich sein und befürchten müssen, für Maßnahmen, die sich als nachteil...mehr

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B. AVB D&O / IV. Übergang von Rückgriffansprüchen gegen die Versicherungsnehmerin?

Rz. 32 Da die Gesellschaft selbst nicht zu den versicherten Personen gehört, könnten – nach Regulierung des Schadens bei einem Dritten - Rückgriffansprüche des Organs oder Ansprüche des Dritten gegen die GmbH, die ggf. neben dem Organ gesamtschuldnerisch haftet – gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG auf den Versicherer übergehen. Dieses Ergebnis überrascht, zumal die GmbH, die die P...mehr

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B. AVB D&O / 5. Anspruch des Versicherten auf eine Deckungsentscheidung

Rz. 1 In der Praxis wird der Versicherte häufig im Unklaren gelassen, ob er Versicherungsschutz erhält. Der Versicherer entscheidet sich nicht und wartet schlichtweg ab, ob der Versicherte am Ende verklagt wird. Der Versicherer kann bestrebt sein, die Frage der Eintrittspflicht bewusst offen zu lassen, da er vermutet, dass er bei weiterer Sachverhaltsaufklärung ggf. auf eine...mehr

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B. AVB D&O / 3. Auswirkungen von Verhalten und Kenntnissen der Versicherungsnehmerin bzw. anderer Versicherter

Rz. 10 Auf der Grundlage eines jeweils zu Gunsten des betroffenen Versicherten einzeln bestehenden Versicherungsvertrags ist zu beurteilen, wie sich Verhaltensweisen und die Kenntnis bzw. das Wissen anderer Versicherter bzw. der Versicherungsnehmerin auf den Direktanspruch bzw. den Bestand des Versicherungsschutzes auswirken. Rz. 11 Die Parteien wollten bei der D&O-Versicheru...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / B. Haftung für Wettbewerbsverstöße und bei Verletzung von Immaterialgüterrechten

Rz. 1 Der Geschäftsleiter kann als sog. Störer für Wettbewerbsverstöße oder Markenverletzungen der Gesellschaft haften.[1] . Grundsätzlich haftet bei Wettbewerbsverstößen bzw. bei Verstößen gegen Immaterialgüterrechte (z.B. bei Engriffen in fremde Marken-, Patent- oder Urheberrecht) das Unternehmen, wenn aus demselben heraus Mitarbeiter Verstöße begehen, ohne dass hier die M...mehr

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A. Einleitung / c. Zuständigkeit für den Abschluss des D&O-Versicherungsvertrags

Rz. 48 Gegenüber dem D&O-Versicherer ist die Geschäftsführung in vertretungsberechtigter Zahl für den Abschluss der D&O-Versicherung zuständig. Dessen Vertretungsmacht ist im Außenverhältnis unbeschränkt und unbeschränkbar (§ 37 Abs. 2 GmbHG). Der Versicherer kann grundsätzlich auf diese Vertretungsmacht vertrauen und muss sich nicht vergewissern, ob der Geschäftsführer im I...mehr

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B. AVB D&O / I. Pflichtverletzungen während der Vertragslaufzeit

Rz. 1 A-5.1 AVB D&O definiert den zeitlichen Umfang des Versicherungsschutzes. Hier ist das Verstoßprinzip verankert (siehe die Ausführung oben bei A-2.). Angesichts des Umstandes, dass die Erhebung des Anspruchs (Claims-Made-Prinzip) zum Versicherungsfall gehört, welcher sich ebenfalls während der Vertragslaufzeit ereignen muss, stellt die D&O-Versicherung auf das Anspruchs...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 1. Vereinbarung einer Ausschlussfrist

Rz. 101 In der Praxis sind so genannte Ausschluss- oder Verfallklauseln in GmbH-Geschäftsführeranstellungsverträgen verbreitet. Diese sind auch aus Arbeitsverträgen bekannt. Es gibt einfache Ausschlussklauseln, die besagen, dass Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden. Als Fristbeginn lassen sich die Fälligkeit des Anspruch...mehr

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B. Allgemeiner Teil / II. Anzeigeobliegenheit/Auswirkungen auf den Direktanspruchdes Versicherten

Rz. 6 Für den Versicherungsschutz der Versicherten ist von essentieller Bedeutung, ob und wie sich eine Verletzung der Anzeigeobliegenheit oder die vom Versicherer ausgesprochene Anfechtung des Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung auf ihren Versicherungsschutz bzw. Direktanspruch auswirken. Büßen diese ihren Versicherungsschutz infolge der Nichtigkeit des Versic...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / III. Verschulden

Rz. 59 Die Haftung des Geschäftsführers setzt voraus, dass er bei der Pflichtverletzung schuldhaft gehandelt hat. Bezugspunkt für das Verschulden ist die Pflichtverletzung, darüber hinaus ist z.B. ein Schädigungsbewusstsein nicht erforderlich.[1] Daher ist es wichtig die Pflichtverletzung bzw. das Verhalten, das diese begründen soll. präzise darzulegen. An diese wird sodann ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / II. § 823 Abs. 1 BGB (Haftung aus der [kleinen] Generalklausel)

§ 823 BGB (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist na...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / XI. Beweislast und Auskunftsanspruch gegen den Geschäftsführer

Rz. 112 Die Gesellschaft hat darzulegen und zu beweisen, welche Handlung zu dem geltend gemachten Schaden geführt hat.[1] Außerdem ist der entstandene Schaden nachzuweisen. Bei einem Unterlassen muss vorgetragen und bewiesen werden, welche versäumte Aufsichts- oder Kontrollmaßnahme den Schaden ermöglicht hat. Der Geschäftsführer muss dann die Pflichtwidrigkeit ausräumen,[2] ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / C. Haftung aus Vertrauen

Rz. 1 Wer Vertrauen schafft bzw. für sich in Anspruch nimmt kann, wenn er dieses Vertrauen enttäuscht und dadurch bei anderen Vermögensschäden entstehen für diese haften. Die Haftung aus Vertrauen stützt sich auf eigenständige Anspruchsgrundlagen. Ein geschlossenes in sich widerspruchsfreies System der Anspruchsgrundlagen existiert nicht. Im Wesentlichen hat die Rechtsprechu...mehr

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B. AVB D&O / VI. Ausschluss wegen Rückzahlung von Bezügen, Tantiemen oder sonstigen Vorteilen (A-7.2 AVB D&O)

Rz. 103 Dieser Ausschluss in A-7.2 AVB D&O betrifft Ersatzansprüche gegen die versicherten Organpersonen, die im Zusammenhang mit Bezügen, Tantiemen oder sonstigen Vorteilen stehen. Es wird sich häufig nicht um Schadensersatzansprüche, sondern um Ersatzansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung handeln. Der Ausschluss betrifft, so sein Wortlaut, die Rückzahlung oder Rückg...mehr

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B. Allgemeiner Teil / B4-4 Verjährung

Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich. Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Vers...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 1.1 Das Leiharbeitsverhältnis

Das Leiharbeitsverhältnis wird begründet durch den Abschluss des Leiharbeitsvertrags. Dieser Leiharbeitsvertrag ist seinem Wesen nach ein "normaler" Arbeitsvertrag, sodass auch für ihn die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regeln gelten. In ihm muss aber auch der Besonderheit Rechnung getragen werden, dass der Leiharbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht bei seinem Arbeitgeber ...mehr

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B. AVB D&O / VII. Beispiele von Eigenschadenklauseln in der Praxis

Rz. 35 Eigenschadenklauseln können unterschiedlich ausgestaltet sein. Die Klausel in A-3 AVB D&O betrifft nur die Konstellation, dass im Rahmen der Außenhaftung das Organ von einem Dritten in Anspruch genommen wird und die Gesellschaft zur Freistellung verpflichtet ist. Ein Eigenschaden entsteht dann durch die Freistellung am Vermögen der Gesellschaft. Eine deutlich höhere p...mehr

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B. AVB D&O / IV. Bei Ausübung der Tätigkeit

Rz. 23 Die primäre Risikobeschreibung versichert nur Handlungen, die in Ausübung der versicherten Tätigkeit erfolgen. Die Pflichtverletzung muss bei Ausübung dieser Tätigkeit begangen worden sein. Dies ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn durch das Verhalten des Organmitglieds die Organhaftung nach den §§ 43 GmbHG, § 93 AktG bzw. § 116 AktG ausgelöst wird.[1] Dies umfasst...mehr

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B. AVB D&O / 3. Beginn der Organstellung

Rz. 7 Die Organstellung und damit die Organhaftung beginnen regelmäßig mit der Annahme der Bestellung. Bei der AG bestellt der Aufsichtsrat den Vorstand (§ 84 AktG), bei der GmbH bestimmt die Geschäftsführer die Gesellschafterversammlung (§ 46 Nr. 5 GmbHG) oder ggf. ein vorhandener Aufsichtsrat mit entsprechender Zuständigkeit. Bei der Genossenschaft wählt die Generalversamm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 2. Ausschluss Geld und Wertzeichen

Rz. 54 A-1 AVB D&O legt fest, dass Sachschäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, auch solche, die sich aus solchen Schäden herleiten, wobei es heißt, dass als Sachen auch Geld und Wertzeichen gelten. Rz. 55 Beispiel: "Der Griff in die Kasse" Die Hauptkassiererin einer GmbH, die mehrere Bioläden betreibt, sammelt täglich die Bargeldeinnahmen ein, die in der Zentrale...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / a. Grundsatz: haftungsentlastende Wirkung-Alleingesellschafter-Geschäftsführer

Rz. 18 Der Geschäftsführer ist verpflichtet, den Weisungen der Gesellschafterversammlung Folge zu leisten. Dies lässt sich aus § 37 Abs. 1 GmbHG ableiten, wonach u.a. die Beschränkungen einzuhalten sind, die durch die Beschlüsse der Gesellschafter festgesetzt sind. Soweit die Weisungsabhängigkeit betroffen ist, hat der Geschäftsführer keinen eigenen Ermessensspielraum. Führt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigung / 2 Pfändbarkeit, Mindestlohn und Schadensersatz

Als Bestandteil des Lohnanspruchs ist die Aufwandsentschädigung außerdem nur in beschränktem Umfang pfändbar: Nach § 850a Nr. 3 ZPO sind Aufwandsentschädigungen unpfändbar, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen. Daneben hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, bei einem schuldhaften Verhalten des Arbeitgebers von diesem Schadensersatz zu verlangen. Aufwandsentschäd...mehr

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zfs 11/2023, Gegenstandswer... / 1 Sachverhalt

Die vormalige Klägerin hatte die Beklagte als Motorenherstellerin wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Vor dem LG Hannover hatte sie verschiedene Schadenspositionen geltend gemacht und den Streitwert vorläufig auf 14.298,01 EUR geschätzt. Mit Schriftsatz vom 31.5.2022 hat die vormalige Klägerin ihre Anträge geändert...mehr

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zfs 11/2023, Obhutspflichte... / 1 Sachverhalt

[1] I. Die am 0.0.1926 geborene Klägerin begehrt von der Beklagten als Klinikträgerin Schadenersatz für diverse Kleidung und Gegenstände, die ihr nach Einlieferung in die Notaufnahme des Klinikums I. am 18.11.2021 mittels eines Rettungswagens und anschließender Verlegung auf die Station abhandengekommen sein sollen. [2] Die seinerzeit 95-jährige Klägerin begab sich am 18.11.2...mehr

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zfs 11/2023, Zusammenstoß v... / 1 Sachverhalt

[1] I. Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall am 8.11.2017 in Saarbrücken. [2] Der Drittwiderbeklagte zu 2 befuhr mit einem von der Klägerin gehaltenen und von dieser geleasten Lkw samt Anhänger die Lebacher Straße in Richtung Innenstadt. Bei dem Versuch, mit dem LKW-Gespann an einem am rechten Fahrbahnrand zum Entladen abgestellten Lkw vo...mehr

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Ausschlussfrist / 6 Geltendmachung vor Ablauf der Ausschlussfrist

Um die Rechtsfolgen der Ausschlussfrist zu vermeiden, muss der Anspruch nach seinem tatbestandlichen Entstehen[1] und vor Ablauf der Ausschlussfrist vom Gläubiger geltend gemacht werden. Für die Wirksamkeit der Geltendmachung sind sowohl formale als auch inhaltliche Vorgaben zu beachten. 6.1 Form der Erklärung Ist eine bestimmte Form in der Ausschlussklausel für die Geltendmac...mehr

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zfs 11/2023, Abgrenzung von... / 2 Aus den Gründen:

Zu Recht hat das LG einen Anspruch der Kl. gegen die Bekl. aus § 100 VVG, Ziffer 2.6.1 AVB verneint. Dabei ist der gesamte Parteivortrag berücksichtigt worden. Mit den hiergegen erhobenen Einwendungen kann die Berufung nicht durchdringen. 1. Der in zweiter Instanz weiterverfolgte Klageantrag ist auf Leistung gerichtet (Gewährung einer Deckungszusage). Der VN kann im Haftpflic...mehr

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Ausschlussfrist / 3.2.2.3 Nicht von der Ausschlussfrist erfasste Ansprüche

Von der Ausschlussfrist werden nicht erfasst: Bestimmte Schadensersatzansprüche. Nach § 309 BGB ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzu...mehr

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zfs 11/2023, Obhutspflichte... / 2 Aus den Gründen:

[41] II. Die zulässige Berufung der Klägerin ist vollumfänglich begründet; die zulässige Anschlussberufung der Beklagten hat in der Sache keinen Erfolg. [42] Die Klägerin hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Zahlung von insgesamt 5.106,78 EUR, d.h. Zahlung von weiteren 3.150,74 EUR, aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 630a BGB. [43] 1. Die Beklagte hat durch ihre ihr nach § 31...mehr

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Ausschlussfrist / 3.2.2.1 Ansprüche des Arbeitgebers

Unter eine nicht weiter eingeschränkte Ausschlussklausel können beispielsweise folgende Ansprüche des Arbeitgebers fallen: Schadensersatzansprüche unabhängig von ihrer Rechtsgrundlage (z. B. auch Schadensersatz aus unerlaubter Handlung[1], vorsätzliche Rechtsverletzung[2] oder eine Obliegenheitsverletzung eines Geschäftsführers[3]; siehe aber Punkt 3.2.1 bei Geltung durch Bez...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6.2 Weisungsrecht und Entgeltanspruch

Das Weisungsrecht ist Ausdruck der abhängigen Arbeit. Durch sie erfolgt eine Konkretisierung der geschuldeten Leistung. Im Umkehrschluss ist alles, was ein Beschäftigter auf die Weisung des Arbeitgebers an Arbeitsleistung erbringt, grundsätzlich auch zu entgelten.[1] Praxis-Beispiel Aufgrund einer Anweisung des Arbeitgebers sind die Mitarbeiter verpflichtet, die nach den Rege...mehr

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zfs 11/2023, Merkantiler Mi... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Klage ist zulässig und begründet. 1. Die Klägerin hat gegen die Beklagte gemäß §§ 7 Abs. 1, 17 Abs. 1 und 2, 18 StVG, § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG einen Anspruch auf Zahlung eines weiteren Schadensersatzes i.H.v. 79,83 EUR, zahlbar auf das Konto der B. Bank GmbH. Die Haftung der Beklagten für die Folgen des Verkehrsunfalls vom 19.12.2022 ist dem Grunde nach unstreitig. Der Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.3.2 Erbfolge nach einem Mitunternehmer

Rz. 358 War der Erblasser an einer Mitunternehmerschaft beteiligt, so ist zunächst zu unterscheiden, ob die Beteiligung nach gesellschaftsrechtlicher Rechtslage vererblich war oder nicht (Rz. 270).[1] War der Anteil nicht vererblich und ist deshalb die Gesellschaft mit dem Tod des Erblassers aufgelöst, so fällt in den Nachlass lediglich eine Beteiligung an einer Liquidations...mehr

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Ausschlussfrist / 5.3 Fristberechnung

Die Ausschlussfrist des § 37 TVöD beträgt 6 Monate nach Fälligkeit des Anspruchs (siehe auch Punkt 6.6). Diese Frist ist jedoch disponibel. Insbesondere kann der Schuldner auch eine längere Frist vereinbaren oder akzeptieren.[1] Fälligkeit im Sinne vereinbarter Ausschlussfristen tritt nicht stets ohne Weiteres schon mit der Entstehung des Anspruchs ein.[2] Der Begriff der Fä...mehr

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Ausschlussfrist / 2.7.4 Einbeziehung unabdingbarer Ansprüche

Bereits vor der Schuldrechtsmodernisierung wurde problematisiert, ob auch gesetzliche Ansprüche von einer Ausschlussfristklausel erfasst werden.[1] Bislang wurde dies als unproblematisch angesehen, solange ein Bezug zum Arbeitsvertrag bestand. Mit Urteil vom 18.9.2018 hatte der 9. Senat des BAG zum Mindestlohn entschieden, dass eine vom Arbeitgeber gestellte arbeitsvertragli...mehr

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Ausschlussfrist / 7.4 Fehlerhafte Angaben

Erteilt hingegen der Arbeitgeber dem Beschäftigten auf dessen Anfrage in Unkenntnis der Rechtslage eine falsche Auskunft, so ist die Berufung auf die Ausschlussfrist nicht treuwidrig.[1] Es gehört nicht zu den Pflichten des Arbeitgebers, den Beschäftigten auf den drohenden Ausschluss hinzuweisen.[2] Es ist Sache des Arbeitnehmers, sich Gewissheit darüber zu verschaffen, in w...mehr

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zfs 11/2023, Anschaffung ei... / 1 Sachverhalt

[1] I. Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall vom XX.3.2016 in … in Anspruch. Gegenstand des Berufungsverfahrens sind lediglich die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Fahrzeugs Pkw 1 stehenden Kosten. [2] Das Landgericht (Potsdam Urt. v. 8.7.2022 – 4 O 331/19) hat die Beklagte nach inzwischen rechtskräftigem Grund- und Teilurteil mit Te...mehr

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Ausschlussfrist / 5.1.10 Sonderfall: Urlaub und Urlaubsabgeltung

Nach allgemeiner Meinung findet eine Regelung zur Ausschlussfrist keine Anwendung für die Geltendmachung von gesetzlichen Urlaubsansprüchen.[1] Gesetzliche Urlaubsansprüche unterliegen einem eigenständigen Fristenregime, das den Beschäftigten lediglich zwingt, seine Ansprüche rechtzeitig vor Ablauf des Urlaubsjahres oder des Übertragungszeitraums zu verlangen, und auf das de...mehr