Fachbeiträge & Kommentare zu Ratenzahlung

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vorfinanzierung der Umsatzsteuer bei Ratenzahlungen

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH[1] ging es um die Frage der Zumutbarkeit der Vorfinanzierung der Umsatzsteuer durch den Unternehmer bzw., ob bei einer Ratenzahlungsvereinbarung bei Erstreckung der hinausgeschobenen Fälligkeit über mehr als 2 Veranlagungszeiträume eine Minderung der Bemessungsgrundlage wegen entsprechender Uneinbringlichkeit des Entgelt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 4 Verstoß gegen Zweck des Verwaltungsakts (§ 120 Abs. 3 AO)

Rz. 21 Zur Zulässigkeit der Beifügung einer Nebenbestimmung vgl. Rz. 2–4. Soweit die Beifügung einer Nebenbestimmung zulässig ist, liegt die Entscheidung, ob und welche Nebenbestimmung beigefügt wird, im Ermessen der Behörde. Da die Nebenbestimmung die Erreichung des Zwecks des Verwaltungsakts sichern soll, darf sie diesem Zweck nicht zuwiderlaufen. Die Nebenbestimmung darf n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2 Anschlussstundung

Rz. 11 Bei einer Anschlussstundung (= Verlängerung der Stundung) ist nach dem Wortlaut des § 234 AO ("gewährte Stundung") eine gesonderte Betrachtung dieser neu gewährten Stundung anzustellen.[1] Es beginnt also am ersten Tag der neuen Stundungswirkungen ein neuer Zinslauf.[2] Dauert die erste Stundung 2½ Monate, die Anschlussstundung 2¾ Monate, so sind jeweils nur für 2 vol...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.1 Zinslauf

Rz. 7 Hinsichtlich des Zinslaufs stellen die Stundungszinsen auf die Dauer der gewährten Stundung ab. Diese Sollverzinsung weicht wie die Verzinsung nach § 233a AO von der sonst in der AO üblichen Ist-Verzinsung ab. Sie ist wegen des mit der Verzinsung in diesen Fällen sonst verbundenen Verwaltungsaufwandes vorgesehen, der auch bei Überschreitung des Mindestbetrags für die F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Zulässige Rechtsfolgen

a) Allgemeines Rz. 63 [Autor/Stand] Gemäß § 407 Abs. 2 StPO können im Strafbefehlsverfahren – allein oder nebeneinander – nur ganz bestimmte Sanktionen beantragt und vom Richter verhängt werden. Im Bereich des Steuerstrafrechts kommen die folgenden in Betracht: gem. § 407 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StPO Geldstrafe (§ 40 StGB, s. Rz. 65 ff.); Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 StGB, s....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 10/2021, Keine Einigun... / 2 II. Die Entscheidung

AG folgt dem Ansinnen des Gläubigers nicht Die nach § 766 ZPO zulässige Erinnerung ist in der Sache unbegründet. Der beteiligte Gerichtsvollzieher hat sich zu Recht geweigert, eine rechtsanwaltliche Einigungsgebühr auf Gläubigerseite mit zu vollstrecken. Denn eine solche Gebühr ist durch die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers nicht entstanden. Unstreitig hat der Gerichtsvollzi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Nachzahlungsfrist

Schrifttum: App, Bedeutung allgemeiner Zahlungsfristen für die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige, DStR 1987, 37; App, Zur fristgerechten Nachzahlung von hinterzogenen oder leichtfertig verkürzten Steuerbeträgen nach Selbstanzeige des Steuerpflichtigen, StW 2006, 180; Weyand, Nachzahlungsfrist bei Selbstanzeige, INF 2007, 289. a) Erfordernis der Fristsetzung Rz. 343 [A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 10/2021, Keine Einigun... / 3 Der Praxistipp

Weisungen zur Ratenzahlungsvereinbarung Die Ratenzahlungsvereinbarung über den Gerichtsvollzieher hat ihre Rechtsgrundlage in § 802b ZPO. Sie ist nach § 802a Abs. 2 S. 2 ZPO immer beauftragt, wenn der Gläubiger sie nicht explizit ausgeschlossen hat. Die nähere Ausgestaltung ergibt sich für den Gerichtsvollzieher aus § 68 GVGA. Der Gerichtsvollzieher soll danach in jeder Lage ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Sicherung der Nachentrichtungspflicht (§ 371 Abs. 3 AO)

Rz. 890 [Autor/Stand] Siehe Rz. 294 ff. Wenn die FinB die Selbstanzeige anerkennt, wird eine Frist zur Nachentrichtung der verkürzten Steuern gesetzt (§ 371 Abs. 3 AO). Ist der zur Nachentrichtung Verpflichtete finanziell nicht in der Lage, die Steuern und Hinterziehungszinsen rechtzeitig nachzuzahlen, entfällt die Strafbefreiung und das Strafverfahren gegen ihn wird weiterb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Nachzuzahlender Betrag

Rz. 320 [Autor/Stand] Auf Art und Höhe des Betrags, den der Täter im Rahmen des § 371 AO nachentrichten muss, enthält das Gesetz an mehreren Stellen Hinweise. a) "Hinterzogene Steuern" und Hinterziehungszinsen Rz. 321 [Autor/Stand] Mit den Worten "die [...] hinterzogenen Steuern" stellt § 371 AO klar, dass sich die Nachzahlungspflicht im Sinne dieser Vorschrift auf den Betrag ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 10/2021, Covid-19-Pand... / 2 II. Die Entscheidung

AG sieht keinen Verlegungsgrund Die Erinnerung der Schuldnerin ist gemäß § 766 ZPO statthaft, hat in der Sache jedoch keinen Erfolg. Eine Anordnung nach § 732 Abs. 2 ZPO (vgl. Thomas/Putzo, 41. Aufl., § 802f Rn 16), insbesondere eine einstweilige Terminverlegung, ist nicht geboten. Die Schuldnerin hat mit ihrer Erinnerungsschrift vom 3.1.2021 keine Gründe vorgetragen, welche i...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 4.1 Kauf und Verkauf von Grundstücken

Rz. 974 [Anschaffungs-/Veräußerungszeitpunkt → Zeile 32] Die Veräußerung eines privaten Grundstücks innerhalb von zehn Jahren nach dessen Erwerb unterliegt als Spekulationsgeschäft der Besteuerung. Ohne Belang sind die Gründe für den Verkauf, sodass eine Steuerpflicht auch z. B. dann eintritt, wenn die Versteigerung droht (BFH, Urteil v. 27.9.2012, III R 19/11, BFH/NV 2013 S....mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2.8 Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten

Rz. 440 Gesetzlicher Versorgungsausgleich Achtung Gesetzlicher Versorgungsausgleich führt nicht zu Sonderausgaben Ein gesetzlicher Versorgungsausgleich ("öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich") führt nicht zum Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 oder Nr. 4 EStG. Wird eine Ehe geschieden, werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften durch das Fam...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / d) Kann im SGB XII Vermögen zu Einkommen werden? (Zuflusszeitpunkt für Forderungen)

Rz. 82 Das Zuflussprinzip, das für den Rechtscharakter einer Einnahme auf den tatsächlichen Zufluss abstellt, modifiziert diesen Grundsatz auch, wenn es um Forderungen geht. Die Rechtsprechung geht zur Abgrenzung von Einkommen und Vermögen nach dem, was wertmäßig zufließt, und dem, was bereits vorhanden ist, davon aus, dass Einnahmen grundsätzlich aus bereits bestehenden Rech...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
BMF überarbeitet Aussagen zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung

Kommentar Um Änderungen des "JStG 2018" und des Grundrentengesetzes aufzunehmen, hat das BMF nun seine aus 2017 stammenden Aussagen zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung überarbeitet. Die Neuerungen im Überblick. Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung Mit Schreiben vom 12.8.2021 hat das BMF seine Aussagen zur steuerlichen Förderung der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2021, Zustandekommen... / II. Aufnahme der Ratenzahlung ist keine Erklärung zur Übernahme der Kosten

Zu Recht hat der Gerichtsvollzieher die Forderungsaufstellung um die Einigungsgebühr reduziert, weil keine Erklärung des Schuldners über die Übernahme der Kosten der Ratenzahlungsvereinbarung vorliegt. Gemäß der Rspr. des BGH können die Kosten eines Vollstreckungsvergleichs nach § 788 Abs. 1 ZPO nur dann beigetrieben werden, wenn der Schuldner in dem Vergleich die Kosten über...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2021, Zustandekommen... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist im Ergebnis richtig, in ihrer Begründung jedoch falsch. Das Gericht hat nicht zwischen dem Entstehen und der Erstattungsfähigkeit der Einigungsgebühr differenziert. 1. Entstehen der Einigungsgebühr Die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV entsteht, wenn zwischen den Parteien ein Vertrag zustande kommt, bei dem der Rechtsanwalt mitgewirkt hat. Ein solcher Vertr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2021, Zustandekommen... / I. Sachverhalt

Der Gläubiger betreibt die Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid. Da der Schuldner mit Schreiben vom 26.1.2020 um die Gewährung von monatlichen Ratenzahlungen i.H.v. 50,00 EUR gebeten hatte, übersandte der Gläubiger ihm mit Schreiben vom 13.2.2020 eine Ratenzahlungsvereinbarung. Das Schreiben enthielt auch einen Hinweis auf die mit der Ratenzah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2021, Zustandekommen... / Leitsatz

Für das Entstehen einer Einigungsgebühr für den Rechtsanwalt reicht es nicht aus, dass der Schuldner lediglich die Ratenzahlung aufnimmt. Etwas anderes gilt, wenn der Schuldner ausdrücklich eine Vereinbarung unterzeichnet und zurücksendet, in der eine Einigungsgebühr übernommen wurde. AG Osterode, Beschl. v. 17.3.2021 – 5 M 85/20mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1 Vollstreckung

Rn 12 Der Schuldenbereinigungsplan kann i.V.m. dem Gerichtsbeschluss (s.u. Rdn. 21), der den Gläubigern und dem Schuldner vom Insolvenzgericht zuzustellen ist (s.u. Rdn. 23), als Vollstreckungstitel verwendet werden.[28] Er ermöglicht den Gläubigern die Zwangsvollstreckung, wenn der Plan einen vollstreckbaren Inhalt hat, mit dem Beschluss zugestellt und mit Vollstreckungskla...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Verzichtsverträge / I. Beschränkungen

Rz. 60 In der Praxis ist es üblich, statt des viel zu weitreichenden Erbverzichts einen Pflichtteilsverzicht zu beurkunden und diesen zu beschränken. Gerade im Rahmen von Unternehmensnachfolgen bietet es sich an, diesbezügliche Beschränkungen auf das Firmenvermögen vorzunehmen und die Geschwisterkinder durch so genannte Gleichstellungsgelder zu bedenken. Rz. 61 Da im Ergebnis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / (6) Regelungen bezüglich der Fälligkeit und Auszahlungsmodalitäten

Rz. 326 Auch Regelungen zu den Auszahlungsmodalitäten, also z.B. betreffend die Fälligkeit, Teil- und Ratenzahlungen sowie die Verzinsung, können – obwohl grundsätzlich zulässig[442] – unangemessene Benachteiligungen des ausscheidenden Gesellschafters beinhalten und daher im Extremfall gem. § 138 BGB nichtig sein.[443] Denn sie können, z.B. bei sehr weit hinausgeschobener Fä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Vergleich / L. Rechtsbehelfe bei Nichterfüllung/Fälligkeits- und Verfallsklauseln

Rz. 45 Im Falle der Nichterfüllung des Vergleichs ist zunächst die Klage auf Erfüllung aus dem Vergleich, beim Prozessvergleich die unmittelbare Zwangsvollstreckung gegeben, sofern der Vergleich einen vollstreckungsfähigen Inhalt hat. Der Rücktritt nach § 323 BGB ist nicht ohne weiteres möglich,[121] vielmehr nur dann, wenn gerade die pünktliche Einhaltung der im Vergleich a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Zivilrechtliche Ansprü... / I. Absehen von der Strafverfolgung und Bewährung

Rz. 3 Die Staatsanwaltschaft und – nach Klageerhebung – das Gericht können nach näherer Maßgabe von § 153a StPO bei einem Vergehen[1] unter bestimmten Voraussetzungen von der Strafverfolgung absehen. Im Rahmen dieser Entscheidung kann dem Beschuldigten dabei unter anderem als Auflage erteilt werden, zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens eine bestimmte ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Streit oder Ungewissheit wird nicht beseitigt

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / n) Ratenzahlungsvereinbarung

Rz. 98 Mit der Ergänzung von Anm. Abs. 1 S. 1 um die weitere Tatbestandsalternative in Nr. 2 hat der Gesetzgeber den Anwendungsbereich der Einigungsgebühr auf den Abschluss von (Raten-)Zahlungsvereinbarungen erweitert. Dies war zuvor problematisch: War die Titulierung eines Anspruchs bereits erfolgt, bestand grundsätzlich über das Rechtsverhältnis kein Streit mehr. Deshalb h...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Terminsgebühr nach Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 106 Beispiel: Es ergeht ein Vollstreckungsbescheid. Nach dessen Zustellung, aber vor Ablauf der Einspruchsfrist, meldet sich der Gegner beim Anwalt des Antragstellers zwecks Erörterung einer gütlichen Einigung. Man einigt sich darauf, den Vollstreckungsbescheid in Rechtskraft wachsen zu lassen, allerdings hieraus nicht zu vollstrecken, da der Antragsgegner zu einer Rate...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Streit oder Ungewissheit wird beseitigt

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Anerkenntnis

Rz. 81 Läuft die Regelung in einer als "Einigung" bezeichneten Vereinbarung darauf hinaus, dass praktisch ein vollkommenes Anerkenntnis des Beklagten gegeben wird, fehlt es an dem erforderlichen Nachgeben der Parteien, so dass keine Einigungsgebühr ausgelöst wird.[54] Dies wird in Anm. Abs. 1 S. 2 ausdrücklich klargestellt. Läuft die "Einigung" dagegen auf ein Anerkenntnis de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Beeinträchtigung oder Vereitelung des Vergütungsanspruchs

Rz. 38 Sind die vorgenannten Voraussetzungen (vgl. Rdn 7 bis 37) gegeben, so bleibt eine Aufrechnungserklärung der Staatskasse ohne materiell-rechtliche Wirkung, soweit sie den Anspruch des Rechtsanwalts vereiteln oder beeinträchtigen würde. Dies setzt also zunächst einmal voraus, dass der von § 43 geschützte Vergütungsanspruch des Anwalts (vgl. Rdn 11 ff.) gegen seinen Auft...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Abänderungsverfahren (§ 120a ZPO) und Aufhebungsverfahren (§ 124 Abs. 1 Nr. 2–5 ZPO)

Rz. 8 Im Übrigen ist das Kosteninteresse nach billigem Ermessen zu bestimmen. Gemeint sind hiermit die Fälle des § 120a ZPO und § 124 Abs. 1 Nr. 2–5 ZPO . Legt der Anwalt also beispielsweise Beschwerde gegen einen Aufhebungsbeschluss ein, der sich auf die Gründe des § 124 Nr. 2–4 ZPO stützt, bestimmt sich der Wert nach dem Kosteninteresse. Dasselbe gilt in den Fällen der Abän...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / v) Zwangsvollstreckung

Rz. 113 In der Zwangsvollstreckung liegt in der Regel bereits ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel vor, so dass Streit über die titulierte Forderung nicht bestehen kann, was bisher dazu führte, dass die Entstehung einer Einigungsgebühr abgelehnt wurde. Daher lösten bloße Ratenzahlungsvereinbarungen grundsätzlich keine Einigungsgebühr aus.[103] Etwas anderes wurde nur bei ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Mögliche anwaltliche Mitwirkung

Rz. 535 Eine Einigungsgebühr für die Mitwirkung bei einer gütlichen Erledigung i.S.v. § 802b ZPO wird aufgrund des Umstandes, dass der Vollstreckungsauftrag gemäß § 802a Abs. 2 S. 2 für den Gerichtsvollzieher stets die Befugnis umfasst, eine gütliche Erledigung zu versuchen, immer dann in Betracht kommen, wenn die Einigung unmittelbar zwischen Gläubiger-Vertreter und Schuldn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Terminsgebühr

Rz. 28 Unter den Voraussetzungen der VV Vorb. 3 Abs. 3 Var. 3 i.V.m. VV 3104 kann eine 1,2-Terminsgebühr entstehen. Erforderlich ist allerdings, dass diese nicht bereits im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids angefallen ist. Denn das Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids und das Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Sonstige Tätigkeiten in der Strafvollstreckung (Nr. 6)

Rz. 28 In der Strafvollstreckung erhält der Anwalt als (Voll-)Verteidiger jetzt die Gebühren nach VV 4200 ff. Ein Rückgriff auf die Vergütung für Einzeltätigkeiten, wie nach der früheren Rechtslage auf § 91 BRAGO, ist daher nicht mehr erforderlich. Soweit der Anwalt in der Strafvollstreckung als Verteidiger beauftragt ist, gelten also für ihn die VV 4200 ff. und nicht die VV...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Keine Beschränkung auf Anerkenntnis/Verzicht

Rz. 511 Andererseits darf sich der Vertrag nicht ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht auf einer Parteiseite beschränken, weil ansonsten schon durch die bloße Erfüllung des geltend gemachten Anspruchs oder den Verzicht auf dessen Weiterverfolgung die Einigungsgebühr ausgelöst würde.[518] Eine Einigungsgebühr fällt daher selbst bei Ratenzahlungsvereinbarunge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / o) Rechtsmittel

Rz. 101 Verzichtet der Beklagte auf eine weitere rechtliche Überprüfung der Klageforderung, indem er sein Rechtsmittel zurücknimmt, und verzichtet der Kläger im Gegenzug auf einen Teil der Forderung für den Fall pünktlicher Ratenzahlung, so löst dies eine Einigungsgebühr aus, auch dann, wenn die Parteien diese Vereinbarung nicht ausdrücklich als Einigung bezeichnen.[92] Gleic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu VV Teil 5 / A. Gesetzliche Regelung

Rz. 1 Im Gegensatz zur früheren Regelung der BRAGO ist die Vergütung des Anwalts in Bußgeldsachen im RVG gesondert geregelt (VV Teil 5). Das RVG beschränkt sich also nicht darauf, pauschal auf die Vergütung in Strafsachen zu verweisen, wie dies nach der BRAGO noch der Fall war (§ 105 BRAGO). Vielmehr enthält das VV gesonderte eigenständige Regelungen, die in zahlreichen Punk...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Durchsetzung

Rz. 38 Die Vorschrift des § 52 regelt nur die Anspruchsvoraussetzungen. Sie regelt weder unmittelbar die Höhe des Anspruchs, noch bietet sie eine Möglichkeit, dem Pflichtverteidiger einen Titel zu verschaffen. Der Pflichtverteidiger ist vielmehr darauf angewiesen, seinen Honoraranspruch gerichtlich geltend zu machen, wenn der Beschuldigte freiwillig nicht zahlt.[25] Rz. 39 Vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

Rz. 3 Im Verfahren über den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bzw. über den Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts[2] richtet sich der Gegenstandswert nach dem für die Hauptsache maßgebenden Wert. Demgegenüber kommt es nicht auf das Kosteninteresse, also nicht auf das Interesse an der Befreiung von Kosten der Verfahrensführung an. Daran ändert sich auch nichts...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Anerkenntnis

Rz. 140 Ein Anerkenntnis des Auftraggebers hindert ebenfalls den Ablauf der Verjährung. Insoweit tritt allerdings nicht lediglich eine Hemmung ein, sondern nach § 212 Nr. 1 BGB ein Neubeginn der Verjährung. Rz. 141 Von einem verjährungshindernden Anerkenntnis ist auszugehen, wenn der Auftraggeber dem Anwalt gegenüber die Vergütungsforderung bestätigt. Dies kann auch durch sch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einigungsgebühr

Rz. 22 Denkbar ist auch eine Einigungsgebühr, die sich dann nach VV 1004 richtet, da die Tätigkeit im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung bereits zur Rechtsmittelinstanz zählt.[14] Beispiel: Der Beklagte wird zur Zahlung von 20.000 EUR verurteilt. Hiergegen legt er Berufung ein, soweit er zur Zahlung eines höheren Betrages als 12.000 EUR verurteilt worden ist. Der Anwalt de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Beschluss über die Inanspruchnahme des Betroffenen oder eines anderweitig Vertretenen

Rz. 29 Beschlüsse im Rahmen der §§ 52, 53 können vom bestellten oder beigeordneten Anwalt mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung angefochten werden, wenn seinem Antrag nicht entsprochen wird, also soweit das Gericht die Inanspruchnahme des Betroffenen ablehnt oder nur in geringerem Umfang oder nur gegen Ratenzahlung zulässt. Umgekehrt kann der Betroffene oder der anderw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 52 gewährt dem gerichtlich bestellten Rechtsanwalt (insbesondere dem Pflichtverteidiger) einen Vergütungsanspruch gegen den Beschuldigten, soweit dieser nicht ohnehin bereits aufgrund einer Vergütungsvereinbarung oder aufgrund eines vorangegangenen Wahlanwaltsvertrags unmittelbar in Anspruch genommen werden kann.[1] Rz. 2 Die Regelung des § 52 ist e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Gegenstandswert

Rz. 197 Der Gegenstandswert für die Einigungsgebühr berechnet sich nicht danach, auf welche Leistungen sich die Parteien verständigt haben, sondern allein nach dem Wert derjenigen Gegenstände, über die sie sich geeinigt haben.[170] Hinsichtlich der Wertberechnung gelten die §§ 22 ff. Wird die Einigung in einem Verfahren vor dem Nachlassgericht getroffen, richtet sich der Geg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Einigungsvertrag/Mitwirkung

Rz. 532 Hat der Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung nicht ausdrücklich ausgeschlossen (vgl. § 802b Abs. 2 S. 1 ZPO),[555] entsteht für den Rechtsanwalt des Gläubigers grds. keine Einigungsgebühr nach VV 1000, wenn der Gerichtsvollzieher dem Schuldner eine Zahlungsfrist einräumt oder eine Tilgung durch Teilleistungen (Ratenzahlung) gestattet. Denn es wird kein Einigungsvertra...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Gebühr der VV 4303 gilt für sämtliche in den Gnadenordnungen geregelten Gnadenverfahren, soweit es um Strafsachen geht; für Gnadensachen nach VV Teil 6, etwa in Disziplinarverfahren o.Ä., gilt VV 6404. Rz. 6 Nach § 452 StPO steht das Gnadenrecht dem Bund (gemäß Art. 60 Abs. 2 und 3 GG dem Bundespräsidenten) zu, sofern ein Bundesgericht erstinstanzlich entschieden ha...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahrensrecht – Vollstreckungsauftrag schließt gütliche Erledigung ein

Rz. 214 Gemäß § 802b Abs. 1 ZPO ist der Gerichtsvollzieher in jedem Stadium der Vollstreckung verpflichtet, auf eine gütliche Erledigung hinzuwirken (Leitlinie der Mobiliarvollstreckung).[208] Aus § 802a Abs. 2 S. 2, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO ergibt sich zunächst, dass der Gerichtsvollzieher bereits durch den Vollstreckungsauftrag und der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Prozesskostenhilfe

Rz. 165 Nach § 73a Abs. 1 S. 1 SGG gelten die Vorschriften der ZPO über die Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO) in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit entsprechend. In Verfahren, in denen das GKG keine Anwendung findet, erhält der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt die ungekürzte billige Betragsrahmengebühr nach §§ 45, 3 Abs. 1 S. 1.[2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Ursächlichkeit

Rz. 128 Die Mitwirkung des Anwalts muss zumindest mitursächlich für den Abschluss der Einigung gewesen sein; sie muss also eine nicht hinwegzudenkende Handlung darstellen. Eine Mitursächlichkeit des Anwalts ist insbesondere in folgenden Fällen gegeben:mehr