Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegeberatung

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.1.2 Recht auf unverzügliche Mitteilung (Satz 1 HS 2)

Rz. 38 Anspruchsberechtigten soll weiter durch die Pflegekassen vor der erstmaligen Beratung unverzüglich ein zuständiger Pflegeberater, eine zuständige Pflegeberaterin oder eine sonstige Beratungsstelle benannt werden; Satz 1 HS 2. Rz. 39 Eine umfassende Information und Beratung der Versicherten – möglichst durch eine Person oder Stelle ihres Vertrauens – hat der Gesetzgeber...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.8.1 Grundsatz (Satz 1)

Rz. 132 Die Pflegekassen stellen eine angemessene Beratung ihrer Versicherten sicher, Satz 1. Rz. 133 Der Sicherstellungsauftrag zur Beratung der Versicherten ist in dieser kodifizierten Form erst durch das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) mit Wirkung zum 1.1.2026 in Abs. 8 eingefügt worden. Rz. 134 Ziel ist e...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.8 Sicherstellungsauftrag zur Beratung (Abs. 8)

2.8.1 Grundsatz (Satz 1) Rz. 132 Die Pflegekassen stellen eine angemessene Beratung ihrer Versicherten sicher, Satz 1. Rz. 133 Der Sicherstellungsauftrag zur Beratung der Versicherten ist in dieser kodifizierten Form erst durch das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) mit Wirkung zum 1.1.2026 in Abs. 8 eingefügt w...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.8.3.2 Neutralitätsgebot (HS 2)

Rz. 142 Die sich beteiligende Pflegekasse ist verpflichtet, die Neutralität und Unabhängigkeit der Beratung zu gewährleisten, HS 2.mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.4.2 Übertragungsbefugnis (Satz 2)

Rz. 104 Die Pflegekassen können die in Abs. 4 Satz 1 benannte Aufgabe auch auf die Landesverbände der Pflegekassen übertragen, Satz 2.mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2 Rechtspraxis

2.1 Pflegeberatung für die pflegebedürftige Person (Abs. 1) 2.1.1 Anspruch (Satz 1 HS 1) Rz. 31 Personen, die Leistungen nach diesem Buch erhalten, haben Anspruch auf individuelle Beratung, Satz 1 HS 1. 2.1.1.1 Begriff der Pflegeberatung Rz. 32 Abs. 1 Satz 1 enthält eine Legaldefinition des Begriffs der Pflegeberatung. Danach ist Pflegeberatung die individuelle Beratung und Hilf...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.7 Rahmenverträge (Abs. 7)

2.7.1 Rahmenverträge über die Zusammenarbeit in der Beratung (Satz 1) Rz. 127 Abs. 7 Satz 1 regelt, dass durch eine Rahmenvereinbarung auf Landesebene eine strukturierte Zusammenarbeit der die Pflegeberatung im Sinne der Pflegeversicherung durchführenden Personen und Stellen gewährleistet werden soll. Ziel dieser Zusammenarbeit ist die Verbesserung einerseits des unmittelbare...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.7.4 Ergänzende Vereinbarung bei Modellvorhaben; § 123 (Satz 4)

Rz. 131 Für Modellvorhaben nach § 123 kann der Antragsteller nach § 123 Abs. 1 die ergänzende Vereinbarung für den Geltungsbereich des Modellvorhabens verlangen.mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.9 Berichtspflichten (Abs. 9)

2.9.1 Berichtspflichten im Einzelnen (Satz 1) Rz. 146 Mit dem Zweiten Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2424) – zu den Gesetzesmotiven vgl. BR-Drs. 354/15 S. 87 f. = BT-Drs. 18/5926 S. 86 f. – wurde zum 1.1.2016 durch Abs. 9 Satz 1 der Spitzenverband Bund d...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 1.5 Vorgängervorschriften

Rz. 19 Vorgängervorschriften existieren nicht. Die Vorschrift ist erst durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) mit Wirkung zum 1.7.2008 in Kraft getreten.mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.9.1.4 Weitere Berichte

Rz. 154 Ein offizieller Neunter Bericht existiert zum aktuellen Zeitpunkt (März 2026) noch nicht, da diese Berichte gemäß § 10 Abs. 1 SGB XI i. d. R. in einem 4-jährigen Turnus erstellt werden. Der Neunte Bericht ist daher turnusgemäß für das Jahr 2028 zu erwarten.mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.4.1 Abstimmungspflicht (Satz 1)

Rz. 103 Die Pflegekassen im jeweiligen Land haben Pflegeberater zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen Aufgabenwahrnehmung in den Pflegestützpunkten nach Anzahl und örtlicher Zuständigkeit aufeinander abgestimmt bereitzustellen und hierüber einheitlich und gemeinsam Vereinbarungen zu treffen, Satz 1.mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.4.3 Mangelnde Einigung (Satz 3)

Rz. 105 Satz 3 regelt die Folgen mangelnder Einigung und erklärt unter anderem die Verfahrensregelung in § 81 Abs. 1 Satz 2 für entsprechend anwendbar.mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.7.3 Ergänzende Vereinbarung und örtliche Beratung (Satz 3)

Rz. 130 Die Träger der Sozialhilfe erhalten mit Satz 3 die Möglichkeit, ergänzende Vereinbarungen zu Regelungen auf Landesebene für die Zusammenarbeit der örtlichen Beratungsstellen von Pflegekassen und Trägern der Sozialhilfe für das Gebiet des Kreises oder der kreisfreien Städte und damit für ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich herbeizuführen. Die Landesverbände der Pfle...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.10 Berichte über die Entwicklung der Pflegeversicherung nach § 10 Abs. 1

Rz. 156 Zur Entwicklung in der Pflegeversicherung sind aus der jüngeren Vergangenheit insbesondere weiter auch die nach § 10 Abs. 1 verfassten letzten beiden Berichte (vgl. auch die Komm. zu § 10) zu beachten: Siebter Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland v. 20.5.2021 – BT-Drs. 19/30300...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.8.3 Beteiligungsrecht (Satz 3)

Rz. 137 Die Regelung zum Beteiligungsrecht in Satz 3 war noch bis zum 31.12.2025 alleiniger Regelungsgegenstand von Abs. 8. Durch die Umgestaltung von Abs. 8 zum Sicherstellungsauftrag der Pflegekassen zur Beratung ihrer Versicherten durch das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) wurde der alte Regelungsgegensta...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 1.8 Gemeinsame Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes

Rz. 30 Der GKV-Spitzenverband editiert seit Jahren ein regelmäßig aktualisiertes gemeinsames Rundschreiben: " Leistungsrechtliche Vorschriften des SGB XI – Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene vom 01.07.2025". Das Rundschreiben ist ein zentrales Dokument zur Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen d...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.7.2 Anhörungsrecht (Satz 2)

Rz. 128 Die Verbände der Träger weiterer nicht gewerblicher Beratungsstellen auf Landesebene, die für die Beratung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen von Bedeutung sind, erhalten ein Anhörungsrecht. Rz. 129 Erfasst werden von der Regelung insbesondere die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, Verbraucherverbände und Verbände von Selbsthilfegruppen (so ausdrücklich: BR/Dr...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.9.2 Mittelverwendung aus dem Ausgleichsfonds (Satz 2)

Rz. 155 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen kann zur Finanzierung der Berichtspflichten aus Satz 1 auf die Mittel des Ausgleichsfonds nach § 8 Abs. 3 zurückgreifen. Durch § 8 Abs. 3 werden Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung gefördert. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen kann aus Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung mit 5 Mio. ...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.8.3.1 Beteiligung (HS 1)

Rz. 138 Die Pflegekassen können sich zur Wahrnehmung ihrer Beratungsaufgaben an der arbeitsteiligen Organisation von Beratungsaufgaben anderer Träger beteiligen, HS. 1. Rz. 139 Viele Pflegekassen können ortsnah ein Beratungsangebot nicht vorhalten. Nach Abs. 8 Satz 3 ist den Pflegekassen daher eine Beteiligung an Beratungsangeboten anderer Träger gestattet. Rz. 140 § 7a Abs. 1...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 1.7 Drucksachen

Rz. 29 Unter anderem folgende Drucksachen sind zu beachten: zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) – BR-Drs. 718/07 S. 104 ff. = BT-Drs. 16/7439 S. 45 ff., zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz – PSG II v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2424) – BR/Drs. 354-15 S. 85 ff. = BT-Drs. 18/5926 S. 84 ff., zum Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz v. 3.6.2...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) mit Wirkung zum 1.1.2009 in das SGB XI eingeführt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, u. a. durch das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) v. 19.6.2023. Zuletzt wurde die Vorschrift durch das Gesetz zur Bef...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.4.1.3.1 Zweckrichtung: Notwendig für die Beratung

Rz. 114 Die personenbezogenen Daten müssen dem Zwecke der Pflegeberatung nach § 7a dienen. Rz. 115 Die Formulierung "für Zwecke der Beratung" ist gleichzusetzen mit der in § 7a Abs. 6 verwendeten Formulierung "für Zwecke der Pflegeberatung" (auf die Komm. zu § 7a wird daher Bezug genommen). Rz. 116 Die Formulierung "Zwecke der Beratung" wird durch § 7a Abs. 6 insoweit konkreti...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 137 Becker, Pläne im Sozialleistungsverhältnis, SGb 2024, 317. ders., Rechtliche Einordnung von Vereinbarungen, Plänen und Verträgen, Sozialrecht aktuell, Sonderheft 2024, 191. ders., Rechtsschutz bei Individualplänen im Sozialleistungsrecht, SGb 2025, 377. ders., Pläne im Sozialleistungsrecht – Bedeutung und Auswirkungen auf die anwaltliche Tätigkeit, 37. Sozialrechtliche ...mehr

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Sommer, SGB XI § 17 Richtli... / 2.2 Pflegeberatungs-Richtlinien (Abs. 1a)

Rz. 9 Abs. 1a regelt die Verfahrensweise zum Erlass der Pflegeberatungs-Richtlinien, die der einheitlichen Durchführung der Pflegeberatung nach § 7a dienen sollen. Dieser Absatz wurde erst zum 1.1.2016 durch Art. 1 Nr. 11 des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2424) eingefügt. Rz. 10 Nach Satz 1 erlässt der Spitzenverband Bund der Pflegekassen ...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.4.1.3 Doppelte Voraussetzung einer Verarbeitungsbefugnis

Rz. 112 Das Recht zur Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Pflegeberatung nach § 7a ist an eine doppelte Voraussetzung geknüpft; diese beiden Voraussetzungen sind: Die Datenverarbeitung muss dem Zweck der Pflegeberatung nach § 7a dienen und es muss eine (wirksame) Einwilligung des Versicherten oder seines gesetzlichen Vertreters vorliegen. Rz. 113 Die Voraussetzu...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.3.1 Voraussetzungen und Pflichten (Satz 1)

Rz. 84 Die nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ausgestellten Beratungsgutscheine können auch bei einer in Abs. 2a benannten Beratungsstelle eingelöst werden, Satz 1. Notwendige Voraussetzung ist, dass diese Stelle als Beratungsstelle handelt. Rz. 85 Voraussetzungen für die Anerkennung als Beratungsstelle ist: eine ausdrücklich benannte Stelle muss tätig sein, die Erbringung der Pflegebera...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.1.4 Hinweispflicht auf den individuellen Versorgungsplan (Satz 2)

Rz. 50 Anlässlich der Erfüllung der verpflichtenden Aufgaben nach Abs. 1 Satz 1 – Beratungstermin anbieten oder Beratungsgutschein ausstellen – hat die Pflegekasse ausdrücklich auch auf die Möglichkeiten des individuellen Versorgungsplans nach § 7a hinzuweisen und über dessen Nutzen aufzuklären, Satz 2. Rz. 51 Der Versorgungsplan nach § 7a SGB XI ist ein individueller, schrif...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.2.2 Sicherstellungsinstrumente, vertragliche Vereinbarungen (Satz 2)

Rz. 69 Satz 2 gibt der Pflegekasse die notwendigen Sicherstellungsinstrumente an die Hand. Die Pflegekasse schließt hierzu allein oder gemeinsam mit anderen Pflegekassen vertragliche Vereinbarungen mit unabhängigen und neutralen Beratungsstellen. Rz. 70 Hierzu sind vertragliche Vereinbarungen insbesondere mit den in den Nr. 1 bis 3 ausdrücklich benannten Inhalten zu treffen. ...mehr

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Sommer, SGB XI § 17 Richtli... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist zum 1.1.1995 durch Art. 1 des Pflegeversicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) in Kraft getreten. Sie bestand damals nur aus den Abs. 1 und 2. Erst im Jahr 2016 erfolgte die Erweiterung um die Abs. 1a und 1b sowie im Jahr 2023 um Abs. 1c. Zuletzt wurde die Norm durch Art. 1 Nr. 13 des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürok...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.3.2 Anwendungsausschluss von Abs. 2 Satz 1 (Satz 2)

Rz. 94 Abs. 2 Satz 1 findet keine Anwendung, Satz 2.mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Abs. 1 begründet zwingende Hinweispflichten der Pflegekasse, sobald ein Versicherter einen benannten Antrag stellt. Satz 1 HS 1 regelt insoweit den Kreis der Anspruchsberechtigten sowie die anspruchsauslösenden Anträge. Im Satz 1 HS 2 ist der konkrete, notwendige Beratungsinhalt angeführt; Nr. 1 begründet die Pflicht zum Angebot eines Beratungstermins, Nr. 2 begründet ...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.2 Wächteramt der Pflegekassen (Abs. 2)

Rz. 60 Abs. 2 regelt das Wächteramt der Pflegekassen, die sicherzustellen haben, dass die Beratungsstellen die Anforderungen an die Beratung nach § 7a einhalten (Satz 1) und den Pflegekassen hierzu auch die notwendigen Sicherstellungsinstrumente in Form vertraglicher Vereinbarungen an die Hand geben (Satz 2). Rz. 61 Zunächst eröffnet § 7b Abs. 2 i. V. m. § 7a Abs. 8 im Rahmen...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 20 Ergänzende Regelungen finden sich insbesondere in den Abs. 1 bis 4 ausdrücklich in Bezug genommenen Regelungen; dies gilt für folgende Regelungen: § 81 Abs. 1 Satz 2 SGB XI mit seinen Verfahrensregelungen zur Beschlussfassung durch die Mehrheit, § 7a (Pflegeberatung), § 17 Abs. 1a SGB XI mit seinen Regelungen über die Richtlinien zur einheitlichen Durchführung der Pfl...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.3.1.1 Handelnde Stelle

Rz. 87 Handelnde Stellen können sein: kommunale Gebietskörperschaften, von diesen geschlossene Zweckgemeinschaften oder nach Landesrecht zu bestimmende Stellen.mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.4.1.3.2 Einwilligung

Rz. 121 Weiter steht die Datenverarbeitung personenbezogener Daten zwecks Beratung unter dem Einwilligungsvorbehalt. Rz. 122 Der Zeitpunkt der Erteilung der Einwilligung ist zwar nicht ausdrücklich geregelt. Die Einwilligung ist aber vor der Beratung zu erteilen. Das ergibt sich nicht nur aus Sinn und Zweck der Pflegeberatung und der damit verbundenen Notwendigkeit, ggf. pers...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.3.4 Sozialdatenschutz nach § 7a Abs. 6 (Satz 4)

Rz. 98 Für die Verarbeitung der Sozialdaten gilt § 7a Abs. 6 entsprechend, Satz 4 (es ist insoweit zu verweisen auf die Komm. zu § 7a; vgl. auch die Gesetzesmotive zum Dritten Pflegestärkungsgesetz – PSG III v. 23.12.2016, BGBl. I S. 3191, in BT-Drs. 18/9518 S. 11 f., 60 = BR-Drs. 410/16 S. 3 f., 53). Rz. 99 Zum Oberbegriff (Daten-)Verarbeitung, der erst durch das Zweite Date...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.3.1 Kern der Beratungsaufgaben (Satz 1)

Rz. 58 Satz 1 beschreibt und konkretisiert die Aufgaben der Pflegestützpunkte. Rz. 59 Der Aufgabenbereich der Pflegestützpunkte umfasst nach den Nr. 1 bis 3 im Wesentlichen folgende spezifische Aufgaben: unabhängige Auskunft und Beratung (Nr. 1), Koordinierung der in Betracht kommenden Hilfs- und Unterstützungsangebote (Nr. 2) und Vernetzung der Versorgungs- und Betreuungsangebo...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.1.2.1 Kreis der Anspruchsberechtigten

Rz. 25 Abs. 1 Satz 1 zieht den Kreis der Anspruchsberechtigten ausdrücklich eng. Erfasst werden nämlich allein die Versicherten. Rz. 26 Die Einbeziehung der Angehörigen des Pflegebedürftigen oder gar weiterer Personen – wie dies auf ausdrücklichen Wunsch der anspruchsberechtigten Person bei der Pflegeberatung nach § 7a Abs. 2 Satz 1 möglich ist – sieht die Regelung gerade nic...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 178 Braeske, Studie über Pflegestützpunkte – Einheitliche Standards weiterentwickeln, PFLEGEN 2020, Nr. 4, 5. Graffmann-Weschke/Paelecke, Mehr Wissen für die familiale Pflege – Pflegekompetenz, G+G 2020, Nr. 1, 24. Janda, Verantwortungsteilung zwischen Familie und Staat in der Angehörigenpflege, NZS 2025, 481. Kirchner, Pflegeberatung aus einer Hand, G+G 2025, Nr. 4, 24. Kir...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.3.1.3 Berücksichtigungs- bzw. Beachtungsgebote (Satz 1 a. E.)

Rz. 89 Weiter ist die Stelle nur dann als Beratungsstelle anzuerkennen, wenn diese eine eigene Beratung nach Maßgabe der Pflegeberatungs-Richtlinien nach § 17 Abs. 1a für ihre Bürger und Bürgerinnen erbringen will und im Übrigen die Empfehlungen nach § 7a Abs. 3 Satz 3 berücksichtigt. Rz. 90 Auch die kommunalen Beratungsstellen haben daher die Empfehlungen zur erforderlichen ...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.3.3 Sicherungsinstrument vertragliche Vergütungsvereinbarung (Satz 3)

Rz. 95 Die Pflegekassen schließen hierzu allein oder gemeinsam mit anderen Pflegekassen mit den in Satz 1 genannten Stellen einen Vertrag über die Vergütung; Abs. 2a Satz 3. Rz. 96 Durch das Zusammenspiel der Regelungen in den Sätzen 2 und 3 wird die vertragliche Vereinbarung zwischen Pflegekassen und den kommunalen Gebietskörperschaften, von diesen geschlossenen Zweckgemeins...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 14 Ergänzende Regelungen finden sich insbesondere in den Abs. 1 bis 4 ausdrücklich in Bezug genommenen Regelungen, so in den in Bezug genommenen Regelungen über diverse Anträge auf Leistungen nach §§ 36 bis 38, 40 Abs. 1 und 4, den §§ 40b, 41, 42b, 43, 44a, 45, 45e, 87a Abs. 2 Satz 1 und § 115 Abs. 4; weiter auch nach § 40 Abs. 2, den §§ 39 sowie 42 jeweils i. V. m. § 42...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.11 Praxishinweise

Rz. 173 Die Regelung ist zwar komplex ausgestaltet; in der rechtswissenschaftlichen Praxis hat die Regelung aber nur untergeordnete Bedeutung. Es finden sich nur wenige Literaturhinweise und wenn sich die Literatur (auch) mit § 7c SGB XI beschäftigt, dann regelhaft nur im Zusammenhang mit der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI und/oder im Zusammenhang mit § 7b SGB XI und seinen...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.4.2 Hinweispflicht auf jederzeitige Widerrufbarkeit der Einwilligung (Satz 2)

Rz. 127 Der Versicherte oder sein gesetzlicher Vertreter ist zu Beginn der Beratung darauf hinzuweisen, dass die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann, Satz 2. Rz. 128 Die Einwilligung ist einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, auf die auch im Sozialrecht die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs Anwendung finden. Insoweit regelt § 183 BGB ausdrücklich, dass ei...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 1.2 Normzweck

Rz. 12 Das Gesetz gibt in seiner zentralen "Eingangsnorm" des Abs. 1 Satz 1 den wesentlich Zweck der Pflegestützpunkte schon selbst vor. Pflegestützpunkte dienen der Sicherstellung einer wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten. Der Pflegestützpunkt als eine örtliche Anlaufstelle für Pflegebedürftige dient daher – wie bereits die §§ 7a und 7b SGB XI –...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 1.2 Normzweck

Rz. 7 Der Gesetzgeber hat mit der Regelung beabsichtigt, den bereits zuvor eingeführten Beratungsanspruch nach Maßgabe des jetzigen § 7a zum Wohle der Anspruchsteller zu reformieren und klarzustellen. Die Beratungsuchenden sollten möglichst umfassend, schnell und unbürokratisch über ihre Rechte beraten werden. Der Gesetzgeber hatte die Sorge, dass die bislang bestehenden ges...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.1.2.2 Anspruchsauslösende Anträge

Rz. 28 Die anspruchsauslösenden Anträge werden abschließend in Abs. 1 HS 1 genannt; so bei erstmaligem Antrag auf Leistungen nach dem SGB XI und bei weiteren Anträgen auf Leistungen nach den §§ 36 bis 38, 40 Abs. 1 und 4, den §§ 40b, 41, 42b, 43, 44a, 45, 45e, 87a Abs. 2 Satz 1 und § 115 Abs. 4. Rz. 29 Die Regelung zu den weiteren Anträgen auf Leistungen ist (dem Grundsatz na...mehr

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Sommer, SGB XI § 12 Aufgabe... / 2.3.2 Nahtlosigkeit unter Einsatz der Pflegeberatung nach § 7a (Satz 2)

Rz. 64 Die Pflegekassen stellen insbesondere über die Pflegeberatung nach § 7a weiter auch sicher, dass im Einzelfall häusliche Pflegehilfe, Behandlungspflege, ärztliche Behandlung, spezialisierte Palliativversorgung, Leistungen zur Prävention, zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe nahtlos und störungsfrei ineinandergreifen, Satz 2. Rz. 65 Das einzusetzende Instru...mehr

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Sommer, SGB XI § 12 Aufgabe... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 13 Zentrale Bezugsnorm zum Sicherstellungsauftrag der Pflegekassen ist § 69; diese Vorschrift konkretisiert insoweit den Sicherstellungsauftrag. Rz. 14 Ergänzende Regelungen finden sich ansonsten insbesondere in den durch § 12 ausdrücklich in Bezug genommenen Regelungen. Hierzu zählen die Pflegestützpunkte nach § 7c und die Pflegeberatung nach § 7a, § 94 Abs. 2 bis 4 SGB ...mehr