Fachbeiträge & Kommentare zu Mitunternehmerschaft

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ff) Weitere steuerliche Rechtsfolgen bei der übernehmenden Kapitalgesellschaft

Rz. 504 Bezüglich der AfA, der bei der Mitunternehmerschaft ausgeübten Bilanzierungsrechte und der Besitzzeiten bei der Rücklage gem. 6b EStG tritt die GmbH in die Rechtstellung der Mitunternehmerschaft (§ 23 Abs. 1 UmwStG), sofern die GmbH den Buchwertansatz wählt. Bei einem Ansatz der übernommenen Wirtschaftsgüter zum Teilwert oder Zwischenwert, gelten die Rechtsfolgen gem...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (3) Besonderheiten bei der Prüfung der Vorbesitzzeit

Rz. 400 Bei einer Veräußerung von begünstigtem Anlagevermögen aus dem Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft muss die Vorbesitzzeit von jedem Gesellschafter individuell erfüllt sein. Erfüllt ein Gesellschafter die Vorbesitzzeit in seiner Person nicht, entfällt die Möglichkeit der Inanspruchnahme von § 6b EStG anteilig in Höhe des auf ihn entfallenden Bruchteils i.S.v. §...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / dd) Unentgeltliche Übertragung von Mitunternehmeranteilen

Rz. 379 Praktisch hohe Relevanz hat die Besteuerung des unentgeltlichen Übergangs von Anteilen an Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften. Primärer Anwendungsfall sind Anteilsschenkungen und Erbfälle, in deren Rahmen Anteile übergehen. Teilweise können auch bestimmte gruppeninterne Umstrukturierungsmaßnahmen unter die Vorschriften für unentgeltliche Übertragungen von A...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Besteuerungsfolgen bei der GmbH & atypisch Still

Rz. 466 Demgegenüber wird die GmbH & atypisch Still als Mitunternehmerschaft klassifiziert und damit wie eine gewerbliche Personengesellschaft mit der GmbH und dem stillen Gesellschafter als Mitunternehmer behandelt.[819] Im Fall einer atypisch stillen Gesellschaft erzielt der stille Gesellschafter demnach als Mitunternehmer gewerbliche Einkünfte i.S.v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 ESt...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Laufende Erträge

Rz. 415 Die Personengesellschaft ist nach § 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG Steuerschuldnerin der Gewerbesteuer. Insofern ist sie trotz eigentlicher ertragsteuerlicher Transparenz eigenständiges Steuersubjekt. Rz. 416 Bei der Personengesellschaft ist zu beachten, dass der gesamte einkommensteuerliche Gewinn aus Gewerbebetrieb, d.h. unter Einbeziehung der Sonderbetriebsausgaben und -ei...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Transparenzprinzip

Rz. 321 Die Mitunternehmerschaft kann handelsrechtlich gem. § 124 HGB selbst Träger von Rechten und Pflichten sein. Im deutschen Einkommensteuerrecht hingegen ist die Personengesellschaft kein eigenständiges Steuersubjekt. Die Gesellschaft kann als Subjekt der Gewinnerzielung und Gewinnermittlung verstanden werden, während der Gesellschafter Subjekt und Schuldner der Einkomm...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (d) Bilanzierung

Rz. 389 Aus Sicht der Personengesellschaft stellt sich die Übernahme eines Einzelwirtschaftsguts (Vermögensgegenstand) gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten ein entgeltliches Anschaffungsgeschäft z.B. im Rahmen einer Sachgründung oder Sachkapitalerhöhung dar. Dabei wird als Gegenleistung für den Erwerb des Wirtschaftsguts eine Beteiligung an der Gesellschaft gewährt oder ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (b) Verdeckte Mitunternehmer

Rz. 340 Durch ein ausreichendes Maß an Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko können auch zivilrechtliche Nicht-Gesellschafter eine Mitunternehmerstellung begründen. Zumeist werden schuldrechtliche Austauschverträge zur Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern oder zur Erbringung von Dienstleistungen in ein Gesellschaftsverhältnis umqualifiziert. Die Identifikati...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Veräußerungsgewinne

Rz. 417 Die Veräußerung eines Gewerbebetriebs einer natürlichen Person oder Personengesellschaft unterliegt grds. nicht der Gewerbesteuer. Gleiches gilt für die Veräußerung der ganzen Beteiligungen an einer Personengesellschaft, d.h. des ganzen Mitunternehmeranteils. Eine Ausnahme hiervon stellt die Veräußerung einer Sachgesamtheit "an sich selbst" i.S.d. § 16 Abs. 2 Satz 3 ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (c) Übertragung auf eine Schwesterpersonengesellschaft

Rz. 388 Die Übertragung von Wirtschaftsgütern auf eine Schwesterpersonengesellschaft wird in dem Katalog des § 6 Abs. 5 EStG nicht erwähnt. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass daher eine Übertragung eines Wirtschaftsguts zwischen den Gesamthandsvermögen von Schwesterpersonengesellschaft grds. zur Gewinnrealisierung führt.[704] Die BFH-Rspr. hierzu ist uneinheitlich.[70...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (g) Umsatzsteuer

Rz. 396 Darüber hinaus sind umsatzsteuerliche Fragen/Risiken bei der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern aus umsatzsteuerlichen Unternehmen zu beachten. Insoweit kommt es darauf an, das Risiko einer Definitivbelastung mit Umsatzsteuer auszuschließen. Hierfür bestehen mehrere Ansätze. Zunächst werden umsatzsteuerliche Risiken nur ausgelöst, wenn eine steuerbare Leistung v...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Einlagen aus einem Privatvermögen

Rz. 397 Überträgt ein Gesellschafter Wirtschaftsgüter seines Privatvermögens auf eine Personengesellschaft, an der er beteiligt ist, kommt es zunächst darauf an, inwieweit eine Veräußerung dieser Wirtschaftsgüter anstelle einer Übertragung auf die Personengesellschaft Steuern ausgelöst hätte. § 6 Abs. 5 EStG ist für diese Fälle nicht einschlägig, da § 6 Abs. 5 das Vorliegen ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (a) Anbindung an den festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag und Erhebungszeitraum

Rz. 297 Das Anrechnungsvolumen bestimmt die beim Steuerpflichtigen max. zu berücksichtigende und anzurechnende Gewerbesteuer eines Erhebungszeitraumes. Es beträgt das 4-fache des festgesetzten Gewerbesteuermessbetrages. Bei Mitunternehmerschaften ermittelt sich der dem Mitunternehmer anteilig zustehende Gewerbesteuermessbetrag nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel ...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / bb) Einkommensteuer

Rz. 75 Im Fall der Fortsetzungsklausel liegt grds. ein entgeltlicher und damit gewinnrealisierender Veräußerungsvorgang vor. Noch der versterbende Gesellschafter veräußert seinen Gesellschaftsanteil. Es ergibt sich ein Veräußerungsgewinn i.H.d. Unterschiedsbetrages zwischen der Höhe seiner Abfindung und dem Buchwert seines Kapitalkontos, der ggf. mit gesondert festgestellten...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / b) Abgrenzung nach den beteiligten Rechtsträgern

Rz. 23 Die in der Praxis aufzufindenden Betriebsaufspaltungen lassen sich auch nach der Rechtsform der beteiligten Rechtsträger charakterisieren. Bei all diesen Rechtsformen ist immer eine persönliche und eine sachliche Verflechtung gegeben. Die Definitionen haben ebenfalls lediglich beschreibenden Charakter:[31]mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / (1) Formen von Besitzgesellschaften

Rz. 178 Bei der typischen Betriebsaufspaltung bildet das Besitzunternehmen entweder der Alleingesellschafter der Betriebskapitalgesellschaft oder eine Besitz-Mitunternehmerschaft durch beherrschende Personengruppe.mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / cc) Bildung mitunternehmerischer Betriebsaufspaltungen bei Teilanteilsübertragungen

Rz. 174 Bei der vorweggenommenen Erbfolge oder im Erbfall können mitunternehmerische Betriebsaufspaltungen entstehen, wenn Wirtschaftsgüter, die im Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers stehen und der Gesellschaftsanteil nach § 6 Abs. 3 EStG auf mehrere Personen übertragen werden oder im Regelfall der "Senior" seinen Mitunternehmeranteil anteilig mit der dem quotenent...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Grundsätzliches, Formerfordernisse

Rz. 494 Außer der Feststellung, wer Gesellschafter werden und wie die Firma lauten soll, stellt das HGB keine besonderen Anforderungen an den Gesellschaftsvertrag. Ein OHG-Vertrag sollte aber zumindest die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Gesellschafter regeln und auch Bestimmungen über die Organisation der Gesellschaft enthalten. Im Gesellschaftsvertrag verpflichten...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 3. Betriebsvermögen

Rz. 243 Ein weiteres Problem besteht darin, dass das Betriebsvermögen im handelsbilanzrechtlichen und im ertragsteuerrechtlichen Sinn nicht zwingend übereinstimmen muss. Eine vollständige Deckungsgleichheit besteht lediglich bei Kapitalgesellschaften, weil diese ausnahmslos gewerbliche Einkünfte erzielen (vgl. § 8 Abs. 2 KStG), mit der Konsequenz, dass die dazu eingesetzten ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (3) Entgeltlicher Beitritt und einseitige Kapitalerhöhung in der Personengesellschaft

Rz. 406 Nach Tz. 01.47 des Umwandlungssteuererlasses 2011 vom 11.11.2011 liegt bei Eintritt eines weiteren Gesellschafters in eine bestehende Personengesellschaft gegen Geldeinlage oder Einlage anderer Wirtschaftsgüter ein Anwendungsfall des § 24 UmwStG vor (Rdn 401). Der Vorgang wird ertragsteuerlich fiktiv als Gründung einer "neuen" erweiterten Mitunternehmerschaft (z.B. d...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (b) Einkommensteuerrechtliche Einordnung als entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung

Rz. 385 Zu klären ist für die Anwendung von § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG zunächst, ob die Übertragung der Wirtschaftsgüter als "normale" Veräußerung zum Verkehrswert, als Einbringung/Entnahme gegen Gewährung/Minderung von Gesellschaftsrechten, als unentgeltliche Übertragung oder als teilentgeltliche Übertragung ("Mischentgelt") ausgestaltet ist. Die Veräußerung schließt eine Anwen...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Ergänzungsbilanzen

Rz. 350 Ergänzungsbilanzen dienen der Korrektur einzelner Positionen aus der Gesamthandsbilanz, wenn dies aus steuerlichen Gründen für einzelne Gesellschafter erforderlich ist. In der Gesamthandsbilanz kann ein Wirtschaftsgut nur mit einem einheitlichen Wert ausgewiesen werden. Als Ausfluss des Transparenzprinzips sind der Besteuerung jedoch die individuellen steuerlichen Ve...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (b) Rechtsfolgen der Realteilung

Rz. 412 Werden die Voraussetzungen einer Realteilung nach § 16 EStG erfüllt, treten die folgenden, in der Regel günstigen Rechtsfolgen ein:mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Vermögensverwaltende Personengesellschaft und Zebragesellschaft

Rz. 358 Bei den vermögensverwaltenden Personengesellschaften, die Überschusseinkünfte erzielen, ist die Personengesellschaft ebenfalls Subjekt der Einkünfteerzielung, sodass auf Ebene der Personengesellschaft die gemeinschaftlich erzielten Einkünfte einheitlich und gesondert festzustellen sind (§ 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO i.V.m. § 180 Abs. 2 AO). Auch hier erfolgt die Zu...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Verursachungsgerechte Zuweisung des Gewerbesteueraufwands

Rz. 422 Der Gewinn, den der Gesellschafter in seiner Einkommensteuererklärung zu versteuern hat, ergibt sich aus dem ihm zuzurechnenden Anteil am Gesamthandsergebnis und seiner Ergänzungs- und Sonderbilanz. Bei der Ermittlung der Gewerbesteuer fließen indes die Ergebnisse der Gesamthandsbilanz sowie der Ergänzungs- und Sonderbilanzen aller Gesellschafter zusammen (zweistufig...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Besteuerung

Rz. 1420 Die Verordnung sieht vor, dass das Ergebnis der Tätigkeit der Vereinigung nur bei den Mitgliedern zu besteuern ist (Art. 40 EWIV-VO). Der Verordnungsgeber hat sich also für das Transparenz- oder Mitunternehmerprinzip entschieden. Aus diesem Grund kann auf der Ebene der EWIV keine Körperschaftsteuer anfallen, wohl aber auf der Ebene der Mitglieder Einkommen- oder Kör...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Freiberufliche Personengesellschaften

Rz. 363 Die Art der Einkünfte der Gesellschafter einer Personengesellschaft wird nach ständiger Rspr. des BFH in erster Linie durch die Tätigkeit der Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit – mithin durch die Tätigkeit der Gesellschaft – bestimmt.[634] Für die Erzielung von Einkünften aus selbstständiger Arbeit i.S.v. § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG sind kumul...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (e) Beteiligung von Kapitalgesellschaften

Rz. 390 Nach § 6 Abs. 5 Satz 5 EStG ist abweichend von Satz 3 der Teilwert anzusetzen, soweit bei Übertragungen nach Satz 3 der Anteil einer Kapitalgesellschaft/Körperschaftsteuer an dem Wirtschaftsgut unmittelbar oder mittelbar begründet wird oder dieser sich erhöht. Es kommt insoweit zu einer Gewinnrealisierung in Höhe der stillen Reserven im abgebenden Betriebsvermögen. M...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Steuerrechtliche Überlegungen

Rz. 212 Auch steuerrechtlich eröffnet die Unterbeteiligung interessante Gestaltungsmöglichkeiten. Durch die Ausgestaltung als typische oder atypische Unterbeteiligung lässt sich z.B. die Art der Einkünftequalifizierung beeinflussen.[274] Wie bei der typischen stillen Gesellschaft führt eine Unterbeteiligung grds. zu Einkünften aus Kapitalvermögen i.S.v. §§ 2 Abs. 1 Nr. 5, 20...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / b) Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung

Rz. 222 Liegt eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung vor, so sind Darlehen der Besitzgesellschaft an die Betriebspersonengesellschaft im Betriebsvermögen der Besitzgesellschaft zu erfassen. Ist Darlehensgeber ein einzelner Besitzpersonengesellschafter und gewährt er das Darlehen an die Besitzgesellschaft zur Weiterleitung an die Betriebspersonengesellschaft, so ist das ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Überlassung von Wirtschaftsgütern durch eine gewerbliche Schwesterpersonengesellschaft

Rz. 87 Der Wortlaut des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 EStG erfasst nur die Fälle, nach denen ein unmittelbar Beteiligter oder der Beteiligte an einer Obergesellschaft einer Mitunternehmerschaft ein Wirtschaftsgut zur Nutzung überlassen. Der BFH hat jedoch schon früh den Anwendungsbereich der Vorschrift teleologisch erweitert auf Fälle, in denen ein Dritter in den Leist...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / cc) Einbringungen nach § 24 UmwStG

Rz. 537 Bei Einbringung eines (Teil-)Betriebes oder eines Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) müssen die eingebrachten Wirtschaftsgüter gem. § 24 Abs. 2 UmwStG ebenfalls grds. mit dem gemeinen Wert angesetzt werden. Wie bei Kapitalgesellschaften kann jedoch auf Antrag das übernommene Betriebsvermögen mit dem Buchwert oder einem Zwischenw...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (e) Besteuerung

Rz. 369 Die Qualifizierung der atypisch stillen Gesellschaft als steuerliche Mitunternehmerschaft führt dazu, dass die Ausschüttungen an den Kapitalgeber für den Kapitalnehmer Gewinnverwendung darstellen und nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig sind.[308] Der atypisch stille Gesellschafter erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Die Abzugsfähigkeit...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / c) Zivilrechtliche und steuerliche Folgen eines Formwechsels zwischen Personengesellschaften

Rz. 567 Der Formwechsel führt bei der Personengesellschaft zivilrechtlich nicht zu einem Rechtsträgerwechsel. Die Personengesellschaft behält ihre Identität und "wechselt lediglich ihr Rechtskleid"[1065] (Rechtsträgeridentität). Da die Gesellschaft unverändert Trägerin ihrer Aktiva und Passiva bleibt, ist weder eine Einzelübertragung von Vermögensgegenständen noch die Annahm...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Typische Betriebsaufspaltung

Rz. 221 Ist das Besitzunternehmen eine Personengesellschaft, gehört ein der Betriebs-GmbH von der Gesellschaft mit Mitteln des Gesamthandsvermögens gewährtes Darlehen jedoch stets zu ihrem Betriebsvermögen.[434] Werden die Darlehen von den Gesellschaftern der Besitzgesellschaft unmittelbar an die Betriebs-GmbH gewährt, sind sie im Sonderbetriebsvermögen II der darlehensgeben...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / (2) Anteile an anderen Kapitalgesellschaften

Rz. 186 Die Anteile der Besitzgesellschafter an einer anderen Kapitalgesellschaft, welche intensive und dauerhafte Geschäftsbeziehungen zur Betriebskapitalgesellschaft unterhält, gehören ebenfalls zum notwendigen Betriebsvermögen des Besitzunternehmens.[364] Werden diese Anteile nicht von der Besitz-Mitunternehmerschaft selbst, sondern von einem Besitzgesellschafter gehalten...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (1) Typisch stille Gesellschaft

Rz. 352 Die typisch stille Gesellschaft kann als darlehensähnlich bezeichnet werden. Das HGB normiert für sie beschränkte gesetzliche Kontroll- und Informationsrechte, die durch vertragliche Vereinbarung jedoch angemessen erweitert werden können. Vereinbarungen mit dem Kapitalgeber zur Vergütung lassen sich einigermaßen flexibel treffen, wobei insgesamt die Grenze zur Mitunt...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 2. Die unentgeltliche Nutzungsüberlassung zur Vermeidung der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung

Rz. 94 Die vorrangige Erfassung des überlassenen Wirtschaftsgutes bei einer Besitz-Mitunternehmerschaft gilt nach dem BMF-Schreiben vom 28.4.1998 für die mitunternehmerische Betriebsaufspaltung nur dann, wenn bei der Besitz-Gesellschaft eine Gewinnerzielungsabsicht festgestellt werden kann. Als Indiz für die Gewinnerzielungsabsicht wird von der Finanzverwaltung herangezogen,...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (d) Mitsprache

Rz. 368 Der Einsatz der atypisch stillen Gesellschaft als mezzanines Finanzierungsinstrument der Wahl bedeutet eine bewusste Entscheidung für eine Mitunternehmerschaft und gegen eine steuerliche Abzugsfähigkeit der Zinsaufwendungen als Betriebsausgabe. Als Ausgleich eröffnet sich in Bezug auf Mitsprache- und Kontrollrechte ein ausgesprochen weiter Gestaltungsspielraum. Die w...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / (2) Umqualifizierung von Einkünften und Verstrickung

Rz. 179 Wichtigste Rechtsfolge der Betriebsaufspaltung ist die Umqualifizierung von Vermietungs- und Verpachtungseinkünften der Besitzgesellschaft oder des Besitz-Einzelunternehmens in Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG, was auch zu deren Belastung mit Gewerbesteuer führt. Damit verbunden ist die Verstrickung der überlassenen Wirtschaftsgüter und der Anteile an der ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Ebene der aus dem Formwechsel hervorgehenden Personengesellschaft

Rz. 481 Handelsrechtlich muss die übernehmende Personengesellschaft oder natürliche Person beim Formwechsel die Buchwerte fortführen. Für steuerliche Zwecke stellt die Personengesellschaft eine Eröffnungsbilanz auf. Dabei ist die "übernehmende" Personengesellschaft an die Ansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der "übertagenden" Kapitalgesellschaft gebunden (sog. Wertverk...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Gewerblich tätige KG

Rz. 624 Unter einer gewerblich tätigen KG versteht man eine solche, deren Tätigkeit steuerlich als Gewerbebetrieb behandelt wird. Diese steuerliche Einschätzung ist unabhängig von der handelsrechtlichen Zuordnung in den §§ 1, 2 HGB. Die maßgebliche steuerliche Definition des Begriffs "Gewerbebetrieb" findet sich in § 15 Abs. 2 EStG. Theoretisch könnte eine KG auch einen Betri...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 2. Bewertung des Betriebsvermögens von Personenunternehmen

Rz. 15 Unternehmerisches Vermögen wird zum Bewertungsstichtag (im Todesfall der Todestag bzw. bei Schenkung im Zeitpunkt deren Ausführung) mit dem sog. gemeinen Wert (§ 9 BewG), der den Verkehrswert abbilden soll, bewertet. Die Bewertung des Betriebsvermögens von Personenunternehmen richtet sich nach § 12 Abs. 5 ErbStG. Der Umfang des Betriebsvermögens von Gewerbebetrieben u...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Steuerneutralität nach § 24 UmwStG bei der Einbringung eines Einzelunternehmens

Rz. 402 Die Einbringung eines Einzelunternehmens führt nach allgemeinen Grundsätzen zu einer Besteuerung eines Veräußerungsgewinns (ggf. tarifbegünstigt nach §§ 16, 34 EStG) für den Einzelunternehmer. § 24 UmwStG findet als besondere Bewertungsvorschrift abweichend von § 16 Abs. 2 EStG Anwendung.[735] Nach § 24 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006 führen Einbringungen zum Ansatz des gem...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Anwendung von § 34a EStG

Rz. 372 Die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG für nicht entnommene Gewinne ist auch anwendbar, soweit natürliche Personen an Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) beteiligt sind. Dabei gilt entsprechend des Transparenzprinzips bei Personengesellschaften eine gesellschafterbezogene Betrachtung. Dies bedeutet, dass jeder Gesellschafter für sich und unabhängi...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Einkünfteerzielungsabsicht auf der Ebene der Gesellschaft und der Gesellschafter

Rz. 323 Damit Einkünfte einer der sechs Einkunftsarten erzielt werden können, muss sowohl auf der Ebene der Gesellschaft als auch auf der Ebene der Gesellschafter Einkünfteerzielungsabsicht vorliegen. Das Tatbestandsmerkmal der Einkünfteerzielungsabsicht hat den Zweck, einkommensteuerrechtlich relevante Tatbestände von den irrelevanten Tatbeständen der Liebhaberei abzugrenze...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (3) Weitere Voraussetzungen

Rz. 309 Die Inanspruchnahme von § 6b EStG hat neben einem begünstigten Veräußerungs- sowie Reinvestitionsobjekt nach Maßgabe von § 6b Abs. 1 EStG auch weitere Voraussetzungen, die in § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 1–5 EStG definiert sind. Von besonderer Bedeutung ist dabei u.a. § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG. Danach ist notwendig, dass das betreffende Veräußerungsobjekt mind. sechs J...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / (3) Erbschaftsteuer

Rz. 104 Rspr.[192] und Finanzverwaltung[193] sehen in einer qualifizierten Nachfolgeklausel eine erbschaftsteuerlich grds. unbeachtliche dinglich wirkende Teilungsanordnung, sodass der Gesellschaftsanteil trotz Sondererbfolge erbschaftsteuerlich allen Miterben entsprechend der Erbquote zuzurechnen ist. Dennoch können nach § 13a Abs. 5 ErbStG nur die qualifizierten Erben die ...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 3. Zuwendung eines Anteils an einer Personengesellschaft

Rz. 192 Anteile an Personengesellschaften sind unter Lebenden nicht frei übertragbar. Veränderungen der personellen Zusammensetzung des Gesellschafterkreises bedürfen der Zustimmung jedes einzelnen Gesellschafters, sofern nicht der Gesellschaftsvertrag die Übertragbarkeit allgemein oder unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Auch in personalistisch strukturierten Gesellsc...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Überlegungen zur Rechtsformwahl und praktische Bedeutung der OHG

Rz. 486 Die OHG ermöglicht echte Mitunternehmerschaft. In den Fällen, in denen ein Handelsgewerbe gleichberechtigt von mehreren Personen ausgeübt werden soll, bietet sie sich daher als Rechtsform besonders an. Insb. kleinen und mittleren Familienunternehmen[777] gewährt sie durch das Prinzip der Selbstorganschaft die nötige Identität zwischen dem Unternehmen und den Familien...mehr