Fachbeiträge & Kommentare zu Mitunternehmerschaft

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1.2 Betriebsvermögen

Rz. 262 Die unentgeltliche Übertragung von Betriebsvermögen ist – wie das Beispiel in Rz. 260 zeigt – mit einkommensteuerlichen Risiken verbunden, die vorab zu identifizieren sind. Besondere Relevanz hat hierbei das Sonderbetriebsvermögen als besondere Form des Betriebsvermögens, das bei der Gestaltung der Nachfolge gesondert in den Blick zu nehmen ist. Rz. 263 In der ESt wir...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 7.2.2 Ertragsteuerliche Sicht

Rz. 312 Aus ertragsteuerlicher Sicht wird die Entscheidung für eine bestimmte Finanzierungsform vor allem durch die unterschiedliche Behandlung von Eigen- und Fremdkapitalvergütungen bestimmt, wobei Fremdkapital – im Gegensatz zum Eigenkapital – nicht nur durch den Gesellschafter (Gesellschafter-Fremdfinanzierung), sondern auch durch Dritte gewährt werden kann.[1] Rz. 313 Bei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1.4 Zurückbehaltung von Sonderbetriebsvermögen

Rz. 267 Das Beispiel in Rz. 266 zeigt, dass einzelne Wirtschaftsgüter bei Mitunternehmerschaften steuerneutral übertragen werden können. Dadurch wird die Besteuerung von stillen Reserven zwar nicht endgültig vermieden, jedoch kann diese zumindest in die Zukunft verschoben werden. Praxis-Beispiel Aufgabe des Mitunternehmeranteils mit Gewinnrealisierung V ist an einer KG beteili...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.4.3.1 Vorbemerkung

Rz. 136 Nachstehend werden unterschiedliche Problembereiche aufgezeigt, die sich aus der vorzeitigen Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft ergeben können. Die Erbengemeinschaft bedarf der Auseinandersetzung des während ihres Bestehens gesamthänderisch gebundenen Vermögens an die einzelnen Erben, da sie eine grundsätzlich auf Teilung angelegte Zufallsgemeinschaft ist. So...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.14 Umstrukturierungen

Rz. 258 Im Rahmen der Vorbereitung der Unternehmensnachfolge sollte auch die Rechtsform des Unternehmens überprüft und ggf. optimiert werden.[1] Im Fokus stehen hierbei nicht nur haftungsrechtliche Gesichtspunkte, sondern insb. auch erbrechtliche und gesellschaftsrechtliche Themen. Wenn sich eine Umstrukturierung vor diesem Hintergrund als sinnvoll oder erforderlich darstell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 7.2.1 Erbschaftsteuerliche Sicht

Rz. 307 Die Frage, welche Finanzierungsform sich bei der Unternehmensnachfolge erbschaftsteuerlich günstiger auswirken kann, muss differenziert nach Personengesellschaft (PersG) und Kapitalgesellschaft (KapG) beurteilt werden. Hierbei wird folgender Fall exemplarisch zugrunde gelegt: Der gemeine Wert des Unternehmens des V beträgt unabhängig von der Rechtsform 100 (Unternehm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.3.3 Gleichverteilung unter den Erben

Rz. 125 Bei allen Gestaltungsmodellen sollte die wertmäßige Verteilung des Vermögens unter den Erben beachtet werden, um nachträgliche Belastungen durch mögliche Ausgleichsansprüche zu vermeiden. Praxis-Beispiel Unternehmensnachfolge bei 4 Erbberechtigten U ist Inhaber eines mittelständischen Bauunternehmens. Er verwaltet zudem Immobilien für seine Kunden, weil er sämtliche Ba...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.3.2.1 Entgeltlicher, teilentgeltlicher oder unentgeltlicher Vorgang

Rz. 206 In der Planung und Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge ist der Fokus nicht nur auf die SchenkSt zu richten. Denn Vermögensübertragungen haben regelmäßig auch einkommensteuerliche Auswirkungen, die mitunter erhebliche ungewollte, überraschende und ggf. existenzgefährdende Steuerbelastungen zur Folge haben können. Rz. 207 Erfolgt die vorweggenommene Erfolgeunentgel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.1 Unterschiede bei den Gesellschaftsformen

Rz. 82 Hinsichtlich der Gesellschaftsformen lässt sich für Zwecke der Unternehmensnachfolge zwischen den folgenden Personen- und Kapitalgesellschaften unterscheiden: Personengesellschaften: OHG (§ 15 EStG Rz. 244), KG (§ 15 EStG Rz. 245), GmbH & Co. KG (§ 15 EStG Rz. 246); Kapitalgesellschaften: Unternehmergesellschaft bzw. GmbH, AG, KGaA, SE. Rz. 83 Kapital- und Personengesellschafte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.4 Einschränkung der Wahlrechte nach § 15 Abs. 2 UmwStG

Rz. 37 § 16 S. 1 UmwStG verweist auf den gesamten § 15 UmwStG und damit auch auf § 15 Abs. 2 UmwStG. Danach entfällt das Wahlrecht der übertragenden Kapitalgesellschaft, in ihrer steuerlichen Schlussbilanz die zu übertragenden Wirtschaftsgüter mit dem Buchwert oder einem Zwischenwert anzusetzen, wenn der Teilbetrieb vor der Spaltung erworben oder aufgestockt wurde oder wenn ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.2.3 Fehlendes Unternehmerrisiko

Rz. 33 Ein eigenes Unternehmerrisiko trägt, wer sich auf eigene Rechnung und Gefahr betätigt und infolgedessen den Gewinn und Verlust seiner Tätigkeit erhält. Ein Arbeitnehmer bekommt grundsätzlich nur eine feste Vergütung, unabhängig vom Arbeitsumfang und -ergebnis. Er kann die Höhe seiner Einnahmen nicht durch eine Steigerung seiner Arbeitsleistung und durch Herbeiführen e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 22): Das kl... / VI. Besteuerung der Ausschüttung aus der Holding

Soweit die Beteiligung an der Holdinggesellschaft im Privatvermögen gehalten wird, gelten für die Dividendeneinkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG die Grundsätze der Abgeltungsteuer (26,375 % inkl. Solidaritätszuschlag). Im Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens oder einer Mitunternehmerschaft gehaltene Beteiligungen werden nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert, weshalb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Allgemeiner Gewinnverteilun... / I. Gewerbesteuerliche Einordnung der KGaA und ihrer phG

Bei der KGaA handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft (§ 278 Abs. 1 AktG), so dass bereits aufgrund der Rechtsform keine Mitunternehmerschaft vorliegen kann.[1] Analoge Anwendung des § 35 Abs. 2 S. 2 EStG: Die mit gesetzessystematischen und gesetzeshistorischen Argumenten begründete analoge Anwendung des grundsätzlich nur auf Mitunternehmer anzuwendenden § 35 Abs. 2 S. 2 EStG...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Allgemeiner Gewinnverteilun... / II. Rechtsformspezifische Auslegung durch den BFH

Vor diesem Hintergrund erschließen sich die Überlegungen des BFH hinsichtlich einer rechtsformspezifischen Auslegung des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels i.S.d. § 35 Abs. 2 S. 2 EStG. So verfolgt § 35 EStG unstreitig den Zweck der Entlastung der bereits mit GewSt belasteten Einkünfte aus Gewerbebetrieb von einer Doppelbelastung, soweit diese auch der Besteuerung mit E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Allgemeiner Gewinnverteilun... / 1. Allgemeiner Gewinnverteilungsschlüssel i.S.d. § 35 Abs. 2 S. 2 EStG

Einer genaueren Betrachtung bedarf es hingegen hinsichtlich der i.R.d. Urteils vorgenommenen rechtsformspezifischen Auslegung des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels i.S.d. § 35 Abs. 2 S. 2 EStG. Technisch dient dieser der Aufteilung des Gewerbesteuermessbetrags (GewSt-Messbetrags) auf die phG einerseits und auf die Kommanditaktionäre, bei denen eine Anrechnung der GewSt n...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.2.5 Keine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit (Satz 1 Nr. 4)

Rz. 42 Mit dem Ausschluss hauptberuflich selbstständig erwerbstätiger Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder von der Familienversicherung wird an die Rechtsprechung des BSG zur Familienkrankenhilfe angeknüpft (vgl. BSG, Urteil v. 29.1.1980, 3 RK 38/79), die in diesen Fällen bereits die Familienkrankenhilfe als ausgeschlossen angesehen hatte, weil Selbstständige nicht zu dem ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Offene Handelsgesellschaft:... / 2.3 Mitunternehmerschaft

Die OHG ist steuerrechtlich eine Mitunternehmerschaft, ihre Gesellschafter sind Mitunternehmer. Dazu ist vor allem erforderlich, dass die Gesellschafter eine Mitunternehmerinitiative entfalten können und ein Mitunternehmerrisiko zu tragen haben. Beide Komponenten sind bei einem OHG-Gesellschafter unstrittig gegeben. Selbst wenn ein Gesellschafter von der Geschäftsführung im E...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 2.3.1 Mitunternehmerschaft

Deshalb wird der atypisch stille Gesellschafter steuerlich auch als Mitunternehmer eingestuft. Der atypisch Stille kann eine dem Kommanditisten vergleichbare Mitunternehmerinitiative ausüben. Durch die schuldrechtliche Teilhabe an den stillen Reserven des Betriebs trägt er zudem auch ein Mitunternehmerrisiko.[1] Das Mitunternehmerrisiko fehlt i. d. R. jedoch, wenn der Stille...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / 2.2 Einkunftsarten einer KG

Grundsätzlich kann eine KG Einkünfte aller Einkunftsarten des EStG erzielen, lediglich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind ausgeschlossen. Soweit die KG jedoch ein Handelsgewerbe unterhält, wird dieses in aller Regel als Gewerbebetrieb zu werten sein und der Gewinn oder Verlust daraus als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die KG ist steuerlich dann eine Mitunternehmersc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zebragesellschaft / 7.1 Grundfälle

In den folgenden steuerrechtlichen Konstellationen kann eine Zebragesellschaft in der Praxis anzutreffen sein: Ein Gesellschafter hält den Anteil an der Zebragesellschaft im Betriebsvermögen seines land- und forstwirtschaftlichen Unternehmens, seines gewerblichen Einzelbetriebs oder seiner selbstständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeit. Gesellschafter einer Zebragesellschaft i...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 3.4 Formelles

Da es sich bei der atypisch stillen Gesellschaft um eine Innengesellschaft handelt, kann diese nicht Subjekt der Gewerbesteuer sein. Deshalb ist die Mitunternehmerschaft auch nicht Empfänger des Gewerbesteuerbescheids.[1] Dies gilt unabhängig davon, welche Rechtsform der Inhaber des Handelsgeschäfts hat. Die Bescheide werden dem Inhaber des Handelsgeschäfts bekannt gegeben,[2...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 3.2 Atypisch Still

Liegt eine atypisch stille Gesellschaft vor, wird es etwas exotisch: Objekt der Gewerbesteuer und Träger der Gewerbesteuerpflicht ist die Mitunternehmerschaft, dagegen ist Subjekt der Gewerbesteuer der Inhaber des Handelsgeschäfts. Daraus folgt, dass der gesondert und einheitlich festgestellte Gewinn der Mitunternehmerschaft der Ermittlung des Gewerbeertrags zugrunde gelegt w...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 2.6.1 Vorteile

Liegt eine Verlustsituation vor, gelingt es mittels der atypisch stillen Gesellschaft zumindest den Teil des Verlustes, der auf den Stillen entfällt, aus der Ebene der GmbH herauszulösen. Dort wäre der Verlust sonst gefangen und würde durch einen Verlustvortrag erst in späteren Jahren wieder erzielte Gewinne der GmbH mindern. So aber gelangt der Verlustanteil des Stillen bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 1.3.1 Laufendes Ergebnis

Die Beteiligung des stillen Gesellschafters am Gewinn oder Verlust ergibt sich grundsätzlich aus dem Gesellschaftsvertrag. Darin wird vereinbart, ob der Stille nur am Gewinn beteiligt ist, oder ob er auch in Verlustjahren einen Anteil am Ergebnis zu tragen hat. Beides ist möglich und kann frei vereinbart werden, jedoch ist die Verlustbeteiligung auf die Höhe der Einlage begr...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / Zusammenfassung

Begriff Der Zweck einer Kommanditgesellschaft (KG) ist auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet. Die KG ist damit eine Personenhandelsgesellschaft. Prägend für die KG ist die zweigeteilte Haftung der Gesellschafter: Der Komplementär haftet unbeschränkt, der Kommanditist hingegen nur in beschränktem Umfang. In rechtlicher Hinsicht ist eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zebragesellschaft / 6.2 Gesellschafter

Die anteiligen Einkünfte des betrieblichen Gesellschafters aus der Zebragesellschaft sind somit nicht mit Gewerbesteuer belastet. Damit kommt bei ihm auch keine gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 2 GewStG bzw. bei einem Verlust keine Hinzurechnung nach § 8 Nr. 8 GewStG in Betracht. Der Gewinnanteil aus einer Zebragesellschaft ist kein Gewinn aus einer Mitunternehmerscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 2.3.3 Behandlung beim Inhaber

Auch wenn steuerrechtlich eine Mitunternehmerschaft gegeben ist, gehört das Geschäftsvermögen zivilrechtlich nur dem Inhaber des Betriebs; es gibt kein gemeinsames Gesellschaftsvermögen. Die Beteiligung des atypisch Stillen am Betriebsvermögen ist nur schuldrechtlicher Natur. Damit wird die vom Stillen geleistete Einlage in der Bilanz des Geschäftsinhabers auch als Verbindlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Offene Handelsgesellschaft:... / Zusammenfassung

Begriff Steuerrechtlich ist die Offene Handelsgesellschaft (OHG) als Personengesellschaft in aller Regel eine Mitunternehmerschaft. Die Gesellschafter der OHG sind demzufolge Mitunternehmer und erzielen gemeinschaftliche gewerbliche Einkünfte. Daraus folgt, dass bei der steuerlichen Gewinnermittlung einige Besonderheiten zu beachten sind. Dazu gehört insbesondere, dass Sonde...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 3.3 Steuerersparnis für GmbH

Eine GmbH + atypisch Still als Personengesellschaft bzw. steuerliche Mitunternehmerschaft kann den Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG nutzen. Der Gewerbeertrag mindert sich dadurch um 24.500 EUR. Dieser Freibetrag steht einer GmbH nicht zu, sodass sich allein aus der Kombination mit einer atypisch stillen Gesellschaft eine jährliche Gewerbesteuerersparnis zwischen 3.00...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zebragesellschaft / Zusammenfassung

Begriff Nicht nur der Begriff klingt zunächst exotisch. Auch die zutreffende steuerliche Behandlung einer sog. Zebragesellschaft gehört zu den nicht alltäglichen Aufgaben. So verwundert es nicht, dass viele Gesellschaften, die unter diesen Typus fallen, in der Praxis als solche nicht erkannt bzw. die zu treffenden Feststellungen in formeller Hinsicht unzulänglich umgesetzt w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 2.3 Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften (§ 1 Abs. 1 S. 2 AStG)

Rz. 96 Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften als Steuerpflichtiger: Satz 2 bestimmt, dass Steuerpflichtiger im Sinne von § 1 AStG und § 1a AStG auch eine Personengesellschaft oder eine Mitunternehmerschaft sein kann; § 1 Abs. 1 S. 2 Halbs. 1 AStG. Eine Personengesellschaft oder Mitunternehmerschaft ist zudem selbst nahestehende Person, wenn sie die Voraussetzungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.6 Beteiligung der Körperschaft an einer Mitunternehmerschaft (§ 8d Abs 2 S 2 Nr 4 KStG)

Tz. 67 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Entspr dem Telos der Norm erklärt § 8d Abs 2 S 2 Nr 4 KStG auch die Beteiligung der Verlust-Kö an einer MU-Schaft für st-schädlich (dazu auch s die Ges-Begr, BR-Drs 544/16, 9). Eine solche Beteiligung führt zum Untergang des verbleibenden fortführungsgebundenen Verlustvortrags und zwar unabhängig von der Beteiligungsquote (also auch Mini-Bete...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.2.3.2 Statusänderungen im Hinblick auf Anteile (§ 6 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 S. 2)

Hintergrund Rz. 260 Nach § 6 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 AStG wird ein Entfallen der Wegzugssteuer ausgeschlossen, soweit die Anteile veräußert, übertragen oder in ein Betriebsvermögen eingelegt wurden. Der Tatbestand der Norm ist sehr weit gefasst. Er stellt insbesondere nicht darauf ab, ob im Rahmen des schädlichen Ereignisses stille Reserven aufzudecken waren oder nicht.[1] Rz. 261 D...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.7.3 § 7 Abs. 4 S. 2 AStG

Rz. 476 § 7 Abs. 4 S. 2 AStG enthält eine Sonderregel für Personengesellschaften. Demnach wird bei den unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschaftern einer Personengesellschaft oder Mitunternehmerschaft, die an einer Zwischengesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, ein Zusammenwirken durch abgestimmtes Verhalten widerlegbar unterstellt. Mithin handelt es sich b...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 11.8 Gewinnabgrenzung zwischen einer Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern (§ 1 Abs. 5 S. 7 AStG)

Rz. 338 Nach § 1 Abs. 5 S. 7 AStG sind die Bestimmungen der § 1 Abs. 5 Sätze 1 bis 4 AStG nicht auf die Geschäftsbeziehungen zwischen einem Gesellschafter und seiner Personengesellschaft oder einem Mitunternehmer und seiner Mitunternehmerschaft anzuwenden, unabhängig davon, ob eine unmittelbare oder eine nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 2 EStG mittelbare Beteiligung vorliegt. ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.3.1.3 Zwischeneinkunftscharakter

Rz. 64 Die Einkünfte der ausländischen Betriebsstätte müssen Zwischeneinkunftscharakter haben, d. h. der Gesetzgeber fingiert für die Prüfung eine 100 %ige Beteiligung an einer ausländischen Körperschaft und knüpft für die Prüfung des Methodenwechsels an den Charakter der ausländischen Einkünfte an: Führten diese als sog. Zwischeneinkünfte, d. h. passiv und niedrigbesteuert,...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.6.3 § 7 Abs. 3 Satz 2 AStG

Rz. 451 § 7 Abs. 3 S. 2 AStG ergänzt § 7 Abs. 3 S. 1 AStG. Demnach kann auch eine Personengesellschaften bzw. eine Mitunternehmerschaften nahestehende Person sein, wenn sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 AStG erfüllt. § 7 Abs. 3 S. 2 AStG wirkt konstitutiv. Der Referentenentwurf v. 10.12.2019 enthielt noch keine Aussage zu Personengesellschaften. § 7 Abs. 3 S. 1 AStG bezi...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.2.3 Ausländische Gesellschaft/Person/Personengesellschaft

Rz. 48 Die Geschäftsbeziehungen können zu einer ausländischen Gesellschaft oder einer im Ausland ansässigen Person oder Personengesellschaft bestehen. Es ist nicht erforderlich, dass es sich um nahestehende Personen (z. B. i. S. d. § 1 Abs. 2 oder § 7 AStG) handelt.[1] Eine ausländische Gesellschaft ist eine solche nach § 7 Abs. 1 AStG, ohne dass sie Zwischengesellschaft ist...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.9.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 280 § 8 Abs. 1 Nr. 8 AStG regelt – i. S. einer exklusiven Regelung (s. Rz. 288) – die Einordnung von Gewinnen (einschließlich Verlusten[1]) aus "der Veräußerung eines Anteils an einer anderen Gesellschaft sowie aus deren Auflösung oder der Herabsetzung ihres Kapitals" als aktive Einkünfte. Es geht insgesamt um Gewinne, die eine ausländische Gesellschaft i. S. v. § 7 Abs....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.1.1 Von § 8 Abs. 1 AStG erfasste Einkünfte

Rz. 105 § 8 Abs. 1 AStG stellt auf "Einkünfte" ab und meint damit grds. solche i. S. v. § 2 Abs. 1 EStG.[1] Im Einklang mit ihrem Zweck soll die Norm folglich nur dort eingreifen, wo auch bei einem unbeschränkt Steuerpflichtigen steuerbare Einkünfte vorgelegen hätten.[2] Die Anwendung des § 8 Abs. 1 AStG erfolgt dann zwar grds. losgelöst von der Einkunftsart i. S. v. § 2 Abs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Person oder Personengesellschaft

... oder einer ... Person ... Rz. 28 [Autor/Stand] Unter den Begriff "Person" fallen sowohl natürliche (§ 1 BGB) als auch juristische (§§ 21 ff. BGB) Personen. Zwischen den Begriffen "ausländische Gesellschaft" und "Person" ergeben sich deshalb gewisse Überschneidungen, wobei der Begriff "Person" als der Grundbegriff angesehen werden muss, der die ausländischen Gesellschaften...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.4.5 Veräußerung oder Übertragung der Anteile (§ 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 4 und S. 6)

Rz. 390 Gem. § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 4 AStG wird die noch nicht entrichtete Steuer fällig, soweit die Anteile veräußert oder übertragen werden. Der Widerrufstatbestand ist eine Parallelvorschrift zu § 6 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 AStG, allerdings mit eingeschränktem Anwendungsbereich (Einlagen in ein Betriebsvermögen sind nicht erfasst). Hintergrund des Widerrufstatbestands dürfte die Vo...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 11 Der persönliche Anwendungsbereich der Norm bezieht sich auf die Antragstellung des Stpfl. Durch den Bezug auf § 160 AO ergibt sich die Möglichkeit, zur Definition auch auf andere Vorschriften der AO – da die AO zudem ein allgemeines verfahrensrechtliches Rahmengesetz bildet – abzustellen. Der Begriff des Stpfl. in § 16 AStG ist verfahrensrechtlich zu verstehen. Nach d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.2 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 17 AStG ist mit dem Gesetz vom 8.9.1972[1] eingeführt worden und ist damit originärer Bestandteil des AStG. Der Absatz 2 wurde mit dem Einführungsgesetz zur Abgabenordnung vom 14.12.1976[2] eingeführt und wurde anschließend lediglich redaktionell[3] angepasst. Rz. 5 Inhaltliche Anpassungen wurden in der Vorschrift durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.2.1 Stiftender Personenkreis

Rz. 60 Bei natürlichen Personen als Stiftende kommt es auf die Unternehmenseigenschaft des Stifters an. Diese kann durch die Unternehmer- oder Mitunternehmereigenschaft begründet sein[1], d. h. eine natürliche Person muss entweder als Einzel- oder Mitunternehmer Gewinneinkünfte beziehen und im Rahmen dieses Unternehmens die ausländische Stiftung begründen. Auch wenn i. d. R....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.1.2 Unmittelbare oder mittelbare Beteiligung

Rz. 57 Weiteres Tatbestandsmerkmal des § 13 Abs. 1 S. 1 AStG ist das Bestehen einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung des unbeschränkt Stpfl. an einer ausländischen Gesellschaft. Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an der Kapitalanlagegesellschaft ist eine solche am Nennkapital (oder einer strukturell vergleichbaren Bezugsgröße nach ausländischem Gesellsch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.2.2 Begünstigter Personenkreis

Rz. 62 Für die Annahme einer Unternehmensstiftung bedarf es weiterhin eines bestimmten Personenkreises, der bezugs- und anfallsberechtigt ist. Hierunter fallen abschließend der Stifter, ferner Gesellschafter und Mitglieder, abhängige Gesellschaften, Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte sowie deren Angehörigen, wobei sich die Angehörigeneigenschaft auf sämtliche vorge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.1.7.1 Unmittelbare und mittelbare Beteiligung am Nennkapital

Rz. 327 § 7 Abs. 1 S. 1 statuiert, dass die steuerpflichtige Hinzurechnung der Zwischeneinkünfte "bei dem unbeschränkt Stpfl. entsprechend seiner unmittelbaren und mittelbaren Beteiligung am Nennkapital" erfolgt. Im Vergleich zur Vorgängerregelung erfasst § 7 Abs. 1 S. 1 AStG nunmehr auch die direkte Zurechnung von Zwischeneinkünften aus mittelbaren Beteiligungen. Die Erfassu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.4 Entsprechende Anwendung in Fällen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG (§ 6 Abs. 3 S. 5)

Rz. 307 § 6 Abs. 3 S. 5 AStG ordnet die entsprechende Geltung des § 6 Abs. 3 S. 1 bis 3 AStG auch für den Fall an, in dem nach einer unentgeltlichen Übertragung i. S. v. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG auf eine natürliche Person die betreffende Person innerhalb von 7 Jahren seit der Übertragung unbeschränkt steuerpflichtig wird. Praxis-Beispiel Die natürliche Person X hat unter Ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.3.1.1 Einkünfte der ausländischen Betriebsstätte

Rz. 52 Ausländische Betriebsstätte: Es muss eine Betriebsstätte i. S. d. § 12 AO bestehen. Auf das DBA-Recht kommt es insoweit nicht an.[1] Die der Tätigkeit des Unternehmens dienende Geschäftseinrichtungen und Anlagen müssen sich im Ausland befinden oder die Bauausführungen und Montagen im Ausland erfolgen.[2] Da – s. insoweit Rz. 74 – eine Freistellung ebenfalls Voraussetzu...mehr