Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrwertsteuer

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Umsatzsteuer in Malta / 2 Mehrwertsteuerregistrierung

2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte Ein ausländischer Unternehmer erhält bei folgender Stelle Auskünfte über das maltesische Mehrwertsteuersystem: Malta Tax and Customs Administration Legal, Technical and International Affairs AM Business Centre Triq il-Labour Zejtun ZTN 2401 MALTA Tel.: +356-2258 2200 E-Mail: ictu.mtca@gov.mt Auch über die Website der maltesischenVerwaltung kö...mehr

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Umsatzsteuer in Slowenien / 5 Rechnungen

5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung Die einschlägigen Regelungen ergeben sich aus: Zakon o davku na dodano vrednost: Uradni list RS, št. 117/06 poglavje X - členi 81, 82, 83, 84 in 86 (Mehrwertsteuergesetz: Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 117/06 Kapitel X - Artikel 81, 82, 83, 84 sowie Artikel 86 betreffend die Aufbewahrung von Rechnungen); Pravilnik o izvajanju Zakon...mehr

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Umsatzsteuer in Tschechien / 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

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Umsatzsteuer in Schweden / 7 Zusammenfassende Meldungen

7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen Bezugszeitraum für die Aufstellungen ist normalerweise ein Quartal. Die Meldungen können unter folgenden Bedingungen jährlich abgegeben werden (nach Zustimmung durch den National Tax Board): das Buchführungsjahr ist das Kalenderjahr, der Jahresumsatz übersteigt nicht 200.000 SEK, der Wert innergemeinschaftlicher Lieferungen übers...mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 3.5 Sicherheitsgarantien

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Umsatzsteuer in Zypern / 2 Mehrwertsteuerregistrierung

2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte Ausländische Unternehmer können bei folgender Behörde Auskünfte erhalten: Tax Departement 1471 Nicosia Email: hq@tax.mof.gov.cy Tel: +357 22308000 Die Website der zyprischen Finanzverwaltung (Tax Departement – Indirect Taxation) www.mof.gov.cy enthält zu folgenden Themen Informat...mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 6.3 Sonderregelungen für Kleinunternehmen und/oder bestimmte Unternehmenskategorien im Hinblick auf periodische Mehrwertsteuererklärungen

Kleinunternehmer Unternehmer, deren Gesamtumsatz im Kalenderjahr einem Jahr nicht mehr als 30.000 EUR netto beträgt, sind Sie von der Umsatzsteuer befreit. Die Sonderregelungen für Kleinunternehmer dürfen von Unternehmern die in Österreich keinen Sitz oder Wohnsitz haben, nicht angewendet werden. In Österreich ansässige Kleinunternehmer mit einem Vorjahresumsatz von 30.000 EU...mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 6.1 Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung

Grundsätzlich muss jeder steuerpflichtige Unternehmer eine Mehrwertsteuererklärung abgeben, in der der geschuldete Steuerbetrag selbst eingetragen wird (Vorauszahlung). Am Ende eines jeden Kalenderjahres wird der Unternehmer zur Steuer veranlagt. Zu diesem Zweck muss er eine Mehrwertsteuererklärung einreichen, in der alle Veranlagungszeiträume des abgelaufenen Kalenderjahres...mehr

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Umsatzsteuer in Finnland / 2.5 Erwerbsschwelle (bei innergemeinschaftlichen Erwerben durch Pauschallandwirte, Kleinunternehmer, steuerbefreite Unternehmer oder nicht unternehmerisch tätige juristische Personen)

10.000 EUR (bis 31.12.2024); ab 1.1.2025: 30.000 EUR.mehr

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Umsatzsteuer in Malta / 2.4 Lieferschwelle bei innergemeinschaftlichen Versendungslieferungen nicht verbrauchsteuerpflichtiger Waren (nur bis 30.6.2021)

Gegenwert von 35.000 EUR in MTL im Kalenderjahr.mehr

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Umsatzsteuer in Finnland / 3.2 Voraussetzungen in der Person des Steuervertreters

Die Steuervertreter müssen von der regionalen Steuerbehörde zugelassen sein. Sie müssen über ausreichende Kenntnisse und genügend Sachwissen verfügen, um die Aufgaben eines Steuervertreters wahrnehmen zu können. In der Regel müssen die Steuervertreter im Register des Nationalen Amts für Patente und Registrierung eingetragen werden.mehr

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Umsatzsteuer in Portugal / 2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte

Ausländische Unternehmer, die sich über das portugiesische Mehrwertsteuersystem informieren möchten, können sich an folgende Stelle wenden: Ministério das Finanças Autoridade Tributária e Aduaneira Direção de serviços do IVA Avenida João XXI, 76-3 P-1049-065 Lisboa Tel.: +351 21 761 00 00 E-Mail: dsiva@at.gov.pt Internet: http://www.portaldasfinancas.gov.ptmehr

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Umsatzsteuer in Portugal / 2.5 Erwerbsschwelle (bei innergemeinschaftlichen Erwerben durch Pauschallandwirte, Kleinunternehmer, steuerbefreite Unternehmer oder nicht unternehmerisch tätige juristische Personen)

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Umsatzsteuer in Finnland / 3 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz außerhalb der EU

3.1 Voraussetzungen der Bestellung Ein ausländischer Unternehmer ohne feste Niederlassung in Finnland, der das reverse-charge-Verfahren vermeiden möchte, kann aufgrund eines entsprechenden Antrags für die in Finnland getätigten Umsätze mehrwertsteuerpflichtig werden. Um unter die Mehrwertsteuerpflicht zu fallen, muss der Unternehmer einen Steuervertreter mit festem Wohnsitz i...mehr

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Umsatzsteuer in Zypern / 2.4 Lieferschwelle bei innergemeinschaftlichen Versendungslieferungen nicht verbrauchsteuerpflichtiger Waren (nur bis 30.6.2021)

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Umsatzsteuer in Portugal / 3 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz außerhalb der EU

3.1 Voraussetzungen der Bestellung Ausländische Unternehmer ohne feste Niederlassung in Portugal, die auf portugiesischem Hoheitsgebiet Umsätze bewirken, müssen einen Steuervertreter bestellen. Der Steuervertreter muss seinerseits in Portugal steuerpflichtig und dort für Mehrwertsteuerzwecke registriert sein. Die Unternehmen sind nur von der Registrierung und Bestellung eines...mehr

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Umsatzsteuer in Slowenien / 9 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung

Steuerpflichtige und Steuerbevollmächtigte können Steuererklärungen (und Zusammenfassende Meldungen) elektronisch einreichen können. Folgende Technologie kommt dabei zum Einsatz: PKI (Public Key Infrastructure) zur Unterzeichnung; Https als Protokoll; XML als Standardformat; Html zur Präsentation; SOAP als Protokoll als Grundlage für Web Services; Web-Browser als Benutzeroberfläche...mehr

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 2.6 Kleinunternehmergrenze

35.000 EUR Vorjahresumsatz (Registrierungsgrenze zur Anwendung der Sonderregelung für Klein- und Mittelunternehmen; ab 1.1.2025: 50.000 EUR) Ab 1.1.2025: 50.000 EUR Vorjahresumsatz.mehr

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Umsatzsteuer in Portugal / 3.2 Voraussetzungen in der Person des Steuervertreters

Der Vertreter ist der Steuerschuldner bezüglich der durch den Vertretenen in Portugal erzielten Umsätze, er muss alle sich aus diesen Tätigkeiten ergebenden Register-, Melde- und Zahlungsverpflichtungen einhalten. Der Steuervertreter haftet gesamtschuldnerisch mit der von ihm vertretenen Person für deren steuerliche Verpflichtungen. Der Steuervertreter kann verlangen, dass a...mehr

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 4 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz in der EU

Es gilt das Gleiche wie unter Tz. 3. Sicherheitsgarantien werden allerdings von EU-Unternehmern nicht verlangt.mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 2.4 Lieferschwelle bei innergemeinschaftlichen Versendungslieferungen nicht verbrauchsteuerpflichtiger Waren (nur bis 30.6.2021)

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Umsatzsteuer in Finnland / 6.4 Vereinfachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld

Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz von unter 500.000 EUR können ab 1.1.2017 das "Cash Accounting Scheme" anwenden. Dabei können die Unternehmer die Mehrwertsteuerabrechnung auf der Grundlage der Zahlungseingänge und -ausgänge statt der ausgestellten Rechnungen vornehmen.mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 9 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung

Die Steuererklärungen sind grundsätzlich elektronisch zu übermitteln, außer es ist mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar. Nur dann dürfen noch amtliche Vordrucke verwendet werden. Darüber hinaus ist die Abgabe von Papierformularen Steuerpflichtigen gestattet, die die Steuererklärung selbst einreichen, wenn ihr Vorjahresumsatz 100.000 EUR nicht übersteigt. Die Zusamm...mehr

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Umsatzsteuer in Slowenien / 2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte

Ein ausländischer Unternehmer erhält bei folgender Behörde Auskünfte zum slowenischen Mehrwertsteuersystem: Financial Administration of the Republic of Slovenia Ministry of Finance Šmartinska cesta 55 1000 Ljubljana Telefon: +386 1 478 38 00 Email: gfu.fu@gov.si Internet: www.fu.gov.si/en/contacts/general_financial_officemehr

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Umsatzsteuer in Finnland / 7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen

Die Zusammenfassenden Meldungen sind spätestens bis zum 15. Tag des 2. Monats nach dem jeweiligen Quartal des Kalenderjahres einzureichen.mehr

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Umsatzsteuer in Tschechien / 2.4 Lieferschwelle bei innergemeinschaftlichen Versendungslieferungen nicht verbrauchsteuerpflichtiger Waren (nur bis 30.6.2021)

Die Lieferschwelle beträgt 1.140.000 CZK (42.189 EUR).mehr

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Umsatzsteuer in Tschechien / 3.1 Voraussetzungen der Bestellung

Unternehmer ohne Niederlassung in der EU müssen grundsätzlich keinen Steuervertreter bestellen. Als Steuervertreter können juristische oder natürliche Personen bestellt werden, die eine Geschäftstätigkeit in der Tschechischen Republik ausüben. Sie müssen in der Tschechischen Republik niedergelassen bzw. ansässig sein oder dort über eine feste Anschrift verfügen und sich damit...mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 3.1 Voraussetzungen der Bestellung

Ausländische Unternehmer, die in einem Staat ansässig sind, mit denen Schweden kein Rechtshilfeabkommen geschlossen hat, müssen einen Steuervertreter bestellen, der für sie in MWSt-Angelegenheiten handelt.mehr

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Umsatzsteuer in Finnland / 8 Elektronische Rechnungsstellung

Die elektronische Übermittlung von Rechnungen ist grundsätzlich erlaubt. Die Rechnungen müssen alle Informationen enthalten, wie sie für Papierrechnungen vorgesehen sind (vgl. Tz. 5.1). Elektonische Signaturen und nachträgliche Sammelrechnungen auf Papier werden nicht verlangt.mehr

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Umsatzsteuer in Malta / 8 Elektronische Rechnungsstellung

Rechnungen, die die o.g. Angaben enthalten, werden als Rechnungen für Steuerzwecke behandelt und können bei Einverständnis des Kunden auf elektronischem Wege übermittelt werden, sofern Echtheit und Richtigkeit gemäß den maltesischen Rechtsvorschriften über elektronische Signaturen und etwaige Vorgaben der Steuerverwaltung gewährleistet sind und die Steuerverwaltung zustimmt....mehr

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Umsatzsteuer in Tschechien / 2.6 Kleinunternehmergrenze

Der Steuerfreibetrag für Kleinunternehmer gilt für Umsätze bis zu dem in CZK ausgedrückten Gegenwert von 85.000 EUR (vorher 35.000 EUR). Ab 1.1.2025 gilt eine Kleinunternehmergrenze von 2 Mio CZK.mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 3.4 Folgen, wenn ein Steuervertreter nicht bestellt wird

Führt ein Unternehmer aus einem Staat, mit dem Schweden kein Rechtshilfeabkommen geschlossen hat, in Schweden steuerbare Umsätze aus, ohne über einen schwedischen Vertreter registriert zu sein, wird die Angelegenheit untersucht; gegebenenfalls werden Steuern nachgefordert und Verzugsgebühren sowie Bußgelder verhängt.mehr

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Umsatzsteuer in Slowenien / 2.5 Erwerbsschwelle (bei innergemeinschaftlichen Erwerben durch Pauschallandwirte, Kleinunternehmer, steuerbefreite Unternehmer oder nicht unternehmerisch tätige juristische Personen)

Die Erwerbschwelle beträgt 10 000 EUR (in SIT).mehr

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Umsatzsteuer in Slowenien / 3.2 Voraussetzungen in der Person des Steuervertreters

Steuervertreter werden von Steuerpflichtigen bestellt, die nicht in Slowenien ansässig bzw. niedergelassen sind. Ausländische Steuerpflichtige können in Slowenien niedergelassene juristische oder natürliche Personen, die gemäß dem Mehrwertsteuergesetz mehrwertsteuerpflichtig sind, als Steuervertreter bestellen. Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmer können nicht als ...mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte

Allgemeine Auskünfte über die österreichischen Mehrwertsteuervorschriften können bei den folgenden Stellen eingeholt werden: Finanzamt Graz-Stadt Betriebsveranlagungsteams Ausländerreferate Conrad von Hötzendorf-Straße 14 - 18 A - 8010 Graz Te.: (+43) 50233 333 Fax: (+43) 50233 5938001 Bundesministerium für Finanzen Abteilung VI/4 Himmelpfortgasse 4 - 8 A-1010 Wien FinanzOnline-Hotline...mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 4 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz in der EU

Die Bestellung eines Fiskalvertreters durch EU-Unternehmer ist möglich, aber nicht vorgeschrieben. Im Übrigen gelten die gleichen Grundsätze wie unter 3.mehr

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Umsatzsteuer in Slowenien / 3 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz außerhalb der EU

3.1 Voraussetzungen der Bestellung Nicht in Slowenien ansässige Steuerpflichtige, die dort Mehrwertsteuer schulden, können einen Steuervertreter bestellen, sind dazu jedoch nicht verpflichtet. 3.2 Voraussetzungen in der Person des Steuervertreters Steuervertreter werden von Steuerpflichtigen bestellt, die nicht in Slowenien ansässig bzw. niedergelassen sind. Ausländische Steuer...mehr

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 9 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärungen und der Zusammenfassenden Meldungen

Es besteht die Möglichkeit elektronischer Übermittlungen der Erklärungen, unter der Voraussetzung, dass die Echtheit ihrer Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet werden. Um solche elektronischen Erklärungen abgeben zu können, bedarf es eines unterschriebenen Antrags. Antragsformulare sind erhältlich unter www.aed.public.lu - _eTVA – Formules TVA.mehr

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Umsatzsteuer in Slowenien / 4 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz in der EU

Die Bestellung eines Steuervertreters ist möglich, jedoch nicht vorgeschrieben. Für das Bestellungsverfahren gelten die gleichen Bestimmungen wie bei der Vertretung von Drittlandsunternehmern.mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 2.5 Erwerbsschwelle (bei innergemeinschaftlichen Erwerben durch Pauschallandwirte, Kleinunternehmer, steuerbefreite Unternehmer oder nicht unternehmerisch tätige juristische Personen)

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Umsatzsteuer in Österreich / 3.2 Voraussetzungen in der Person des Steuervertreters

Der Steuervertreter muss die sich aus der wirtschaftlichen Tätigkeit des ausländischen Unternehmers in Österreich ergebenden steuerlichen Pflichten erfüllen und die Rechte des vertretenen Unternehmers ausüben.mehr

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Umsatzsteuer in Tschechien / 7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen

Registrierte Unternehmer, die innergemeinschaftliche Lieferungen von Gegenständen bewirken, sind verpflichtet, jedes Kalenderquartal eine Zusammenfassende Meldung einzureichen.mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 12 Vorsteuerabzug

Der Vorsteuerabzug ist ausgeschlossen für Gegenstände und Dienstleistungen, die zu mehr als 90 % für private Zwecke eines Steuerpflichtigen oder seines Personals oder allgemein für unternehmensfremde Zwecke oder nichtwirtschaftliche Tätigkeiten verwendet werden.mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 3 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz außerhalb der EU

3.1 Voraussetzungen der Bestellung Ein Fiskalvertreter muss nur bestellt werden, wenn der Unternehmer in einem Drittland ansässig ist, mit dem Österreich kein Rechtshilfeabkommen abgeschlossen hat, und Umsätze an Einzelpersonen bewirkt. 3.2 Voraussetzungen in der Person des Steuervertreters Der Steuervertreter muss die sich aus der wirtschaftlichen Tätigkeit des ausländischen U...mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 3.4 Folgen, wenn ein Steuervertreter nicht bestellt wird

Die Verpflichtung zur Namhaftmachung eines Steuervertreters beim Finanzamt kann mit einer Geldstrafe durchgesetzt werden, ein entsprechendes Versäumnis kann nach dem Finanzstrafrecht jedoch nicht geahndet werden.mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen

Bezugszeitraum für die Aufstellungen ist normalerweise ein Quartal. Die Meldungen können unter folgenden Bedingungen jährlich abgegeben werden (nach Zustimmung durch den National Tax Board): das Buchführungsjahr ist das Kalenderjahr, der Jahresumsatz übersteigt nicht 200.000 SEK, der Wert innergemeinschaftlicher Lieferungen übersteigt nicht 120.000 SEK pro Jahr. Jahresmeldungen ...mehr

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Umsatzsteuer in Finnland / 3.1 Voraussetzungen der Bestellung

Ein ausländischer Unternehmer ohne feste Niederlassung in Finnland, der das reverse-charge-Verfahren vermeiden möchte, kann aufgrund eines entsprechenden Antrags für die in Finnland getätigten Umsätze mehrwertsteuerpflichtig werden. Um unter die Mehrwertsteuerpflicht zu fallen, muss der Unternehmer einen Steuervertreter mit festem Wohnsitz in Finnland haben, der von der regi...mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 4 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz in der EU

Eu-Unternehmer können einen Fiskalvertreter bestellen. In diesen Fällen gelten die gleichen Grundsätze wie unter Tz. 3.mehr

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Umsatzsteuer in Portugal / 2.4 Lieferschwelle bei innergemeinschaftlichen Versendungslieferungen nicht verbrauchsteuerpflichtiger Waren (nur bis 30.6.2021)

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Umsatzsteuer in Schweden / 8 Elektronische Rechnungsstellung

Die elektronische Übermittlung von Rechnungen ist grundsätzlich erlaubt. Die Rechnungen müssen alle Informationen enthalten, wie sie für Papierrechnungen vorgesehen sind (vgl. Tz. 5.1). Die elektronische Aufbewahrung von Rechnungen außerhalb Schwedens ist zulässig, muss der Finanzbehörde jedoch vorher angezeigt werden.mehr