Fachbeiträge & Kommentare zu Märzklausel

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Märzklausel

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Abschlussprämie

Begriff Insbesondere im Banken- und Versicherungsgewerbe erhalten Arbeitnehmer für die unmittelbare oder mittelbare Herbeiführung eines Vertragsabschlusses regelmäßig sog. Abschlussprämien. Die Abschlussprämie steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erbringung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers und ist deshalb steuer- und beitragspflichtig. Abschlussprämien sind regel...mehr

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Jahresabschlussprämie

Begriff Jahresabschlussprämien werden an Arbeitnehmer zum Ende eines Kalenderjahres oder zu Beginn des darauf folgenden Kalenderjahres in Abhängigkeit von der Erzielung eines Ergebnisses bezahlt. Lohnsteuerrechtlich handelt es sich bei der Jahresabschlussprämie um steuerpflichtigen Arbeitslohn, der als sonstiger Bezug mit der Jahreslohnsteuertabelle zu versteuern ist. Sozialv...mehr

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Sondermeldung / 1.3 Auswirkungen der Märzklausel

Wenn in den Monaten Januar bis März eines Jahres geleistete Einmalzahlungen dem letzten Abrechnungszeitraum des vorangegangenen Jahres zugeordnet werden müssen[1], ist der beitragspflichtige Teil der Einmalzahlung immer mit einer Sondermeldung mit dem Abgabegrund 54 zu erstatten.mehr

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Sondermeldung / Zusammenfassung

Begriff Eine Einmalzahlung ist mit dem Abgabegrund 54 gesondert zu melden (= Sondermeldung), wenn für das laufende Kalenderjahr keine weitere Meldung (Abmeldung, Unterbrechungsmeldung, Jahresmeldung) zu erstatten ist, die folgende Meldung innerhalb des laufenden Kalenderjahres kein laufendes beitragspflichtiges Arbeitsentgelt enthält, zwischenzeitlich Veränderungen in den Beitr...mehr