Fachbeiträge & Kommentare zu Leistungsrecht

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Der zumutbare Einkommenseinsatz für Hilfen in speziellen Lebenslagen – §§ 85 ff. SGB XII

Rz. 132 In § 92 SGB XII wird die Frage der Zumutbarkeit des Einkommenseinsatzes bei Unterbringung in stationären Einrichtungen für die Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel des SGB XII konkretisiert. Für die Hilfen in speziellen Lebenslagen des 5.–9. Kapitels füllen die §§ 85 ff. SGB XII den Begriff des zumutbaren Einkommenseinsatzes im Sinne von § 19 Abs. 3 SGB XII. Die §§ 8...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / IV. Schontatbestand Einkommen II: Nach Zweck und Inhalt geschontes Einkommen – § 83 SGB XII

Rz. 115 Auf die Herkunft von Einkommen und Vermögen kommt es für die Frage, ob Zuflüsse eingesetzt werden müssen, im Sozialhilferecht in der Regel nicht an. Ausnahmen müssen normativ gestaltet sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, dem das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung folgt, kommt es deshalb bei der Berücksichtigung von Einkommen auf...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Verhältnis zu den Regeln der Aufhebung von Verwaltungsakten nach SGB X

Rz. 610 Bei zu Unrecht erbrachter Leistung ist die Inanspruchnahme von Erben nur möglich, wenn die Voraussetzungen der §§ 45, 50 SGB X vorliegen. Eine analoge Anwendung des § 102 SGB XII scheidet aus.[997] Eine Leistung kann z.B. rechtswidrig erbracht worden sein, wenn der Leistungsbezieher einsatzpflichtige Zuflüsse von Mitteln von vorneherein oder im laufenden Bezug versch...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Umwandeln in Schonvermögen

Rz. 224 Grundsätzlich gibt es keine Regel, die nichtbedürftige Bürger dazu verpflichtet, ihr Vermögen vor dem Eintritt der Hilfebedürftigkeit in einer Weise aufzuteilen, dass der Bezug von Sozialleistungen möglichst weit hinausgeschoben wird.[361] Geiger [362] hält den Erwerb von Schonvermögen vor Beginn des Leistungsbezuges auf jeden Fall in den Grenzen des § 138 BGB für zulä...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel – §§ 27 ff. SGB XII

Rz. 6 Die Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst als den notwendigen und den weiteren notwendigen Lebensunterhalt:mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Wohnflächengrenzen

Rz. 322 Das BSG geht bei der Beurteilung der Angemessenheit sowohl im SGB II als auch im SGB XII von den Wohnflächengrenzen des § 39 WoBauG aus.[559] Eigentumswohnungen sind dann nicht unangemessen groß, wenn die Wohnfläche bei vier Personen 120 qm nicht überschreitet. Bei einer geringeren Personenzahl ist für jede Person ein Abschlag von 20 qm vorzunehmen. Im Regelfall ist v...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / f) Mündelgeld (§ 1806 BGB) und Verwaltungsanordnungen – rechtliche Verwertung gehindert?

Rz. 242 § 1803 BGB bestimmt vergleichbar zu §§ 1638, 1639 BGB für die Vermögenssorgeberechtigten, dass das, was der Mündel von Todes wegen erwirbt oder was ihm unter Lebenden von einem Dritten unentgeltlich zugewendet wird, vom Vormund nach den Anordnungen des Erblassers oder des Dritten zu verwalten ist, wenn die Anordnungen von dem Erblasser durch letztwillige Verfügung vo...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / gg) Wohnungsrecht/persönliche Pflegeverpflichtungen

Rz. 425 Das klassisch ausgestaltete Wohnungsrecht oder höchstpersönliche Pflegeverpflichtungen können nicht übergeleitet werden.[711] Ist ein Wohnungsrecht so ausgestaltet, dass es Dritten überlassen werden kann, darf der Sozialhilfeträger diese Befugnis des Berechtigten auf sich überleiten und die Vermietung vornehmen.[712] Lassen sich Ansprüche begründen, die an die Stelle...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / bb) Umwandeln in Schonvermögen

Rz. 237 Grundsätzlich handelt es sich bei der Umwandlung vorhandener Mittel um eine Umschichtung von Vermögen, die zwar aus der Sicht der Solidargemeinschaft problematisch zu sein scheint, aber in der Regel nicht den Grad der Sozialwidrigkeit erreicht.[391] Das LSG Berlin hat in dem Erwerb einer Immobilie aus eigenen Mitteln wenige Monate vor Eintritt der Bedürftigkeit, durc...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 3. Bedarfe für Unterkunft und Heizung – insbesondere selbstbewohntes Eigentum aufgrund Erbfall oder Schenkung

Rz. 10 Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden als laufende Kosten der Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt als Bedarfe, die zum notwendigen Lebensunterhalt gehören, anerkannt. Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden "in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen" im Rahmen der gesetzlich vorgegeben Grenzen erbracht. Der berücksichtigungsfähige Bedarf umfasst sowo...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Leistungsversagung wegen vorsätzlichen Handelns § 41 SGB XII

Rz. 545 Für eine Leistungsverweigerung aufgrund verschuldeter Bedürftigkeit gibt es im SGB XII nur § 41 SGB XII. Wer in den letzten zehn Jahren die Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, hat keinen Anspruch auf Leistungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII. Dieser Leistungsausschluss bezieht sich somit ausschließlich auf Grundsicherungsleistungen und ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / h) Die Teilauseinandersetzung in der Erbengemeinschaft

Rz. 253 Zum Teil verlangen die Sozialhilfeträger die Teilauseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Grundsätzlich ist es zwar so, dass § 2042 BGB vom Grundsatz einer Totalauseinandersetzung ausgeht und die Miterben wegen des Vorranges dieses Grundsatzes grundsätzlich keinen Anspruch auf Teilungsauseinandersetzung haben.[445] Gegen den Willen eines Miterben ist eine Teilausein...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Nicht befreite Vorerbschaft

Rz. 260 Durch die Anordnung einer Vorerbschaft/Nacherbschaft wird der Nachlass mit einer Verfügungsbeschränkung belastet. Der Erblasser kann damit sein Vermögen binden, dem zum Vorerben Berufenen die Nutzungen des Vermögens zukommen lassen und störende Dritte vom Nachlass fernhalten. Rz. 261 §§ 2113 ff. BGB ordnen an, dass die Verfügungsbefugnis des Vorerben über den Nachlass...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 3. Wirtschaftliche Unverwertbarkeit (insbesondere eines Grundstücks) im Ausbildungszeitraum

Rz. 144 Unabhängig vom Risiko des Verlustes der selbstbewohnten Wohnstatt kann bezüglich der Verwertung einer (nicht selbstbewohnten) Immobilie (oder eines sonstigen Vermögenswertes) auch der Unbilligkeitsgrund der wirtschaftlichen Unverwertbarkeit ganz allgemein in Betracht kommen. Eine Härte liegt deshalb nach Tz 29.3.2 Buchst. c) der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Vorzeitig verbrauchte Einmaleinnahmen (§ 24 Abs. 4 S. 2 SGB II)

Rz. 163 § 24 Abs. 4 S. 2 SGB II geht vom "normativen" Zufluss von einmaligen Einkünften aus. Grundsätzlich fließt Einkommen nur einmal zu und es gilt das Monatsprinzip. § 11 Abs. 3 SGB II regelt den Zufluss für einmalige Einnahmen aber "normativ" für die Dauer eines Verteilzeitraumes von sechs Monaten. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes verliert eine einmalige ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Überbrückungslösung zur Existenzsicherung

Rz. 172 § 24 Abs. 5 S. 1 Alt. 1 SGB II stellt darauf ab, dass der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung des Vermögens nicht möglich ist. Bereits im Rahmen von § 12 Abs. 1 SGB II wurde der zeitliche Aspekt geprüft. Das Ergebnis war:mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) § 102 Abs. 3 Nr. 3 SGB XII – Freistellung wegen Härte

Rz. 621 Für den Ausnahmetatbestand der besonderen Härte gelten hohe Anforderungen. Die Stellung als Ehegatte oder enger Verwandter genügt nicht, um eine Härte zu begründen.[1014] Eine besondere Härte liegt z.B. dann vor, wenn der Erbe den Erblasser gepflegt hat, aber nicht mit ihm verwandt war[1015] oder nicht in häuslicher Gemeinschaft mit ihm gelebt hat.[1016] Die Rspr. ha...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (4) Vorzeitig verbrauchte Mittel – Schaffen von Fakten

Rz. 561 Ein Handeln ist "sozialwidrig" und begründet objektiv einen Anspruch Sozialhilfeträgers auf Kostenersatz, wenn der Handelnde eine Lage schafft, die den Träger der Sozialhilfe zwingt, trotz vorangegangener Versagung der Hilfe noch einmal leisten zu müssen. "Sozialwidrig ist ein solches vollendete Tatsachen schaffendes Verhalten, weil es eine "Selbsthilfe" ist, die geg...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (2) Die Sozialwidrigkeit der unterlassenen Ausschlagung

Rz. 556 Fraglich ist, wie es zu beurteilen ist, wenn eine Ausschlagung unterlassen wurde. Fallbeispiel 42: Die unterlassene Ausschlagung Der Sohn S lebt seit Jahren von Grundsicherung und Eingliederungshilfe nach SGB XII. Seit 1.1.2021 erhält er die Eingliederungshilfe aus dem SGB IX und nur noch Grundsicherung aus dem SGB XII. Seine Mutter hatte daher ein Behindertentestamen...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) Sonstige Freistellungen

Rz. 267 Der Vorerbe bleibt aber nach den allgemeinen Regeln weiterhin berechtigt,mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Berechnungsmodus

Rz. 16 Die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in einer mehrstufigen Einzelfallprüfung zu ermitteln.[25] Zunächst ist die Größe der konkret betroffenen Unterkunft zu ermitteln. Bei den Kosten der Unterkunft sind individuelle Besonderheiten – wie z.B. bestehende Behinderungen – im Rahmen der (konkreten) Angemessenheits...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / III. Faktizitätsprinzip

Rz. 39 Im Sozialhilferecht gilt konsequenterweise das Tatsächlichkeitsprinzip (Faktizitätsprinzip).[55] Nicht das "Soll", sondern das "Ist" bestimmt das Eintreten der Sozialhilfe. Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse des Hilfesuchenden.[56] Entscheidend kommt es darauf an, ob Einkommen und Vermögen wirksam zur Bedarfsdeckung eingesetzt werden können.[57] Zitat "Sow...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 5. Verfügungsbeschränkung mit Rückforderungsrecht und Vormerkung

Rz. 148 Fallbeispiel 77: Nießbrauch und Rückübertragungsklausel Die Finanz- und Familiensituation der Tochter T stellt sich wie im Fallbeispiel 76 dar (siehe Rdn 136). Diesmal ist es so, dass die Eltern eine Immobilie mit zwei Wohneinheiten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen möchten und sich einen Nießbrauch an der gesamten Immobilie eintragen lassen und eine R...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / e) Ursachenzusammenhang zwischen Sozialhilfegewährung und Nichterfüllung des Anspruches des Hilfeempfängers gegen einen Dritten

Rz. 448 § 93 Abs. 1 S. 3 SGB XII regelt, dass der Übergang des Anspruches nur insoweit bewirkt werden darf, als bei rechtzeitiger Leistung des Dritten die Leistung entweder nicht erbracht worden wäre oder in den Fällen des § 19 Abs. 5 SGB XII Aufwendungsersatz oder ein Kostenbeitrag zu leisten gewesen wäre. Diese Begrenzung versteht sich vor dem Hintergrund, dass § 93 SGB XI...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 4. Darlehensmodalitäten

Rz. 176 In welcher Form der Leistungsträger über das Darlehen entscheidet, steht ihm frei. Er kann in der Form des öffentlich-rechtlichen Vertrages des § 53 SGB X oder des Verwaltungsaktes entscheiden.[308] Für Streitigkeiten ist der Sozialrechtsweg gegeben. Rz. 177 Das Darlehen unterliegt mangels Ermächtigungsgrundlage keiner Verzinsung. Es gibt auch kein "“übergeordnetes‘ s...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 5. Kann aus Vermögen Einkommen werden?

Rz. 96 So wie aus Einkommen Vermögen werden kann, stellt sich neben den Fällen der Forderungsrechtsprechung auch in anderen Fällen die Frage, ob aus Vermögen Einkommen werden kann – oder doch nicht? Einzelne Stimmen in der Literatur lehnen dies kategorisch ab. In keinem Fall werde Vermögen zu Einkommen.[146] Aus der Wissensdatenbank der Arbeitsagentur ergibt sich ein Spezialf...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Schontatbestand Einkommen III: Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben

Rz. 85 Nach § 11a Abs. 5 SGB II sind Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, nicht anzurechnen, wenn Di...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Verbindlichkeiten aus lebzeitigen Pflegevereinbarungen

Rz. 627 Zu den für die Wertberechnung erheblichen Nachlassverbindlichkeiten gehören zunächst die unmittelbar vom Erblasser herrührenden Schulden (§ 1967 BGB Erblasserverbindlichkeiten). Rz. 628 Fallbeispiel 48: Die lebzeitige Pflegeverpflichtung A ist Alleinerbe nach seiner Mutter, in deren Nachlass sich lediglich eine Immobilie befindet, die sie bis zuletzt bewohnt hat. Er m...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 7. Erbschaft – Gesamtrechtsnachfolge – § 1922 BGB

Rz. 166 Ob eine "Erbschaft" Einkommen oder Vermögen ist, entscheidet sich nach der sog. modifizierten Zuflusstheorie, die den Erwerb der Erbenstellung als "normativen" Zufluss ansieht, der den tatsächlichen Zufluss als Differenzierungskriterium verdrängt. Bis zur Entscheidung des BSG vom 24.2.2011[294] hatte die Rechtsprechung keine Veranlassung gesehen, "abschließend die in...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / dd) Ausschlagung/Pflichtteilsverzicht

Rz. 244 Fallbeispiel 69: Ausschlagen oder nicht? Die Geschwister S und T sollten nach dem Tod des Vaters jeweils eines der beiden vorhandenen Grundstücke erben. Im Laufe der Jahre hatte der Vater aber schon ein Grundstück auf den kinderlosen Sohn S übertragen und auch kein Testament errichtet. Nach seinem Tod erben beide Kinder die allein verbleibende Immobilie. S bezieht mi...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / 1. Wohnen zu Hause und arbeiten in der Werkstatt

Rz. 15 Falllösung Fallbeispiel 71 – Variante 1: Allgemein gilt: S hat als dauerhaft voll erwerbsgeminderter Mensch Grundsicherungsbedarf nach §§ 41 ff. SGB XII. Das sind 2021 446 EUR. Hinzu kommen der Mehrbedarf und die Kosten der Unterkunft. Es gelten die Einkommensanrechnungsvorschriften der §§ 82 ff. SGB XII. Bedarfsrechnung Fallbeispiel 71: Die Leistung im Arbeitsbereich ein...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / VI. Fallbeispiel 72: Der Rentenbezug aus einer Werkstatttätigkeit

Rz. 24 Fallbeispiel 72: Der Rentenbezug aus einer Werkstatttätigkeit Der behinderte S arbeitete seit mehr als 20 Jahren in einer Behindertenwerkstatt. Er lebt in einer eigenen Wohnung und erhält neben existenzsichernden Leistungen des SGB XII Leistungen der Eingliederungshilfe zusätzlich in der Form der Assistenzleistungen nach § 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX. Seine Eltern möchten...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 5. Schenkungsrückforderungsanspruch – § 528 BGB

Rz. 154 Der Schenkungsrückforderungsanspruch des § 528 BGB hat in der Praxis der Sozialleistungsträger[271] seine größte Bedeutung, wenn Eltern ins Heim kommen.[272] Vgl. dazu Fallbeispiel 19: Der Schenkungsrückforderungsanspruch des heimpflegebedürftigen Vaters (siehe Rdn 21) und § 12. Dass der Schenkungsrückforderungsanspruch im sozialhilferechtlichen Leistungsverhältnis an...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Einnahmen in Geldeswert – Kein Einkommen, sondern Vermögen (§ 12 SGB II) oder doch nicht?

Rz. 32 Nach der Neuregelung zum 1.8.2016 sind Einnahmen in Geldeswert – also insbesondere Sachwerte – im SGB II jetzt kein Einkommen mehr, sondern Vermögen. Zitat "Einnahmen in Geldeswert bleiben daher künftig grundsätzlich anrechnungsfrei und sind somit ab dem Ersten des Monats, der auf den Monat des Zuflusses folgt, dem Vermögen der Leistungsberechtigten zuzuordnen. Erforder...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Rechtsnatur der Überleitung und Verwaltungsverfahren

Rz. 462 Die Überleitung ist ein Verwaltungsakt, und zwar sowohl gegenüber dem Leistungsberechtigten als auch gegenüber dem Drittschuldner. Betrifft die Überleitung zivilrechtliche Ansprüche, handelt es sich um einen privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakt.[773] Die sozialrechtlichen Handlungsformen und Verfahrensregeln ergeben sich aus dem SGB X. Zustandekommen, Wirksamkeit u...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Sich Bedürftigmachen – ein zivilrechtlicher oder ein sozialrechtlicher Störfall?

Rz. 480 Vor oder bei dem Anfall eines Zuflusses aus einem Erbfall stellt sich einem Begünstigten die Frage danach, was man ganz konkret tun kann, um zu erreichen, dass dieser Zufluss trotz Bezuges von Leistungen nach dem SGB XII einen Vorteil bildet und nicht bedarfsmindernd angerechnet wird. Die Literatur sieht den Bedürftigen – zusammen mit dem erbrechtlich versiert gestal...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 11. Erbteilsverkauf – Veräußerungen aus dem Nachlass

Rz. 180 Erbteilsverkauf und Veräußerungen von einzelnen Gegenständen aus dem Nachlass sind voneinander zu unterscheiden. Ersteres betrifft Miterben, die ihren Anteil aus einer Erbengemeinschaft heraus veräußern wollen, statt den Weg über die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu gehen. Ein Erbschaftsverkauf ist nach § 2371 BGB zulässig, ein Verkauf eines Erbteils nach ...mehr

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§ 4 Leistungsrecht und Regr... / B. Regress in der Kriegsopferfürsorge

Rz. 24 Die Kriegsopferfürsorge kennt – vergleichbar dem SGB XII – die Überleitung von an sich vorrangigen Ansprüchen gegenüber Dritten auf den Träger der Kriegsopferfürsorge zur Wiederherstellung des Nachrangs einer Leistung. Rz. 25 Nach § 27g Abs. 1 S. 1 BVG kann der Träger der Kriegsopferfürsorge in den Fällen, in denen Beschädigte oder Hinterbliebene für die Zeit, für die ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Ausgangspunkt: Der tatsächliche Zufluss vor oder nach Antragstellung

Rz. 33 Um Einkommen und Vermögen voneinander zu unterscheiden, ist wie im SGB XII nach der "modifizierten" Zuflusstheorie vom tatsächlichen Zufluss eines wirtschaftlich relevanten Mittels auszugehen.[56] Abzustellen ist dabei auf die erste Antragstellung des laufenden Leistungsfalls.[57] Dieser Antrag wirkt zurück auf den ersten Tag des Antragsmonats (§ 37 SGB II). Auf die U...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Was versteht man unter Einkommen (§§ 82 ff. SGB XII)?

Rz. 51 Was sozialhilferechtlich unter Einkommen verstanden wird, ergibt sich in einem ersten Schritt aus § 82 SGB XII und der Verordnung zur Durchführung des § 82 SGB XII,[85] ergänzt in einem 2. Schritt durch eine Vielzahl von Besonderheiten der modifizierten Zuflusstheorie. Zu den Einkünften gehören nach § 82 SGB XII und § 1 DVO zu § 82 SGB XII:mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Grundsätzliches

Rz. 487 Bei einem solchen Verzichtsvertrag handelt es sich um ein abstraktes erbrechtliches Verfügungsgeschäft, dem in der Regel eine schuldrechtliche Abrede zugrunde liegt, die den Rechtsgrund beinhaltet und verhindert, dass der Verzicht der Kondiktion unterliegt. Es wird insoweit weiter zwischen einem Vertrag unterschieden, der eine Verpflichtung zum Verzicht begründet und...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung (§§ 19 Abs. 1, 2, 27 ff., 41 ff. SGB XII)

Rz. 199 Fallbeispiel 26: Die bedürftige Erbin und die Grundsicherung nach SGB XII Die dauerhaft voll erwerbsgeminderte 50-jährige Tochter T bezieht Grundsicherungsleistungen nach §§ 41 ff. SGB XII. Sie hat einen Regelbedarf von 446 EUR. (Stand 1.1.2021) Sie hat einen Bedarf für Unterkunft/Heizung und Warmwasserpauschale in Höhe von insgesamt 341 EUR (Gesamt 787 EUR). Alternat...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 15. Vermächtnis – § 2147 BGB

Rz. 193 Der Erblasser kann durch Testament einem anderen, ohne ihn als Erben einzusetzen, einen Vermögensvorteil zuwenden (§ 1939 BGB). Durch das Vermächtnis wird für den bedachten Bedürftigen das Recht begründet, von dem Beschwerten (§ 2147 BGB) die Leistung des vermachten Gegenstandes zu fordern. Die Forderung des Vermächtnisnehmers kommt mit dem Erbfall zur Entstehung. Is...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / I. Summe der Einkünfte pp.

Rz. 14 Der förderungsrechtliche Einkommensbegriff des BAföG unterscheidet sich maßgeblich von dem des SGB II und des SGB XII. Für die Anrechnung des Einkommens des Auszubildenden sind nach § 22 BAföG die Einkommensverhältnisse im Bewilligungszeitraum maßgebend. Anders als beim Einkommensbegriff des § 11 SGB II und des § 82 SGB XII wird das Einkommen steuerrechtlich ermittelt...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / I. Kein Vermögen (§ 27 Abs. 2 BAföG)

Rz. 37 § 27 Abs. 2 BAföG regelt, was ausdrücklich nicht zum Vermögen zählt. Nicht als Vermögen gelten nach § 27 Abs. 2 BAföG Rz. 38 Unter Rechten auf Versorgungsbezüge, auf Renten und andere wiederkehrende Leistungen sind nur die Stammrechte zu verstehen, ni...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Bei kurzfristig nicht zu verbrauchendem oder zu verwertendem Vermögen (§ 91 SGB XII)

Rz. 386 Hauptanwendungsfall der Darlehensgewährung in der Praxis ist § 91 SGB XII. Dazu ist vorab eine systematische Ein- und Zuordnung von § 91 SGB XII notwendig. Ausgangspunkt der Fragen zur Darlehensgewährung bei Erbfall und Schenkung ist die Antwort auf die Frage, warum dem Hilfesuchenden keine "bereiten" Mittel zur Verfügung stehen. Fehlt es an Einkommen? Oder fehlt es ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Tatsächlicher Zuflusszeitpunkt

Rz. 57 Grundsätzlich erfolgt die Abgrenzung von Einkommen zu Vermögen nach dem Zufluss und seinem Zeitpunkt. Das für das SGB XII zuständige BSG[104] folgt bei der Abgrenzung von Einkommen zu Vermögen insoweit der Rechtsprechung des BVerwG und geht vom tatsächlichen Zufluss [105] eines einzusetzenden Mittels aus, weil sozialhilferechtlicher Bedarf und sozialhilferechtliche Bed...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) "Bereite" Mittel

Rz. 66 Die Strukturprinzipien des Sozialhilferechts (vgl. hierzu Rdn 37 ff.) konkretisieren und begrenzen die Zuflusstheorie, die darüber bestimmt, ob etwas Einkom men oder Vermögen ist. Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse des Hilfesuchenden.[125] Eine konkrete Anrechnung auf den gegenwärtigen Bedarf darf nur dann erfolgen, wenn tatsächlich greifbar ist, dass dam...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (1) Grundsätzlich sittenwidrig oder grundsätzlich rechtsbeständig?

Rz. 490 Ein Bedürftiger, der zu Lebezeiten des Erblassers auf Erbansprüche bzw. Pflichtteilsansprüche verzichtet, sorgt damit dafür, dass ihm im Erbfall ohne ausdrückliche Erbeinsetzung/Begünstigung durch den Erblasser keine verwertbaren Mittel zufließen, die er in der Sozialhilfe einsetzen könnte. Das führt nach der Rechtsprechung des BGH gleichwohl zivilrechtlich nicht daz...mehr

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§ 7 Leistungsrecht und Regr... / I. Kostenbeitragsregeln

Rz. 11 Es gibt im SGB VIII unterschiedliche Formen der Kostenbeteiligung mit jeweils wiederum unterschiedlichen Inhalten:mehr