Fachbeiträge & Kommentare zu Konto

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Oder-Konto

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Haben zwei Personen, zB > Ehegatten oder > Lebenspartner, ein gemeinsames Konto, kann dieses als Und-Konto oder als Oder-Konto ausgestaltet sein. Während beim Und-Konto über das Guthaben nur bei Zustimmung beider Inhaber verfügt werden kann, kann beim Oder-Konto jeder Kontoinhaber allein verfügen. Im Innenverhältnis sind die Kontoinhaber zueinander...mehr

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§ 15 Der digitale Nachlass ... / 1. Zugang und aktive Weiternutzung der digitalen Konten durch die Erben an Stelle des Erblassers

a) Beschluss des BGH vom 27.8.2020[31] zur Art des Zugangs Rz. 14 Im Rahmen des Facebook-Verfahrens erging ein Beschluss zur Auslegung des Vollstreckungstitels des BGH und die Art der Zugangserteilung durch den Plattformbetreiber. Facebook hatte nach der Verurteilung zur Zugangsverschaffung den Klägern einen USB-Stick zur Verfügung gestellt. Dieser enthielt 14.000 Seiten mit ...mehr

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§ 15 Der digitale Nachlass ... / IV. Klageantrag der Erbengemeinschaft auf Zugang zu einem Social-Media-Account

Rz. 19 Wesentlich für die Erbauseinandersetzung ist der Zugriff auf die Konten selbst. Die Zugriffsdaten müssen zur Not eingeklagt werden. Der Tenor des Urteils des LG Berlin aus dem Jahr 2015 lautete auf Gewährung des Zugangs zu dem vollständigen Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten der Verstorbenen bei dem sozialen Netzwerk Facebook unter dem Nu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VI. Stammkapital und Anmeldungsvoraussetzungen

Rz. 15 Voraussetzung der Eintragung ist die Erfüllung der Einlagepflichten vor der Anmeldung. Bei der "Bargründung" sieht die 1980 novellierte Fassung des § 7 Abs. 2 vor, dass mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals von 25.000 EUR – somit 12.500 EUR – vor Anmeldung und Eintragung geleistet wird. Es spielt hierbei keine Rolle, wie hoch das Stammkapital ist. Es kann höhe...mehr

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§ 15 Der digitale Nachlass ... / b) Weiternutzung durch einen Miterben

Rz. 15 Wie aus dem Beschluss des BGH vom 27.8.2020 hervorgeht, ist den Erben der Zugang zu einem Konto zu gewähren, damit sie sich darin wie der Erblasser frei "bewegen" können. Unstreitig ist, dass die Erben damit Zugriff auf alle Kontodaten innerhalb des Kontos erhalten und jedenfalls einen sog. read-only-Zugang erhalten müssen.[32] Rz. 16 Bislang ist nicht entschieden, ob ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Nutzung durch mehrere Personen/Drittaufwand

Rz. 71 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Bei einer gemeinsamen Nutzung des Arbeitszimmers durch mehrere Personen/die Eheleute ist für jede Person getrennt zu prüfen, ob bzw in welchem Umfang WK zu berücksichtigen sind. Jede Person kann grundsätzlich die von ihr getragenen Aufwendungen abziehen. Auf den jeweiligen Nutzungsumfang kommt es nicht an (BFH 256, 150 = BStBl 2017 II, 941)....mehr

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§ 15 Der digitale Nachlass ... / II. Einzelfälle

Rz. 4 Ausgehend von dem BGH-Urteil gehen die nachfolgenden digitalen Nachlassgegenstände wie folgt nach § 1922 BGB über: Rz. 5 ▪ E-Mail-Konten E-Mail-Konten sind vererblich. Die Aussagen des BGH zu Vererblichkeit eines Facebook-Kontos sind für die Vererblichkeit von E-Mail-Konten heranzuziehen. Es gehen die Vertragsbeziehungen des Erblassers zum Provider über. Eine Differenzie...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 4. Anmeldung von Ansprüchen beim Versicherer

Rz. 654 Die Geltendmachung von Ansprüchen beim VR sollte dem jeweiligen Stadium entsprechend angepasst werden. Es sollte dabei Wert darauf gelegt werden, dass die erforderlichen Nachweise dem VR eingereicht werden, sofern beim VR nicht bereits die Nachweise bzw. Informationen vorliegen. Zunächst ist daher an eine Anmeldung von Ansprüchen vor einer Entscheidung des VR zu denke...mehr

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§ 3 Allgemeine Formulare im... / III. Prämieneinzug des Versicherers

Rz. 16 Aus unterschiedlichsten Anlässen kann die Frage der Zahlungsmodalitäten von Versicherungsbeiträgen aktuell werden, z.B. Fälle eines Kontowechsels, einer Ersteinrichtung für ein Lastschriftverfahren oder die Kündigung des Lastschriftauftrags. Besteht bereits ein SEPA-Lastschriftmandat, sollte auch die Mandatsreferenznummer angegeben werden. Rz. 17 Muster in Ihr Textverar...mehr

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§ 3 Allgemeine Formulare im... / II. Leistungen des Versicherers

Rz. 11 Leistungen des VR werden häufig direkt auf das Konto überwiesen, von dem die Prämien per Lastschrift eingezogen werden. Ist dies gewünscht, reicht regelmäßig ein kurzes Telefonat mit dem VR. Besteht kein Lastschriftverfahren, soll das Geld auf ein anderes Konto oder gar an einen Dritten gezahlt werden, muss die Bankverbindung erfragt werden und anschließend an den VR ...mehr

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§ 15 Der digitale Nachlass ... / a) Beschluss des BGH vom 27.8.2020 zur Art des Zugangs

Rz. 14 Im Rahmen des Facebook-Verfahrens erging ein Beschluss zur Auslegung des Vollstreckungstitels des BGH und die Art der Zugangserteilung durch den Plattformbetreiber. Facebook hatte nach der Verurteilung zur Zugangsverschaffung den Klägern einen USB-Stick zur Verfügung gestellt. Dieser enthielt 14.000 Seiten mit ausgelesenen Konto-Daten des verstorbenen Kindes. Der BGH ...mehr

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FoVo 12/2024, ZVFV in der P... / II. Die Lösung

Die Erhöhungsbeträge und deren Nachweis Bei der Pfändung von Arbeitslohn werden die gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen nach § 850c Abs. 2 ZPO nach Maßgabe der Lohnsteuermerkmale vom Arbeitgeber mit den weiteren Freibeträgen nach § 850c Abs. 2 ZPO "automatisch" berücksichtigt. Es obliegt dann dem Gläubiger, deren Nichtberücksichtigung nach § 850c Abs. 6 ZPO zu beantrag...mehr

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§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / 3. Klageantrag

Rz. 31 Die Klage ist gerichtet auf die Zustimmung zu einem bestimmten, vorzulegenden Teilungsplan. Von diesem Plan darf das Gericht nicht abweichen: Es darf nicht mehr oder weniger zusprechen als in dem Teilungsplan zur Zustimmung genannt ist.[92] Es wird vertreten, dass das Gericht im Rahmen des § 139 Abs. 1 ZPO "wegen der Schwierigkeiten" verpflichtet sein soll, auf sachge...mehr

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FoVo 12/2024, Drei Arbeitshilfen: Herausgabe der Bescheinigung nach § 903 ZPO durch den Drittschuldner

Möchte der Schuldner auf einem P-Konto erhöhte Pfändungsfreibeträge für seine gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen nach § 903 ZPO beanspruchen, so muss er die Voraussetzungen dafür durch eine Bescheinigung nach § 903 ZPO dem Drittschuldner gegenüber nachweisen. Möchte der Gläubiger die Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen und ggfs. auch einen Antrag nach ...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / 2. ABC der Nachlassgegenstände

Rz. 50 Aktien können unter den Miterben entsprechend ihren Erbquoten durch gemeinsame Anweisung an die Bank zu Alleineigentum der Erben in deren Depots übertragen werden. Einzelne Aktien sind nicht teilbar, § 8 Abs. 5 AktG. Etwaige Differenzen, die sich dadurch ergeben, dass die Aktien nicht vollständig "ohne Rest" zu verteilen sind, werden entweder durch Zahlungen zwischen ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / XII. Cash-Pooling

Rz. 66 Cash-Pooling dient dem Liquiditätsmanagement und der Finanzierung in Konzernen, indem teilnehmende Mutter- und Tochtergesellschaften ihre Liquidität zusammenführen (poolen) und eine zentrale Kreditaufnahme betreiben. Grundlage bilden meist ein sog. Cash-Management-Vertrag mit einer oder mehreren Banken, die die zahlungsverkehrstechnische Abwicklung übernehmen, sowie e...mehr

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AGS 12/2024, Zur Vertretung... / VI. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung reiht sich ein in eine lange Schlange von Entscheidungen, die der BGH und andere Gerichte jüngst zu verabschieden hatten. Sie ist von Relevanz gleich in mehreren Aspekten. 1. Rechtsmittelbefugnis Der BGH stellt klar, dass grds. auch Dritte – auch wenn irrig im eigenen Namen eingelegt – rechtsmittelbefugt sein sollen, wenn klar erkennbar ist, dass dieses Rechts...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Abmahnung durch den Arbeitnehmer

Rz. 1119 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.86: Abmahnung durch den Arbeitnehmer An die _________________________-GmbH (Arbeitgeber) _________________________ (Anschrift) _________________________ (Datum) Mein Arbeitsverhältnis Sehr geehrte Damen und Herren, seit _________________________ erfolgt die Auszahlung meines monatlichen Gehalts mit erheblicher Ve...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / 2. Wertverlust ohne aktives Handeln

Rz. 39 Wie oben (Rdn 32) gezeigt, findet in Fällen von Alleinerbschaft (ohne Testamentsvollstreckung) nach der h.M. keine dingliche Surrogation statt, gleichwohl kann es auch in solchen Fällen zu einer unmittelbaren, faktischen Ersetzung einzelner Nachlassbestandteile kommen. Dies gilt allerdings nur für solche Surrogate, die zufällig, d.h. ohne Zutun des Erben, in den Nachl...mehr

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§ 15 Der digitale Nachlass ... / I. Grundsatzentscheidung des BGH vom 12.7.2018

Rz. 3 In Deutschland kam die Thematik des digitalen Nachlasses anhand eines tragischen Falls auf, dessen Problematik vom BGH zumindest für Konten in sozialen Netzwerken grundlegend geklärt wurde. Die Hauptfrage war, ob die Eltern als Erben ihres minderjährigen, verstorbenen Kindes, das mit ihrer Zustimmung ein Benutzerkonto bei Facebook eröffnet hatte, nach dem Tod ihres Kin...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Einzahlungen auf Geschäftsanteile

Rz. 14 Sofern keine Sacheinlage vereinbart ist (§§ 5 Abs. 4, 56), hat die Einlage als Bareinlage zu erfolgen (Noack § 19 Rz. 12). Erfüllung tritt ein, wenn der entsprechende Betrag in das Vermögen der GmbH fließt und zur freien Verfügung steht. Da Handhabung größerer Summen Bargelds nicht immer unproblematisch ist, kommt der Zahlung gleichgestellte Erfüllung in Betracht (z.B...mehr

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ZErb 12/2024, Beschwer und ... / 1 Gründe

I. Die Klägerin und der Beklagte zu 1) haben als Geschwister zusammen mit einer weiteren Schwester ihre im März 2013 verstorbene Mutter beerbt. Sie streiten auf der ersten Stufe einer Stufenklage um einen Anspruch der Erbengemeinschaft auf Rechnungslegung über den Bestand des Nachlasses. Die Erblasserin erteilte dem Beklagten zu 1) am 23.10.2009 eine Vollmacht für alle ihre be...mehr

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§ 15 Der digitale Nachlass ... / 2. Wettlauf um den private key

Rz. 39 Ausgehend vom private key als erbrechtlichem Trägermedium und einzigem Zugriffselement auf das Kryptoguthaben ist es naheliegend, dass mit dem Erbfall unter streitigen Miterben ein Wettlauf um diesen beginnt. Wer ihn gewinnt, kann ihn problemlos nutzen. Besteht die Gefahr, dass der besitzende Miterbe den private key widerrechtlich nutzt, gibt es aufgrund der Dezentral...mehr

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§ 15 Der digitale Nachlass ... / 2. Kündigungsrecht

Rz. 18 Die Erben haben das Recht, Online-Vertragsbeziehungen des Erblassers zu kündigen.[41] Das Kündigungsrecht ist vom Erbrecht umfasst, da die Erben in die Vertragsbeziehungen des Erblassers eintreten und kein eigenes Vertragsverhältnis mit dem Provider abschließen. Kündigen die Erben nach Abwicklung der Nachlassgeschäfte das Konto, ist das Kündigungsrecht als Teil der Na...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Vergütung, § 3

Rz. 656 Es ist regelmäßig sinnvoll, die im bisherigen Anstellungsvertrag enthaltene Vergütungsregelung beizubehalten. Im Hinblick auf die geplante Rückkehr des Mitarbeiters sollte die Vergütung die üblichen Gehaltssteigerungen für vergleichbare Mitarbeiter im Inland nachvollziehen. Möglich ist auch die Vereinbarung einer von der bisherigen Vergütung völlig unabhängigen Ausla...mehr

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§ 6 Haftung / 7. Girokonto des Erblassers

Rz. 38 Grundsätzlich sind die Verbindlichkeiten aus dem Girokonto des Erblassers Erblasserschulden. Führt allerdings einer der Erben das Konto fort und nutzt es für seinen Zahlungsverkehr, so sind dann entstehende Verbindlichkeiten keine Erblasserschulden.[79]mehr

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§ 2 Grundzüge des Versicher... / 2. Prämienzahlung

Rz. 42 Die Prämie ist eine Geldschuld und somit eine qualifizierte Schickschuld (§ 36 VVG). Einzahlungen beim Schalterbeamten, Abbuchung vom Konto oder Übersendung eines gedeckten Schecks bewirken rechtzeitige Zahlung.[10] Bei einer qualifizierten Schickschuld ist darauf abzustellen, ob der Versicherungsnehmer am Erfüllungsort alles getan hat, damit eine rechtzeitige Zahlung...mehr

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§ 6 Haftung / 9. Rückzahlung zu viel gezahlter Renten

Rz. 40 Nehmen die Erben Renten zugunsten des Erblassers nach dessen Tod entgegen, so haben sie diese nach den Regeln über eine ungerechtfertigte Bereicherung zu erstatten.[81] Bei dieser Verpflichtung handelt es sich um eine Nachlasserbenschuld, wenn die Rente auf einem Konto des Erblassers noch vor der Teilung des Nachlasses entgegengenommen wurde.mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / 3. Rentenansprüche

Rz. 82 Aus Rentenansprüchen ergibt sich i.d.R. keine Massemehrung, weil diese bis zum Todestag gezahlt werden; eine eventuelle Überzahlung wird taggenau vom Konto des Erblassers zurückgebucht. Dies geschieht in den Wochen nach dem Erbfall und somit (lange) vor Verfahrenseröffnung. Allerdings können evtl. bestehende Beitragserstattungsansprüche bezüglich der Rentenversicherun...mehr

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§ 15 Der digitale Nachlass ... / II. Erbauseinandersetzung von E-Mail- und Social-Media-Accounts

Rz. 22 Der Gebrauch eines Nachlassgegenstandes, auch eines digitalen, steht gem. §§ 2038 Abs. 2, 743 Abs. 2 BGB jedem Miterben zu. In Hinblick auf E-Mail-Konten werden sich die Verwaltungsmaßnahmen auf eine Sortierung und Durchsicht der einzelnen E-Mails, deren Löschung und letztlich auf die Kündigung des E-Mail-Kontos beziehen. Die Kündigung eines E-Mail-Kontos durch die Er...mehr

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Anhang 5.3 – VermBErl / 2. Begriff der vermögenswirksamen Leistungen, Überweisung (§ 2, § 3 Absatz 2 und 3 des 5. VermBG)

Rz. 9 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in einer der in § 2 Absatz 1 des 5. VermBG genannten Anlageformen anlegt; der Arbeitgeber hat für den Arbeitnehmer in der Regel unmittelbar an das Unternehmen, das Institut oder den Gläubiger zu leisten, bei dem nach Wahl des Arbeitnehmers (Rn. 61) die ...mehr

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§ 5 Übertragung eines Erbba... / E. Muster Erbbaurechtskaufvertrag; Muster Erbbaurechtsüberlassungsvertrag; Muster Zustimmung des Grundstückseigentümers

Rz. 14 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.1: Formulierungsvorschlag Erbbaurechtskaufvertrag „UVZ-Nr./ ERBBAURECHTSKAUFVERTRAG Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in der _________...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / I. Allgemeines

Rz. 4 Das in den §§ 129–147 InsO normierte Anfechtungsrecht dient dazu, Vermögensverschiebungen aus dem Zeitraum vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die die Insolvenzgläubiger benachteiligen, wirtschaftlich zu revidieren. Das Anfechtungsrecht dient der Verwirklichung des Grundsatzes der Gläubigergleichbehandlung (par conditio creditorum). Rz. 5 Demgegenüber schützt das...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Freie Verfügung der (des) Geschäftsführer(s)

Rz. 28 Sowohl die Sacheinlage (§ 7 Abs. 3) als auch die Geldeinlage (§ 8 Abs. 2 S. 1) müssen endgültig in der freien Verfügung der Geschäftsführer stehen. U.a. ist zu beachten, dass der Geschäftsführer infolge seiner organschaftlichen Stellung zur freien Verfügung für die Gesellschaft befugt ist und sein muss. S. auch Ziffer 22. Bareinzahlungen müssen im Zeitpunkt der Anmeld...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 4. Anspruchsgeltendmachung

Rz. 376 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.58: Anspruchsgeltendmachung gegenüber Reisekrankenversicherer An die Krankenversicherung AG VS-Nr.: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, ich zeige an, dass mich Ihr/e Versicherungsnehmer/in gemäß anliegender Vollmacht mit der Geltendmachung der tariflichen Ansprüche aus der anliegenden Rechnun...mehr

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§ 31 Muster, Checklisten, F... / II. Muster: Vertrag über kurzfristige Beschäftigung (befristeter Arbeitsvertrag)

Rz. 13 Zwischen der Firma X-GmbH, _________________________ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname des Vertretungsberechtigten, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitgeberin – und Herrn/Frau _________________________ (Vorname, Nachname, Anschrift) – im Weiteren: der/die Mitarbeiter/in– wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen: § 1 Anstellung, Probezeit, Befristung (1) Der/Di...mehr

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§ 31 Muster, Checklisten, F... / II. Muster: Arbeitsvertrag mit geringfügig entlohntem Beschäftigten zur Beschäftigung in einem Privathaushalt

Rz. 15 Arbeitsvertrag Zwischen _________________________ – im Weiteren: Arbeitgeberin – und Herrn/Frau _________________________ (Vorname, Nachname, Anschrift) – im Weiteren: der/die Mitarbeiter/in– wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen: § 1 Anstellung, Probezeit (1) Der/Die Mitarbeiter/in wird ab dem _________________________ als Teilzeitbeschäftigte/r für die Tätigkeit als ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / I. Vorspann und Hinweise

Nr. [Nummer] des Urkundenverzeichnisses für das Jahr 20XX Verhandelt zu [Ort] am [Datum] Vor mir, dem unterzeichneten Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts zu [Ort] mit dem Amtssitz in [Ort] [Name Notar] erschienen heute, von Person bekannt: Die Frage des Notars nach einer Vorbefassung im Sin...mehr

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§ 12 Beendigung eines Erbba... / VI. Muster

Rz. 43 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.5: Formulierungsvorschlag Aufhebung eines Erbbaurechts vor Zeitablauf „UVZ-Nr. / Aufhebung eines Erbbaurechts Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des...mehr

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§ 31 Muster, Checklisten, F... / I. Arbeitsvertrag Teilzeitbeschäftigte allgemein

Rz. 1 Arbeitsvertrag Zwischen der Firma X-GmbH, _________________________ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname des Vertretungsberechtigten, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitgeberin – und Herrn/Frau _________________________ (Vorname, Nachname, Anschrift) – im Weiteren: der/die Mitarbeiter/in– wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen: § 1 Anstellung, Probezeit (1) Der/D...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Insolvenzeröffnungsbeschluss ohne allgemeines Verfügungsverbot (Auszug)

Rz. 1109 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.84: Insolvenzeröffnungsbeschluss ohne allgemeines Verfügungsverbot Az. _________________________ Amtsgericht _________________________ Beschluss In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts _________________________ unter HRB _________________________ eingetragene...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Schutz des gutgläubigen Gewinnbeziehers

Rz. 2 Voraussetzungen sind: kein Verstoß gegen § 30 Abs. 1, Gewinnbezug im Vollzug des § 29, auf der Grundlage eines Gewinnverwendungsbeschlusses oder Gewinnabführungsvertrages (d.h. Dividenden – sowohl Bar- als auch Sachdividenden –, nicht Zinsen, Gewinnvorschüsse, zurückgezahlte Nachschüsse, sonstige Zahlungen an den Gesellschafter auch bei Gewinnabhängigkeit (Tantiemen), ve...mehr

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§ 1 Einführung / I. Mandatsvorbereitung

Rz. 1 Das versicherungsrechtliche Mandat betrifft regelmäßig eine streitige Auseinandersetzung zwischen Versicherungsnehmer (VN) und Versicherer (VR) zu einem Schaden- oder Leistungsfall bzw. zu einem Vertrag. Neben den spartenspezifischen Fragen, die in den folgenden Kapiteln getrennt voneinander besprochen werden, sind allgemeine Fragestellungen rund um den Leistungs- oder...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / C. Auseinandersetzungsvertrag (Teilungsvertrag)

Rz. 84 Neben der Auseinandersetzung nach den gesetzlichen Teilungsregeln (siehe oben Rdn 7 ff.) bleibt es den Erben im Rahmen der Vertragsfreiheit unbenommen, sich einvernehmlich in einem Auseinandersetzungsvertrag abschließend über die Verteilung der Nachlassgegenstände u.Ä. zu einigen. Der Vertrag, mit dem sich die Miterben auf eine Auseinandersetzung einigen, ist grundsät...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 17. Aufforderung zur Einzahlung der übernommenen Stammeinlage

Einschreiben [Name] [Anschrift] Anlässlich der Gründung unserer Gesellschaft haben Sie am [Datum] die Geschäftsanteile Nr. [Nummer] bis Nr. [Nummer]) übernommen und darauf EUR [Betrag] eingezahlt. Wir bitten Sie, nunmehr die weiteren 50 %, das sind EUR [Betrag], auf das Ihnen bekannte Konto unserer Gesellschaft bis zum [Datum] einzuzahlen.mehr

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§ 31 Muster, Checklisten, F... / II. Muster: Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigung

Rz. 11 Arbeitsvertrag Zwischen der Firma X-GmbH, _________________________ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname des Vertretungsberechtigten, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitgeberin – und Herrn/Frau _________________________ (Vorname, Nachname, Anschrift) – im Weiteren: der/die Mitarbeiter/in– wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen: § 1 Anstellung, Probezeit (1) Der/...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / 2. Ersatzsurrogation

Rz. 188 Die zweite Alternative von § 2041 BGB regelt den Surrogationserwerb für den Fall der Ersatzsurrogation. Hierunter fallen die Leistungen aufgrund von Schadensersatzansprüchen "für Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines Nachlassgegenstandes" nach dem Erbfall (sonst Rechtssurrogation). Dies sind bspw. Ersatzansprüche gegen den Testamentsvollstrecker, wenn der Sc...mehr

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§ 31 Muster, Checklisten, F... / III. Muster: Vertrag über kurzfristige Beschäftigung in einem privaten Haushalt (befristeter Arbeitsvertrag)

Rz. 16 Arbeitsvertrag Zwischen _________________________ – im Weiteren: Arbeitgeberin – und Herrn/Frau _________________________ (Vorname, Nachname, Anschrift) – im Weiteren: der/die Mitarbeiter/in– wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen: § 1 Anstellung, Probezeit, Befristung (1) Der/Die Mitarbeiter/in wird ab dem _________________________ als Teilzeitbeschäftigte/r für die Tä...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / d) Zahlungsaufforderung bei Schaden im EU-Ausland an den Verkehrsopferhilfe e.V.

Rz. 161 Bei einem Auslandsunfall findet das materielle Recht des jeweiligen Staates Anwendung. Bisweilen gelten auch kurze Fristen, z.B. für eine Klage. Auch sind nicht alle in Deutschland üblichen oder gar auch andere Schadensersatzforderungen geschuldet. Darauf und auf die Tatsache, ob und inwieweit der Rechtsanwalt die maßgeblichen Bestimmungen kennt, sollte er seinen Man...mehr

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Anhang 5.3 – VermBErl / 13. Kennzeichnungs- und Mitteilungspflichten (§ 3 Absatz 2 des 5. VermBG, § 2 Absatz 1 VermBDV)

Rz. 63 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Bei Überweisung der vermögenswirksam anzulegenden Beträge an das Unternehmen, Institut oder den Gläubiger (Rn. 9) hat der Arbeitgeber die Beträge als vermögenswirksame Leistung besonders kenntlich zu machen und den Namen des Arbeitnehmers sowie dessen Konto- oder Vertragsnummer anzugeben. Zusätzlich ist bei Überweisungen im Dezember und Janu...mehr