Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 6 Der Geltungsbereich des § 307 HGB umfasst alle gem. § 301 HGB vollkonsolidierten Unt, da hier einerseits die vollständige Übernahme von VG, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten in den Konzernabschluss gefordert wird und andererseits bei der Übernahme der entsprechenden Posten aus den Jahresabschlüssen der TU keine Berücksichtigung von Anteilen nicht be...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.1.2 Ausnahmen vom Vorsichtsprinzip

Rz. 101 Ausnahmen i. S. d. § 252 Abs. 2 HGB, d. h. in begründeten Einzelfällen, sind theoretisch möglich, denkbare Szenarien allerdings nicht erkennbar.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.2.3 Ausnahmen vom Imparitätsprinzip

Rz. 108 Ausnahmen i. S. d. § 252 Abs. 2 HGB, d. h. in begründeten Einzelfällen, dürften überaus selten sein, nachdem in Spezialvorschriften etwa bzgl. der Bildung von Bewertungseinheiten (§ 254 Rz 1 ff.) und der Zulassung von Marktzeitwerten für bestimmte VG i. R. d. Erbringung von Pensionsverpflichtungen (§ 253 Rz 117) einige Zweifelsfälle geregelt sind.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 21 Das CSRD-UmsG soll den Anwendungsbereich der Norm zukünftig einschränken und damit Art. 23 Abs. 4 Buchst. b der Bilanzrichtlinie in der durch die CSRD geänderte Fassung umsetzen. Die Befreiungsregelung des § 292 HGB-E soll sich dabei hinsichtlich der Pflicht zur A...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Freiwillige Angaben

Rz. 39 Der verkürzte Konzernanhang i. R. d. unterjährigen Berichterstattung gem. § 115 WpHG i. V. m. § 114 WpHG von MU, die als Inlandsemittenten Aktien oder Schuldtitel i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 WpHG begeben, muss grds. den gleichen Rechnungslegungsgrundsätzen genügen wie der Jahresabschluss. Rz. 40 Aufgrund der verkürzten Bilanz und GuV mit den wesentlichen Gliederungsposi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.6 Leasing

Rz. 42 Ist handelsrechtlich die Zuordnung eines Leasinggegenstands (§ 246 Rz 34 ff.) zum Leasingnehmer vorzunehmen, so gilt der Barwert der Leasingraten als Anschaffungspreis des Leasinggegenstands. Aus den Leasingraten sind zu diesem Zweck allerdings diejenigen Anteile herauszurechnen, die auf zukünftige Dienstleistungen des Leasinggebers (bspw. Wartungsarbeiten) entfallen;...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5 Vermutung der Darstellung des tatsächlichen Bilds bei Kleinstkapitalgesellschaften

Rz. 87 In § 264 Abs. 2 Satz 5 HGB wird für den nach den Vorschriften für KleinstKapG aufgestellten Jahresabschluss die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermutet. Letztlich wird damit eine Beweislasterleichterung[1] ins Gesetz eingeführt, die für KleinstKapG zunächst immer für eine Erfüllung der Gen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10 Strafverfolgung und Rechtsfolgen

Rz. 47 Die Strafe beträgt entweder Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Liegen auch die Voraussetzungen der Tatbestandsqualifikation gem. § 332 Abs. 2 HGB vor, so erhöht sich das Höchstmaß des Strafrahmens auf fünf Jahre. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen bei § 331 HGB (§ 331 Rz 92 ff.) verwiesen.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Regelungszweck und Inhalt

Rz. 1 Durch § 335 HGB erhält das Bundesamt für Justiz (BfJ) die Möglichkeit, Verstöße gegen Offenlegungspflichten durch KapG mittels Auferlegung eines Ordnungsgelds zu sanktionieren. Der Druck auf die Unt, die sich ihren Offenlegungsverpflichtungen entziehen möchten, hat sich durch die Verfahrenseinleitung von Amts wegen, die Auferlegung der Verfahrenskosten und die fehlende...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Kombination und Wechsel zwischen Inventurverfahren

Rz. 44 Eine Kombination verschiedener Inventurverfahren ist zulässig. Praxis-Beispiel Der Kfm. führt sein Warenlager teilweise i. R. e. permanenten Inventur, teilweise nimmt er die Bestände durch Stichprobeninventur auf. Dabei hat er klar festgelegt, welche Bestandsgruppen nach welchem Verfahren aufzunehmen sind. Diese Kombination von Inventurverfahren ist zulässig. Rz. 45 Für...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.4.2 Sonstige Wertpapiere (Abs. 2 A. III. 2.)

Rz. 94 Als sonstige Wertpapiere werden alle verbrieften Wertpapiere ausgewiesen, die der kurzfristigen Geldanlage von flüssigen Mitteln dienen und keine Anteile an verbundenen Unt darstellen. Hierzu zählen z. B. Aktien, Pfandbriefe, Industrieobligationen oder öffentliche Anleihen. Wertpapiere werden immer dann unter diesem Posten ausgewiesen, wenn ein speziellerer Posten nic...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3.2 Nationale Regelungen

Rz. 5 Das Verfahren nach § 335 HGB wird von einer Bundesbehörde, dem BfJ, [1] durchgeführt. Soweit nicht in § 335 HGB eigene Regelungen getroffen wurden, wird ergänzend auf das Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) und das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) verwiesen.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die Vorschriften der §§ 258 bis 261 HGB dienen der Beweiserhebung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und knüpfen an die Beweissicherungsfunktion von Handelsbüchern an. Als selbstständige Vorschrift ergänzt § 258 HGB die Vorschriften der §§ 422, 423 ZPO. Gerichte können auf der Rechtsgrundlage des § 258 Abs. 1 HGB die Vorlage von Handelsbüchern eines Kaufmanns im Rech...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Inhalt, Zweck und Grenzen der Vorschrift

Rz. 4 § 241a HGB befreit Einzelkaufleute (Rz 8) von den Buchführungspflichten der §§ 238–241 HGB. Dadurch können EKfl statt der kaufmännischen Buchführung und der Erstellung eines Jahresabschlusses nach §§ 242ff. HGB eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen. Diese Vorschrift ist nicht auf PersG, Genossenschaften oder die KleinstKapG (§ 267a Rz 1 ff.) übertragbar. Rz. 5 Die ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.1 Offenbaren gegen Entgelt

Rz. 40 Entgelt ist nach der Legaldefinition des § 11 Abs. 1 Nr. 9 StGB jede in einem Vermögensvorteil bestehende Gegenleistung. Hierzu zählen alle vermögenswerten Leistungen (Geld, Schecks, Erlass von Schulden etc.), nicht aber immaterielle Vorteile oder sonstige Begünstigungen. Egal ist dabei, ob der Täter das Entgelt vor oder nach Begehung der Tat erhält. Es reichen bereit...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2.1 Kapitalgesellschaften

Rz. 18 Eine Heilung der Nichtigkeit ist nur durch eine Jahresabschlussprüfung möglich.[1] Rz. 19 Zu berücksichtigen ist, dass die Nichtigkeit eines festgestellten Jahresabschlusses auch zur Unwirksamkeit der auf dem Feststellungsbeschluss aufbauenden Ergebnisverwendungsbeschlüsse führt. Eine Rücklagendotierung kann etwa nicht wirksam erfolgt sein. Eine bereits buchmäßig erfass...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.8 Angabe zur Erklärung gem. § 161 AktG (Abs. 1 Nr. 8)

Rz. 62 Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Ges. haben gem. § 161 AktG jährlich darüber zu berichten, ob den Verhaltensempfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodexes (DCGK) entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewandt werden oder wurden. Sofern Empfehlungen des DCGK nicht angewendet bzw. von ihnen abgewichen werden oder wurden, ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.1 Mehrere Tathandlungen

Rz. 43 Das unbefugte Offenbaren und das unbefugte Verwerten sind selbstständige Delikte, die in Tateinheit und Tatmehrheit zueinander stehen können. Die Offenbarung gegen Entgelt stellt kein Verwerten i. S. d. § 333 Abs. 2 Satz 2 HGB dar, sondern erfüllt den Qualifikationstatbestand des § 333 Abs. 2 Satz 1 HGB. Wird ein Geheimnis gegenüber verschiedenen Personen mehrfach off...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Zweigniederlassungsbericht (Abs. 2 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 96 Im Lagebericht sind Angaben zu den in- und ausländischen Zweigniederlassungen der Ges. zu machen. Als Zweigniederlassung angesehen wird "ein auf Dauer angelegter, räumlich und organisatorisch von der Hauptniederlassung getrennter Unternehmensteil ohne eigene Rechtspersönlichkeit, der im Außenverhältnis selbstständig handelt und im Innenverhältnis weisungsgebunden ist....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2.2.2.2 Kapitalwertverfahren

Rz. 251 Die anderen wirtschaftlich anerkannten Bewertungsmethoden beinhalten neben den Optionspreismodellen insbes. die Discounted-Cash-Flow- und Ertragswertverfahren. Sowohl die Discounted-Cash-Flow-Verfahren als auch die Ertragswertverfahren beruhen auf der gleichen konzeptionellen Grundlage, dem Kapitalwertkalkül. Beide Verfahren führen bei gleichen Bewertungsannahmen zum...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.11.2 Antrag, Antrags- und Handlungsfrist

Rz. 53 Der Antrag auf Wiedereinsetzung ist gem. § 335 Abs. 5 S. 4 HGB innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses schriftlich beim BfJ zu stellen. Rz. 54 Die Glaubhaftmachung der Tatsachen zur Begründung der Wiedereinsetzung kann im Antrag oder auch noch im Verfahren über den Antrag erfolgen. Glaubhaftmachung bedeutet dabei ein herabgesetztes Beweismaß, so dass di...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 239 HGB regelt für Kfl. Einzelheiten zur Führung der Handelsbücher; für Nichtkaufleute enthält § 146 AO nahezu inhaltsgleiche Anforderungen. § 239 HGB enthält folgende Regelungen: Abs. 1 regelt die Sprache, in der die Bücher zu führen sind (Rz 5 f.), und benennt Voraussetzungen für die Verwendung von Abkürzungen u. a. (Rz 14), Abs. 2 enthält Vorschriften zu den formale...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2.5.1 Bei Industriezugehörigkeit des Mutterunternehmens

Rz. 135 Nach § 341v Abs. 1 Satz 1 HGB i. V. m. § 341q HGB haben MU mit Sitz im Inland aus der mineralgewinnenden Industrie und der Industrie des Abbaus von Holz in Primärwäldern jährlich einen Konzernzahlungsbericht zu erstellen. Die Pflicht zur Konzernzahlungsberichterstattung ist mit der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verknüpft. Insofern ist auf die Beherr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Lagebericht

Rz. 35 Der Lagebericht ist ein Berichtsinstrument, das den Jahresabschluss ergänzt.[1] Er ist nur von mittelgroßen und großen KapG zu erstellen; kleine KapG sind zur Aufstellung eines Lageberichts berechtigt (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB). Die Anteilseigner können dies auch in der Satzung von den gesetzlichen Vertretern der KapG verlangen.[2] Der Zweck des Lageberichts liegt in d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Nr. 3

Rz. 71 Die Vorschrift verlangt wie § 331 Abs. 1 Nr. 1a HGB bedingten Vorsatz oder Leichtfertigkeit (§ 331 Abs. 2 HGB) und die Absicht hinsichtlich des Merkmals "zum Zwecke der Befreiung…". Insoweit kann auf die obigen Ausführungen zu § 331 Abs. 1 Nr. 1a HGB verwiesen werden.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.1 Vorschrift über den Konsolidierungskreis (Abs. 1 Nr. 2 lit. a)

Rz. 18 Es wird folgende Vorschrift über den Konsolidierungskreis geschützt:mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Vollendung und Beendigung der Tat

Rz. 78 Bei § 331 HGB handelt es sich um ein Vergehen (§§ 12 Abs. 2, 23 Abs. 1 StGB), weshalb mangels ausdrücklicher Bestimmung der Versuch nicht strafbar ist. 7.1 Vollendung 7.1.1 Nr. 1 Rz. 79 Die Vollendung der Tat liegt vor, wenn sämtliche Tatbestandsmerkmale erfüllt sind.[1] Dies ist der Fall, wenn die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss, der Lagebericht oder der Zwischena...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Bewertung latenter Steuern im Konzern

Rz. 34 Die Berechnung latenter Steuern hat nach § 274 Abs. 2 HGB i. V. m. § 306 Satz 5 HGB auf dem Steuersatz desjenigen in den Konzernabschluss einbezogenen Unt zu basieren, bei dem die temporäre Differenz besteht und in der Zukunft abbaut. Damit wird die Fiktion des Konzerns als wirtschaftliche Einheit an dieser Stelle zugunsten einer stärker an den tatsächlichen Verhältn...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.5 Vorschrift über die Behandlung assoziierter Unternehmen (Abs. 1 Nr. 2 lit. e)

mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5.7 Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (Abs. 3 C. 7.)

Rz. 163 Bei der Verbundbeziehung ist es unerheblich, ob der Gläubiger beim Schuldner oder der Schuldner beim Gläubiger beteiligt ist. Unter diesem Posten sind sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber Unt, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, auszuweisen. Der Ausweis unter diesem Posten hat Vorrang vor dem Ausweis in etwaigen anderen Posten. Es bedarf eines Mitzugehörig...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Vorgaben für die Bilanzgliederung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 7 Die Bilanzgliederung des § 266 HGB folgt keinem bestimmten Prinzip; vielmehr beruht diese auf mehreren, einander überschneidenden Sachgesichtspunkten. Auf der Aktivseite orientiert sich das handelsrechtliche Gliederungsprinzip primär an der Liquidierbarkeit, d. h. Monetarisierung der Posten im Leistungsprozess. Die Gliederung der Passivposten ist an der Fälligkeit der ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.7.2.3 Inhalt des Prüfungsauftrags

Rz. 33 Bei gesetzlichen Abschlussprüfungen ergeben sich die Pflichten des Abschlussprüfers aus §§ 317ff. HGB und der Berufsauffassung, die insb. in IDW PS festgelegt ist. Zur Verdeutlichung empfiehlt es sich, auch insoweit den wesentlichen Auftragsinhalt ausdrücklich in die Auftragsformulierung aufzunehmen. Bei freiwilligen Abschlussprüfungen muss der Umfang der Prüfung ents...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Allgemeines

Rz. 53 Auf Antrag hat das Gericht einen anderen Abschlussprüfer zu bestellen, wenn dies aus einem in der Person des gewählten AP liegenden Grund geboten erscheint, insb. wenn ein Ausschlussgrund nach §§ 319 Abs. 2–5, 319b HGB besteht oder (eingefügt durch das AReG) ein Verstoß gegen Art. 5 Abs. 4 Unterabs. 1 oder Art. 5 Abs. 5 Unterabs. 2 Satz 2 Verordnung (EU) Nr. 537/2014 ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 328a HGB-E

Rz. 1 Mit der im Dezember 2022 im Amtsblatt der EU veröffentlichten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurden der Anwenderkreis und die Anforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung weiter ausgeweitet, der aber mit der Omnibus-Initiative der EU-Kommission v. 26.2.2025 wieder reduziert werden soll (§ 289b HGB Rz 20).[1] Die richtliniengemäße Umsetzung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6 Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Satzungsänderungen (Nr. 6)

Rz. 20 Für die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und für Satzungsänderungen sind die gesetzlichen Vorschriften und die Bestimmungen der Satzung anzugeben. Rz. 21 Die Angabe der gesetzlichen Vorschriften bezieht sich auf die Nennung der relevanten Vorschriften. Zu nennen sind hier insb. die §§ 84 und 85 AktG bzgl. der Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.10 Ausweiswahlrechte und Schutzklausel

Rz. 39 In § 315a Abs. 1 Satz 2 HGB sieht der Gesetzgeber Ausweiswahlrechte für die Angaben der Nrn. 1, 3 und 9 vor; für die übrigen Angaben reicht ein Verweis auf eine entsprechende Angabe im Konzernanhang, die insb. bei Rechnungslegung nach den IFRS mit den dort bestehenden Angabepflichten oftmals möglich sein dürfte, für die Berichterstattungspflicht im Konzernlagebericht....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 260 HGB kodifiziert die gerichtlichen Befugnisse zur Beweiserhebung von Handelsbüchern speziell in Auseinandersetzungen über das Vermögen eines Kaufmanns. Nach h. M. besteht die gerichtliche Anordnungsbefugnis gem. § 260 HGB nicht nur in Rechtsstreitigkeiten, die verfahrenstechnisch der ZPO unterliegen, sondern auch bei Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Rz ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.7 Börsennotierte KGaA (Abs. 3)

Rz. 28 Nach dem durch das FüPoG neu angefügten § 289f Abs. 3 HGB sind die Abs. 1 und 2 seit dem Gj 2016 entsprechend auf die börsennotierte KGaA anzuwenden. Hierbei handelt es sich um eine Klarstellung.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.7 Besondere Bestimmungen für OHG und KG i. S. d. § 264a HGB (§ 264c HGB)

Rz. 76 Nach den Änderungen durch das BilRUG verweist § 298 Abs. 1 HGB nunmehr auf § 264c HGB, sodass die darin enthaltenen Regelungen auch in einem nach §§ 290ff. HGB aufgestellten Konzernabschluss einer haftungsbeschränkten Personenhandelsgesellschaften – also einer KapCoGes – entsprechend zu beachten sind. Hier treten in der Konzernbilanz die Kapitalanteile der Gesellschaf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Sprache

Rz. 4 Während § 239 Abs. 1 Satz 1 HGB den Kfm. lediglich verpflichtet, die Handelsbücher und sonstigen Aufzeichnungen in einer lebenden Sprache zu führen, bestimmt § 244 HGB, dass der Jahresabschluss für handelsrechtliche Zwecke nur in deutscher Sprache aufgestellt werden darf. Es ist also möglich, die Bücher in einer fremden Sprache zu führen, z. B. bei Tochtergesellschafte...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.39 Ergebnisverwendungsvorschlag oder -beschluss (Nr. 34)

Rz. 177 § 285 Nr. 34 HGB fordert auf Basis der RL 2013/34/EU für mittelgroße und große KapG den Einbezug des Vorschlags für die Ergebnisverwendung oder des entsprechenden Beschlusses in den Anhang. Bislang war dieser nicht Bestandteil des Jahresabschlusses, aber dennoch nach § 325 HGB offenzulegen. Damit sind die Angaben von der Geschäftsführung schon zu einem Zeitpunkt vor ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Voraussetzungen der Zwischenergebniseliminierung

Rz. 10 Ausgehend vom Zweck der Zwischenergebniseliminierung und den Anforderungen der einschlägigen HGB-Vorschrift, lassen sich vier kumulativ zu erfüllende Voraussetzungen für eine Zwischenergebniseliminierung anführen: Es müssen Lieferungen zwischen in den Konzernabschluss einbezogenen Unt erfolgt sein. Für Dreiecksgeschäfte, also Lieferungen, die aus dem Konzernbereich übe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.3 Geheimhaltungsinteresse

Rz. 16 An der nicht offenkundigen Tatsache muss ein nach objektiven Kriterien festzustellendes Geheimhaltungsinteresse der KapG bestehen, welches durch Maßstäbe einer sachgemäßen Unternehmensführung bestimmt wird. Dies ist immer dann anzunehmen, wenn die Geheimhaltung geboten ist, um eine sonst drohende, materielle oder immaterielle Beeinträchtigung der Interessen der Ges. a...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.2 Verhältnis zu den Straftatbeständen des Strafgesetzbuchs

Rz. 45 Die Tathandlung kann eine tateinheitliche Beihilfehandlung zu § 263 StGB (Betrug), § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug), § 265b StGB (Kreditbetrug) etc. sein, wenn der Täter weiß, dass der testierte Jahresabschluss zur Erlangung eines Kredits etc. vorgelegt wird.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 29 Das CSRD-UmsG soll den Anwendungsbereich der Norm zukünftigen einschränken und damit Art. 23 Abs. 4 Buchst. b der Bilanzrichtlinie in der durch die CSRD geänderte Fassung umsetzen. Die Befreiungsregelung des § 291 HGB-E soll sich dabei hinsichtlich der Pflicht zur...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.8 Erwerb im Versteigerungsverfahren

Rz. 49 Auch beim Erwerb eines VG im Versteigerungsverfahren gilt das Prinzip der Maßgeblichkeit der Gegenleistung (Rz 2), d. h., die AK des erworbenen VG entsprechen grds. dem tatsächlich hingegebenen Betrag.[1] Dies gilt generell auch bei einem Erwerb i. R. e. Zwangsversteigerung. Als schwierig können sich allerdings solche Fälle erweisen, in denen der Ersteigerer eine an d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 5 Der Geltungsbereich des § 298 HGB erstreckt sich auf alle gem. § 290 HGB zu erstellenden Konzernabschlüsse und damit alle – unter Berücksichtigung der §§ 291–293 HGB – zur Konzernrechnungslegung verpflichteten Unt (§ 290 Rz 1 ff.). Sofern ein Unt zur Konzernrechnungslegung nach dem PublG verpflichtet ist, gilt § 298 HGB basierend auf § 13 Abs. 2 Satz 1 PublG für die Ko...mehr