Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tierheime

Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Tierheime sind Einrichtungen, die i. d. R. herrenlose Haustiere, wie Hunde und Katzen, aufnehmen, versorgen und versuchen, die Tiere an neue Halter abzugeben. Tierheime werden entweder von der öffentlichen Hand oder in privater Trägerschaft betrieben. Wird ein Tierheim von einem Verein betrieben, kann dieser wegen der mit dem Betrieb eines Tierheims...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Inventur und Inventar: Rech... / 4.2.2 Zeitlich (vor/nach-) verlegte (zeitverschobene) Inventur

Rz. 58 Zur Erleichterung der mit der Inventur verbundenen Belastungen kann nach § 241 Abs. 3 Nr. 1 HGB die Inventur ganz oder teilweise auch auf einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten vor oder bis zu 2 Monaten nach dem Bilanzstichtag verlegt werden (zeitlich verlegte Inventur). Als zeitverschobene Inventur wird das auch von der Finanzverwaltung akzeptiert (R 5.3 Abs. 2 EStR). D...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Unpfändbarkeit der Corona-Soforthilfe

Leitsatz Die Corona-Soforthilfe ist als zweckgebundene Forderung nicht übertragbar und deshalb auch nicht pfändbar. Sachverhalt Der Antragsteller betreibt einen Hausmeisterservice. Bei einer Sparkasse unterhält er ein Pfändungsschutzkonto. Das Finanzamt erließ für dieses Konto eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung über 9.075,50 EUR insbesondere wegen rückständiger Umsatzst...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Inventur und Inventar: Rech... / 4.1.1 Körperliche Bestandsaufnahme

Rz. 39 Die körperliche Bestandsaufnahme durch Sichten, Zählen, Messen, Wiegen und Schätzen der Mengenkomponenten der Inventurobjekte gilt als das Regelverfahren der Inventur. Sie lässt sich jedoch nur bei körperlichen Gegenständen (Sachen) durch unmittelbare Autopsie (in Augenscheinnahme) vornehmen. Bei konventionellem Vorgehen nehmen "Ansager" und "Schreiber" die ersichtlic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zölle und Verbrauchsteuern ... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Verbrauchsteuergesetze enthalten durchweg Regelungen, wonach die Verbrauchsteuern mit der Entfernung aus dem Herstellungsbereich oder dem Steuerlager (Entnahme in den steuerrechtlich freien Verkehr) oder bei der Einfuhr anfallen.[1] Inländische Ausfuhrzölle und ausländische Einfuhrzölle entstehen u. U. bei der Überführung der Wirtschaftsgüter über eine Zollgrenze. Jahr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Inventur und Inventar: Rech... / 4.2.3 Permanente Inventur

Rz. 62 Einen noch weiteren zeitlichen Gestaltungsspielraum bietet die nach § 241 Abs. 2 HGB u. U. zulässige "permanente Inventur". Sofern ein GoB-konformes Verfahren sicherstellt, dass der Bestand der Vermögensgegenstände nach Art, Menge und Wert auch ohne körperliche Bestandsaufnahme festgestellt werden kann, kann/können (beim Vorratsvermögen) der Tag/die Tage der körperlic...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Private Grundstücksgeschäfte / 4 Veräußerung eigengenutzter Wohnungen

Ausnahme von der Besteuerung Ein steuerpflichtiges privates Grundstücksgeschäft liegt nicht vor bei Gebäuden und Wohnungen, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und den beiden vorausgegangenen Kalenderjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Diese Ausnahmeregelung wurde ge...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Umzugskosten, die vom Arbeitgeber getragen werden (zu § 1 UStG)

Kommentar Die Übernahme von Umzugskosten durch den Arbeitgeber für die hiervon begünstigten Arbeitnehmer führt nicht zu einer der Besteuerung unterliegenden Wertabgabe des Arbeitgebers, wenn die Kostenübernahme im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt. Die rechtliche Problematik Erbringt ein Unternehmer gegenüber seinem Personal Leistungen, können s...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Steuerfreiheit von Beförderungsleistungen (zu § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG)

Kommentar Die Finanzverwaltung[1] hatte im Februar 2020 ein Urteil des EuGH [2] umgesetzt, nach dem die drittlandsgrenzüberschreitende Güterbeförderung nur dann der Steuerbefreiung[3] unterliegt, wenn die Leistung von einem (Haupt-)Frachtführer gegenüber dem Absender oder dem Empfänger der Warenlieferung ausgeführt wird. Eine drittlandsgrenzüberschreitende Güterbeförderung, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2020, Corona-Krise ... / 2. Pflichten der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung hat derartige Dokumentationen sowohl im Festsetzungs- als auch im Erhebungsverfahren zu berücksichtigen. Im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung wäre es wünschenswert, wenn zunächst die obersten Finanzbehörden der Länder entsprechende Prüfungen anordnen würden. De lege ferenda wäre zu diskutieren, ob in das ErbStG neben § 13 Abs. 6 S. 3 und 4 Er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2020, Corona-Krise ... / a) BFH und Finanzverwaltung

aa) Aufgabe des Gewerbebetriebs (§ 13a Abs. 6 Nr. 1 ErbStG) In einem Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung hat der BFH am 7.7.2004 zu dem Nachsteuertatbestand in Form der Aufgabe eines Kommanditanteils durch Insolvenz nach § 13a Abs. 5 S. 1 ErbStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 1997,[12] noch Bedenken an der Berechtigung der Nachsteuer geäußert.[13] So hat er es a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Funktion des § 157 BewG

Rz. 25 [Autor/Stand] § 157 BewG übernimmt für die neuen Bewertungsmethoden die Funktion, allgemein geltende Regelungen voranzustellen. Dies entspricht im Wesentlichen dem bereits bisher für die Bewertung des Grundbesitzes seit 1996 geltenden § 138 BewG . Rz. 26 [Autor/Stand] Mit der Einführung des § 138 BewG durch das Jahressteuergesetz 1997[3] hatte der Gesetzgeber vor einer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ansatz des gemeinen Werts

Rz. 95 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber strebt den Ansatz des gemeinen Werts als Zielgröße bei allen Vermögensgegenständen an. Mit diesem Grundsatz reagiert der Gesetzgeber auf den Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006.[2] Etwaige Begünstigungen dürfen erst auf einer zweiten Stufe realisiert werden, wobei derartige Begünstigungen verfassungsrechtlich zu rechtfertigen sind. Rz. 96 [...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Freiberuflich Tätige

Rz. 177 [Autor/Stand] Nach 157 Abs. 5 BewG richtet sich die Ermittlung des Werts des Betriebsvermögens nach §§ 11 Abs. 2 und 109 Abs. 1 BewG. Danach ist das Betriebsvermögen von freiberuflich Tätigen i.S.d. § 96 BewG mit dem gemeinen Wert anzusetzen (§ 109 Abs. 1 BewG). Zur Wertermittlung ist § 11 Abs. 2 BewG maßgebend, so dass insoweit das vereinfachte Ertragswertverfahren ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2020, Corona-Krise ... / aa) Aufgabe des Gewerbebetriebs (§ 13a Abs. 6 Nr. 1 ErbStG)

In einem Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung hat der BFH am 7.7.2004 zu dem Nachsteuertatbestand in Form der Aufgabe eines Kommanditanteils durch Insolvenz nach § 13a Abs. 5 S. 1 ErbStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 1997,[12] noch Bedenken an der Berechtigung der Nachsteuer geäußert.[13] So hat er es als ernstlich zweifelhaft angesehen, ob der Wegfall der Steu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2020, Corona-Krise ... / b) Unterschreitung der Mindestlohnsumme mit anschließender Insolvenz

In der momentanen Krise kann es insbesondere dann, wenn die "Abfederung" mit Kurzarbeitergeld nicht gelingt, dazu kommen, dass zunächst eine Unterschreitung der Mindestlohnsumme und im Anschluss die Insolvenz einritt. Für solche "Mehrfachverstöße" enthielten die ErbStR in ihrer am 30.12.2011 veröffentlichten Fassung in RE13a.12 Abs. 3 ErbStR 2011 eine Verwaltungsanweisung,[1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Auskünfte, Erhebungen und Mitteilungen

Rz. 88 [Autor/Stand] Nach § 157 Abs. 1 Satz 2 BewG gelten § 29 Abs. 2 und 3 BewG sinngemäß. Der Sechste Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes nimmt be züglich der für die Bewertung erforderlichen Auskünfte, Erhebungen und Mitteilungen Bezug auf § 29 BewG. Diese Vorschrift gilt grundsätzlich für die Einheitsbewertung des Grundbesitzes. Da insoweit auf die "Vorber...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bedarfsfall

Rz. 189 [Autor/Stand] Grundbesitzwerte waren nach § 138 Abs. 5 BewG i.d.F. des JStG 1997[2] für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer ab dem 1.1.1996 und für Zwecke der Grunderwerbsteuer ab dem 1.1.1997 gesondert festzustellen, wenn sie für diese Steuern erforderlich sind. Mit dieser Regelung wurde die so genannte Bedarfsbewertung eingeführt. Für Besteuerungszeitpunkte nach ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einführung BewG / IV. Überblick über die Neuregelung der Bewertung des Grundbesitzes durch GrStRefG vom 26.11.2019

Rz. 428 [Autor/Stand] Nach monatelangen Verhandlungen hat der Bundesrat am 8.11.2019 das am 26.11.2019 im Bundesgesetzblatt[2] verkündete GrStRefG v. 26.11.2019[3] verab schiedet. Dies versetzt die Kommunen in die Lage, die Grundsteuer ab 2025 nach dem neuen Regelungsregime und bis 31.12.2024 weiterhin auf der Basis des bisherigen Rechts zu erheben.[4] Rz. 429 [Autor/Stand] I...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertungsrichtlinien Grundvermögen

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung hat die Bewertung der Gebäude auf fremdem Grund und Boden sowie der belasteten Grundstücke im Abschnitt 50 der Richtlinien für die Bewertung des Grundvermögens [2] – BewRGr – näher erläutert. Rz. 4– 5 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2020, Corona-Krise ... / 5

Anmerkung Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise werden unter anderem dazu führen, dass ohne Anwendung von Erlassregelungen Begünstigungen, die beim Erwerb unternehmerischen Vermögens gewährt wurden in höherem oder vollständigem Umfang entfallen. Dieses Ergebnis stünde im Widerspruch zu den umfassenden Initiativen der europäischen Institutionen und des deutschen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2020, Corona-Krise ... / bb) Auflösung der Kapitalgesellschaft (§ 13a Abs. 6 Nr. 4 ErbStG)

Nach § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG wird eine GmbH durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Ohne Insolvenzverfahren wird eine GmbH mit der Rechtskraft des Beschlusses aufgelöst, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG). Diesen Vorschriften entsprechen § 262 Abs. 1 Nr. 3 und 4 AktG für die AG. Die Auffa...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einführung BewG / I. Überblick

Rz. 344 [Autor/Stand] Zur skizzenhaften Darstellung der historischen Entwicklung wird auf die Darstellung Vor § 95 BewG Rz. 183 bis 186 verwiesen. Rz. 345 [Autor/Stand] Das ErbStRG v. 4.11.2016[3] hat das Bewertungsgesetz als solches im Wesentlichen unverändert gelassen. Allerdings wurden der im Rahmen des vereinfachten Ertragswertverfahrens maßgebende Kapitalisierungsfaktor ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Begriff

Rz. 72 [Autor/Stand] Die Unterscheidung zwischen den Wertverhältnissen und den tatsächlichen Verhältnissen war der Vergangenheit in erster Linie bei der Einheitsbewertung des Grundbesitzes relevant. Wegen der großen zeitlichen Differenz zwischen dem für die Wertverhältnisse maßgebenden Zeitpunkt (1.1.1935 bzw. 1.1.1964) und dem aktuellen Bewertungsstichtag, zu dem die tatsäc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Wertverhältnisse bei der Bewertung betrieblicher Vermögen

Rz. 81 [Autor/Stand] Die Wertverhältnisse zum Bewertungsstichtag werden auch bei der Bewertung des betrieblichen Vermögens nicht exakt berücksichtigt. Vielmehr wird der Kapitalisierungszinssatz nach der Vorgabe des § 203 Abs. 2 BewG nur einmal zu Beginn des Kalenderjahres ermittelt und für alle Bewertungen des Kalenderjahrs durch Veröffentlichung des Bundesministeriums der F...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einführung BewG / aa) Vorgeschichte und verfassungsrechtliche Problematik des Bewertungsgesetzes in den Fassungen vor In-Kraft-Treten des Jahressteuergesetzes 1997

Rz. 73 [Autor/Stand] Bereits mit Beschluss v. 12.5.1978 [2] hatte der BFH dem BVerfG die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Einheitsbewertung von Wohngrundstücken auf der Grundlage der preisrechtlich zulässigen Miete gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoße. Der BFH führte in seinem Vorlagebeschluss u.a. aus, aus Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BewG 1965 folge, dass für die Einheitsbewertu...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einführung BewG / III. Beschluss des BVerfG vom 23.6.2015

Rz. 376 [Autor/Stand] Unter den geschilderten Umständen (oben Rz. 363 ff.) konnte es nicht überraschen, dass sich das BVerfG[2] der vom BFH in dessen Vorlagebeschlüssen v. 2.3.2011 (vgl. oben, Rz. 364 ff.) vertretenen Auffassung im Ergebnis anschloss und die Regelung des § 8 Abs. 2 GrEStG a.F. i.V.m. den §§ 138 ff. BewG a.F. über die Ersatzbemessungsgrundlage als mit dem all...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Kein Abschlag bei ungewissem Abbruch (Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2)

Rz. 97 [Autor/Stand] In der Praxis weisen Überlassungsverträge oft Klauseln auf, nach denen zum einen das Gebäude auf fremdem Grund und Boden zum Ende der Miet- bzw. Pachtzeit grds. abzureißen ist, zum anderen sich die Miet- bzw. Pachtzeit allerdings auch immer wieder verlängern kann. In diesen Fällen lässt sich am Feststellungszeitpunkt noch nicht absehen, ob der Eigentümer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grundbesitzwerte beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (Abs. 2)

Rz. 111 [Autor/Stand] Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sind Grundbesitzwerte zu ermitteln und förmlich festzustellen. Die Schaffung einer gesetzlichen Regelung zur Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist seit jeher eine diffizile Aufgabe. Ursächlich hierfür ist u.a. zweifellos die Vielfalt der in unterschiedlichen Sparten tätigen Betriebe der La...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Gewerbebetrieb

Rz. 171 [Autor/Stand] Nach 157 Abs. 5 BewG richtet sich die Ermittlung des Werts des Betriebsvermögens nach §§ 11 Abs. 2 und 109 Abs. 1 BewG. Danach ist das Betriebsvermögen von Gewerbebetrieben i.S.d. § 95 BewG mit dem gemeinen Wert anzusetzen (§ 109 Abs. 1 BewG). Zur Wertermittlung ist § 11 Abs. 2 BewG maßgebend, so dass insoweit das vereinfachte Ertragswertverfahren anzuw...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einführung BewG / bb) Überblick über die Regelungen zur Bewertung im Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996

Rz. 103 [Autor/Stand] In der Regierungsvorlage zum Jahressteuergesetz 1997 v. 24.5.1996[2] war zusammengefasst Folgendes vorgesehen: Rz. 104 [Autor/Stand] (1) Die Einheitsbewertung in Form der allgemeinen Feststellung der Werte des Grundbesitzes zu einem bestimmten Hauptfeststellungszeitpunkt sollte – soweit es um deren Maßgeblichkeit für erbschaft- und schenkungsteuerliche Z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Überschlägige Prüfung mit alten Einheitswerten

Rz. 208 [Autor/Stand] Hierzu werden die Finanzämter auf die Einheitswerte 1964 in den alten Bundesländern und die Einheitswerte 1935 im Beitrittsgebiet zurückgreifen und diese anhand von Vervielfältigern auf das durchschnittliche Wertniveau hochrechnen. Rz. 209 [Autor/Stand] Für Bewertungsstichtage vor dem 1.1.2009 ist die Finanzverwaltung im Allgemeinen davon ausgegangen, da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 49 [Autor/Stand] Das belastete Grundstück, d.h. der Grund und Boden ist – unabhängig von der Grundstücksart – mit dem Wert anzusetzen, der sich ergeben würde, wenn das Grundstück unbebaut wäre, d.h. das belastete Grundstück ist wie ein unbebautes Grundstück mit dem gemeinen Wert im Hauptfeststellungszeitpunkt zu bewerten (vgl. dazu die Kommentierung zu § 72 BewG). Rz. 50...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einführung BewG / 1. Der Vorlagebeschluss des BFH vom 22.5.2002 – II R 61/99

Rz. 198 [Autor/Stand] In seinem an das BVerfG gerichteten Vorlageschluss v. 22.5.2002[2] hatte der BFH § 19 ErbStG i.d.F. des JStG 1997[3] i.V.m. § 10 Abs. 1 Sätze 1 und 2, Abs. 6 Satz 4 ErbStG, § 12 ErbStG sowie die §§ 13a und 19a ErbStG, dabei § 12 ErbStG i.V.m. den dort in Bezug genommenen Vorschriften des BewG, wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Anteilswert

Rz. 145 [Autor/Stand] Die Ermittlung des gemeinen Werts der Kapitalgesellschaft ist bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer nicht das Ziel der Wertermittlung, weil lediglich der gemeine Wert der Anteile an der Kapitalgesellschaft förmlich nach § 151 Abs. 1 Nr. 3 BewG festzustellen ist. Dennoch wird vom gemeinen Wert der Kapitalgesellschaft auf den gemeinen Wert des Anteils geschl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2020, Lernerfolgskontrolle zur Fortbildung im Selbststudium gem. § 15 Abs. 4 FAO

Hinweis Nach § 15 Abs. 4 FAO können seit dem 1.1.2015 im Rahmen der Fachanwaltsfortbildung bis zu 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Eine Fortbildung im Sinne dieses Selbststudiums ist durch Bescheinigungen und Lernkontrollen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Die folgende Lernerfolgskontrolle be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Abfrage durch das Erbschaftsteuerfinanzamt

Rz. 217 [Autor/Stand] Lässt sich nach Prüfung der Anzeige die Frage der materiellen Steuerpflicht eindeutig verneinen, so wird der Steuerfall regelmäßig zu den Akten genommen. Ist die Frage nach der materiellen Steuerpflicht zu bejahen oder kann hierauf keine eindeutige Antwort gegeben werden, wird die Erbschaftsteuerstelle den Steuerpflichtigen auffordern, eine Erbschaft- o...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Schätzungsbefugnis des Finanzamts

Leitsatz Dem Finanzamt steht nicht allein deshalb eine Schätzungsbefugnis zu, weil der Steuerpflichtige bei der Verprobung des Wareneinsatzes unzureichend mitgewirkt hat. Sachverhalt Der Kläger war Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die vor allem im Handel mit Textilien tätig war. Seit 2012 befindet sich das Unternehmen in der Insolvenz. Das Finanzamt führte für die J...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Elektronische Bereitstellung von Belegen

Kommentar Die Finanzverwaltung hat mit sofortiger Wirkung den Anwendungserlass zu § 146a AO ergänzt. Dabei wurde im Zusammenhang mit der sog. Bonpflicht die Möglichkeit für eine elektronische Belegausgabe mit aufgenommen. Bestehende Bonpflicht Bereits mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 wurde eine zwingende Ausgabe des K...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.3.1 Abkehr von der ertragsteuerrechtlichen Betrachtung

Rz. 183 Nachdem der EuGH[1] als Voraussetzung für eine Lieferung festgestellt hatte, dass für die Annahme einer Lieferung zwei Bedingungen notwendig sind, die sich nicht mit der bisherigen ertragsteuerrechtlichen Betrachtungsweise in Einklang bringen ließen, musste die Finanzverwaltung[2] ihre bis dahin vertretene Rechtsauffassung ändern. Damit bei einem Leasingvertrag oder ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Einzelfälle (in alphabethischer Reihenfolge)

Rz. 69 Abbrucharbeiten Abbrucharbeiten eines Unternehmers stellen sonstige Leistungen dar. Hat der Abbruchunternehmer aber nicht nur die Abbrucharbeiten auszuführen, sondern kann auch die werthaltigen Abfallstoffe behalten und verwerten, liegt ein tauschähnlicher Umsatz nach § 3 Abs. 12 S. 2 UStG vor. Darüber hinaus wird eine Lieferung von Gegenständen gegen Entgelt, nämlich ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2.2.2 Bauwerke auf fremdem Boden

Rz. 33 Die Finanzverwaltung[1] lässt es bei Bauwerken auf fremdem Boden zu, dass Verfügungsmacht auch an wirtschaftlich abgrenzbaren Teilen eines Bauwerks (z. B. Stockwerk oder Wohnung eines Gebäudes) verschafft werden kann; insoweit nimmt sie also eine Aufteilung der einheitlichen Sache "Gebäude auf fremdem Boden" in mehrere Lieferungsgegenstände hin. Die wirtschaftlich nic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.1.2 Ausübung des Verwertungsrechts

Rz. 249 Verwertet der Insolvenzverwalter die einem Absonderungsrecht unterliegende bewegliche Sache für die Masse selbst, ist zwar von einer Geschäftsbesorgungsleistung der Masse an den Sicherungsnehmer/Gläubiger auszugehen. Bei der Verwertung beweglicher Gegenstände findet jedoch ein Dreifachumsatz statt, in welchem die Geschäftsbesorgungsleistung aufgeht. Da der Insolvenzv...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.3.4 Bestelleintritt

Rz. 190 Bei der Beschaffung von Investitionsgütern wird häufig ein Leasingunternehmen in die Beschaffung mit eingebunden. Dabei kann es zu einem Dreiecksverhältnis kommen, bei dem der Kunde (künftiger Leasingnehmer) zunächst einen Kaufvertrag über den Liefergegenstand mit dem Lieferanten und anschließend einen Leasingvertrag mit dem Leasing-Unternehmen abschließt. Durch Eint...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.4 Mietkauf

Rz. 195 Unter "Mietkaufverträgen" versteht man Vereinbarungen, in denen Elemente eines Mietvertrags[1] mit denen eines Kaufvertrags[2] verbunden sind. Diese Verträge können so gestaltet sein, dass sie bei wirtschaftlicher Bewertung von Anfang an als Kaufverträge anzusehen sind mit der Folge, dass die Übergabe des Mietgegenstands an den "Mieter" umsatzsteuerlich als Lieferung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.3.3 Sale-and-lease-back

Rz. 188 Der BFH[1] hatte schon in 2006 zu besonderen Fällen der sale-and-lease-back-Geschäfte Stellung genommen und für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung darauf abgestellt, ob zwischen einem Leasingnehmer und einem Leasinggeber die Verfügungsmacht verschafft wird. Dabei ist auf die wirtschaftliche Verschaffung der Verfügungsmacht abzustellen – diese muss nicht immer mit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3.2.2 Baumaßnahmen auf gepachteten Grundstücken

Rz. 220 Wird ein Grundstück nicht vom Eigentümer, sondern von einem Dritten, z. B. dem Mieter oder Pächter, bebaut, geht das verwendete Baumaterial mit dem Einbau zivilrechtlich in das Eigentum des Grundstückseigentümers über.[1] Ungeachtet dieser Eigentumsverhältnisse erbringt der Bauunternehmer seine (Werk-)Lieferung umsatzsteuerlich mit Fertigstellung und Übergabe an den ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.1 Insolvenz des Sicherungsgebers

Rz. 247 Gerät im Fall der Sicherungsübereignung der Sicherungsgeber (Schuldner) in Insolvenz, wird das Sicherungsgut ebenso behandelt wie ein rechtsgeschäftlich verpfändeter Gegenstand des Gemeinschuldners. Infolge des Insolvenzbeschlags[1] hat der Sicherungsnehmer (Gläubiger) kein Aussonderungsrecht wie der Eigentümer[2], sondern nur das Recht auf abgesonderte Befriedigung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.3.2 Cross-Border-Leasing

Rz. 187 Die Grundsätze zur Abgrenzung von Lieferung oder sonstiger Leistung bei Leasingverträgen oder ähnlichen Verträgen werden teilweise in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich behandelt. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten (sog. "Cross-Border-Leasing") kann es damit dazu kommen, dass die ausgeführte Leistung entweder keiner Besteuerung unterliegt oder zu eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Zwangsvollstreckung und -versteigerung

Rz. 235 Bei öffentlichen Versteigerungen oder freihändigen Verkäufen im Rahmen der Zwangsvollstreckung durch staatliche Vollstreckungsorgane (z. B. Gerichtsvollzieher) handelt es sich nicht um einen Doppelumsatz. Es liegt insoweit nach Ansicht des BFH zur Zwangsversteigerung eines Grundstücks [1] keine Lieferung des Vollstreckungsschuldners an das jeweilige Bundesland und kei...mehr