Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Krankenversicherungskarte

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dänemark / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Dänemark, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufent...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Spanien / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Spanien, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenth...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Slowakei / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Slowakei, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufent...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rumänien / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Rumänien, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufent...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kroatien / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Kroatien, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufent...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Slowenien / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Slowenien, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bulgarien / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Bulgarien, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Finnland / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Finnland, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufent...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lettland / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Lettland, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufent...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Liechtenstein / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Liechtenstein, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des A...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zypern / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Zypern, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufentha...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Island / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Island, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufentha...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Belgien / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Belgien, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenth...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Norwegen / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Norwegen, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufent...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Polen / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Polen, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Estland / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Estland, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenth...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Irland / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Irland, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufentha...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Luxemburg / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Luxemburg, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Österreich / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Österreich, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Griechenland / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Griechenland, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Tschechien / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Tschechien, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ungarn / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Ungarn, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufentha...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Litauen / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Litauen, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenth...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 15 Ärztlich... / 1.2 Elektronische Gesundheitskarte (Abs. 2, 5 und 6)

Rz. 17 Die elektronische Gesundheitskarte hat zum 1.1.2015 endgültig die frühere Krankenversicherungskarte ersetzt. Sie dient nach § 291a Abs. 1 Satz 1 dem Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung (Versicherungsnachweis) und der Abrechnung mit den Leistungserbringern. Darüber hinaus enthält § 291a u. a. Regelung...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Auslandseinsätze / 1.1 EU und Abkommenstaaten

Für EU-Länder beruht der Unfallversicherungsschutz auf bestehenden EU-Gesetzen bzw. für bestimmte Drittstaaten auf EU-Abkommen (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz). Mit einigen Nicht-EU-Staaten (Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Israel, Kosovo, Marokko, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Québec, Serbien, Türkei, Tunesien) bestehen außerdem Abkommen der Bundesrepublik Deu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vereinigtes Königreich / 7 Krankheit im Ausland

Touristen Ein deutscher Staatsangehöriger, der nach dem 31.12.2020 im Vereinigten Königreich Urlaub macht, hat weiterhin einen Anspruch auf Leistungen bei Krankheit mit seiner Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC). Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) Bei Personen, die vom Austrittsabkommen[1] erfasst werden, werden die britischen EHICs mit EU-Logo gegen EHICs o...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vereinigtes Königreich / 7.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vereinigtes Königreich / 7.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten in das Vereinigte Königreich, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die D...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Elektronische Gesundheitskarte / Zusammenfassung

Begriff Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) dient als Versicherungsnachweis in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für die Inanspruchnahme von Leistungen bei einem Arzt oder Zahnarzt als Berechtigungsnachweis wird ausschließlich die eGK genutzt. Die eGK ist eine moderne und sichere Mikroprozessorkarte, eine sog. "Smart Card". Sie enthält nicht nur administrative Funkt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)

Begriff Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – EHIC) können gesetzlich Krankenversicherte aus Deutschland in einem der übrigen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich direkt einen Leistungserbringer (z. B. Arzt, Zahnarzt) aufsuchen, um medizinische Leistungen zu bean...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Multilaterale und bilateral... / 2.6 Wie erhält mein Arbeitnehmer Leistungen?

Anspruchsgrundlage für den Erhalt von Sachleistungen ist im Anwendungsbereich der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit die Europäische Krankenversicherungskarte, die sich in der Regel auf der Rückseite der Krankenversichertenkarte befindet. Im Anwendungsbereich der Abkommen über Soziale Sicherheit gilt als Anspruchsgrundlage die jeweilige Anspruchsbescheinigung. Bei Auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einstrahlung / 4.2 EU/EWR-Staaten und die Schweiz

Bei einer Entsendung aus einem EU/EWR-Staat oder der Schweiz kann der Arbeitnehmer über die Europäische Krankenversicherungskarte in Deutschland Leistungen in Anspruch nehmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausstrahlung / 4.2 EU-/EWR-Staaten und die Schweiz

Bei einer Entsendung in einen EU-/EWR-Staat oder in die Schweiz kann der Arbeitnehmer über die Europäische Krankenversicherungskarte, die sich in der Regel auf der Rückseite der Krankenversichertenkarte befindet, Leistungen in Anspruch nehmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verordnung (EG) über sozial... / 6 Krankenversicherung

Nach den Regelungen der Verordnung haben Personen, die in einem Mitgliedsstaat krankenversichert sind, Anspruch auf Sachleistungen und Geldleistungen zulasten dieses Mitgliedsstaates. Sollten für den Abschluss einer Krankenversicherung Vorversicherungszeiten erforderlich sein, können die in einem anderen Mitgliedsstaat zurückgelegten Zeiten angerechnet werden. Vorübergehender...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kostenerstattung (Auslandsa... / 1.1.1 Sach-/Dienstleistung/Kostenerstattung

Anstelle der Sach- oder Dienstleistung kann eine Kostenerstattung in Anspruch genommen werden.[1] Ausgeschlossen sind sog. Residenten, für deren medizinische Versorgung die deutschen Krankenkassen an die Leistungsträger der Gastländer nach Durchführungsverordnungsrecht einen Pauschbetrag bezahlen sowie Versicherte, für deren Behandlung zwischen dem deutschen und dem ausländi...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Multilaterale und bilateral... / 2.9 Welche Nachweise benötigt der Arbeitnehmer?

Der Arbeitnehmer benötigt in jedem Fall eine Kopie der Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften.[1] Diese Bescheinigung sollte der Arbeitnehmer mitführen, damit er bei Kontrollen nachweisen kann, dass für den Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften angewendet werden. Für die Leistungsinanspruchnahme sollte der Arbeitnehmer die Europäische Krank...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Dienstreise: Kombination mi... / 2.2.2 Leistungen bei Krankheit

Während der Entsendung war der Entsandte in Deutschland krankenversichert. Diese Versicherung wird auch für die Dauer des Urlaubs fortgeführt. Sollte eine Person während ihres Urlaubs erkranken, kann sie Leistungen bei Krankheit in Anspruch nehmen. Anspruchsgrundlage für den Erhalt von Leistungen ist in Nordmazedonien, Montenegro und in Serbien die Europäische Krankenversich...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Dienstreise: Kombination mi... / 2.1.2 Leistungen bei Krankheit

Für den Entsandten gelten während seiner Entsendung die deutschen Rechtsvorschriften weiter. Da sich der Entsandte nach der Entsendung im Urlaub befindet, ist er weiterhin in Deutschland krankenversichert. Sollte diese Person während ihres Urlaubs erkranken, kann sie Leistungen bei Krankheit in Anspruch nehmen. Anspruchsgrundlage für den Erhalt von Leistungen ist im Anwendun...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Multilaterale und bilateral... / 2.7 Bekommt mein Arbeitnehmer alle Leistungen?

Leistungen bei Entsendungen In den EU/EWR-Staaten und in der Schweiz ist hinsichtlich des Leistungsumfangs zu beachten, dass die entsandten Personen nur die Sachleistungen in Anspruch nehmen können, die – unter Berücksichtigung der Dauer des Aufenthalts – notwendig sind. In den Staaten, mit denen ein Abkommen über Soziale Sicherheit für den Bereich der Krankenversicherung bes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.1.1 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä)

Rz. 62 Der BMV-Ä (Stand 24.10.2023) umfasst 65 Paragrafen, die den allgemeinen Inhalt der Gesamtverträge der vertragsärztlichen Versorgung regeln. Sein Geltungsbereich erstreckt sich auf den Geltungsbereich des SGB V. Er hat 16 Abschnitte, die wie folgt aufgeteilt sind: 1. Abschnitt – Regelungs- und Geltungsbereich § 1 Vertragsgegenstand, Sondervereinbarungen § 1a Begriffsbesti...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Axer, Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung, Verw 2002, 377. Becker/Kingreen, Der Krankenkassenwettbewerb zwischen Sozial- und Wettbewerbsrecht – Zur geplanten Anwendung des GWB auf das Handeln der Krankenkassen, NZS 2010, 417. Becker, Wettbewerb zwischen öffentlichen Versicherungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, ZSR 2000, 329. Bloch/Hansen, ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 291a Elektr... / 2.3 Freiwilliger Inhalt (Abs. 3)

Rz. 37 Die Karte kann weitere Angaben enthalten: Leistungsansprüche aufgrund von Tarifen nach § 53 (Nr. 1), Nachweis zusätzlicher Vertragsverhältnisse (Nr. 2), Ruhen des Leistungsanspruchs nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 (z. B. bei Auslandsaufenthalt), Abs. 3a (Beitragsrückstand; Nr. 3). Weitere Angaben zum Versicherten oder zum Versicherungsverhältnis können aufgenommen wer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.15 Freiwillige Aufgaben einer KV/KZV (Abs. 6)

Rz. 107 Neben diesen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben können die KVen/KBV mit Zustimmung der Aufsichtsbehörden weitere ärztliche Versorgungsaufgaben insbesondere für andere Sozialversicherungsträger übernehmen. In Betracht kommen insbesondere Verträge mit den Rentenversicherungsträgern und den Berufsgenossenschaften, aber auch mit anderen Institutionen, wie Trägern der Sozia...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 66 Verträge mit ins Ausla... / VII. Vorrang über- und zwischenstaatlichen Rechts

Rz. 102 Gegenüber den Regeln der Ausstrahlung (§ 4 SGB IV) und Einstrahlung (§ 5 SGB IV) sind gem. § 6 SGB IV Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts vorrangig. Überstaatliches Recht sind die EU-Verordnungen (s. insb. die VO [EG] Nr. 883/2004, die seit dem 1.5.2011 gilt, früher EWG-VO 1408/71) über soziale Sicherheit, zwischenstaatliches Recht die Abkommen über s...mehr