Fachbeiträge & Kommentare zu Entschädigung

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Jansen, SGB IV § 41 Entschä... / 2.2 Bruttoverdienst

Rz. 5 Zum tatsächlich entgangenen regelmäßigen Bruttoverdienst, der allen Mitgliedern der Selbstverwaltungsorgane sowie den Versichertenältesten und Vertrauenspersonen zu ersetzen ist, gehört jedes Einkommen einschließlich des Einkommens der Selbständigen, das durch persönliche Arbeitsleistung erzielt worden wäre. Dazu zählen: Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Urlaubs-, Weih...mehr

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Jansen, SGB IV § 41 Entschä... / 2 Rechtspraxis

2.1 Bare Auslagen Rz. 2 Bare Auslagen werden den ehrenamtlich Tätigen nur insoweit erstattet, als sie entsprechend den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (vgl. § 69 Abs. 2) notwendig und angemessen sind. Zu den baren Auslagen zählen in erster Linie Kosten für Fahrt, Verpflegung und Unterkunft, aber auch alle sonstigen im Zusammenhang mit der Ausübung des Ehren...mehr

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Jansen, SGB IV § 41 Entschä... / 2.3 Rentenversicherungsbeiträge

Rz. 8 Zu erstatten sind die den Arbeitnehmeranteil – der bereits im Bruttoverdienst enthalten ist – übersteigenden Rentenversicherungsbeiträge (§ 163 Abs. 3, § 168 Abs. 1 Nr. 5 SGB VI). Damit soll der Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, eine gleich günstige Rentenversicherung wie ein nicht ehrenamtlich Tätiger zu erreichen. Die sonstigen den Arbeitnehmeranteil übersteigenden...mehr

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Jansen, SGB IV § 41 Entschä... / 2.5 Unfallversicherung

Rz. 11 Organmitglieder, Versichertenälteste und Vertrauenspersonen genießen während der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit Unfallversicherungsschutz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 SGB VII . Deshalb besteht keine Notwendigkeit zum Abschluss privatrechtlicher Unfallversicherungsverträge seitens des Versicherungsträgers. Soweit den ehrenamtlich Tätigen jedoch in Ausübung ihres Amt...mehr

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Jansen, SGB IV § 41 Entschä... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) am 1.7.1977 in Kraft getreten. Durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261; Ber. 1990 S. 1337) wurde § 41 mit Wirkung zum 1.1.1992 in Abs. 1 angepasst. Das Dritte Gesetz zur Verbesserung des Wahlrechts für die Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (3. Wahlrecht...mehr

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Jansen, SGB IV § 41 Entschä... / 2.4 Pauschalbetrag für Sitzungen

Rz. 9 Weiter können die ehrenamtlich Tätigen aufgrund eines Beschlusses der Vertreterversammlung (des Verwaltungsrates) einen angemessenen Pauschalbetrag für den Zeitaufwand (sog. Sitzungsgeld) erhalten, der ihnen durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit und die Vorbereitung darauf regelmäßig außerhalb der Arbeitszeit entsteht. Das gilt in erster Linie für die Mitglieder der Selbs...mehr

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Jansen, SGB IV § 41 Entschä... / 2.6 Festsetzungsverfahren

Rz. 12 Die festen Sätze bei der Auslagenerstattung und die Pauschalbeträge für Zeitaufwand werden von der Vertreterversammlung auf Vorschlag des Vorstandes bzw. bei den Krankenversicherungsträgern vom Verwaltungsrat ohne Vorschlag des Vorstandes (§ 41 Abs. 4 Satz 2) beschlossen. Der Beschluss bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde, die nicht nur die Rechtmäßigkeit, sond...mehr

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Jansen, SGB IV § 41 Entschä... / 2.1 Bare Auslagen

Rz. 2 Bare Auslagen werden den ehrenamtlich Tätigen nur insoweit erstattet, als sie entsprechend den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (vgl. § 69 Abs. 2) notwendig und angemessen sind. Zu den baren Auslagen zählen in erster Linie Kosten für Fahrt, Verpflegung und Unterkunft, aber auch alle sonstigen im Zusammenhang mit der Ausübung des Ehrenamts stehenden Au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 5 ABC abziehbarer und nicht abziehbarer Ausgaben

Rz. 98 Abfindung: Wird eine steuerfrei gezahlte Abfindung nach § 88 BeamtVG bei erneuter Berufung in das Beamtenverhältnis auf eigenen Antrag zurückgezahlt, so ist der Rückzahlungsbetrag als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abzugsfähig.[1] Aktienanleihe: Das Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 S. 1 EStG ist auf Teilwertabschreibungen auf eine Aktiena...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.8 Veranlagung bei Lohnsteuer-Ermäßigung für sonstige Bezüge (Nr. 5)

Rz. 49 Eine Amtsveranlagung ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 5 EStG vorzunehmen, wenn bei einem Stpfl. die LSt für einen sonstigen Bezug i. S. d. § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 oder 4 EStG (das "und" ist ein offensichtlich sprachlicher Fehler im Gesetzestext), also für Entschädigungen i. S. d. § 24 Nr. 1 EStG oder für Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten, nach § 39b Abs. 3 S. 9 EStG erm...mehr

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Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 2.2.3 Satzungsbeispiel

Rz. 10 In einer Mustersatzung für Unfallversicherungsträger könnte man die Aufgaben der Vertreterversammlung beispielhaft wie folgt bezeichnen: Wahl und Abberufung des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden (§ 62 Abs. 1 und 5) Wahl der Mitglieder des Vorstandes und ihrer Stellvertreter (§ 52) Beschlussfassung über ihre Geschäftsordnung (§ 63 Abs. 1) Wahl des Hauptge...mehr

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Jansen, SGB IV § 30 Eigene ... / 2.3 Übertragung von Aufgaben anderer Versicherungsträger

Rz. 6 Versicherungsträgern können Aufgaben anderer Versicherungsträger und anderer Träger öffentlicher Verwaltung (Auftragsangelegenheiten) übertragen werden. Damit wird auch für die übertragenen Aufgaben der Vorbehalt des Gesetzes deutlich gemacht und sichergestellt, dass den Versicherungsträgern durch Übernahme solcher Aufgaben keine finanziellen Belastungen entstehen. Zu ...mehr

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Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 2.2.2 Sonstige Aufgaben

Rz. 8 Neben den in Abs. 1 und 2 genannten Zuständigkeiten werden der Vertreterversammlung weitere Aufgaben durch Vorschriften im SGB und anderen Gesetzen übertragen. Dabei stellt Abs. 1 ausdrücklich klar, dass diese zusätzlichen Aufgaben nicht nur kraft Gesetzes, sondern auch durch sonstiges autonomes Recht (etwa die Satzung) festgelegt werden können. Hinsichtlich der gesetzl...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 2.3.8 Versicherungspflicht von A–Z

Zusammenfassend wird im Folgenden dargestellt, in welchen Sonderfällen Versicherungspflicht besteht oder nicht. Abgeordnete Während einer Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag, Europäischen Parlament oder in einem Parlament eines deutschen Bundeslandes ruht das Beschäftigungsverhältnis. Die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung bleibt aufrechterhalten. Umlagen fallen nic...mehr

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zfs 03/2022, zfs Aktuell / BGH verwirft sog. "taggenaue Berechnung" des Schmerzensgeldes (Urt. v. 15.2.2022 – VI ZR 937/20)

Der BGH hat mit Urt. v. 15.2.2022 (VI ZR 937/20) die sog. "taggenaue Berechnung" des Schmerzensgeldes verworfen. Maßgebend für die Höhe des Schmerzensgeldes sei eine Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls. Dabei sei in erster Linie die Höhe und das Maß der entstandenen Lebensbeeinträchtigung zu berücksichtigen. Auf der Grundlage dieser Gesamtbetrachtung sei eine ei...mehr

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zfs 03/2022, Keine Deckung ... / Sachverhalt

I. Der Kl., von Beruf Heilpraktiker mit eigener Praxis, begehrt die Verurteilung der Bekl., eines Schadenabwicklungsunternehmens, ihm aus einer Rechtsschutzversicherung Deckungsschutz für die außergerichtliche und gerichtliche Inanspruchnahme eines weiteren VR aus einer bei diesem gehaltenen Betriebsunterbrechungs-Versicherung zu gewähren. Die dem Vertrag zugrunde liegenden A...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.1.1 Ausnahmen

Die Entgeltbestandteile, die kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt sind, sind in der Anlage 3 zum ATV aufgeführt. Kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt i. S. d. § 15 Abs. 2 ATV sind: 1. Bestandteile des Arbeitsentgelts, die durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ausdrücklich als nicht zusatzversorgungspflichtig bezeichnet sind, 2. Bestandteile des...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.12 Saarland

Die Regelungen über den Zeitpunkt und über die Entschädigung für die Teilnahme an Personalversammlungen in § 50 SPersVG sind in etwa mit den Regelungen aus § 60 BPersVG vergleichbar. Auf die Unterschiede wird nachstehen eingegangen. § 50 Abs. 1 Satz 1 SPersVG Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 BPersVG finden nur die in § 59 Abs. 1 BPersVG bezeichneten und die auf Wunsch des Leiters der ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.3 Berlin

§ 48 Satz 1 PersVG BE In etwa ist § 48 Satz 1 PersVG BE mit § 60 Abs. 1 Satz 1 BPersVG vergleichbar. Entscheidender Unterschied ist aber, dass nach § 48 Satz 1 PersVG BE alle Personalversammlungen, also auch die außerordentlichen, während der Arbeitszeit stattfinden sollen. Davon kann nur aus zwingenden dienstlichen Gründen abgewichen werden. Dieser erhöhte Beurteilungsmaßsta...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 8 Haftungsprivileg

Das allgemeine Schadensersatzprinzip wird bei Arbeitsunfällen durch Sonderregelungen des Unfallversicherungsrechts wesentlich eingeschränkt. Bei Arbeitsunfällen tritt die gesetzliche Unfallversicherung für die Beseitigung und Entschädigung der unfallbedingten Körperschäden und deren Folgen ein. Damit soll, nach dem Willen des Gesetzgebers, der Arbeitnehmer von der Notwendigke...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Ansatz der amtlichen Kilometersätze

Rz. 63 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Im Regelfall wird der ArbN die Fahrtkosten ohne Einzelnachweis mit pauschalen Km-Sätzen ansetzen (> R 9.5 Abs 1 Satz 5 LStR). Seit 2014 richtet sich die Höhe der pauschalen Km-Sätze nach der für das benutzte Beförderungsmittel höchsten Wegstreckenentschädigung nach dem BRKG (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4a Satz 2 EStG iVm § 5 BRKG). Danach beträgt di...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. In Betracht kommende Aufwendungen

Rz. 35 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Reisekosten sind alle Aufwendungen, die dem ArbN im Zusammenhang mit der Auswärtstätigkeit entstehen. Dazu gehören: Fahrtkosten (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4a EStG; > Rz 60 ff), Verpflegungsmehraufwendungen (vgl § 9 Abs 4a EStG; > Rz 80 ff), Übernachtungskosten (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5a EStG; > Rz 110 ff) und Reisenebenkosten (> R 9.8 LStR; > Rz ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Entschädigung (§ 401 Abs. 1 Nr. 10 AO)

Rz. 66 [Autor/Stand] Für die Entschädigung der Zeugen und Sachverständigen gilt das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz ( JVEG). Auf die Erl. zu § 405 wird verwiesen.mehr

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AGS 02/2022, Verfahrensbete... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Rechtsanwalt im Kostenfestsetzungsverfahren kein Beteiligter Die Entscheidung ist zutreffend. Der Umstand, dass es in dem als überlang gerügten Kostenfestsetzungsverfahren der Sache nach um die Erstattungsfähigkeit von anwaltlichen Gebühren und Auslagen ging, macht den Rechtsanwalt/Vertreter des Klägers aus dem Ausgangsverfahren nicht zum Verfahrensbeteiligten der Kostenfe...mehr

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AGS 02/2022, Verfahrensbete... / I. Sachverhalt

Gestritten wird um eine Entschädigung wegen überlanger Dauer eines Kostenfestsetzungsverfahrens beim VG Berlin. Der Kläger hat in einem asylrechtlichen Klage- und Eilverfahren einen armenischen Staatsangehörigen als Rechtsanwalt vertreten. In dem Verfahren sind der beklagten Bundesrepublik Deutschland die Kosten auferlegt worden. Nach Abschluss des Verfahrens reichte der Klä...mehr

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AGS 02/2022, Erstattungsfäh... / II. Kostenerstattung

1. Terminsgebühren Die Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV für die Wahrnehmung des Verhandlungstermins vor dem LG Magdeburg und die Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV für die Wahrnehmung des Verhandlungstermins vor dem OLG Naumburg waren der Klägerin angefallen, weil ihre Prozessbevollmächtigten diese Termine durch den jeweils von ihnen beauftragten Terminsvertreter, Rechtsanwalt J un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Weites Verständnis

Rn. 476 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 BE sind alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch die selbstständige Berufstätigkeit veranlasst sind (BFH BStBl II 1990, 1028; 1982, 587; BFH/NV 1991, 537). Sie sind demjenigen zuzurechnen, der einen Tatbestand des § 18 Abs 1 EStG verwirklicht (vgl BFH BStBl II 1990, 939). Ein Leistungsaustausch ist nicht erforderlich (vgl BFH BStBl I...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Weitere Einzelfälle

Rn. 338 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Treuhandtätigkeit ist je nach Inhalt oder Durchführung vermögensverwaltende (BFH BStBl II 1968, 410) oder gewerbliche Tätigkeit (BFH BStBl II 1995, 171; 1994, 936; 1994, 650; 1990, 534; 1989, 797; 1968, 410). Gewerblichkeit kommt bei einem Umfang wie bei einem Gewerbebetrieb in Betracht oder wenn eine echte Baubetreuung vorliegt (BFH BS...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck, Anwendungsbereich und Bedeutung

Rz. 2 [Autor/Stand] Festzuhalten ist, dass der Gesetzgeber darauf verzichtet hat, in die AO ein eigenständiges Verfahren zur Verfolgung und Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten einzufügen. Die einschlägigen §§ 409–412 AO enthalten nur wenige Sonderregelungen für das Bußgeldverfahren bei Steuerordnungswidrigkeiten, im Übrigen die Generalverweisungsnorm des § 410 AO. Nach di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 28 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Der Begriff der selbstständigen Arbeit ist im Gesetz nicht definiert; er bildet den Gegensatz zum Begriff der nichtselbstständigen Arbeit iSv § 19 EStG (BFH BStBl II 1979, 188; BFH/NV 2011, 585), die im Gesetz ebenfalls nicht definiert ist, nach st Rspr jedoch durch § 1 LStDV zutreffend umschrieben wird (BFH BStBl II 1991, 409; 1993, 155). Fü...mehr

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AGS 02/2022, Verfahrensbete... / II. Keine Aktivlegitimation des Prozessbevollmächtigen

Das OVG hat einen Anspruch auf Ausgleich eines immateriellen Nachteils nach § 173 S. 2 VwGO, § 198 GVG wegen einer unangemessenen Dauer des vor dem VG durchgeführten Kostenfestsetzungsverfahrens verneint. Bei einem Kostenfestsetzungsverfahren einschließlich des gerichtlichen Erinnerungsverfahrens gem. §§ 164 f. VwGO handele es sich zwar um ein eigenständiges Gerichtsverfahre...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Einziehung

a) Gegenstände Rz. 140 [Autor/Stand] Die Bußgeldtatbestände der AO (§§ 378–384a AO) enthalten keine dem § 375 Abs. 2 AO entsprechenden Ermächtigungen für die Einziehung von Gegenständen (vgl. § 22 Abs. 1 OWiG). Somit wird die Einziehung – über die Blankett-Vorschriften der §§ 381, 382 AO – nur auf dem Gebiet der Zoll- und Verbrauchsteuerzuwiderhandlungen (so z.B. § 37 Abs. 3 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorläuferbestimmung des § 410 AO war § 447 RAO i.d.F. des 2. AO-StrafÄndG vom 12.8.1968[2]. In den EAO 1974 wurde § 447 RAO als § 394 übernommen. Sachlich stimmten beide Vorschriften überein. Der Katalog der entsprechend anwendbaren Vorschriften des Steuerstrafverfahrensrechts wurde nur dahin ergänzt, dass auch § 383 Abs. 2 EAO 1974 (jetzt § 399 Abs. ...mehr

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zfs 02/2022, Neuere Rechtsp... / II. Gespannregress: Unfall in Berlin mit deutscher Zugmaschine und tschechischem Anhänger

LS: Zur Anwendung deutschen Rechts auf den Innenausgleich zwischen dem deutschen Haftpflichtversicherer eines in Deutschland zugelassenen Zugfahrzeuges und dem tschechischen Haftpflichtversicherer eines in der Tschechischen Republik zugelassenen Anhängers nach einem Unfall des Gespanns im Oktober 2013 in Deutschland. Die Parteien, zwei Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer, str...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wagner, Aufwandsentschädigungen an ehrenamtliche Helfer von Wohltätigkeitsorganisationen, FR 1991, 683; Stübe, Die einkommensteuerliche Behandlung von Wahlkampfkosten anlässlich der Kandidatur für ein politisches Amt, FR 1994, 385; Stadtaus, Entschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse in Brandenburg, FiWi (Finanzwirtschaft) 1995, 242; Jac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Böhme, Die Besteuerung der Einkünfte aus schriftstellerischer Tätigkeit, DStZ/A 1986, 168; Bödefeld, Die steuerliche Behandlung von Schadensersatzzahlungen und Entschädigungen nach § 97 des Gesetzes über das Urheberrecht, BB 1988, 1724; Wendt, Muss ein Schriftsteller schreiben – Schriftsteller im Multimedia-Zeitalter, FR 1999, 128; Trachte/Helios, Einkünfte aus schriftstelleris...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Steuerbarkeit/Steuerpflicht

Tz. 8 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Ablösezahlungen für Sportler sind als Gegenleistung für die Freigabe zum Spielbetrieb bei einem anderen Verein anzusehen, d. h., der freigebende Verein verzichtet auf die Ausübung des vertraglichen Rechts, den Amateursportler bei sportlichen Veranstaltungen einzusetzen. Es handelt sich dabei insbesondere nicht um nicht steuerbare Entschädigun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7 Besteuerungsrecht bei Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses, Abs. 12

Rz. 324 § 50d Abs. 12 EStG wurde durch G. v. 20.12.2016[1] eingeführt, um aus deutscher Sicht Besteuerungslücken bei Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses zu vermeiden, die durch die Rspr. des BFH entstehen können. Nach dieser Rspr. werden Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses nicht für die in der Vergangenheit geleisteten ...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / V. Speichern von Bewerberinformationen

Rz. 19 Nach Abschluss eines Bewerbungsverfahrens muss sich der Arbeitgeber überlegen, was mit den Bewerberinformationen passiert. Nach Art. 17 Abs. 1a) DSGVO müssen die Daten dann gelöscht werden, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind. § 75 Abs. 2 BDSG stellt auf die fehlende Erforderlichkeit ab. Bei abgelehnten Bewerbern beträgt dies...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Steuerrecht / D. Muster

Rz. 58 Muster 12.1: Abfindungsklausel bei Übereignung von Personalcomputern Muster 12.1: Abfindungsklausel bei Übereignung von Personalcomputern Für den Verlust des Arbeitsplatzes erhält der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 9, 10 KSchG eine Abfindung in Höhe von 51.000 EUR. Die Entschädigung erfolgt durch Zahlung eines Betrages in Höhe von 50.000 EUR brutto auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Überwachungseinrichtungen / A. Einleitung

Rz. 1 EDV lässt sich aus dem Arbeitsalltag kaum mehr wegdenken. Spätestens ihr Ausfall zeigt uns, in welchem Umfang wir auf Computer und moderne Technologien angewiesen sind. Denn die Nutzung wird als zwingend erforderlich angesehen; ihre Vorteile stehen im Mittelpunkt der Betrachtung. Die gleichzeitig bestehenden Gefahren dringen hingegen selten in das Bewusstsein. Das gilt...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 39)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Bei Körperschaften ist der Ausgangswert für den Gewinn aus Gewerbebetrieb die Summe der Einkünfte laut Anlage ZVE der Körperschaftsteuererklärung, der ggf. noch (bei nicht gewerbesteuerpf...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerbarkeit und Leistungsaustausch bei der Vermietung von Parkplätzen

Sachverhalt Bei dem dänischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um den Leistungsaustausch und die Frage, ob Kontrollgebühren, die für die Übertretung von für das Parken auf privaten Grundstücken geltenden Vorschriften erhoben werden, ein Entgelt für erbrachte Dienstleistungen i. S. v. Art. 2 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL darstellen, sodass ein steuerbarer und steuerpflichtige...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / B. Die Kostengesetze

Rz. 2 Die vier wichtigsten Kostengesetze sind:mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / III. Begriff der notwendigen Kosten in zivilen Rechtsstreitigkeiten

Rz. 93 Gemäß § 91 Abs. 1 ZPO hat die unterliegende Partei grundsätzlich die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen und die der obsiegenden Partei erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Die zu erstattenden Kosten umfassen auch die Entschädigung der obsiegenden Partei für die durch notw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Grundlagen des Kost... / C. Der Kostenbegriff

Rz. 4 Die verschiedenen Kostengesetze gebrauchen den Begriff "Kosten" leider nicht einheitlich. Jedenfalls ist nicht der Kostenbegriff im wirtschaftlichen Sinne gemeint, den die Betriebswirtschaftslehre definiert als: "Verbrauch an Gütern und Dienstleistungen, der zur Hervorbringung einer betrieblichen Leistung erforderlich ist." Da ist schon eher der Kostenbegriff aus der Um...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Widerruf eines Darlehensvertrags: Vergleichszahlung der Bank muss als Kapitalertrag versteuert werden

Leitsatz Das FG Münster entschied, dass ein bankseitig gezahlter Nutzungsersatz für erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen, der infolge des Widerrufs eines Darlehensvertrags gezahlt wird, zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen führt. Das letzte Wort hat der BFH. Sachverhalt Die klagenden Eheleute schlossen zur Finanzierung ihres selbstbewohnten Hauses im Jahr 2004 drei Wohnungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Dauernutzungsrecht / I. Muster

Rz. 1 Muster 12.1: Dauerwohnrecht Muster 12.1: Dauerwohnrecht Verhandelt zu _________________________ am _________________________ (siehe Rdn 2) _________________________ Der Verkäufer behält sich an dem verkauften Grundstück ein Dauerwohnrecht (siehe Rdn 3) des in der Anlage niedergelegten Inhalts vor. Die Anlage wurde vom Notar vorgelesen. Die Vertragsteile sind über die Begr...mehr

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AGS 01/2022, Getrennte Anre... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Getrennte Anreise ist nicht zu beanstanden Insofern ist es weder dem Rechtsanwalt der Partei noch der Partei selbst versagt, getrennt anzureisen (ebenso LG Stuttgart AGS 2014, 98). Eine Pflicht zur gemeinsamen Anreise von Partei und deren Anwalt, um damit die zu erstattenden Reisekosten im Obsiegensfall zu minieren, gibt es nicht. Eine Partei ist weder verpflichtet, den An...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2022, Keine Deckung ... / Sachverhalt

Der Kl. nimmt den beklagten VR auf Versicherungsleistungen wegen eines Wasserschadens in Anspruch. Er unterhält als Miteigentümer eines Wohngebäudes mit den weiteren Miteigentümern bei der Bekl. eine Wohngebäudeversicherung, der VGB 2008 zugrunde liegen. Dort heißt es: "§ 3 Leitungswasser" 1. Bruchschäden … 3. Nässeschäden Der VR leistet Entschädigung für versicherte Sachen, di...mehr