Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.1.1 Allgemeines

Rz. 40 Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug sind die vollen Kapitalerträge, ohne Abzug von Werbungskosten, Betriebsausgaben und Steuern. Dem Steuerabzug unterliegt somit der Bruttobetrag des jeweiligen Kapitalertrags. Ausnahmen von dieser Regel gelten nach der Rechtslage bis zum 31.12.2008 bei Stückzinsen sowie bei Kapitalerträgen aus Veräußerungen, Abtretungen und Einlös...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1.1 Grundlagen

Rz. 71 § 43 Abs. 1 S. 4 EStG stellt die Übertragung von Wirtschaftsgütern auf einen anderen Gläubiger ab dem Jahr 2009 einer Veräußerung gleich. Hierdurch soll verhindert werden, dass der KapESt-Abzug durch Veräußerungen ohne Einschaltung einer Zahlstelle mit anschließender Übertragung der Wirtschaftsgüter als Erfüllungsgeschäft vermieden wird. Die Regelungen zur Übertragung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.2 Verlustmitteilung bei vollständiger Übertragung aller Wirtschaftsgüter

Rz. 85 Überträgt der Gläubiger seine im Depot befindlichen Wertpapiere vollständig auf ein auf ihn lautendes Depot bei einem anderen Kreditinstitut, so hat das abgebende Kreditinstitut dem übernehmenden Kreditinstitut auf Verlangen des Gläubigers die Höhe des noch nicht ausgeglichenen Verlusts mitzuteilen (§ 43a Abs. 3 S. 6 EStG). Durch die Mitteilung des Verlustüberhangs an...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.2 Abzug gezahlter Stückzinsen

Rz. 53 Gezahlte Stückzinsen und andere negative Kapitalerträge werden mit Einführung der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009 bis zur Höhe der positiven Erträge ausgeglichen. Der bis zum 31.12.2008 in Abs. 3 a. F. geregelte Stückzinstopf wird erheblich ausgeweitet und in einen Verlustverrechnungstopf umgewandelt. Dadurch wird erreicht, dass die KapESt insbesondere bei Bezug von mit ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6 KapESt als Maßstabsteuer

Rz. 107 Für die Erhebung von Zuschlagsteuern zur ESt bzw. zur KSt wird auch die KapESt als Bemessungsgrundlage herangezogen. Als solche Zuschlagsteuer wird nach § 1 i. V. m. den §§ 3 und 4 SolZG seit Vz 1995 der Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe zur ESt und KSt erhoben (§ 3 SolZG Rz. 2 und 15). Rz. 108 Nach § 1 Abs. 2 SolZG 1995 sind auf die Festsetzung und Erhebung d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.2 Steuerabzug im Teileinkünfteverfahren und bei der Abgeltungsteuer (Abs. 1 S. 1)

2.2.1 Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 7a und 8 bis 12 sowie S. 2 Rz. 8 Die Steuersätze sind grundsätzlich unabhängig davon, ob die Besteuerung im Teileinkünfteverfahren, nach § 8b Abs. 1 KStG oder unter der Abgeltungsteuer erfolgt. Rz. 8a Bemessungsgrundlage bei Gewinnanteilen und sonstigen Bezügen, die nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG dem KapESt-Abzug unter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.5 Korrekturen der Bemessungsgrundlage (Abs. 3 S. 7)

5.5.1 Allgemein Rz. 106a Mit dem Ziel der leichteren Administrierbarkeit der kapitalertragsteuerlichen Vorschriften hat der Gesetzgeber mit Art. 1 Nr. 16 Buchst. b) und Nr. 27 des JStG 2010 v. 8.12.2010[1] Abs. 3a in § 20 EStG bzw. S. 7 in § 43a Abs. 3 EStG eingefügt. Die Neuregelungen betreffen nach § 52a Abs. 1 EStG Kapitalerträge, die dem Gläubiger nach dem 31.12.2008 zufl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4 Freistellung im Steuerabzugsverfahren

4.1 Schachteldividenden an EU-Muttergesellschaften (§ 43b) Rz. 37 Von Gewinnausschüttungen (Schachteldividenden), beteiligungsähnlichen Genussrechtserträgen einer unbeschränkt stpfl. Kapitalgesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG, die einer in einem EU-Mitgliedstaat ansässigen Muttergesellschaft (zum Begriff § 43b EStG Rz. 28ff.; Anlage 2 zu § 43b EStG) zufließen, wird na...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1 Allgemeines und Entwicklung der Vorschrift

1.1 Grundlagen Rz. 1 Die Vorschrift regelt, von welcher Bemessungsgrundlage und mit welchem Steuersatz die KapESt einzubehalten ist.[1] Während § 43a EStG den Steuerabzug der Höhe nach bestimmt, regelt § 43 EStG den Steuerabzug dem Grunde nach. Rz. 2 Zum KapESt-Abzug verpflichtet ist die die Kapitalerträge auszahlende Stelle i. S. d. § 44 Abs. 1 S. 4 EStG. Zum Begriff auszahle...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1.2 Übertragung ohne Gläubigerwechsel (Abs. 2 S. 3ff.)

5.3.1.2.1 Allgemein Rz. 72 Bei einem Depotwechsel ohne Gläubigerwechsel [1] überträgt der Gläubiger die ihm gehörenden Wertpapiere auf ein anderes für ihn geführtes Depot. Die Regelungen finden auch Anwendung, wenn der Kunde Wertpapiere von seinem privaten Depot auf sein betriebliches Depot überträgt oder umgekehrt. Rz. 72a Übertragungen zwischen Einzel- und Gemeinschaftsdepots...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1 Übertragung von Wirtschaftsgütern (Abs. 2 S. 3 bis 15)

5.3.1.1 Grundlagen Rz. 71 § 43 Abs. 1 S. 4 EStG stellt die Übertragung von Wirtschaftsgütern auf einen anderen Gläubiger ab dem Jahr 2009 einer Veräußerung gleich. Hierdurch soll verhindert werden, dass der KapESt-Abzug durch Veräußerungen ohne Einschaltung einer Zahlstelle mit anschließender Übertragung der Wirtschaftsgüter als Erfüllungsgeschäft vermieden wird. Die Regelung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4.3.3 Verlustverrechnung und Quellensteuer bei NV-Fällen

Rz. 106a Verluste, die vor Eintritt in eine NV-Phase entstanden sind oder die während der NV-Phase entstehen, sind auch während der NV-Phase im Rahmen des KapESt-Abzugs mit positiven Kapitalerträgen zu verrechnen.[1] Nach Fristablauf der NV-Bescheinigung oder falls das Kreditinstitut vom Widerruf der NV-Bescheinigung Kenntnis erlangt, ist ein verbleibender Verlust mit später...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 3.4 Spezialregelung für eigenbetrieblich genutzte Gebäudeteile von untergeordnetem Wert

Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile, also prinzipiell Wirtschaftsgüter des notwendigen Betriebsvermögens, brauchten nach bisheriger Rechtslage nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihr Wert nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks und nicht mehr als 20.500 EUR betrug (§ 8 EStDV a. F.). Waren die genannten Voraussetzungen erfül...mehr

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Einlagen / 3.2.3 Spezielle Regelung für eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert

Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile, also prinzipiell Wirtschaftsgüter des notwendigen Betriebsvermögens, brauchten nach bisheriger Rechtslage[1] nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihr Wert nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks und nicht mehr als 20.500 EUR betrug Waren die genannten Voraussetzungen erfüllt, stand die Bi...mehr

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Einlagen / 5.2 Begrenzung des Einlagewerts

Von dem Grundsatz, dass Einlagen mit dem Teilwert anzusetzen sind, gibt es Ausnahmen. Einlagen sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen, wenn das zugeführte Wirtschaftsgut innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Zeitpunkt der Zuführung "aus dem Privatvermögen" [1] angeschafft oder hergestellt worden ist,[2] ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft...mehr

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Einlagen / 1 Einlagen und Gewinnermittlung

Die Begriffe "Einlagen" und "Entnahmen" sind Elemente der steuerrechtlichen Gewinnermittlung. Mit ihnen werden Mehrungen und Minderungen des Betriebsvermögens bezeichnet, die nicht auf betrieblichen Geschäftsvorfällen beruhen und deshalb den betrieblichen Gewinn nicht beeinflussen dürfen. Vermögensmehrungen durch Einlagen sind deshalb bei der Ermittlung des betrieblichen Gew...mehr

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Einlagen / 6.4 Rechtsfolgen bei der Kapitalgesellschaft

Die verdeckte Einlage führt zu einer Vermehrung des Betriebsvermögens der Kapitalgesellschaft, entweder durch den Ansatz bzw. die Erhöhung eines Aktivpostens oder den Wegfall bzw. die Verminderung eines Passivpostens. Verdeckte Einlagen sind, soweit keine Besonderheiten gelten, mit dem Teilwert zu bewerten.[1] Diese Vorschrift findet zunächst Anwendung, wenn Wirtschaftsgüter...mehr

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Einlagen / 7 Einlagen bei Einnahmenüberschussrechnung

Auch bei der Einnahmenüberschussrechnung dürfen sich außerbetrieblich veranlasste Wertzugänge nicht auf den Gewinn auswirken. Dies ergibt sich zum einen aus dem allgemeinen Grundsatz, dass außerbetriebliche Vorgänge den Gewinn nicht beeinflussen dürfen, zum anderen aus dem Grundsatz der Gesamtgewinngleichheit, wonach im Ganzen und auf Dauer gesehen die Einnahmenüberschussrec...mehr

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Einlagen / 5.3 Buchwertfortführungsgebot

Soweit in Überführungen von Wirtschaftsgütern von einem Betriebsvermögen in ein anderes desselben Steuerpflichtigen Einlagen gesehen werden, ist das Buchwertfortführungsgebot nach § 6 Abs. 5 Satz 1 und 2 EStG anzuwenden. Die Überführung von Wirtschaftsgütern, die unter § 6 Abs. 5 Satz 1 und 2 EStG fallen, handelt es sich um eine Entnahme i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz EStG aus dem...mehr

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Einlagen / 2 Folgen der Überführung in das Betriebsvermögen

Einlagen sind nach dem Gesetzeswortlaut des § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG "Wirtschaftsgüter" (Regelfall). Über den Gesetzeswortlaut hinaus gehören zu den Einlagen aber auch Nutzungen und Leistungen. Die Einlage eines Wirtschaftsguts hat zur Folge, dass das Wirtschaftsgut nunmehr zum Betriebsvermögen gehört und fortan betrieblichen Zwecken dient. Dementsprechend nimmt es am Betriebsv...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 3.3 Folgen des Verzichts auf ein Gesellschafterdarlehen

Verzichtet ein Gesellschafter auf ein der GmbH gewährtes Darlehen, ist die Behandlung des Verzichts handelsrechtlich eindeutig: In Höhe der zum Zeitpunkt des Verzichts bilanzierten Verbindlichkeit erzielt die GmbH einen Ertrag, der folgendermaßen zu verbuchen ist:mehr

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Einlagen / 6.1 Gewinnermittlung einer Kapitalgesellschaft

Der Gewinn einer Kapitalgesellschaft ist, ebenso wie der Gewinn eines bilanzierenden Einzelunternehmers oder einer Personengesellschaft, für das Steuerrecht durch einen Vergleich des Reinvermögens an den Bilanzstichtagen zu ermitteln.[1] Hierbei ist das Betriebsvermögen nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung anzusetzen, sofern das Steuerrecht nic...mehr

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Einlagen / 6.5 Rechtsfolgen beim Gesellschafter

Befindet sich das eingelegte Wirtschaftsguts im Privatvermögen, kann die verdeckte Einlage auf Ebene des Gesellschafters zu Steuerfolgen führen, wenn es sich beim eingelegten Wirtschaftsgut um eine Beteiligung i. S. d. § 17 EStG, ein Wirtschaftsgut i. S. d. § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG oder ein steuerverstricktes Grundstück § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG handelt. In diesen Fällen ...mehr

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Einlagen / 3.4 Nutzungsvorteile

Eine Nutzung, die lediglich betriebliche Aufwendungen erspart, kann nicht Gegenstand einer Einlage sein. Das wird vom Großen Senat des BFH[1] aus dem Gesetzeswortlaut[2] hergeleitet. Danach kann Gegenstand einer Einlage nur sein, was auch Bestandteil des Betriebsvermögensvergleichs [3] ist. Hierzu zählen aber – mit Ausnahme der Rechnungsabgrenzungsposten[4] – nur Wirtschaftsg...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 12 Bilanzberichtigung und Übergangsregelung für in der Vergangenheit in Anspruch genommene Gewinnermittlungssonderregelungen

Entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung sind nach der neueren Rechtsprechung des BFH[1] Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens vorbehaltene Gewinnermittlungssonderregelungen (z. B. § 6b EStG, 3 %ige AfA für Gebäude im Betriebsvermögen nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG) auf den Aufwandsverteilungsposten nicht anwendbar. Soweit der Steuerpflichtige derartige betrieblich...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.7 Vorabausschüttungen

Einen Sonderfall der Gewinnausschüttungen bilden Vorabausschüttungen, die nach der Satzung oder aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses als "Vorschuss" auf den erwarteten Jahresüberschuss gezahlt werden können. Werden Vorabausschüttungen beschlossen und bis zum Bilanzstichtag ausgezahlt, ist der Jahresabschluss nach Ergebnisverwendung zu erstellen. Sind Vorabausschüttungen a...mehr

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Einlagen / 3.3 Aufwandseinlage in Form von Nutzungs- und Leistungseinlagen

Gegenstand einer Einlage kann grundsätzlich nur sein, was auch Bestandteil des Vermögensvergleichs nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG sein kann. Dazu zählen allein Wirtschaftsgüter, die in eine Bilanz aufgenommen werden können.[1] Nutzungen und Leistungen (z. B. Zinsvorteile, unentgeltliche Kraftfahrzeug-[2] oder Gebäudenutzung[3]) haben nicht die Eigenschaft von Wirtschaftsgütern,...mehr

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Einlagen / 3 Gegenstand der Einlage

Einlagefähig sind bilanzierbare Wirtschaftsgüter aller Art. Das Gesetz bezeichnet als Einlagen "alle Wirtschaftsgüter (Bareinzahlungen und sonstige Wirtschaftsgüter), die der Steuerpflichtige dem Betrieb im Laufe des Wirtschaftsjahrs zugeführt hat".[1] Die Einlage setzt voraus, dass das Wirtschaftsgut nicht bereits zum notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen des betref...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 1 Grund und Boden und Gebäude sind steuerrechtlich gesonderte Wirtschaftsgüter

Zivilrechtlich können nach § 93 BGB wesentliche Bestandteile (Bestandteile einer Sache, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne dass der eine oder andere zerstört oder in seinem Wesen verändert wird) nicht Gegenstand besonderer Rechte sein. Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören nach § 94 Abs. 1 Satz 1 BGB die mit dem Grund und Boden fest verb...mehr

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Einlagen / Zusammenfassung

Begriff Einlagen sind nach der Definition in § 4 Abs. 1 Satz 8 Halbs. 1 EStG "alle Wirtschaftsgüter (Bareinzahlungen und sonstige Wirtschaftsgüter), die der Steuerpflichtige dem Betrieb im Laufe des Wirtschaftsjahrs zugeführt hat". Eine Einlage liegt z. B. vor, wenn ein Einzelunternehmer ein zu seinem Privatvermögen gehörendes Grundstück in sein Betriebsvermögen überführt, u...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 7.2 Aktivierung der Herstellungskosten in der Steuerbilanz als sog. Aufwandsverteilungsposten

Errichtet der Unternehmer-Ehegatte – wie im Fall 5 – auf dem seiner Ehefrau gehörenden Grundstück das Gebäude mit eigenen Mitteln, ist prinzipiell das gesamte Gebäude als sein Betriebsvermögen zu behandeln. In diesem Fall handelt es sich bei dem vom Unternehmer-Ehegatten getätigten Aufwand um sog. Eigenaufwand.[1] Der Unternehmer-Ehegatte hat seine Herstellungskosten bilanzt...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 7.5 Unentgeltlicher Übergang des Grundstücks

Hat der Unternehmer-Ehegatte auf dem Grundstück seiner Ehefrau ein Gebäude errichtet und die Herstellungskosten als Aufwandsverteilungsposten aktiviert, stellt sich die Frage, welche steuerlichen Folgen sich ergeben, wenn der Nichtunternehmer-Ehegatte das ihm gehörende Grundstück mit dem Gebäude auf den Unternehmer-Ehegatten überträgt. Geht zu einem späteren Zeitpunkt das wir...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 5 Unternehmer-Ehegatte nutzt ein von seiner Ehefrau auf deren Grundstück errichtetes Gebäude für betriebliche Zwecke

Errichtet die Ehefrau auf einem eigenen zum Privatvermögen gehörenden Grundstück mit eigenen Mitteln allein ein Gebäude, das von ihrem Ehemann für betriebliche Zwecke – entgeltlich oder unentgeltlich – genutzt wird (Fall 3), gehört auch das Gebäude zum Privatvermögen der Ehefrau. In diesem Fall kann der Unternehmer-Ehegatte keine AfA geltend machen, da der Große Senat des BF...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 6 Unternehmer-Ehegatte beteiligt sich an Baukosten des im Eigentum des anderen Ehegatten stehenden Gebäudes

Trägt der Unternehmer-Ehegatte zum Teil, z. B. zur Hälfte (Fall 4), die Baukosten des von ihm zu 100 % betrieblich genutzten Gebäudes, das zivilrechtlich im Eigentum seiner Ehefrau steht, und ist keine besondere Vereinbarung feststellbar, wonach der Unternehmer-Ehegatte wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes ist, kommt es nicht zu einem Auseinanderfallen von zivilrechtlich...mehr

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Einlagen / 4 Einlagewille und Einlagehandlung

Die unternehmerische Entscheidung, ein Wirtschaftsgut aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen zu überführen, muss durch ein entsprechendes Verhalten nach außen dokumentiert werden. Der Tatbestand der Einlage i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG setzt eine auf einem entsprechenden Einlagewillen beruhende konkludente oder ausdrückliche Einlagehandlung als Widmungsakt voraus....mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / Zusammenfassung

Überblick Bei größeren Unternehmen werden neben der Hauptbuchhaltung häufig Kontokorrentbücher als Nebenbücher geführt. In der Kontokorrentbuchhaltung erfolgt die Buchung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen auf einzelnen Kreditoren- und Debitorenkonten (Personenkonten). Ohne Kontokorrentbuch würden Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen unstrukturi...mehr

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Einlagen / 5.1 Regelbewertung mit dem Teilwert

Das Gesetz[1] ordnet an, dass Einlagen mit dem Teilwert des eingelegten Wirtschaftsguts für den Zeitpunkt der Zuführung zum Betriebsvermögen anzusetzen sind, unabhängig davon, ob der Teilwert höher oder niedriger als die Anschaffungs- oder Herstellungskosten ist. Teilwert ist der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wi...mehr

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Einlagen / 6.3 Begriff und Gegenstand der verdeckten Einlage

Der Begriff der verdeckten Einlage in eine Kapitalgesellschaft ist gesetzlich nicht definiert. Eine verdeckte Einlage ist nach der Rechtsprechung des BFH[1] – im Gegensatz zur offenen Einlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten – die Zuwendung eines einlagefähigen Vermögensvorteils seitens eines Anteilseigners oder einer ihm nahestehenden Person an seine Kapitalgesellsc...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.4 Kapitalrücklagen

Kapitalrücklagen beruhen auf Einzahlungen oder Sacheinlagen der Gesellschafter. Gewinnrücklagen werden dagegen aus dem laufenden Gewinn der GmbH gebildet. Kapitalrücklagen können bei einer GmbH vor allem daraus resultieren, dass ein Gesellschafter bei der Ausgabe der Geschäftsanteile anlässlich der Gründung oder einer Kapitalerhöhung mehr als deren Nennwert, also ein Aufgeld ...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / Zusammenfassung

Überblick Oft steht ein Grundstück im Alleineigentum eines Ehegatten oder im meist hälftigen Miteigentum beider Ehegatten. Errichtet nun ein Ehegatte oder errichten beide Ehegatten auf einem solchen Grundstück ein Gebäude, das ganz oder teilweise betrieblichen Zwecken eines oder beider Ehegatten dient, stellt sich bei der betrieblichen Gewinnermittlung die Frage der Bilanzie...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 7.6.2 Besondere Vereinbarung

Ein vom Unternehmer-Ehegatten auf dem Grundstück seines Ehegatten errichtetes Gebäude ist dem Bauenden als wirtschaftliches Eigentum zuzurechnen, wenn er aufgrund vorher getroffener und tatsächlich durchgeführter Vereinbarung mit dem Eigentümer des Grundstücks die wirtschaftliche Verfügungsmacht und Sachherrschaft unter dauerndem Ausschluss des bürgerlich-rechtlichen Eigentü...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 7.1 Neuere Rechtsprechung

Errichtet der Unternehmer-Ehegatte auf dem seiner Ehefrau gehörenden Grundstück mit eigenen Mitteln ein Gebäude, das er in seinem Betrieb nutzt (Fall 5), wird der andere Ehegatte zivilrechtlich Eigentümer des Gebäudes.[1] Gebäude sind wesentliche Bestandteile eines Grundstücks.[2] In mehreren Entscheidungen hat der BFH zu dieser Fallvariante Stellung genommen und seine frühe...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 10 Ehegatten erstellen auf einem ihnen je zur Hälfte gehörenden Grundstück ein Gebäude, das von beiden betrieblich genutzt wird

Erstellen Ehegatten mit gemeinsamen Mitteln auf einem ihnen je zur Hälfte gehörenden Grundstück ein Gebäude, das von beiden je zur Hälfte für eigenbetriebliche Zwecke genutzt wird (Fall 8), ist die Frage der Bilanzierung und AfA-Befugnis besonders problematisch. Praxis-Beispiel Jeder Ehegatte ist Inhaber eines Gewerbebetriebs Der Ehemann A betreibt eine Versicherungsagentur, d...mehr

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Einlagen / 3.1 Bareinlagen

Außer Frage steht, dass Bargeld als Wirtschaftsgut zu qualifizieren ist. Dies ergibt sich aus § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG, der "Bareinzahlungen" explizit unter den Begriff "Wirtschaftsgut" fasst. Bareinlagen bestehen in der Zuführung liquider Mittel, insbesondere von Bargeld und Bankguthaben.[1] Auch die Tilgung einer Betriebsschuld sowie die Begleichung von Betriebsausgaben mit ...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / Zusammenfassung

Überblick Alle GmbHs sind buchführungs- und bilanzierungspflichtig. Buchhaltung und Bilanz einer GmbH unterscheiden sich von der Rechnungslegung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften einerseits aufgrund der nur für Kapitalgesellschaften geltenden Regelungen, andererseits aufgrund der steuerlichen Anerkennung von Vertragsbeziehungen zwischen GmbH und Gesellschafter...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 3.3 Nur eigenbetrieblich genutzter Teil ist notwendiges Betriebsvermögen

Wird das vom Unternehmer-Ehegatten auf eigenem Grundstück neu errichtete Gebäude nur teilweise für eigenbetriebliche Zwecke genutzt, muss es nur anteilig im Umfang der betrieblichen Nutzung als notwendiges Betriebsvermögen bilanziert werden. Die Aufteilung ist grundsätzlich nach dem Größenverhältnis der für den einen oder anderen Zweck eingesetzten Nutzflächen vorzunehmen.[1...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 7.4 Aufwandsverteilungsposten bei unentgeltlicher Übertragung des Betriebs

Bei unentgeltlichem Übergang des Betriebs, z. B. im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf ein Kind oder durch Erbfall, geht der Aufwandsverteilungsposten auf den Rechtsnachfolger im Rahmen der Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG über.mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 13 Anwendung der BFH-Rechtsprechung auf Bauten im Sonderbetriebsvermögensbereich einer Mitunternehmerschaft

Die Grundsätze der beschriebenen Rechtsprechung müssen ebenso gelten, wenn der Ehegatte, der das Gebäude auf einem im Eigentum seines Nichtunternehmer-Ehegatten stehenden Grundstücks errichtet, nicht Einzelunternehmer ist, sondern Mitunternehmer und das Gebäude von der Mitunternehmerschaft genutzt wird, z. B. vom Mitunternehmer an die Personengesellschaft vermietet oder verp...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 9 Ehegatten errichten auf einem gemeinsamen Grundstück ein vom Ehemann betrieblich genutztes Gebäude

Errichten Eheleute auf einem Grundstück, das ihnen je zur Hälfte gehört, ohne weitere Absprachen mit gemeinsamen Finanzierungsmitteln (je 50 %) ein Gebäude, das vom Ehemann zu 100 % für betriebliche Zwecke genutzt wird (Fall 7), wendet jeder der beiden Ehegatten die Hälfte der Herstellungskosten auf. In diesem Fall steht das Gebäude sowohl im zivilrechtlichen als auch wirtsch...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.9 Eigene Anteile

Eigene Anteile sind Geschäftsanteile, die die GmbH an sich selbst hält.[1] Zweck des Erwerbs eigener Anteile kann deren Einziehung, die Veräußerung an einen Gesellschafter, die Beteiligung von Mitarbeitern oder die Abfindung eines Gesellschafters sein. Handels- und steuerrechtlich[2] werden der Erwerb und die Veräußerung von eigenen Anteilen wie eine Kapitalherabsetzung bzw....mehr