Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.1.1.2.1.1 Offene Einlage zum gemeinen Wert

Rz. 72 Werden dem Gesellschafter Gesellschaftsrechte gewährt, handelt es sich steuerlich um einen tauschähnlichen und damit entgeltlichen Vorgang, § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG.[1] Beim Gesellschafter kommt es insoweit zu einer Realisierung der stillen Reserven. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG ist auf die offene Sacheinlage nicht anzuwenden. Dieser Vorgang erfüllt den Tatbestand des § 6 Abs....mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.7.2 Die außerbilanziellen Korrekturen in der Kerntaxonomie

Rz. 55 Viele außerbilanzielle Korrekturen werden im Berichtsbestandteil "Steuerliche Gewinnermittlung" der Kerntaxonomie erfasst. Dieser Berichtsbestandteil ist für Einzelunternehmer und Personengesellschaften ein Mussfeld.[1] Die Kapitalgesellschaften sind nicht verpflichtet, diesen Abschnitt auszufüllen,[2] da sie die entsprechenden Angaben zu den nicht abziehbaren Betrieb...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.2 Ansatzwahlrechte

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.6 Berücksichtigung speziell steuerlicher Gesichtspunkte

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Checkliste Jahresabschluss ... / 4 Einnahmenüberschussrechnung

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.1.1.2.2.2 Verdeckte Einlage in eine Mitunternehmerschaft

Rz. 79 Die Einlage in eine Personengesellschaft ohne entsprechende Gutschrift auf dem Kapitalkonto I des Gesellschafters stellt eine verdeckte Einlage in eine Personengesellschaft dar. Die handelsbilanzielle Unterscheidung zwischen Gewinnrücklagen und Kapitalrücklagen hat für die Personengesellschaften keine Bedeutung, da keine gesellschaftsrechtliche Ausschüttungssperre bes...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.4 Investitionsabzugsbetrag

Rz. 107 Den Investitionsabzugsbetrag[1] können nur Unternehmen nutzen, die bestimmte Größenmerkmale nicht übersteigen. Der Investitionsabzugsbetrag kann bereits 3 Jahre vor der tatsächlichen Investition i. H. v. 50 % der erwarteten Anschaffungskosten/Herstellungskosten außerbilanziell abgezogen werden. Wird das Wirtschaftsgut erworben, ist gem. § 7g Abs. 2 S. 1 EStG eine auß...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.7.1 Personensteuern und Gewerbesteuer

Rz. 144 Eine Personensteuer liegt vor, wenn die individuellen Verhältnisse des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden. Dies zeigt sich insbesondere in persönlichen Steuerbefreiungen und einem progressiven Tarif. Personensteuern sind daher die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, der Solidaritätszuschlag, die Vermögensteuer und die Erbschafts- und Schenkungsteuer. Zu den nic...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.4 Bewertungswahlrechte

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.7 Steuerverstrickte Anteile nach § 22 UmwStG/Einbringungsgeborene Anteile

Rz. 231 Steuerverstrickte Anteile nach § 22 Abs. 1 UmwStG entstehen, wenn ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil unter dem gemeinen Wert in eine Kapitalgesellschaft als Sacheinlage gegen Kapitalerhöhung eingebracht wird. Durch die Einbringung in eine Kapitalgesellschaft wechselt das eingebrachte Vermögen in einer Veräußerungssituation aus dem "asset deal" vor der...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 5.1.1.3 Steuerliche Zurechnung

Rz. 253 Steuerlich ist das zuzurechnende Einkommen zu ermitteln. Dies erfolgt in mehreren Schritten. Der handelsrechtliche Jahresüberschuss der Organgesellschaft beträgt zunächst null. Die Gewinnabführung ist für die Zwecke der Zurechnung wieder hinzuzuaddieren. Im nächsten Schritt ist die Handelsbilanz der Organgesellschaft den Regeln des Bilanzsteuerrechts anzupassen. In d...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.7.2 Umsatzsteuer

Rz. 148 Die Umsatzsteuer auf Entnahmen bzw. die Vorsteuer für bestimmte nicht abziehbare Betriebsausgaben sind nicht abziehbar. Zunächst ist festzuhalten, dass die Umsatzsteuer auf eine Entnahme (§ 3 Abs. 1b und 9a i. V. m. §§ 3a, 10 Abs. 4 UStG) bzw. der Ausschluss der Vorsteuer für bestimmte nicht abziehbare Betriebsausgaben (§ 15 Abs. 1a UStG) zu einem Aufwand führt.[1] D...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.1 Außerbilanzielle Korrekturen bei der Mitunternehmerschaft

Rz. 194 Die Mitunternehmerschaft ist kein Steuersubjekt der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer. Sie ist allerdings Gewinnermittlungssubjekt[1] und Steuerschuldner der Gewerbesteuer (§ 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG). Es gilt das Prinzip der 2-stufigen Gewinnermittlung mit korrespondierender Bilanzierung. Das System der Ergänzungsbilanzen und Sonderbilanzen ist zwar eine Durchbr...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1 Allgemeines zu außerbilanziellen Korrekturen

Rz. 1 Der Begriff "außerbilanzielle Korrektur" beschreibt eine Technik. Er bildet die Klammer für eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Vorgänge. Im Gegensatz zur bilanziellen Anpassung der Handelsbilanz an die Steuerbilanz (1. Stufe der Gewinnermittlung) erfolgen die außerbilanziellen Korrekturen außerhalb der doppelten Buchführung durch einfache Hinzurechnung oder Kürzung d...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.2.3 Dividenden, Zinsen und Lizenzentgelte nach EU-Richtlinien

Rz. 92 Dividenden, Zinsen und Lizenzzahlungen zwischen verbundenen Unternehmen in der EU sollen im Quellenstaat nicht besteuert werden. Dies ergibt sich aus der Mutter/Tochter-Richtlinie,[1] und der Zins-und-Lizenz-Richtlinie[2] die durch § 43b und § 50g EStG in nationales Recht umgesetzt wurden. Die Dividenden, Zinsen und Lizenzeinnahmen des beschränkt steuerpflichtigen Glä...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 7.2 Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.2.5 Sanierungsertrag

Rz. 94 Von einem Sanierungsgewinn spricht man, wenn Gläubiger anlässlich der Krise auf die gesamten oder einen Teil ihrer Forderungen gegenüber dem Unternehmen verzichten. Die Befreiung von den Schulden ist handelsrechtlich und steuerlich ertragswirksam.[1] Der Sanierungsertrag ist nach § 3a EStG steuerfrei. Es kommt also zu einer außerbilanziellen Kürzung.[2] Rz. 95 Die Steu...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.4.1 Abgrenzung zu Anpassungen in der Steuerbilanz

Rz. 23 Handelsbilanz und Steuerbilanz sind grundsätzlich durch die Maßgeblichkeit miteinander verbunden (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG). Die Durchbrechung des Grundsatzes ist die Regel geworden. Die Steuerbilanz wird durch den steuerlichen Bewertungsvorbehalt (§ 5 Abs. 6 EStG), die Einschränkung der handelsrechtlichen Wahlrechte aufgrund der Rechtsprechung des BFH[1] und dem Bruch ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.1 Festsetzungsverjährung/Bestandskraft gegenüber Bilanzzusammenhang

Rz. 28 Das steuerliche Zusammenspiel der verfahrensrechtlichen Vorschriften der Festsetzungsverjährung (§§ 169 ff. AO) und der Bestandskraft (§§ 172 ff. AO) einerseits und der bilanziellen Vorschrift des Bilanzzusammenhangs (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB) andererseits ist seit langem umstritten.[1] Nach § 4 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz EStG und der Rechtsprechung des BFH wird dem form...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.1 Betriebsausgaben im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen

Rz. 129 Nach § 3c Abs. 1 EStG sind Betriebsausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem Zusammenhang stehen, nicht abziehbare Betriebsausgaben. Betriebsausgaben, die mit nicht steuerbaren Einnahmen zusammenfallen, wie dies z. B. die Kosten der Kapitalerhöhung oder früher die Kosten im Zusammenhang mit der Investitionszulage der Fall ist, werden vom Abzugsverbot ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.6 Behandlung in der Buchführung

Rz. 49 Wie sich bereits aus dem Ausdruck der außerbilanziellen Korrektur ergibt, erfolgt ihre Berücksichtigung außerhalb der doppelten Buchführung. Es stellt sich also die Frage, wie das Rechnungswesen sicherstellen kann, dass das für die Erstellung der Steuererklärung erforderliche Datenmaterial zur Verfügung steht. Dies kann grundsätzlich über 2 Techniken erreicht werden. ...mehr

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Taxonomien: Änderungen in d... / 2 Änderungen in der Taxonomie-Version 6.8

Einhergehend mit dem Schreiben vom 27.5.2024 hat das BMF das aktualisierte Datenschema der Taxonomien in der neuesten Version 6.8 vom 1.4.2024 veröffentlicht. Die in tabellarischer Weise zur Verfügung gestellten Daten sind wie gewohnt unter www.esteuer.de abrufbar. Die aktualisierten Taxonomien finden grundsätzlich Anwendung auf Bilanzen der Wirtschaftsjahre, die nach dem 31....mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen,... / 2.3.8 Nachweispflicht der ausländischen Besteuerung im Veranlagungsverfahren

Arbeitslohn, der nach einem DBA von der inländischen Besteuerung freigestellt ist, weil das Besteuerungsrecht dem ausländischen Staat zusteht, bleibt bei der Einkommensteuerveranlagung nur noch dann außer Ansatz, wenn der Arbeitnehmer seinem Wohnsitzfinanzamt nachweist, dass der ausländische Tätigkeitsstaat auf sein Besteuerungsrecht verzichtet hat oder er die nach den Besti...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.6.3 Zinsen im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen

Rz. 140 Der dritte wesentliche Bereich, in dem es zu einer Beschränkung des Schuldzinsabzuges kommt, sind die Finanzierungszinsen, die mit steuerfreien Einnahmen in Zusammenhang stehen, § 3c Abs. 1 EStG. Relevant ist § 3c Abs. 1 EStG insbesondere für Schuldzinsen, die im Zusammenhang mit einer nach DBA freigestellten ausländischen Betriebsstätte anfallen. Die Behandlung von ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.9 Zusammenfassung

Rz. 234 Die sich aus der Anwendung des (Teil-)Freistellungsverfahrens ergebenden außerbilanziellen Korrekturen werden in Tab. 5 zusammengefasst:mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.5 Verteilung besonderer Erhaltungsaufwendungen

Rz. 246 I. d. R. hat der Steuerpflichtige ein Interesse, einen Erhaltungsaufwand sofort bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns geltend zu machen. Rechnet der Unternehmer aber mit einem Anstieg seiner Progression oder fallenden Steuersätzen, kann es für ihn sinnvoll sein, Erhaltungsaufwand nicht sofort abzuziehen, sondern über eine längere Zeit zu verteilen. Dies er...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 5.4 Freibeträge

Rz. 265 Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens sind verschiedene Freibeträge zu beachten. Die Freibeträge sind keine außerbilanziellen Korrekturen, sondern Vorschriften der Einkommensermittlung. Die wesentlichen Freibeträge im unternehmerischen Bereich werden nach §§ 24, 25 KStG, § 12 GewStG und § 16 Abs. 4 EStG ermittelt. Der Freibetrag nach § 13 Abs. 3 EStG wirk...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.4.3 Abgrenzung zu außerbilanziellen steuerlichen Merkposten

Rz. 26 Es gibt steuerliche Merkposten der Gewinnermittlung, die außerbilanziell zu führen sind und steuerlich nicht gesondert festgestellt werden. Diese außerbilanziellen Merkposten wirken sich, soweit ein weiterer Umstand eintritt, auf das zu versteuernde Einkommen aus. Im Gegensatz zu den außerbilanziellen Korrekturen wirken sich die außerbilanziellen Merkposten nicht im J...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.2.4 Sonderbetriebseinnahmen/Sonderbetriebsausgaben

Rz. 202 Von großer Bedeutung für den Gesellschafter ist, dass er das Sonderbetriebsvermögen nicht doppelt erfassen darf. Dies gilt sowohl für die Zurechnung des Vermögens und der Schulden im SBV (Bilanz des Gesellschafters bzw. Sonderbilanz der Mitunternehmerschaft) als auch für das laufende Ergebnis (Gewinn- und Verlustrechnung des Gesellschafters und Sonder-GuV bei der Mit...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.9.1 Keine Steuerabgrenzung für außerbilanzielle Korrekturen

Rz. 45 Für die Abgrenzung von latenten Steuern nach § 274 HGB ist es von entscheidender Bedeutung, ob der Unterschied zwischen dem handelsrechtlichen Bilanzansatz und dem steuerlichen auf einer zeitlichen, quasi-permanenten oder permanenten Differenz beruht. Zeitliche und quasi-permanente Unterschiede zwischen der Handelsbilanz und Steuerbilanz gleichen sich in der Totalperi...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.2.2 Steuerbilanz – Spiegelbildmethode

Rz. 200 Steuerlich gibt es keine Beteiligung an einer Personengesellschaft, sondern nur einen Anteil an den einzelnen Wirtschaftsgütern. Im Fall von gewerblichen Personengesellschaften wird diese aus der fehlenden Steuerrechtssubjektstellung der Personengesellschaft nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 1. Halbsatz EStG hergeleitet. Der § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 1. Halb...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.5 Bestechungsgelder

Rz. 135 Es gibt 2 Vorschriften, die zu einem Abzugsverbot von sog. Schmiergeldern führen (§ 160 AO; § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG).[1] In beiden Fällen kommt es zu einer außerbilanziellen Korrektur. § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG führt zu einer außerbilanziellen Hinzurechnung, wenn die Zuwendung des Vorteils nach deutschem Recht strafbar ist. Nach dem IntBestG[2] und des EUBestG[3] erfüllen...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.3 Dividenden und vGA

Rz. 219 Dividenden (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG) und verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG) werden beim Gesellschafter identisch behandelt. Bei natürlichen Personen ist 40 % der Ausschüttung einschließlich der Kapitalertragsteuer außerbilanziell zu kürzen, (§ 3 Nr. 40 Satz 1d) i. V. m. Satz 2 EStG. Bei einer Körperschaft ist der gesamte Beteiligungs...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.7 Steueraufwand

Rz. 143 Nach § 12 Nr. 3 EStG bzw. § 10 Nr. 2 KStG sind Personensteuern, die Umsatzsteuern auf Entnahmen und bestimmte Vorsteuerbeträge einschließlich der jeweiligen steuerlichen Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4 AO) nicht abziehbare Betriebsausgaben. Zu den nicht abziehbaren Betriebsausgaben gehört auch die Gewerbesteuer (§ 4 Abs. 5b EStG). Außerdem ergibt sich ein Abzugsverbot fü...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.1.7 Schenkungen und Erbschaften

Rz. 87 Schenkungen und Erbschaften erfolgen aus privatem Anlass. Ertragsteuerlich kommt es zu einer nicht steuerbaren Vermögensmehrung, da die Einkommensteuer eine Erwerbseinkommensteuer und keine allgemeine Bereicherungssteuer darstellt.[1] Wird der Gegenstand nach der Schenkung/Erbschaft erstmals betrieblich genutzt bzw. dem Unternehmen zugeordnet, kommt es zu einer Einlag...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.2.7.3 Wertaufholung von nicht abziehbaren Teilwertabschreibungen

Rz. 102 Das Problem des Umkehreffekts stellt sich auch im Fall einer Wertaufholung nach einer Teilwertabschreibung, die steuerlich nicht anerkannt wurde. Hierbei ist zunächst an die Teilwertabschreibung auf Anteile an Kapitalgesellschaften zu denken, die seit der Einführung des § 3c Abs. 2 EStG bzw. des § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG nur noch zum Teil bzw. gar nicht mehr steuerlich...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.2.1 Wirkung der Korrektur

Rz. 5 Die außerbilanziellen Korrekturen können sich erhöhend oder mindernd auf den steuerpflichtigen Gewinn auswirken. Eine außerbilanzielle Hinzurechnung findet insbesondere bei den nicht abziehbaren Betriebsausgaben Anwendung (z. B. § 4 Abs. 5 EStG; § 10 KStG) und führt zu einer Erhöhung des steuerpflichtigen Gewinns. Außerbilanzielle Kürzungen reduzieren den steuerpflicht...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.2.2 Betriebsstättengewinne im DBA-Staat

Rz. 91 Für inländische Unternehmer[1] gilt das Welteinkommensprinzip. Unilateral sieht die Bundesrepublik eine Anrechnung der im Ausland gezahlten Ertragsteuern auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer vor, § 34c EStG, § 26 KStG. Aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen (Art. 59 Abs. 2 GG, § 2 AO) kann es zu einer Freistellung, also einer sachlichen Steuerbefreiung kommen.[...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 1.2.2.1 Einlagen und Entnahmen

Rz. 8 Die außerbilanzielle Korrektur von Einlagen und Entnahmen hat mehrere Varianten. I. d. R. ist der Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung der handelsrechtliche Jahresüberschuss. Im System der doppelten Buchführung werden die Konten Privateinlage und Privatentnahmen ohne den Umweg über die Gewinn- und Verlustrechnung direkt auf das Eigenkapital abgeschlossen....mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nicht ausgezahltes Arbeitse... / Zusammenfassung

Begriff Die Sozialversicherungsbeiträge werden aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt berechnet. Bei laufenden Einnahmen ist das Entgelt maßgebend, das der Arbeitnehmer erwirtschaftet hat und das ihm rechtlich zusteht (Entstehungsprinzip). Ob das Entgelt tatsächlich gezahlt wird (Zuflussprinzip), spielt keine Rolle. Verzichtet der Arbeitnehmer rechtswirksam auf Teile des...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.2.4 Buchgewinn bei Grundstücksentnahme für eigene Wohnzwecke

Rz. 93 Nach § 15 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 5 EStG ist der Gewinn, der auf die Entnahme eines Grundstückes entfällt, steuerfrei, wenn das Grundstück für Wohnzwecke des Steuerpflichtigen genutzt wird und das Grundstück seit dem Veranlagungszeitraum 1986 zum Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen gehört.[1] Da die Entnahme mit dem Teilwert § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG zu bewert...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.6.5 Steuerzinsen

Rz. 142 Zinsen auf Steuernachzahlungen[1] und Zinsen auf hinterzogene Steuern[2] sind nicht abziehbare Betriebsausgaben. Weitere Einzelheiten hierzu folgen im nächsten Abschnitt.mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3 Verdeckte Gewinnausschüttung bei Kapitalgesellschaften

Rz. 113 Die Entnahme wird bei einer Kapitalgesellschaft durch die Sonderregel der verdeckten Gewinnausschüttung verdrängt.[1] Bei der Kapitalgesellschaft kommt es zu einer außerbilanziellen Hinzurechnung.[2] Die verdeckte Gewinnausschüttung darf den Gewinn nicht mindern. Obwohl der Wortlaut des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG sich auf das "Einkommen" bezieht, ist es anerkannt, dass d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.4 Strafen und Ordnungswidrigkeiten

Rz. 132 Geldstrafen unterliegen einem Abzugsverbot nach § 12 Nr. 4 EStG bzw. § 10 Nr. 3 KStG. Dies gilt grundsätzlich auch für Geldstrafen, die von einem ausländischen Gericht verhängt werden. Das Abzugsverbot gilt allerdings nicht, wenn die Strafe wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung (ordre public) widerspricht.[1] Rz. 133 Geldbußen sind nach § 4 Abs. 5 Nr. 8...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Doppelbesteuerungsabkommen,... / 2.3.7 Abfindungszahlungen

Eine Sonderstellung nehmen Abfindungen ein. Entlassungsentschädigungen sind den Vergütungen aus unselbstständiger Tätigkeit i. S. d. Art. 15 Abs. 1 OECD-Musterabkommen zuzurechnen. Sie werden für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt und stellen eine Entlohnung für die frühere Tätigkeit dar. Ein zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Zufluss der Abfindung und der Beendigung d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.8 Parteispenden

Rz. 152 Parteispenden sind im betrieblichen Bereich nicht abziehbar (§ 4 Abs. 6 EStG). Es kommt insoweit zu einer außerbilanziellen Korrektur. Privat veranlasste Parteispenden sind nach §§ 10b Abs. 2, 34g EStG zu berücksichtigen.mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.3.1 Zinsen aus der Auflösung einer Reinvestitionsrücklage

Rz. 165 § 6b EStG ermöglicht es in der Steuerbilanz, stille Reserven aus der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter auf ein Reinvestitionsgut zu übertragen. Die Übertragung kann im Jahr der Veräußerung, in dem der Veräußerung vorangegangenen Jahr und in den 4 und im Ausnahmefall in den 6 auf die Veräußerung folgenden Wirtschaftsjahren vorgenommen werden. Die Übertragung auf...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.2.2.4 Ermittlung des Gewerbeertrags

Rz. 12 Die Ermittlung des Gewerbeertrags erfolgt außerbilanziell. Nach § 7 Abs. 1 GewStG wird an den Gewinn nach KStG bzw. EStG angeknüpft.[1] Daraus ergibt sich, dass die bilanziellen und außerbilanziellen Korrekturen der Gewinnermittlung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu berücksichtigen sind. Die Vorschriften der (außerbilanziellen) Einkommensermittlung wirken sich ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.1 Anwendungsbereich: Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 211 Das Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 EStG) unterscheidet nicht zwischen Beteiligungen und Portfolioanteilen/Streubesitz. Das geltende Recht sieht keine Mindestbeteiligung für die Anwendung von § 3 Nr. 40 EStG vor. Rz. 212 Nach § 8b Abs. 4 KStG wird die 95 %-Freistellung nur noch gewährt, wenn zum Beginn des Veranlagungszeitraums eine unmittelbare Beteil...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.1 Zweistufige Gewinnermittlung

Rz. 3 Die zentrale Vorschrift der Gewinnermittlung ist § 4 Abs. 1 EStG. Das Gesetz geht von einer 2-stufigen Gewinnermittlung aus.[1] Auf einer 1. Stufe ist der Unterschiedsbetrag des Betriebsvermögens zu ermitteln. Hierbei sind die Regeln des Bilanzsteuerrechts einschließlich des Maßgeblichkeitsgrundsatzes (§ 5 Abs. 1 EStG) und des Bewertungsvorbehaltes (§ 5 Abs. 6 EStG) zu...mehr