Fachbeiträge & Kommentare zu CSR

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.13 Bedeutung der internen Stresstests für den SREP

Rz. 58 Die zuständigen Aufsichtsbehörden sollten die Stresstestprogramme der Institute und ihre Konformität mit den EBA-Leitlinien zu den Stresstests der Institute[1] unter Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips überprüfen und bewerten. Die zuständigen Behörden sollten eine qualitative Bewertung der Stresstestprogramme sowie eine quantitative Bewertung der Ergebnisse... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.2 Entwicklung und Umsetzung der Risikostrategie

Rz. 30 Zunächst hat die Risikocontrolling-Funktion die Aufgabe, die Geschäftsleitung bei der Behandlung aller risikopolitischen Fragestellungen zu unterstützen. Diese Anforderung läuft auf eine maßgebliche Beteiligung des Risikocontrollings an der Ausarbeitung und Umsetzung der Risikopolitik hinaus. Die "Risikopolitik" des Institutes wird von der Geschäftsleitung grundsätzli... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Ökologisch nachhaltige Kreditvergabe

Rz. 32 Die Kreditvergabe zur Finanzierung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten wird als "ökologisch nachhaltige Kreditvergabe" bezeichnet und ist Bestandteil des umfassenden Konzeptes "nachhaltige Finanzierung", welches jegliche Finanzinstrumente oder Anlagen bezeichnet (inkl. Eigenkapital, Fremdkapital, Garantie oder Instrument des Risikomanagements), die im Gegen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.1 Grundlegende Anforderungen und Verknüpfungen

Rz. 75 Bis zum Ausbruch der Finanzmarktkrise hat sich die Aufsicht schwerpunktmäßig auf die Beurteilung der Risiken und weniger auf die Geschäfte der Institute konzentriert. Die Frage, ob eine Geschäftsstrategie ökonomisch nachhaltig bzw. unter Berücksichtigung der Unternehmensressourcen und des Marktumfeldes realistisch erscheint, war allenfalls Nebenkriegsschauplatz. Die i... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Lehren aus der COVID-19-Pandemie

Rz. 19 Auch aus der COVID-19-Pandemie haben die Institute und die Aufsichtsbehörden wieder ihre Lehren gezogen. Eine wichtige Erkenntnis war, dass sich eine Krise vor allem dann gut bewältigen lässt, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen, anstelle gegeneinander zu arbeiten und ihre Probleme auf Kosten der anderen zu lösen. Die COVID-19-Pandemie hat auch der Digitalisi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.1 Einbeziehung in die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse

Rz. 27 Die Institute müssen bei der Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken die Auswirkungen von ESG-Risiken explizit berücksichtigen. Das ergibt sich bereits aus der Definition der ESG-Risiken als Ereignisse oder Bedingungen aus den ESG-Bereichen, die als Risikotreiber die Wesentlichkeit anderer Risikoarten beeinf... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Einreichungspflicht beim Unternehmensregister

Rz. 36 Der Gesetzeswortlaut stellt seit den Änderungen durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz auf die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der KapG ab. Bis dahin wurde von den gesetzlichen Vertretern gesprochen. Diese Formulierung ist historisch zu erklären, weil die Norm ursprünglich nur für KapG galt und später auf die KapCoGes ausgeweitet wurde. Diese sind vom... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4 Lagebericht

Rz. 79 Der Inhalt des Lageberichts ergibt sich aus § 289 HGB. Der Lagebericht ist vollständig offenzulegen, d. h. ggf. künftig auch inklusive eines Nachhaltigkeitsberichts, soweit eine Verpflichtung zur Erstellung besteht (Rz. 215 ff.). Kleine KapG (einschl. KleinstKapG i. S. v. § 267a HGB und seit dem BilRUG entsprechende Genossenschaften) und gleichgestellte Personenhandels... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.2 Anwendung von HGB-Vorschriften

Rz. 132 Der Gesetzgeber ordnet aus drei Gründen die ergänzende Anwendung von HGB-Vorschriften zu den IFRS an:[1] Vorschriften, die unabhängig von den zu befolgenden Rechnungslegungsvorschriften immer Gültigkeit besitzen, Vorschriften, die ausgewählte Regelungen der Bilanzrichtlinie umsetzen, und Vorschriften, die dem öffentlichen Interesse dienen oder Angaben vervollständigen, ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 49 Der Gesetzgeber hat eine einheitliche Aufzählung der offenlegungspflichtigen Unterlagen geschaffen. Diese umfasst gem. § 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB: den festgestellten oder gebilligten Jahresabschluss (Rz. 60 ff.), den Lagebericht (Rz. 79 f.), den Bestätigungsvermerk bzw. Versagungsvermerk für den Abschluss (Rz. 69 ff.) (mit dem CSRD-UmsG ist zusätzlich der Bericht übe... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Weitere Voraussetzungen für die befreiende Wirkung

Rz. 146 Neben den Anforderungen hinsichtlich der materiell zu beachtenden Regelungen für eine befreiende Wirkung des Abschlusses von großen KapG nach § 325 Abs. 2a HGB definiert Abs. 2b weitere Voraussetzungen. Sind diese nicht erfüllt, hat der Abschluss – trotz Beachtung der Vorgaben des Abs. 2a – keine befreiende Wirkung. Dies sind im Einzelnen die folgenden Anforderungen,... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Regelungszweck und Inhalt

Rz. 1 Die Norm schafft die Voraussetzung, damit interessierte Kreise Einsicht in die Rechnungslegung des Unt erlangen können, um der Gläubigerschutzfunktion der externen Rechnungslegung zu genügen.[1] Bereits die Erste EG-Richtlinie[2] verpflichtete die Mitgliedstaaten, für Ges. die offenlegungspflichtigen Unterlagen zu sammeln und Interessenten auf schriftliches Verlangen A... mehr

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / Literaturtipps

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / 1 Einführung

Die EU-Kommission hatte in den vergangenen Jahren vielfältige Reformen angestoßen, um primär Unternehmen des öffentlichen Interesses (Public Interest Entities – PIEs) zu einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung zu bewegen. Der Nachhaltigkeitsbegriff ist im Schrifttum divers belegt und kann zum einen durch das sog. "Triple Bottom Line"-Konzept operationalisiert werden. Hier... mehr

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / 3.4.1 Erstellung durch den Vorstand

Die CSR-Richtlinie 2014/95 wurde in Deutschland durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) umgesetzt.[1] Für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2017 ist die Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung bzw. eines nichtfinanziellen Berichts für bestimmte PIEs vorgeschrieben. Beim Ausweis und bei der Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung resultieren aus deutscher Sic... mehr

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / 4.1.2 Nachhaltigkeitsexpertise

Die zwingende Einrichtung von Nachhaltigkeitsexperten im Verwaltungsrat wird auf internationaler Ebene kontrovers diskutiert, da ESRS 2 eine Berichterstattung hierüber im Nachhaltigkeitsbericht vorschreibt.[1] Zudem hatten einige Staaten Regulierungen hierzu erlassen. So sieht das Indische Aktienrecht durch den sog. "Companies Act 2013" die obligatorische Einrichtung eines N... mehr

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / 3.4.2 Prüfung durch den Aufsichtsrat

Nach dem CSR-RUG ergibt sich eine materielle Prüfungspflicht der nichtfinanziellen Erklärung bzw. des gesonderten nichtfinanziellen Berichts durch den Aufsichtsrat in § 171 Abs. 1 S. 4 AktG.[1] Allerdings wird die Reichweite der Prüfungspflicht in Bezug auf die nichtfinanzielle Erklärung bzw. den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 171 Abs. 1 S. 4 AktG kontrovers di... mehr

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / 4.2.2 Überwachungs- und Prüfungspflichten

Die Ausweitung der Inhalte der nichtfinanziellen Erklärung und des Nachhaltigkeitsberichts sowie eine Integration von Nachhaltigkeitspflichten in das betriebliche Risikomanagementsystem und in die Sorgfaltspflichten des Vorstands könnten eine Klarstellung der §§ 111, 107 Abs. 3, 171 AktG für den Aufsichtsrat nach sich ziehen. So schlägt der frühere SFB in seinem Abschlussber... mehr

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / 4.2.1 Nachhaltigkeitsexpertise

Mit dem BilMoG wurde in § 100 Abs. 5 AktG die sog. Finanzexpertise im Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss implementiert. So mussten kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften i. S. d. § 264d HGB mind. 1 Mitglied im Aufsichtsrat vorweisen, welches über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt. Bei Einrichtung eines Prüfungsausschusses mus... mehr

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / Zusammenfassung

In den vergangenen Jahren wurden vielfältige normative Maßnahmen zur Stärkung der nachhaltigen Unternehmensführung (Sustainable Corporate Governance) ergriffen. Neben Regulierungen in den Bereichen Nachhaltigkeitsberichterstattung und nachhaltiges Finanzwesen wurde durch das EU-Green-Deal-Projekt eine Integration von Corporate Social Responsibility (CSR) in die Unternehmensl... mehr

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / 3.1 Nachhaltigkeit in der variablen Vorstandsvergütung

Die Transformation der zweiten EU-Aktionärsrechte-Richtlinie durch das sog. ARUG II 2019 hatte zu einer Anpassung des § 87 Abs. 1 S. 2 AktG dahingehend geführt, dass bei der variablen Vorstandsvergütung bei börsennotierten Aktiengesellschaften seither eine "nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft" zugrunde gelegt werden muss.[1] Durch diese Klarstellung des... mehr

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / 4.1.3 Nachhaltigkeitsorientiertes Risikomanagementsystem und Sorgfaltspflichten

Über § 91 Abs. 2, 3 AktG und das LkSG hinaus stellt sich ebenfalls die Frage, inwiefern eine Ausdehnung des betrieblichen Risikomanagementsystems um Nachhaltigkeitsaspekte notwendig erscheint. Dies impliziert, dass das unternehmerische Risikomanagementsystem auf eine Steuerung nicht nur von finanziellen Risiken, sondern zusätzlich von Umwelt- und Sozialrisiken abzielen müsst... mehr

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Zur Notwendigkeit von Nachhaltigkeit in der Corporate Governance

Zusammenfassung In den vergangenen Jahren wurden vielfältige normative Maßnahmen zur Stärkung der nachhaltigen Unternehmensführung (Sustainable Corporate Governance) ergriffen. Neben Regulierungen in den Bereichen Nachhaltigkeitsberichterstattung und nachhaltiges Finanzwesen wurde durch das EU-Green-Deal-Projekt eine Integration von Corporate Social Responsibility (CSR) in di... mehr

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / 3.5.1 Erstellung durch den Vorstand (und den Aufsichtsrat)

Die durch das BilMoG 2009 eingeführte Erklärung zur Unternehmensführung wurde seither um die sog. Diversitätsberichterstattung in § 289f HGB erweitert.[1] Neben Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus gemacht werden, und einer Darlegung der Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der eingerichteten Ausschüsse... mehr

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / 3.5.2 Prüfung durch den Aufsichtsrat

In § 171 AktG ist keine explizite Prüfungspflicht des Aufsichtsrats bezogen auf die Erklärung zur Unternehmensführung, anders als bei der nichtfinanziellen Erklärung oder des CSRD-Berichts, kodifiziert. Strittig ist daher, inwiefern der Aufsichtsrat die Erklärung zur Unternehmensführung überhaupt nach § 171 AktG prüfen muss.[1] Nach Maßgabe der allgemeinen Überwachungsnorm d... mehr

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / 3 Regulierungen der Sustainable Corporate Governance aus nationaler Sicht

3.1 Nachhaltigkeit in der variablen Vorstandsvergütung Die Transformation der zweiten EU-Aktionärsrechte-Richtlinie durch das sog. ARUG II 2019 hatte zu einer Anpassung des § 87 Abs. 1 S. 2 AktG dahingehend geführt, dass bei der variablen Vorstandsvergütung bei börsennotierten Aktiengesellschaften seither eine "nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft" zugrun... mehr

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / 3.4 Nichtfinanzielle Erklärung bzw. gesonderter nichtfinanzieller Bericht

3.4.1 Erstellung durch den Vorstand Die CSR-Richtlinie 2014/95 wurde in Deutschland durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) umgesetzt.[1] Für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2017 ist die Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung bzw. eines nichtfinanziellen Berichts für bestimmte PIEs vorgeschrieben. Beim Ausweis und bei der Prüfung der nichtfinanziellen Berichtersta... mehr

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / 4.1 Nachhaltigkeitspflichten des Vorstands

4.1.1 Nachhaltiges Unternehmensinteresse Der Wortlaut des § 76 AktG, wonach der Vorstand "unter eigener Verantwortung die Gesellschaft zu leiten" hat, lässt unterschiedliche Sichtweisen zum sog. "Unternehmensinteresse" im Schrifttum auftreten. Der Shareholder-Value-Ansatz als erster Extrempunkt stellt auf eine Maximierung des Marktwerts des Eigenkapitals aus Sicht der Investo... mehr

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / 4.2 Nachhaltigkeitspflichten des Aufsichtsrats

4.2.1 Nachhaltigkeitsexpertise Mit dem BilMoG wurde in § 100 Abs. 5 AktG die sog. Finanzexpertise im Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss implementiert. So mussten kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften i. S. d. § 264d HGB mind. 1 Mitglied im Aufsichtsrat vorweisen, welches über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt. Bei Einrichtung... mehr

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / 4 Weitergehende Möglichkeiten zur Stärkung der Sustainable Corporate Governance

4.1 Nachhaltigkeitspflichten des Vorstands 4.1.1 Nachhaltiges Unternehmensinteresse Der Wortlaut des § 76 AktG, wonach der Vorstand "unter eigener Verantwortung die Gesellschaft zu leiten" hat, lässt unterschiedliche Sichtweisen zum sog. "Unternehmensinteresse" im Schrifttum auftreten. Der Shareholder-Value-Ansatz als erster Extrempunkt stellt auf eine Maximierung des Marktwer... mehr

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / 3.5 Corporate-Governance-Berichterstattung (Erklärung zur Unternehmensführung und Vergütungsbericht)

3.5.1 Erstellung durch den Vorstand (und den Aufsichtsrat) Die durch das BilMoG 2009 eingeführte Erklärung zur Unternehmensführung wurde seither um die sog. Diversitätsberichterstattung in § 289f HGB erweitert.[1] Neben Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus gemacht werden, und einer Darlegung der Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vor... mehr

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / 2 Konzeptionelle Einordnung der Sustainable Corporate Governance

Die Corporate Governance folgt in ihrer traditionellen Auslegung der Principal-Agent-Theorie und dem Shareholder-Value-Ansatz.[1] Hiernach stehen die (finanziellen) Interessen der (Eigen-)Kapitalgeber (Investoren und Gläubiger) als Prinzipale des Unternehmens im Fokus, wobei andere Stakeholder-Gruppen weitgehend ausgeblendet werden.[2] Die Sustainable Corporate Governance so... mehr

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / 3.2 Geschlechtliche Vielfalt im Vorstand und Aufsichtsrat

Das Besetzungsprofil von Vorständen und Aufsichtsräten wurde wesentlich durch das Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (im Folgenden FüPoG I)[1] verändert. So müssen börsennotierte Gesellschaften nach § 3 Abs. 2 AktG mit paritätischer Mitbestimmung gem. § 96 Abs. 2 S. 1 AktG ein... mehr

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / 4.1.1 Nachhaltiges Unternehmensinteresse

Der Wortlaut des § 76 AktG, wonach der Vorstand "unter eigener Verantwortung die Gesellschaft zu leiten" hat, lässt unterschiedliche Sichtweisen zum sog. "Unternehmensinteresse" im Schrifttum auftreten. Der Shareholder-Value-Ansatz als erster Extrempunkt stellt auf eine Maximierung des Marktwerts des Eigenkapitals aus Sicht der Investoren (Shareholder Value) ab. Dagegen rich... mehr

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / 4.1.4 Integrierte Finanz- und ESG-Berichterstattung

Eine Integration der vielfältigen ESG-Berichte von PIEs (Erklärung zur Unternehmensführung, nichtfinanzielle Erklärung, CSRD/ESRS-Bericht, Vergütungsbericht) mit der Finanzberichterstattung (Integrated Reporting) ist nicht erforderlich. Dieser Umstand vergrößert das Risiko von "Greenwashing" und einer Informationsüberflutung durch den steigenden Umfang der ESG-Berichterstatt... mehr

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / 3.3 Nachhaltiges Lieferkettenmanagement (Sustainable Supply Chain Management) durch den Vorstand

Eine zentrale Regulierung i. R. d. Sustainable Corporate Governance stellt das sog. " Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz " (LkSG) dar. Wenngleich andere europäische Staaten, z. B. das Vereinigte Königreich und Frankreich, in den vergangenen Jahren ähnliche Gesetze erlassen haben, wurde ein EU-weites Pendant erst durch die CSDDD im Jahr 2024 verabschiedet. Das LkSG trat zum 1.... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.2.3 Aufstellung des (Konzern-)Lageberichts und Erstellung des nichtfinanziellen (Konzern-)Berichts (Abs. 1 Nr. 3, 3a und 4)

Rz. 23 § 334 Abs. 1 Nr. 3, 3a und 4 HGB erfassen den Pflichtinhalt nach §§ 289–289f HGB des Lageberichts und für Gj, die nach dem 31.12.2016 beginnen, auch der nichtfinanziellen Erklärung (vgl. Rz. 1a) oder des gesonderten nichtfinanziellen Berichts. Hierdurch soll die Einhaltung des true und fair view bei der Aufstellung des Lageberichts und der Erstellung der nichtfinanzi... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Regelungszweck, Änderungen und Inhalt

Rz. 1 § 334 HGB ahndet Verstöße gegen bestimmte Rechnungslegungsvorschriften zum Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie zum Lagebericht und Konzernlagebericht von KapG als Ordnungswidrigkeit. Ordnungswidrigkeiten werden allgemein nach folgendem Schema geprüft: Tatbestandsmäßigkeit (Objektiver und Subjektiver Tatbestand), Rechtswidrigkeit und Vorwerfbarkeit. Rz. 1a Die Änd... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 11 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025, der auch die sog. "Stop-the-Clock-Richtlinie" ((EU) 2025/794 vom 14.4.2025), welche die zeitliche Verschiebung der Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD; (EU) 2022/2464 vom 14.12.2022) regelt, sowie weite... mehr

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EU-Taxonomie – Anforderunge... / 2 Inhalt

Für die Klassifizierung von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten legt die Taxonomie-Verordnung zunächst 6 Umweltziele fest, die der Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit zugrunde gelegt werden. Basierend auf diesen werden sog. technische Bewertungskriterien definiert, anhand derer bestimmt werden kann, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einz... mehr

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EU-Taxonomie – Anforderunge... / 1 Hintergrund und Entwicklung

Im März 2018 veröffentlichte die EU-Kommission den "Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums", in welchem, neben weiteren Bestrebungen hinsichtlich einer nachhaltigen Ausrichtung der Wirtschaft, das Ziel fixiert ist, "die Kapitalflüsse auf nachhaltige Investitionen umzulenken, um ein nachhaltiges und integratives Wachstum zu erreichen"[1]. Um dies zu ermöglichen, ist ... mehr

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EU-Taxonomie – Anforderunge... / 2.3 Umweltziele

Art. 9 der Taxonomie-Verordnung legt die Umweltziele dar, welche die Basis für die Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit einer Wirtschaftstätigkeit darstellen. Abb. 3: Umweltziele gem. Taxonomie-Verordnung Art. 9 Zum Umweltziel Klimaschutz wird wesentlich beigetragen, wenn eine Wirtschaftstätigkeit wesentlich zur Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphä... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Bisher mögliche Rahmenwerke

Rz. 3 In den Erwägungsgründen zur CSR-RL ist beispielhaft eine Vielzahl von nationalen, unionsbasierten wie auch internationalen Rahmenwerken aufgeführt,[1] die genutzt werden können.[2] Dazu gehören das auf der europäischen EMAS-Verordnung[3] und der internationalen Umweltmanagementnorm ISO 14001[4] basierende "Eco-Management and Audit Scheme" (EMAS) oder auf internationaler ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Künftiges Rahmenwerk des International Sustainability Standards Boards

Rz. 12 Die IFRS Foundation kündigte im März 2021 an, einen internationalen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auszuarbeiten.[1] Auf dem Weltklimagipfel in Glasgow im gleichen Jahr gab sie die Gründung des International Sustainability Standards Board (ISSB) bekannt, das den entsprechenden Standard ausarbeiten soll. Der neue Standard des ISSB soll einen globalen Min... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Grundsatz

Rz. 1 § 289d HGB trat am Tag nach der Verkündung des CSR-RL-Umsetzungsgesetzes in Kraft und betraf erstmalig Gj, die nach dem 31.12.2016 begannen. Im Zuge des Gesetzgebungsprozesses zum CSR-RL-Umsetzungsgesetz[1] war zum Zwecke der Vergleichbarkeit erwogen worden, ein bestimmtes Rahmenwerk für die Berichterstattung vorzuschreiben.[2] Dem stehen zunächst Erwägungen der Prakt... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 289e HGB trat am Tag nach der Verkündung des CSR-RL-Umsetzungsgesetzes am 18.4.2017 in Kraft[1] und betraf erstmalig Gj, die nach dem 31.12.2016 begannen. Die Regelung des § 289e HGB enthält die Mitgliedstaatenoption aus Art. 19a Abs. 1 Unterabs. 4 der Bilanzrichtlinie in der Fassung der CSR-RL, KapG den Verzicht auf die Berichterstattung bestimmter nichtfinanzieller... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Im Zuge der Reformmaßnahmen zur Modernisierung der Corporate Governance trat im September 2006 die EU-Abänderungsrichtlinie (RL 2006/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 14.6.2006) in Kraft, die bis September 2008 in nationales Recht umzusetzen war. Diese enthält u. a. die Pflicht zur Veröffentlichung eines sog. "Corporate-Governance-Statement", das deutl... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 European Sustainability Reporting Standards

3.1 Grundlagen der ESRS Rz. 8 Die durch die CSRD überarbeitete Bilanzrichtlinie (RL 2013/34/EU) verpflichtet nach der Umsetzung in nationales Recht bestimmte EU- und Drittstaatenunternehmen, zukünftig die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) anzuwenden.[1] Nach dem RegE CSRD-UmsG wird § 289c Abs. 6 Satz 1 HGB-E die verpflichtende Anwendung der ESRS als Rahmenwer... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Voraussetzungen für die Nichtaufnahme (Abs. 1)

Rz. 2 Ges. können nach dem Wortlaut von § 289e Abs. 1 HGB in eng begrenzten Ausnahmefällen von der Berichterstattung über künftige Entwicklungen oder Belange, über die Verhandlungen geführt werden, absehen. Dafür muss einerseits nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung des Vorstands ansonsten der Ges. ein erheblicher Nachteil oder, angelehnt an den Wortlaut der CSR-RL, d... mehr