Fachbeiträge & Kommentare zu Betrug

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts

Rz. 45 [Autor/Stand] Für die wirtschaftliche Einheit eines Grundstücks, dessen Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen dem Zivilschutz dienen, kann – wie bei allen anderen Grundstücken – im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell kein Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes geführt werden. Anders als beispielsweise bei der Grundbesitzbewertung (vgl. § 198 BewG) is...mehr

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FF 02/2023, Ehegatteninneng... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten sind getrenntlebende Eheleute. Aus der Ehe sind keine gemeinsamen Kinder hervorgegangen. [2] Die Antragstellerin ist alleinige Eigentümerin des mit einem freistehenden Einfamilienhaus bebauten Grundstücks […]. Dieses wurde während der Zeit intakter Ehe als Familienheim genutzt. Die Trennung der Beteiligten erfolgte im Jahr 2015 durch Auszug der ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Normen des StGB und Verwaltungsstrafrechts

Rn. 10 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Grds. sind Strafvorschriften im StGB geregelt. Die dort enthaltenen Normen bezeichnet man als das sog. Kernstrafrecht. Auch das im HGB behandelte Wirtschafts- und Bilanzrecht wird von einigen Normen des StGB tangiert. Zu denken ist v.a. an die Vermögensdelikte wie Betrug (vgl. § 263 StGB), Untreue (vgl. § 266 StGB), Unterschlagung (vgl. § 364...mehr

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Steuerhinterziehung und Bet... / II. Ist die vorsätzliche Verkürzung von Kirchensteuer Betrug?

Die vorsätzliche Verkürzung von Kirchensteuer stellt keine Steuerhinterziehung nach § 370 AO und deren leichtfertige Verkürzung keine leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO dar. Denn die Kirchensteuer stellt keine Steuer i.S.d. § 3 AO dar, weil die AO nur für Steuern gilt, die durch Bundesrecht oder EU-Recht geregelt sind. Die Kirchensteuer basiert jedoch auf Landesrec...mehr

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Steuerhinterziehung und Bet... / III. Sind Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäfte als bandenmäßiger Betrug und/oder besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung strafbar?

1. Wesensmerkmale von Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäften Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäfte bilden exemplarische Fälle der Konkurrenz zwischen (bandenmäßigem) Betrug und Steuerhinterziehung. Damit sind – vereinfacht ausgedrückt – Fallgestaltungen gemeint, in denen ein Steuerausländer kurz vor der Hauptversammlung der AG, also dem Dividendenstichtag, Aktien an eine inländische Bank ver...mehr

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Steuerhinterziehung und Betrug (AO-StB 2023, Heft 1, S. 20)

Aktuelle Abgrenzungsfragen anhand der Beispiele Kirchensteuer sowie Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäfte VorsRiLG Helmut Tormöhlen[*] Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und Betrug (§ 263 StGB) weisen als Straftatbestände zwar Ähnlichkeiten auf, unterscheiden sich jedoch in wesentlichen Punkten. Beim Betrug ist eine Täuschung oder Irrtumserregung nicht erforderlich. Bei der Steuerhinterz...mehr

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Steuerhinterziehung und Bet... / [Ohne Titel]

VorsRiLG Helmut Tormöhlen[*] Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und Betrug (§ 263 StGB) weisen als Straftatbestände zwar Ähnlichkeiten auf, unterscheiden sich jedoch in wesentlichen Punkten. Beim Betrug ist eine Täuschung oder Irrtumserregung nicht erforderlich. Bei der Steuerhinterziehung ist der Eintritt eines Vermögensschadens nicht Voraussetzung. Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäfte...mehr

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Steuerhinterziehung und Bet... / 3. Behandlung durch den BGH

Der BGH geht in st. Rspr. selbst dann, wenn ein Steuerschuldverhältnis zwecks Erlangung steuerlicher Vorteile komplett fingiert ist, von Steuerhinterziehung und nicht (mehr) von Betrug aus, obwohl § 385 Abs. 2 AO dies nahelegen könnte. Denn danach sind bei dem Verdacht einer Straftat, die unter Vorspiegelung eines steuerlich erheblichen Sachverhalts gegenüber der FinBeh. ode...mehr

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Steuerhinterziehung und Bet... / 1. Wesensmerkmale von Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäften

Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäfte bilden exemplarische Fälle der Konkurrenz zwischen (bandenmäßigem) Betrug und Steuerhinterziehung. Damit sind – vereinfacht ausgedrückt – Fallgestaltungen gemeint, in denen ein Steuerausländer kurz vor der Hauptversammlung der AG, also dem Dividendenstichtag, Aktien an eine inländische Bank verkauft. Der erwerbenden Bank fließen sodann die Divid...mehr

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Steuerhinterziehung und Bet... / I. Dogmatische Grundlagen

Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und Betrug (§ 263 StGB) weisen als Straftatbestände zwar Ähnlichkeiten auf, unterscheiden sich jedoch in ganz wesentlichen Punkten. Beide Delikte sind Erfolgsdelikte und beiden Normen ist gemein, dass das mehr oder weniger heimliche Täterverhalten zu einer vermögensmäßigen Schlechterstellung des Geschädigten führt oder im Falle des Versuchs (§§...mehr

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Steuerhinterziehung und Bet... / 2. Behandlung durch Strafgerichte in der Vergangenheit

In der Vergangenheit haben sich die Strafgerichte mit vielen Varianten solcher Geschäftsgestaltungen befasst. In dem vom BGH im Urteil v. 28.7.2021 (BFH v. 28.7.2021 – 1 StR 519/20, BGHSt 66, 182) entschiedenen Fall hatte eine inländische Bank jeweils kurz vor oder am Hauptversammlungstag für ihren eigenen Bestand von einem Leerverkäufer außerbörslich große Stückzahlen an Ak...mehr

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Steuerhinterziehung und Bet... / 4. § 370 AO als abschließende Sonderregelung, die den allgemeinen Betrugstatbestand verdrängt

Wenn nun eine Gruppierung von mindestens drei Personen, die nach st. Rspr. eine Bande bildet (vgl. BGH v. 22.3.2001 – GSSt 1/00, wistra 2001, 298; BGH v. 22.8.2001 – 3 StR 287/01, wistra 2002, 21; BGH v. 22.10.2001 – 5 StR 439/01, wistra 2002, 57), beschließt, unter Ausnutzung des Verfahrens der Steueranrechnung nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG fortan die FinBeh. dadurch zu täusc...mehr

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Steuerhinterziehung und Bet... / IV. Fazit

Die h.M. sieht Steuerhinterziehung (§ 370 AO) gegenüber dem Tatbestand des Betruges (§ 263 StGB), des Computerbetruges (§ 263a StGB) und des Subventionsbetruges (§ 264 StGB) als exklusiv bzw. als die speziellere Strafnorm an (vgl. nur Joecks in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 8. Aufl. 2015, § 370 AO Rz. 129; Schott in Hüls/Reichling, Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2020, § ...mehr

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EuGH: Bei Betrug oder Missbrauch ist die Versagung aller Rechte geboten (USTB 2023, Heft 1, S. 28)

Anmerkung zu EuGH, Urt. v. 24.11.2022 – C-596/21 RiFG Dr. Martin Kemper[*] Der EuGH hat mit der Entscheidung C-596/21 auf einen Vorlagebeschluss des FG Nürnberg hin eine weitere Frage im Zusammenhang mit der Auslegung der Art. 167 und 168 der MwStSystRL im Licht des (unionsrechtlichen) Grundsatzes des Verbots von Betrug beantwortet. Der Beitrag ordnet die Entscheidung im Kon...mehr

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EuGH: Bei Betrug oder Missb... / 2. Herleitung der Rechtsfolge

a) Bei Vorliegen aller Anforderungen grds. keine Einschränkung des Vorsteuerabzugsrechts Zum Verständnis dieser (gefestigten) Rechtsansicht des EuGH – und vor allem deren Konsequenzen für die deutsche Rechtspraxis – empfiehlt sich ein Blick in die Entscheidungsgründe des Besprechungsfalls in deren Rz. 21 bis 26, in denen der EuGH die o.g. Rechtsfolge unter Verweis auf seine b...mehr

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EuGH: Bei Betrug oder Missb... / 1. Auslegung der Art. 167 und 168 MwStSystRL – Vorlagefrage des FG Nürnberg

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat mit dieser Entscheidung auf einen Vorlagebeschlusses des Finanzgerichts Nürnberg[1] (FG) hin eine weitere Frage im Zusammenhang mit der Auslegung der Art. 167 und 168 der MwStSystRL im Licht des (unionsrechtlichen) Grundsatzes des Verbots von Betrug beantwortet.[2] Das "vorlegende" FG wollte dabei vor allem wissen, ob im Fall...mehr

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EuGH: Bei Betrug oder Missb... / [Ohne Titel]

RiFG Dr. Martin Kemper[*] Der EuGH hat mit der Entscheidung C-596/21 auf einen Vorlagebeschluss des FG Nürnberg hin eine weitere Frage im Zusammenhang mit der Auslegung der Art. 167 und 168 der MwStSystRL im Licht des (unionsrechtlichen) Grundsatzes des Verbots von Betrug beantwortet. Der Beitrag ordnet die Entscheidung im Kontext der bisherigen Rechtsprechung ein und beschre...mehr

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EuGH: Bei Betrug oder Missb... / 3. Zwingende Rechtsfolge: Gänzliche Versagung aller Rechte geboten

Allein aus dieser Argumentation heraus – die sich mehr oder weniger gleichlautend in vielen vorangegangenen EuGH-Entscheidungen so findet[13] – kommt der EuGH im Besprechungsfall zu dem Ergebnis, dass beim Vorliegen von Betrug oder Missbrauch immer die gänzliche Versagung aller "Rechte" geboten ist. Das stellt eine klare Antwort auf den Vorlagebeschluss des FG dar, die immer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
EuGH: Bei Betrug oder Missb... / a) Bei Vorliegen aller Anforderungen grds. keine Einschränkung des Vorsteuerabzugsrechts

Zum Verständnis dieser (gefestigten) Rechtsansicht des EuGH – und vor allem deren Konsequenzen für die deutsche Rechtspraxis – empfiehlt sich ein Blick in die Entscheidungsgründe des Besprechungsfalls in deren Rz. 21 bis 26, in denen der EuGH die o.g. Rechtsfolge unter Verweis auf seine bisherige Rechtsprechung sozusagen herleitet. So weist der EuGH zunächst darauf hin, dass ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
EuGH: Bei Betrug oder Missb... / c) Aber Möglichkeit der Versagung bei betrügerischer oder missbräuchlicher Geltendmachung des Vorsteuerabzugs

Im nächsten Schritt kommt der EuGH zur Betrugsbekämpfung und führt dazu aus, dass die Bekämpfung von Steuerhinterziehungen, Steuerumgehungen und etwaigen Missbräuchen allerdings ein Ziel sei, das von der MwStSystRL anerkannt und gefördert werde, weshalb eine betrügerische oder missbräuchliche Berufung auf das Unionsrecht nicht erlaubt sei. Die nationalen Behörden und Gericht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
EuGH: Bei Betrug oder Missb... / 4. Fazit

Im Ergebnis ist die Handhabung des Umsatzsteuerrechts damit vor allem für Steuerhinterzieher deutlich riskanter geworden, denn selbst bei ausbleibenden oder milden strafrechtlichen Sanktionen kann die Anwendung dieser unionsrechtlichen Grundsätze ruinöse steuerliche Folgen haben. "Missbrauch" und "Hinterziehung" erfordern in subjektiver Hinsicht aber immer eine "Bösgläubigke...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
EuGH: Bei Betrug oder Missb... / b) Zweck der vollständigen Entlastung von der MwSt

Weiter weist der EuGH darauf hin, dass der Unternehmer insbesondere durch die Regelung über den Vorsteuerabzug vollständig von der im Rahmen aller seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten geschuldeten oder entrichteten Mehrwertsteuer entlastet werden soll. Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleiste folglich die Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirts...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verluste bei der Einkommens... / 4.5.1 Bis VZ einschl. 2021

Für die Reihenfolge des Verlustabzugs hat der Steuerpflichtige ein beschränktes Wahlrecht. Auf seinen Antrag ist von der Durchführung des Verlustrücktrags ganz oder teilweise abzusehen. Im Antrag ist die Höhe des Verlustrücktrags anzugeben.[1] Dabei kann der Verlustrücktrag z. B. auch auf eine bestimmte Einkunftsart beschränkt werden, was in besonders gelagerten Einzelfällen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verluste bei der Einkommens... / 4.1.1 Grundsatz

Die Begrenzung auf den Höchstbetrag erfolgt nicht pro Einkunftsart, sondern personenbezogen auf den einzelnen Steuerpflichtigen, der den Verlust oder die Verluste oder negativen Einkünfte erzielt hat. Das gilt auch bei Personengesellschaften und -gemeinschaften; der Höchstbetrag gilt für jeden Beteiligten. Der Anteil des einzelnen Beteiligten an dem Verlust ergibt sich aus de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Energiepreispauschale nach ... / 1.6 EPP lt. EStG im Vorauszahlungsverfahren

Wurde eine ESt-VZ für Gewinneinkünfte für den 10.9.2022 festgesetzt, dann war diese Festsetzung um 300 EUR zu mindern.[2] Betrug die für den 10.9.2022 festgesetzten VZ weniger als 300 EUR, so trat eine Vorauszahlungsminderung auf 0 EUR ein. Eine Erstattung des Überhangs erfolgte nicht. Auch ist die Kürzung der ESt-Vorauszahlung zum 10.12.2022 hinsichtlich des Restbetrags ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Investmentfonds / 2.2.6 Übergangsfragen

Der Wechsel vom "alten" ins "neue" Recht ist in § 56 InvStG geregelt. Zum einen werden die laufenden Erträge bis zum Jahresende 2017 noch nach der bis dahin geltenden Rechtslage versteuert. Es erfolgt eine "Zwangsthesaurierung" mit Ansatz der ausschüttungsgleichen Erträge, wenn die Erträge nicht bis Ende 2017 ausgeschüttet werden. Fonds mit einem vom Kalenderjahr abweichende...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Strukturausgleich / 1.3 Teilzeitbeschäftigung (Abs. 3)

Die in den Spalten 7 und 8 der Anlage 2 TVÜ-VKA aufgelisteten Beträge beziehen sich auf Vollbeschäftigte. Satz 1 regelt deshalb, dass Teilzeitbeschäftigten der Strukturausgleich nur anteilig zusteht, da diese sonst im Verhältnis zu Vollbeschäftigten überproportional bessergestellt wären. Dies entspricht der in § 24 Abs. 2 TVöD enthaltenen Regelung. Aufgrund der am 1.7.2008 wi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Strukturausgleich / 1.4 Höhergruppierung (Abs. 4)

Abgesehen von Veränderungen der Strukturausgleichsbeträge aufgrund von Änderungen des Umfangs der wöchentlichen Arbeitszeit (Abs. 3) können sich niedrigere Zahlungen nach Abs. 1 oder gar der völlige Wegfall des Strukturausgleichs auch infolge von Höhergruppierungen ergeben. Höhergruppierungsgewinne (ggf. einschl. des Garantiebetrags nach § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD in der bis zu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Strukturausgleich / 2 TVÜ-Bund

Die Regelungen in § 12 TVÜ-Bund sind inhaltsgleich mit folgenden Maßgaben: 1. Regelung in § 12 Abs. 1 In Abs. 1 Satz 1 ist der BAT-Ostdeutsche Sparkassen nicht aufgeführt, da dieser Tarifvertrag nur im Bereich der VKA Gültigkeit hatte. Die Strukturausgleichstabelle ist nicht die Anlage 2, sondern die Anlage 3. Dies beruht darauf, dass im TVÜ-Bund als zusätzliche Anlage (nämlic...mehr

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ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / 2. Strafrechtliche Würdigung

Was ist also strafrechtlich zu prüfen? Die Freiheitsberaubung – ganz klar, denn er war ja eingeschlossen. Von der Pflegerin? Gegen seinen Willen? Die Pflegerin sagt nein. Er habe sich selbst eingeschlossen. Er konnte dazu nicht befragt werden, er war ja tot. Aber selbst, wenn er noch gelebt hätte, wäre seine Aussage bei seiner Erkrankung nicht belastbar. Betrug? Wer bezeichn...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / III. Folgen eines Verstoßes und Darlegungslast

Rz. 266 Nach § 4b RVG kann der Rechtsanwalt aus einer Vergütungsvereinbarung keine höhere als die gesetzliche Vergütung fordern, wenn sie nicht den Anforderungen des § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 oder des § 4a Abs. 1 und 2 RVG entspricht. Die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die ungerechtfertigte Bereicherung bleiben unberührt. Der BGH hat dazu entschieden, dass eine Vergüt...mehr

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ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / 1. Ermittlungen

Wie üblich, wurden Auskünfte eingeholt und Konten ausgewertet. Chronologien – insb. bzgl. des medizinischen Verlaufs – wurden erstellt und ergaben ein ziemlich eindeutiges Bild, welches mit den Schilderungen der Tochter übereinstimmt und sehr lebensnah war. Es war klar, welche Kosten der Vater regelmäßig hatte, welche Ausgaben wofür getätigt worden waren. Jedenfalls hinsicht...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Kürzung des Versorgungsfreibetrags

Rz. 4 Der Versorgungsfreibetrag beträgt seit 1996 für Ehegatten und für Lebenspartner rückwirkend ab Juli 2001 unverändert 256.000 EUR = 500.000 DM. Er ist um den nach § 14 BewG zu ermittelnden Kapitalwert dieser Versorgungsbezüge zu kürzen. Die Kürzung nach § 17 S. 2 ErbStG wird sowohl bei laufenden Versorgungsbezügen wie auch bei Versorgungsbezügen in Form von Einmalzahlun...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Rechtsfolge, Abs. 1

Rz. 12 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG handelt es sich bei der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung i.S.v. § 1371 Abs. 1 BGB nicht um einen Erwerb gem. § 3 ErbStG. Damit wird der Erwerb von Todes wegen durch den überlebenden Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner in dieser Höhe steuerfrei gestellt. Die fiktive Ausgleichsforderung ist folglich einem Freibetrag vergleichbar, d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / e) Steuerbefreiungen

Rz. 189 Vermögen, das einer Körperschaft oder Organisation, die ausschließlich religiösen, mildtätigen, wissenschaftlichen, erzieherischen oder öffentlichen Zwecken dient, oder einer öffentlichen Einrichtung zur Verwendung für dieselben Zwecke oder zur Nutzung übertragen wird, bleibt gem. Art. 10 Abs. 2 DBA grds. steuerfrei. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Empfänger-Or...mehr

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zfs 01/2023, Ausgleichsansp... / 2 Aus den Gründen:

Die Klage ist zulässig und begründet … Die Kl. hat gegen die Bekl. gemäß § 78 Abs. 2 Satz 1 VVG Anspruch auf Ausgleich gezahlter Versicherungsleistungen in Höhe von 962 EUR. Für das streitgegenständliche Fahrzeug F. bestand zum Unfallzeitpunkt eine Mehrfachversicherung im Sinne von § 78 Abs. 1 VVG. Unstreitig waren sowohl die Kl. als auch die Bekl. Kasko- und Teilkaskoversiche...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Entgelt am Bewertungsstichtag

Rz. 4 Maßgebend ist der am Bewertungsstichtag = Besteuerungsstichtag maßgebende Vertrag. Auf die Zahlungsweise, Zahlungsverzug bzw. Rückstand u. dgl. kommt es nicht an. Ermittlungsgrundlage ist das Entgelt, das umgerechnet auf 12 Monate zu zahlen ist. Dabei kommt es nach Auffassung der Finanzverwaltung auf die zurückliegenden 12 Monate an. Die Formulierung "zu zahlen ist" de...mehr

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FoVo 03+04/2023, (Keine) Au... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH folgt der Argumentation der Bank Rechtsfehlerhaft hat das LG angenommen, die Gutschriften vom 31.1. und 28.2.2018 hätten ein gesperrtes Guthaben i.S.v. § 835 Abs. 4 S. 1 ZPO a.F. begründet, obwohl im Zeitpunkt der Gutschriften der monatliche Pfändungsfreibetrag noch nicht ausgeschöpft war. Das P-Konto gewährt dem Kontoinhaber einen automatischen, nicht von einem Antrag abh...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / ff) Sockelbetrag

Rz. 297 Die Finanzmittel i.S.v. § 13b Abs. 4 Nr. 5 S. 1 ErbStG sind im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen typisierenden Betrachtung als betriebsnotwendig und daher nicht als Verwaltungsvermögen zu qualifizieren, soweit ihr Wert entweder nicht größer als Null ist[784] oder – unter weiteren Voraussetzungen (vgl. Rdn 299) – einen Anteil von 15 % des anzusetzenden Werts des Betr...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Anwendungsbereich und Wohnsitzbegriff

Rz. 166 Das DBA gilt gem. Art. 1 DBA für Nachlässe von Erblassern, die im Zeitpunkt ihres Todes einen Wohnsitz in einem der Vertragsstaaten oder in beiden Vertragsstaaten hatten und für Schenkungen von Schenkern mit entsprechendem Wohnsitz. Unter das Abkommen fallen gem. Art. 2 Abs. 1 DBA in den Vereinigten Staaten die Bundeserbschaftsteuer (Federal Estate Tax) und die Bunde...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Kürzungsmethode

Rz. 8 Bei der Kürzungsmethode führen die verbleibenden persönlichen Freibeträge dagegen anteilig über die gesamte Laufzeit des Rechtes zu einer anteiligen Reduzierung der Steuer auf die Jahreswerte. Wird neben der wiederkehrenden Leistung noch weiteres Vermögen erworben gilt: Zur Ermittlung der Kürzungsquote ist der nach Abzug der Beträge, die der Sofortbesteuerung unterlieg...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 3.3 Anmeldung, Berechnung und Entrichtung einer Sondervorauszahlung

Zeile 6–8 Die Voraussetzungen für die Dauerfristverlängerung sind bei vierteljährlicher und monatlicher Voranmeldung unterschiedlich: Bei vierteljährlicher Voranmeldung genügt ein einmaliger Antrag; er braucht in nachfolgenden Kalenderjahren nicht wiederholt werden. Es bedarf keiner Sondervorauszahlung. Bei monatlicher Voranmeldung wird die Fristverlängerung nur unter der Aufla...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 1.4 Voranmeldungszeitraum

Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr.[1] Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7.500 EUR, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum.[2] Maßgebend dafür, ob die Grenze von 7.500 EUR überschritten wurde, ist allein die eigene Steuerschuld des Unternehmers. Umsätze, für die sein Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b...mehr

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Unternehmensverkauf: Umsatz... / 2.1.2 Ausnahme: Steuerbare (und ggf. steuerpflichtige) Einzelumsätze

Es können nun die Fälle auftreten, dass der Erwerber nicht in die Lage versetzt wird, das Unternehmen des Erwerbers fortzuführen (Unternehmenszerschlagung) oder, der wohl in der Praxis häufiger auftretende Fall, der Erwerber das Unternehmen faktisch nicht fortführt. Es liegt dann ausschließlich eine Ansammlung von Einzelübertragungen vor, welche jeweils für sich steuerlich z...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 4. Zweiter Bericht über die Anwendung der RL (EU) 2017/1371

Die Richtlinie (EU) 2017/1371 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der EU gerichtetem Betrug (Betrugsbekämpfungsrichtlinie) wurde am 5.7.2017 angenommen. Für die durch diese gebundenen Mitgliedstaaten ersetzt die Betrugsbekämpfungsrichtlinie das Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der EG von 1995 und die dazugehörige...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 2. Änderung der MwSt-Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

Verpflichtende Aufzeichnungen über grenzüberschreitende Zahlungen: Mit der Richtlinie (EU) 2020/284 wurden für Zahlungsdienstleister mit Wirkung vom 1.1.2024 Meldepflichten eingeführt (EU-UStB 2020, 12). Ab dem genannten Datum müssen Zahlungsdienstleister, die in der EU niedergelassen sind oder dort Zahlungsdienste anbieten, bestimmte Aufzeichnungen über grenzüberschreitende...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Umsatzsteuer 2023: Wichtige... / 6.2 Wichtige Veröffentlichungen der Finanzverwaltung

Auch die Finanzverwaltung hat sich in den vergangenen Monaten wieder zu umsatzsteuerrechtlichen Fragen geäußert. Neben den schon zuvor genannten mit Nichtbeanstandungsregelungen versehenen Verwaltungsanweisungen hat die Finanzverwaltung die folgenden Feststellungen getroffen: Vorsteuerberichtigung bei Aufgabe einer von mehreren Tätigkeiten [1]: Die Finanzverwaltung ergänzt nac...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Umsatzsteuer 2023: Wichtige... / 6.1 Wichtige gerichtliche Entscheidungen

Sowohl der EuGH als auch der BFH haben in diversen Verfahren das Umsatzsteuerrecht fortentwickelt. Insbesondere sind hier die folgenden Entscheidungen zu nennen: Organschaft: Zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft war die Grundsatzfrage anhängig, ob der Organträger oder der gesamte Organkreis Unternehmer i. S. d. UStG ist. Hier hatten sowohl der V. Senat[1] des BFH als auch ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Umsatzsteuer 2023: Wichtige... / 1.3.2 Änderungen bei den Durchschnittssteuersätzen

Durch das Jahressteuergesetz 2022 wird die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 23 UStG aufgehoben. Nach § 23 UStG konnten bis 31.12.2022 bestimmte Unternehmer[1] eine Pauschalierung der Vorsteuerbeträge mit einem bestimmten Prozentsatz der selbst erzielten Ausgangsumsätze vornehmen. Die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung war auf bestimmte Berufsgruppen bzw. bestimmte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuererklärung 2022 / 2.5 Umsätze land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

Wichtig Seit 2022 nur noch eingeschränkte Anwendbarkeit der Sonderregelung Zum 1.1.2022 ist die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG deutlich eingeschränkt worden und nur noch zulässig, wenn im vorangegangenen Kalenderjahr der Gesamtumsatz (i. S. d. § 19 Abs. 3 UStG) nicht mehr als 600.000 EUR betragen hat.[1] Der Gesamtumsatz ermittelt sich dabei nicht n...mehr