Fachbeiträge & Kommentare zu Besonderes elektronisches Anwaltspostfach

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ZAP 2/2016, Warum das beA später kommt

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), dessen Einführung der Gesetzgeber für den 1.1.2016 vorgesehen hatte, wird kommen – allerdings etwas später als ursprünglich geplant. Viele von Ihnen werden es den Publikationen der BRAK bereits entnommen haben: Wir haben uns entschlossen, den Start des beA zu verschieben. Sie können sich vorstellen, dass diese Entscheidung m...mehr

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ZAP 24/2016, beA: Rechtmäßigkeit der Umlage

(AGH Celle, Urt. v. 21.7.2016 – AGH 12/15) • Zu den ihr durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) gehört nach § 177 Abs. 2 Nr. 7 BRAO die Unterstützung der elektronischen Kommunikation der Rechtsanwälte mit Gerichten, Behörden und sonstigen Dritten. Nach § 31a BRAO ist für jeden in dem Gesamtverzeichnis eingetragenen Rechtsanwalt ein besonderes ...mehr

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ZAP 12/2016, Anwaltsmagazin / "Kleine BRAO-Reform" bringt viele Änderungen im Berufsrecht

Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der zahlreiche Änderungen im Berufsrecht mit sich bringt. Umgesetzt werden mit diesem Vorhaben insbesondere die Vorgaben der neuen EU-Berufsanerkennungsrichtlinie, die die Tätigkeit ausländischer Rechtsanwälte in Deutschland regelt. Jedoch nimmt der Entwurf das Vorhaben zum Anlass, auch viele weitere Änderung...mehr

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ZAP 17/2024, Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA): Organisationsverschulden vermeiden

Zusammenfassung Diverse BGH-Entscheidungen haben sich mit den anwaltlichen Sorgfaltspflichten befasst, die es für eine wirksame Schriftsatzeinreichung im elektronischen Rechtsverkehr zu beachten gilt. Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist es von erheblicher Bedeutung, die verschiedenen Organisationsanforderungen, welche im Anwaltsbüro beginnen und je nach verwendeter Si...mehr

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ZAP 8/2018, Hinweise für di... / 7. Besonderes elektronisches Anwaltspostfach – beA

Der Abwickler muss Zugriff auf das beA des Abzuwickelnden haben. Hier kommt die Regelung in § 25 Abs. 3 RAVPV zur Anwendung. Wird ein Vertreter oder Abwickler bestellt, so räumt die Bundesrechtsanwaltskammer diesem für die Dauer seiner Bestellung einen auf die Übersicht der eingegangenen Nachrichten beschränkten Zugang zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach der Person...mehr

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ZAP 17/2024, Besonderes ele... / II. Elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB) – Zugang und Zustellung

Im ERV gilt – wie bislang beim papiergebundenen Empfangsbekenntnis auch – dass die Zustellung erst dann bewirkt ist, wenn der Anwalt das eEB zur Kenntnis nimmt. Eine Zustellungsfiktion wird immer wieder (vor allem von Seiten der Justiz) diskutiert, noch gilt jedoch, dass der Anwalt das Zustellungsdatum selbst bestimmen kann; im Rahmen der „unverzüglichen” Abgabe. Es folgen zw...mehr

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ZAP 2/2018, Berufsrechtsreport / 2. Besonderes elektronisches Anwaltspostfach

Ohne Beanstandung aus Karlsruhe konnte zum 1.1.2018 die aus § 31a Abs. 6 BRAO folgende Verpflichtung, die für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das beA zur Kenntnis zu nehmen (sog. passive Nutzungspflicht), in Kraft treten. Die 1. Kammer des Ersten Sen...mehr

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ZAP 17/2024, Besonderes ele... / I. Unterschiedliche Signaturen

Wann genügt eine einfache elektronische Signatur (eeS), wann ist eine qualifizierte elektronische Signatur (qeS) erforderlich und wann dürfen eeS und qeS von unterschiedlichen Personen stammen? Es folgen dazu drei BGH-Entscheidungen, die für die Praxis wichtig sind. 1. Einfache Signatur – technische Anforderungen (BGH, Beschl. v. 30.11.2023 – III ZB 4/23) „Für die einfache Sig...mehr

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ZAP 17/2024, Besonderes ele... / Zusammenfassung

Diverse BGH-Entscheidungen haben sich mit den anwaltlichen Sorgfaltspflichten befasst, die es für eine wirksame Schriftsatzeinreichung im elektronischen Rechtsverkehr zu beachten gilt. Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist es von erheblicher Bedeutung, die verschiedenen Organisationsanforderungen, welche im Anwaltsbüro beginnen und je nach verwendeter Signatur variiere...mehr

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ZAP 17/2024, Besonderes ele... / 1. Rücksendung und Beweiskraft (BGH, Beschl. v. 17.1.2024 – VII ZB 22/23)

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ZAP 9/2022, Das arbeitsrech... / IV. Richtige Antragstellung, effektiver Rechtsschutz, besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)

Mit Blick auf das Rechtsschutzziel und den Streitgegenstand ist der Antragstellung in der arbeitsgerichtlichen Klage zwingend die nötige Sorgfalt zu schenken. Dieser Rat wird nicht immer befolgt, wie sich oftmals erst in dritter Instanz in Erfurt erweist, wenn das BAG die Antragstellung rügt. Fehlerquellen eröffnen sich etwa im Bereich der Kündigung (vgl. Niemann, NZA 2019, ...mehr

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ZAP 17/2024, Besonderes ele... / 2. Signierung für ein Sozietätsmitglied (BGH, Beschl. v. 28.2.2024 – IX ZB 30/23)

„Signiert ein Mitglied einer mandatierten Anwaltssozietät einen Schriftsatz, den ein anderes Mitglied der Anwaltssozietät verfasst und einfach elektronisch signiert hat, in qualifiziert elektronischer Form und reicht diesen Schriftsatz über sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach bei Gericht ein, ist dies wirksam. Eines klarstellenden Zusatzes ("für"‘) bei der einfach...mehr

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ZAP 17/2024, Besonderes ele... / 3. Berufungseinlegung und -begründung per beA (BGH, Beschl. v. 7.5.2024 – VI ZB 22/23)

„Zu den nach § 130a Abs. 3 Satz 1 ZPO bestehenden Anforderungen an die Übermittlung eines elektronischen Dokuments.” In diesem Fall hatte eine angestellte Anwältin aus dem beA des Kanzleiinhabers sowohl die Berufung als auch die Berufungsbegründung versandt. Beide Schriftsätze waren nicht mit einer qeS, sondern lediglich mit einer eeS (maschinenschriftliche Namensangabe und g...mehr

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ZAP 17/2024, Besonderes ele... / 1. Einfache Signatur – technische Anforderungen (BGH, Beschl. v. 30.11.2023 – III ZB 4/23)

„Für die einfache Signatur eines Schriftsatzes gemäß § 130a Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 ZPO genügt es, wenn am Ende des Schriftsatzes der Name des Verfassers maschinenschriftlich wiedergegeben ist.” Was so einfach klingt, ist in der Praxis immer noch nicht selbstverständlich: Im Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) sind Dokumente elektronisch zu übermitteln. Dazu bedarf es keines Druc...mehr

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ZAP 17/2024, Besonderes ele... / 2. Fristenüberwachung – anwaltliche Vorkehrungspflichten (BGH, Beschl. v. 29.5.2024 – I ZB 84/23)

„Ein Rechtsanwalt muss Vorkehrungen dafür treffen, dass ein Zustellungsdatum, das in einem von ihm abgegebenen eEB eingetragen ist, auch in seiner – noch in Papierform geführten – Handakte dokumentiert wird. An die Zustellung anknüpfende Fristen müssen anhand der Angaben im eEB berechnet werden.” Das Urteil wurde der Klägerin ausweislich des eEB am 11.4.2023 über beA zugestel...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / 1. Umsetzung des beA

Zum 1.1.2016 müssen alle Anwälte elektronisch erreichbar sein (§ 31a BRAO). Zur Umsetzung dieses gesetzlichen Auftrags wird die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) für jeden zugelassenen Rechtsanwalt und für jede zugelassene Rechtsanwältin ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (Kurzbezeichnung beA) zur Verfügung stellen. Dieses "besondere elektronische Anwaltspostfach" b...mehr

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ZAP 24/2022, Verfahrenstipp... / 2. Rechtsprechungsübersicht beA/elektronisches Dokument

Berufung, Rücknahme Die Erklärung über die Rücknahme der Berufung kann vom Verteidiger wirksam durch per Telefax an das Gericht übermitteltes Schreiben erfolgen; eine Verpflichtung zur Übermittlung der Erklärung gem. § 32d S. 2 StPO als elektronisches Dokument besteht nicht (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.11.2022 – 1 Ws 312/22). Entbindungsantrag: Ein per beA gestellter Entbindun...mehr

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ZAP 15/2022, Anwaltsmagazin / 7 Unautorisiertes beA-Empfangsbekenntnis durch Auszubildenden

Der sichere Umgang mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) ist mittlerweile essenziell für jeden Rechtsanwalt und jede Rechtsanwältin. Wird Personal eingesetzt, ist auch dieses ausführlich zu schulen; ansonsten drohen Fehlbedienungen und dadurch bedingte Rechtsverluste. Einen solchen Fall hatte jetzt das Bundessozialgericht zu entscheiden. Der Fall: Eine Manda...mehr

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ZAP 4/2024, / 8 beA-Versand an Behörden

Schriftsätze in Verwaltungsverfahren können seit Jahresbeginn auch über das besondere elektronische Anwaltspostfach formwirksam eingereicht werden, ohne dass eine qualifizierte elektronische Signatur nötig ist. Bislang galt diese Formerleichterung nur in gerichtlichen Verfahren. Auf eine entsprechende Änderung im Fünften Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher V...mehr

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ZAP 16/2018, beA: Unterlassung der Einführung des elektronischen Postfachs

(BGH, Beschl. v. 28.6.2018 – AnwZ (Brfg) 5/18) • Die Vorschrift des § 31a BRAO, wonach die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) für jedes im Gesamtverzeichnis eingetragene Mitglied einer Rechtsanwaltskammer ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) empfangsbereit einzurichten hat, beruht auf der Annahme des Gesetzgebers, dass eine sichere Übermittlung der Daten möglich...mehr

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Steuer 1 - Februar 2025

Klicken Sie hier zur Ausgabe Magazin - Februar 2025 Inhaltsverzeichnis Brennpunkt UnternehmensnachfolgeÜbertragung gegen wiederkehrende Leistungen Steuernews Kapitalerträge (BFH) Geldwerter Vorteil durch Minderung der Miete durch Zeichnung von Genossenschaftsanteilen Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft (BFH) Honorar einer Kunstexpertin und Lagerkosten als Nachlassverbindlic...mehr

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ZAP 2/2025, Digitalreport / 5. Eingang im besonderen elektronischen Behördenpostfach (OLG Stuttgart, Beschl. v. 24.4.2024 – 11 UF 37/24)

Der Antragsgegner legte mittels eines Schriftsatzes gegen einen Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Beschwerde ein. Dieser Schriftsatz war von dem Rechtsanwalt einfach elektronisch signiert und aus dem persönlichen besonderen elektronischen Anwaltspostfach des Rechtsanwalts versandt worden. Der Schriftsatz ging bei der Verwaltungsabteilung des Oberlandesgerichts –...mehr

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ZAP 15/2022, Der Mietprozes... / II. Die Bedeutung der Nutzungspflicht des beA für die Gerichtspraxis (§ 130d ZPO)

Im Folgenden wird die Geltung des seit 1.1.2022 in Kraft getretenen § 130d ZPO beleuchtet, der eine zwingende Nutzungspflicht des elektronisches Übermittlungswegs für vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen für den Anwaltsprozess vorsieht. Für die gesamte Gerichtspraxis und damit zwangslogisch auch für die Mietrec...mehr

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ZAP 9/2024, Signierung durch Sozius: Wirksame Schriftsatzeinreichung ohne Zusatz

(BGH, Beschl. v. 28.2.2024 – IX ZB 30/23) • Signiert ein Mitglied einer mandatierten Anwaltssozietät einen Schriftsatz, den ein anderes Mitglied der Anwaltssozietät verfasst und einfach elektronisch signiert hat, in qualifiziert elektronischer Form und reicht diesen Schriftsatz über sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach bei Gericht ein, ist dies wirksam. Eines klars...mehr

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ZAP 19/2024, beA: Schriftsatz eines anderen Rechtsanwalts

(BGH, Beschl. v. 3.7.2024 – XII ZB 538/23) • Reicht ein Rechtsanwalt über sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einen Schriftsatz, den ein anderer Rechtsanwalt verfasst, aber nicht qualifiziert elektronisch signiert hat, bei Gericht ein, ist dies nicht wirksam. ZAP F., S. 919–919mehr

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Zusatzinformationen für Ber... / 8.4 Unzulässigkeit einer per Telefax erhobenen Anhörungsrüge

BFH, Beschluss v. 23.8.2022, VIII S 3/22 Die Bundessteuerberaterkammer richtet über die Steuerberaterplattform für jeden Steuerberater ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (sog. beSt) empfangsbereit ein (§ 86d StBerG). Die Regelung gilt erst ab 1.1.2023 (§ 157e StBerG). Ab diesem Zeitpunkt sind auch Steuerberater nutzungspflichtig. Fraglich ist, was für einen St...mehr

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ZAP 13/2022, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Einlegung per beA

(AG Tiergarten, Beschl. v. 5.4.2022 – 310 OWi 161/22) • Nach §§ 67, 100c OWiG i.V.m. § 32d StPO ist ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ausschließlich als signiertes elektronisches Dokument über das beA – Besondere Anwaltspostfach – und das BeBPo – das besondere elektronische Behördenpostfach – zu übermitteln. Eine Übermittlung in Papierform oder als Telefax ist unzulä...mehr

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ZAP 11/2023, Rechtsprechung... / 2. Anforderungen an elektronisch eingereichte Schriftsätze – Kündigungsschutzklage

Die Parteien streiten über die fristgerechte Einreichung einer Kündigungsschutzklage durch ihren damaligen Prozessbevollmächtigten bei vorübergehender Störung von Versand und Empfang über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Die streitbefangene Kündigung war am 26.2.2020 zugegangen. Gemäß § 4 S. 1 KSchG hätte eine wirksame Klage bis spätestens zum 18.3.2020 beim...mehr

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ZAP 13/2019, beA: Einrichtung als Rechtsanwaltsaktiengesellschaft

(BGH, Urt. v. 6.5.2019 – AnwZ (Brfg) 69/18) • Die Einrichtung eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) ist nur zugunsten derjenigen Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer vorgesehen, die natürliche Personen sind. Dieses Normverständnis des § 31 Abs. 1 BRAO entspricht ausweislich der Gesetzesbegründung auch demjenigen des Gesetzgebers, der die seinerzeitige Änderu...mehr

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ZAP 2/2019, Adressierungsprobleme im elektronischen Rechtsverkehr: Die Krux, das zuständige Gericht zu finden

Der elektronische Rechtsverkehr im Allgemeinen und das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) sowie das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) im Besonderen haben bereits für Furore gesorgt. Doch selbst wenn Gerichte, Rechtsanwälte und Behörden ihn mit Leben füllen wollen: Die Tücke dabei liegt manchmal im Detail. Denn im Rahmen der technischen Abbildung der ...mehr

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ZAP 3/2025, beA-Report: Rec... / 2. beA: Schriftsatz eines anderen Rechtsanwalts

(BGH, Beschl. v. 3.7.2024 – XII ZB 538/23) • Reicht ein Rechtsanwalt über sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einen Schriftsatz, den ein anderer Rechtsanwalt verfasst, aber nicht qualifiziert elektronisch signiert hat, bei Gericht ein, ist dies nicht wirksam. Anmerkung: In einer Familiensache wurde die Beschwerdebegründungsfrist versäumt. Der Verfahrensbevollmächti...mehr

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ZAP 1/2024, Anwaltsmagazin / 1 BRAK zu Plänen für das neue Jahr

Zu den Plänen des im Oktober neu gewählten Präsidiums der Bundesrechtsanwaltskammer (s. dazu auch ZAP 2023, 1040) hat sich kürzlich BRAK-Präsident Wessels in einem Interview geäußert. Darin bezeichnet er die schon seit Längerem geforderte Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung noch in dieser Legislaturperiode als eines der vordringlichsten Themen. Es gehe dabei nicht um eine „...mehr

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ZAP 3/2022, Berufsrechtsreport / 1. Anwaltliches Gesellschaftsrecht

Zum 1.8.2022 wird das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 7.7.2021 (BGBl I, S. 2363) in Kraft treten. Mit diesem auch als große BRAO-Reform bekannten Vorhaben wird das sog. anwaltliche Gesellschaftsrecht umfassend neu ger...mehr

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ZAP 16/2025, Anwaltsmagazin / 7 Anforderungen an die einfache Signatur im beA

Wer per beA einen Schriftsatz bei Gericht einreicht, sollte darauf achten, dass eine einfache Signatur an dessen Ende auch lesbar ist. Ansonsten droht z.B. Fristversäumung mit entsprechend nachteiligen Folgen. Dies hat jetzt noch einmal der BGH klargestellt (Beschl. v. 24.6.2025 – VI ZB 91/23, vgl. ZAP 2025, 727). In dem zugrunde liegenden Fall stritten die Parteien vor dem A...mehr

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ZAP 15/2024, Gebührentipps ... / a) Der Fall des OLG Frankfurt a.M.

Im Fall des OLG Frankfurt a.M. hatte sich der Kläger, der Rechtsanwalt und Notar a.D. ist, in dem vor dem LG Gießen geführten Rechtsstreit von Rechtsanwalt A vertreten lassen. Dieser hat für den Kläger beim OLG Frankfurt a.M. gegen das die Klage abweisende Urteil des LG Berufung eingelegt und begründet. Mit seinem per Telefax übermittelten Schriftsatz vom 29.8.2022 zeigte de...mehr

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ZAP 16/2022, Anwaltsmagazin / 2 BRAO-Reform: Neue Berufsausübungsgesellschaft und beA-Gesellschaftspostfach

Anfang August ist die sog. Große BRAO-Reform in Kraft getreten. Mit ihr werden die freien Berufe jetzt sozietätsfähig und für die Anwaltschaft sind nun alle Gesellschaftsformen eröffnet. Die reformierte BRAO ändert die Perspektive: Sie hat nicht mehr primär den einzelnen Berufsträger oder die Berufsträgerin im Blick, sondern geht von der Berufsausübungsgesellschaft als zentr...mehr

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ZAP 21/2021, Rechtsprechung... / 8. Abwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung (§§ 73, 74 OWiG)

Das Ausbleiben in der Hauptverhandlung kann entschuldigt sein, wenn der Betroffene der Zugang zum Gerichtsgebäude und damit zur Hauptverhandlung zu nur durch Abgabe personenbezogener Daten in einer den datenschutzrechtlichen Bestimmungen widersprechenden Weise hätte erlangen können (hier: Einlasskontrolle wegen Corona-Pandemie mittels einsehbarer Liste; VerfGH Sachsen VRR 6/...mehr

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ZAP 12/2022, Anwaltsmagazin / 7 Neue Versicherungspflicht für Berufsausübungsgesellschaften

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat darauf hingewiesen, dass mit dem Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe bereits zum 1.8.2022 umfassende Änderungen des anwaltlichen Berufsrechts in Kraft treten. Einer der Kernpunkte der Reform ...mehr

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ZAP 3/2022, Anwaltsmagazin / 4 Ersatzeinreichung bei vorübergehender Störung des beA

Mit dem 1.1.2022 ist die aktive Nutzungspflicht beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) eingeführt worden (s. näher dazu Anwaltsmagazin ZAP 1/2022, S. 3 und Cosack ZAP F. 23, S. 1233 ff. [Anm. der Red.]). Eine Ausnahme hat der Gesetzgeber nur für den Fall von technischen Störungen gemacht und in diesem Fall weiterhin die Ersatzeinreichung von papierhaften Schrif...mehr

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ZAP 10/2024, Grundlegendes ... / 6. Anwaltliche Berufspflichten gegenüber Gerichten und Behörden, §§ 19, 20 BORA

Untrennbar mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG verbunden ist das Recht des Rechtsanwalts auf Akteneinsicht, wobei die konkreten Voraussetzungen der zu gewährenden Akteneinsicht in den jeweiligen Verfahrensvorschriften (z.B. § 147 StPO, § 117b BRAO, § 299 ZPO, § 100 VwGO) geregelt sind. Vor Existenz der Nutzungspflicht für das besondere elektronische...mehr

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ZAP 16/2024, Anwaltsmagazin / 1.7 BRAK fordert Nachbesserungen an geplantem Online-Verfahren

Das Bundesjustizministerium hat kürzlich seine Pläne vorgestellt, im Zuge der weiteren Digitalisierung des Justizwesens einfache Zahlungsklagen vor den Amtsgerichten im Rahmen von online geführten Verfahren zu erproben (vgl. dazu ZAP 2024, 661). Im Rahmen ihrer offiziellen Stellungnahme zu dem Vorhaben hat die Bundesrechtsanwaltskammer den Entwurf im Großen und Ganzen befürw...mehr

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ZAP 4/2020, Gestörtes Fax und beA

Bisher war der Fall, dass das gerichtliche Faxgerät nicht empfangsbereit ist, relativ klar. Solange wegen des Risikos der anderweitigen Belegung des Faxgeräts nicht so spät mit der Übermittlung begonnen worden war, dass keine Zeitreserve eingeplant war, war Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Mit dieser Rechtsprechung bricht das LG Krefeld in seinem Beschluss v...mehr

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ZAP 13/2025, „Papa, Charly hat gesagt, ChatGPT hat gesagt ...”

„Papa, Charly hat gesagt ...” war in den 1970er Jahren eine Hörspielreihe, welche später auch in Buchform erschien. Die Geschichten darin habe ich seinerzeit gerne gelesen. Wie der Titel bereits andeutet, beginnt fast jedes Gespräch damit, dass der Sohn seinem Vater von einem Gespräch mit seinem besten Freund Charly erzählt, der wiederum von einem vorangegangenen Gespräch mi...mehr

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ZAP 11/2020, Digitale Kommu... / I. Einleitung

Krisenzeiten werfen auch bei der Anwaltschaft viele Fragen auf. Angetrieben von den aktuell geltenden coronabedingten Einschränkungen z.B. bei Gerichtsverfahren oder der anwaltlichen Mandantenberatung rückt nun die digitale Kommunikation weiter vor in den Anwaltsalltag. Nicht nur zahlreiche neue Maßnahmenpakete, Gesetze, Verordnungen und spezifische Landesregelungen sind i.R...mehr