Fachbeiträge & Kommentare zu Berufung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Mündliche Verhandlung vorgeschrieben

Rz. 7 Eine Terminsgebühr entsteht nach der Anm. S. 1 Nr. 1 auch dann, wenn in einem Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien ohne mündliche Verhandlung entschieden oder in einem solchen Verfahren mit oder ohne Mitwirkung des Gerichts ein Vertrag i.S.d. VV 1000 geschlossen wird oder eine Erledigung der Rechtssache i....mehr

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AGS 06/2021, Erstattungsans... / III. Einwand der Treuwidrigkeit

Der erstattungspflichtige Kläger hatte sich ferner auf den Standpunkt gestellt, der Prozessbevollmächtigte der Beklagten hätte bereits in der vorgerichtlichen Korrespondenz die Nichtexistenz der Beklagten zu 1 offenlegen müssen. Da er es nicht getan habe, sei die erstmalige Berufung hierauf im Prozess treuwidrig. Damit hat der Kläger nach Auffassung des OLG Saarbrücken einen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Terminsgebühr (VV 3517)

Rz. 5 In einem Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung vor dem Landessozialgericht nach § 145 SGG, in welchen das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), kann der der Rechtsanwalt nach VV 3517 zusätzlich eine Terminsgebühr in Höhe von 60 EUR bis 610 EUR (Mittelgebühr 335 EUR) erhalten. Rz. 6 Die Terminsgebühr erhält der Rechtsanwalt nach VV Vorb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Normalfall

Rz. 315 Keine Probleme ergeben sich, wenn gegen das gesamte erstinstanzliche Urteil ein Rechtsmittel eingelegt wird und das Rechtsmittelgericht das Verfahren insgesamt zurückverweist. In diesem Fall entstehen die Gebühren und auch die Postentgeltpauschale nach VV 7002 erneut. Das Ausgangsverfahren und das Verfahren nach Zurückverweisung sind stets wie zwei normale getrennte ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Kostenerstattung

Rz. 24 Die Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens sind grundsätzlich zu erstatten. Wird die Nichtzulassungsbeschwerde vor Einreichung der Beschwerdebegründung zurückgenommen, ist nur eine 1,0-Gebühr (VV 3505) erstattungsfähig, da es weder eines Abweisungsantrags noch eines Kostenantrags bedarf.[1] Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde also zunächst eingelegt, aber vor ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Beschwerdeverfahren nach § 954 Abs. 1 S. 1 ZPO, Art. 5 Buchst. b) EuKoPfVO

Rz. 24 Gem. § 954 Abs. 1 S. 1 ZPO entscheidet über den Widerruf des Schuldners gegen einen im Inland erlassenen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung nach Art. 33 Abs. 1 EuKoPfVO das Gericht, das den Beschluss erlassen hat. Wird gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt, ist dieses Beschwerdeverfahren nach VV Vorb. 3.2.1 Nr. 3c der Berufung in einem Arrestverfahren gl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Höhe der Gebühren

Rz. 33 Der Anwalt erhält nach VV 3500 eine 0,5-Verfahrensgebühr und nach VV 3513 eine 0,5-Terminsgebühr. Auf die Höhe der Gebühren im vorangegangenen Verfahren kommt es nicht an. Er erhält daher auch dann eine 0,5-Gebühr, wenn er im Ausgangsverfahren lediglich 0,3-Gebühren erhalten hat, wie etwa bei Beschwerden in Vollstreckungssachen (VV 3309).[45] Rz. 34 Ist ein als Berufun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Ausnahme (Abs. 1 S. 4)

Rz. 22 Auf den Zeitpunkt der Bestellung oder der Beiordnung kommt es nicht an, soweit eine Beiordnung oder Bestellung auch zukünftige Angelegenheiten erfasst, in denen der Rechtsanwalt erst nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erstmalig beauftragt oder tätig wird. Insoweit ist dann auf den nachfolgenden Auftrag oder den Beginn der nachfolgenden Tätigkeit abzustellen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Aufrechnung

Rz. 30 Zum einen ist unklar, was mit dem "Zeitpunkt der Aufrechnung" gemeint ist. Diese Formulierung kann durchaus so verstanden werden, dass damit der Zeitpunkt des § 389 BGB gemeint ist, nämlich der, in dem sich die Forderungen erstmals aufrechenbar gegenüberstanden und zu dem die Aufrechnung gemäß § 389 BGB wirkt. Aus der Begründung ergibt sich jedoch, dass dies nicht gem...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 29 Auch die Beschwerden gegen die Nichtzulassung von Berufung, Revision und Rechtsbeschwerde sind zwar gem. § 17 Nr. 1, Nr. 9 eigene Angelegenheiten; für sie sind aber gesonderte Gebührentatbestände vorgesehen (VV 3504 ff.).[43]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Gegenstandswert

Rz. 17 Der Gegenstandswert richtet sich nach dem Wert, hinsichtlich dessen die Zulassung der Berufung begehrt wird (§ 47 Abs. 3 GKG). Rz. 18 Dieser Wert muss mit dem späteren Berufungsverfahren nicht identisch sein, da sich infolge der Rechtsmittelerweiterung und Anschlussrechtsmittel oder ggf. einer teilweisen Erledigung des Rechtsmittels Veränderungen ergeben können.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Antrag

Rz. 44 Steht dem Beschuldigten kein Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse zu, muss der Pflichtverteidiger die gerichtliche Feststellung der Leistungsfähigkeit des Beschuldigten erreichen, will er diesen nach Abs. 1 S. 1 in Anspruch nehmen. Das Verfahren hierzu ist in Abs. 2 geregelt. Erforderlich ist zunächst ein Antrag des Rechtsanwalts, die Zahlungsfähigkeit des Beschu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Gerichtsbescheid nach § 105 Abs. 1 S. 1 SGG (Anm. S. 1 Nr. 2)

Rz. 19 Nach § 105 Abs. 1 S. 1 SGG kann das Sozialgericht ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entscheiden, wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt geklärt ist. Nach § 105 Abs. 1 S. 2 SGG sind die Beteiligten vorher anzuhören. Nach Anm. S. 1 Nr. 2 zu VV 3106 erhält der Rechtsanwalt bei einer ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Kombination VV 3200/Anm. Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt.

Rz. 36 Beispiel: Gegen seine erstinstanzliche Verurteilung zur Zahlung von 5.000 EUR legt der Beklagte Berufung ein. Im Termin zur mündlichen Verhandlung verhandeln die Parteien über die Klageforderung sowie über weitergehende nicht anhängige 10.000 EUR. Zu einer Einigung kommt es nicht. Die volle Gebühr nach VV 3200 entsteht aus dem Wert von 5.000 EUR; aus den weiteren 10.0...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Betragsrahmengebühren bei Nichtzulassungsbeschwerde, VV Teil 3 Abschnitt 5

Rz. 45 Für Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung nach § 145 SGG vor dem Landessozialgericht erhält der Rechtsanwalt, wenn Betragsrahmengebühren entstehen, nach VV 3511 eine Verfahrensgebühr i.H.v. 72 EUR bis 816 EUR (Mittelgebühr 444 EUR) und nach VV 3517 eine Terminsgebühr i.H.v. 60 EUR bis 610 EUR (Mittelgebühr 335 EUR). Die Terminsgebühr wird...mehr

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Vorbemerkung zu VV 3200 ff. / E. Einigung

Rz. 26 Kommt es im Berufungsverfahren zu einer Einigung der Parteien über die dort anhängigen Gegenstände, so erhalten die beteiligten Anwälte zusätzlich die Einigungsgebühr nach VV 1000, und zwar i.H.v. 1,3 (VV 1004). Rz. 27 Das gilt auch dann, wenn Ansprüche aus einem anderen Rechtsmittelverfahren in die Einigung miteinbezogen werden (VV 1004). Die Gebühr entsteht dann aus ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 13. Zurückbehaltungsrecht

Rz. 36 Verteidigt sich der Beklagte unter Berufung auf ein ihm zustehendes Zurückbehaltungsrecht, dann erhöht das nicht den Wert des gerichtlichen Verfahrens. Nur das mit dem Antrag verfolgte Interesse ist Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens und damit auch Bewertungsgegenstand. Bei der gerichtlichen Wertfestsetzung wird nicht berücksichtigt, dass der Anwalt des Beklagten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Dieselbe Angelegenheit

Rz. 31 Mehrere Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe, über die Aufhebung der Prozesskostenhilfe (§ 124 ZPO) oder der Abänderung der Prozesskostenhilferatenzahlung (§ 120a ZPO) in demselben Rechtszug gehören zu derselben Angelegenheit (§ 16 Nr. 3). Der Anwalt erhält die Gebühren (VV 3335, ggf. Termins- und Einigungsgebühr) insgesamt nur einmal, § 15 Abs. 2. Ge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Zurückverweisung, § 21 Abs. 1

Rz. 56 Wird das Verfahren vom Rechtsmittelgericht zur erneuten Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen oder gemäß § 328 Abs. 2 StPO an ein anderes erstinstanzliches Gericht verweisen und dort außerhalb der Hauptverhandlung eingestellt, so erhält der Verteidiger für das Verfahren nach Zurückverweisung unter den Voraussetzungen der Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 die Zusätzlich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verfahren vor dem LSG als Berufungsgericht

Rz. 34 Abs. 2 S. 2 legt auch für die Verfahren nach § 86b Abs. 1, Abs. 2 SGG vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit die Anwendung der Gebührenregelungen nach VV Teil 3 Abschnitt 1 fest. Dementsprechend erhält der Rechtsanwalt in dem Fall, dass eines der genannten Verfahren erstmalig bei dem Landessozialgericht als Gericht der Hauptsache durchgeführt wird, nicht die für ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Die Parteien beziehen Gegenstände in die Einigung mit ein, über die kein gerichtliches Verfahren anhängig ist

Rz. 196 Werden im Berufungsverfahren in eine Einigung Gegenstände einbezogen, die bislang nicht anhängig sind, so erhält der Anwalt unstreitig aus dem Wert dieser Gegenstände eine Verfahrensgebühr (zur Berechnung der Höhe siehe Rdn 179 ff.) sowie eine Einigungsgebühr nach VV 1000 und VV 1000, 1004. Beispiel: Gegen die Verurteilung i.H.v. 20.000 EUR legt der Beklagte Berufung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.7.2008 durch das Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren eingefügt (siehe auch § 3a Rdn 1 ff., § 4 Rdn 1 ff. und § 4a Rdn 1 ff.). Sie regelt die Rechtsfolgen einer Vergütungsvereinbarung, die den Anforderungen des § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 oder des § 4a Abs. 1 und 2 nicht entspricht. Auf andere fehler...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Übergang von Feststellungsklage zur Leistungsklage

Rz. 330 Geht der Kläger von einer Feststellungsklage zu einer Leistungsklage über, so ist ebenfalls nur nach dem geringeren Wert anzurechnen. Beispiel: Der Kläger klagt auf Feststellung, dass ihm ein Pflichtteilsanspruch i.H.v. einem Viertel des Nachlasses zustehe. Das Gericht setzt den Streitwert auf 40.000 EUR fest – ausgehend von einem geschätzten Wert des Pflichtteils i....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Abweichende Bestimmungen

Rz. 8 Die Vergütung nach VV 3500, 3513 für Beschwerdeverfahren gilt grundsätzlich für sämtliche Arten von Beschwerden, soweit nicht nach VV Vorb. 3.5 i.V.m. Vorb. 3.2 Abs. 2, Vorb. 3.2.1 oder Vorb. 3.2.2 die Vorschriften der VV 3100 ff., 3200 ff. oder 3206 ff. gelten und sofern in VV Teil 3 Abschnitt 5 nichts Abweichendes bestimmt ist. Abweichende Bestimmungen enthält VV Teil...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 20, 21 / 3. Teilweise Zurückverweisung

Rz. 54 Wird eine Entscheidung nur wegen eines Teils des Streit- oder Verfahrensgegenstands aufgehoben und die Sache an ein Vordergericht zurückverwiesen, so ist nur das zurückverwiesene Teilverfahren eine neue Angelegenheit nach § 21. Soweit nach VV Vorb. 3 Abs. 6 anzurechnen ist, wird dann auch nur aus diesem Teilwert angerechnet (siehe § 21 Rdn 33). Beispiel: Das OLG hebt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Praxisempfehlungen

Rz. 21 Um die einzelnen Umstände vor Gericht darlegen zu können, die zur Bestimmung der konkreten Gebühr aus dem Rahmen von VV 2300 erforderlich sind, empfiehlt sich die Anfertigung von Aktennotizen nach jeder Besprechung mit dem Mandanten. Denn nach Abschluss eines Mandates ist es mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, sämtliche Einzelheiten zu rekonstruieren, die die A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Übersicht

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Kombination VV 3200/Anm. Abs. 1 Nr. 2, 1. u. 2. Alt.

Rz. 38 Beispiel: Gegen seine erstinstanzliche Verurteilung zur Zahlung von 5.000 EUR legt der Beklagte Berufung ein. Im Termin zur mündlichen Verhandlung verhandeln die Parteien über die Klageforderung sowie über eine weitergehende nicht anhängige Forderung i.H.v. 10.000 EUR; zu einer Einigung kommt es nur betreffend die Klageforderung. Eine Regelung über die nicht anhängig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Einigung über nicht anhängige Gegenstände in einem gerichtlichen Termin

Rz. 40 Kommt es in einem gerichtlichen Termin zu Verhandlungen über in diesem Verfahren nicht anhängige Gegenstände und wird eine Einigung erzielt, liegt ebenfalls ein Fall der Ermäßigung vor. Beispiel: Der Anwalt wird beauftragt, gegen die erstinstanzliche Verurteilung zur Zahlung von 15.000 EUR Berufung einzulegen. Im Termin zur mündlichen Verhandlung verhandeln die Partei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) § 721 Abs. 2 und 3 ZPO

Rz. 8 Ein selbstständiges Räumungsfristverfahren, also ein nicht verbundenes Verfahren i.S.d. VV 3334, liegt immer dann vor, wenn der Antrag auf Bewilligung der Räumungsfrist, Verlängerung oder Verkürzung erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt wird und das Gericht ihn somit in seinem Urteil nicht mehr berücksichtigen konnte. Dies sind zum einen also immer die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Das erstinstanzliche Grundurteil wird bestätigt

Rz. 336 Wird das Grundurteil bestätigt, so gilt das weitere Verfahren über die Höhe nach Abs. 1 nicht als neue Angelegenheit. Es liegt nur eine Angelegenheit vor; der Anwalt erhält die Gebühren nur einmal. Beispiel: A klagt aus einem Verkehrsunfall auf Schadensersatz in Höhe 9.000 EUR. Nach Verhandlung ergeht ein Grundurteil, wonach dem Kläger ein Ersatzanspruch i.H.v. 75 % ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Die Parteien einigen sich nur über die im Rechtsmittelverfahren anhängigen Gegenstände

Rz. 187 Schließen die Parteien im Rechtsmittelverfahren nur über solche Gegenstände eine Einigung, die auch dort anhängig sind, so ist die Gebührenabrechnung einfach. Der Anwalt erhält die erhöhte Verfahrensgebühr, die Terminsgebühren sowie die erhöhte Einigungsgebühr nach VV 1004. Beispiel: Gegen das erstinstanzliche Urteil i.H.v. 10.000 EUR wurde in vollem Umfang Berufung ...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / VIII. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder Anordnung eines Arrests im Rechtsmittelverfahren

Rz. 143 Wird der Erlass einer einstweiligen Verfügung oder die Anordnung eines Arrests während der Anhängigkeit der Hauptsache im Berufungsverfahren beantragt, ist das Berufungsgericht für den Erlass des Arrests oder der einstweiligen Verfügung zuständig (§ 943 ZPO). In der Hauptsache gelten dann zwar die Gebühren nach den VV 3200 ff., im Arrest- oder Verfügungsverfahren ble...mehr

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Vorbemerkung zu VV 4106 ff. / B. Umfang der Angelegenheit

Rz. 2 Das gerichtliche Verfahren beginnt, wie sich aus der Legaldefinition in Anm. zu VV 4104 ergibt, mit:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Primäraufrechnung

Rz. 19 Bei der Primäraufrechnung bestreitet der Beklagte den Klageanspruch nicht, beantragt aber gleichwohl Klageabweisung unter Berufung darauf, die Klageforderung sei durch eine von ihm erklärte Aufrechnung mit einer Gegenforderung erloschen. Dann unterbleibt eine Wertaddition, weil es an einer "hilfsweisen" Aufrechnung fehlt (§ 45 Abs. 3 GKG, § 39 Abs. 3 FamGKG). Nur der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Bindungswirkung und Vergütungsrechtsstreit

Rz. 124 Keine Bindungswirkung besteht zwischen verschiedenen Verfahren. Das kann allerdings zu problematischen Divergenzen führen. Beispiel: Der Rechtsanwalt hatte gegen seinen Mandanten Gebührenklage erhoben. Im vorangegangenen Verfahren, dessen Anwaltsgebühren eingeklagt worden waren, war noch kein Streitwert festgesetzt worden. Deshalb musste das Gericht des Gebührenproze...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. "Im gerichtlichen Verfahren"

Rz. 5 Wird ein Rechtsanwalt in einem gerichtlichen Verfahren tätig, richtet sich der Gegenstandswert grundsätzlich nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Vorschriften.[3] Der Anwalt wird immer "im gerichtlichen Verfahren" tätig, wenn er Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigter ist. Doch darauf ist die Vorschrift nicht beschränkt. Die Präposition "im" ist insoweit irrefü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Mehrere Angelegenheiten

Rz. 150 Liegen dagegen verschiedene Angelegenheiten vor, kann die Einigungsgebühr auch mehrmals entstehen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn zunächst auf Feststellung geklagt wird und später dann der Rechtsstreit zur Höhe folgt. Beispiel: Der Geschädigte erhebt gegen den Schädiger Klage auf Feststellung, dass dieser verpflichtet sei, ihm seinen gesamten Schaden zu 100 % zu e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Rücknahme ohne Begründung

Rz. 47 Wird die Nichtzulassungsbeschwerde vor Einreichung der Beschwerdebegründung zurückgenommen, ist für den Gegner nur die 1,1-Gebühr (VV 3507) bzw. die 1,8-Gebühr (VV 3509) erstattungsfähig, da es weder eines Abweisungsantrags noch eines Kostenantrags bedarf.[22] Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde also zunächst eingelegt, aber vor ihrer Begründung zurückgenommen, so gil...mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / E. Abrechnung bei verschiedenen Angelegenheiten ohne Anrechnung

Rz. 21 Zu berücksichtigen ist, dass nach dem RVG jede Angelegenheit gesondert fällig wird. Folglich ist auch für jede Angelegenheit der Steuersatz gesondert zu prüfen. Daher kann es vorkommen, dass im Laufe des Mandats der Steuersatz wechselt, wenn das Mandat mehrere Angelegenheiten umfasst. Beispiel: Der Anwalt ist in einer Zivilsache tätig. Das Landgericht hatte im Mai 202...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Vorbemerkung zu §§ 20, 21 / IV. Zurückverweisung oder Abgabe durch das Revisionsgericht an das Berufungsgericht nach Sprungrevision (Vertikalverweisung)

Rz. 33 Verweist das Revisionsgericht nach einer Sprungrevision die Sache an das Berufungsgericht zurück, so gilt § 20 S. 2: Das Verfahren vor dem Berufungsgericht ist eine neue Angelegenheit – alle Gebühren einschließlich der Verfahrensgebühr entstehen erneut. Beispiel 1: Gegen das Urteil des VG Köln wird Sprungrevision zum BVerwG eingelegt. Auf die Revision hin verweist das...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundsatz

Rz. 86 Für gerichtliche Verfahren war bislang von der Bestimmung des Abs. 2 S. 2 a.F. auszugehen. Diese Regelung findet sich jetzt in § 17 Nr. 1, ohne, dass sich inhaltlich etwas geändert hätte. Danach gilt jeder Rechtszug als eine besondere Angelegenheit. Gemeint ist damit der prozessuale Rechtszug. Jede gesonderte gerichtliche Instanz ist grundsätzlich auch eine eigene geb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / X. Rückforderung

Rz. 111 Ergibt sich nach Abrechnung oder nach Korrektur einer ursprünglich zu hoch ausgestellten Rechnung, dass der Auftraggeber zu viel gezahlt hat, steht ihm ein Anspruch aus § 812 BGB zu.[101] Hinsichtlich nicht verbrauchter Vorschüsse hat der Auftraggeber sogar einen vertraglichen Anspruch. Dieser Unterschied kann im Hinblick auf § 818 Abs. 2 BGB von Bedeutung sein. Alle...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Titulierung der Verfahrensgebühr

Rz. 110 Möglich ist auch, dass die Verfahrensgebühr tituliert wird, bevor über die Geschäftsgebühr rechtskräftig entschieden ist. Soweit dies geschieht, kann die Geschäftsgebühr nicht mehr in voller Höhe weiter verfolgt werden, sondern nur noch in Höhe des nach Anrechnung verbleibenden Betrages.[44] Beispiel: Der Kläger hatte 8.000 EUR eingeklagt sowie eine daraus vorgericht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Ausschluss des Abs. 3 S. 1

Rz. 70 Ausgeschlossen ist die Anrechnung nach Abs. 3 S. 1, soweit die Staatskasse ihrerseits Zahlungen von Dritten eingezogen hat. Beispiel: Die Berufung des Nebenklägers wird verworfen. Die Staatskasse zieht beim Nebenkläger die von ihr verauslagte Pflichtverteidigervergütung ein. Nachträgliche Zahlungen des Beschuldigten oder eines Dritten an den Pflichtverteidiger sind jet...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Klageverfahren nach dem AsylG (§ 30 Abs. 1 S. 1, 1. Alt.)

Rz. 12 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. gilt für alle Hauptsacheverfahren, die ihre rechtliche Grundlage im AsylG haben. Ob dies so ist, richtet sich nach der objektiven Zugehörigkeit des Klagebegehrens.[10] Bei der Anfechtung eines belastenden Verwaltungsakts ist entscheidend, auf welche Rechtsvorschrift die Behörde ihre Maßnahme gegründet hat: Ist dies eine solche des AsylG, liegt ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Der Anwalt ist in dem Verfahren über die mitverglichenen Gegenstände nicht tätig

Rz. 191 Werden in die Einigung, Protokollierung oder Einigungsverhandlungen anderweitig anhängige Gegenstände miteinbezogen und ist der Anwalt hinsichtlich dieser anderweitig anhängigen Gegenstände bislang nicht beauftragt, so erhält er nach einhelliger Auffassung aus dem Mehrwert der Einigung eine Verfahrensgebühr. Beispiel: Gegen ein Urteil i.H.v. 20.000 EUR wird Berufung ...mehr

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zfs 06/2021, Unzulässige Ab... / Sachverhalt

Die Kl., ein Mietwagenunternehmen, hat die beklagte Haftpflichtversicherung auf der Grundlage einer von dem Geschädigten unterzeichneten und vorformulierten Erklärung auf Ersatz restlicher Mietwagenkosten in Anspruch genommen. In dem mit den Worten "Abtretung und Zahlungsanweisung" überschriebenen Formular heißt es: "Hiermit trete ich die Schadensersatzforderung auf Erstattung...mehr

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Vorbemerkung zu VV 4124 ff. / B. Aufbau der Gebühren

Rz. 8 Die Gebühren des Verteidigers im Berufungsverfahren sind ebenfalls in Unterabschnitt 3 geregelt. Die Gebührentatbestände entsprechen vom Aufbau her dem erstinstanzlichen Verfahren. Im Gegensatz zu den erstinstanzlichen Gebühren sind die Gebühren im Berufungsverfahren jedoch nicht nach verschiedenen Spruchkörpern gegliedert, da die Berufung ohnehin nur vor dem LG stattf...mehr