Fachbeiträge & Kommentare zu Berliner Testament

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zerb 2/2014, Der deutsch-ja... / bb) Gemeinschaftliches Testament

Würde ein gemeinschaftliches Testament errichtet werden, so bestünde keine "Wechselbezüglichkeit", also gerade keine Bindungswirkung für den japanischen Ehegatten. Diese ist aber gerade beim Regelfall des gemeinschaftlichen Testaments, dem Berliner Testament, gegeben, sodass ein solches praktisch als Erbregelung für einen japanischen Staatsbürger derzeit ausscheidet. Eine Rü...mehr

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ZErb 08/2013, Geltendmachun... / Sachverhalt

Der im Jahr 2003 verstorbene Vater (V) der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) wurde von seiner Ehefrau, der Mutter (M) der Klägerin, aufgrund eines sog. Berliner Testaments allein beerbt. Erbschaftsteuer war für diesen Erwerb von Todes wegen nicht festzusetzen, weil die der M zustehenden Freibeträge (§§ 16 und 17 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der...mehr

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Geltendmachung des Pflichtteils nach Tod des Verpflichteten durch dessen Alleinerben

Leitsatz Ist der Pflichtteilsberechtigte der Alleinerbe des Verpflichteten, so bleibt trotz des zivilrechtlichen Erlöschens des Pflichtteilsanspruchs erbschaftsteuerrechtlich sein Recht zur Geltendmachung des Pflichtteils als Folge der Regelung in § 10 Abs. 3 ErbStG bestehen. Erklärt der Berechtigte in einem solchen Fall gegenüber dem Finanzamt, er mache den Anspruch geltend...mehr

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ZErb 10/2012, Vom Erblasser... / Sachverhalt

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist neben ihrer Schwester zu 1/2 Miterbin ihres am 31. Dezember 2004 verstorbenen Vaters (V). Ihre Mutter (M) war bereits am 13. November 2004 vorverstorben. Für 2004 wurden V und M zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Für Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag für 2004 waren – nach Anrechnung der von V und...mehr

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Auslegung eines notariellen Testaments durch das Grundbuchamt

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war die Auslegung eines notariellen Ehegattentestaments. Sachverhalt In einem notariellen Ehegattentestament hatten sich die Eheleute wechselseitig zu Alleinerben eingesetzt und ihren Sohn als Nacherben bestimmt. Ferner bestimmte das Testament u.a., dass der Sohn bei Vorversterben seines Vaters im Einzelnen aufgeführte landwirtschaftliche Fl...mehr

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ZErb 6/2012, Aktuelle (unge... / 7. Enger Erblasserbegriff im Pflichtteilsrecht, insb. bei § 2316 BGB

Die Eheleute V und M haben ein Berliner Testament mit gegenseitiger Alleinerbeneinsetzung und Schlusserbeneinsetzung der beiden Kinder A und B getroffen. B hat zu Lebzeiten von den Eltern je zur Hälfte einen Bauplatz im Wege der Ausstattung im Wert von (indexierten) 100.000 EUR erhalten. Zunächst stirbt V, ohne dass die Kinder ihren Pflichtteil geltend machen. Dann stirbt M ...mehr

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ZErb 3/2012, Das gemeinscha... / 3.3.2

b) Das OLG Hamm[32] hatte einen Fall zu entscheiden, in dem die Eheleute einen einzigen Sohn hatten, der nach dem Tode des Vaters, aber noch vor der Mutter verstarb. Es gab das typische Berliner Testament. Nach dem Tod des Ehemannes errichtete die Erblasserin ein weiteres notarielles Testament in dem es dann hieß: Zitat "Mein Wille ist, dass weder meine Enkel noch meine Urenke...mehr

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ZErb 3/2012, Das gemeinscha... / 3.2.1

a) Wie bereits erwähnt, spricht allein die Wahl der Form des gemeinschaftlichen Testaments noch nicht für die Wechselbezüglichkeit einer Verfügung. Auch der Grad der Verwandtschaft der Schlusserben zum Erblasser besagt darüber zunächst einmal nichts. Das in der Praxis immer noch so beliebte Berliner Testament enthält eine denkbare Wechselbezüglichkeit im Verhältnis der Verfü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.4 Gewillkürte Erbfolge

Rz. 60 Im Rahmen der gewillkürten Erbfolge kann der Erblasser bereits zu Lebzeiten seine Erben bestimmen und damit die gesetzliche Erbfolge ausschließen. Die gewillkürte Erbfolge ist in der Praxis durch Testament nach § 2064 BGB oder Erbvertrag nach § 1941 BGB möglich. Durch einen Erbvertrag kann der Erblasser einen Erben einsetzen sowie Vermächtnisse und Auflagen anordnen. ...mehr

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ZErb 05/2010, Das Testament... / 3. Gibt es das Testament älterer Menschen bereits?

Die Anerkennung dieser spezifischen Bedürfnisse älterer Menschen im Erbrecht könnte auch ohne das "Testament älterer Menschen" bereits vollzogen sein, wenn es darauf ausgerichtete Testamente bereits gäbe. Sind möglicherweise bereits die Grundmuster herkömmlicher Testamente, insbesondere das gemeinschaftliche Testament, gleichsam "Blaupausen" des Testaments älterer Menschen?[...mehr

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ZErb 05/2010, Das Testament... / I. Vorbemerkung

Die gängigen erbrechtlichen Hand- und Formularbücher bieten eine unüberschaubare Fülle an Vorschlägen für die Gestaltung letztwilliger Verfügungen.[1] Eine vor allem auf Langenfeld [2] zurückgehende Systematisierung der verschiedensten Gestaltungsmöglichkeiten unterscheidet die schier unbegrenzten Möglichkeiten nach sogen. "Regelungstypen". So finden sich "Geschiedenentestame...mehr

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ZErb 04/2011, Schlusserbene... / Aus den Gründen

Das Verfahren richtet sich nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Rechtszustand, weil es vor dem 1.9.2009 eingeleitet worden ist, Art. 111 Abs. 1 FGG-RG. Die weitere Beschwerde ist nach den §§ 27, 29 FGG statthaft und auch sonst zulässig. Die Beschwerdebefugnis des Beteiligten zu 1) folgt aus der Zurückweisung seiner Erstbeschwerde. Die weitere Beschwerde ist auch begründet, we...mehr

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ZErb 03/2010, Auslegung ein... / Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde ist begründet. Die angefochtene Entscheidung beruht auf einer Verletzung des Rechts (§ 27 Abs. 1 Satz 1 FGG). Das Landgericht hat im Rahmen seiner Feststellungen nicht alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt. Die Auslegung des Testaments vom 1. November 1984 hält der rechtlichen Nachprüfung nicht in jeder Hinsicht stand. 1. Bei der Auslegung von ...mehr

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ZErb 02/2010, Zur Sittenwid... / Aus den Gründen

In der Sache hat die Berufung keinen Erfolg. a) Der klagende Verband ist vorliegend grundsätzlich berechtigt, den hier im Wege der Stufenklage geltend gemachten Pflichtteilsanspruch der Leistungsberechtigen klageweise zu verfolgen (§ 2303 Abs. 1 S. 1 BGB iVm § 93 Abs. 1 S. 1 SGB XII). Die Tochter des Beklagten ist in dem Testament der Erblasserin nicht als Erbin eingesetzt und...mehr

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ZErb 04/2010, Zur Wechselbe... / Aus den Gründen

(...) In der Sache ist das Rechtsmittel begründet, weil die Entscheidung des Landgerichts auf einer Verletzung des Rechts beruht (§ 27 Abs. 1 S. 1 FGG). (...) Das Landgericht hat im Ansatz zutreffend zunächst auf das formwirksame (§§ 2267, 2247 BGB) gemeinschaftliche Ehegattentestament vom 20.2.1993 abgestellt. Durch dieses Testament, das die Erbfolge zusammenfassend und absc...mehr

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FF 12/2009, Änderungen des ... / 6. Erstreckung eines Zuwendungsverzichts auf Abkömmlinge, §§ 2352 S. 3, 2349 BGB n.F.

Bisher bezog sich ein Zuwendungsverzicht gem. § 2352 BGB nicht auch auf die Abkömmlinge des Verzichtenden.[23] Die Folge war, dass die Abkömmlinge des Verzichtenden an seine Stelle traten, so dass die intendierte Rechtsfolge, insbesondere bei erbvertraglicher oder Bindung durch ein gemeinschaftliches Testament, die Testierfreiheit des Erblassers durch den Zuwendungsverzicht ...mehr

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ZErb 06/2010, Die Lebensver... / bb) Widerrufliches Bezugsrecht

Die Bestimmung und die Aufhebung des Bezugsrechts des Dritten bedarf nach § 328 Abs. 1 BGB grundsätzlich eines Vertrags zwischen dem Versprechenden und dem Versprechensempfänger. Gerade in der Lebensversicherung kommt es indes nicht selten vor, dass der VN nachträglich den Versicherungsvertrag auflösen oder jemand anders an die Stelle des ursprünglich begünstigten Dritten se...mehr

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ZErb 06/2011, Beerdigungs- ... / 3. Kosten, die neben der Kostenpauschale geltend gemacht werden können

Grundsätzlich schließt § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG nicht aus, dass Kosten im Zusammenhang mit Beerdigung usw. nach anderen Vorschriften abgezogen werden. Deshalb können möglicherweise entsprechende nachgewiesene Kosten neben der Kostenpauschale nach den (anderen) Regelungen des § 10 Abs. 5, nämlich nach Nr. 1, 2 ErbStG, zusätzlich abgezogen werden. Nach Auffassung der Finanzverw...mehr

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ZErb 01/2011, Die Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung

Raymond, Halaczinsky zerb-verlag, Bonn, 2. Aufl. 2010 441 Seiten, 48 EUR ISBN 978-3-935079-70-9 Lange hat es gedauert, bis der Gesetzgeber endlich die heiß ersehnte und ebenso intensiv diskutierte Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts in ein Gesetz umgesetzt hatte. Nachdem das neue Recht zum 1.1.2009 in Kraft getreten war, wurde es zum 1.1.2010 bereits wieder geändert....mehr

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FF 10/2008, Das Scheidungsm... / 1. Die Scheidung und Konsequenz für das gesetzliche Erbrecht

Ausgangspunkt ist der vom Gesetzgeber klar und unmissverständlich formulierte § 1931 BGB. Der Überlebende der Ehegatten wird Erbe, was zwingend eine zum Erbfall bestehende Ehe voraussetzt. Mit der Rechtskraft der Scheidung ist dieses nicht mehr gegeben, so dass auch das gesetzliche Erbrecht entfällt. In § 1933 BGB hat der Gesetzgeber den Zeitpunkt des Entfallens des gesetzli...mehr

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ZErb 11/2010, Zur Wechselbe... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig und begründet. Der Beteiligte zu 3 ist nicht Alleinerbe. Die Beteiligten zu 1 bis 3 sind aufgrund des gemeinschaftlichen Testaments von 1966 als Erben nach dem Überlebenden berufen. Diese Erbeinsetzung hätte die Erblasserin durch das spätere einseitige Testament von 2009 nur dann wirksam widerrufen können, wenn sie nicht wechselbezüglich im Sinne ...mehr

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ZErb 07/2010, Pflichtteilse... / 5. Rechtslage bei Pflichtteilsstrafklauseln, sog. Behindertentestamenten und Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht

Pflichtteilsstrafklauseln sind v. a. beim sog. Berliner Testament bekannt.[21] Darin setzen sich Eheleute gegenseitig nach dem Erstversterbenden zum Alleinerben ein. Die übrigen gesetzlichen Erben, insbesondere die Abkömmlinge, sind damit nach dem erstversterbenden Ehegatten enterbt. Sie sind erst zu Schlusserben eingesetzt (sog. Einheitslösung, § 2269 BGB). Die Erblasser er...mehr

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FF 11/2010, Partnerschaftsv... / c) Die "Miterben" Staat und pflichtteilsberechtigte Personen

Besteht zwischen Lebensgefährten keine Verwandtschaft, fallen sie erbschaftsteuerlich in die Steuerklasse III mit einem Freibetrag von 20.000 EUR. Der Eingangssteuersatz in dieser Steuerklasse beträgt 30 %.[1] Am Steuerfreibetrag ändert sich auch beim Zusammenleben von Geschwistern, Onkeln und Tanten mit Neffen und Nichten sowie Schwiegereltern mit Schwiegerkindern nichts. ...mehr

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Sittenwidrigkeit eines Behindertentestaments sowie eines Pflichtteilsverzichtsvertrages

Leitsatz 1. Eine Verfügung von Todes wegen, mit der die Eltern ihr behindertes, durch den Sozialhilfeträger unterstütztes Kind nur als Vorerben auf einen den Pflichtteil kaum übersteigenden Erbteil einsetzen, bei dessen Tod ein anderes Kind als Nacherben berufen (sog. Behindertentestament), verstößt nicht gegen die guten Sitten. 2. Ein von dem behinderten Kind mit seinen Elte...mehr

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ZErb 11/2009, Die Wohnung d... / 1. Zugang zur Wohnung beim Tod des verwitweten Vaters

Ausgangsfall mag jener der zwei feindlichen Brüder sein. Der Kontakt zwischen diesen, aber auch zwischen dem verwitweten Vater und dem in Hamburg lebenden Sohn war spätestens seit dem Tod der Mutter vor einigen Jahren abgerissen. Der Kontakt zwischen dem Heidelberger Sohn und dem Vater war hingegen sehr gut. Nun starb der Vater. Die Brüder waren aufgrund eines Berliner Testa...mehr

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Erbschaftsteuer-Reform 2009... / 1.2 Ausnahmen von der identischen Auslegung Erbschaftsteuer – Schenkungsteuer

Nach R 1 S. 3 ErbStR sind aber die nachfolgenden Vorschriften nicht auf Schenkungen anzuwenden: Nur bei Erben sind die gesamten Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig (§ 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG). Bei Schenkungen führt eine eventuelle Schuldübernahme zu einem teilentgeltlichen Geschäft, auf das die Grundsätze der gemischten Schenkung anwendbar sind. Der Pauschbetrag für Erbfallk...mehr

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Erbschaftsteuer-Reform 2009... / 1.1 Artikel 1 ErbStRG: ErbStG

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ZErb 09/2008, Entlassung ei... / Aus den Gründen

Die sofortige weitere Beschwerde ist zulässig; sie bleibt in der Sache jedoch ohne Erfolg. 1. Das Landgericht hat im Wesentlichen ausgeführt: Es könne zwar nicht von einer Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung ausgegangen werden, da der Beteiligte zu 4 seit vielen Jahren in der Hausverwaltung tätig sei. Auch sei fraglich, ob die einzelnen Pflichtverletzungen für sic...mehr

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ZErb 08/2008, Die Erbschaft... / Einführung

Die Ausschlagung einer Erbschaft kann auch durch einen Bevollmächtigten aufgrund einer öffentlich beglaubigten Vollmacht erklärt werden. Es fragt sich, ob dies auch dann möglich ist, wenn der durch ein Berliner Testament gebundene überlebende Ehegatte durch die Ausschlagung nach § 2271 Abs. 2 S. 1 2. HS. BGB seine Testierfreiheit wiedererlangen möchte. Ein aktueller Beschlus...mehr

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ZErb 08/2008, Die Erbschaft... / 4. Schlussfolgerungen

Dies bedeutet jedoch nicht, dass die aufgrund der Vollmacht erklärte Ausschlagung wirkungslos wäre. Grundsätzlich kann eine Erbausschlagung aufgrund einer Generalvollmacht und auch aufgrund einer Vorsorgevollmacht erklärt werden.[13] Die im Hinblick auf § 2271 Abs. 2 S. 1, 2. HS. BGB "erfolglose" Erbausschlagung nach dem Erstversterbenden führt beim Berliner Testament vielme...mehr

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Entlassung eines Testamentsvollstreckers wegen schwerwiegender Pflichtverstöße in der Verwaltung des Erbes

Leitsatz Ein wichtiger Grund zur Entlassung des Testamentsvollstreckers aus dem Amt liegt u.a. dann vor, wenn begangene Pflichtverletzungen zu berechtigtem Misstrauen in die unparteiliche Amtsführung münden. Die testamentarische Ermächtigung des Testamentsvollstreckers zur Ernennung eines Nachfolgers kann in diesem Falle hinfällig sein. Sachverhalt Die Erben verlangen die Ent...mehr

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ZErb 03/2008, Der Regierung... / 6. Die geplanten Gesetzesänderungen und das Rechtsinstitut des gemeinsamen Testaments – der Normzusammenhang zwischen den §§ 2278 Absatz 2 RegE und § 2270 BGB

Betrachtet man die nunmehr durch den Regierungsentwurf vorgezeichneten neuen erbrechtlichen Strukturen, insbesondere den Willen des Gesetzgebers, die Testierfreiheit des Erblassers zu stärken, so gerät die weiterhin bestehende Möglichkeit des Verlustes der Testierfreiheit durch (einfaches) privatschriftliches gemeinsames Testament in das Blickfeld. Wesenskern des gemeinsamen...mehr

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Aufhebung einer wechselbezüglichen Verfügung nach Erbausschlagung

Leitsatz Die Aufhebung einer wechselbezüglichen Verfügung nach Erbausschlagung ist kein Widerruf i.S.d. § 2270 Abs. 1 BGB. Sachverhalt Die Eltern der Parteien errichteten ein Berliner Testament. Dieses wies der Klägerin ein Grundstück mit Tankstelle zu, für dessen Verwaltung der Beklagte 20 % der Nettoeinnahmen erhalten sollte. Nach dem Tod des Ehemannes schlug die jetzige Er...mehr

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Berliner Testament: Abfindungsverpflichtungen des überlebenden Ehegatten aus Vereinbarungen mit den Schlusserben als Nachlassverbindlichkeiten

Leitsatz Haben Eheleute ihre Kinder im Weg eines Berliner Testaments zu Schlusserben eingesetzt und vereinbaren diese mit dem überlebenden Ehegatten, jeweils gegen Zahlung einer erst mit dessen Tod fälligen Abfindung auf die Geltendmachung der Pflichtteile nach dem erstverstorbenen Ehegatten zu verzichten, können die Kinder beim Tod des überlebenden Ehegatten keine Nachlassv...mehr

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Berliner Testament mit Pflichtteilsklausel; Herbeiführung des Eintritts der auflösenden Bedingung

Leitsatz Der Eintritt der auflösenden Bedingung in einem Berliner Testament mit Pflichtteilsklausel kann trotz Verjährung des Pflichtteilsanspruchs nach dem Erstversterbenden noch nach dem Tode des überlebenden Ehegatten und wirksamer Annahme der Schlusserbschaft herbeigeführt werden. Sachverhalt Eltern errichteten ein Berliner Testament und setzten den Kläger und dessen Brud...mehr

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Besteuerung bei Nacherbschaft

Leitsatz Gemischte Schenkung durch vorzeitige Herausgabe des Nachlasses an den Nacherben Sachverhalt A ist verstorben und hatte seine Tochter T als Vorerbin sowie den Kläger K als Nacherben nach dem Tode von T eingesetzt. Durch einen Vergleich wurde jedoch abweichend geregelt, dass T Grundstücke aus der Erbmasse vorzeitig an K herausgibt. K übernahm die auf den Grundstücken l...mehr

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Berliner Testament: Festlegung der Steuerklasse beim Tod des letztversterbenden Ehegatten

Leitsatz Haben Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament, durch das sie sich gegenseitig als Erben einsetzen (Berliner Testament), dem überlebenden Ehegatten das Recht eingeräumt, die Schlußerbenfolge sowie die Verteilung des Nachlasses zu ändern, so bleibt § 15 Abs. 3 ErbStG zugunsten des Schlußerben insoweit anwendbar, als der überlebende Ehegatte durch eine spätere ...mehr

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„Berliner Testament”: Ausschlagung der Erbschaft durch Schlußerben

Kommentar Als Berliner Testament bezeichnet man ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten , durch das sie sich gegenseitig als Erben einsetzen und bestimmen, daß nach dem Tode des Überlebenden der beiderseitige Nachlaß an einen Dritten – meist an ein Kind beider oder eines der Ehegatten – fallen soll. In einem solchen Fall ist im Zweifel anzunehmen, daß der Dritte für ...mehr

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ZAP 22/2023, Der Klassiker ... / b) Berliner Testament als Formulierung in einem gemeinschaftlichen Testament

aa) Sachverhalt (OLG Celle ErbR 2023, 135 ff. m. Anm. Kampmann) Der Erblasser E war seit 1971 mit seiner Ehefrau A verheiratet. Aus der Ehe sind drei Abkömmlinge hervorgegangen. Im Jahre 2020 besprachen die Eheleute mit einem Notar ihre Testamentserrichtung. Im Anschluss übersandte der Notar den Eheleuten einen Urkundsentwurf. Der Entwurf sah eine gegenseitige Erbeinsetzung d...mehr

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ZAP 22/2023, Der Klassiker „Berliner Testament” – Update 2023

Zusammenfassung Der Begriff „Berliner Testament” ist im allgemeinen Sprachgebrauch i.d.R. auch bei Nichtjuristen geläufig und bekannt. Bei Berliner Testamenten, die durch Eheleute ohne fundierte juristische Beratung errichtet werden, kommt es in der Praxis häufig dazu, dass diese Testamente zu Streit führen und auslegungsbedürftig sind. Dies zeigen auch die aktuellen Entschei...mehr

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ZAP 18/2017, Erbrechtliche ... / aa) Einheitslösung (Berliner Testament)

Die häufigste Form des gemeinschaftlichen Testaments ist das sog. Berliner Testament, in dem sich die Ehegatten im Wege der Einheitslösung für den ersten Todesfall gegenseitig zu alleinigen Vollerben einsetzen, § 2269 BGB. Nach der Einheitslösung geht der Nachlass des Erstversterbenden in das Vermögen des überlebenden Ehegatten über, bevor der gemeinsame Nachlass nach dem To...mehr

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Erbschaft- und Schenkungste... / 9 Steuerlich günstige Alternativen zum Berliner Testament

Verlust eines Freibetrags Bei Nachlassvermögen, das wesentlich über die Freibeträge der Schlusserben hinausgeht, sollte man das Berliner Testament durch gezielte Steuersparmodelle ersetzen. Barvermächtnis mit Rentenoption Barvermächtnis mit Rentenoption So kann man zugunsten des überlebenden Ehegatten ein Barvermächtnis aussetzen und dieses mit einer Rentenoption ausstatten. Dad...mehr

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Erbschaft- und Schenkungste... / 10 Beim Berliner Testament erbschaftsteuerliche Nachteile nach Eintritt des ersten Erbfalls mildern

Erbfall eingetreten Ist bei einer nach dem Berliner Testament geregelten Erbfolge der erste Erbfall eingetreten, kann das Testament nicht mehr geändert werden, doch lässt sich erbschaftsteuerrechtlich immer noch einiges bewegen, wenn wie folgt vorgegangen wird, wobei die Reihenfolge des Vorgehens genau einzuhalten ist: Die Erben sagen dem überlebenden Elternteil eine Abfindung...mehr

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ZAP 22/2023, Der Klassiker ... / a) Errichtung eines Berliner Testaments in drei Urkunden

aa) Sachverhalt (OLG Brandenburg BeckRS 2023, 1627) Die Eheleute errichteten im Jahre 1993 ein Testament, in dem sie verfügten: Zitat „An unsere Kinder, N ... + A ... T ... ! Ihr Lieben, sollte uns etwas zustoßen möchten Eure Eltern verfügen, dass Alles, was wir besitzen, Ihr Euch gütlich teilt. Haltet zusammen, helft euch und lasst nie Neid zwischen Euch aufkommen.” Daraufhin e...mehr

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ZAP 22/2023, Der Klassiker ... / 2. Abänderungsklausel im gemeinschaftlichen Testament

a) Sachverhalt (OLG Brandenburg BeckRS 2023, 10691) Die Erblasser haben sich in einem gemeinschaftlichen Testament im Jahre 1988 gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt und zu Schlusserbin die Beschwerdeführerin mit einer Quote von 2/3 und die weiteren Beteiligten zu 1 bis 3 mit einer Quote von jeweils 1/9 eingesetzt. Unter Ziffer 3 des Testaments verfügten die Eheleute: Zitat „D...mehr

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ZAP 7/2024, Anwaltsmagazin / 7 BFH macht auf Nachteile des Berliner Testaments aufmerksam

Der Bundesfinanzhof hat kürzlich auf einen steuerlichen Nachteil bei Verwendung des verbreiteten sog. "Berliner Testaments" aufmerksam gemacht. Dieser liegt darin, dass auf das Vermächtnis für die Kinder, die beim Tod des erstverstorbenen Elternteils ihren Pflichtteil nicht einfordern, im Ergebnis die Erbschaftsteuer zweimal anfällt (vgl. BFH, Urt. v. 11.10.2023 – II R 34/20...mehr

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ZAP 22/2023, Der Klassiker ... / Zusammenfassung

Der Begriff „Berliner Testament” ist im allgemeinen Sprachgebrauch i.d.R. auch bei Nichtjuristen geläufig und bekannt. Bei Berliner Testamenten, die durch Eheleute ohne fundierte juristische Beratung errichtet werden, kommt es in der Praxis häufig dazu, dass diese Testamente zu Streit führen und auslegungsbedürftig sind. Dies zeigen auch die aktuellen Entscheidungen aus der ...mehr

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ZAP 22/2023, Der Klassiker ... / 1. Bindende Erbeinsetzung des Bruders des Erblassers in einem gemeinschaftlichen Testament

a) Sachverhalt (OLG Köln ZEV 2023, 444 f.) Die Erblasser E und F haben im Jahre 2005 ein gemeinschaftliches Testament mit u.a. folgendem Inhalt testiert: Zitat „Testament: Wir, die Eheleute ..., setzen uns hiermit gegenseitig zu alleinigen Erben unseres gesamten Nachlasses ein. Erbe des Letztversterbenden sollen ... (B) und ... (B 3) sein. Grund: Unsere Tochter (T) hat sich mit...mehr

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ZAP 22/2023, Der Klassiker ... / aa) Sachverhalt (OLG Celle ErbR 2023, 135 ff. m. Anm. Kampmann)

Der Erblasser E war seit 1971 mit seiner Ehefrau A verheiratet. Aus der Ehe sind drei Abkömmlinge hervorgegangen. Im Jahre 2020 besprachen die Eheleute mit einem Notar ihre Testamentserrichtung. Im Anschluss übersandte der Notar den Eheleuten einen Urkundsentwurf. Der Entwurf sah eine gegenseitige Erbeinsetzung der Eheleute im ersten Erbfall vor. Als Schlusserben sollten die...mehr

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Zusatzinformationen für Ber... / 7.1 Jastrowsche Klausel in Berliner Testament und Besteuerung eines betagten Vermächtnisses

BFH, Urteil v. 11.10.2023, II R 34/20 Dass bezüglich des betagten Vermächtnisses im Ergebnis zweimal Erbschaftsteuer entsteht – einmal (ohne Abzugsmöglichkeit als Nachlassverbindlichkeit) bei der Mutter nach dem Tod des Vaters und ein weiteres Mal bei der Klägerin nach dem Tod der Mutter – ist für die Steuerpflichtigen zwar ungünstig, aus rechtlicher Sicht nach Auffassung des...mehr