Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

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AGS 01/2021, Rückzahlung ni... / IV. Praktische Auswirkungen

Kommt der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung, nach Fälligkeit seine Vergütung abzurechnen und dabei auch die erhaltenen Vorschüsse zu berücksichtigen, nicht nach, so hat der Mandant den "schwarzen Peter", wenn er einen Rückzahlungsanspruch geltend machen will. Denn nach Auffassung des BGH[8] hat der Mandant die tatsächlichen Voraussetzungen des Rückzahlungsanspruchs darzulege...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / II. Anwaltswechsel

Rz. 192 Bei der Kostenerstattung können dann allerdings Probleme auftreten, wenn ein Anwaltswechsel stattgefunden hat und der neue Anwalt nach neuem Recht liquidieren kann. War der Anwaltswechsel notwendig, dann ergeben sich keine Probleme; die Kosten beider Anwälte sind zu erstatten.[45] Rz. 193 War der Wechsel dagegen nicht notwendig, so ist die Erstattungsfrage strittig. E...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Keine Anwendung auf die Anrechnung einer Beratungshilfe-Gebühr

Rz. 182 Die neue Vorschrift des § 58 Abs. 2 S. 2 RVG gilt nicht für die Anrechnung einer der Beratungshilfe-Geschäftsgebühr. Hat der Anwalt vorgerichtlich eine Beratungsgebühr nach Nr. 2501 VV RVG oder eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV RVG erhalten, so sind die nach Anm. zu Nr. 2501 VV RVG und Anm. Abs. 2 zu Nr. 2503 VV RVG anzurechnenden Beträge in vollem Umfang auf Ver...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erfindungen, Gebrauchsmuster und Topographien (Nr. 5)

Rz. 391 [Autor/Stand] Nach § 77 Abs. 2 Nr. 4 BewG 1934 gehörten zum Inlandsvermögen auch "gewerblich genutzte Urheberrechte, die in ein inländisches Buch oder Register eingetragen sind, mit Ausnahme von Urheberrechten an Werken der bildenden Kunst, des Schrifttums und der Tonkunst". Praktisch fielen unter diese Gesetzesfassung nur Patente und Gebrauchsmuster. Dementsprechend...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XLVI. Terminsvertreter

Rz. 145 Für den Terminsvertreter ist die Anwendung des maßgebenden Gebührenrechts unabhängig davon zu prüfen, wann dem Hauptbevollmächtigten der Auftrag erteilt worden ist.[32] Umgekehrt richtet sich die Vergütung des Hauptbevollmächtigten nach dem für ihn maßgebenden Gebührenrecht, unabhängig davon, welches Gebührenrecht für den Terminsvertreter gilt. Hier kann es also zu u...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XLVIII. Unterbrechung

Rz. 151 Wird das Verfahren unterbrochen und später wieder fortgeführt, so bleibt das ursprüngliche Auftragsdatum weiterhin maßgebend. Durch die Fortsetzung des Rechtsstreits entsteht keine neue Angelegenheit, auch nicht, wenn zwischenzeitlich zwei Kalenderjahre vergangen sind. Die Regelung des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG ist auf diese Fallkonstellation nicht anwendbar.[33] Siehe au...mehr

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AGS 01/2021, Keine Verzinsu... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des LAG Sachsen-Anhalt ist nach derzeitiger Gesetzeslage richtig. Für den Anspruch des beigeordneten Rechtsanwalts aus der Staatskasse ist weder eine Verzinsung noch eine Verzugsschadenpauschale gem. oder entsprechend § 288 Abs. 5 BGB vorgesehen Die Einführung einer Verpflichtung der Staatskasse, die den beigeordneten oder bestellten Rechtsanwälten auszuzahle...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 8. Hinzutreten weiterer Auftraggeber

Wird der Anwalt neben dem bisherigen Auftraggeber nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung von weiteren Auftraggebern beauftragt, so ist zu differenzieren:mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / VIII. Anwaltswechsel

Rz. 63 Bei einem Anwaltswechsel kann der neue Anwalt, sofern er nach dem Stichtag beauftragt worden ist, nach neuem Recht abrechnen.[8] Nach der Rechtsprechung sind in diesem Fall allerdings nur die Kosten nach altem Recht zu erstatten, wenn der Anwaltswechsel nicht ausnahmsweise notwendig war.[9] Diese Auffassung ist jedoch unzutreffend. Bei einem Anwaltswechsel sind zwar n...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 16. Terminsvertreter

Für den Terminsvertreter ist die Anwendung des maßgebenden Gebührenrechts unabhängig davon zu prüfen, wann dem Hauptbevollmächtigten der Auftrag erteilt worden ist.[19] Umgekehrt richtet sich die Vergütung des Hauptbevollmächtigten nach dem für ihn maßgebenden Gebührenrecht, unabhängig davon, welches Gebührenrecht für den Terminsvertreter gilt. Hier kann es also zu unterschi...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXXV. Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

Rz. 113 Hatte der Anwalt den Auftrag, zunächst Prozesskostenhilfe zu beantragen, richtet sich die Vergütung sowohl für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (Nr. 3335 VV RVG) als auch für ein anschließendes Hauptsacheverfahren (Nr. 3100 ff. VV RVG) nach bisherigem Recht, wenn der Auftrag im Prozesskostenhilfeverfahren vor dem 1.1.2021 erteilt worden ist. Das gilt auch dann...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 2. Anwaltswechsel

Bei der Kostenerstattung können dann allerdings Probleme auftreten, wenn ein Anwaltswechsel stattgefunden hat und der neue Anwalt nach neuem Recht liquidieren kann. War der Anwaltswechsel notwendig, dann ergeben sich keine Probleme; die Kosten beider Anwälte sind zu erstatten.[26] War der Wechsel dagegen nicht notwendig, so ist die Erstattungsfrage strittig. Eine Auffassung d...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 11. Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

Hatte der Anwalt den Auftrag, zunächst Prozesskostenhilfe zu beantragen, richtet sich die Vergütung sowohl für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (Nr. 3335 VV) als auch für ein anschließendes Hauptsacheverfahren (Nrn. 3100 ff. VV) nach bisherigem Recht, wenn der Auftrag im Prozesskostenhilfeverfahren vor dem 1.1.2021 erteilt worden ist. Das gilt auch dann, wenn dem Anwa...mehr

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ZErb 01/2021, Ein schönes Buch - ein überaus sinnvolles Buch für Erben, deren anwaltliche oder/und steuerliche Berater:

Roth/Gerhardt, Praxishandbuch Erbenhaftungsbeschränkung, 1. Auflage Oktober 2020, de Gruyter, Berlin, 119,95 EUR. Aus der Erfahrung des Rezensenten als auf Nachlass-Insolvenzen bzw. Nachlass-Sachen spezialisierter Anwalt handelt es sich bei (ggf.) notleidenden Nachlässen/damit evtl. einhergehender Haftung des Erben zwar um eine Spezialmaterie; aber von der Anwendungsrelevanz he...mehr

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zfs 01/2021, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

NEUE SEMINARORGANISATION AB 2021! Alle Veranstaltungen der AG Verkehrsrecht finden Sie künftig unter www.vf-seminare.de. Ihr Ansprechpartner: Marko Böhme Tel.: 030 5130312-30 E-Mail: kontakt@vf-seminare.de Thema: Aktuelles zum Sachschaden – Teil I Referent*innen: Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Fakultät für Rechtswissenschaften, Universität Bielefeld Ort: Onlineseminar Datum: Diensta...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 3. Bedeutung für die Praxis

Für die allermeisten PKH-Antragstellerinnen und -antragsteller gelten somit seit dem 1.1.2021 niedrigere Freibeträge. In Verfahren, in denen bis zum 31.12.2020 Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde, ändert sich nichts. Maßgeblich sind gem. § 115 Abs. 1 S. 4 ZPO die Beträge, die zum Zeitpunkt der Bewilligung der Prozesskostenhilfe gelten. Auf den Zeitpunkt der A...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXVIII. Hinzutreten weiterer Auftraggeber

Rz. 95 Wird der Anwalt neben dem bisherigen Auftraggeber nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung von weiteren Auftraggebern beauftragt, so ist zu differenzieren:mehr

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ZErb 01/2021, Berücksichtig... / 5

Auf einen Blick Mit dem Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB soll der pflichtteilsberechtigte Nichterbe den Umfang seines Pflichtteilsanspruchs bestimmen können. Bei der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs können besondere Leistungen eines Abkömmlings nach § 2057a BGB über § 2316 Abs. 1 BGB berücksichtigt werden, wenn sie das Vermögen des Erblassers erhalten oder gemehrt haben...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 7 [Autor/Stand] § 17 BewG geht auf § 20 Abs. 1 RBewG 1931 zurück. Er wurde unter Änderung und Erweiterung als § 18 in das BewG 1934 übernommen. Die Fassung des § 17 BewG 1965 wich sachlich in zwei Punkten von der des § 18 BewG 1934 ab. Einmal ist in Absatz 2 die Grunderwerbsteuer nicht mehr aufgenommen worden.[2] Zum anderen musste durch die Einreihung des durch das BewÄ...mehr

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AGS 01/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtspfleger Werner Klüsener, Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021), JurBüro 2020, 505 In seinem Beitrag berichtet der Autor über die geplanten Änderungen des RVG und anderer Gesetze aufgrund des KostRÄG 2021. Nach einem kurzen Hinweis auf die geplante lineare Gebührenerhöhung befasst sic...mehr

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AGS 01/2021, Aussetzung des... / V. Bedeutung für die Praxis

Der Sache nach ist die Entscheidung des OLG München richtig. Das OLG hätte jedoch den Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin nicht in vollem Umfang aufheben dürfen. 1. Prüfungsbefugnis des Rechtspflegers im Kostenfestsetzungsverfahren Im Kostenfestsetzungsverfahren nach den §§ 103 ff. ZPO hat der damit befasste Rechtspfleger lediglich zu prüfen, ob die geltend gemacht...mehr

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ZErb 01/2021, Berechtigtes ... / 2 Gründe

II. Die gemäß §§ 12c Abs. 4, 71 Abs. 1, 73 GBO zulässige Beschwerde, über die nach §§ 72 GBO, 13a, 23a Abs. 2 Nr. 8 GVG, § 4 Abs. 3 Nr. 2 lit. a) GerOrgG Rheinland-Pfalz der Senat zu befinden hat, führt zu dem angestrebten Erfolg, weil der Antragsteller ein berechtigtes Interesse gemäß § 12 Abs. 1 S. 1 GBO dargelegt hat. 1. Ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Gru...mehr

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AGS 01/2021, Anwaltskosten ... / III. Bedeutung für die Praxis

Im Ergebnis wird der Entscheidung des BAG zuzustimmen sein. Das BAG hat sich jedoch – ebenso wenig wie zuvor das LAG Rheinland-Pfalz – zu einigen entscheidungserheblichen Fragen nicht geäußert. Außerdem soll hier auf weitere Probleme eingegangen werden, die sich hier stellen. 1. Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde der Arrestklägerin Die Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz ...mehr

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AGS 01/2021, In diesem Heft

Zum 1.1.2021 ist das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) in Kraft getreten. Kernstück der Novelle ist die Anhebung sämtlicher Gebührenbeträge. Nicht nur die Wertgebühren der Tabellen § 13 und § 49 RVG werden angehoben, sondern auch sämtliche Betrags- und Betragsrahmengebühren mit Ausnahme der Beratungshilfegebühr der Nr. 2500 VV. Der Anwalt muss daher wissen, in ...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / 2. Bedingter Auftrag

Rz. 11 War lediglich ein bedingter Auftrag erteilt worden, so ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG der spätere Zeitpunkt des Bedingungseintritts (§ 158 Abs. 1 BGB) maßgebend.[1] Rz. 12 Häufigster Anwendungsfall ist der, dass der Anwalt mit einer bestimmten Tätigkeit beauftragt wird und für den Fall, dass diese zu keinem Erfolg führe, er bereits den Auftrag zu weiterer Tätigkeit erhä...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / c) Bedingter Auftrag

War lediglich ein bedingter Auftrag erteilt worden, so ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG der spätere Zeitpunkt des Bedingungseintritts (§ 158 Abs. 1 BGB) maßgebend.[1] Häufigster Anwendungsfall ist der, dass der Anwalt mit einer bestimmten Tätigkeit beauftragt wird und für den Fall, dass diese zu keinem Erfolg führe, er bereits den Auftrag zu weiterer Tätigkeit erhält.[2] Beispie...mehr

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AGS 01/2021, Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle, Zivilprozess, 79. Auflage, 2021, Verlag C.H. Beck, XX, 3.053 S., 169 EUR

Mit der vor einem Jahr erschienenen Vorauflage hatte der langjährige alleinige Bearbeiter des traditionsreichen, von Adolf Baumbach begründeten ZPO-Kommentars, Dr. Dr. Peter Hartmann, das Werk in die Hände von zehn Praktikern gelegt. Mit der 79. Auflage legen diese, allesamt aktive oder ehemalige Richter, die zweite Bearbeitung des Kommentars in ihrer Autorenschaft vor. Dere...mehr

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FF 01/2021, Neue Wege der B... / II. Weitere Behandlung des ungedeckten Teilbedarfs des Kindes

Bemerkenswert sind die Ausführungen des BGH zum Unterhaltsbedarf minderjähriger Kinder, für den er nach seiner neueren Rechtsprechung auf die Lebensstellung beider Eltern abstellt, jedoch die Leistungsfähigkeit des barunterhaltspflichtigen Elternteils auf den Betrag beschränkt, den dieser Elternteil aufgrund des von ihm erzielten Einkommens zahlen muss. Berechnungsbeispiel (W...mehr

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ZErb 01/2021, Darlehensrück... / 2 Gründe

II. Die Klage ist zulässig, aber unbegründet. 1. Der Klägerin steht ein Anspruch aus ihr von der Zedentin abgetretenem Recht (§ 398 BGB) gegen den Beklagten als Erben des am 0.0.2014 verstorbenen Erblassers N (§ 1967 BGB) auf Rückzahlung eines gekündigten Darlehens (§ 488 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 S. 2 BGB) nicht zu. a) Der Beklagte kann der Klägerin nämlich gemäß § 359 Abs. 1 S. 1 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Zerlegung

Rz. 38 [Autor/Stand] Nach § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 GrStG erfolgt die Zerlegung nach geltendem Recht in zwei Schritten. Zuerst ist der auf den Wohnungswert entfallende Teil des Steuermessbetrags der Gemeinde zuzuweisen, in der sich der Wohnteil oder dessen wertvollster Teil befindet. Sodann ist der auf den Wirtschaftswert entfallende Teil des Steuermessbetrags in dem Verhältn...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zerlegungsbescheid

Rz. 70 [Autor/Stand] Am Zerlegungsverfahren sind nach § 186 AO der Steuerpflichtige und die Steuerberechtigten zu beteiligen, denen ein Anteil an dem Steuermessbetrag zugeteilt worden ist oder die einen Anteil beanspruchen. Zuständig ist das Finanzamt, das den Grundsteuermessbescheid erlässt.[2] Wird die Grundsteuer nicht von den Gemeinden festgesetzt und erhoben (wie in den...mehr

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§ 8 Anhang / Zu Artikel 7 (Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes)

Zu Absatz 1 Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um eine Folgeänderung zur vorgeschlagenen Änderung der Überschrift des § 12 RVG. Zu Nummer 2 (§ 12 RVG) Es handelt sich um eine redaktionelle Klarstellung. Nach der Vorschrift sind die Bestimmungen des RVG für im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und für Verfahren "über" die Pro...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Weitere Einzelfälle aus der Rechtsprechung

Rz. 597 [Autor/Stand] Ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Inlandsvermögen (Grundstück) und einer auf dem zum Inlandsvermögen gehörenden Grundstück hypothekarisch gesicherten persönlichen Schuld ist gegeben, wenn ein Aktionär in Durchführung der Liquidation der AG das Grundstück erwirbt gegen die Verpflichtung, diese persönliche Schuld zu übernehmen. Hierbei ist es ohn...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 546 [Autor/Stand] Ebenso wie früher die Erhebung der Vermögensteuer folgt auch die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung dem Prinzip der Besteuerung nach der (individuellen) wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (= Nettoprinzip, Bereicherungsprinzip). So erfassen die Erbschaft- und Schenkungsteuer den aus dem steuerpflichtigen Vorgang (Erwerb von Todes wegen, Schenkung unt...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Schenkungsanzeige beim Finanzamt abrechnen

Frage: Immer häufiger werden Anzeigen von Schenkungen gegenüber dem zuständigen Schenkungsteuerfinanzamt relevant. Aber wie rechne ich ab? Welchen Rat können Sie mir geben? Antwort: Gem. § 30 ErbStG sind Schenkungen innerhalb von 3 Monaten beim zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen. Eine ausdrückliche Vorschrift, wie Anzeigen von Schenkungen nach § 30 ErbStG abzu­rechnen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Antrag auf Ruhen des Verfahrens abrechnen

Frage: Ich habe für Mandanten beim Finanzamt einen Einspruch eingelegt und aufgrund anhängiger Musterverfahren auch einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens (§ 363 AO) gestellt. Kann dieser Antrag nach der StBVV abgerechnet werden? Wie ich hörte, ist z. B. die Aussetzung der Vollziehung seit der Neuregelung des § 40 StBVV zusätzlich zu einem Einspruch abrechenbar. Antwort: Die Fra...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerstrafverfahren: Ersta... / 1 Möglichkeit der Erstattung von Verteidigerkosten

Nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) sind Durchsuchung, Beschlagnahme und Arrest entschädigungspflichtige Strafverfolgungsmaßnahmen, wenn das Strafverfahren später von der Bußgeld- oder Strafsachenstelle des FA oder der Staatsanwaltschaft mangels hinreichenden Tatverdachts gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wird.[1] Da etwa...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 2.2 Ausschlagung der Erbschaft

Keiner ist gezwungen, eine Erbschaft anzunehmen. Der Erbe kann nach freiem Belieben nach §§ 1942 ff. BGB die Erbschaft ausschlagen und dadurch den bereits erfolgten Anfall der Erbschaft wieder rückgängig machen. Die Ausschlagung ist ein wichtiges postmortales Gestaltungsinstrument zur steuerlichen Optimierung des Erbfalls. Zur Ausschlagung ist jeder Erbe berechtigt, gleich o...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerbefreite Krankenbeförderung bei ärztlicher Verordnung

Leitsatz 1. Eine Krankheit i.S. des § 3 Nr. 5 KraftStG ist bei einem anomalen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand anzunehmen, der nach herrschender Auffassung einer medizinischen Behandlung bedarf. Die Behandlungsbedürftigkeit schließt eine gewisse Dringlichkeit der Beförderung ein; das Vorliegen eines dringenden Soforteinsatzes ist jedoch nicht erforderlich (Ans...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Steuerbefreiung für Beförderung zu Tagespflege

Leitsatz Der für eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 5 KraftStG erforderliche Zusammenhang zwischen der Beförderung eines Kranken und dessen medizinischer Behandlung liegt nicht vor, wenn Personen zu einer Tagespflegestätte befördert werden. Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Nr. 5 KraftStG Sachverhalt Ein Unternehmer beförderte mit einem entsprechend ausgerüsteten Fahrzeug Perso...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Schädliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen aufgrund eines Fehlers des Anbieters

Leitsatz Eine förderschädliche Auszahlung von Altersvorsorgevermögen liegt aufgrund der gebotenen objektiven Betrachtungsweise vor, wenn der Anbieter Zahlungen entgegen den in § 93 Abs. 1 Satz 1 EStG genannten Voraussetzungen – wenn auch irrtümlich – vorgenommen hat. Normenkette § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 92b Abs. 1 Satz 1, Satz 3, § 93 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1, § 94 Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schutz gegen unrichtige Handelsregistereintragung nach Geschäftsführer-Abberufung

Zusammenfassung Die Eintragung der Abberufung eines Geschäftsführers in das Handelsregister kann nur gelöscht werden, wenn die Eintragung zu diesem Zeitpunkt (noch) unwirksam ist. Um die Rechte des Geschäftsführers zu sichern, kann ein Vorgehen im einstweiligen Rechtsschutz nötig sein. Zum Sachverhalt Hintergrund war die Auseinandersetzung zwischen einer GmbH und ihrem Geschäf...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 / 3.5 Anrechnung der Sondervorauszahlung

Die festgesetzte Sondervorauszahlung ist bei der Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den letzten Voranmeldungszeitraum des Besteuerungszeitraums anzurechnen, für den die Fristverlängerung gilt.[1] In dem amtlich vorgeschriebenen Voranmeldungsvordruck ist hierfür eine besondere Zeile vorgesehen (Zeile 67). Daraus folgt: Im Normalfall wird die Sondervorauszahlung bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Gold
Gesundheitschancen

Begriff Gemäß DIN SPEC 91020[1] sind Gesundheitschancen individuelle Fähigkeiten und Möglichkeiten, die auf persönlichen Kompetenzen und organisatorischen Gegebenheiten beruhen und dazu dienen, gesundheitsfördernde Ressourcen nutzbar zu machen. Im Rahmen eines betrieblichen Gesundheitsmanagements werden Gesundheitschancen und Gesundheitsrisiken regelmäßig ermittelt, analysi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Gold
Stakeholder

Begriff Stakeholder werden auch als Anspruchsgruppen bezeichnet. Dazu zählen alle internen und externen Personengruppen, die gegenwärtig oder auch in Zukunft von den unternehmerischen Tätigkeiten direkt oder indirekt betroffen sind.[1] Die DIN SPEC 91020[2] definiert Stakeholder als eine natürliche oder juristische Person, die zur Wertschöpfung der Organisation beiträgt oder...mehr

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FF 12/2020, Wird der Sachve... / f) Veröffentlichungen von Gutachten

Es ist nicht geklärt, ob Gutachten ohne vorausgehende Anonymisierung von Parteien im Internet veröffentlich werden dürfen. Der Sachverständige hat kaum eine Möglichkeit dagegen vorzugehen, da er über sein Gutachten kein Urheberrecht verfügt.[42] Das Beschwerderecht z.B. im Hinblick auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen liegt nur bei von der Begutachtung Betroffenen. Wird das G...mehr

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FoVo 12/2020, Erstattung vo... / 2 II. Das wichtigste aus der Entscheidung des BVerfG

Verfassungsbeschwerde angenommen und für begründet erklärt Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung an und gibt ihr statt. Die Voraussetzungen des § 93c Abs. 1 S. 1 BVerfGG liegen vor. Die zulässige Verfassungsbeschwerde ist offensichtlich begründet. Das angegriffene Versäumnisteil- und Schlussurteil verstößt gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Ar...mehr

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AGS 12/2020, Abrechnung bei... / 2 Aus den Gründen

1. Die Kammer entscheidet gem. §§ 56 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 8 S. 2 u. 3 RVG ohne die Mitwirkung ehrenamtlicher Richter. 2. Die Erinnerung gem. § 56 Abs. 1 S. 1 RVG ist zulässig, aber unbegründet. Der Erinnerungsführer hat lediglich Anspruch auf die bereits im angefochtenen Beschluss festgesetzte, aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung i.H.v. 42,14 EUR. a) Maßgebl...mehr

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AGS 12/2020, Keine Wertfest... / Leitsatz

Im Verfahren über eine Beschwerde auf Bewilligung oder Verlängerung einer Räumungsfrist nach § 721 Abs. 2 S. 2 ZPO hat eine Streitwertfestsetzung zu unterbleiben, da das Verfahren gerichtsgebührenfrei ist. LG Berlin, Beschl. v. 20.5.2020 – 64 T 40/20mehr

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AGS 12/2020, Pauschale für ... / 1 Aus den Gründen

Die nach § 165 S. 1 VwGO statthafte und auch sonst zulässige Erinnerung ist unbegründet. Die aufgrund § 164 VwGO erfolgte Festsetzung der an den Erinnerungsgegner zu erstattenden Kosten auf 20,00 EUR beruht auf § 162 Abs. 2 S. 3 VwGO und ist rechtlich nicht zu beanstanden. Soweit der Erinnerungsführer seine Erinnerung auch damit begründet hat, der Streitwert sei zu hoch, ist ...mehr