Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Durchsetzung

Rz. 81 Ein Vorschuss ist nicht nach § 11 festsetzbar. Zwar handelt es sich auch insoweit um die gesetzliche Vergütung des Anwalts. Ein Festsetzungsantrag ist nach § 11 Abs. 2 S. 1 jedoch erst zulässig, wenn die Vergütung fällig und nach § 10 abgerechnet ist. Rz. 82 Ein Vorschuss kann klageweise geltend gemacht werden. Dies ist zwar nach überwiegender Auffassung berufswidrig,[...mehr

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AGS 06/2021, Gegenstand des... / 2. Keine Kostenerstattung

Außerdem ist gem. § 56 Abs. 2 S. 3 RVG die Kostenerstattung ausgeschlossen. Dies hat zur Folge, dass der Rechtsanwalt, der sich – im Ergebnis ohne vollständigen Erfolg – mit seiner Erinnerung/Beschwerde gegen die gesamte Absetzung der Vergütung gewandt hat, mit kostenrechtlichen Nachteilen nicht rechnen muss. Deshalb sollte gut bedacht werden, ob der Anwalt wirklich – wie es...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Kopien von Originalunterlagen

Rz. 148 Nach einem Teil der Rechtsprechung zählen hierzu auch Kopien von Originalunterlagen, die bei Gericht einzureichen sind und von denen der Rechtsanwalt Kopien ständig zur Hand haben muss.[240] Zutreffenderweise sind solche Kopien bereits nach Nr. 1 Buchst. a zu vergüten. Es kann keinen Unterschied machen, ob der Anwalt sich für seine Handakten eine Kopie fertigt und da...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abrechnung anwaltsspezifischer Dienste nach dem RVG (§ 1835 Abs. 3 BGB)

Rz. 164 Erbringt jedoch ein Anwalt im Zusammenhang mit einer in Abs. 2 genannten oder dort zwar nicht ausdrücklich genannten, aber ähnlichen Tätigkeit – die Aufzählung in Abs. 2 S. 2 ist nicht abschließend – typische anwaltliche Dienstleistungen, etwa die Prozessführung in einem Zivilverfahren, kann er selbige auch nach dem RVG abrechnen. Denn Abs. 2 S. 3 stellt ausdrücklich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Erledigungsgebühr

Rz. 21 Für die Erledigungsgebühr nach VV 2508 müssen die Voraussetzungen der VV 1002 erfüllt sein. Im Rahmen der Beratungshilfe gelten keine geringeren Anforderungen.[36] Auch hier lässt die Rspr. ein bloßes Mitwirken eines Rechtsanwalts im Rahmen der allgemeinen Verfahrensförderung nicht ausreichen. Der Rechtsanwalt muss vielmehr eine besondere Tätigkeit entfalten, die über...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Schuldner

Rz. 1 Nach VV 2500 i.V.m. § 44 S. 2 erhält der Anwalt unmittelbar vom Rechtsuchenden die sogenannte Beratungshilfegebühr (auch als "Schutzgebühr" oder "Handgeld" oder "Eigenbeteiligung" bezeichnet).[1] Sie beträgt 15 EUR. Rz. 2 Der Anwalt kann dem Rechtsuchenden die Zahlung der Gebühr erlassen (Anm. S. 2 zu VV 2500). Es handelt sich hierbei um eine freie Ermessensentscheidung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Bedarfsgemeinschaft

Rz. 23 Mehrere Auftraggeber sind auch im Rahmen der Beratungshilfe bei Vertretung einer Bedarfsgemeinschaft (§ 7 SGB II) gegeben (vgl. zu Einzelheiten VV 1008 Rdn 36 "Bedarfsgemeinschaft").[34] Denn die Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft sind Individualauftraggeber. Inhaber des Anspruchs auf Leistungen nach dem SGB II ist nämlich jeweils das einzelne Mitglied der Bedarfsge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Bindende Bewilligung

Rz. 148 Es findet grundsätzlich keine Prüfung statt, ob die Beratungshilfe durch den Rechtspfleger zu Recht bewilligt worden ist. Die Beratungshilfebewilligung ist für den Urkundsbeamten bindend.[310] Wird Beratungshilfe nur für die Beratung, nicht aber eine Vertretung bewilligt, ist diese Einschränkung unabhängig von der Frage ihrer Zulässigkeit[311] für die Festsetzung der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Rechtsbehelfe

Rz. 50 [Autor/Stand] Gegen den Haftungsbescheid ist in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg der Einspruch (§ 347 Abs. 1 Satz 1 AO) und ggf. Klage vor den Finanzgerichten gegeben. In den Flächenländern ist gegen den Haftungsbescheid der Gemeinden der Widerspruch und ggf. Klage vor den Verwaltungsgerichten gegeben (s. § 27 Rz. 39, 55). Rz. 51 [Autor/Stand] Der Haftungssc...mehr

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AGS 06/2021, Elektronischer... / 2. Vorlage von Belegen

"Bislang" ist überwiegend davon ausgegangen worden, dass eine elektronische Antragstellung der BerH möglich ist. Dabei war klar, dass die Abgabe der unter Abschnitt B im Antragsformular zwingend zu tätigenden höchstpersönlichen Erklärungen sowie die weitere Angabe der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nur durch den Rechtsuchenden persönlich und nicht durch eine ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Rechtliches Gehör

Rz. 179 Nach Abs. 2 S. 2 sind die Beteiligten zu hören. Dem jeweiligen Antragsgegner ist also der Antrag durch Übersendung einer Abschrift zuzusenden. Eine formlose Anhörung reicht aus. In Zweifelsfällen, insbesondere dann, wenn nicht feststeht, ob der Auftraggeber eine Rechnung erhalten hat, sollte der Antrag zugestellt werden.[122] Ist der Antragsteller unbekannten Aufenth...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Terminsgebühr nach Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 106 Beispiel: Es ergeht ein Vollstreckungsbescheid. Nach dessen Zustellung, aber vor Ablauf der Einspruchsfrist, meldet sich der Gegner beim Anwalt des Antragstellers zwecks Erörterung einer gütlichen Einigung. Man einigt sich darauf, den Vollstreckungsbescheid in Rechtskraft wachsen zu lassen, allerdings hieraus nicht zu vollstrecken, da der Antragsgegner zu einer Rate...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Praxisempfehlungen

Rz. 21 Um die einzelnen Umstände vor Gericht darlegen zu können, die zur Bestimmung der konkreten Gebühr aus dem Rahmen von VV 2300 erforderlich sind, empfiehlt sich die Anfertigung von Aktennotizen nach jeder Besprechung mit dem Mandanten. Denn nach Abschluss eines Mandates ist es mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, sämtliche Einzelheiten zu rekonstruieren, die die A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vertretung des Schuldners (VV 3315)

Rz. 13 In Verbraucherinsolvenzverfahren (vgl. §§ 304 ff. InsO) muss der Schuldner mit seinem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder unverzüglich danach einen Schuldenbereinigungsplan vorlegen (vgl. § 305 Abs. 1 Nr. 4 InsO). Dieser wird den Gläubigern vom Gericht mit der Aufforderung zur Stellungnahme zugesandt. Werden Einwendungen gegen den Schuldenbereinigungspla...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Aktivlegitimation

Rz. 54 Jeder Sozius ist berechtigt, eine Vergütungsforderung der Sozietät in eigenem Namen geltend zu machen. Die Honorarforderungen stehen den Sozien zur gesamten Hand zu[41] – nicht als Gesamtgläubiger.[42] Ein Sozius kann allerdings nicht die Zahlung an sich verlangen, sondern nur Zahlung an alle oder an die Sozietät. Rz. 55 Möglich ist auch, dass alle Sozien gemeinsam Kla...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Erledigung der Hauptsache

Rz. 84 Die übereinstimmende Erklärung der Parteien, der Rechtsstreit sei in der Hauptsache erledigt, löst keine Einigungsgebühr nach VV 1000 aus.[61] Vereinbaren die Parteien dagegen, dass sie zur Vermeidung eines weiteren Streits den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären, ist dies ein Vertrag und damit eine Einigung, die eine Einigungsgebühr nach VV 1000 ausl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Gegenstandswert

Rz. 21 Der Wert des Aufgebotsverfahrens wird von dem Gericht nach freiem Ermessen festgesetzt (§ 3 ZPO, § 36 Abs. 1 GNotKG). Er richtet sich regelmäßig nach dem Interesse des Antragstellers, das sich nicht mit dem Wert des auszuschließenden Rechts decken muss.[6] Der Streitwert für die Bemessung der Gerichtsgebühr im Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung eines Grundschuldb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Beratungshilfe

Rz. 40 Bei den Gebühren für die Beratungshilfe wird die Aussöhnung nicht erwähnt (siehe Rdn 40). Nach VV 2508 wird dort eine Gebühr nur für eine Einigung oder eine Erledigung gewährt. Dies war im Übrigen schon zu BRAGO-Zeiten der Fall (§ 133 Abs. 3 BRAGO). Die Rechtsprechung hat daher eine Aussöhnungsgebühr im Rahmen der Beratungshilfe nicht gewährt.[45] Von daher dürfte es ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Mindestgebühr und Gebührenerhöhung VV 1008

Rz. 29 Liegt die Verfahrensgebühr VV 1008 unter der Mindestgebühr nach § 13 Abs. 2 i.H.v. 15 EUR bzw. trifft eine auf den Mindestbetrag aufzurundende erhöhungsfähige Gebühr mit der Gebührenerhöhung nach VV 1008 zusammen, ist zunächst der Gebührensatz einschließlich Gebührenerhöhung zu bestimmen und anschließend die Gebühr aus der Tabelle zu § 13 abzulesen.[28] Beispiel 1: Re...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Voraussetzungen

Rz. 20 Nach VV 7002 kann der Anwalt an Stelle der konkreten Abrechnung auch eine Pauschale wählen. Voraussetzung für die pauschale Berechnung ist, dass tatsächlich Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen angefallen sind. Die Höhe ist dabei unerheblich, da pauschal abgerechnet wird; es muss lediglich bei Ausführung des Auftrags mindestens einmal Porto oder e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Berechnung der Kosten im Vollstreckungsbescheid

Rz. 45 In den Vollstreckungsbescheid sind die bisher entstandenen Kosten des Mahnverfahrens sowie ggf. die nach Abgabe an das Prozessgericht dort u.U. weiter entstandenen Prozesskosten nach § 699 Abs. 3 ZPO aufzunehmen. Die Aufnahme der Kosten ist eine vereinfachte Kostenfestsetzung, die anfechtbar ist.[40] Wird der Vollstreckungsbescheid nicht im vollen Umfang aufrechterhal...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Antrag

Rz. 146 Entgegen dem KG[145] geht das LG Berlin[146] davon aus, dass eine Erstreckung nur dann in Betracht kommt, wenn bereits vor Verbindung ein Antrag auf Bestellung oder Beiordnung gestellt war. Eine Antragstellung nach der Verbindung soll dagegen unerheblich sein. Dies dürfte jedoch zu weit gehen. Die Gesetzesbegründung knüpft nicht an die Antragstellung an, sondern stel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Keine Antragsberechtigung

Rz. 14 Nicht antragsberechtigt sind der Mandant des Rechtsanwalts/die Partei oder der Gegner des Mandanten. Die von dem beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt vertretene Partei oder deren Gegner sind an dem Festsetzungsverfahren nicht beteiligt.[22] Das ist verfassungsrechtlich auch nicht zu beanstanden, weil die Partei gem. § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO vor der Geltendmachung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Erstattungsfragen

Rz. 26 Zu Erstattungsfragen betreffend Verfahren vor dem BVerwG oder dem OVG (VGH) wird auf die grundlegenden Ausführungen zu Erstattungsfragen bei § 3 verwiesen. Rz. 27 Wird ein fristwahrender Normenkontrollantrag eingereicht und stellt der Gegner den Antrag auf Zurückverweisung, so ist die volle 1,6-Gebühr nach VV 3300 Nr. 2 erstattungsfähig und nicht nur eine 1,0-Gebühr na...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verfahren vor der Verwaltungsbehörde

Rz. 20 Des Weiteren sind die VV 6300 ff. nicht in Verfahren vor der Verwaltungsbehörde anzuwenden, in denen die Freiheitsentziehung vorbereitet wird, also in Verfahren, die dem gerichtlichen Freiheitsentziehungsverfahren vorangehen.[21] Für diese Verfahren richtet sich die Vergütung nach VV 2300.[22] VV 6300 ff. gelten nur die Tätigkeit in gerichtlichen Verfahren.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Keine Dokumentenpauschale

Rz. 107 Für die Anfertigung der nach § 82 Abs. 1 S. 2 VwGO beizufügenden Kopien des angefochtenen Verwaltungsaktes und des Widerspruchsbescheides ist die Fertigung von Kopien aus den Behördenakten grds. nicht erforderlich, da der Anwalt diese Bescheide vom Auftraggeber in Urschrift erhält und sich hiervon Kopien fertigen kann.[181] Diese Kopien fallen damit nicht unter Nr. 1...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Außergerichtliche Angelegenheit

Rz. 7 Abs. 1 findet nur Anwendung auf eine Vergütungsvereinbarung, die für eine außergerichtliche Angelegenheit geschlossen wird. Aus der Bezugsgröße der gesetzlichen Vergütung folgt zudem, dass für die Tätigkeit des Anwalts in dieser außergerichtlichen Angelegenheit gesetzliche Gebühren existieren müssen. Keine Anwendung findet Abs. 1 daher auf die Bereiche der außergericht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Anrechnung der Auslagenpauschale

Rz. 258 Die Auslagenpauschale ist nicht anzurechnen, da es hierfür an einer gesetzlichen Grundlage fehlt.[304] Das RVG sieht lediglich eine Anrechnung der Geschäftsgebühr vor. Die Pauschale ist auch nicht etwa nach den Gebühren zu berechnen, die nach erfolgter Anrechnung verbleiben.[305] Denn das Gesetz sieht vor, dass die Pauschale nach den gesetzlichen Gebühren berechnet w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Höchstgebühr

Rz. 68 Die Höchstgebühr kommt nicht nur dann in Betracht, wenn sämtliche Umstände überdurchschnittlich sind. Bereits ein außergewöhnliches Merkmal kann den Ansatz der Höchstgebühr rechtfertigen, auch wenn die übrigen Umstände nur durchschnittlich sind.[148] Rz. 69 In der Regel wird die Annahme der Höchstgebühr allerdings erfordern, dass mehrere Umstände überdurchschnittlich s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 32 Die Zwangsvollstreckung ist im Achten Buch der ZPO geregelt. Zwar ist der Unterabschnitt 3 nicht auf die Vollstreckung von Titeln der ZPO beschränkt, sondern findet auch auf andere Vollstreckungstitel Anwendung. Dafür ist aber insoweit erforderlich, dass sich die Vollstreckung derartiger Titel nach den Bestimmungen der ZPO richtet. Solche Regelungen finden sich z.B. i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (b) Tätigkeit für eine Privatperson

Rz. 33 Handelt es sich bei dem Leistungsempfänger dagegen um eine Privatperson, so ist von § 3a Abs. 4 S. 1 UStG auszugehen: § 3a UstG Ort der sonstigen Leistung ... (4) 1Ist der Empfänger einer der in Satz 2 bezeichneten sonstigen Leistungen weder ein Unternehmer, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird, noch eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (4) Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens

Rz. 87 Der einem Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB ausgesetzte Anwalt kann überdies einwenden, die Unterlassung des nach § 49b Abs. 5 BRAO gebotenen Hinweises sei für die Entscheidung seines Auftraggebers nicht ursächlich gewesen, weil dieser sich auch in Kenntnis der Abhängigkeit der anwaltlichen Vergütung vom Gegenstandswert für den Abschluss eines Mandatsvertrages mit demselb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschriften der VV 7001, 7002 gelten für Rechtsanwälte, Patentanwälte [1] sowie für Rechtsbeistände.[2] Ist der Rechtsanwalt außerhalb des Anwendungsbereichs des § 1 Abs. 1 tätig, also als Vormund, Pfleger, sonstige Person i.S.d. § 1 Abs. 2 o.Ä., kann er nicht nach VV 7001, 7002 abrechnen, sondern muss eventuelle Auslagen nach den für seine Tätigkeit maßgebenden Vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Beschwerdeverfahren (VV Vorb. 4.2)

Rz. 36 Für Beschwerden in den vorgenannten Verfahren nach VV 4200 und in den sonstigen Verfahren, die sich gegen die Entscheidung in der Hauptsache richten, entstehen die Gebühren erneut (VV Vorb. 4.2 i.V.m. § 15 Abs. 2 S. 2). Der Anwalt kann daher in den Beschwerdeverfahren alle Gebühren erneut verdienen. Allerdings ist § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 10 zu beachten: Das Einlegen der ...mehr

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AGS 06/2021, Fragen und Lös... / 2. Vergütungsvereinbarung gem. § 3a RVG

Der Rechtsanwalt kann mit seinen Mandanten auch eine die Formerfordernisse des § 3a Abs. 1 und Abs. 2 RVG erfüllende Vergütungsvereinbarung schließen. Welchen Inhalt diese Vergütungsvereinbarung hat, können die Vertragsparteien grds. frei vereinbaren. So kann eine Stundensatzvereinbarung geschlossen oder die Zahlung eines Pauschalbetrages oder die Regelung vereinbart werden,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Gegenstandswert

Rz. 285 In Verfahren gemäß §§ 116 ff. StVollzG , auch i.V.m. § 92 JGG, findet für die Anwaltsgebühren gemäß § 23 Abs. 1 die Vorschrift des § 60 GKG Anwendung, der auf die entsprechende Anwendung des § 52 Abs. 1 bis 3 GKG verweist. Rz. 286 Danach ist der Wert nach der sich aus dem Antrag des Antragstellers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen. Zu be...mehr

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AnwaltKommentar RVG / d) Weitere Einzelfälle

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AnwaltKommentar RVG / c) Tatsächlicher Anfall von Post- und Telekommunikationsentgelten

Rz. 36 Voraussetzung für die Berechnung der Post- und Telekommunikationspauschale nach VV 7002 ist stets, dass überhaupt eine Post- oder Telekommunikationsdienstleistung erfolgt ist. Eine pauschale Berechnung ist nur dann möglich, wenn tatsächlich Auslagen angefallen sind.[27] Nicht entstandene Auslagen können auch nicht pauschal abgerechnet werden. Die Pauschale setzt jedoc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Reduzierte Verfahrensgebühr wegen fehlender Erstattungsfähigkeit einer vollen Verfahrensgebühr

Rz. 141 Es ist durchaus möglich, dass die volle 1,3-Verfahrensgebühr nach VV 3100 zwar entstanden, aber nicht erstattungsfähig ist, weil keine notwendige Maßnahme der Rechtsverfolgung mehr gegeben ist, z.B. bei verspäteter Einreichung eines Klageabweisungsantrags nach der mündlichen Verhandlung, wenn der Termin zur Verkündung einer Entscheidung schon beschlossen wurde. In ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Disziplinarverfahren

Rz. 49 Zu Fragen der Kostenfestsetzung wird zunächst auf die vorstehenden Erläuterungen zu Abs. 3 verwiesen. Für die Tätigkeit im Disziplinarverfahren hat der Gesetzgeber Rahmengebühren vorgesehen. In diesem Fall bestimmt der bevollmächtigte Rechtsanwalt die Gebühr nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der an...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Geltungsbereich

Rz. 37 Die Frist verdrängt insbesondere auch in Strafsachen die in § 311 Abs. 2 StPO enthaltene Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde von einer Woche.[104] Das stellt § 1 Abs. 3 klar (siehe § 1 Rdn 418 ff.). Rechtsbehelfe und Rechtsmittel in den Kostenverfahren des RVG, also auch im Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren nach §§ 56, 33, richten sich ausschließlich nach...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Entbehrlichkeit der mündlichen Verhandlung wegen anwaltlicher Mitwirkung (Anm. Abs. 2)

Rz. 7 Der Rechtsanwalt erhält die Zusätzliche Gebühr nach VV 6216 nicht nur in den in Anm. Abs. 1 genannten Fällen, sondern auch dann, wenn die mündliche Verhandlung oder Hauptverhandlung aus anderen Gründen entbehrlich wird. Die Zusätzliche Gebühr nach VV 6216 entsteht daher auch dann, wenn das Verfahren nicht nur vorläufig eingestellt wird oder das Gericht beschließt, das ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Fallbeispiele

Rz. 53 Die Vielzahl der möglichen Fallgestaltungen lässt sich weder erschöpfend erfassen noch auf allgemeine Bewertungsprämissen reduzieren. Kein Fall gleicht in seiner individuellen Gestaltung dem anderen. Die nachstehende alphabetische Zusammenstellung einschlägiger Veröffentlichungen und Gerichtsentscheidungen bietet Anhaltpunkte für die Bewertung konkreter Angelegenheite...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 3. Auslösendes Ereignis

Rz. 15 Das den Anspruchsübergang auslösende Ereignis ist in § 9 BerHG nicht ausdrücklich geregelt. Die Anhängigkeit eines Antrags auf Bewilligung von Beratungshilfe genügt indes nicht. Auch die Gesetzesbegründung[8] geht ersichtlich davon aus, dass der Ersatzanspruch nicht vor der Bewilligung von Beratungshilfe übergeht. Das zum Anspruchsübergang führende Ereignis besteht er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anfechtung einer Maßnahme

Rz. 88 Wird der Anwalt mit der Anfechtung einer Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung vor Gericht beauftragt (gerichtliches Verfahren über einen Akt der Zwangsvollstreckung [des Verwaltungszwangs]), erwachsen für ihn dafür ebenfalls die Verfahrens- bzw. Terminsgebühr der VV 3309, 3310. Der im Verhältnis zu den Gebühren nach VV 2300 ff. niedrigere Gebührensatz erklärt sich na...mehr

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AGS 06/2021, Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch - Kommentar

80. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck. XXXVII, 3.216 S., 115,00 EUR Der seit vielen Jahrzehnten eingeführte Standardkommentar zum BGB nebst Nebengesetzen ist in der 80. Auflage mit Stand vom 15.10.2020 erschienen. Bis zum Redaktionsschluss haben die Autoren eine Vielzahl neuer Gesetze berücksichtigt. An erster Stelle sind die Gesetze zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandem...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Ausschluss bestimmter Tätigkeitsbereiche

Rz. 162 Abs. 2 S. 2 schließt bestimmte Tätigkeitsbereiche vom sachlichen Anwendungsbereich des RVG aus, auch wenn sie von einem Anwalt erbracht werden.[266] Dies beruht im Wesentlichen auf der gesetzgeberischen Erwägung, dass es sich bei den hier genannten Aufgaben um Tätigkeiten handelt, die entweder ehrenamtlich erfolgen, in erheblichem Umfang auch Nicht-Rechtsanwälten übe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 236 Wird nach der durch Nr. 1 Buchst. a bis c gebotenen Erforderlichkeitsprüfung die Entstehung der Dokumentenpauschale bejaht, folgt aus § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO, dass diese auch vom Erstattungspflichtigen zu erstatten ist.[360] Es kann auf die Erläuterungen zur Entstehung der Dokumentenpauschale nach Nr. 1 Buchst. a bis c verwiesen werden (vgl. Rdn 45 ff.). Die ständige Re...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Verbindung und Trennung

Rz. 45 Bei Verbindung und Trennung kann der Anwalt wählen, wie er seine Gebühren abrechnet.[63] Er kann seine Gebühren einmal aus dem Gesamtwert des verbundenen Verfahrens berechnen oder einzeln aus den Werten der getrennten Verfahren. Für die Postentgeltpauschale selbst besteht insoweit kein isoliertes Wahlrecht.[64] Die pauschale Berechnung hängt immer davon ab, wie der An...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Rechtspfleger als Urkundsbeamter

Rz. 108 Aus § 26 i.V.m. § 21 RPflG ergibt sich, dass die Zuständigkeit des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle für die Festsetzung nach § 55 unberührt bleibt. Häufig ist der Rechtspfleger daher zugleich Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, weshalb der Anwalt es in vielen Abrechnungsfällen regelmäßig mit demselben Sachbearbeiter zu tun hat, soweit das erstinstanzliche Gericht z...mehr