Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragssatz

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 4.3 Beitragssatz zur Rentenversicherung

Der Beitragssatz, der für die Bemessung der Beiträge zur Rentenversicherung zugrunde zu legen ist, beträgt in der Grundsätzlich werden die Beiträge je zur Hälfte durch Arbeitgeber und den Arbeitnehmer getragen. Soweit es sich bei dem Arbeitnehmer um einen beschäftigten Rentner handelt, kann es jedo...mehr

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Vorruhestand / 3.1.1 Beitragssatz

Bezieher von Vorruhestandsgeld haben keinen Anspruch auf Krankengeld.[1] Ihre Krankenversicherungsbeiträge sind daher nach dem bundeseinheitlich geltenden maßgebenden ermäßigten Beitragssatz zu berechnen. Dieser beträgt 14,0 %. Außerdem fällt ggf. der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz der Krankenkasse des Vorruhestandsgeldempfängers an. Der Beitragssatz zur Pflegeversich...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 4.2 Beitragssatz zur Pflegeversicherung

4.2.1 Höhe Der Beitragssatz für die soziale Pflegeversicherung beträgt 3,6 %. Kinderlose Versicherte haben einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,6 % zu zahlen. Dies führt zu einem Gesamtbeitragssatz von 4,2 %. Grundsätzlich ist der Pflegeversicherungsbeitrag von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte zu tragen. Der Beitragszuschlag ist allein vom Arbeitnehmer/Versiche...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 6 Beitragssatz und Beitragstragung

6.1 Beitragssatz Für krankenversicherungspflichtige Versorgungsempfänger gilt für die Bemessung der Beiträge aus Versorgungsbezügen der bundeseinheitliche allgemeine Beitragssatz (2026: 14,6 %) der Krankenversicherung. Hinzu kommt der von der jeweiligen Krankenkasse erhobene Zusatzbeitragssatz. Die Berechnung der Beiträge aus Renten und Landabgaberenten nach dem ALG [1] erfolgt...mehr

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Freiwillige Krankenversiche... / 2.2 Für die Beitragsberechnung maßgebliche Beitragssätze

Für die Berechnung des Beitrags für freiwillig versicherte Rentner sind je nach Art des Einkommens unterschiedliche Beitragssätze anzuwenden.[1] Die Beiträge des freiwillig versicherten Rentners aus den Einnahmearten Arbeitsentgelt, Rente, Versorgungsbezug und Arbeitseinkommen sind mit dem bundeseinheitlichen allgemeinen, festgesetzten Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversich...mehr

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Freiwillige Krankenversicherung (Beitragssätze)

Zusammenfassung Begriff Die Beiträge von freiwillig Krankenversicherten werden nach einem einheitlichen Beitragssatz erhoben. Umfasst der Versicherungsschutz des Mitglieds einen Krankengeldanspruch, werden die Beiträge vom allgemeinen Beitragssatz berechnet. Besteht hingegen kein Anspruch auf Krankengeld, werden sie vom ermäßigten Beitragssatz berechnet. Gesetze, Vorschriften...mehr

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Nachhaltigkeitsrücklage / 3 Anpassung des Beitragssatzes

Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung ist gem. § 158 SGB VI erst dann zu verändern, wenn die Mittel der Nachhaltigkeitsrücklage ansonsten zum Jahresende entweder die untere Grenze von 0,3 Monatsausgaben unterschreiten oder die obere Grenze von 1,5 Monatsausgaben überschreiten (sog. Verstetigungsregel). Wird mit dem geltenden Beitragssatz voraussichtlich zum Jah...mehr

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Altersteilzeit (Beiträge) / 1 Beitragssätze und Beitragstragung

In der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten die für die jeweiligen Sozialversicherungszweige maßgeblichen Beitragssätze. In der sog. Arbeitsphase gilt in der Krankenversicherung der allgemeine Beitragssatz (14,6 %). Hinsichtlich der Freistellungsphase ist für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge der ermäßigte Beitragssatz (14,0 %) zur Krankenversic...mehr

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Krankenversicherung der Ren... / 3.2 Beitragssätze

Für versicherungspflichtige Rentner wird für die Bemessung der Beiträge aus der Rente der allgemeine Beitragssatz (14,6 %) zugrunde gelegt. Hinzu kommt ein ggf. von der Krankenkasse erhobener Zusatzbeitragssatz. Veränderungen des Zusatzbeitragssatzes gelten jeweils vom ersten Tag des zweiten auf die Veränderung folgenden Kalendermonats an. Für die Pflegeversicherung gilt ein ...mehr

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Krankenversicherung der Ren... / 1.2 Beitragssätze

Für versicherungspflichtige Rentenantragsteller wird für die Bemessung der Beiträge der ermäßigte Beitragssatz (14,0 %) zugrunde gelegt. Hinzu kommt ein ggf. von der Krankenkasse erhobener Zusatzbeitragssatz. Veränderungen des Zusatzbeitragssatzes gelten jeweils vom ersten Tag des zweiten auf die Veränderung folgenden Kalendermonats an. Für die Pflegeversicherung gilt ein Bei...mehr

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Beitragssätze / Zusammenfassung

Begriff Die Beiträge zur Sozialversicherung werden in Prozentsätzen (Beitragssätzen) von den beitragspflichtigen Einnahmen (z. B. Arbeitsentgelt) berechnet. In den einzelnen Sozialversicherungszweigen (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) gelten jeweils bundeseinheitliche Beitragssätze, die von der Bundesregierung per Gesetz oder Rechtsverordnung festgele...mehr

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Krankengeld (Beiträge) / 2 Beitragssätze

Die Beiträge werden mit dem Beitragssatz berechnet, der für den Zahlungszeitraum des Krankengeldes gilt. Ändert sich der Beitragssatz im Laufe eines Zahlungszeitraums, dann ist für die Beitragsberechnung eine entsprechende Aufteilung erforderlich.mehr

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Freiwillige Krankenversiche... / Zusammenfassung

Begriff Die Beiträge von freiwillig Krankenversicherten werden nach einem einheitlichen Beitragssatz erhoben. Umfasst der Versicherungsschutz des Mitglieds einen Krankengeldanspruch, werden die Beiträge vom allgemeinen Beitragssatz berechnet. Besteht hingegen kein Anspruch auf Krankengeld, werden sie vom ermäßigten Beitragssatz berechnet. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprec...mehr

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Freiwillige Krankenversiche... / 2 Beitragsatz aus Rente/Versorgungsbezügen/Arbeitseinkommen

Für die Einnahmearten Rente, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen aus einer nicht hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit ist der allgemeine Beitragssatz zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes anzuwenden. Diese Vorgabe führt dazu, dass ein freiwillig Versicherter für diese Einnahmearten nicht vom günstigeren ermäßigten Beitragssatz profitieren kann, wie di...mehr

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Beitragsberechnung / 2 Beitragssätze

Die Beiträge zu den einzelnen Versicherungszweigen sind nach dem Beitragssatz zu berechnen, welcher für den Abrechnungszeitraum zutrifft. Sie sind für jeden Tag der Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung und für die Zeit der Versicherung in der Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten.mehr

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Beitragssätze / 4.1 Höhe

In der sozialen Pflegeversicherung beträgt der Beitragssatz seit dem 1.1.2025 bundeseinheitlich 3,6 %. Für Beihilfeberechtigte (z. B. Beamte) und Heilfürsorgeberechtigte (z. B. Polizeibeamte) gilt immer nur der halbe Beitragssatz.[1]mehr

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Beitragssätze / 3 Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt seit dem 1.1.2023 2,6 %.[1]mehr

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Beitragssätze / 1.1.4 Wartezeit zum Entgeltfortzahlungsanspruch

Der allgemeine Beitragssatz[1] gilt für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit mindestens 6 Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder auf Weiterzahlung von Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld) haben. Dabei spielt es keine Rolle, dass der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Neuantritt einer Arbeitsstelle erst nach einer 4-wöchigen "Wartezeit" entsteht.[2] Auch in den erst...mehr

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Beitragssätze / 1.1.1 Freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer

Selbst für diejenigen freiwillig versicherten Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind und im Falle der Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für mindestens 6 Wochen haben, darf die Krankenkasse keinen geringeren als den allgemeinen Beitragssatz vorsehen.[1] Der allgemeine Beitragssatz gilt auch für freiwi...mehr

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Beitragssätze / 1.1.3 Beschäftigte Rentner

Der allgemeine Beitragssatz gilt auch für das Arbeitsentgelt, wenn der Arbeitnehmer zeitgleich eine Teilrente wegen Alters oder eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder wegen Berufsunfähigkeit bezieht.[1]mehr

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Beitragssätze / 1 Krankenversicherung

Die Entscheidung darüber, ob der allgemeine oder ermäßigte Beitragssatz anzuwenden ist, ist jeweils bei Beginn bzw. Änderung des Versicherungsverhältnisses zu treffen. Die Bundesregierung hat den allgemeinen und den ermäßigten Beitragssatz gesetzlich festgelegt. Diese gelten einheitlich für alle Krankenkassen. Die Beitragstragung erfolgt jeweils paritätisch durch die Arbeitge...mehr

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Beitragssätze / 4.3.2 Sachsen

Für Mitglieder im Bundesland Sachsen gelten folgende Beitragssätze:mehr

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Beitragssätze / 1.1.2 Geringfügig entlohnt Beschäftigte

Für geringfügig entlohnt Beschäftigte gelten besondere Beitragssätze.[1]mehr

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Beitragssätze / 4.3.1 Bundesweit (ohne Sachsen)

Arbeitnehmer mit mehreren Kindern erhalten einen Beitragsabschlag in Höhe von 0,25 % für das 2. – 5. berücksichtigungsfähige Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Für Mitglieder gelten somit folgende Beitragssätze:mehr

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Studenten (Beiträge – KVdS) / 1.3 Beitragssätze

1.3.1 Krankenversicherung Als Beitragssatz der versicherungspflichtigen Studenten und Praktikanten werden 7/10 des allgemeinen Beitragssatzes in der Krankenversicherung herangezogen.[1] Der allgemeine Beitragssatz der Krankenkassen beträgt 14,6 %.[2] Dieser Beitragssatz ist für Studenten und Praktikanten auf 7/10 zu kürzen (= 10,22 %). Hinzu kommt der von der jeweiligen Kranke...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 4.1 Beitragssätze zur Krankenversicherung

4.1.1 Allgemeiner/ermäßigter Beitragssatz In der gesetzlichen Krankenversicherung gelten verschiedene Beitragssätze. Ausschlaggebend für den Beitragssatz ist jeweils die Form der Versicherung. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird durch die Bundesregierung bundeseinheitlich festgelegt. Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem allgemeinen Beitragssatz, der g...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 3.2 Anzahl berücksichtigungsfähiger Kinder

Eine Beitragsentlastung erfolgt für Eltern, die 2 oder mehr Kinder haben. Diese Beitragsentlastung ist – anders als bei dem Beitragszuschlag für Kinderlose – nicht lebenslang vorgesehen. Der Gesetzgeber hat diese Beitragsentlastung nur bis zum Ablauf des Monats vorgesehen, in dem das Kind das 25. Lebensjahr vollendet. Mit dieser Regelung wird der Tatsache Rechnung getragen, d...mehr

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Beitragssätze / 1.3 Zusatzbeitrag

Zusatzbeiträge[1] werden nach einem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz berechnet.[2] Die Krankenkassen haben den einkommensabhängigen Zusatzbeitrag als Prozentsatz der beitragspflichtigen Einnahmen jedes Mitglieds zu erheben. Der Zusatzbeitragssatz ist originärer Bestandteil des Krankenversicherungsbeitrags. Besondere Regelungen zur Fälligkeit und Zahlung gibt es nicht. ...mehr

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Beitragssätze / 2 Allgemeine/Knappschaftliche Rentenversicherung

In der allgemeinen Rentenversicherung gilt seit 1.1.2018 ein Beitragssatz in Höhe von 18,6 %. Zur knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt er 24,7 %.[1]mehr

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Beitragssätze / 1.5 Pauschalbeiträge für geringfügig entlohnt Beschäftigte

Für gesetzlich krankenversicherte geringfügig entlohnt Beschäftigte muss der Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung abführen. Für geringfügig entlohnt Beschäftigte im gewerblichen Bereich beträgt dieser derzeit 13 % und für Minijobs im Privathaushalt 5 %.[1] Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen, die seit dem 1.1.2013 aufgenommen werden, besteht grundsätzli...mehr

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Beitragssätze / 5 Unfallversicherung

Einen vergleichbaren Beitragssatz wie für die übrigen Sozialversicherungszweige gibt es hier nicht. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Entgelt der Versicherten und nach dem Grad der Unfallgefahr in dem Unternehmen.[1] Die Satzung des Unfallversicherungsträgers kann allerdings bestimmen, dass die Beiträge entweder nach dem wirklich verdienten Entgelt oder nach einem ...mehr

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Beitragssätze / Sozialversicherung

1 Krankenversicherung Die Entscheidung darüber, ob der allgemeine oder ermäßigte Beitragssatz anzuwenden ist, ist jeweils bei Beginn bzw. Änderung des Versicherungsverhältnisses zu treffen. Die Bundesregierung hat den allgemeinen und den ermäßigten Beitragssatz gesetzlich festgelegt. Diese gelten einheitlich für alle Krankenkassen. Die Beitragstragung erfolgt jeweils paritätis...mehr

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Beitragssätze / 7.2 Minijob-Zentrale

Die Umlage der Ausgleichsverfahren für die Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1) beträgt bei der Minijob-Zentrale 0,8 % (bis 31.12.2025: 1,1 %). Die Umlage der Ausgleichsverfahren für die Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaftsleistungen (U2) beträgt seit 1.1.2025 unverändert 0,22 % (2024: 0,24 %).mehr

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Beitragssätze / 4 Pflegeversicherung

4.1 Höhe In der sozialen Pflegeversicherung beträgt der Beitragssatz seit dem 1.1.2025 bundeseinheitlich 3,6 %. Für Beihilfeberechtigte (z. B. Beamte) und Heilfürsorgeberechtigte (z. B. Polizeibeamte) gilt immer nur der halbe Beitragssatz.[1] 4.2 Beitragszuschlag für Kinderlose Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die ab dem 1.1.1940 geboren sind und das 23. Leb...mehr

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Beitragssätze / 4.2 Beitragszuschlag für Kinderlose

Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die ab dem 1.1.1940 geboren sind und das 23. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen Beitragszuschlag i. H. v. 0,6 % zahlen.mehr

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Beitragssätze / 6 Insolvenzgeldumlage

Finanziert wird das Insolvenzgeld als Leistung der Bundesagentur für Arbeit über eine gesonderte Umlage. Die Insolvenzgeldumlage beträgt 0,15 %.[1]mehr

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Beitragssätze / 4.3 Beitragsabschlag

4.3.1 Bundesweit (ohne Sachsen) Arbeitnehmer mit mehreren Kindern erhalten einen Beitragsabschlag in Höhe von 0,25 % für das 2. – 5. berücksichtigungsfähige Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Für Mitglieder gelten somit folgende Beitragssätze:mehr

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Beitragssätze / 7 Umlage zur Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen

7.1 Satzung der Krankenkasse Die Umlage der Ausgleichsverfahren für die Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1) und Mutterschaftsleistungen (U2) wird bei jeder Krankenkasse für die dort versicherten Arbeitnehmer festgesetzt. Zur U1 können die Kassen verschiedene Erstattungssätze anbieten, die mit entsprechend angepassten Umlagesätzen finanziert werden.[1] 7.2 Minij...mehr

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Rentner / 4 Beschäftigung von Rentnern

Nehmen Rentner eine Beschäftigung auf, kann sich dies auf die versicherungsrechtliche Beurteilung in der Kranken- und Pflegeversicherung und auch auf die Renten-Auszahlung auswirken. Die Rentenart ist ausschlaggebend dafür, in welcher Höhe ein Hinzuverdienst neben dem Rentenbezug rentenunschädlich möglich ist. Tabellarische Übersicht zu Beiträgen und Beitragsgruppen Die nachfo...mehr

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Freistellung von der Arbeit / 2.2 Beiträge während der Freistellungsphase

Aufgrund der bestehenden Versicherungspflicht sind weiterhin Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und zu den Umlagekassen zu entrichten. Für Arbeitnehmer, die nach der Freistellung von der Arbeitsleistung nicht aus dem Erwerbsleben ausscheiden, gilt der allgemeine Beitragssatz in der Krankenversicherung. Im Krankheitsfall gilt für Arbeitnehmer,...mehr

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Studenten (Beiträge – KVdS) / 1.3.1 Krankenversicherung

Als Beitragssatz der versicherungspflichtigen Studenten und Praktikanten werden 7/10 des allgemeinen Beitragssatzes in der Krankenversicherung herangezogen.[1] Der allgemeine Beitragssatz der Krankenkassen beträgt 14,6 %.[2] Dieser Beitragssatz ist für Studenten und Praktikanten auf 7/10 zu kürzen (= 10,22 %). Hinzu kommt der von der jeweiligen Krankenkasse erhobene kassenind...mehr

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Praxis-Beispiele: Vorsorgep... / 1.3 Senkung Zusatzbeitragssatz

Sachverhalt Ein gesetzlich kranken- und rentenversicherter kinderloser Arbeitnehmer in Steuerklasse I hat einen Jahresbruttolohn von 30.000 EUR. Sein Beschäftigungsort befindet sich in Baden-Württemberg. Er zahlt den allgemeinen Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 2,6 % (Arbeitnehmeranteil 1,3 %), den allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung von ...mehr

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Praxis-Beispiele: Vorsorgep... / 1.1 Zusatzbeitragssatz

Sachverhalt Ein gesetzlich kranken- und rentenversicherter kinderloser Arbeitnehmer in Steuerklasse I hat einen Jahresbruttolohn von 30.000 EUR. Sein Beschäftigungsort befindet sich in Baden-Württemberg. Er zahlt den allgemeinen Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 2,6 % (Arbeitnehmeranteil 1,3 %), den allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung von ...mehr

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Praxis-Beispiele: Vorsorgep... / 2.2 Beitragsabschläge für Kinder

Sachverhalt Ein gesetzlich kranken- und rentenversicherter Arbeitnehmer in Steuerklasse I hat einen Jahresbruttolohn von 30.000 EUR. Sein Beschäftigungsort befindet sich in Baden-Württemberg. Er zahlt den allgemeinen Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 2,6 % (Arbeitnehmeranteil 1,3 %), den allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 14,6 % (Arb...mehr

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Praxis-Beispiele: Vorsorgep... / 2.4 Sachsen

Sachverhalt Ein gesetzlich versicherter Arbeitnehmer in Steuerklasse I hat einen Jahresbruttolohn von 30.000 EUR. Er zahlt den allgemeinen Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 2,6 % (Arbeitnehmeranteil 1,3 %), den allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 14,6 % (Arbeitnehmeranteil: 7,3 %), den Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung von 3 ...mehr

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Beitragszuschuss / 2.2 Höchstzuschuss in der privaten Krankenversicherung

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wurde vom Bundesministerium für Gesundheit 2026 auf 2,9 % (2025: 2,5 %) festgesetzt. Für die Zuschussberechnung ist 2026 somit ein Beitragssatz i. H. v. 8,75 % (14,6 % + 2,9 % = 17,5 % : 2 = 8,75 %) zu berücksichtigen (2025: 14,6 % + 2,5 % = 17,1 % : 2 = 8,55 %). Sollte der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 % maßgeblich sein, beträgt de...mehr

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Praxis-Beispiele: Vorsorgep... / 1.2 Erhöhung Zusatzbeitragssatz

Sachverhalt Ein gesetzlich kranken- und rentenversicherter kinderloser Arbeitnehmer in Steuerklasse I hat einen Jahresbruttolohn von 30.000 EUR. Sein Beschäftigungsort befindet sich in Baden-Württemberg. Er zahlt den allgemeinen Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 2,6 % (Arbeitnehmeranteil 1,3 %), den allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung von ...mehr

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Praxis-Beispiele: Vorsorgep... / 2.3 Beitragszuschlag für Kinderlose

Sachverhalt Ein gesetzlich kranken- und rentenversicherter kinderloser Arbeitnehmer in Steuerklasse I hat einen Jahresbruttolohn von 30.000 EUR. Sein Beschäftigungsort befindet sich in Baden-Württemberg. Er zahlt den allgemeinen Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 2,6 % (Arbeitnehmeranteil 1,3 %), den allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von...mehr

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Mindestbeitrag / 2.1 Freiwillige Versicherung

Dem Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung in der Rentenversicherung liegt als Mindestbeitragsbemessungsgrundlage bundeseinheitlich die Geringfügigkeitsgrenze i. H. v. 603 EUR (2025: 556 EUR) monatlich zugrunde.[1] Aus dieser Mindestbeitragsbemessungsgrundlage und dem aktuell maßgebenden Beitragssatz errechnet sich der Mindestbeitrag von 112,16 EUR (603 EUR x 18,6 %). F...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszahlung der Agentur... / 1.2 Höhe

Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt grundsätzlich die vom Leistungsbezieher an das private Krankenversicherungsunternehmen zu zahlenden vollen Beiträge. Die Höhe der zu zahlenden Beiträge ist jedoch begrenzt auf den Beitrag, der bei Versicherungspflicht des Leistungsbeziehers von der Bundesagentur für Arbeit zu zahlen wäre (Vergleichsberechnung der Beiträge im Falle einer ...mehr