Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitssicherheit

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.11 Verantwortlicher Umgang mit bereitgestellten Arbeitsmitteln

Die Verpflichtung, geeignete und technisch ordnungsgemäße Arbeitsmittel zu beschaffen und bereitzustellen, obliegt allein dem Arbeitgeber. Das beste Arbeitsmaterial ist aber i. S. des Arbeitsschutzes "wertlos", wenn es nicht ordnungsgemäß eingesetzt wird. Hier liegt die Schnittstelle zu den Verpflichtungen der Beschäftigten. § 15 Abs. 2 ArbSchG sieht daher vor, dass die Besch...mehr

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Warum muss ein Betriebsarzt... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitsbedingte Erkrankungen, Berufskrankheiten, Verletzungen und Unfälle sollen so weit wie möglich vermieden werden. Damit der Unternehmer und die Führungskräfte kompetent unterstützt werden, müssen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz neben Fachkräften für Arbeitssicherheit auch Betriebsärzte bestellt werden. Betriebsärzte sind Mediziner mit einer arbeitsmedizinischen Z...mehr

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Argumentationsstrategien de... / 1.2 Die Bedeutung der "Soft Skills"

So wichtig Fachwissen auch ist: Es reicht nicht aus, um mit Führungskräften und Geschäftsleitung auf Augenhöhe zu sprechen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit benötigen außer Fachkompetenz auch Methodenkompetenz (= Kenntnisse über Methoden zur Anwendung von sicherheitstechnischen Fragestellungen), Sozialkompetenz (= Fähigkeit, den eigenen Standpunkt darzustellen), persönliche Kom...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1 Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes

Die einschlägigen Vorschriften zur verantwortungsvollen Mitgestaltung des betrieblichen Arbeitsschutzes finden sich in §§ 15 und 16 ArbSchG. 1.1 Pflichten der Beschäftigten Nach § 15 Abs. 1 ArbSchG sind die Beschäftigten verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu sorgen. ...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.6 Technische Mittel

Dem Gebot, vom Beschäftigten nichts zu verlangen, was zu leisten er gar nicht imstande ist, gehört auch die arbeitgeberseitige Verpflichtung zur Bereitstellung der erforderlichen technischen Mittel. Zu den technischen Mitteln im vorstehend beschriebenen Sinne gehören u. a. Rettungseinrichtungen, Notrufmeldeanlagen, Schutzausrüstungen, Brandmelde- und Brandbekämpfungseinrichtungen.mehr

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Arbeitsschutz in Niederlass... / 1 Unternehmenskulturelle Unterschiede erkennen

Unternehmen, die international arbeiten, haben i. d. R. schon aufgrund ihrer Größe eine Struktur, in der Sicherheit und Gesundheitsschutz eine feste Größe darstellen (typisch als Health and Safety, kurz H&S bezeichnet, ggf. mit bestimmten Erweiterungen). Häufig haben sie international gültige, teils sehr hochgesteckte Zielvorgaben im Arbeitsschutz, z. B. auf höchster Ebene a...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.8 Weisungen

Weisungen sind nach der Begrifflichkeit des ArbSchG Anordnungen des Arbeitgebers bzw. seiner Führungskräfte, die über die Unterweisung aller Beschäftigten hinausgehen und individualisiert sind. Weisungen ergehen i. Allg. bei atypischen Verfahrensverläufen, die in dieser speziellen Form in keiner Unterweisung bzw. Betriebsanweisungen vorhersehbar geregelt werden können.mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.5 Objektive Rahmenbedingungen

Zu den objektiven, vom Arbeitgeber zu schaffenden Voraussetzungen gehören zum einen das Vorhandensein der erforderlichen technischen Mittel sowie die notwendige Unterweisung und Weisung seitens des Arbeitgebers.mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.2 Anwendungsbereiche

Die Pflichten der Beschäftigten zur aktiven Teilhabe am Arbeitsschutz gelten in allen nur denkbaren Anwendungsbereichen i. S. v. § 1 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG und reichen weit über den durch das BetrVG und die Personalvertretungsgesetze von Bund und Ländern skizzierten Bereiche hinaus. Der Bereich der Freien Berufe zählt ebenso dazu wie Religionsgemeinschaften und karitative Ein...mehr

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Verhaltensbasierter Arbeits... / 1.4 Kontrolle

Best-Practice im Umgang mit Partnerfirmen braucht vor allem hinreichende Kontrolle vor Ort und Konsequenz bei Nichteinhaltung der Vereinbarungen. Durch entsprechend gute Umsetzung der in Abschn. 1.1 bis 1.3 genannten Punkte ist eine wirksame Überprüfung des Arbeitsschutzes bei Fremdfirmen dauerhaft gewährleistet. Gemäß dem Grundsatz "Fremde wie eigene Mitarbeiter behandeln" s...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.4 Subjektive Rahmenbedingungen beim Beschäftigten

Die erste Einschränkung enthält § 15 Abs. 1 ArbSchG dahingehend, dass die Beschäftigten für die Sicherheit und Gesundheit dritter Personen sorgen müssen, und zwar gemäß der Unterweisung durch den Arbeitgeber, nach ihren Möglichkeiten. D. h. zunächst, dass der Slogan "Nichts ist unmöglich …" hier nicht trägt. Den Beschäftigten soll nichts abverlangt werden, wozu sie persönlich (...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 10 Das Arbeitsrecht

10.1 Arbeitnehmerhaftung Die Haftung des Beschäftigten gegenüber dem Unternehmer ist aufgrund der Rechtsprechung zur Arbeitnehmerhaftung bei allen Tätigkeiten eingeschränkt, die durch den Betrieb veranlasst sind und aufgrund des Arbeitsverhältnisses geleistet werden. Dies gilt in gleichem Maße für die Ersatzpflicht des Beschäftigten gegenüber Dritten, z. B. Kunden des Arbeitg...mehr

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Verhaltensbasierter Arbeits... / 1 Aufwand

1.1 Die vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen nutzen und ergänzen Der Gesetzgeber weist die Unternehmen an, Gefährdungsbeurteilungen für die jeweiligen Tätigkeitsbereiche ihrer Mitarbeiter zu machen. Dies gilt im Falle eines Auftraggeber-/Auftragnehmerverhältnisses für beide Parteien gleichermaßen. Diese sind für den jeweiligen Einsatz der Fremdfirmenmitarbeiter nur dann durch ...mehr

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Verhaltensbasierter Arbeits... / 2 Nutzen

2.1 Authentizität: Die Gerechtigkeitsfrage Mitarbeiter haben eine hohe Sensibilität dafür, wie authentisch eine Unternehmensleitung den Arbeitsschutz repräsentiert. Je höher der Duldungsgrad gegenüber Fremdfirmen bezüglich der Verletzung oder Missachtung ihrer Arbeitsschutzpflichten im Betrieb ist, desto stärker die Gerechtigkeitsfrage: "Wieso wir und die nicht!?" Die Durchset...mehr

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Richtiges Verhalten bei Haf... / 3 Checklisten

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Richtiges Verhalten bei Haf... / 4 Literatur

Siller/Schliephacke, Fremdpersonal und Leiharbeitnehmer, 1988. Tenckhoff/Siegmann, Vernetztes Betriebssicherheitsmanagement, 2009.mehr

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Warum sollten Mitarbeiter b... / 3 FAQs

1) Sollten alle Mitarbeiter bei der Gefährdungsbeurteilung beteiligt werden? Es ist hilfreich, möglichst viele Mitarbeiter einzubinden. Jeder kennt seinen Arbeitsplatz am besten. Viele haben eine unterschiedliche Sichtweise für Gefährdungen. Die einen sehen mögliche Gefährdungen, andere wiederum sagen, dass dies keine Gefährdung sei. Bei gleichen Arbeitsplätzen brauchen Sie s...mehr

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Argumentationsstrategien de... / 3.2 Rechtliche Argumentation

Fragen der Compliance[1] sind in den vergangenen Jahren immer mehr in den Mittelpunkt gerückt. Damit ist die Einhaltung aller Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, aber auch von freiwilligen Kodizes und Verträgen durch Unternehmen und deren Beschäftigte gemeint. Unternehmen müssen nicht nur wissen, welche rechtlichen Vorschriften für sie relevant sind, sondern auch, wie sie...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.9 Eigenverantwortlichkeit des Arbeitnehmers

Auch für den negativ zu beurteilenden Fall, dass dem Arbeitnehmer weder die erforderlichen technischen Hilfsmittel noch die gebotenen Unterweisungen und Weisungen an die Hand gegeben wurden, gibt es keine "Verantwortungsreduktion auf Null" zugunsten des Beschäftigten. Das Argument "Mir hat ja niemand etwas gesagt" zieht auch dann nicht. In diesem zugegebenermaßen nicht wünsch...mehr

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Richtiges Verhalten bei Haf... / 1.3 Verwarngeld

Die einfachste Form der gesetzlichen Rechtsfolgen ist das Verwarngeld. Reichen mündliche oder schriftliche Verwarnungen von Berufsgenossenschaften, Staatlichen Ämtern für Arbeitsschutz zur Wiederherstellung der Ordnung nicht aus, so kann basierend auf § 56 Ordnungswidrigkeitengesetz durch diese Behörden ein Verwarngeld verhängt werden. Es soll als einfacher Denkzettel zum be...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.1 Angesprochener Personenkreis nach § 15 ArbSchG

Die "Beschäftigten" sind Normadressaten des 3. Abschnittes des ArbSchG. Damit wurde eine Erweiterung vollzogen gegenüber dem das Arbeitsrecht dominierenden Begriff des "Arbeitnehmers". Der Beschäftigten-Begriff des § 15 umfasst alle Personen, die aufgrund einer rechtlichen Beziehung – das muss nicht nur ein Arbeitsvertrag sein – zu einem Arbeitgeber Arbeitsleistungen erbring...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.7 Unterweisungen

Mit Unterweisungen i. S. v. § 15 Abs. 1 ArbSchG sind die in § 12 ArbSchG angesprochenen Unterweisungen gemeint. Diese sollten im Regelfall auf den individuellen Arbeitsplatz des Beschäftigten bezogen sein. Auch eine auf den Arbeitsbereich bezogene Betriebsanweisung ist denkbar und möglich. Dabei ist zu beachten, dass Unterweisungen im Einzelfall (z. B. Gefahrstoffrecht) schri...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 2 Gefährdungsdelikte im Arbeitsschutzrecht

Neben der Strafbarkeit nach dem klassischen Strafrecht (StGB) enthält das Arbeitsschutzrecht darüber hinaus noch eine Fülle von Sachverhalten, die als Straftaten gewertet und auch so geahndet werden können. Das Besondere an diesem "Arbeitsschutz-Strafrecht" ist, dass vielfach bereits (lediglich) eine Gefährdung eines oder mehrerer Schutzgüter – vorrangig Leben und Gesundheit...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.4.5 Empfänger der Meldung

Als Empfänger der Meldung kommt v. a. der Arbeitgeber in Betracht. Im Übrigen orientiert sich der Kreis derer, die auch noch infrage kommen können, am Kreis der Vorgesetzten gemäß § 13 ArbSchG. Der Begriff der "Zuständigkeit" orientiert sich nicht vorrangig an der Hierarchie im Betrieb. Es wird zu beachten sein, dass in weiten Bereichen des Arbeitsschutzes die Zuständigkeit i...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.10 Sicherheit weiterer Personen

§ 15 ArbSchG beinhaltet, losgelöst von den Pflichten des Arbeitsgebers, nicht nur die arbeitnehmerseitige Verpflichtung zum Selbstschutz, sondern auch den Auftrag, für die Sicherheit und Gesundheit anderer Personen zu sorgen. Voraussetzung dafür ist aber wiederum ein Betroffensein von arbeitstypischen Handlungen bzw. Unterlassungen der Belegschaftsmitglieder. Zu den "Dritten...mehr

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Argumentationsstrategien de... / 2.2 Das Interesse der Geschäftsleitung wecken

Fachkräfte für Arbeitssicherheit sollten sich – am besten schon vor dem Gespräch – überlegen, wie sie das Interesse der Geschäftsleitung wecken können. Das geht am einfachsten, wenn sie klar in wenigen Sätzen formulieren können, welchen Nutzen ihr Anliegen für die Geschäftsleitung hat. Zu beachten ist, dass der Nutzen einer Dienstleistung nicht objektiv festgelegt ist, sonde...mehr

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Argumentationsstrategien de... / 4 Fazit

Gespräche mit der Geschäftsführung setzen immer eine gute Vorbereitung der Fachkraft für Arbeitssicherheit voraus. Insbesondere sollte vorab der "Perspektivwechsel" geprobt werden: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte in wenigen Sätzen schildern können, wie ihr Vorschlag an die aktuellen Belange des Unternehmens anknüpft und welche konkreten Verbesserungen das Unterneh...mehr

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Warum muss ein Betriebsarzt... / 1.3 Beratungs- und Unterstützungsaufgaben

Mit der Bestellung werden die Aufgaben übertragen, die der Betriebsarzt wahrzunehmen hat. Er soll den Unternehmer beraten und unterstützen in allen Fragen des Gesundheitsschutzes, bezogen auf die Fachgebiete Arbeitsschutz und Unfallverhütung, bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und Einrichtungen sowie bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitt...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 5 Verschuldensmaßstab

Die Frage des tatbestandsmäßigen Handelns bzw. Unterlassens (vgl. Abschn. 4) kann nicht getrennt werden von der Frage des Verschuldens in Form von Vorsatz und Fahrlässigkeit. Vorsatz ist die wissentliche und willentliche Tatbestandsverwirklichung, wobei noch zwischen verschiedenen Vorsatzformen zu unterscheiden ist. Direkter Vorsatz liegt vor, wenn der Handelnde weiß oder als...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.4.3 Defekte an Schutzsystemen

Den zweiten meldepflichtigen Tatbestand leitet der Gesetzgeber aus Defekten an Schutzsystemen ab. Diese liegen stets dann vor, wenn die Betriebs- oder Arbeitseinrichtungen sowie die Geräte nicht in sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand sind, die Arbeitsabläufe und/oder -verfahren nicht einwandfrei geregelt oder gestaltet sind oder gefährliche Stoffe nicht einwandfrei siche...mehr

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Arbeitsschutz in Niederlass... / 3.2 Schnittstellen abstimmen

Oft existieren in internationalen Konzernen ausgefeilte Arbeitsschutzmanagementsysteme, die in ihrem Anforderungsniveau manchmal weit über die in Deutschland gültigen gesetzlichen Forderungen hinausgehen. Das bietet vielfältige Ansätze, an die die Arbeitsschutzaktivitäten der deutschen Niederlassungen andocken können und sollten. Wenn auf Konzernebene z. B. eine detaillierte...mehr

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Richtiges Verhalten bei Haf... / 1.7 Arbeitsrechtliche Maßnahmen

Ein Verstoß gegen Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften stellt immer eine Verletzung des Arbeitsvertrags dar und gibt dem Unternehmer die Möglichkeit, arbeitsrechtliche Maßnahmen einzuleiten. Sie können von einer mündlichen Verwarnung bis hin zur Kündigung reichen. Nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz und weiteren ähnlich lautenden Gesetzen ist der Unternehmer auch nicht z...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Richtiges Verhalten bei Haf... / 1.6 Zivilrechtliche Haftung

Den wohl schwierigsten und umfangreichsten Komplex stellen die zivilrechtlichen Haftungsmöglichkeiten dar. Zivilrechtliche Haftungsmöglichkeiten sind: Haftung für Sach- und Vermögensschäden, Haftung für Personenschäden, Haftung für Umweltschäden, Haftung für Sach- und Vermögensschäden. Ein Haftungsanspruch besteht immer für Sach- und Vermögensschäden, wenn jemand schuldhaft einen ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Richtiges Verhalten bei Haf... / Zusammenfassung

Überblick Der haftungsrechtliche Alltag unterliegt in jedem Unternehmen strengen Spielregeln, die es einzuhalten gilt. Dies gilt besonders in extremen Stresssituationen, wie bei schweren Unfällen und Schadensfällen. Je gründlicher sich ein Unternehmen auf diese Situationen vorbereitet hat, umso geringer ist ein zu erwartendes Haftungsrisiko. Die wohl rechtlich schwierigste P...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Richtiges Verhalten bei Haf... / 1.1 Einfache Fahrlässigkeit

Vorwerfbare Handlung Eine einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand der allgemeinen Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist. Er hätte aufgrund seines Fachwissens aufmerksamer handeln müssen. Er hat es etwas zu leicht genommen.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.4 Melde- und Unterstützungspflichten nach § 16 ArbSchG

Die Beschäftigten müssen gemäß § 16 Abs. 1 ArbSchG dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten unverzüglich melden: jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit, jeden an den Schutzsystemen festgestellten Defekt. Die Komplexität der verschiedenen Begriffe lässt bereits erahnen, wie viel Verantwortung sich für jeden einzelne...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verhaltensbasierter Arbeits... / 1.1 Die vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen nutzen und ergänzen

Der Gesetzgeber weist die Unternehmen an, Gefährdungsbeurteilungen für die jeweiligen Tätigkeitsbereiche ihrer Mitarbeiter zu machen. Dies gilt im Falle eines Auftraggeber-/Auftragnehmerverhältnisses für beide Parteien gleichermaßen. Diese sind für den jeweiligen Einsatz der Fremdfirmenmitarbeiter nur dann durch weitere zu ergänzen, wenn es neue, bisher nicht erfasste spezifi...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verhaltensbasierter Arbeits... / 1.5 Beobachtung und Kommunikation forcieren

Häufige Mängel im Arbeitsschutzverhalten der Fremdfirmen sind am Zustand der mitgeführten Arbeitsmittel und Ausrüstung, bei der mangelhaften Unterweisung ihrer Mitarbeiter oder der Improvisation bzgl. der vorgeschriebenen Arbeitsprozesse zu beobachten. Deshalb ist eine aufmerksame Wahrnehmung seitens der Arbeitsschutzakteure des Auftrag gebenden Unternehmens und seiner Mitar...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 10.2 Folgen aus dem Arbeitsvertrag

Die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften gehört zu den wechselseitigen arbeitsvertraglichen Pflichten jedes Arbeitgebers und aller Beschäftigten. Dazu zählt für Vorgesetzte auch die ordnungsgemäße und vollständige Wahrnehmung der Unternehmerpflichten in den ihnen übertragenen Zuständigkeitsbereichen. Bei Verstößen gegen diese Vertragspflichten (z. B. Weigerung, Persönlich...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Richtiges Verhalten bei Haf... / 1.5 Strafe

Bei grob fahrlässigen Verstößen gegen Rechtsvorschriften, wie Gefährdung von Leben, Gesundheit und Umwelt sowie bei Körperverletzung, Umweltschäden und Tötung, erfolgt eine Ahndung nach dem Strafgesetzbuch. Auslöser dieser strafrechtlichen Verfolgung sind die Staatsanwaltschaften als Kläger und die Gerichte. Strafen können je nach Schwere des Deliktes als Geldstrafe oder Fre...mehr

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Verhaltensbasierter Arbeits... / 1.3 Information der Beteiligten sicherstellen

Hier geht es darum, besonders den innerbetrieblichen Informationsfluss zu steuern. Das bedeutet: Weiterleitung der Auftragsdaten hin zur verantwortlichen Führungskraft; vor Ort durch den/die Koordinatoren; Sicherstellen von Eingriffsmöglichkeiten vor Ort bei Mängeln; einfaches, schnelles Rückmeldesystem, um zeitnah für Mängelbeseitigung oder Korrekturen zu sorgen; Unterweisungsz...mehr

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Verhaltensbasierter Arbeits... / 2.3 Ethik und wirtschaftliche Vernunft

Die Worte Werner von Siemens verlieren auch nach 130 Jahren nicht ihre Aktualität: "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft". Die Vermeidung von Verletzungen und Förderung von Gesundheit und Unversehrtheit entspricht einem hohen ethischen Bewusstsein für...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 4 Positives Tun und Unterlassen als Tatformen

Die Besonderheit des (allgemeinen) Strafrechts liegt darin, dass im Normalfall nur ein positives Tun unter Strafe gestellt wird. Nur wer aktiv gehandelt hat und damit gegen ein gesetzliches Verbot verstieß, ist strafbar. Darüber hinaus kennt das Strafrecht aber auch einige wenige Fälle, in denen ein "Unterlassen" strafbar ist. Der auch dem Nichtjuristen wohl geläufigste Fall...mehr

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Richtiges Verhalten bei Haf... / 1 Mögliche Rechtsfolgen und deren Vermeidung

Kommen Unternehmer und Führungskräfte den Pflichten, die sie aufgrund ihrer Stellung im Unternehmen haben, nicht nach, liegt ein schuldhafter Verstoß vor. Steht dieser Verstoß in einem direkten Zusammenhang mit einem Schadensereignis, setzen sie sich einem Haftungsrisiko aus. Sie können für ihr Fehlverhalten zur Verantwortung gezogen werden. Dies kann von ordnungswidrigkeits...mehr

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Verhaltensbasierter Arbeits... / 2.2 Rechtssicherheit

Die Verpflichtungen des Unternehmers, für die zum Schutz von Betriebsfremden innerhalb seines Betriebsgeländes erforderlichen Maßnahmen zu sorgen, ergeben sich insbesondere aus §§ 1, 5 und 6 DGUV-Vorschrift 1. Diese Betreiberverantwortung bleibt unumstößlich bestehen. Im Ernstfall (Unfallereignisse mit schweren Verletzungsfolgen oder gar tödlichem Ausgang) wird also immer auc...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.4.1 Unmittelbare erhebliche Gefahr

Der Begriff der "unmittelbaren erheblichen Gefahr" korrespondiert mit der in § 9 Abs. 2 Satz 2 ArbSchG beschriebenen Gefahrenlage, sodass auch insoweit auf die einschlägigen Formulierungen und Erläuterungen aus dem Gesetzgebungsverfahren zurückzugreifen ist. I. Allg. wird dabei die Größe einer Gefahr durch die Schwere des möglichen Schadens und der Wahrscheinlichkeit des Ein...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verhaltensbasierter Arbeits... / Zusammenfassung

Überblick Betriebe haben die gesetzliche wie moralische Verpflichtung, alle erforderlichen Maßnahmen zur Unfallverhütung und Abwendung von Gesundheitsgefahren durchzuführen. Diese Schutzpflicht besteht uneingeschränkt für alle Personen, die sich auf einem Betriebsgelände befinden. Besonders häufig sind Mitarbeiter von Fremd- bzw. Partnerfirmen hiervon betroffen. Um eine wirku...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 8 Haftungsprivileg

Das allgemeine Schadensersatzprinzip wird bei Arbeitsunfällen durch Sonderregelungen des Unfallversicherungsrechts wesentlich eingeschränkt. Bei Arbeitsunfällen tritt die gesetzliche Unfallversicherung für die Beseitigung und Entschädigung der unfallbedingten Körperschäden und deren Folgen ein. Damit soll, nach dem Willen des Gesetzgebers, der Arbeitnehmer von der Notwendigke...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Richtiges Verhalten bei Haf... / 2 Verhalten bei Ermittlungen

Unfälle, Schadensfälle und Umweltschäden sind Ereignisse, die immer unerwartet und zur falschen Zeit eintreten. Sie können in wenigen Stunden ein gesamtes Unternehmen lähmen oder gar zum Stillstand bringen. Sind Unternehmer und Führungskräfte nicht bestens auf ein solches unerwartetes Ereignis vorbereitet, kann es schnell zu einer nachhaltigen Krise kommen. Jeder schwere Unf...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Richtiges Verhalten bei Haf... / 2.2 Vorgehensweise bei einer staatsanwaltschaftlichen Ermittlung

Wenn durch ein Schadensereignis rechtlich schützenswerte Güter, wie Leben, Gesundheit oder Umwelt, beeinträchtigt oder gefährdet sind, können Staatsanwaltschaften Ermittlungen mit dem Ziel einleiten, Verantwortliche für dieses Ereignis zur Rechenschaft zu ziehen. Folgende Punkte sind vor der Ermittlung durch die befragte Person zu klären: Können sich die ermittelnden Personen ...mehr