Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsschutz

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / C. Frauenarbeitsschutz

Rz. 37 Einen besonderen gesundheitlichen Schutz für Arbeitnehmerinnen enthalten zahlreiche Vorschriften des Arbeitsschutzrechtes. Neben den im Folgenden zu erläuternden arbeitszeitbezogenen Regelungen sind vor allem die Beschäftigungsbeschränkungen und die Gesundheitsvorsorge zu nennen. Zum arbeitsrechtlichen Mutterschutz insgesamt vgl. ausführlich § 21 Rdn 1274 ff. I. Besond...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / 2. Unterrichtung und Unterweisung

Rz. 62 Die Beschäftigten sind im Umgang mit den Gefahrstoffen vor der Arbeitsaufnahme und später regelmäßig zu unterweisen, insbesondere über Gefahren und Schutzmaßnahmen (§ 14 GefStoffV). Die konkreten Anforderungen an die Art und Weise solcher Informationen ergeben sich vor allem aus der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" (http://www.baua.de/de/...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / 5. Allgemeine Betriebssicherheit

Rz. 47 Als weitere Ausführungsverordnung zum ArbSchG stellt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln – Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) umfangreiche Anforderungen an den Arbeitgeber hinsichtlichmehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / 3. Technische Regeln für Gefahrstoffe

Rz. 70 Die Sammlung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) hat erhebliche Bedeutung für den Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb. Diese Technischen Regeln verkörpern im Wesentlichen die Erkenntnisse des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS). Dieses Gremium hat gemäß der GefStoffV u.a. die Aufgabe, Regeln und Erkenntnisse für den Umgang mit Gefahrstoffen und zur Erfüllung...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / I. Arbeitsstätten und Arbeitsplätze

Rz. 9 Wesentliche Grundlage für die Ausgestaltung von Arbeitsstätten ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Sie enthält einheitliche Regelungen für Industrie, Gewerbe und Handel. Der Kernsatz ist die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass davon keine Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ausg...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / III. Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften

Rz. 101 Die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten wird neben den grundlegenden Anforderungen des ArbSchG und des ASiG im Wesentlichen durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (UVT) geregelt. Dies sind Sie haben di...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / II. Arbeitsmedizinische Vorsorge

Rz. 93 Neben die organisatorischen und technischen Maßnahmen des Arbeitsschutzes tritt die arbeitsmedizinische Vorsorge. Im Interesse von Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Allgemeinheit soll sichergestellt werden, dass Arbeitsplätze nicht mit dafür körperlich ungeeigneten Arbeitnehmern besetzt werden. Ebenso ist Ziel die Vermeidung bzw. möglichst frühzeitige Erkennung von arbeit...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / III. Beschäftigungsverbote und -beschränkungen

Rz. 57 Seit 1997 enthält das JArbSchG einen Katalog der "gefährlichen Arbeiten" (§ 22 JArbSchG), mit denen Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen. Dabei handelt es sich zunächst um Arbeiten, die die physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen oder solche, die mit sittlichen Gefahren oder mit Unfallgefahren verbunden sind, die von Jugendlichen nicht erkannt ...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / 3. Bildschirmarbeit

Rz. 42 Seit Dezember 2016 finden sich die Vorschriften zur Bildschirmarbeit nicht mehr in der Bildschirmarbeitsverordnung, sondern wurden in die allgemeinere ArbStättV integriert (vgl. Rdn 9). § 2 Abs. 5 ArbStättV definiert Bildschirmarbeitsplätze als Arbeitsplätze, die sich in Arbeitsräumen befinden und die mit Bildschirmgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet sin...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / 1. Schutzmaßnahmen

Rz. 60 Schutzmaßnahmen sind nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu treffen und orientieren sich an dem Gefährdungspotenzial der eingesetzten Stoffe. Die GefStoffV enthält eine klare Reihenfolge der Schutzmaßnahmen in vier Stufen.mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / II. Spezielle Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Rz. 56 Über die allgemeinen Vorschriften des § 5 ArbSchG zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen hinaus enthält das JArbSchG die Forderung nach einer Beurteilung der speziellen, mit der Beschäftigung Jugendlicher verbundenen Gefahren (§ 28a JArbSchG). Dies muss vor Beginn der Beschäftigung und bei jeder wesentlichen Änderung der Arbeitsbedingungen erfolgen. Insoweit liegt ein...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / IV. Gesundheitsvorsorge für Jugendliche

Rz. 59 Das JArbSchG enthält umfangreiche Regelungen zur gesundheitlichen Betreuung der Jugendlichen (§§ 32 bis 46 ArbSchG). Dies beginnt mit einer Erstuntersuchung, die Voraussetzung für die Beschäftigungsaufnahme ist. Nach einem Jahr hat sich der Arbeitgeber die ärztliche Bescheinigung über eine erste Nachuntersuchung vorlegen zu lassen, die dann nicht älter als drei Monate...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / 2. Manuelle Lastenhandhabung

Rz. 40 Mit der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit (LasthandhabV), die ebenfalls auf der Grundlage des ArbSchG entstanden ist und eine EU-RL (90/269/EWG) umsetzt, wird der Arbeitgeber zu geeigneten Maßnahmen verpflichtet, um die Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei manueller Handhabu...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / 6. Lärm- und Vibrationsschutz

Rz. 51 Die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten durch Lärm und Vibrationen (LärmVibrationsArbSchV) wurde im Jahr 2007 ebenfalls zur Umsetzung von Vorgaben der EU (insb. RL 2002/44/EG; 2003/10/EG; 2006/15/EG) erlassen. Sie regelt den Schutz der Beschäftigten vor Lärm und Vibrationen in allen Betrieben, die nicht dem BBergG unterliegen. Zunächst sind im Rahmen einer Gefährd...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / E. Unfallverhütung und Gesundheitsvorsorge

Rz. 81 Gemäß der Legaldefinition des Begriffs Arbeitsunfall gem. § 8 Abs. 1 SGB VII handelt es sich dabei um einen Unfall, den ein Versicherter infolge einer versicherten Tätigkeit erleidet. Unfälle sind als "zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen", zu verstehen (vgl. dazu ausführlich § 21 Rdn ...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / II. Biologische Arbeitsstoffe

Rz. 74 In Umsetzung mehrerer EU-RL (90/679/EWG, 2000/54/EG, 2010/32/EG) regelt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (BioStoffV) den Umgang von Beschäftigten mit Mikroorganismen, die bei Menschen Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkung hervorrufen können. Sie beschränkt sich dabei auf Grundsätze, wäh...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / II. Spezielle Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Rz. 47 Die bisher geltenden Regelungen aus der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) wurden mit Wirkung zum 1.1.2018 in das MuSchG integriert. Bisher musste der Arbeitgeber eine – über die nach § 5 ArbSchG durchzuführende allgemeine Gefährdungsbeurteilung hinaus – speziell auf die Arbeitsplätze werdender oder stillender Mütter ausgerichtete Beurteilung...mehr

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§ 22 Allgemeine Rechtsgrund... / B. Rechtsetzung der EU

Rz. 3 Ausgangspunkt ist die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die GRC-EU (ABl C 303, 14.12.2007, S. 1), die durch den 2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon (ABl C 306, 17.12.2007) als "Allgemeine Grundsätze" Teil des Unionsrechts wurde (Art. 6 EU-Vertrag). In der GRC-EU findet sich sowohl das Recht jedes Arbeitnehmers auf "gesunde, sichere und würdige Ar...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / I. Besondere Arbeitszeitregelungen

Rz. 50 Die Regelungen der Arbeitszeit für Personen unter 18 Jahren ergeben sich nicht aus dem ArbZG, sondern aus dem JArbSchG (§ 18 Abs. 2 ArbZG). Dieses unterscheidet zwischen den Regelungen der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen. Das Gesetz knüpft die Zulässigkeit der Beschäftigung und den Umfang der Arbeitszeit an einzelne Altersstufen. Die strengsten Regeln sind ...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / 1. Persönliche Schutzausrüstung

Rz. 37 Die allgemeine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) zum Schutz gegen Unfälle und Gesundheitsgefahren ergibt sich aus dem ArbSchG und der GefStoffV (vgl. Rdn 54 ff.). Einzelheiten hinsichtlich der Definition des Begriffes "Schutzausrüstungen" sowie zu deren Bereitstellung und Benutzung werden in der Verordnung über...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / II. Rauchfreier Arbeitsplatz

Rz. 19 Zu dem von nicht rauchenden Arbeitnehmern häufig geäußerten Wunsch nach einem tabakrauchfreien Arbeitsplatz hatte das BAG bereits 1998 entschieden, dass sich aus § 618 Abs. 1 BGB der arbeitsvertragliche Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz (nur) dann ergibt, wenn dies für den betroffenen Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen geboten ist (BAG v. 17.2.1998 – ...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / D. Produktbezogene Anforderungen an Technische Arbeitsmittel

Rz. 77 Maßgebend ist das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt – Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Diese Vorschrift ist am 1.12.2011 in Kraft getreten und hat als Umsetzung von elf Produktrichtlinien der EU, sowie der direkt geltenden Verordnung zur Akkreditierung und Marktüberwachung (765/2008/EG) das bisherige Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPS...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / I. Besondere Arbeitszeitregelungen

Rz. 38 Grundsätzlich sind für Arbeitszeiten weiblicher Beschäftigter die gleichen Regelungen maßgebend wie für männliche, im Wesentlichen also das ArbZG (vgl. oben Rdn 8 ff.). Dies ist der Fall, seitdem 1994 das ArbZG die AZO ersetzt hat, die noch unterschiedliche Arbeitszeitregelungen enthielt, so z.B. das Nachtarbeitsverbot für Frauen. Gemäß der EU-RL zur Verwirklichung de...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / I. Umgang mit Gefahrstoffen

Rz. 54 Zunächst ergibt sich aus dem Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (ChemG), welche Stoffe – auch als Arbeitsstoffe – als gefährlich anzusehen sind (§ 3a ChemG i.V.m. § 3 Abs. 1 GefStoffV). Dafür sind vor allem Eigenschaften wie giftig, ätzend, reizend, explosionsgefährlich, entzündlich, krebserzeugend, fruchtschädigend, erbgutverändernd oder andere chronisch schä...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / B. Allgemeine Arbeitszeitregelungen

Rz. 3 Die Gestaltung der Arbeitszeit wird vom Gesetzgeber als ein wesentliches Gestaltungsmittel des Arbeitsschutzes angesehen (vgl. MünchArbR/Anzinger, § 297 Rn 12 ff.). So ist der Zweck des hier grundlegenden Gesetzes zur Vereinheitlichung und Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts (ArbZRG) vor allem die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Arbeitneh...mehr

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§ 22 Allgemeine Rechtsgrund... / A. Arbeitsschutzrecht

Rz. 1 Ziel des Arbeitsschutzrechtes ist der umfassende Schutz des Arbeitnehmers vor den mit der Erbringung seiner Arbeitsleistungen verbundenen Gefahren. Anknüpfungspunkt ist hier das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG). Eine ausdrückliche verfassungsrechtliche Schutzbestimmung dazu enthält das Grundgesetz jedoch nicht. Zu beachten ist, das...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 75. Medizinische Vorsorge

Rz. 1132 Zu medizinischen Vorsorgeuntersuchungen aus Gründen des Arbeitsschutzes gehören allgemeine Vorsorgeuntersuchungen ohne Berücksichtigung spezieller Anforderungen des einzelnen Arbeitsplatzes, die i.d.R. freiwillig sind und auch keine Beschäftigungsbeschränkungen oder -verbote nach sich ziehen. Diese werden üblicherweise vom Betriebsarzt durchgeführt (§ 3 Abs. 1 ASiG)...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Arbeitsschutzrechtliche Aspekte

Rz. 159 Es können sich auch Anforderungen an die Arbeitskleidung aus dem Bereich des Arbeitsschutzes ergeben, wenn die Kleidung Schutzfunktionen i.S.e. persönlichen Schutzausrüstung erfüllen muss. Entsprechende Regelungen, insb. zur Kostentragungspflicht des Arbeitgebers, finden sich im ArbSchG (§ 3 Abs. 3 ArbSchG) und der PSA-BenutzungsVO, sowie in der GefahrstoffVO. Rz. 16...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Leistungsverweigerung des Arbeitnehmers

Rz. 1041 Es entsteht ein Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung, wenn der Arbeitgeber seiner Hauptleistungspflicht nicht nachkommt und mit der Lohnzahlung in Verzug gerät. Die Rechtsprechung stützt dieses dogmatisch auf § 273 Abs. 1 BGB (BAG v. 25.10.1984 – 2 AZR 417/83). Da der Arbeitnehmer gem. § 614 BGB vorleistungspflichtig ist, kann er seine Arbeitsleistung nicht ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / g) Regelungen über Verhütung von Arbeitsunfällen/Berufskrankheiten sowie über Gesundheitsschutz i.R.d. gesetzlichen Vorschriften oder UVV (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG)

Rz. 986 Die Mitbestimmung des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG setzt voraus, dass überhaupt eine ausfüllungsbedürftige Regelung im Rahmen vorgegebener gesetzlicher Schutzstandards zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bzw. über den Gesundheitsschutz besteht. Dieser gesetzliche Rahmen muss dem Arbeitgeber einen Regelungsspielraum, d.h. die Auswahl...mehr

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§ 81 Entgrenzung des Arbeit... / III. Muster: Betriebsvereinbarung Mobile Arbeit und Individualvereinbarung Homeoffice

Rz. 7 Muster 81.1: Betriebsvereinbarung Mobile Arbeit Muster 81.1: Betriebsvereinbarung "Mobile Arbeit" Zwischen der _________________________ Gesellschaft – nachfolgend Arbeitgeber genannt – und dem Betriebsrat [des Betriebes] _________________________ – nachfolgend Betriebsrat genannt – wird nachfolgende Betriebsvereinbarung über außerbetriebliche Arbeit (im Folgenden: Mobile Arb...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Allgemeines

Rz. 435 Fühlt sich ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber oder Arbeitnehmern des Betriebes benachteiligt, kann er sich ggü. den zuständigen Stellen des Betriebes nach § 84 Abs. 1 BetrVG beschweren. Es setzt, trotz seiner Regelung im BetrVG, das Bestehen eines Betriebsrates nicht voraus. Der Arbeitgeber hat die Beschwerde ggü. Benachteiligungen, ungerechter Behandlung und so...mehr

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§ 68 Allgemeines / C. HR-spezifisches Compliance Risk Assessment – ein Überblick

Rz. 3 Welche Sachverhalte unternehmensspezifisch im gegebenen Kontext relevant sind, ist im Rahmen eines geordneten Compliance Managements durch ein Compliance Risk Assessment (nachfolgend "CRA") zu ermitteln. Ein CRA ist die systematische Analyse möglicher Compliance-Defizite im Unternehmen. In seiner Ausgestaltung hat es stets den unternehmensspezifischen Gegebenheiten Rec...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / f) Übersicht über – bei Darlegung eines entsprechenden Bedarfes für Betriebsratsarbeit – anerkannte Schulungsveranstaltungen:

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Allgemeines

Rz. 840 § 80 Abs. 1 BetrVG , erweitert durch BetrVG, beschreibt die sog. allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates wie folgt:mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Unterrichtung über Unfall- und Gesundheitsgefahren

Rz. 1632 Nach § 81 Abs. 1 S. 2 BetrVG bezieht sich die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers auch auf mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren und Maßnahmen und Einrichtungen zu deren Abwendung. Die Belehrung muss rechtzeitig in eindringlicher und verständlicher Weise erfolgen, das bloße Verteilen oder Verlesen von Merkblättern genügt nicht (Bächler, DB 1973, 1402). Für aus...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / c) Dauer des Kündigungsschutzes

Rz. 1029 Der besondere Kündigungsschutz des § 18 Abs. 1 BEEG beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Elternzeit verlangt worden ist, sofern dies nicht mehr als acht Wochen vor Beginn der Elternzeit geschehen ist. Im Fall des § 18 Abs. 2 Nr. 2 BEEG ist auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem Elternzeit hätte verlangt werden können. Ein Einverständnis des Arbeitgebers ist nicht no...mehr

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§ 22 Allgemeine Rechtsgrund... / D. Autonomes Recht

Rz. 31 Das autonome Arbeitsschutzrecht wird im Wesentlichen von den Vorschriften der Unfallverhütung (UVV) gebildet, zu deren Erlass die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung berufen sind (vgl. § 23 Rdn 105). Sie sind zunächst (nur) für die Mitgliedsunternehmen der erlassenden Berufsgenossenschaften und deren Beschäftigte verbindlich. Durch Verweisungen verschiedener Ge...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Arbeitsschutzrechtliche Aspekte

Rz. 448 Ein Beschwerderecht ergibt sich auch aus den Vorschriften des Arbeitsschutzes. So hat der Arbeitnehmer nach § 17 Abs. 2 ArbSchG ein entsprechendes Vortrags- und Beschwerderecht beim Arbeitgeber. Erfolgt keine Abhilfe, kann der Arbeitnehmer sich direkt an die zuständigen Behörden wenden, ohne dass ihm daraus Nachteile entstehen dürfen (vgl. auch §§ 22–24). Werden best...mehr

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Sicheres Arbeiten in Laboren / 3.2 Laborleiter

In der Praxis beauftragt der Arbeitgeber den Laborleiter, sicheres Arbeiten im Labor zu organisieren und zu gewährleisten. Achtung Aufgaben schriftlich fixieren Aufgaben und Zuständigkeiten des Laborleiters sollten schriftlich festgelegt werden. Damit übernimmt der Laborleiter Aufgaben des Arbeitgebers: Er wählt u. a. aus, welche Betriebsanweisungen zu erstellen sind, führt Un...mehr

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§ 74 Strafrechtliche Verantwortung des Compliance Officers

Rz. 1 Weil es im deutschen Rechtssystem – anders als in verschiedenen Jurisdiktionen in uns verbundenen Ländern – bislang trotz mittlerweile dreier Gesetzesvorschläge und einem bis dato im Sande verlaufenen Gesetzesvorhaben betreffend das Verbandssanktionengesetz unverändert noch kein spezifisches Unternehmensstrafrecht gibt (vertiefend: Beisheim/Jung, CCZ 2018, 63), stehen ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Schutz des Lebens und der Gesundheit des Arbeitnehmers

Rz. 837 Gem. § 618 Abs. 1 BGB ist der Arbeitgeber verpflichtet, Räume, Vorrichtungen und Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und die Dienstleistungen so zu regeln, dass der Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, wie die Natur des Betriebes und der Arbeit es gestatten. Ents...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / h) Zustimmungsersetzungsverfahren

Rz. 1009 Lehnt der Betriebsrat die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung ab, kann der Arbeitgeber im Beschlussverfahren (§§ 2a, 83 ArbGG) gem. § 103 Abs. 2 BetrVG, § 15 KSchG, an dem der Arbeitnehmer Beteiligter ist und das der Arbeitgeber innerhalb der 2-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB einleiten muss, um sein Kündigungsrecht nicht zu verlieren, die gerichtliche Erset...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Pflege naher Angehöriger

Rz. 258 Das PflegeZG und das FPfZG gewähren wie bei der Elternzeit einen umfassenden Freistellungs- und Teilzeitanspruch, um ambulante Pflege im Kontext demografischer Herausforderungen insb. der Pflegeversicherung zu fördern. Rz. 259 Für Eltern, die wegen einer Quarantäneanordnung gegen ihr Kind ihre Berufstätigkeit einschränken müssen und Verdienstausfall erleiden, haben na...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / IV. Arbeitsort

Rz. 290 Der Ort, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zu erbringen hat, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, den näheren Umständen oder der Natur des Arbeitsverhältnisses. Wurde im Arbeitsvertrag keine ausdrückliche Abrede getroffen, ist der Arbeitsort als Erfüllungsort gem. § 269 BGB durch Auslegung zu ermitteln (BAG v. 29.10.1997 – 5 AZR 573/96). Wird der Arbeitsor...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Maßgeblichkeit der tatsächlichen Durchführung/(unzutreffende) Vertragsbezeichnung als Werkvertrag o.ä. und Rechtsformenzwang – Fleischindustrie

Rz. 776 Vielfach wird davon ausgegangen, dass durch die Bezeichnung als freier Mitarbeiter, Solo-Selbstständiger oder Solounternehmer (vgl. zur Bezeichnung: LAG Baden-Württemberg v. 1.8.2013 – 2 Sa 6/13 Rn 104) oder die entsprechende Ausformulierung als freier Mitarbeiter im Vertrag die nötige Konkretisierung erreicht wird, um rechtlich die erstrebten Wirkungen einer selbsts...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 1061 Nach § 17 MuSchG der neuen Fassung ist die Kündigung ggü. einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zzt. der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Auf der Grundlage der Entscheidung des BVerfG ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / g) Sonderkündigungsschutz

Rz. 1373 Der Arbeitgeber darf nach § 5 Abs. 1 PflegeZG das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG nicht kündigen. Der Sonderkündigungsschutz besteht nach dem Wortlaut bereits mit dem Zugang der Arbeitsverhinderungsanzeige. Er schützt vor ordentlichen, außeror...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 4. Probearbeitsverhältnis

Rz. 134 Eine Probezeit trägt dem praktischen Bedürfnis der Arbeitsvertragsparteien Rechnung, in den ersten Monaten des Arbeitsverhältnisses, während der der Arbeitnehmer ohnehin noch keinen allgemeinen Kündigungsschutz nach dem KSchG genießt, die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers bzw. die Arbeitsbedingungen beim Arbeitgeber zu erproben, um bei "Nichtgefallen" das Arbeitsv...mehr